Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung

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1 Praktikerseminar Europäische Versicherungswirtschaft und Privatrecht Nürnberg, 25. Juni 2003 Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung Berufszulassung von Versicherungsvermittlern Rechtsanwalt Ralf Bolle

2 Vorgaben der Richtlinie Die voraussichtliche Umsetzung Problematische Vertriebswege Rechtsanwalt Ralf Bolle 2 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

3 Eintragung in Register Bestandsschutz Informations-/Dokumentationspflicht Rechtsanwalt Ralf Bolle 3 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

4 Eintragung in Register - Berufshaftpflichtversicherung bzw. gleichwertige Garantie - guter Leumund - angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten Rechtsanwalt Ralf Bolle 4 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

5 Angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten - keine konkreten Vorgaben - von Mitgliedstaaten festzulegen - Privilegierungsmöglichkeiten für - nebenberufliche Vermittler - Versicherungsvermittlungsunternehmen - vertraglich gebundene Vermittler Rechtsanwalt Ralf Bolle 5 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

6 Vertraglich gebundene Versicherungsvermittler Privilegierter Personenkreis - Einfirmenvertreter, unechte Mehrfachvertreter - zum Teil auch echte Mehrfachvertreter unabhängig davon, ob sie - haupt- oder nebenberuflich - als Einzelkaufmann oder in unternehmerischer Form tätig sind. Rechtsanwalt Ralf Bolle 6 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

7 Vertraglich gebundene Versicherungsvermittler Inhalt des Privilegs Versicherungsunternehmen können - prüfen, ob Kenntnisse und Fertigkeiten den vom Mitgliedstaat festgelegten Anforderungen entsprechen und - ggf. Ausbildung verschaffen, die den Anforderungen im Zusammenhang mit den von ihnen vertriebenen Produkten entspricht Rechtsanwalt Ralf Bolle 7 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

8 Vertraglich gebundene Versicherungsvermittler Konsequenzen des Privilegs - keine öffentlich-rechtliche Prüfung erforderlich - unternehmensindividuelle Ausbildung in Bezug auf - Produktpalette - Umfang der Vermittlungstätigkeit Rechtsanwalt Ralf Bolle 8 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

9 Bestandsschutz für Vermittler, die im September in ein Register eingetragen waren und - über ein Ausbildungs- und Erfahrungsniveau verfügten, das dem von der Richtlinie vorgesehenen entspricht Rechtsanwalt Ralf Bolle 9 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

10 Informationspflichten des Vermittlers - grundsätzlich Schriftform (Ausnahme: Kundenwunsch, Sofortdeckung) - allgemeine Informationspflicht über - Identität - rechtliche Stellung (Einfirmen-/Mehrfirmenvertreter/Makler) - grundsätzlich suitable advice für Makler Rechtsanwalt Ralf Bolle 10 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

11 Informationspflichten des Vermittlers - Dokumentationspflicht Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages hat der Versicherungsvermittler, insbesondere anhand der vom Kunden gemachten Angaben, zumindest dessen Wünsche und Bedürfnisse sowie die Gründe für jeden diesem zu einem bestimmten Versicherungsprodukt erteilten Rat genau anzugeben. Diese Angaben sind der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrages anzupassen. Rechtsanwalt Ralf Bolle 11 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

12 Eintragung in ein Register - von Branchenverbänden geführt - nur Informationsaufgaben - keine Zulassung durch Register - Eintragung nur deklaratorisch Rechtsanwalt Ralf Bolle 12 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

13 Voraussetzung der Eintragung Grundsatz: Gewerbeerlaubnis - Berufshaftpflichtversicherung bzw. andere gleichwertige Garantie - Zuverlässigkeit - angemessene Qualifikation - Niveau: BWV-Fachmann/-Fachfrau - Prüfung grds. von IHK / Anerkennung anderer Prüfungen, z. B. BWV vorgesehen öffentlich-rechtliche Prüfung Rechtsanwalt Ralf Bolle 13 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

14 Ausnahme von der Gewerbeerlaubnis Befreiungsmöglichkeit für - Einfirmenvertreter und - unechte Mehrfachvertreter, zum Teil auch echte Mehrfachvertreter bei Nachweis der vertraglichen Gebundenheit durch Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über - Haftungsübernahme - Zuverlässigkeitsüberprüfung } - angemessene Qualifikation Aufsicht durch BaFin keine öffentlich-rechtliche Prüfung Rechtsanwalt Ralf Bolle 14 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

15 Konsequenz der Befreiung - vereinfachtes Befreiungsverfahren mit geringen Kosten - lediglich Gewerbeanzeige notwendig - Versicherungsunternehmen müssen ihre Einfirmenvertreter - angemessen qualifizieren und - deren Zuverlässigkeit überprüfen. Rechtsanwalt Ralf Bolle 15 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

16 Angestellte Vermittler von selbstständigen Vermittlern - keine Eintragung in das Register - selbstständige Gewerbetreibende werden verpflichtet, Zuverlässigkeit und Qualifikation der vermittelnden Angestellten sicherzustellen Rechtsanwalt Ralf Bolle 16 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

17 Bestandsschutz für Vermittler, die im September über ein Ausbildungs- und Erfahrungsniveau verfügten, das dem von der Richtlinie vorgesehenen entspricht - in ein Register eingetragen waren Nachweis durch mehrjährige ununterbrochene Tätigkeit vor In-Kraft-Treten keine Eintragung in ein Register erforderlich Rechtsanwalt Ralf Bolle 17 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

18 Informations-/Dokumentationspflicht - Umsetzung im Versicherungsvertragsgesetz - GDV prüft Erarbeitung spartenbezogener Dokumentationsformulare Rechtsanwalt Ralf Bolle 18 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

19 Nebenberufliche Mehrfirmenvertreter in Unternehmensform (z. B.: Kreditinstitute, Kraftfahrzeughändler) Qualifikation laut Richtlinienvorgabe Wer? - Leitungsorgan Vorstand - unmittelbar an Vermittlung Mitwirkende Wie? - für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Kenntnisse und Fertigkeiten Rechtsanwalt Ralf Bolle 19 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

20 Umsetzung der Qualifikationsvorgabe Problem: BMWA will keine gesetzgeberische Lösung, die für nicht vertraglich gebundene Vermittler ein oder mehrere Ausbildungsniveaus unterhalb der BWV-Ausbildung festschreibt Lösungsmöglichkeiten: - Bestandsschutz - Anerkennung branchenverwandter Ausbildungen in Verbindung mit Berufserfahrung - Mehrfirmenvertreter wird Einfirmen- bzw. unechter Mehrfirmenvertreter - Versicherungsvermittlung durch qualifizierte Externe - Betroffene Personen erhalten BWV-Ausbildung Rechtsanwalt Ralf Bolle 20 Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

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22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Rechtsanwalt Ralf Bolle Praktikerseminar - Nürnberg, 25. Juni 2003

Gebundene Versicherungsvermittler. Nr. 171/14

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