Herzlich Willkommen. zum Schweizer Gefahrguttag 2017 Transport defekter und gebrauchter Lithiumbatterien nach ADR 2017 mit Ausblick auf 2019
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- Alwin Abel
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1 Herzlich Willkommen zum Schweizer Gefahrguttag 2017 Transport defekter und gebrauchter Lithiumbatterien nach ADR 2017 mit Ausblick auf Jürgen Werny Lithium-Batterie-Service Werny & Glimsche GbR Sperberstr. 50e, München Tel: , Mail: ADR Folie 1
2 UN-Nummern für Lithium-Ionen-Batterien UN 3480 UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien) LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien) oder UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT (einschließlich Lithium-Ionen-Polymer-Batterien) ADR Folie 2
3 UN-Nummern für Lithium-Metall-Batterien UN 3090 UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN (einschließlich Batterien aus Lithiumlegierung) LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN (einschließlich Batterien aus Lithiumlegierung) oder UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT (einschließlich Batterien aus Lithiumlegierung) ADR Folie 3
4 Sondervorschriften SV 188 => Kleine Zellen / Batterien SV 230 => Große Zellen / Batterien SV 310 => Kleinserien / Prototypen SV 348 => Wh-Zahl auf Außengehäuse von Li-Ionen-Batterien SV 360 => Klassifizierung Fahrzeuge SV 376 => Defekte Zellen / Batterien SV 377 => Gebrauchte Zellen / Batterien SV 636 => Gebrauchte kleine Zellen / Batterien ADR Folie 4
5 Transport defekter Zellen / Batterien Was sind eigentlich defekte Zellen / Batterien? ADR Folie 5
6 Powerbank Brand Air Berlin Quelle: Air Berlin ADR Folie 6
7 E-Zigaretten FedEx Flugzeug 2010 ADR Folie 7
8 Dreamliner ADR Folie 8
9 Transport defekter Zellen / Batterien Defekte Zellen / Batterien Sondervorschrift 376 ADR Folie 9
10 Transport defekter Zellen / Batterien Was sind defekte Zellen / Batterien gemäß SV 376? Für Zwecke dieser Sondervorschrift können dazu unter anderem gehören: Zellen oder Batterien, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert worden sind; ADR Folie 10
11 Was sind defekte Zellen / Batterien gemäß SV 376? Für Zwecke dieser Sondervorschrift können dazu unter anderem gehören: Zellen oder Batterien, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert worden sind; ausgelaufene oder entgaste Zellen oder Batterien; Transport defekter Zellen / Batterien ADR Folie 11
12 Was sind defekte Zellen / Batterien gemäß SV 376? Für Zwecke dieser Sondervorschrift können dazu unter anderem gehören: Zellen oder Batterien, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert worden sind; ausgelaufene oder entgaste Zellen oder Batterien; Transport defekter Zellen / Batterien Zellen oder Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können ADR Folie 12
13 Was sind defekte Zellen / Batterien gemäß SV 376? Für Zwecke dieser Sondervorschrift können dazu unter anderem gehören: Zellen oder Batterien, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert worden sind; ausgelaufene oder entgaste Zellen oder Batterien; Transport defekter Zellen / Batterien Zellen oder Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können Zellen oder Batterien, die eine äußerliche oder mechanische Beschädigung erlitten haben. ADR Folie 13
14 Was sind defekte Zellen / Batterien gemäß SV 376? Für Zwecke dieser Sondervorschrift können dazu unter anderem gehören: Zellen oder Batterien, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert worden sind; ausgelaufene oder entgaste Zellen oder Batterien; Transport defekter Zellen / Batterien Zellen oder Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können Zellen oder Batterien, die eine äußerliche oder mechanische Beschädigung erlitten haben. ADR Folie 14
