Wesentliche Koordinationen im Rahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes

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1 Wesentliche Koordinationen im Rahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes Während der Planung (zischen den an den organisatorischen und technischen Planungsarbeiten Beteiligten) Vor-, Enturfs- und Detailplanung: SiGe-Risiken und Aspekte analysieren SiGe-Plan entickeln Vorschläge für Baustelleneinrichtung erarbeiten Umsetzungsplan incl. Zeitplan festlegen Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen: auf sachgerechte Umsetzung der SiGe-Maßnahmen hinirken Mitirkung bei Prüfung von Angeboten / Auftragsvergaben Übergabe aller umfassenden Unterlagen an den Ausführungskoordinator* Während der Ausführung (zischen Planern, Organisatoren und auf der Baustelle tätigen Unternehmern) Einhaltung der BaustellV + SiGe-Plan kontrollieren Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung von Gefährdungen veranlassen und kontrollieren Klärung sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern (+ Subunternehmern) vor Arbeitsaufnahme (Verfahren, Abläufe, Nacheise...) Laufende Anpassung des SiGe-Plan + Bekanntgabe Mitirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes Sicherheitsbegehungen und -Besprechungen mit Auftragnehmern, Überachungsinstitutionen Unterlagen für spätere Instandhaltungsarbeiten fortschreiben r Darstellung 4 *falls dies nicht durch den Planungskoordinatoren erfolgt Darstellung 5

2 Beispiel SiGe-Plan Die Vorgaben im SiGe-Plan erstellt der SiGeKo für die Umsetzung und Einhaltung der dort genannten Maßnahmen ist der Auftragnehmer verantortlich! Rohbauarbeiten Fundamente Sohle Stützen / Wände Decken Gefahrennummern 1 2 1: Erdarbeiten / 2: Vermessungsarbeiten / 3: Gerüstarbeiten 4: Einschalarbeiten / 5: Beehrungsarbeiten / 6: Betonarbeiten Nr. 1 Gefährdung durch* Mangelhaft gesicherte Baugrubenände 2 Transporte von Bauteilen und Materialien Maßnahmen zur Verminderung / Vermeidung* Böschungsinkel einhalten ausreichende Arbeitsraumbreiten Zeitliche und räumliche Trennung von Transporten und Vermessungsarbeiten Kennzeichnung des Arbeitsber. Vermessung 3 Fehlende Fanggerüste oder fehlender / mangelhafter Seitenschutz 4 Umstürzende Schalungskonstruktionen 5 Unsachgemäßes Anschlagen von Beehrungseisen oder Einsatz beschädigter Seile und Haken 6 Unsachgemäßes Aufstellen der Betonpumpe und unsachgemäße Reinigung der Förderleitung Arbeitsplätze mit Absturzhöhe über 2,00 m zusätzlich mit Fanggerüsten oder Fangnetzen sichern Montageaneisung Aufstellen a. tragfähigen Untergrund Anschlagmittel nach Abstützung lösen Beehrungseisen im Schnürgang und lange Beehrungseisen mit Traversen anschlagen Aufgezogene Haken und beschädigte Seile aussortieren Betonpumpe standsicher auf lastverteilende Unterlagen und in ausreichendem Abstand von Böschungen aufstellen Vor dem Öffnen der Leistungskupplungen das Fördersystem drucklos machen * Vorgaben im SiGe-Plan müssen enthalten: Beschreibung der Arbeitsschutzmaßnahmen Sicherheitseinrichtungen Festlegung der pers. Schutzausrüstung Hineise über Fundstellen der Vorgaben

