Sicherheit auf dem Bau
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- Britta Althaus
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1 Sicherheit auf dem Bau Sicherheit auf dem Bau 1
2 Sicherheit am Bau 2
3 Unfallstatistik Stand 2015 Unfälle in der Bauwirtschaft - Unfälle in der gewerblichen. Wirtschaft Bauwirtschaft Gewerbliche Wirtschaft gesamt Vollarbeiter ,0 % Prozentsatz Bauwirtschaftgesamt Angezeigte Arbeitsunfälle Unfallhäufigkeit (Unfälle pro 1000 Vollarbeiter) Tödliche Arbeitsunfälle Kosten für Renten (Verletzte u. Hinterbliebene) ,6 % ,3 % 900 Mio Eur Mio Eur 20,0 % 3
4 Landesbauordnung BauO NRW Aufgaben der verantwortlichen Bauleiterin, Bauleiter gemäß 59 a BauO NRW - öffentlichen Baurecht - allgemein anerkannten Regeln der Technik - Bau- und Planvorlagen entsprechend - sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle und das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten - Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen (Die Verantwortlichkeit der Unternehmerinnen oder Unternehmer bleibt davon unberührt) 4
5 Fall A: Hauptunternehmer: Die Verantwortliche Bauleitung nach 59a (3) BauO-NW Die Objektüberwachung nach HOAI LPH. 8 Klassisches Rohbauunternehmung o. Baulogistik- Unternehmung Aufgabe: - Verkehrssicherungspflichten (primär) 5
6 Fall B: Architekt-/in: Die Objektüberwachung nach HOAI LPH. 8 Übernimmt der Architekt (Besondere Leistung nach HOAI + Fachbauleitung der einzelnen Firmen einfordern Aufgaben: -Verkehrssicherungspflichten (primär) -Einhaltung öffentlicher Normen (primär) -handwerkliche, sichere Umsetzung (sekundär) 6
7 Baustellenverordnung vom EG-Richtlinie n Baustellenverordnung 1998 Bauherr 1998 Arbeitsschutzgesetze Arbeitsschutzverordnunge 1: Bauherr muss für die Sicherheit und Gesundheitskoordination Sorge tragen: ArbSchG 1996 Sozialgesetzbuch VII GewO 1998 BBergG 1980 GSG 1968 ASiG- Arbeitssicherheitsgesetz 1973 Architekt Fachingenieure Gutachte r Sachverständige Sigeko 7
8 Haftungsrisiko des Architekten Bauherr Architekt Der Architekt hat den Bauherrn auf die Baustellenverordnung ausdrücklich hinzuweisen. (Hinweispflicht: vgl. 823 BGB Schadensersatzpflicht) Umkehrentlastung: Beschuldigter muss sich entlasten. 8
9 Haftungsrisiko des SiGeKo Bauherr Architekt Hinweis: Die Aufgaben des sicheren bautechnischen Betriebes obliegen der Bauleiterin und dem Bauleiter nur im Rahmen der... aufgeführten Hauptpflichten. Ist vom Bauherrn ein SiGeKo bestellt worden, so ist vorrangig dieser dafür zuständig, die Belange des Arbeitsschutzes zu wahren. Überwachungsbehörde ist das zuständige Staatliche Amt für Arbeitsschutz (Stafa). 9
10 Haftungsrisiko des Architekten 1. Fall 2. Fall Architekt = SiGeKo Architekt SiGeKo Architekt: - plant, - schreibt aus, - koordiniert, u. - überwacht Architekt: - plant, - schreibt aus SiGeko: - berät - überwacht 10
11 Haftungsrisiko des Architekten 1. Fall 2. Fall Architekt = SiGeKo Architekt SiGeKo Hinweis: SiGeKo haben keine Weisungsbefugnisse gegenüber Firmen, außer es besteht Gefahr in Verzug. Vertraglich sollte mit dem Bauherrn eine Weisungsbefugnis auf der Baustelle vereinbart werden. 11