15 Transport defekter Zellen / Batterien Sondervorschrift 376 Definition Mögliche Gefahr beim Transport defekt Unkritische Defekte Verweis auf P908 / LP904 SV 230 nicht anwendbar Genehmigung durch Behörde (CH: Kantone / D: BAM) ADR 2017 Beförderungs- Kategorie 0 ADR Folie 15
16 Transport kritisch defekter Zellen / Batterien Sondervorschrift 376 Definition defekt Mögliche Gefahr beim Transport Genehmigung durch Behörde (CH: Kantone / D: BAM) Batterien, die dazu neigen schnell abzubauen gefährlich zu reagieren eine Flamme zu erzeugen eine gefährliche Hitzeentwicklung zu erzeugen gefährliche giftige, ätzende oder entzündbare Gase freizusetzen ADR Folie 16
17 Transport defekter Zellen / Batterien Bewertung defekter Zellen / Batterien - ein Beispiel - ADR Folie 17
18 Ausblick 2019 Neuerung ADR 2019 Sicherheitskritisch defekte Zellen / Batterien Keine Genehmigung mehr erforderlich, wenn neue Verpackungsanweisung P911 und LP906 genutzt wird ADR Folie 18
19 Neue Verpackungsanweisung P911 und LP906 Ausblick VG I-Verpackungen (X-Codierung) - Bei Brand maximal 100 C an Oberfläche des Versandstücks - Kurzzeitig 200 C zulässig - Keine Flammen außerhalb des Versandstücks - Strukturelle Integrität bleibt erhalten - Gasmanagementsystem vorhanden - Kurzschlusssicherheit Zusätzliche Leistungsanforderungen müssen durch Test nachgewiesen werden => Prüfbericht erforderlich Bei Trockeneis oder Flüssigstickstoff => ADR Folie 19
20 Transport unkritisch defekter Zellen / Batterien VA P908 für unkritisch defekte Batterien Verpackungen müssen VG II entsprechen Zugelassene Verpackungsarten Fässer 1A2, 1B2, 1N2, 1H2, 1D, 1G Kisten 4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H1, 4H2 Kanister 3A2, 3B2, 3H2 ADR Folie 20
21 Verpackungsgruppen - Verpackungscodierung VG I hohe Gefahr X VG II mittlere Gefahr Y oder X VG III geringe Gefahr Z oder X / Y Für Lithiumbatterien in den Verpackungsanweisungen festgelegt Leistungsanforderungen der VG II => Y- oder X-Codierung ADR Folie 21
22 Codierung für feste Stoffe und Innenverpackungen u n 4G / Y50 / S / 13 / D / BAM. Zulassungsnummer Y= zugelassen für Verpackungsgruppen II und III Verpackungstyp : 4 = Kiste Verpackungssymbol der Vereinten Nationen Zulassungsstaat Deutschland Herstellungsjahr 2013 S = Feste Stoffe und Innenverpackungen Maximales Bruttogewicht, hier 50 kg Werkstoff : G = Pappe (A=Stahl, B=Alu, C/D=Holz, F=Holzfaserwerkstoff, H=Kunststoff L=Textil, M=Papier, N=Metall, P=Glas,Porzellan,Steinzeug) (1=Fass, 3=Kanister, 5=Sack, 6=Kombinationsverpackung) ADR Folie 22
23 Transport unkritisch defekter Zellen / Batterien VA LP904 für unkritisch defekte Batterien Großverpackungen müssen VG II entsprechen Zugelassene Arten von Großverpackungen 50A, 50B, 50N 50H 50D ADR Folie 23
24 Transport unkritisch defekter Zellen / Batterien VA P908 / LP904 für unkritisch defekte Batterien Einzeln in Innenverpackungen Innen- oder Außenverpackung muss dicht sein Nicht brennbarer, nicht leitfähiger Wärmedämmstoff Nicht brennbares, nicht leitfähiges Polstermaterial (Nichtbrennbarkeit gemäß Norm) Ggf. Entlüftungseinrichtung Ggf. Absorptionsmaterial bei auslaufenden Batterien Batterien > 30 kg nur einzeln in Außenverpackung Kurzschlusssicherheit ADR Folie 24
25 Kennzeichnung defekter Zellen / Batterien SV 376 UN 3480 BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IONEN-BATTERIEN u n 4A / X54/ S /13/D/BAM 007/HON 3245 ADR Folie 25
