Koordinationsvertrag für Sicherheits- und Gesundheitsschutz
|
|
- Detlef Hafner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Koordinationsvertrag für Sicherheits- und Gesundheitsschutz Zwischen dem Bauherrn Name / Firma Str. / Nr PLZ - im folgenden Auftraggeber - AG genannt- und estecasa Bauberatung GmbH, Werner-von Siemens-Str Lüdinghausen vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Dipl.-Ing. Hubert Winkelmeyer - im folgenden Auftragnehmer - AN genannt- Dieser Vertrag wird auf Grundlage der Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 35) geschlossen. 1 - Präambel Der Auftraggeber ist Bauherr des Bauvorhabens:.... in. und überträgt dem Auftragnehmer die Aufgaben eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators i.s.d. Baustellenverordnung sowie weitere dem Bauherren betreffende Aufgaben und Pflichten gemäß Baustellenverordnung nach Maßgabe und im Rahmen dieses Vertrages. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich Dritter im Sinne des 4 der Baustellenverordnung. Er hat im Rahmen dieses Vertrages Handlungen vorzunehmen, die der Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der auf der Baustelle Beschäftigten dienen. 2 - Leistungen & Zeiträume Die Leistungen im Rahmen dieses Koordinationsvertrages können getrennt oder in Summe beauftragt werden. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ab Unterzeichnung dieses Vertrages 2.1) Planungsphase gemäß Baustellenverordnung Die Leistungen sind mit der letzten Vergabe der Bauleistungen an die ausführenden Unternehmen sowie -bei getrennter Beauftragung- mit der Übergabe der SiGeKo Vertrag / estecasa Seite 1 von 7
2 Dokumentation an den Auftraggeber (ggf. mit Einweisung des SiGeKo für die Ausführungsphase) abgeschlossen. Diese Phase ist spätestens jedoch in der KW (Kalenderwoche) beendet. 2.2) Ausführungsphase gemäß Baustellenverordnung Der Auftraggeber beauftragt auch alle Leistungen im Sinne dieses Vertrages für die Ausführungsphase soweit dieser Teil nicht ausgeschlossen wurde. Die Leistungen der Ausführungsphase beginnen mit Beginn der Baumaßnahme auf der Baustelle. Die Leistungen sind mit der Abnahme des Bauwerkes und der Übergabe der Sicherheitsund Gesundheitsschutz relevanten Unterlage für die Vornahme von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen abgeschlossen. Die Vertragsparteien legen dabei eine Vertragsdauer bis zum., hilfsweise von.. Wochen ab Beauftragung zugrunde. 3 Aufgaben des Auftragnehmers Dem Auftragnehmer wird zur Erledigung dieser Aufgaben insbesondere die folgenden abschließend aufgeführten Tätigkeiten (Grundleistungen) übertragen: 3.1) Tätigkeiten der Planungsphase nach 2,1) Erstellung der Vorankündigung Koordinieren der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange unter Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach 4 Arbeitsschutzgesetz Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes a) Analyse der Entwurfs- und Genehmigungsplanung im Hinblick auf gemeinsame oder gegenseitige und bauablaufbedingte Gefährdungen sowie Gefährdungen aus dem Umfeld und Dokumentation der Ergebnisse. b) Analyse der Ausführungsplanung im Hinblick auf gemeinsame gewerkebezogene gegenseitige und bauablaufbedingte Gefährdungen sowie Gefährdungen aus dem Umfeld und Dokumentation der Ergebnisse. c) Mitwirkung bei der Bearbeitung und Aufzeigen von Lösungen zur Beseitigung, bzw. Minimierung von Gefährdungen während der Bauausführung. d) Beratung zur vorhandenen Terminplanungen hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. e) Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes. f) Hinwirken auf die Aufnahme sicherheitsrelevanter Inhalte des Sicherheitsund Gesundheitsschutzplanes in die Ausschreibungsunterlagen. Zusammenstellung der Unterlage für spätere Wartungs- und Unterhaltungs- Arbeiten am Bauwerk a) Analyse der Genehmigungsplanung im Hinblick auf gefährliche Arbeiten an der späteren baulichen Anlage und Dokumentation der Ergebnisse. b) Analyse der Ausführungsplanung im Hinblick auf gefährliche Arbeiten an der späteren baulichen Anlage und Dokumentation der Ergebnisse. SiGeKo Vertrag / estecasa Seite 2 von 7
