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1 easyfairs Hamburg Veränderungen im Gefahrgutrecht 2012 Beginn 12:15

2 easyfairs Hamburg Veränderungen im Gefahrgutrecht 2012 Bund der Verpackungsingenieure, RG Südost Büro: Michelangelostr.11/ Dresden Tel./Fax

3 Verpacken im Gefahrgutrecht Allgemeines

4 Verpacken als Bestandteil der Gefahrgut-Beförderung Beförderung nach GGBefG Vorgang der Ortsveränderung, einschließlich Übernahme und Ablieferung des Gutes sowie zeitweiliger Aufenthalte im Verlauf der Beförderung sowie der Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (Verpacken und Auspacken der Güter, Be- und Entladen), auch wenn diese Handlungen nicht vom Beförderer ausgeführt werden.

5 Verpackung / Umschließung ist im Gefahrgutrecht ein Behältnis einschließlich aller anderen Bestandteile und Werkstoffe, die notwendig sind, damit die Behältnisfunktion erfüllt werden kann. Als Verpackung gelten nach ADR u.a. P - Verpackungen (Packaging) / Umschließungen aller Art Bergungsverpackungen Rekonditionierte Verpackungen (gebrauchte und nach ADR-Vorgaben wieder aufbereitete Verpackungen, so dass diese als sichere Umschließung eingesetzt werden können) IBC -Großpackmittel (Intermediate Bulk Container) LP - Großverpackung (Large Packaging) Umverpackung Sicherung einer Packung oder Ladeeinheit

6 Bauartgeprüfte Verpackungen (Zulassung durch die BAM) Es gibt 16 Werkstoffe z.b.: Pappe Daraus sind 121 Verpackungstypen gebildet z.b.: 1G Fass aus Pappe 1G Fass aus Pappe 75, 125, 200, 400 Liter in den Verpackungstypen gibt es Größenfestlegungen, wodurch 240 Artikel definiert sind

7 IBC (Intermediate Bulk Container) Eine starre oder flexible, transportable Umschließung, die für mechanische Handhabung ausgelegt ist und den Beanspruchungen bei der Handhabung und Beförderung standhalten kann, einen Fassungsraum hat von höchstens 3,0 m³ für feste und flüssige Stoffe der Verpackungsgruppen II und III sowie höchstens 1,5 m³ für feste Stoffe der Verpackungsgruppe I, soweit diese in flexiblen IBC, Kunststoff-IBC, Kombinations-IBC, IBC aus Pappe oder aus Holz verpackt sind, höchstens 3,0 m³ für feste Stoffe der Verpackungsgruppe I, soweit diese in metallenen IBC verpackt sind, höchstens 3,0 m³ für radioaktive Stoffe der Klasse 7 IBC Anzahl, bauartgeprüft starre IBC (aus Metall) 9 starre IBC ( nicht aus Metall) 10 flexible IBC 11 Kombinations- IBC 6 Insgesamt 36

8 Sichern der LE mittels Umverpackung Neben einer belastungsgerechten Verpackung der Güter ist deren Transportsicherung, d.h. die Erzielung eines zusätzlichen Schutzes vor mechanischen und häufig auch vor klimatischen Belastungen, ein wichtiger Bestandteil der Schadensprophylaxe. Wie die Analyse von Transportschäden zeigt, werden hier häufig Fehler gemacht, indem die während der Güterbeförderung wirkenden Kräfte nicht richtig erkannt oder auch ignoriert werden. 10% der jährlich durch Transportschäden entstehenden Kosten sind unmittelbar auf fehlende oder mangelhafte Sicherung der Waren zurückzuführen. Im Gefahrgutrecht wird die Umverpackung nur in begrenztem Maße vorgeschrieben.

9 Arten der LE-Sicherung Sicherungsmittel für LE sind ein Schutz gegen Verrutschen, Ausfächern, Herabfallen, Umkippen und Packstückverlust bzw. Diebstahl sowie weitere Transport- und Umwelteinflüsse. Sie sollten auch einzelne Stücke innerhalb der LE vor Zerstörung bewahren, da sonst die entstehende Instabilität Beschädigungen provoziert. Um die richtige Methode auswählen zu können, muss zunächst ein Anforderungsprofil erstellt werden. Die Belastungsart "Regen" erfordert z.b. Feuchteschutz, wenn die LE feuchteempfindlich ist. Die wichtigsten Verfahren der Sicherung von Ladeeinheiten sind: - Umreifen, - Schrumpfen und - Stretchen.

10 Veränderungen im Gefahrgutrecht 2012 Die folgenden Folien geben einen Überblick über im Jahr 2012 in Kraft getretene oder noch anstehende Änderungen der Gefahrgutrechts-Bestandteile RID, ADR und ADN entsprechend den Unterlagen des Bundesverkehrsministeriums vom November 2011

11 Normen, Definitionen, Pflichten

12 Unfallbericht.Tanks. Kl.7. Tunnel

13 Abfall. Freistellung. Klassifizierung

14 Kennzeichnung

15 medizin. Instrumente

16 Lithiumbatterien

17 neue Klassifizierungen

18 Freistellung Medikamente. Lithiumbatterien. Gasflaschen

19 Kondensatoren

20 Freistellung Kraftstoff in Maschinen

21 Freistellung Medizinprodukte

22 Feuerzeuge

23 Gasspeicher

24 Abfälle

25 Begrenzte Mengen

26 Begrenzte Mengen Teil 3 Neues Symbol begrenzte Mengen

27 Begrenzte Mengen

28 Freigestellte Mengen

29 Bergungsverpackung

30 Verpackungen

31 Verpackungen

32 Verpackungen

33 Verpackungen

34 Tanks

35 Kennzeichnung

36 Beförderung

37 Kühl- und Konditionierungsmittel

38 Kühl- und Konditionierungsmittel

39 Verpackungskennzeichnung

40 Verpackungskennzeichnung

41 Kennzeichnung Tanks

42 Kennzeichnung Tanks

43 Tanks

44 flexible IBC

45 Änderung der GGVSee GGVSee 2012 BR- Verfahren am abgeschlossen Dient der Inkraftsetzung des 35. Amendments des IMDG- Codes Anpassung der Verantwortlichkeiten und Ordnungswidrigkeiten Berücksichtigung des neuen GB- Rechts

46 Gefahrgutvorschriften 2013 Ausblick Änderungsverordnungen für ADR 2013 RID 2013 ADN 2013 GGVSEB 2013 werden im Herbst 2012 verkündet

47 Gefahrgutvorschriften 2013 Ausblick

48

Gefahrstoff Gefahrgut

Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.

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