ADR/SDR Freistellungen 2013: Das Wichtigste in Kürze

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ADR/SDR Freistellungen 2013: Das Wichtigste in Kürze"

Transkript

1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK ADR/SDR Freistellungen 2013: Das Wichtigste in Kürze Luzern, 14. September 2012 Dr. David Manuel Gilabert, Fachbereichslieter Gefährliche Güter Bundesamt für Strassen, 3003 Bern Tel Freistellungen im ADR Freistellungen in SDR Problematik Freistellungen Ausblick SDR Freistellungen

2 1. Freistellungen im ADR 2013 Teil 1 ADR Ausnahme der Ausnahme (1.10) betreffend Klasse 7 und 10 weitere UN-Nr. der Klasse neue Freistellung: Kühl- und Konditionierungsmittel Übergangsregelung für Maschinen und Geräte der SV neue Definition für hohes Gefahrenpotenzial, Tabelle für Klasse Sprengstoffe den UN-Nummer 0029, 0030, 0059, 0065, 0073, 0288, 0290, 0360, 0364, 0439 sind nicnt mehr von den Sicherungsvorschriften gemäss freigestellt 4 2

3 Freistellung in Zusammenhang mit gefährlichen Gütern, die während der Beförderung als Kühl- oder Konditionierungsmittel verwendet werden X? Freistellung in Zusammenhang mit gefährlichen Gütern, die während der Beförderung als Kühl- oder Konditionierungsmittel verwendet werden Nur erstickend wirkendes Gefahrgut (Sauerstoff in Atmosphäre verdünnen oder verdrängen) Bei Verwendung als Kühl- oder Konditionierungszwecken in Fahrzeugen/Containern nur Vorschriften des Abschnitts anwendbar - Freistellung auch in erwähnt 3

4 5.5.3 Sondervorschriften für Versandstücke, Fahrzeuge und Container mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecke eine Erstickungsgefahr darstellen Solche Stoffe sind z.b.: Trockeneis (Kohlendioxid, fest), Stickstoff/Argon tiefgekühlt, flüssig Gekühlte Fahrzeuge od. Versandstücke Unterweisung der Personen Kennzeichnung auf Versandstück: Benennung, ALS KÜHLMITTEL Warnzeichen an Fahrzeug und Container Dokumentation: UN-Nummer, Benennung, ALS KÜHLMITTEL Freistellung Warnkennzeichen an jedem Zugang des Fahrzeug/Container KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL Teil 2 ADR Freistellung medizinischer Geräte (ohne Flüssigkeit) Freistellung medizinischer Geräte (Ausnahme und mit Flüssigkeit), (M232) 4

5 Freistellung für medizinische Geräte unwahrscheinlich für Ansteckung Freie Flüssigkeit entzogen = von ADR freigestellt Freistellung für medizinische Instrumente und Geräte Ausnahme: Abfall UN3291 oder Kontamination mit Kategorie A oder anderen Gefahrgutklassen Beförderung zur Desinfektion, Reinigung, Sterilisation etc. Gewisse Verpackungsanweisungen, Falltest 1,20 m Kennzeichnung: GEBRAUCHTE MEDIZINISCHE INSTRUMENTE (GERÄT) Teil 3 ADR 3.3 Lithiumbatterien: diverse SV (188, 230, 656); SV 296 Rettungsmittel (M230); SV 361 Doppelschicht-Kondensatoren 0,3Wh; SV 363 Maschinen und Geräte mit fl. Brennstoffen; SV 364 (UN0012/0014) Bedingung für Kapitel 3.4; SV 366 Freistellung Instrumente mit Quecksilber; SV 601 Freistellung Medikamente, auch UN 3175/3243; SV 636 b) Lithiumbatterie-Entsorgung in Ausrüstung; SV 653 für UN1006 und 1046; SV 658 Feuerzeuge (M238); SV 660 Gasspeichersystem für Fahrzeuge 3.4 LQ: Innenverpackungen (3.4.2), Kennzeichnung LQ und orange Tafel gleichzeitig möglich (3.4.13) Freistellung in Kapitel 3.5 Freigestellte Mengen 5

