Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2012

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1 Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2012 Berichterstattung zum Aktionsprogramm Baustellen Inhalt Seite 1 Datenbasis 2 2 Ergebnisse des Jahres Mängelschwerpunkte bei Baustellenkontrollen Arbeitsunfallgeschehen auf Baustellen Überwachungsergebnisse zur BaustellV 6 3 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 6-7 Anlage 1: Ausgewählte Ergebnisse der Baustellenkontrollen Anlage 2: Auswertung der Sonderaktion "Sicherheit auf Baustellen" Dresden, den 15. März 2013 Bearbeiter: Petra Zahm, Beate Weisbach Referat 25 1

2 1 Datenbasis Die Berichterstattung Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2012 basiert auf den Informationen aus den Berichten der Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen zur Schwerpunktaktion Baustellenkontrollen. Diese Berichterstattung erfolgt kontinuierlich seit der Einführung des Aktionsprogramms Baustellen Die Zahlen zu den tödlichen und schweren Arbeitsunfällen beziehen sich auf die bis zum 31. Dezember 2012 vorgefallenen und der Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeitsschutz und dem Sächsischen Oberbergamt bis 30. Januar 2013 gemeldeten Arbeitsunfälle. 2 Ergebnisse des Jahres 2012 Von der Arbeitsschutzbehörde wurden gemäß den im Aktionsprogramm festgelegten Revisionsschwerpunkten im Berichtszeitraum Unternehmen, die auf Baustellen in Sachsen tätig sind, kontrolliert. Dabei fanden sachgebietsbezogene Überprüfungen statt. Das sind ca. 15% weniger Dienstgeschäfte als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Baustellenkontrollen wurden von 10 Mitarbeitern der Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion Sachsen durchgeführt, im Vorjahr standen dafür 12 Mitarbeiter zur Verfügung. Es erfolgten 431 Kontrollen in Abstimmung mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern. 571 Kontrollen waren Nachkontrollen. 306 Unternehmergespräche wurden geführt. Nach Kontrollen zu illegaler Beschäftigung wurden 11 Verdachtsfälle an das jeweils zuständige Hauptzollamt weitergeleitet. Insgesamt wurden bei den Kontrollen auf den Baustellen Einzelmängel festgestellt. Zur Abstellung der Mängel ergingen Revisionsschreiben (- 23 %), 424 Anordnungen (- 28 %), 13 Verwarnungen und 30 Bußgeldbescheide (vgl. Anlage 1, Tabelle 1). Kontrollergebnisse Dienstgeschäfte Mängel Revisionsschreiben Anordnungen Verwarnungen Bußgelder Tabelle 1: Revisionsergebnisse auf Baustellen in Sachsen

3 Es wird eingeschätzt, dass Unternehmer ohne Beschäftigte, Ich AG n als Nachauftragnehmer und Leiharbeitnehmer bei einigen Gewerken mittlerweile bei mindestens 50 % der kontrollierten Baustellen eingesetzt werden. Diese Entwicklung hat sich in den letzten Jahren verstärkt. Die Anordnungsbefugnis gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird dadurch ausgehebelt bzw. versucht sie auszuhebeln, da es als Normadressat den Arbeitgeber oder die verantwortliche Person vorsieht. Die gleiche Situation ist bei der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu verzeichnen. Bei den Unternehmern ohne Beschäftigte handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit oft um Scheinselbstständige. Indizien dafür sind, dass die Einmannunternehmer immer für die gleiche Firma arbeiten, ihnen vorgeschrieben wird, wann sie wo was zu leisten haben und das Material einschließlich Werkzeug meist durch die sie beschäftigende Firma (Auftraggeber) gestellt wird. Insgesamt kann man einschätzen, dass diese Entwicklung die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften auf Baustellen behindert und erschwert, da sich in diesen inzwischen häufig anzutreffenden Fällen niemand für den Arbeitsschutz der gesamten Baumaßnahme zuständig fühlt. Die Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörde stellen immer wieder fest, dass Unternehmer, Bauleiter, Aufsichtführende, aber auch Arbeitnehmer, die tatsächlichen Gefahren unterschätzen und auf elementare sicherheits-technische Maßnahmen verzichtet wird. Wie schon in der Vergangenheit zu beobachten war, bedingt und fördert der Preisverfall, dass Firmen durch Abstriche auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit mit einem niedrigen Angebot den Auftrag erhalten wollen. In der Kalkulation der Mitbewerber wird zum Teil von vornherein bewusst kostenintensive Sicherheit herausgerechnet. So haben es z. B. Gerüstersteller, die ihre Angebote nach den tatsächlichen Erfordernissen ausrichten, immer schwerer einen Zuschlag zu bekommen. Die Folge ist, dass z. B. Anbieter den Zuschlag erhalten, die das preiswertere Gerüst in der Lastklasse 3 anbieten, obwohl Maurerarbeiten durchgeführt werden müssen und dafür Gerüste der Lastklasse 4 erforderlich wären. Auch auf sichere Zugänge zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten in Form von Aufzügen, Transportbühnen oder Treppen nach TRBS 2121 Teil 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird aus Kostengründen verzichtet. Stattdessen erfolgt der Aufgang zum Arbeitsplatz über die Leitern durch die Luken der einzelnen Gerüstetagen. Das führt dazu, dass sich immer mehr der Eindruck verstärkt, je größer der Abstrich von Rechtsnormen, desto größer die Wahrscheinlichkeit des Zuschlages. Somit bleiben Unternehmer, die sich an bestehende Rechtsnormen halten, im Ausschreibungswettbewerb (leider auch der öffentlichen Hand) außen vor. 3

