ADR Auflage Taschenbuch. ca S. Paperback ISBN Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 1884 g

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1 ADR Auflage Taschenbuch. ca S. Paperback ISBN Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 1884 g Wirtschaft > Wirtschaftssektoren & Branchen: Allgemeines > Transport- und Verkehrswirtschaft Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

2 ADR 2015 ADR-Änderungen 2015 Hinweise auf Änderungen im ADR 2015 Überblick über wichtige Änderungen in den Teilen 1 9 Teil 1 Änderungen/Ergänzungen in z.b. zu Baumaschinen Klarstellungen zu ADR Freistellungen zur Beförderung von Leuchtmitteln, die gefährliche Güter enthalten Anwendung von Normen Neue und geänderte Begriffsbestimmungen, insbesondere auch in Zusammenhang mit den Änderungen bei Klasse 7, wie Managementsystem, Neutronenstrahlungsdetektor, Strahlungsdetektionssystem Abgelaufene, geänderte und neue Übergangsvorschriften (Kennzeichnung, ADR-Bescheinigung, Kondensatoren, Flaschenbündel, Klasse 7) Allgemeine Vorschriften für radioaktive Stoffe in und Anwendung/Geltung von Tunnelbeschränkungscodes Teil 2 Zuordnung von Stoffen mit Nebengefahr (u.a. Tabelle ) Klassifizierung von Altverpackungen, leer, ungereinigt Klasse 1: Sicherheitseinrichtungen, pyrotechnisch Klasse 2: Neue Gruppe zur Klassifizierung bei Gasen (adsorbierte Gase) Klasse 3: Zuordnung in Abhängigkeit von Giftigkeit bzw. Viskosität Klasse 5.1: Zuordnung entzündend (oxidierend) wirkender fester Stoffe Klasse 6.1: Zuordnung in Abhängigkeit vom Flammpunkt Klasse 6.2: Freistellung bestimmter Proben Klasse 7: Umfassende Änderungen aufgrund Harmonisierung mit IAEA- Vorschriften Klasse 9: Einstufung von Kondensatoren UN 3508 und Altverpackungen UN 3509 Teil 3 Tabelle A: Stoffeinträge: ca. 380 Einträge geändert 25 Einträge neu: UN-Nummern 3507, 3508, 3509, 3510, 3511, 3512, 3513, 3514, 3515, 3516, 3517, 3518, 3519, 3520, 3521, 3522, 3523, 3524, 3525, 3526 Spalte 6: Zahlreiche Gase erhalten den Eintrag 662 (Erweiterung von Prüffristen von Flaschen aus nahtlosem Stahl und aus Aluminiumlegierungen); neuer Eintrag SV664 (Additivbehälter) Spalte 7b: Die freigestellten Mengen werden für viele Stoffe mit dem Luftverkehr harmonisiert (nunmehr Code E0). Spalte 17: neue alphanumerische Codes VC und AP zur Beförderung in loser Schüttung 11/2014 A 157

3 ADR-Änderungen 2015 ADR 2015 Sondervorschriften: 14 neu (66, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 375, 376, 377, 662, 663, 664) 16 geändert 3 gestrichen Kapitel 3.4 und Kapitel 3.5: Klarstellung in der Kennzeichnungsdarstellung Teil 4 Klarstellung zur Verwendung von zusätzlichen Verpackungen innerhalb einer Außenverpackung Neue SV PP91 bei P003 für UN 1044 Neue SV RR9 für UN 3509 Änderungen bei der P200 für wiederkehrende Prüfungen und neuer Absatz 13 für Flaschen aus nahtlosem Stahl und Aluminiumlegierung Prüffrist 15 Jahre P208 für absorbierte Gase P805 für UN 3507 Uranhexafluorid Neue Verpackungen für Lithiumbatterien P908, 909 LP903, 904 Füllungsgrad für umweltgefährdende Stoffe in Änderungen in für Klasse 7 Teil 5 Klarstellung der Kennzeichnung bei Umverpackungen Änderungen in Klasse 7 Kennzeichengröße bei Großverpackungen Darstellung der Abbildungsgrößen bei allen Kennzeichnungen und Gefahrzetteln Kennzeichen für erwärmte Stoffe ohne SV580 Eintragung Beförderungspapier Bergungsgroßverpackungen, für Altverpackungen und Klasse 7 spaltbare Stoffe Ergänzungen für Kühl- und Konditionierungsmittel Teil 6 Klarstellungen in Kapitel 6.1 Kapitel 6.2 Anpassungen von Normen Kennzeichnung von UN-Flaschenbündeln Kennzeichen von Flaschenbündeln Vorgaben für die Dichtheitsprüfung und Prüfung in Heißwasserbad (Druckgaspackung, Gaspatrone, Brennstoffzelle) Änderungen in Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen in Kapitel 6.4 Änderung bei Vorschriften für Typ B(U)-Versandstücke ( ) Vorschriften für Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten (6.4.11) Neue Vorgaben für die Befreiung in Abhängigkeit von den Abmessungen des Versandstückes, der CSI und Masse der Nuklide Antrag und Beförderungsgenehmigung für radioaktive Stoffe (6.4.23) A /2014