6 SV 361: Kondensatoren > 0,3 Wh ( 0,3 Wh nicht ADR) SV 653: UN1006 Argon und UN1046 Helium Heute bereits für: UN1013 Kohlendioxid und UN1066 Stickstoff Berechnung (150 bar x Liter) Zusammengesetzte Verpackung Kennzeichnung UN-Nummer freigestellt SV363 Freistellung von flüssigen Brennstoffe in Maschinen oder Ausrüstungen Nur wenn nicht Anwendung nach a) oder b) Für UN1202, 1203, 1223, 1268, 1863 und 3475 Bauvorschriften der zuständigen Behörde (z.b. PrSG) Dicht, Ladungssicherung aber auch fest mit Fahrzeug verbunden (z.b. Kompressoranhänger mit 2000 l Diesel) kleiner als 60 L = keine Bezettelung 60 bis 450 L = an einer Aussenseite der Maschine Gefahrzettel (5.2.2) ab 450 bis 1500 L = vier Aussenseiten Gefahrzettel über 1500 L = vier Aussenseiten mit Grosszettel ( ), Vorschriften gelten (Beförderungspapier) und anzubringen ist der Vermerk: BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 363 6

7 2. Freistellungen in SDR SDR 2013 Geltender Text Änderungsvorschlag Unterabschnitt Buchstabe b) ADR Unterabschnitt Buchstabe b) ADR findet nur Anwendung auf Maschinen oder findet nur Anwendung, sofern die Geräte, einschliesslich der zu ihrem Beförderung der Maschinen oder Geräte Betrieb erforderlichen Reservemenge im Zusammenhang mit deren Einsatz gefährlicher Güter, soweit sie als stehen und sofern sie den Bestimmungen technische Arbeitsmittel oder des Bundesgesetz über die überwachungsbedürftige Anlage Produktesicherheit (PrSG 1 ) unterstehen. verwendet werden. Die zum Betrieb erforderliche Diese Bestimmung findet keine Reservemenge ist ebenfalls freigestellt. Anwendung, wenn es sich bei den Diese Bestimmung findet keine Apparaten oder bei den in ihnen Anwendung, wenn es sich dabei um enthaltenen Mengen an gefährlichen gefährliche Güter der Klasse 7 handelt. Gütern um Güter der Klasse 7 handelt. 1 SR

8 b. SDR Geltender Text Änderungsvorschlag b b. Freistellungen für die Beförderung von Freistellungen für die Beförderung von Baustellentanks: Baustellentanks: Die Beförderung von max l Die Beförderung von max l Dieselkraftstoff (UN 1202) in Dieselkraftstoff (UN 1202) in Baustellentanks mit max l Baustellentanks mit max l Fassungsraum, die den Vorschriften des Fassungsraum, die den Vorschriften des Kapitels 6.14 entsprechen, unterliegt den Kapitels 6.14 entsprechen, unterliegt den Freistellungen nach Absatz ADR Freistellungen nach Absatz ADR wie Versandstücke. Die Baustellentanks, wie Versandstücke. Die Kennzeichnung nicht jedoch die Trägerfahrzeuge, mit der Baustellentanks richtet sich nach denen sie befördert werden, müssen Kapitel 5.3 ADR. Die Trägerfahrzeuge, mit entsprechend Kapitel 5.3 ADR mit denen die Baustellentanks befördert Grosszetteln und orangefarbener werden, müssen nicht gekennzeichnet Kennzeichnung versehen sein. Für werden. Baustellentanks gelten die gleichen Für Baustellentanks gelten die gleichen Tunnelbeschränkungen wie für Tunnelbeschränkungen wie für kennzeichnungspflichtige kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten. Beförderungseinheiten. Sondervorschrift 363 Änderungsvorschlag Teil 3 Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen Kapitel 3.3 Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften SV 363 Die Freistellung gilt nur für Maschinen und Geräte, welche dem Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG 1 ) unterstehen. 1 SR

9 Sondervorschrift 363 ADR 2013 a) die Umschliessungsmittel entsprechen den Bauvorschriften der zuständigen Behörde des Herstellungslandes 2) ; 2) Zum Beispiel in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Amtsblatt der Europäischen Union L 157 vom 9. Juni 2006, Seiten 24 bis 86)." 3. Problematik Freistellungen