3 c) Mitwirkung bei der Erarbeitung von Lösungen zur Beseitigung, bzw. Minimierung von Gefährdungen während späterer Arbeiten an der baulichen Anlage. d) Hinwirkung auf die Aufnahme sicherheitsrelevanter Inhalte der Unterlage in die Ausschreibungsunterlagen. e) Zusammenstellung der Unterlage mit dem erforderlichen bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. 3.2) Tätigkeiten der Ausführungsphase nach 2,2) (Hinweis: In der Ausführungsphase übernimmt der Auftragnehmer die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbelange. Unter Berücksichtigung der allg. Grundsätze nach 4 Arbeitsschutzgesetz zwischen den bei der technischen Planungen und der organisatorischen Planung Beteiligten sowie der gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Unternehmen.) Mitwirkung bei der Planung der Baustelleneinrichtung Einweisung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang B der Baustellenverordnung - soweit erforderlich -. Stichprobenartige Überprüfung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte auf Einhaltung ihrer Pflichten nach der Baustellenverordnung. Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (bei Bedarf). Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber und Unternehmer und Beschäftigte. Koordinierung der Überwachung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte auf die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren. Stichprobenartige Überprüfung der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. Kontrolle auf Vorhandensein der Sicherheitsnachweise. Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen. Dokumentation bestehend aus den wesentlichen Unterweisungen im Sinne dieses Vertrages 4 - Stellung und Befugnisse des Koordinators / Auftragnehmers 4.1) Nur der Auftraggeber ist dem Auftragnehmer gegenüber weisungsbefugt. 4.2) Gegenüber den übrigen am Bau Beteiligten steht dem Auftragnehmer keine Weisungsbefugnis zu. Die Weisungsbefugnis verbleibt insofern beim Auftraggeber. SiGeKo Vertrag / estecasa Seite 3 von 7
4 ( oder ) entspr. streichen! - 4.2) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer für die Ausführungsphase die alleinige Weisungsbefugnis gegenüber den ausführenden Unternehmen, soweit die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betroffen sind. Die Verantwortung der ausführenden Unternehmer für Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und die gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber den von Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer zu erfüllen, wird hierdurch nicht berührt. 4.3) Im Verhältnis zu den beteiligten Planern hat der Auftragnehmer beratende Funktion. Eine Weisungsbefugnis steht ihm nicht zu. 5 - Vergütung und Abrechnung Basis für die Vergütung der vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers vereinbaren die Vertragspartner eine Pauschale von netto EUR..., 00 zzgl. gesetzlicher MwSt. (in Worten:. hundert,00) Diese Vergütung setzt voraus, dass der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung in der Planungsphase und in der Ausführungsphase gemäß Baustellenverordnung nur nach 2,1) oder nach 2,1 und 2,2) dieses Vertrages beauftragt wird. Unabhängig von der vereinbarten Leistung gilt ein Mindesthonorar von EUR 1.000,00 je Projekt, zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. 6 - Zahlungsbedingungen Der Auftragnehmer ist berechtigt, in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen auf der Grundlage prüfbarer Abschlagsrechnungen für darin nachgewiesene Leistungen gemäß Preisliste (Anlage 1) zu verlangen. Nach ordnungsgemäßer Erbringung der entspr. Leistungen steht dem Auftragnehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen in der genannten Höhe zu, wobei die Reihenfolge der Rechnungsstellung von der nachfolgenden Aufstellung abweichen kann: 1) Beginn Planungsphase 25% der Auftragssumme 2) Ende Planungsphase 25% der Auftragssumme 3) Beginn Ausführungsphase 20% der Auftragssumme 4) Nach Fertigstellung Rohbau 20% der Auftragssumme 5) Nach Bauabnahme 10% der Auftragssumme Die Schlusszahlung wird fällig, wenn die Leistungen insgesamt vertragsgerecht erbracht oder die Leistungen vom Auftraggeber abgenommen wurden. SiGeKo Vertrag / estecasa Seite 4 von 7
