Unterweisung ADR Kap Was ist Unterweisung Wer muss unterwiesen werden? Inhalte? Wer unterweist? Wie kann unterwiesen werden?

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1 Unterweisung ADR Kap. 1.3 Was ist Unterweisung Wer muss unterwiesen werden? Inhalte? Wer unterweist? Wie kann unterwiesen werden? Tipps Ein paar Worte über mich Chantal Leuenberger Chemikerin, Arbeitshygienikerin, GGB Dienstleistungsunternehmen mit 17-jähriger Erfahrung Umgang mit Chemikalien, Gefahrstoffen, Gefahrgut Erstellung von Konzepten (Umweltschutz, Sicherheit, Gesundheitsschutz) Schulungen Schadstoffmessungen Gefahrgutmandate / Gefahrgutausbildungen Kunden in der ganzen Schweiz KMU Behörden 1

2 Was bedeutet «Unterweisung» Wikipedia: Unterweisen bedeutet, jemanden durch Weisen wissend und könnend zu machen. Dies erfolgt normalerweise durch Führen, Lenken und Zeigen. Duden unterweisen: jemandem Kenntnisse, Fertigkeiten vermitteln; lehren Unterschied unterweisen einweisen: Unterweisen hat in D rechtsverbindlichen Charakter CH: Schulung, Instruktion, (Unterweisung) Unterweisung gemäss ADR 1.3 Personen müssen unterwiesen werden, bevor sie ihre Tätigkeiten aufnehmen D.h. sie müssen wissend und könnend sein, bevor sie ihre Arbeit beginnen, sie müssen im Besitz der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten sein, wenn sie mit den verschiedenen Aufgaben im Gefahrgutbereich betraut werden. Ansonsten dürfen sie ihre Arbeiten nur unter der direkten Überwachung von unterwiesenen Personen durchführen (ADR 1.3.1). 2

3 Unterweisung gemäss ADR 1.3 Würde man einen Chauffeur ohne Ausbildung fahren lassen oder einen GGB ohne Schulungsnachweis ernennen? Würde man jemanden speziell ausbilden, um ein Beförderungspapier zu erstellen? Unterweisung gemäss ADR 1.3 Personen müssen unterwiesen werden, bevor sie ihre Tätigkeiten aufnehmen Arten der Unterweisung (ADR 1.3.2) Einführung (Allgemeine Unterweisungen betreffend Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter, inkl. Kap. 1.10) Aufgabenbezogene Unterweisungen (für die einzelnen Tätigkeiten in Anlehnung an Kap. 1.4) Sicherheitsunterweisung (Notfallmassnahmen bei Zwischenfällen) 3

4 Wer muss unterwiesen werden (Kap. 1.4)? Die an der Beförderung beteiligten Personen Hauptbeteiligte Absender Beförderer Empfänger Andere Beteiligte Verlader Verpacker Befüller All diese Beteiligten müssen unterwiesen werden, bevor sie mit ihrer Arbeit beginnen, Dokumentation muss 5 Jahre lang archiviert werden, muss in den Personalakten vermerkt sein. Betreiber eines Tanks / Tankcontainers / Kesselwagens Entlader Anforderungen an die Person, die unterweist Offiziell keine Anforderungen Aber: der Gefahrgutbeauftragte hat den Stand der Ausbildung und Weiterbildung der Arbeitnehmer sowie die Dokumentation in den Personalunterlagen zu überprüfen (GGBV Art. 11 Abs. 2d) Der GGB hat zu überprüfen, ob das mit Verpacken, Einfüllen, Versenden, Laden, Befördern oder Entladen betraute Personal über ausführliche Arbeitsanleitungen und Anweisungen verfügt (GGBV Art. 11 Abs. 2 i) 4

5 Anforderungen an die Person, die unterweist Offiziell keine Anforderungen, es gibt auch keine offizielle Ausbildungsstätte für Ausbildner im Gefahrgutbereich Aber: Fachwissen Braucht Kenntnisse ADR/GGBV Muss Pflichten der Beteiligten kennen «Softkills» Didaktisches Geschick Einfühlungsvermögen Empathie Begeisterungsfähigkeit Muss Verständnis für die Arbeitsumgebung der Beteiligten haben Anforderungen an die Form der Unterweisung Offiziell keine Anforderungen, es gibt viele Möglichkeiten: Vortrag halten Gefahrgut-Parcours Computer-Programme CD abgeben Newsletter aushängen Workshop durchführen Aber: Unterweisung muss dokumentiert sein 5