3 Beährte Tipps aus der Praxis Die Erfahrungen zeigen, dass es unerlässlich ist, einen Koordniator (einen Haupt-Ko, enn mehrere Koordinatoren eingesetzt erden) für die Planungs- und Ausführungsphase zu bestellen, damit ein sicherer Ablauf geährleistet ird Der Umfang der Ausschreibung muss auch die sicherheitstechnischen Maßnahmen der späteren Wartungsaufgaben beinhalten. SiGeKo-Aufgaben möglichst an Personen vergeben, die nicht in Abhängigkeit zur Bauausführung stehen. Mitirkung des SiGeKo bei nachträglichen Auftragsvergaben Bei der Erstellung des SiGe-Plans die Gefährdungsbeurteilung der Auftragnehmer nutzen. Aufstellung einer Baustellenordnung durch den SiGeKo (z.b. Arbeitsstätten, Arbeitssicherheit, Brand- und Blitzschutz, Umeltschutz, Sicherung der Baustelle) Schriftliche Festlegung der Teilnahme des SiGeKo an Baubesprechungen Schriftliche Festlegung der Aufgaben, Befugnisse und Berichtspflicht des SiGeKo Zusammenarbeit des SiGeKo mit anderen Koordinatoren (ZH 1/183) oder Sachverständigen/-kundigen (TRGS 519) festlegen Vereinbarung von Regelterminen mit den FASI der Auftragnehmer Erfahrungen, Kenntnisse, Kompetenzen der FASI und Aufsichtspersonen der UV-Träger nutzen

4 Koordinations-Wirkungs-Kreis Definition Koordinierung (Doku) Sichere Abläufe = erfolgreiche, irtschaftliche Durchführung Prozessplanung Controlling Verbesserung / Weiterenticklung Prozessausführung Autoren: H ANS-PETER S TÖLKEN Strom- und Hafenbau, Hamburg H ANS-JÜRGEN M ÜLLER Landesunfallkasse Hamburg S IGRID J ACOB Landesunfallkasse Hamburg Herausgeber: Landesunfallkasse Hamburg Spohrstraße 2, Hamburg Telefon: 040 /

5 TIPPS UND HINWEISE FÜR DIE PRAXIS UMSETZUNG DER BAUSTELLENVERORDNUNG LANDESUNFALLKASSE FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

6 Einleitung Die Baustelle: ein Ort an dem z.b. vorbereitet, organisiert, koordiniert und letztendlich gebaut ird verbunden mit so manchen gefährlichen Tätigkeiten. Genau hier setzt die praktische Umsetzung der Baustellenverordnung (BaustellV), die am 1. Juli 1998 in Kraft gesetzt urde, an und fordert eine esentliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Sie legt die Verantortung und die erforderlichen Arbeits(schutz)maßnahmen fest, jedoch nicht bis ins kleinste Detail. An dieser Stelle soll das vorliegende Faltblatt ergänzend irken: Es gibt einen Überblick über die esentlichen Regelungen und Anforderungen der Baustellenverordnung und praxisbezogene Umsetzungshilfen unter dem Motto: An einem Strang ziehen gemeinsam sicher, gesund & effizient arbeiten

7 Anforderungen der Baustellenverordnung... im Überblick Anendung: Die Baustellenverordnung findet ihre Anendung, enn es sich um Neu-, Umbauten oder Abbrucharbeiten handelt. Hierzu zählen keine Schönheitsreparaturen oder Bauunterhaltungsarbeiten geringen Umfangs. Sie gilt nur, enn die Änderungen am Bauerk erheblich sind, ie z.b. bei Dächern oder Fassadenerneuerungen. Bereits bei der Planung (Enturfs- und Detailplanung) der Ausführung des Bauvorhabens sind die Bestimmungen des 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen. Danach ird eine sachgerechte Verknüpfung von Technik, Arbeitsbedingungen, sozialen und umeltbedingten Einflüssen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen gefordert. Unter bestimmten Voraussetzungen muss eine Vorankündigung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde eingereicht, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und eine Dokumentation für die späteren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten am Bauerk erstellt erden (s. Darstellung 1). Eine besondere Bedeutung eist die Baustellenverordnung dem Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) zu. Die Anforderungen an den Koordinator und seine Aufgaben erden in den Darstellungen 3 und 4 verdeutlicht.