10 Unterschiede zwischen Freistellungen in a. Art der Beförderung ( ) b. Art des Gefahrgutes ( , SV Kapitel 3.3) c. Verwendung ( , SV 363, ), d. Beförderte Menge pro Versandstück( , , ) e. Beförderte Menge pro Beförderungseinheit ( ). a. Art der Beförderung ( ) Radioaktivstoffe und Bem. in Bem. Für radioaktive Stoffe siehe Unterabschnitt Die im ADR enthaltenen Vorschriften gelten nicht für die Beförderung: a) radioaktiver Stoffe, die integraler Bestandteil der Beförderungsmittel sind; b) radioaktiver Stoffe, die innerhalb von Anlagen befördert werden, in denen geeignete Sicherheitsvorschriften in Kraft sind und wo die Beförderung nicht auf öffentlichen Strassen oder Schienenwegen erfolgt; c) radioaktiver Stoffe, die in Personen oder lebende Tiere für diagnostische oder therapeutische Zwecke implantiert oder inkorporiert wurden; d) radioaktiver Stoffe in Konsumgütern, die eine vorschriftsmässige Genehmigung/Zulassung erhalten haben, nach ihrem Verkauf an den Endverbraucher; e) natürlicher Stoffe und Erze, die in der Natur vorkommende Radionuklide enthalten und die entweder in ihrem natürlichen Zustand sind oder nur für andere Zwecke als der Extraktion der Radionuklide bearbeitet wurden, wobei eine Bearbeitung für den Gebrauch dieser Radionuklide nicht beabsichtigt ist, vorausgesetzt, die Aktivitätskonzentration dieser Stoffe überschreitet nicht das Zehnfache der in Absatz b) angegebenen oder gemäss den Absätzen bis berechneten Werte; f) nicht radioaktiver fester Gegenstände, bei denen die auf der Oberfläche vorhandenen Mengen radioaktiver Stoffe an keiner Stelle den in der Begriffsbestimmung für Kontamination in Absatz festgelegten Grenzwert überschreiten. 10

11 a. Art der Beförderung ( ) a) und Radioaktivstoffe d) radioaktiver Stoffe in Konsumgütern, die eine vorschriftsmässige Genehmigung/Zulassung erhalten haben, nach ihrem Verkauf an den Endverbraucher; a. Art der Beförderung ( ) Radioaktivstoffe und b) Besondere Vorschriften für die Beförderung freigestellter Versandstücke Freigestellte Versandstücke, die gemäss Absatz radioaktive Stoffe in begrenzten Mengen, Instrumente, Fabrikate und leere Verpackungen enthalten können, unterliegen nur den folgenden Vorschriften der Teile 5 bis 7:. Die Eintragungen UN 2909, 2911, 2913,

12 a. Art der Beförderung ( ) Radioaktivstoffe und b) / SDR Unterabschnitt Buchstabe b) ADR findet nicht Anwendung, wenn es sich bei den in den Maschinen oder Geräten enthaltenen Mengen an gefährlichen Gütern um Güter der Klasse 7 handelt. Die Eintragungen UN 2909, 2911, 2913, a. Art der Beförderung ( ) Radioaktivstoffe und c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäss Unterabschnitt nicht überschreiten. Es sind Massnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. 12

13 a. Art der Beförderung ( ) Radioaktivstoffe und d) bis f) d) Beförderungen, die von den für Notfallmassnahmen zuständigen Behörden oder unter deren Überwachung durchgeführt werden, e) Notfallbeförderungen zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt, f) die Beförderung ungereinigter leerer ortsfester Lagerbehälter, die Gase der Klasse 2 Gruppe A, O oder F, Stoffe der Verpackungsgruppe II oder III der Klasse 3 oder 9 oder Pestizide der Verpackungsgruppe II oder III der Klasse 6.1 enthalten haben Problematische Freistellung b): Maschinen mit sehr grosser Menge entzündbaren flüssigen Stoffen nicht zulässig Maschinen mit ansteckungsgefährlichen mit Stoffen der Kategorie A Nicht zugelassene (geprüfte) Maschinen? 13

14 Welche Freistellung? , ? a)? Gesamtfassungsraum Behälter 1500 l b)? a)? b)? ?? b)? Maschinen mit sehr grosser Menge entzündbaren flüssigen Stoffen nicht zulässig UN 3363 Gefährliche Güter in Maschinen oder Gefährliche Güter in Geräten Sondervorschrift 301 den UN-Modellvorschriften Nur für Reste gefährlicher Güter in der Maschine 14

15 Anhang 1 SDR Unterabschnitt Buchstabe b) ADR findet nur Anwendung auf Maschinen oder Geräte, einschliesslich der zu ihrem Betrieb erforderlichen Reservemenge gefährlicher Güter, soweit sie als technische Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftige Anlage verwendet werden. c. Verwendung für brennbare Flüssigkeiten ( b), SDR, und SV 363) Gasflaschen, für die Arbeit SV 363 ADR 2013 Gefährliche Güter in begrenzten Mengen Treibstoff in der Maschine oder Gerät Total Treibstoff 1500 l (jedoch max. 500 l auf Anhänger) f) ADR b) Anhang 1 SDR Anhang 1 SDR bis c) ADR ADR a) ADR Kapitel 3.4 ADR 15

16 4. Ausblick SDR Freistellungen ADR a) und Anhang 1 SDR Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Für die Anwendung des Unterabschnitts Buchstabe a) ADR gilt folgende Regelung:. Anpassung der Mengen der Tabelle A an ADR? 240 l in wiederbefüllbaren Behältern ADR 300 l in nicht wiederbefüllbaren Gefässe SDR 16