12 Haftungsrisiko der Verantwortlichen Bauherr - Auftraggeber Architekt / Architektin SiGeKo Verantwortlicher Bauleiter / Bauleiterin Unternehmer / Unternehmerin 12
13 Verantwortlichkeit Kranunfall 13
14 Verantwortlichkeit Kranunfall 14
15 Voraussetzung für den Handlungsbedarf nach Baustellenverordnung 1: Baustellenbedingungen Vorank. SiGeKo SiGePlan Unterl. Beschäftigte Umfang der Arbeiten Art der Arbeiten 1. Eines AG (einer Firma) Weniger als 30 WT u. weniger als 20 beschäftigte gleichzeitig tätig o. weniger als 500 Personentage Einfache Arbeiten 2. Wie vorher Gefährl. Arbeiten 3. Mehr als 30 WT und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig oder mehr als 500 Personentage Einfache Arbeiten X 4. Wie vorher Gefährl. Arbeiten X 15
16 Voraussetzung für den Handlungsbedarf nach Baustellenverordnung 2: Baustellenbedingungen Beschäftigte Umfang der Arbeiten Art der Arbeiten Vorank. SiGeKo SiGePlan Unterl. 5. Mehrerer AN (Arbeitgeber) Weniger als 30 WT u. weniger als 20 beschäftigte gleichzeitig tätig o. weniger als 500 Personentage Einfache Arbeiten -- X -- X 6. Gefährl. -- X X X Wie vorher Arbeiten 7. Mehrerer AN (Arbeitgeber) Mehr als 30 WT und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig oder mehr als 500 Personentage Einfache Arbeiten X X X X 8. Wie vorher Gefährl. Arbeiten X X X X 16
17 SiGeKo Seminar 17
18 SiGeKo Seminar 18
19 Schlußrechnung SiGeKo 19
20 Eignung von Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren nach der BaustellV. Tätigkeitsbereich Koordination in der Planungsphase 1 Baufachliche Ausbildung Bauingenieure, Architekten oder Meister/ Techniker, die 5 Jahre vergleichbare Tätigkeit wie ein Architekt oder Ingenieur in der Vorplanung, Entwurfsplanung oder Genehmigungsplanung nachweisen können Tätigkeitsbereich Koordination in der Ausführungsphase Bauingenieure, Architekten oder Meister/ Techniker, die 5 Jahre vergleichbare Tätigkeit wie ein Architekt oder Ingenieur in der Objektüberwachung nachweisen können 2 Berufserfahrung 5 Jahre in der Objektplanung 5 Jahre in der Objektüberwachung nach der HOAI 3 Grundkenntnisse über Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bauwesen z.b. Sicherheitstechnische Ausbildung an Hochschulen, Meister-oder Technikerschulen oder Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitsschutz. 20 Seminare der Bauberufsgenossenschaft,
21 Honorarberechnung SiGeKo 21
22 Honorarberechnung SiGeKo 22
23 Honorarberechnung SiGeKo Berechnung der Gefährdungszone: Bewertung = ( (BK*GK) / BK)*AG BK = Netto-Baukosten je Gewerk AG = Anzahl der Gewerke GK = Gefahrklasse 23
24 Honorarberechnung SiGeKo 24
25 Honorarberechnung SiGeKo 25
26 Honorarberechnung SiGeKo Beispiel einer Honorarberechnung Sigeko: Gefährdungszone 2 Anrechenbare Kosten: netto 2,507*( ) 0,581 = 5.131,63 A.Planung der Ausführung: 1. Erstellung SiGe-Plan 20%: = 1.026,33 2. Erstellung Unterlage 5%: = 256,58 B. Ausführung 75%: = 3.848,72 26