4 2.1 Mängelschwerpunkte bei Baustellenkontrollen Nach Auswertung der Baustellenkontrollen und der dabei vorgefundenen Mängel ergeben sich die in Tabelle 2 dargestellten Mängelschwerpunkte, die sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert haben (vgl. Anlage 2). Beanstandungen, Mängel Anteil der Kontrollen mit Beanstandungen Arbeiten unter Absturzgefährdung infolge fehlender 50 % 55 % oder nicht vorschriftsmäßiger Absturzsiche- rungen Mängel an Gerüsten, verursacht durch die Gerüstersteller 49 % 52 % bzw. durch Gerüstbenutzer Mangelhafte Organisation und unzureichende 27 % 38 % Sicherheitstechnik bei Abbrucharbeiten Unzureichende Sicherung von Bodenöffnungen 33 % 37 % Verschüttungsgefährdung durch nicht bzw. ungenügend abgeböschte oder unsachgemäß verbaute Baugruben und Gräben 28 % 31 % Sicherheitswidriger Zustand ortsbeweglicher 28 % 28 % elektrischer Betriebsmittel Fehlender bzw. unzureichender/nicht angepasster 24 % 27 % SiGe-Plan Unsichere Verkehrswege 21 % 24 % Mängel an Lastaufnahmemitteln, Lasthakensicherung 22 % 22 % Krane, technische Mängel an Bauaufzügen, Aufenthalt 20 % 21 % von Beschäftigten im Gefährdungsbereich von Baumaschinen bzw. in Schwenkbereichen von Kranen Mangelnder Schutz vor herabfallenden Gegenständen, 27 % 21 % fehlende Abdeckungen, Schutzdächer/- netze Baustelle wurde, obwohl erforderlich, nicht angezeigt 14 % 21 % Tabelle 2: Mängelschwerpunkte auf kontrollierten Baustellen in Sachsen 2011/2012 4

5 2.2 Arbeitsunfallgeschehen auf Baustellen Die Rangfolge der festgestellten Mängelschwerpunkte deckt sich mit der Verteilung der Häufigkeit schwerer und tödlicher Arbeitsunfälle. Auch 2012 sind die Mängelanteile bei den kontrollierten Absturzsicherungen sowie den Arbeits- und Schutzgerüsten sehr hoch (vgl. Anlage 2). An vorderster Position der Unfallereignisse auf Baustellen steht der Absturz mit 58 %. (vgl. Abb. 1, Tabelle 3). Abb. 1:Verteilung der tödlichen und schweren Arbeitsunfälle auf Baustellen in Sachsen nach Unfallereignissen in Jahr 2012 Von 2011 bis 2012 stieg die Anzahl der gemeldeten tödlichen und schweren Arbeitsunfälle auf Baustellen von 85 auf 88. Es ereigneten sich im Berichtszeitraum 4 tödliche (- 1) und 84 schwere (+ 4) Arbeitsunfälle. Unfallereignis tödliche schwere tödliche schwere Umgang mit Maschinen Kollision mit Fahrzeug(teil)en Einwirkende Gegenstände Einwirkung von elektrischem Strom Absturz Verschüttung Brand/Explosion Sonstige Gesamt Tabelle 3: Tödliche und schwere Arbeitsunfälle auf Baustellen in Sachsen 2011/2012 aufgeschlüsselt nach Unfallereignissen 5