17 Gefahrgut-Informationen des ASTRA auf Internet: und dann Schnelleinstieg rechte Seite Gefährliche Güter Danke für das Interesse 17

Bezettelung, Kennzeichnung, Transport und Sicherheit im Umgang mit Taucherflaschen (Stand 26. April 2012)

Bezettelung, Kennzeichnung, Transport und Sicherheit im Umgang mit Taucherflaschen (Stand 26. April 2012) Bezettelung, Kennzeichnung, Transport und Sicherheit im Umgang mit Taucherflaschen (Stand 26. April 2012) Fragestellung: Die Tauchflaschen und ihr rechtliches Umfeld. Was muss ich einhalten, um mit dem

Mehr

GEFAG CH-8603 Schwerzenbach. Baustellentanks Rev. 2011

GEFAG CH-8603 Schwerzenbach. Baustellentanks Rev. 2011 GEFAG CH-8603 Schwerzenbach Baustellentanks Rev. 2011 Im Strassenbau und Tiefbau werden zur Betankung der Baumaschinen oft mobile Tanks verwendet, so genannte Baustellentanks. Nachdem diese Tanks Dieselkraftstoff

Mehr

Freistellungen - wo liegen die Unterschiede?

Freistellungen - wo liegen die Unterschiede? Gefahr im Kofferraum! Privatpersonen Bildquelle: Unbekannt Bildquelle: MWVLW Rheinland Pfalz, D Handwerker Begrenzte Mengen LQ Freigestellte Mengen EQ Bildquelle: Internet Notfallbeförderungen Bildquelle:

Mehr

Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer

Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer Globales Umweltmanagement, lokal verankert Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer Gesetzeskonformer Umgang u. Transport mit Leergebinden? Wann sind Gebinde leer? Bevor leere ungereinigte Gebinde/Verpackungen

Mehr

Transportvorschriften für den infektiösen Abfall UN3291

Transportvorschriften für den infektiösen Abfall UN3291 Stand: Dezember 2014 Transportvorschriften für den infektiösen Abfall UN3291 In schwarzer Farbe: allgemeine Transportvorschriften In grüner Farbe: zusätzliche Anforderungen bei der Verwendung von Flüssigstickstoff

Mehr

Informationen zu Lagerung und Transport BATTERY PACK SMART ENERGY

Informationen zu Lagerung und Transport BATTERY PACK SMART ENERGY Informationen zu Lagerung und Transport BATTERY PACK SMART ENERGY BattPackLagTra-TI-de-12 Version 1.2 DEUTSCH 1 Transport des Battery Packs SMA Solar Technology AG 1 Transport des Battery Packs Die optimale

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT BAUSTELLEN-TANKANLAGEN

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT BAUSTELLEN-TANKANLAGEN MERKBLATT AUSGABE 01.2015 AUSGABE 1.2015 SEITE 2 1. BAUSTELLENTANK DEFINITION Der Baustellentank 1 wird unabhängig von seiner Grösse als Tankcontainer gemäss Kapitel 6.8 ADR betrachtet. Jeder Baustellentank

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2.

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2. Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2. August 2012 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied,

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Bezeichnungen und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Bezeichnungen und Klassifizierungen zugeteilt. Entsorgung und Transport von 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Bezeichnungen und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR (Accord Européen

Mehr

Befreiungen nach 1.1.3 ADR I

Befreiungen nach 1.1.3 ADR I Befreiungen nach 1.1.3 ADR I 8.1 Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt

Mehr

GEFAG CH-8603 Schwerzenbach. Baustellentanks

GEFAG CH-8603 Schwerzenbach. Baustellentanks Baustellentanks Im Strassenbau und Tiefbau werden zur Betankung der Baumaschinen oft mobile Tanks verwendet, so genannte Baustellentanks. Nachdem diese Tanks Dieselkraftstoff befördern, welcher als Gefahrgut

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2.

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2. Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht und Verkehrsregelnverordnung Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 2. August 2012 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied,

Mehr

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren Baustellentanks Im Strassenbau und Tiefbau werden zur Betankung der Baumaschinen oft mobile Tanks verwendet, so genannte Baustellentanks. Nachdem diese Tanks Dieselkraftstoff befördern, welcher als Gefahrgut

Mehr

Merkblatt Nr. 7 rev.2015 ADR / SDR Vorschriften für das Tankrevisionsgewerbe

Merkblatt Nr. 7 rev.2015 ADR / SDR Vorschriften für das Tankrevisionsgewerbe Merkblatt Nr. 7 rev.2015 ADR / SDR Vorschriften für das Tankrevisionsgewerbe Inhalt: 1. Grundlagen 2. Vorschriften 2.1. Zugfahrzeug mit Gebinden mit Rückständen (Schlämmen) aus Tankrevisionen, ohne Behälteranhänger:

Mehr

RID-Handbuch Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)

RID-Handbuch Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) RID-Handbuch 2013 Gefahrgut-Transportvorschriften Schiene (RID: Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) Teil 1 Kapitel 1.1 1.1.1 Aufbau Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Mehr

a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut:

a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut: BGBl. III - Ausgegeben am 7. Februar 2013 - Nr. 26 64 von 91 TEIL 5 Kapitel 5.1 5.1.2.1 a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut: Kapitel

Mehr

Gefährliche Güter. Stand 7/2017

Gefährliche Güter. Stand 7/2017 Gefährliche Güter Stand 7/2017 Pakete mit gefährlichen Gütern. Übersicht der Gefahr- und Abfertigungskennzeichen Zugelassen zur Beförderung mit DPD sind Pakete mit folgender Beschriftung: Kennzeichen für

Mehr

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen Regelung ADR 2013 ADR 2015 Grundsätzliche P903 P903 Inhalt unverändert gebrauchte P903a Neue

Mehr

Multilaterale Vereinbarungen

Multilaterale Vereinbarungen Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Multilaterale Vereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Grundsatz Gefährliche Güter dürfen nur dann in begrenzten Mengen transportiert werden, wenn in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel

Mehr

Stand 1. Oktober 2017 Mit Korrekturmarken. Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR)

Stand 1. Oktober 2017 Mit Korrekturmarken. Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR) Stand 1. Oktober 2017 Mit Korrekturmarken Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR) Gültig ab 1. Oktober 2015 Notice RID to GCC-CIV/PRR 2017-10-01

Mehr

ADR 2015: Neue Außenverpackung beim Transport von Leuchtmitteln

ADR 2015: Neue Außenverpackung beim Transport von Leuchtmitteln ADR 2015: Neue Außenverpackung beim Transport von Leuchtmitteln Ab 1. Juli gilt die ADR-Änderung für 2015. Insbesondere durch den darin enthaltenen neuen Unterabschnitt 1.1.3.10 und die Aufnahme von Erläuterungen

Mehr

Stand 1. Oktober 2017 Ohne Korrekturmarken. Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR)

Stand 1. Oktober 2017 Ohne Korrekturmarken. Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR) Stand 1. Oktober 2017 Ohne Korrekturmarken Hinweis für die Beförderung von gefährlichen Gütern in Reisezügen (zum Punkt 6.2 der GCC- CIV/PRR) Gültig ab 1. Oktober 2015 Notice RID to GCC-CIV/PRR 2017-10-014

Mehr

GGVSE/ADR 2007. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung

GGVSE/ADR 2007. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung GGVSE/ADR 2007 Tatbestände der GGVSE bzw. des ADR 2007 (Stand: Juni 2008) Häufig vorkommende Gefahrgutverstöße der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn 25 ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung

Mehr

INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN

INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR 1. Definition Die Beförderung ungereinigter

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Beförderung gefährlicher Güter SDR/ADR

Beförderung gefährlicher Güter SDR/ADR Beförderung gefährlicher Güter SDR/ADR Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) SR 741.621 Der Transport von Gasen und Gasgemischen der Klasse 2 untersteht den Bedingungen

Mehr

Entsorgung medizinischer Abfälle: Problematik und Ansprüche

Entsorgung medizinischer Abfälle: Problematik und Ansprüche Entsorgung medizinischer Abfälle: Problematik und Ansprüche Sonja Hartmann EcoServe International AG, 5033 Buchs Welche Abfälle? Beispiele Windeln Verbandsmaterial Einweghandschuhe, Schutzkleidung Medikamente

Mehr

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Unternehmer / Betriebsinhaber Mängelanzeige Jahresbericht Beratung Bestellung oder Geschäftsführer (automatisch

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD) Änderung vom 7. Dezember 2018 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, gestützt

Mehr

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,

Mehr

Änderung im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht 2013 GGVSEB / ADR. Was kommt auf Sie zu?

Änderung im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht 2013 GGVSEB / ADR. Was kommt auf Sie zu? Änderung im nationalen und internationalen Gefahrgutrecht 2013 GGVSEB / ADR Was kommt auf Sie zu? 1 Inhalt Die farbig hervorgehobenen Textpassagen bedeuten Folgendes: Blauer Text = Änderungen / früherer

Mehr

Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen)

Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen) Sonderabkommen (Multilaterale Vereinbarungen) Multilaterale Vereinbarungen werden durch das ADR ausdrücklich vorgesehen. In deren Rahmen können die zuständigen Behörden unmittelbar unter sich vereinbaren,

Mehr

Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343

Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343 ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2015 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2013

Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2013 www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den

Mehr

Änderungen ADR/SDR 2015

Änderungen ADR/SDR 2015 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Änderungen ADR/SDR 2015 11. GGB-Treff 6. November 2014 Beat Schmied Tel. 058 462 38 69 / beat.schmied@astra.admin.ch www.astra.admin.ch

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................