5 7 - Abnahme 7.1) Die Abnahme erfolgt nach ordnungsgemäßer und mangelfreier Erfüllung der dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen. 7.2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn nach einer Frist von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftragnehmer der Auftraggeber der Abnahme nicht begründet widerspricht. 8 Haftung & Versicherung 8.1) Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 8.2) Der Auftragnehmer schließt eine Haftpflichtversicherung ab, deren Deckungssummen mindestens betragen müssen: für Personenschäden ,00 für Sachschäden ,00 für Vermögensschäden , Kündigung 9.1) Auf eine Kündigung des Auftraggebers oder des Auftragnehmers findet ebenso wie auf die Leistungen des Auftragnehmers das Werkvertragsrecht des BGB Anwendung. 9.2) Erfolgt die Kündigung aus einem Grunde, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, steht diesem ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. 9.3) In den übrigen Fällen erhält der Auftragnehmer das volle Honorar für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Für die in Folge der Kündigung entfallenden Leistungen erhält der Auftragnehmer das volle Honorar abzgl. ersparter Aufwendungen für die kündigungsbedingten entfallenden Leistungen und abzgl. der Einkünfte aus Folge der Kündigung und möglich gewordener oder böswillig unterlassener anderweitiger Arbeitseinsatz. Der Abzug der ersparten Aufwendungen wird mit 70 % für die vom Auftragnehmer noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart. Beiden Vertragsparteien steht die Möglichkeit des Nachweises frei, dass die ersparten Aufwendungen höher, bzw. geringer waren Unterbrechungs- und Behinderungstatbestände 10.1) Die Vertragsdauer richtet sich nach 2 und 3 dieses Vertrages. 10.2) Verlängert sich dieser Zeitraum aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen von mehr als 3 Monaten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab der Überschreitung der Toleranzgrenze von 1 Monat (3 Monaten) den danach ggf. SiGeKo Vertrag / estecasa Seite 5 von 7
6 entstandenem Mehraufwand gesondert zu berechnen. Das Honorar erhöht sich um den Faktor, der sich aus dem Verhältnis der vorgesehen und die Überschreitung der Toleranz erweiterten Planungs-/Ausführungszeit zur tatsächlichen Bauzeit- /Ausführungszeit ergibt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass ein Mehraufwand überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. 11 Geänderte oder zusätzliche Leistungen 11.1) Bei nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Änderungsleistungen, die durch Planungs- und/oder Ausführungsänderungen bedingt sind, steht dem Aufragnehmer eine Mehrvergütung zu. 11.2) Ein Mehrvergütungsanspruch nach Ziff setzt einen nicht unerheblichen zusätzlichen Arbeits- und Zeitaufwand voraus. Ein Arbeits- und Zeitaufwand ist dann nicht mehr unerheblich, wenn er den diesem Vertrag zugrunde gelegten Aufwand um mehr als 15 % überschreitet. 11.3) Besondere Leistungen, die nicht Gegenstand der Grundleistungen im Sinne dieses Vertrages sind und daher zusätzlich beauftragt werden können, sind der Anlage 2 Zusatzleistungen zu entnehmen. 11.4) Ein Mehrvergütungsanspruch nach Ziff oder 12.3 besteht zudem nur dann, wenn der Auftragnehmer vor Erbringung der Leistung diesen schriftlich angekündigt und den Auftraggeber ein spezifiziertes Honorarangebot eingereicht hat Schlussbestimmungen 12.1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden erfolgen schriftlich. Dies gilt auch für diesen Vertrag. 12.2) Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt, wenn davon auszugehen ist, dass die Regelungen auch ohne den nichtigen und unwirksamen Teil getroffen worden wäre. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gilt, was dem Willen der Vertragsparteien unter Berücksichtigung des gewollten Zwecks und des Gesetzes am nächsten kommt.. Ort/Datum.. (Auftraggeber). (Auftragnehmer) SiGeKo Vertrag / estecasa Seite 6 von 7