8 Anendung der Baustellenverordnung Wann ist as erforderlich? Umfang und Art der Arbeiten Arbeitsschutzgesetz 4 Vorankündigung Koordinator SiGe-Plan Unterlage für spätere Arbeiten 1 Arbeitgeber (auch Subunternehmer) < 31 Tage + 21 Beschäftigte oder 501 Personentage! < 31 Tage + 21 Beschäftigte oder 501 Personentage > 30 Tage + 20 Beschäftigte oder 500 Personentage > 30 Tage + 20 Beschäftigte oder 500 Personentage + gefährliche Arbeiten + gefährliche Arbeiten!!!!! Mehrere Arbeitgeber (auch Subunternehmer) < 31 Tage + 21 Beschäftigte oder 501 Personentage < 31 Tage + 21 Beschäftigte oder 501 Personentage > 30 Tage + 20 Beschäftigte oder 500 Personentage > 30 Tage + 20 Beschäftigte oder 500 Personentage + gefährliche Arbeiten!!! + gefährliche Arbeiten!!!!!!!!!!!!!! r Darstellung 1

9 Pflichten des Bauherrn Der Bauherr, der als Person benannt sein muss, ist der eigentliche Empfänger der BaustellV er trägt die Verantortung für die sach- und fachgerechte Organisation des Bauablaufes. Vor Beginn der Enturfs- und Detailplanung muss jeder Bauherr prüfen, ob die Anforderungen der Baustellenverordnung auf seine Baumaßnahme zutreffen. Die Bestellung eines Koordinators, die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und die Unterlage für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind Pflichtüberlegungen des Bauherrn. Aufgaben bei der Bauplanung, für die der Bauherr verantortlich ist: Planung und Ausführung des Bauvorhabens Berücksichtigung 4 ArbSchG Sachgerechte Verknüpfung: Technik, Arbeitsbedingungen, soziale und umeltbedingte Einflüsse bei den Arbeitsschutzmaßnahmen Ankündigung des Bauvorhabens bei der zuständigen Behörde* Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes Anschrift Baustelle Bauherr (Person) Bauvorhaben Koordinator Termine Beschäftigte Vermeidung / Minimierung von Gefährdungen bei überschneidenden Tätigkeiten zeitlich und / oder räumliche Abhängigkeiten Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten Erforderliche sicherheitstechnische Maßnahmen für spätere Wartungs- / Instandhaltungsarbeiten r Darstellung 2 * In Hamburg: Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH)

10 Koordination der rote Faden zum Erfolg Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig erden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren (s. Darst. 3) zu bestellen. Die frühzeitige Einbindung des Koordinators in der Planungsphase ist Grundlage für die spätere Ausführungsphase. Dem Koordinator der Ausführungsphase sollten im Rahmen seiner Aufgaben Befugnisse übertragen erden (z.b. Eineisung der AN, Sicherheitsbegehungen mit Aufsichtsinstitutionen, Einhaltung der BaustellV us. ), um einen sicheren und störungsfreien Ablauf zu geährleisten. Eine konkrete Bemessung des Arbeits- und Zeitaufandes für die Koordination steht in direktem Bezug zum realen Bauprojekt, den Gefährdungen und den Bedingungen vor Ort. In der Praxis erfolgreich angeendet: Grundsätze für die Ausahl von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Planungsphase / Ausführungsphase Ausbildung Ingenieur, Architekt oder Meister, Techniker 5 Jahre vergleichbare Tätigkeiten ie ein Ingenieur oder Architekt in der Vor-, Enturfs- oder Genehmigungsplanung Objektüberachung Berufserfahrung 5 Jahre Objektplanung 5 Jahre Objektüberachung nach HOAI oder in der Bauleitung nach MBO* Sicherheits-/ Gesundheitsschutzkenntnisse Sicherheitstechnische Ausbildung: Technische Universität Fachhochschule Meister-Technikerschule Fachkraft für Arbeitssicherheit Weiterbildung Teilnahme am Lehrgang für Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren r Darstellung 3 *: HOAI = Honorarordnung für Architekten und Ingenieure MBO = Musterbauordnung

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