Mehr

Gefahrgutinformation. Transport von Gasflaschen die Punkte-Regel.

Gefahrgutinformation. Transport von Gasflaschen die Punkte-Regel. Gefahrgutinformation Transport von Gasflaschen die 1.000-Punkte-Regel www.airliquide.de Regeln für den Transport von Gasen in kleinen Mengen Eine häufig gestellte Frage zum Transport von Gasen in kleinen

Mehr

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009

ADR-Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach ADR ADR 2011 LQ aus ADR 2009 LQ aus -Auszug Begrenzte Mengen (LQ) nach Hinweis: Zur Unterstützung bei der Anwendung dieses Kapitels aus dem während der Übergangsfrist (bis 30.6.2015) ist im Anschluss an Kapitel 3.4 eine Gegenüberstellung

Mehr

Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Kapitel 3.4

Mehr

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305 < ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien. Herausforderung für die Zukunft. Lithiumbatterien

Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien. Herausforderung für die Zukunft. Lithiumbatterien Sicherer Transport von Lithium-Ionen und Lithium-Metall Batterien Herausforderung für die Zukunft Lithiumbatterien Transport/Beförderung Für den Transport von Lithium-Batterien sind die Vorgaben und Anforderungen

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in

Mehr

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166 Änderungen ADR 2017 Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.11.2016 wird das ADR 2017 zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Bis zum 30.06.2017 darf noch das bisherige ADR 2015 genutzt werden. Spätestens

Mehr

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2017 - Definition Auftraggeber des Absenders: Das Unternehmen, das einen Absender beauftragt, als

Mehr

ADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27

ADR RID Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis 11. Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 < ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2013 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) INFO ASBEST AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP EINTRÄGE (Tabelle A ADR) Teil 1

Mehr

Mitarbeiterschulung Gefahrgut

Mitarbeiterschulung Gefahrgut Mitarbeiterschulung Gefahrgut Schulung/Unterweisung 2015 nach GGVSEB und ADR/RID/IMDG-Code - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) Bearbeitet von Günter Matthes 10. Auflage 2014 2014. CD. ISBN

Mehr

Inhaltsverzeichnis Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Anwendbarkeit anderer Vorschriften 1-5

Inhaltsverzeichnis Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Anwendbarkeit anderer Vorschriften 1-5 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 1-3 1.1.1 Aufbau 1-3 1.1.2 Geltungsbereich 1-3 1.1.3 Freistellungen 1-3 1.1.4 Anwendbarkeit anderer Vorschriften

Mehr

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31

Mehr

Handbuch für den Versand ansteckungsgefährlicher

Handbuch für den Versand ansteckungsgefährlicher Handbuch für den Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Handbuch für den Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe UKD.doc 2 INHALTSVERZEICHNIS: HANDBUCH FÜR DEN VERSAND ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFFE Allgemeines...

Mehr

In Absatz a) am Anfang des letzten Unterabsatzes (vor Die Kennzeichnung mit dem Ausdruck UMVERPACKUNG ) folgenden Satz einfügen:

In Absatz a) am Anfang des letzten Unterabsatzes (vor Die Kennzeichnung mit dem Ausdruck UMVERPACKUNG ) folgenden Satz einfügen: BGBl. III - Ausgegeben am 16. Jänner 2015 - Nr. 8 116 von 150 Kapitel 5.1 5.1.2.1 In Absatz a) am Anfang des letzten Unterabsatzes (vor Die Kennzeichnung mit dem Ausdruck UMVERPACKUNG ) folgenden Satz

Mehr

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE)

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE) BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNG ADR 1.1.3.6 (1'000PUNKTE) AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP

Mehr

Gefahrguttransporte, gefährliche Güter,

Gefahrguttransporte, gefährliche Güter, Gefahrguttransporte, gefährliche Güter, ihre Bedeutung für andere Verkehrsteilnehmer und wichtige Verhaltenshinweise bei einem Unfall. Alle Verkehrsteilnehmer, besonders im Straßenverkehr, sollten einen

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum. Teil 3 Verzeichnis

Mehr

GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET

GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET Stand: November 2016 DHL Paket Einleitung Definition: Unter Gefahrgut versteht man Stoffe und Gegenstände, von denen bei ihrer Beförderung Gefahren für Leben und