7 Anlage 1 Preisliste Stand für Leistungen als SiGeKo Anlage 2 Zusatzleistungen zum Vertrag Koordinationsvertrag für Sicherheits- und Gesundheitsschutz Übernahme der Funktion des verantwortlichen Dritten im Sinne des 4 Baustellenverordnung; Analyse der Vor- oder mehrerer Entwurfsplanungen im Hinblick auf gemeinsame Gewerke bezogene, gegenseitige und beauablaufbedingte Gefährdungen sowie Gefährdungen aus dem Umfeld und Dokumentation der Ergebnisse; Kostenanalyse zu Lösungsmöglichkeiten; Angebotsüberprüfungen in sicherheitstechnischer Hinsicht (Funktionalausschreibung, Alternativangebote, Sondervorschläge); Teilnahme an allgemeinen Baubesprechungen; Erstellung eines Baustelleneinrichtungsplanes; Erstellung einer Baustellenordnung; Erstellung eines Fluchtwegekonzeptes; Erstellung von Verkehrslenkungsplänen; Erstellung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen; Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Sinne des 5,6 ArbSchG; Konzeptentwicklung und Organisation zu Sicherheitsfragen. Die Abrechnung dieser Zusatzleistungen erfolgt gemäß 12 dieses Vertrages nach schriftlichem Angebot oder nach Stundenaufwand lt. vorliegender Preisliste. SiGeKo Vertrag / estecasa Seite 7 von 7
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,
MehrDIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND
DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND Bundeskoordinatorentag 2012 Vorbildfunktion oder Problemfall? Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Vorsitzender im V.S.G.K. Bundeskoordinatorentag 2012 Die
MehrVertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -
SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert am 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3816) ArbSch 2.2.8
MehrI n g e n i e u r v e r t r a g
1 I n g e n i e u r v e r t r a g Vorhaben: Abschluss und Rekultivierung der Deponie Lohe in Reinsdorf Ingenieurleistungen nach HOAI Leistungsphase 5-9 Zwischen der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land
MehrRechtliche Stellung des Koordinators
Rechtliche Stellung des Koordinators Personen auf der Baustelle Arbeitgeber Unbeteiligte Dritte Beauftragte Dritte Bauleiter Bauherr Baustelle Architekt/ Fachplaner Beschäftigte Sonstige SiGeKo Rechtliche
MehrBestellung eines geeigneten Koordinators
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bestellung eines geeigneten Koordinators nach RAB 30 Eine Hilfe für den Bauherrn Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)
MehrDienstleistungsvertrag. c/o EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbh Rathausallee Norderstedt. - nachstehend Auftraggeber genannt
Dienstleistungsvertrag Zwischen Stadt Norderstedt c/o EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbh Rathausallee 64 66 22846 Norderstedt - nachstehend Auftraggeber genannt und - nachstehend Auftragnehmer
MehrDie Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung Mit Wirkung zum 1.7.1998 tritt die nachfolgend abgedruckte Baustellenverordnung in Kraft. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung
MehrBeratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
MehrVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)
Baustellenverordnung BaustellV 817a Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), zuletzt geändert am 15. November
MehrVerbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker
MehrProjekt- und Aufgabenbeschreibung
Projekt- und Aufgabenbeschreibung Erweiterungsbau Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig (ZFMK) SiGeKo bestehend aus - Leistungen während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens nach 3 Abs.
