Erfahrungen der Arbeitsschutzbehörde auf Baustellen in Sachsen. 07. Juni 2013 R. 55C, Dipl.-Phys.Heinrich Röbel, Dipl.-Ing.
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- Christian Ziegler
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1 Erfahrungen der Arbeitsschutzbehörde auf Baustellen in Sachsen
2 Landesdirektion Sachsen Abteilung Arbeitsschutz Außenstelle Chemnitz* Referat 51C Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen Direktionsbezirk Chemnitz Referat 52C Gefahr- und Biostoffe, Transportsicherheit Direktionsbezirk Chemnitz Referat 53C Medizinproduktsicherheit, Strahlenschutz, Ergonomie Direktionsbezirk Chemnitz Referat 54C Betriebs- u. Arbeitsmittelsicherheit, Technischer Verbraucherschutz, GAUS** Direktionsbezirk Chemnitz Referat 55C Arbeitsstätten, Bauarbeiterschutz Direktionsbezirk Chemnitz Referat 56C Arbeitsmedizin *** * Dienstsitze in Chemnitz und Zwickau. ** bezüglich GAUS landesweit zuständig *** landesweit zuständig
3 Was ist aus Sicht des Arbeitsschutzes für Baustellen charakteristisch? Arbeiten in Gruben und Gräben mögliche Gefährdung der Arbeitnehmer durch herab fallende Erdmassen (Verschüttung) Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen (in Höhe) - mögliche Gefährdung durch unzureichenden Schutz gegen Absturz Arbeiten in unvollendeten Bauwerken - mögliche Gefährdung durch herab fallende Gegenstände oder unzureichenden Schutz gegen Absturz an nicht abgedeckten Bodenöffnungen Meist wird unter erheblichem Zeitdruck gearbeitet die bereits genannten Gefährdungen können durch schlechte Koordination der Arbeitsabläufe mehrerer gleichzeitig arbeitender Firmen auftreten.
4 Was ist aus Sicht des Arbeitsschutzes für Baustellen charakteristisch? Arbeiten mit Kranen, Baumaschinen, sonstigen technischen Hilfsmitteln und elektrischen Betriebsmitteln mögliche Verletzungsgefahr der Arbeitnehmer infolge vernachlässigter Überprüfung oder Wartung Auf Baustellen besteht somit ein erhöhtes Unfallrisiko, welches durch die Unfallstatistik belegt wird.
5 Tödliche und schwere Arbeitsunfälle am Arbeitsplatz in Sachsen je Beschäftigte und Jahr 2003 bis 2012 (SMWA, Ref. 25)
6 Tödliche und schwere Arbeitsunfälle im Baugewerbe in Sachsen je Beschäftigte und Jahr 2003 bis 2012 (SMWA, Ref. 25)
7 Revisionspraxis in Sachsen Zur Zeit sind Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen (zuständig für ganz Sachsen) überwiegend mit Baustellenrevisionen befasst. Es werden ca.400 bis 450 Dienstgeschäfte pro Bauinspektor im Jahr durchgeführt. 23 Kontrollschwerpunkte (8 Aspekte des Rechtsgebietes Arb.pl,Arb.Stätt,Erg, 7 Aspekte des Rechtsgebietes Arb.mitt und 8 Aspekte des Rechtsgebietes As- Organisation ) werden mittels IFAS dokumentiert und erlauben eine entsprechende Auswertung.
8 ca. 3 Anzeigen/Beschwerden pro Mitarbeiter pro Woche mit u. U. nachhaltigen operativen Einsätzen Untersuchung schwerer/tödlicher Arbeitsunfälle in Zusammenarbeit mit der KRIPO geplante Baustellenrevisionen im Rahmen des seit 1994 laufenden Aktionsprogramms Baustellen
9 Welche Befugnisse haben unsere Mitarbeiter? Sie haben die Unternehmer und Arbeitnehmer zu beraten, um Gefährdungen abzuwenden. Sollte eine akute Gefahr für Gesundheit und Leben der Arbeitnehmer bestehen, haben unsere Bauinspektoren Maßnahmen anzuordnen, die diese Gefahr beseitigen. Auf Baustellen müssen in solchen Fällen häufig die Arbeiten bis zur Behebung der gravierenden Mängel eingestellt werden.