4 ADR 2015 ADR-Änderungen 2015 Neue Vorgaben: Antrag auf Zulassung der Bauart spaltbarer Stoffe, die gemäß Absatz f) von der Zuordnung als SPALTBAR nach der Tabelle ausgenommen sind Antrag auf Zulassung alternativer Aktivitätsgrenzwerte für eine freigestellte Sendung von Instrumenten oder Fabrikaten Zulassungszeugnis für Stoffe, die von der Klassifizierung Spaltbar ausgenommen sind, für freigestellte Sendungen von Instrumenten und Fabrikaten Bergungsgroßverpackungen (Kapitel 6.6) Neue Vorgaben für Heizsysteme im Unterabschnitt für die Bedienungsausrüstung (Kapitel 6.7) Vorgaben zum Flammendurchschlag und Normenanpassung (Kapitel 6.8 und 6.10) Teil 7 Schwerpunkt im Kapitel 7.3 sind die umfangreich geänderten Vorgaben für die lose Schüttung. Aufgrund der umfangreichen Änderungen bei der Klasse 7 wurde auch in CV/CW33 zu der Beförderung und Zwischenlagerung von spaltbaren Stoffen ein neuer Absatz 4.3 eingefügt. Teil 8 Neue Normen bei Feuerlöschern und Schutzausrüstung Anpassung der Vorgaben für die Ausbildung in 8.2 und Kapitel 8.5 Teil 9 Änderung von Normen und Begrifflichkeiten Einzelne Änderungen bezogen auf die Verantwortlichen nach Gefahrgutrecht Die folgende anwenderbezogene Kurzdarstellung mit Hinweisen auf die wichtigsten Änderungen soll Sie bei der Umsetzung der Neuerungen des Jahres 2015 sowohl bei der täglichen Arbeit im Unternehmen als auch bei der Aus- und Fortbildung unterstützen. Verwendete Abkürzungen A Absender BÖ Beförderer BT Betreiber BÜ Befüller EL Entlader F H VL VP Fahrzeugführer Hersteller Verlader Verpacker 11/2014 A 159

5 ADR-Änderungen 2015 ADR 2015 ADR Fundstelle Regelungsinhalt/Bemerkungen Auftraggeber des Absenders ( 17 GGVSEB) Neutronenstrahlungsdetektor: Eine Einrichtung zum Feststellen von Neutronenstrahlung. Strahlungsdetektionssystem: Ein Gerät, das als Bestandteile Strahlungsdetektoren enthält Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Einrichtungen zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Leuchtmitteln, die gefährliche Güter enthalten Vor dem 1. Januar 2014 hergestellte elektrische Doppelschicht-Kondensatoren der UN-Nummer 3499 müssen nicht mit der gemäß Absatz e) der Sondervorschrift 361 in Kapitel 3.3 vorgeschriebenen Energiespeicherkapazität in Wattstunden (Wh) gekennzeichnet sein Vor dem 1. Januar 2016 hergestellte asymmetrische Kondensatoren der UN- Nummer 3508 müssen nicht mit der gemäß Absatz c) der Sondervorschrift 372 in Kapitel 3.3 vorgeschriebenen Energiespeicherkapazität in Wattstunden (Wh) gekennzeichnet sein Erläuterung zu der Einordnung nach Verpackungsgruppen: (A) Gegenstände sind keinen Verpackungsgruppen zugeordnet. Für Zwecke der Verpackung sind eventuelle Prüfanforderungen an die Verpackung in der anwendbaren Verpackungsanweisung festgelegt a) Bei der Feststellung für den Gefahrenvorrang wird die neue Einstufung von (A) UN 3507 URANHEXAFLUORID, RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VER- SANDSTÜCK nicht berücksichtigt Neu: Klassifizierung von Altverpackungen, leer, ungereinigt. Zuordnung zu UN Ersatz von AIRBAG-GASGENERATOREN oder AIRBAG-MODULE oder GURTSTRAFFER durch SICHERHEITSEINRICHTUNGEN, PYROTECHNISCH (UN-Nummer 0503) Neu unter Ziffer 9. Adsorbiertes Gas: Ein Gas, das im für die Beförderung verpackten Zustand an einem festen porösen Werkstoff adsorbiert ist, was zu einem Gefäßinnendruck bei 20 C von weniger als 101,3 kpa und bei 50 C von weniger als 300 kpa führt Adsorbierte Gase Klassifizierungscode UN- Nummer Benennung des Stoffes oder Gegenstandes 9A 3511 ADSORBIERTES GAS, N.A.G. 9O 3513 ADSORBIERTES GAS, OXIDIEREND, N.A.G. 9F 3510 ADSORBIERTES GAS, ENTZÜNDBAR, N.A.G. 9T 3512 ADSORBIERTES GAS, GIFTIG, N.A.G. 9TF 3514 ADSORBIERTES GAS, GIFTIG, ENTZÜNDBAR, N.A.G. A /2014

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