MehrAuf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)
Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit
MehrKleinbetriebsbetreuung für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Auftragnehmer: (nachfolgend Auftraggeber genannt)
VERTRAG über die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit Unfallverhütungsvorschrift
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,
Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Allgemeine Pflichten
MehrDie Verantwortung der Bauherrin/des Bauherren zur Koordination am Bau
Die Verantwortung der Bauherrin/des Bauherren zur Koordination am Bau Vortrag auf dem 16. Forum für Koordinatoren nach Baustellenverordnung München, 08.04.2016 Referent: RA Sebastian Büchner, Oppler Hering
Mehr23 - Vertrag Bauphysik Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8. Vertrag Bauphysik
Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8 Vertrag Bauphysik Zwischen dem Land Schleswig-Holstein Vertreten durch endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel -nachstehend
MehrGV03 Gesetze und Verordnungen
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BauStellV) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I 1283), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung vom 15. November
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH
STAND Neue AEBs ab 01.04.2015: http://www.tennet.eu/de/ueber-tennet/einkaufspolitik.html Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH 1. Allgemeines
MehrBetreuungsvertrag. zwischen. Hans-Heinrich Post Ingenieurdienstleistungen Arbeitssicherheit Post Süderstraße Stuhr
Betreuungsvertrag zwischen Mustermann GmbH vertreten durch Herrn Egon Muster Musterstraße 1 12345 Musterhausen - nachfolgend "der Auftraggeber" genannt - und Herrn Hans-Heinrich Post Ingenieurdienstleistungen
MehrM U S T E R VERTRAG. 1 Tätigkeit
M U S T E R Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 für die sicherheitstechnische Betreuung Zwischen Frau/Herrn - nachfolgend Fachkraft für
MehrPROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
MehrVertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
MehrVertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und
Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in
MehrB e r a t e r v e r t r a g
B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern
MehrSicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen
SCHIRMER Info Abfallwirtschaft Infrastruktur Anlagenbau Wasserwirtschaft Altlasten Vermessung Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 SCHIRMER Umwelttechnik
MehrWerkvertrag. als Auftragnehmer
Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftraggeber als Auftragnehmer
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G I N G E N I E U R V E R T R A G zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch als Auftraggeberin und als Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer
MehrKoordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
Koordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo) Bayerische Ingenieurekammer-Bau Körperschaft des öffentlichen Rechts Zukunft gemeinsam gestalten. 1 Warum Koordination? Am 24. Juni 1992 wurde die europäische
MehrBeratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und
Beratungsvertrag Zwischen Max Mustermann GmbH Musterstraße 100 12345 Musterhausen (Auftraggeber) und Kostenmanagement-Service-Schleger (KMS) Kölner Straße 99 51429 Bergisch Gladbach (Auftragnehmer) 1 Vertragsgegenstand
MehrDr. Thiele IT-Beratung
Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrMusterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG
Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 10.06.2015 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die
MehrVertrag Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo -
- SiGeKo Bund - BMVBS 2010 - Vertrags-Nr.: «VertragNr» Vertrag Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination -. Ausfertigung Zwischen der vertreten durch das Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium
MehrMuster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz
Kooperationsvertrag gemäß 20 Fahrlehrergesetz Präambel Die Vertragsparteien sind selbständige Fahrschulen und beabsichtigen, künftig nach 20 FahrlG bei der Ausbildung miteinander zu kooperieren. Die auftraggebende
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
MehrDienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der
Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten
MehrWirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts
MehrMustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft. Zwischen. der. (nachfolgend Auftraggeber genannt)
Mustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft Zwischen der (nachfolgend Auftraggeber genannt) vertreten durch den/die Bürgermeister/in und den/die vertretungsberechtigten Beamten/Beamtinnen
MehrRAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE
RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber
MehrAGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.
Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends
Mehr- 1 - Werkvertrag. Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen.