6 2.3 Überwachungsergebnisse zur Baustellenverordnung (BaustellV) Im Berichtszeitraum sind Vorankündigungen nach BaustellV bei der Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeitsschutz registriert worden, 13 % mehr als im Vorjahr. Die Ergebnisse im Berichtszeitraum zeigen, dass der positive Trend anhält, dass die Regelungen zur BaustellV von den Verantwortlichen berücksichtigt und entsprechend umgesetzt werden. Das wird insbesondere daran deutlich, dass die Zahlen von eingehenden Vorankündigungen, die nicht hätten angezeigt werden müssen, weil sie auf Grund von Art und Größe nicht der BaustellV unterliegen, erheblich im Rückgang begriffen sind. Dieser Anteil betrug im Berichtszeitraum lediglich noch 3%. Es ist auch festzustellen, dass in zunehmendem Maße von den Bauherren der Koordinator für die Planung der Ausführung bestellt wird. Im Berichtszeitraum war das in 2 / 3 der Fälle (bezogen auf die eingegangenen Vorankündigungen) feststellbar. Insoweit kann davon ausgegangen werden, dass tendenziell die Belange der Arbeitssicherheit bei der Ausführung von Bauvorhaben bereits in der Planung berücksichtigt werden. Überwachungsergebnisse zur BaustellV Anzahl Anteil Anzahl Anteil Eingegangene Vorankündigungen % % davon unterliegen nicht den Kriterien der BaustellV (d.h. hätten nicht angezeigt werden müssen) 59 3 % 59 3 % davon erst nach Baubeginn angezeigt % % davon Koordinator für die Planung der Ausführung bestellt davon Koordinator für die Ausführungsphase bestellt Tabelle 4 : Überwachungsergebnisse zur Baustellenverordnung (BaustellV) 2011/ % % % % 3 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen 2012 wurden von der Arbeitsschutzbehörde Unternehmen, die auf Baustellen in Sachsen tätig sind, kontrolliert. Bei den Kontrollen wurden Einzelmängel mit folgenden Schwerpunkten und Mängelanteilen festgestellt: Arbeiten unter Absturzgefährdung durch fehlende bzw. unvollständig angebrachte Absturzsicherungen (55 %) Mängel an Gerüsten, verursacht durch die Gerüstbaufirma aber auch durch die Gerüstnutzer (52 %) Mangelhafte bzw. unzureichende Organisation bei Abbrucharbeiten (38 %) 6

7 Der Anteil der Baustellenunfälle am Gesamtunfallgeschehen der tödlichen und schweren Arbeitsunfälle hat sich gegenüber dem Vorjahr um 10 % erhöht und beträgt damit erstmals seit 2005 wieder fast 50 %. Zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren auf Baustellen ist die ständige präventive Präsenz der zuständigen Mitarbeiter der Arbeitsschutzbehörde auf Baustellen weiterhin erforderlich. Insbesondere auch deshalb, da es sich bei Baustellen um temporäre Arbeitsstätten mit ständig wechselnden Arbeitsbedingungen und mit unterschiedlichen und ständig wechselnden Arbeitnehmergefügen handelt. Durch die sinkende Anzahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter für Baustellenkontrollen in der Arbeitsschutzbehörde wird die Anzahl der Baustellenkontrollen jedoch weiter abnehmen. Bezüglich der Anordnungsbefugnis gegenüber Beschäftigten in sogenannten Ich- AG n, die häufig als Nachauftragnehmer auf Baustellen tätig werden, wird weiterhin gegenüber dem Bund darauf gedrungen, dass im ArbSchG auch gegen diese Normadressaten eine Anordnungsbefugnis rechtssicher verankert wird. Die Einflussnahme der Arbeitsschutzbehörde im Rahmen des Aktionsprogramm Baustellen sollte fortgeführt werden. 7

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