26 Kennzeichnung defekter Zellen / Batterien SV 376 UN 3090 BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-METALL-BATTERIEN u n 4A / X54/ S /13/D/BAM 007/HON 3245 ADR Folie 26
27 Transport von Batterien zur Entsorgung Entsorgung gebrauchter Lithiumbatterien ADR Folie 27
28 Sondervorschriften SV 188 => Kleine Zellen / Batterien SV 230 => Große Zellen / Batterien SV 310 => Kleinserien / Prototypen SV 348 => Wh-Zahl auf Außengehäuse von Li-Ionen-Batterien SV 360 => Klassifizierung Fahrzeuge SV 376 => Defekte Zellen / Batterien SV 377 => Gebrauchte Zellen / Batterien SV 636 => Gebrauchte kleine Zellen / Batterien ADR Folie 28
29 Lithiumbatterien als Abfall Elektroaltgeräte Autobahn Bozen Meran Dezember 2014 ADR Folie 29
30 Zelle / Batterie in Ausrüstung eingebaut ja nein Auswahldiagramm Abfall-Lithiumbatterien Zelle / Batterie alleine (ohne Ausrüstung / Gerät) ja Gewicht der einzelnen Zelle / Batterie beträgt höchstens 500 g oder Lithium-Ionen-Zelle / Batterie hat maximal 20 Wh / 100 Wh oder Lithium-Metall-Zelle / Batterie hat maximal 1 g / 2 g Lithiumgehalt ja Höchstens 333 kg Lithium-Zellen/Batterien je Beförderungseinheit und NUR Transport bis zur Zwischenverarbeitungsstelle? nein nein Höchstens 333 kg Lithium-Zellen/Batterien je Beförderungseinheit und NUR Transport bis zur Zwischenverarbeitungsstelle? ja nein ja Freistellung gemäß SV 636 b) in Verbindung mit VA P909 ADR-Transport gemäß SV 377 in Verbindung mit VA P909 ADR-Transport gemäß SV 377 in Verbindung mit VA P909 ADR-Transport gemäß SV 37 in Verbindung mit VA P909 Freistellung gemäß SV 636 b) in Verbindung mit VA P909 ADR Folie 30
31 Batterien zur Entsorgung nach SV 636 b) Entsorgung gemäß SV 636 b) ADR 2017 Zellen / Batterien alleine Zellen / Batterien in Ausrüstungen (EAG) von privaten Haushalten ohne Gewichts-/Kenngrößen- Begrenzungen der Zellen/Batterien Kennzeichnung Fahrzeug oder Container reicht aus ADR Folie 31
32 Ausblick 2019 ADR 2019 Zellen / Batterien als Puffer-/Stützzellen/-batterien in Ausrüstungen (EAG) Freistellung vom ADR, neue SV 670 (a) vorab durch multilaterale Vereinbarung (M303) umgesetzt (A, D, I, Stand ) ADR Folie 32
33 Ausblick 2019 ADR 2019 Zellen / Batterien als Hauptenergiequelle in Ausrüstungen (EAG) Erleichterte Beförderung, neue SV 670 (b) vorab durch multilaterale Vereinbarung (M303) umgesetzt (A, D, I, Stand ) ADR Folie 33
34 Batterien zur Entsorgung nach SV 636 b) ADR 2019 Zellen / Batterien als Hauptenergiequelle in Ausrüstungen (EAG) Erleichterte Beförderung, neue SV 670 (b) Verpackung gemäß P909 oder besonders ausgelegte Sammelbehälter Max. 333 kg je Beförderungseinheit Kennzeichnung mit Lithiumbatterien zur Entsorgung oder Lithiumbatterien zum Recycling ADR Folie 34
35 Verpackungsanweisung P909 VA P909 für Batterien zur Entsorgung / zum Recycling Verpackungen müssen VG II entsprechen Zugelassene Verpackungsarten Fässer Kisten Kanister 1A2, 1B2, 1N2, 1H2, 1D, 1G 4A, 4B, 4N, 4C1, 4C2, 4D, 4F, 4G, 4H2 3A2, 3B2, 3H2 ADR Folie 35
36 Verpackungsanweisung P909 VA P909 für Batterien zur Entsorgung / zum Recycling Erleichterungen für kleine Zellen/Batterien bis 20 Wh / 100 Wh bzw. bis 1 g / 2 g Lithium Sammelboxen ohne Bauartzulassung bis 30 kg Bruttogewicht Gemäß BMVI auch bis 500 g Batteriegewicht anwendbar ADR Folie 36
37 Verpackungsanweisung P909 VA P909 für Batterien zur Entsorgung / zum Recycling Erleichterungen für Geräte mit eingebauten Zellen/Batterien => Keine Bauartprüfung für Außenverpackung => Unverpackt bei (großen) Geräten Erleichterungen für Zellen/Batterien mit mindestens 12 kg Bruttogewicht => keine Bauartprüfung für Außenverpackung ADR Folie 37
38 EAG in Gitterbox mit flexiblem IBC ADR Folie 38