- 1 - Werkvertrag Zwischen dem Bauherrn, im folgenden AG genannt, und dem Auftragnehmer, im folgenden AN genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung
MehrVertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe
Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Schule Musterschule diese vertreten durch ihre Schulleitung, im Folgenden: Auftraggeberin und Helmut
MehrHedwig Lipphardt. Gestaltungstipps für den Architektenvertrag
Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Hedwig Lipphardt Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Gestaltungstipps für den Architektenvertrag 1 I. Der Klassiker: Vom Architekten vorgelegte
MehrV E R T R A G. SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1. über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGeKo-Vertrag) zwischen
SiGeKo-Vertrag (Stand 11/04) 1 Hinweise für Kirchengemeinden: Beratung über die Notwendigkeit durch das Kirchenbauamt oder den beauftragten Architekten siehe auch BaustellenVerordnung V E R T R A G über
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan adokument-nr: 180918_AGB_Arge_Fuja Jordandocx Stand 01092018 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Stand der AGB ist der 01092018
MehrFachplanervertrag für elektrotechnische Anlagen. - Technische Ausrüstung -
Fachplanervertrag für elektrotechnische Anlagen Zwischen dem Auftraggeber (AG) - Technische Ausrüstung - und dem Auftragnehmer (AN) G P C GmbH, Kleiststraße 1, D 67258 Hessheim wird auf der Grundlage der
MehrVereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung
Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage
Mehr8. Abrechnung von Bauleistungen
8. Abrechnung von Bauleistungen 1 2 3 Projektübergabe Lph. 8 Grundleistungen der HOAI LPH 8: g) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer
Mehr(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung
AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial
MehrPreisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung
Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung Basispaket Mietobjekt (für 12 Monate) Erstbesichtigung der Wohnung & Aufnahme des Objekts Verfassen des Exposés Interessentenverwaltung Telefonische Auskunft
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Consulimus AG (Dienstleistungsvertrag) Consulimus AG Gottfried-Hagen-Str. 20 51105 Köln Tel. (0221) 788 745-0 E-Mail: info@consulimus.de USt.ID:
MehrVertrag über die Errichtung einer Praxisgemeinschaft
Vertrag über die Errichtung einer Praxisgemeinschaft zwischen - nachfolgend Gesellschafter I und.. - nachfolgend Gesellschafter II wird nachfolgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragszweck Die unterzeichnenden
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl
Seminar Durchsetzung der Vergütung am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Werklohnforderung im Bauablauf 3. Abrechnung, Zahlung allgemein 4. Abschlagsrechnung 5. Abnahme 6. Schlussrechnung 7.
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrMusterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. II. Vergabe von Dienstleistungsaufträgen
Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 24.01.2017 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die
MehrBauarbeitenkoordination
Merkblatt Bauarbeitenkoordination Leitfaden für den Bauherrn Einleitung Auf Baustellen ist das Risiko einen Arbeitsunfall zu erleiden doppelt so hoch wie im Durchschnitt; bei tödlichen Unfällen ist das
MehrAktuelle Rechtsprechung. Recht der Architekten und Ingenieure
Aktuelle Rechtsprechung Recht der Architekten und Ingenieure Thomas Elsner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Der Dauerbrenner: unentgeltliche Akquise oder entgeltlicher Auftrag?
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,
MehrAnhang 12 / 1 - BMVBW
Anhang 12 / 1 - BMVBW 2003 - Vertragsmuster - Prüfung der Tragwerksplanung Zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch vertreten durch (Fachaufsicht führende Ebene) (Straße) (Ort) diese vertreten
MehrHinweise zum Vertrag Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo Vertragsmuster, VM11/0 B_H220
Vorbemerkungen Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung/BaustellV vom 10. Juni 1998 ist am 01.07.1998 in Kraft getreten. Sie dient in Verbindung mit dem
MehrKommunales Vertragsmuster. Ingenieurvertrag - Tragwerksplanung -
Bezeichnung/ProjektNr.: Vertragsgegenstand: AnneFrankGymnasiuam Erding Erweiterung Schulgebäude 3fachTurnhalle Kommunales Vertragsmuster Ingenieurvertrag Tragwerksplanung Inhaltsverzeichnis: Ingenieurvertrag
MehrWir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG
für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
MehrAußerdem trifft ihn diese Pflicht jederzeit auf Anforderung des öffentlichen Auftraggebers.