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung Linkliste... 13

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung Linkliste... 13 INHALTSVERZEICHNIS Seite Einleitung... 8 Linkliste... 13 EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON GEFÄHRLICHEN GÜTERN AUF BINNENWASSERSTRASSEN... 15 ANLAGE ZUM EUROPÄISCHEN ÜBEREINKOMMEN

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

Arbeitskreis Gefahrgut am

Arbeitskreis Gefahrgut am Arbeitskreis Gefahrgut am 02.03.2017 Themen: (1) Absenderpflichten bei der Abfallbeförderung (2) Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen zur Entsorgung bzw. zur Wiederaufarbeitung Referent: Olaf

Mehr

Anlage 7 Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog

Anlage 7 Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog - 1 - Anlage 7 Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog 1. Bußgeldkatalog (G)eltungsbereich: (S)traße; (E)isenbahn G Lfd. Nr. Ordnungswidrigkeit die darin besteht, dass GGVSE 10 Nr. A. der Absender entgegen

Mehr

Freie Übersetzung K. Willems 02/2010

Freie Übersetzung K. Willems 02/2010 22. Januar 2010 Ministerieller Erlass, welcher die im Artikel 48bis2 des Königlichen Erlasses vom 01. Dezember 1975 bezüglich die allgemeine Ordnung über den Strassenverkehr erwähnten Gefahrgüter bestimmt.

Mehr

Merkblatt/Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff in ADR-Tanks, die nur für diese Stoffe zugelassen sind

Merkblatt/Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff in ADR-Tanks, die nur für diese Stoffe zugelassen sind Letzte Aktualisierung: 2009-01-12 Merkblatt/Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff in ADR-Tanks, die nur für diese Stoffe zugelassen sind Dieses Merkblatt gibt einen Überblick

Mehr

Neuerungen ADR/RID Neuerungen 2013 SDR/RSD GGUV GGBV

Neuerungen ADR/RID Neuerungen 2013 SDR/RSD GGUV GGBV Neuerungen 2013 SDR/RSD GGUV GGBV SDR Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SR 741.621) Art. 5 Abs. 3, Abweichungen 3 Es (das ASTRA) kann mit zuständigen Behörden anderer

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue : Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a), die

Mehr

Änderungen im Gefahrgutrecht

Änderungen im Gefahrgutrecht Herrn Dr. Rudolf Dieterle Direktor Bundesamt für Strassen (ASTRA) 3003 Bern Bern, 4. Juli 2008 Änderungen im Gefahrgutrecht Stellungnahme von strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs FRS Sehr geehrter

Mehr

Besuch Berufsschullehrer

Besuch Berufsschullehrer Besuch Berufsschullehrer 2017 03.11.2017 Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische UN ECE *UN Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals

Mehr

Änderungen und Erläuterungen von Anhang 2 SDR

Änderungen und Erläuterungen von Anhang 2 SDR Änderungen und Erläuterungen von Anhang 2 SDR Geltender Text 1.9.5.2.3 Gase, die unter den Bedingungen der Unterabsätze 1.1.3.2 b), e) und f) ADR, in Druck- Kraftstoffbehältern mit einem Fassungsvermögen

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Kanton: Bund: Verband, Organisation: Übrige: Absender:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Kanton: Bund: Verband, Organisation: Übrige: Absender: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 10. Juli 2016 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

Kontrolle des Gefahrgut-Schwerverkehrs (Periode Dezember 2013-November 2014)

Kontrolle des Gefahrgut-Schwerverkehrs (Periode Dezember 2013-November 2014) Bereich Gesundheitsschutz Kantonales Laboratorium Autor: Dr. Yves Parrat Kontrolle des Gefahrgut-Schwerverkehrs (Periode Dezember 2013-November 2014) Kampagne der Kantonspolizei Basel-Stadt in Zusammenarbeit

Mehr

Polizeidirektion Weiden i.d.opf. Regensburger Str. 52 92637 Weiden Gebote für den Umgang mit Waffen

Polizeidirektion Weiden i.d.opf. Regensburger Str. 52 92637 Weiden Gebote für den Umgang mit Waffen Polizeidirektion Weiden i.d.opf. Regensburger Str. 52 92637 Weiden Gebote für den Umgang mit Waffen 1. Nimmst Du eine Schusswaffe in die Hand, so behandle sie immer so, als sei sie geladen! 2. Ziele nie

Mehr

Vorschriften und Anforderungen für den Transport und die Lagerung von IBC

Vorschriften und Anforderungen für den Transport und die Lagerung von IBC Vorschriften und Anforderungen für den Transport und die Lagerung von IBC Vorschriften und Anforderungen für den Transport und die Lagerung von IBC Inhalt 1. Zielstellung 2. Vorschriften für die Beförderung