39 Verpackungsanweisung P909 VA P909 für Batterien zur Entsorgung / zum Recycling Kurzschlusssicherheit immer erforderlich Ausnahme: Transporte gemäß SV 636 b) ADR Folie 39
40 Lagervorschriften Lager- Vorschriften??? ADR Folie 40
41 Lagervorschriften Bis dato keine gesetzlichen Regelungen zur Lagerung nach Landesbauordnungen sinnvoll: Räume mit erhöhter Brandgefahr ADR Folie 41
42 Licht am Ende des Tunnels VdS = ehem. Verband der Sachversicherer heute Marke der VdS Schadenverhütung GmbH ADR Folie 42
43 VdS 3103 Einteilung der Batterien - neu Batterien geringer Leistung 2 g Li (Li-Metall) 100 Wh (Li-Ionen) je Batterie Batterien mittlerer Leistung > 2 g Li (Li-Metall) > 100 Wh (Li-Ionen) und 12 kg brutto Batterien hoher Leistung > 2 g Li (Li-Metall) und > 12 kg brutto > 60 Volt und/oder > 100 Wh (Li-Ionen) und/oder > 12 kg brutto ADR Folie 43
44 VdS 3103 Allgemeine Sicherheitsregeln Allgemeine Sicherheitsregeln Einhaltung aller Vorgaben der jeweiligen Hersteller und Sicherheitsdatenblätter Verhinderung äußerer Kurzschlüsse (Schutz vor Kurschluss der Batteriepole, z. B. durch Verwendung von Polkappen) Verhinderung innerer Kurzschlüsse (Schutz vor mechanischen Beschädigungen) nicht unmittelbar und dauerhaft hohen Temperaturen oder Wärmequellen aussetzen (z.b. direkter Sonneneinstrahlung) ADR Folie 44
45 VdS 3103 Allgemeine Sicherheitsregeln Allgemeine Sicherheitsregeln Bei der Lagerung in nicht durch automatische Löschanlagen geschützten Bereichen bauliche oder räumliche Trennung von mindestens 2,5 m zu anderen brennbaren Materialien einhalten Beschädigte oder defekte Batterien aus Lager- und Produktionsbereichen entfernen und bis zur Entsorgung in einem sicheren Abstand oder brandschutztechnisch abgetrennten Bereich zwischenlagern ADR Folie 45
46 VdS 3103 Stufenkonzept Batterien geringer Leistung Zusammenhängende Lagerung > 7m³ oder > 6 Euro-Paletten Anforderungen für Batterien mittlerer Leistung 7m³ oder 6 Paletten Allgemeine Sicherheitsregeln ausreichend + ggf. Herstellerinfos ADR Folie 46
47 VdS 3103 Stufenkonzept Batterien mittlerer Leistung Belegte Fläche > 60m² und / oder Lagerhöhe > 3m Anforderungen für Batterien hoher Leistung 60m² und 3 m Lagerhöhe Allgemeine Sicherheitsregeln + Zusatzanforderungen ADR Folie 47
48 VdS 3103 Zusatzanforderungen Batterien mittlerer Leistung feuerbeständig bzw. räumlich abgetrennte (mindestens 5 m) Bereiche (z. B. Gefahrstofflager, -container) Mischlagerungen mit anderen Produkten in einem Regal oder Block sind nicht zulässig geeignete Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle Bei Feuerlöschanlagen => geeignete Löschmittel gemäß Produktdatenblättern ADR Folie 48
49 VdS 3103 Batterien hoher Leistung Batterien hoher Leistung Für Batterien hoher Leistung liegen nach derzeitigem Stand noch keine gesicherten Kenntnisse hinsichtlich adäquater Schutzmaßnahmen vor. Schutzmaßnahmen sind daher in Absprache mit dem Sachversicherer für den Einzelfall zu regeln. ADR Folie 49
50 VdS 3103 Batterien hoher Leistung Batterien hoher Leistung Mögliche Maßnahmen: Separierung und Mengenbegrenzung Lagerung in feuerbeständig abgetrennten Bereichen oder mit Einhaltung eines Sicherheitsabstands (räumliche Trennung von 5 m) automatische Löschanlagen ADR Folie 50
51 VdS 3103 Bereitstellung in Produktion Bereitstellung in Produktionsbereichen Berücksichtigung der Allgemeinen Sicherheitsregeln Begrenzung der Anzahl auf das notwendige Minimum ( Tagesbedarf ) geeignete Feuerlöscheinrichtungen (z.b. Feuerlöscher, Wandhydranten) im Nahbereich vorhalten ADR Folie 51
52 Fazit: Bleiben Sie unter Spannung und viel Erfolg bei der Umsetzung im Betrieb ADR Folie 52
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