6 Inhalt der Unterweisung allg. und Sicherheitsspezifisch Allgemeine Inhalte: Was sind gefährliche Güter, Gefahren Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (Kennzeichnung, Verpackung, Dokumente, Grobinhalte ADR) Freistellung, Vorschriften für freigestellte Mengen Pflichten der Beteiligten Rolle und Aufgabe des GGB Sicherheitsspezifische Inhalte («Safety»): Was tun bei Unfällen / Freisetzungen Sicherung, falls relevant («Security»): Informationen zum Sicherungsplan gem. Kap Inhalt der Unterweisung, aufgabenbezogen (Kap. 1.4) Inhalt ergibt sich aus den Pflichten der Beteiligten gemäss ADR 1.4. Bsp. Absender: Korrekte Klassifizierung gemäss ADR Erstellen eines Beförderungspapiers mit vollständigen Gefahrgutangaben Verwendung von Verpackungen und Tanks die für das Gefahrgut zugelassen und geeignet sind Beachtung von Versandbeschränkungen Kennzeichnung ungereinigter, leerer Gefahrgutumschliessungen Nimmt der Absender Dienste Dritter in Anspruch, muss er gewährleisten, dass die Sendung den Vorschriften des ADR entspricht 6

7 Inhalt der Unterweisung, aufgabenbezogen (Kap. 1.4) Korrekte Klassifizierung gemäss ADR Information, wo diese auffindbar sind, Bsp. SDB Kap. 14, Abfallanalyse Erstellen eines Beförderungspapiers mit vollständigen Gefahrgutangaben Verwendung von Verpackungen und Tanks die für das Gefahrgut zugelassen und geeignet sind Nimmt der Absender Dienste Dritter in Anspruch, muss er gewährleisten, dass die Sendung den Vorschriften der ADR entspricht Erklärungen zu Spalte 8 und 12 Tab. 3.2 ADR Musterbeförderungspapier Checklisten Inhalt der Unterweisung, aufgabenbezogen (Kap. 1.4) 7

8 Inhalt der Unterweisung, aufgabenbezogen (Kap. 1.4) Zu unterweisende Personen: Ausbildungsmatrix Ausbildungsmatrix für involvierte Personen im GG-Prozess Inhalte Zu schulendes Personal Allgemeine Bestimmungen Was sind gefährliche Güter? x x x x x x x x Wie erkennt man gefährliche Güter? x x x x x x x x Welche Gefahren gehen davon aus? x x x x x x x x Gesetze und Verordnungen x x x x x x x x Aufgaben des GGB x x x x x x x x Aufgaben und Pflichten der Beteiligten x x x x x x x x Sicherungsplan (falls notwendig) Warum ein Sicherungsplan? x x x x x x x x Vorgehen bei unsicheren Zuständen x x x x x x x x Aufgabenbezogene Unterweisung Klassierung der gefährlichen Güter x Verpackungen x x x x Kennzeichnung x x x x x x x Dokumentation, Papiere x x x x x x Fahrzeugausrüstung x x x x Tankcodierung x x Notfallmassnahmen Alarmierung und Rettung allgemein x x x x x x x x Austreten von gefährlichen Gütern x x x x x x Gebrauch der ADR Ausrüstung x x x x x Absender Hr. Meier. Frau Müller Beförderer Empfänger Verlader Verpacker Befüller Betreiber Tankcontainer Entlader 8

9 Empfehlungen für die Form der Unterweisungen Wer sind die Kunden? Keine Studenten oder Schüler, sondern erwachsene berufstätige Person, oft Praktiker Unterweisung den Personen anpassen (Grundbildung, Sprache) Lieber kurze, häufigere Unterweisungen als lange Schulungen. Erfolgskontrollen durchführen Empfehlungen für Unterweisung und Erfolgskontrolle Unterweisung und Erfolgskontrolle den Personen, ihren Fähigkeiten und ihren Tätigkeiten anpassen 9

10 Erfolgskontrolle, Dokumentation Kleiner Test durchführen Präsenzliste zur Unterschrift abgeben Schulungsunterlagen dokumentieren und ablegen Inhalt Teilnehmer Eigentlich müsste ich mit Ihnen jetzt eine Erfolgskontrolle durchführen aber ich belasse es und danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg als unterweisende Person!!! 10

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