Erfahrungen mit der Anwendung einheitlicher Kriterien zur Bewertung von Inhalt und Organisation der Lehrgänge

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1 Erfahrungen mit der Anwendung einheitlicher Kriterien zur Bewertung von Inhalt und Organisation der Lehrgänge Erfahrungsaustausch der Lehrgangsträger für die Fort- und Weiterbildung von Koordinatoren Referent: Manfred Kaufmann

2 Vorgeschichte Erfahrungen der Bau-Berufsgenossenschaften bei der Anwendung der Baustellen-Richtlinie auf Musterbaustellen Koordinatoren bedürfen einer speziellen Ausbildung neben beruflicher Qualifikation als Baufachleute mit Kenntnissen im im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und mehrjähriger Berufserfahrung Seinerzeit kein Angebot im im Bereich der Berufsausbildung oder der berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung

3 Vorgeschichte Bereits 1994 umfassende Arbeitsmaterialien für Planung, Ausschreibung und Koordination Projektauftrag der Kommission der EG: Ausbildungsprofil und Pilotseminar für Sicherheits- u. u. Gesundheitsschutzkoordinatoren entsprechend Baustellen-Richtlinie 92/57/EWG Projektbearbeitung und Seminardurchführung Gliederung in in LE LE Ständiger Wechsel von Theorie und Übungen Seminarbewertung und Optimierung des Programms

4 Nach Erlass der BaustellV Grundsätze für die bg-liche Anerkennung sowie die Durchführung von Lehrgängen für Koordinatoren nach BaustellV (10/98) veröffentlicht durch BGs der Bauwirtschaft Gewährleistung eines hohen Ausbildungsniveaus Vermeidung von Wildwuchs Bescheinigung für für Lehrgangsträger auf Übereinstimmung ihres Lehrgangsprogramms mit den bglichen Grundsätzen zentral durch Bau-BG Bayern und Sachsen Nur noch Ausbildung von Multiplikatoren

5 Umsetzung der Grundsätze Bundesweit 73 Lehrgangsträger Ca Teilnehmer in in Lehrgängen bei o.a. Lehrgangsträgern (bis zur Bekanntmachung der RAB 30 im Juli 2001) Bestätigung des praktikablen und praxisgerechten Gesamtkonzeptes Ansatz und Inhalte durch RAB 30 bestätigt Ansprechpartner für die Lehrgangsträger bei allen Bau-BGs

6 Anforderungen an Lehrgangsträger Lehrgangsprogramm Gesamt LE, nicht mehr als 8 LE/Seminartag Teilweise andere Theorie-Schwerpunkte, oft oft zu zu Lasten der Übungen Vermittlung von sicherheitstechnischen Kenntnissen Vergleichbarkeit bei wesentlichen Abweichungen nicht gegeben

7 Anforderungen an Lehrgangsträger Lehrkräfte Umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Nachholbedarf zu zu großen Teilen gegeben Vertraut mit den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie deren Anwendung Ständige Weiterbildung

8 Anforderungen an Lehrgangsträger Lehrgangsunterlagen Den Teilnehmern schriftliche Lehrgangsunterlagen zur Verfügung stellen schwerpunktmäßige Inhalte der einzelnen Themen bei Lehrgangsbeginn aushändigen Unterlagen im im Verlauf des Lehrgangs ergänzen Zentraler Punkt im im Abstimmungsgespräch mit mit verantwortlichem Vertreter des des Lehrgangsträgers große Unterschiede in in Qualität und und Quantität Eignung des des Beispielbauvorhabens für für Übungen Beachtung der der einschlägigen Arbeitsmittel

9 Anforderungen an Lehrgangsträger Lehrgangsdurchführung Anzeigen der Lehrgänge vor Durchführung (o) (o) Teilnehmerzahl (++) Übergabe der Teilnehmerliste nach Lehrgangsabschluss (o) (o) Eignung der Räumlichkeiten hinsichtlich Größe und Ausstattung auch für für ungestörte Gruppenarbeit (+) (+) Lehrgangsdurchführung in in zeitlichem Zusammenhang (Abschluss innerhalb von sechs Wochen) (++) (unangemeldete) Teilnahme von Beauftragten der Bau-BGs zur Qualitätssicherung

10 Anforderungen an Lehrgangsträger Kritikpunkte vor Ort Theorie meist ausführlich und gut Wissensvermittlung in in Richtung Arbeitsschutz Nur teilweise Berücksichtigung von sicherheitstechnischen Einrichtungen in in die Leistungsbeschreibung Fehlen von Hinweisen auf wichtige Unterlagen: Baustellenordnung, Abbruch-, Montageanweisungen Geringe Gewichtung der Gruppenarbeit Aufbereitung und Handhabung der Planunterlagen und sonstigen Arbeitsmittel problematisch bei Hausaufgaben

11 Anforderungen an Lehrgangsträger Weitere Kritikpunkte Stellung des Koordinators im im Beziehungsgeflecht der am Bau Beteiligten oft oft überzeichnet Koordination als Vertragsgegenstand: Planung der Ausführung im im Zusammenhang mit der Ausführung von Bauleistungen unsinnig Lehrgangsabschluss Festlegung von Inhalt, Umfang und Form der schriftlichen Prüfung in in Prüfungsordnung (+) Anwesenheit während des Lehrgangs und Prüfungsteilnahme

12 Anforderungen an Lehrgangsträger Qualitätssicherung Ständige Aktualisierung der Teilnehmerunterlagen Anpassung von Lehrinhalten, Lehrmitteln Information über vorgenommene Änderungen und Ergänzungen der Teilnehmerunterlagen (+o-) Möglichkeit zur Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze

13 Anforderungen an Teilnehmer Teilnehmer an Koordinatorenlehrgängen aus Sicht der bg-lichen Grundsätze geeignet, wenn die Anforderungen hinsichtlich baufachlicher Ausbildung als Bauingenieure, Architekten oder Bautechniker/Meister, Berufserfahrung (5 (5 Jahre), Grundkenntnissen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im im Bauwesen und Erfolgreicher Abschluss eines Koordinatorenlehrgangs Bedeutet Prüfpflicht des Lehrgangsträgers (-)

14 Zusammenfassung der Erfahrungen Berufsgenossenschaftliche Grundsätze waren erfolgreich in in der Umsetzung des Anliegens Gesamtkonzept praktikabel und praxisgerecht Arbeitsmittel haben sich in in der Praxis bewährt Ansatz und Zielstellung der BaustellV und der Erläuterungen gleichmäßig an den betroffenen Personenkreis herangetragen Als Ansprechpartner gute Kontakte zu Lehrgangsträgern

15 Entwicklungstendenzen Werbung mit Gütesiegeln und einzig berechtigten Zertifizierungsstellen durch Verbände Anlass zur Verwirrung Aufgrund der positiven Erfahrungen: Weiterführung einer freiwilligen Qualitätssicherung durch unabhängige Stelle wichtig Einhaltung von Mindeststandards sollte überprüfbar bleiben Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für aktive Koordinatoren unabdingbar

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