2 und dem übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123) gewährt wird; keine Unterscheidung,
MehrWartungsvertrag. SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße Steinbach
Wartungsvertrag Zwischen dem Auftraggeber: Firma Und dem Auftragnehmer: SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße 4 61449 Steinbach wird auf der Grundlage der vereinbarten Wartungsbedingungen ein Vertrag
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Teil I - Werkverträge gemäß 631 BGB 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Aufträge auf Werkvertragsbasis ( 631 BGB), soweit sich nicht aus dem Angebot des
MehrVerbrauchervertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker
MehrWERKVERTRAG. (2) Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Auftragnehmers wird ein folgender Terminplan vereinbart:
WERKVERTRAG Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird folgender Werkvertrag geschlossen: I. Vertragsgegenstand (1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von werkvertraglichen Leistungen durch
MehrPersonalvermittlungsvertrag
Personalvermittlungsvertrag zwischen der Traumjobradar UG (haftungsbeschränkt) Sitz: Güstrower Str. 40 17213 Malchow Vertreten durch den Geschäftsführer: André Zimmermann hinfort Auftragnehmer und vertreten
MehrVergütungsansprüche bei freier Kündigung des Auftraggebers
www.galabau.expert Prof. Dr. Wolf-Rainer Kluth Vergütungsansprüche bei freier Kündigung des Auftraggebers www.galabau.expert fundiertes und aktuelles Wissen zum Download Inhalt 1 Rechtlicher Überblick...
MehrWeimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn
Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn 1 Die Grundstruktur des Architektenvertrages und seine Folgen für die Vertragsgestaltung 2 Die
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 1998, 1283 FNA: FNA Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: BaustellV Ausfertigungsdatum: 10.06.1998 Gültig ab: 01.07.1998 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 1998, 1283 FNA: FNA 805-3-5
MehrAuftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO
Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO 1 Vertragspartner Verantwortliche (im Folgenden Auftraggeber) gem. 28 Abs. 1: Firmenbezeichnung: Vertreten durch: Adresse: Ort / Postleitzahl: Auftragsverarbeiter
Mehr-Betreuungsvertrag- der Stadt Velbert, der Bürgermeister, Thomasstraße 1, Velbert, vertreten durch den Fachbereich 7 - Immobilienservice
-Betreuungsvertrag- zwischen der Stadt Velbert, der Bürgermeister, Thomasstraße 1, 42551 Velbert, vertreten durch den Fachbereich 7 - Immobilienservice -Auftraggeber- und der European Homecare GmbH, Giradetstrasse
Mehr2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1
MehrVertrag über freie Mitarbeit. Stand: 1. November Seite 1 von 5
Vertrag über freie Mitarbeit Stand: 1. November 2013 Seite 1 von 5 Vertrag über freie Mitarbeit - nachfolgend Auftraggeber genannt - Zwischen... (Name und Adresse des Auftraggebers) (ggf.: vertreten durch.
MehrVOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002
15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
MehrAbnahme von Architektenleistungen
Abnahme von Architektenleistungen Abnahmeprotokoll mit ergänzenden Hinweisen Wenn ein Handwerker seine vertraglich geschuldeten Leistungen erbracht hat, möchte er diese vom Bauherrn abgenommen haben. Üblicherweise
MehrVertrag über freiberufliche Mitarbeit
DOK: MUSTER Freiberufler Vertrag allgemein Vertrag über freiberufliche Mitarbeit Zwischen Frau/Herrn (Anschrift) und dem Verein Vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den gem 26 BGB vertretungsberechtigten
MehrInstandhaltungsvertrag
Instandhaltungsvertrag zwischen der elme sicherheitssysteme & metallbau GmbH, Gutstedtstraße 15, 15086, vertreten durch die einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer und - nachfolgend: Auftragnehmerin
Mehr2014/15 TUI Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen
EVB-IT Dienstvertrag Seite 1von6 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 2014/15 TUI 2014-3513-01 Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Zwischen Freie Hansestadt
MehrVertrag über den Transport von Sterilgut
1 Vertrag über den Transport von Sterilgut Zwischen der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau, Marie-Eberth-Straße 6, 86956 Schongau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Lippmann -
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
Mehr