Koordinator und Weisungsbefugnis Sinn oder Unsinn?
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- Bettina Heintze
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1 Koordinator und Weisungsbefugnis Sinn oder Unsinn? Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 1
2 Ist ein Koordinator ohne Weisungsbefugnis ein zahnloser Tiger? Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 2
3 Baustellen-Verordnung Gemäß Baustellen-Verordnung hat der Koordinator zu koordinieren, darauf zu achten, zu organisieren und Hinweise zu geben ein Weisungsrecht sieht die Baustellenverordnung nicht vor! Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 3
4 RAB 30 Gemäß RAB 30 soll der Koordinator koordinieren, informieren, organisieren hinwirken beraten ein Weisungsrecht sieht auch die RAB 30 nicht vor! Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 4
5 Weisungsbefugnis wird häufig gefordert von den Koordinatoren selbst, die der Auffassung sind, dass sie nur mit einem solchen Mittel erfolgreiche Arbeit leisten können von Bauherren, die eine solche Anforderung in Vertragstexten platzieren Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 5
6 Beispiele für Absturzgefahren Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 6
7 Beispiele für Absturzgefahren Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 7
8 Definition Weisung / Weisungsbefugnis Unter Weisung versteht man eine verbindliche, befehlsähnliche Aufforderung Weisungsbefugnis ist die Kompetenz einer Instanz bzw. einer Person, einer anderen Person Weisungen erteilen zu können Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach ingolf.kluge@kluge-ingenieure.de Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 8
9 Definition Weisung / Weisungsbefugnis Weisungsbefugnisse gehören zu den Führungsmitteln in einer Organisation. Die Erteilung von Weisungen erfolgt im Rahmen des Direktionsrechtes Unterscheidung zwischen fachlichem und disziplinarischem Weisungsrecht Nach ihrer Form lassen sich die Weisungsarten Auftrag, Kommando, Befehl und Anweisung unterscheiden Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach ingolf.kluge@kluge-ingenieure.de Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 9
10 vertragliche Regelungen werden notwendig Vorschlag N. Kollmer, Baustellenverordnung, Beck Verlag: Im Rahmen der Rechte und Befugnisse des Bauherrn hat der Koordinator Weisungsbefugnisse in allen Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Diese Weisungsbefugnis berührt nicht die ohnehin bestehende Verantwortung der Unternehmen zur Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 10
11 notwendige Präzisierungen der vertragliche Regelungen genaue Zuordnung, ob Weisungsrecht nur in der Ausführungsphase oder auch während der Planung der Ausführung hat der Koordinator ein eigenes Budget für seine Weisungsrechte? wem gegenüber hat der Koordinator ein Weisungsrecht? Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 11
12 worauf ist zu achten? das Weisungsrecht des Koordinators muss in den Bauverträgen verankert sein sonst keine rechtliche Wirkung der Koordinator muss die Bauverträge sehr gut kennen, damit seine Weisungen nicht im Widerspruch stehen zu den vertraglichen Vereinbarungen mit den ausführenden Firmen Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 12
13 Beispiel: Wem soll eine Anweisung erteilt werden bei nachträglich entfernten Sicherheitseinrichtungen? Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 13
14 Folgen der Weisungsbefugnis Weisungsbefugnis = Weisungsverpflichtung! der Koordinator kann es sich nicht aussuchen, wann er lediglich einen Hinweis gibt und wann er eine Anweisung erteilt Eine erteilte Weisung impliziert die Verpflichtung des Anweisenden, die Umsetzung seiner Anweisung auch zu kontrollieren! Erheblich mehr Begehungen oder deutlich zeitaufwändigere Begehungen sind die Folge (Honorar hierfür schwer im Vorfeld kalkulierbar) Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach ingolf.kluge@kluge-ingenieure.de Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 14
15 Probleme der Weisungsbefugnis Es entsteht eine besondere Garantenstellung für den Koordinator, der ein Weisungsrecht hat, da die von ihm erteilten Anweisungen genauso auch umgesetzt werden müssen. Reicht dazu im Einzelfall die fachliche Kompetenz? Gibt es einen ausreichenden Versicherungsschutz für zugewiesene Kompetenzen (hier Weisungsbefugnis) außerhalb des Grundleistungsbild des Koordinators? Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 15
16 Beispiele für einfach zu erteilende Anweisungen Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 16
17 Beispiel für eine gefährliche und nicht den Vorschriften entsprechende Situation Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 17
18 Fragestellungen Weiß die betroffene Person, dass Sie ein Weisungsrecht haben? Kennt die betroffene Person den Unterschied zwischen einer Anweisung und einem Hinweis? Was machen Sie, wenn die betroffene Person nicht auf Ihre Anweisung reagiert? Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 18
19 erforderliche Kompetenzen des Koordinators nach RAB 30 baufachliche Kompetenz arbeitsschutzfachliche Kompetenz berufliche Erfahrung Bereitschaft zum aktiven Einsetzen Sozialkompetenz Fähigkeit zum Arbeiten im Team, zur Führung kooperativer Prozesse sowie zur sachdienlichen Kommunikation Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 19
20 Handlungsmöglichkeit bzw. notwendigkeit bei Gefahr im Verzug Bei unmittelbaren Gefahren ergibt sich eine Weisungsbefugnis aus dem allgemeinen Grundsatz der Nothilfe gemäß 34, Strafgesetzbuch StGB, 34: Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 20
21 Fazit Der Koordinator benötigt keine Weisungsbefugnis Der Koordinator erreicht seine Ziele (weitestgehend) durch sein Auftreten, gestärkt durch seine fachliche und soziale Kompetenz Der Koordinator kann bei Gefahr im Verzug immer mit Weisungsbefugnis einschreiten Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 21
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Ingolf Kluge Bau- und Sicherheitsingenieur ö. b. u. v. Sachverständiger für Arbeitssicherheit im Hoch- und Tiefbau Offenbach Bert-Brecht-Str. 4, Offenbach Arbeitsschutz im Hoch- u. Tiefbau 22
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