27 Aufgaben und Pflichten des SiGeKo s: A. Koordination in der Planungsphase: B. Koordination und Überwachung in der Ausführungsphase C. Erstellung einer Unterlage 27
28 Aufgaben und Pflichten des SiGeKo s: A. Koordination in der Planungsphase: LPH 1: Analyse der Planung LPH 3: Ausarbeitung eines SiGe-Planes LPH 5: Anpassen des SiGe-Planes an die Ausführungsplanung - Aufzeigen gewerkespezifischer Gefährdung - gegenseitige Gefährdung einzelner Gewerke - Gefährdung durch laufenden Betrieb - Einrichtungen + Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungspotenzial - Hinweise auf relevante Positionen in den LV s - Hinweise auf Pläne + Anweisungen - Auflistung der anzuwendenden Vorschriften 28
29 Aufgaben und Pflichten des SiGeKo s: 29
30 Aufgaben und Pflichten des SiGeKo s: 30
31 Aufgaben und Pflichten des SiGeKo s: B. Koordination und Überwachung in der Ausführungsphase 1. Vorankündigung 2 Einweisung der Firmen in den SiGe-Plan 3. Stichprobenartige Überprüfung der Firmen auf Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen 4. Anpassen des SiGePlanes an erheblichen Bauablaufänderungen 31
32 Zu 3. Stichprobenartige Überprüfung 32
33 Gefahrenpotentiale auf einer Baustelle Gefährdungsschwerpunkt: - Absturz - Gefährdung durch Baumaschinen - Überkopfarbeiten, fallende Bauteile - Krantransport - Heben + Tragen schwerer Lasten - Gefahrstoffe etc. 33
34 Zu 3. Stichprobenartige Überprüfung 34
35 HOCHSCHULE BOCHUM Zu 3. Stichprobenartige Überprüfung 35
36 Beispiel Mann am Stahlträger 36
37 Beispiel Gerüst vor Giebel 37
38 Beispiel Gerüst vor Giebel 38
39 Absturzsicherung Absturzsicherung: ab 1,0 m Absturzhöhe Gerüstbreiten Bohlengänge: > 0,60 m > 1,00 m 39
40 < 30 cm Gerüststellung 1 > 2,00 m > 2,00 m > 60 40
41 Gerüststellung 5 3-teiliger Seitenschutz: - Handlauf - Kniestab - Bordbrett > 1,00 m 41
42 Gerüststellung 4 42
43 HOCHSCHULE BOCHUM Zu 3. Stichprobenartige Überprüfung 43
44 HOCHSCHULE BOCHUM Zu 3. Stichprobenartige Überprüfung 44
45 PSA 1 45
46 Persönliche Schutzausrüstu ng PSA 46
47 Beispiel Leiter-Laterne 47
48 Beispiel Leiter im Wasser 48
49 HOCHSCHULE BOCHUM Zu 3. Stichprobenartige Überprüfung 49
50 Anleiterung Mögliche Anleiterbarkeit: < 7,0 m Absturzhöhe Leiterauskragung Max. 1,00 m Anleiterwinkel: > 1,00 m Leitersicherung gegen Abrutschen sichern 50
51 Aufgaben und Pflichten des SiGeKo s: C. Erstellung einer Unterlage 1. Hinweise zur regelmäßigen Wartung und Reinigung des Gebäudes 2. Auflistung der regelmäßigen Überprüfungsintervalle 51
52 SiGeKoBeispielUnterlage1 52
53 SiGeKoBeispielUnterlage2 53
54 Gefahrenpotentiale auf einer Baustelle Rangfolge der Schutzmaßnahmen 1. Technische Maßnahmen (z.b. Gerüst, Absturzsicherungen, Umwehrungen) 2. Organisatorische Maßnahmen (z.b. Beaufsichtigung durch Dritte) 3. Individuelle Maßnahmen (z.b. PSA = Persönliche Schutzausrüstung) GU T AM BESTEN BESSE R 54
55 Heben + Tragen 55
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