Mehr

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.08.2014 Autor: Jürgen Werny

Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.08.2014 Autor: Jürgen Werny Multilaterale und Bilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 31.08.2014 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVI als pdf-datei

Mehr

Checkliste Verlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2013 -

Checkliste Verlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2013 - www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Verlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den

Mehr

Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015

Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015 Erläuterungen zu den Änderungen ADR 2015 Die Änderungsvorschläge für das ADR umfassen über 150 Seiten (vgl. Dokument 1.1 «Änderungen ADR 2015»). Die vorliegenden Erläuterungen beschränken sich auf die

Mehr

Entwurf für Änderungen der dem ADN beigefügten Verordnung

Entwurf für Änderungen der dem ADN beigefügten Verordnung ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT CCNR-ZKR/ADN/WP.15/AC.2/2014/35 Allgemeine Verteilung 3. Juni 2014 Or. ENGLISCH UND FRANZÖSISCH GEMEINSAME EXPERTENTAGUNG FÜR DIE DEM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE

Mehr

Leere ungereinigte Verpackungen: Welche Vorschriften gelten? Schweizer Gefahrguttag Luzern 16. September 2016

Leere ungereinigte Verpackungen: Welche Vorschriften gelten? Schweizer Gefahrguttag Luzern 16. September 2016 Begrüssung : Welche Vorschriften gelten? Schweizer Gefahrguttag Luzern 16. September 2016 Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Programm Grundsätzliches Freistellungen Fazit Grundsätzliches

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue ng: Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a),

Mehr

Baustellentanks und mobile Betankungsanlagen

Baustellentanks und mobile Betankungsanlagen Schweizerischer Nutzfahrzeugverband Association suisse des transports routiers Associazione svizzera dei trasportatori stradali Merkblatt Baustellentanks und mobile Betankungsanlagen 1. Geltende Vorschriften

Mehr

Änderungen im ADR / RID 2013. Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ADR RID 2013 Bild 1

Änderungen im ADR / RID 2013. Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ADR RID 2013 Bild 1 Änderungen im ADR / RID 2013 Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke ADR RID 2013 Bild 1 Notifikation RID-Ausgabe vom 1. Januar 2013 OTlF/RID/NOT/2013 vom 3. Juli 2012 Von der 50. (Malmö, 21. bis 25. November 2011)

Mehr

(Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M172. gemäß Abschnitt ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

(Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M172. gemäß Abschnitt ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten BGBl. III - Ausgegeben am 9. Februar 2006 - Nr. 26 1 von 5 (Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M172 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

Mehr

Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) BGBl. III - Ausgegeben am 10. März 2009 - Nr. 18 1 von 6 Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Gefahrguttransport mit Seilbahnen und Schiffen in der Schweiz

Gefahrguttransport mit Seilbahnen und Schiffen in der Schweiz Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Gefahrguttransport

Mehr

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte

Mehr

Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung. = UN-Nummer. 5 = Oxidierende (brandfördernde) Wirkung

Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung. = UN-Nummer. 5 = Oxidierende (brandfördernde) Wirkung Orangefarbenen Kennzeichnung: Bedeutung = Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = UN-Nummer Größe: mindestens: 30 cm x 40 cm Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus zwei oder drei Ziffern. Im

Mehr

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Entsorgung und Transport von gebrauchten 1. Batterietypen werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt. Tabelle 1 : Klassifizierung von im ADR UN Nummer

Mehr

Allgemeine Vorschriften

Allgemeine Vorschriften Teil 1 Allgemeine Vorschriften Kapitel 1.1 1.1.1 Aufbau Geltungsbereich und Anwendbarkeit Die Anlagen A und B des ADR sind in neun Teile gegliedert. Anlage A besteht aus den Teilen 1 bis 7 und Anlage B

Mehr

easyfairs Hamburg

easyfairs Hamburg easyfairs Hamburg 25.01.2012 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2012 Beginn 12:15 easyfairs Hamburg 25.01.2012 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2012 Bund der Verpackungsingenieure, RG Südost Büro: Michelangelostr.11/1603

Mehr

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit Ihr Referent Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit 1 2 1 Probleme beim Gefahrguttransport Verwendung nicht zugelassener Verpackungen Transport von Gasflaschen Ladungssicherung Transporte

Mehr

Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport. Regionaler Arbeitskreis Oldenburg Steffen Meuser. BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co.

Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport. Regionaler Arbeitskreis Oldenburg Steffen Meuser. BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co. Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport von Regionaler Arbeitskreis Oldenburg 09.02.2016 Steffen Meuser BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co. KG Beim Transport begrenzter Mengen bezieht sich Kleinmenge

Mehr