10 Ermächtigung für die Arbeitsschutzbehörde Arbeitsschutzgesetz Baustellenverordnung Arbeitsstättenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Gefahrstoffverordnung Technische Regeln z.b. TRBS,TRGS Berufsgenossenschaftliche Vorschriften z.b. BGV, BGR,
11 Ergebnisse des Jahres Der Anteil der Unternehmer ohne Beschäftigte und der Leiharbeiter wird immer größer. Die Revisionsergebnisse weisen hinsichtlich der angetroffenen Mängel im Vergleich zu den Vorjahren ähnliche Schwerpunkte auf. Der Anteil der angetroffenen Mängel im Bereich des Schutzes der Beschäftigten gegen Absturz ist besonders hoch.
12 Tödliche und schwere Arbeitsunfälle nach Unfallereignissen 2010 auf Baustellen Koalition mit Fahrzeugteilen 7 % Sonstiges 8 % Umgang mit Maschinen 9 % Absturz 64 % Einwirkende Gegenstände 12 % (SMWA, Ref. 25) 28.November 2012 R. 55C, René Wegener
13 Tödliche und schwere Arbeitsunfälle nach Unfallereignissen 2011 auf Baustellen Koalition mit Fahrzeugteilen 5 % Umgang mit Maschinen 5 % Sonstiges 9 % Absturz 56 % Einwirkende Gegenstände 25 % (SMWA, Ref. 25)
14 (SMWA, Ref. 25)
15 Tödliche und schwere Arbeitsunfälle auf Baustellen (SMWA, Ref.25) (SMWA, Ref. 25)
16 Revisionsschwerpunkt Erdarbeiten Der Verbau bzw. die Abböschung von Gruben und Gräben wurde häufig nicht oder nicht fachgerecht ausgeführt. Beschäftigte trugen bei der Arbeit in Gruben und Gräben im Gefahrenbereich von Erdbaumaschinen vielfach keinen Schutzhelm. Das Tragen der Warnweste im öffentlichen Verkehrsraum wurde oft vernachlässigt. Die erforderlichen Prüfungen der eingesetzten Erdbaumaschinen erfolgten unzureichend.
17 Revisionsschwerpunkt Gerüstbau fehlender Seitenschutz schlechter oder fehlender Schutz der Stirnseiten Bei der Verwendung von Fahrgerüste werden die Festlegungen der Aufbau- und Verwendungsanleitung oftmals nicht beachtet. Eine Übergabe des Gerüstes vom erstellenden Unternehmer an den, der es benutzen lässt, fand selten statt. Übergabeprotokolle, aus denen hervorgeht, dass sich das Gerüst in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, oder auch eine ausreichende Beschilderung der Gerüste fehlten häufig.
18 Revisionsschwerpunkt Abbrucharbeiten Die Abstimmung der Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörde mit den Bauherren, SiGe-Koordinatoren und Abbruchbetrieben zur Vorgehensweise der Abbrucharbeiten/Abbruchtechnologie haben sich als sehr positiv erwiesen. Mängel traten auch beim maschinellen Abbruch von Bauten auf. Die eingesetzten Baumaschinen, speziell Bagger waren häufig ungeeignet. (fehlendes Schutzgitter, zu geringe Reichweite). Nach wie vor traten Probleme bei Abbruchvorhaben insbesondere dann auf, wenn diese von Unternehmen durchgeführt wurden, die nicht über die entsprechenden Fachkenntnisse und technische Ausrüstung verfügen.
19 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Die bei den Baustellenrevisionen festgestellten Mängel sind ein deutlicher Beweis dafür, dass bestehende Arbeitsschutzvorschriften allein keine Garantie dafür bieten können, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Baustellenpraxis die ihm gebührende Beachtung findet. Mittels konsequenter Überwachung und Sanktionierung, regelmäßigen Baustellenrevisionen sowie intensiver Beratung durch die Arbeitsschutzbehörden gilt es, den Pflichtverletzungen im Arbeitsschutz energisch entgegen zu wirken und die erforderlichen Maßnahmen durchzusetzen, um Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit auf den Baustellen nachhaltig zu sichern und zu verbessern.
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