Entsorgung medizinischer Abfälle: Problematik und Ansprüche

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1 Entsorgung medizinischer Abfälle: Problematik und Ansprüche Sonja Hartmann EcoServe International AG, 5033 Buchs

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3 Welche Abfälle? Beispiele Windeln Verbandsmaterial Einweghandschuhe, Schutzkleidung Medikamente Spritzen, Kanülen, Ampullen Chemikalien, Lösungsmittel Desinfektionsmittel Gewebe-, Blut- oder Urinproben

4 Wo liegt das Problem?

5 Welche Gefahren? Neben dem ökologischen Aspekt der korrekten Entsorgung von medizinischen Abfällen stehen vor allem die Hygiene und die Sicherheit im Vordergrund. Schutzmassnahmen die während dem Umgang umgesetzt werden, müssen auch auf dem Entsorgungsweg gewährleistet sein!

6 Welche Gefahren? Eigenschaften giftig umweltgefährlich ansteckungsgefährlich ätzend entzündlich verletzungsgefährlich

7 Welche Abfälle? Definition von medizinischen Abfällen Alle Abfälle, die spezifisch bei gesundheitsdienstlichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen anfallen.

8 Welche Abfälle? Herkunft Tätigkeit Abfallart Privat Haushalte Arztpraxis Tierarztpraxis Pflegeheime Pharmaindustrie Pflege Behandlung Untersuchung Forschung Entwicklung Unproblematische medizinische Abfälle Medizinische Sonderabfälle

9 Umgang mit medizinischen Abfällen Triage Verpackung + Kennzeichnung E N T S O R G U N G

10 Gesetzliche Grundlagen Umweltschutzgesetz (USG 1983) Technische Verordnung über Abfälle (TVA 1990) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA 2005) Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA 2005) Vollzugshilfe BUWAL «Entsorgung von medizinischen Abfällen» Regelwerke zu Transport gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR/SDR) Einschliessungsverordnung (ESV, 1999)

11 Gruppierung nach der Vollzugshilfe (BUWAL) Gruppe A B1 B1.1 B1.2 B2 B3 B4 C D Abfallbeschreibung Unproblematische med. Abfälle Abfälle mit Kontaminationsgefahr Abfälle v. Körperteilen, Organen u. Geweben Abfälle mit Blut, Exkreten und Sekreten Abfälle mit Verletzungsgefahr Altmedikamente Zytostatika Abfälle Infektiöse Abfälle Andere Sonderabfälle

12 Unproblematische Abfälle, VeVA Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden

13 Gruppierung nach der Vollzugshilfe (BUWAL) Gruppe A B1 B1.1 B1.2 B2 B3 B4 C D Abfallbeschreibung Unproblematische med. Abfälle Abfälle mit Kontaminationsgefahr Abfälle v. Körperteilen, Organen u. Geweben Abfälle mit Blut, Exkreten und Sekreten Abfälle mit Verletzungsgefahr Altmedikamente Zytostatika Abfälle Infektiöse Abfälle Andere Sonderabfälle

14 Abfälle mit Kontaminationsgefahr

15 Abfälle mit Kontaminationsgefahr, VeVA [S] Abfälle mit Kontaminationsgefahr [S] Tierische Abfälle mit Kontaminationsgefahr

16 Abfälle mit Kontaminationsgefahr, ADR/RID UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g. UN 3373 UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B Eventuell KEIN GEFAHRGUT

17 Gruppierung nach der Vollzugshilfe (BUWAL) Gruppe A B1 B1.1 B1.2 B2 B3 B4 C D Abfallbeschreibung Unproblematische med. Abfälle Abfälle mit Kontaminationsgefahr Abfälle v. Körperteilen, Organen u. Geweben Abfälle mit Blut, Exkreten und Sekreten Abfälle mit Verletzungsgefahr Altmedikamente Zytostatika Abfälle Infektiöse Abfälle Andere Sonderabfälle

18 Abfälle mit Verletzungsgefahr

19 Abfälle mit Verletzungsgefahr, VeVA [S] Abfälle mit Verletzungsgefahr (spitze oder scharfe Gegenstände «sharps») mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen [S] Abfälle mit Verletzungsgefahr (spitze oder scharfe Gegenstände «sharps») mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen

20 Abfälle mit Verletzungsgefahr, ADR/RID UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g.

21 Gruppierung nach der Vollzugshilfe (BUWAL) Gruppe A B1 B1.1 B1.2 B2 B3 B4 C D Abfallbeschreibung Unproblematische med. Abfälle Abfälle mit Kontaminationsgefahr Abfälle v. Körperteilen, Organen u. Geweben Abfälle mit Blut, Exkreten und Sekreten Abfälle mit Verletzungsgefahr Altmedikamente Zytostatika Abfälle Infektiöse Abfälle Andere Sonderabfälle

22 Altmedikamente

23 Altmedikamente, VeVA [S] Altmedikamente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen [S] Altmedikamente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen [S] Altmedikamente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen

24 Altmedikamente, ADR/RID UN 3248 Medikament, flüssig, entzündbar, giftig, n.a.g. UN 3249 Medikament, fest, giftig, n.a.g. Ev. KEIN GEFAHRGUT

25 Gruppierung nach der Vollzugshilfe (BUWAL) Gruppe A B1 B1.1 B1.2 B2 B3 B4 C D Abfallbeschreibung Unproblematische med. Abfälle Abfälle mit Kontaminationsgefahr Abfälle v. Körperteilen, Organen u. Geweben Abfälle mit Blut, Exkreten und Sekreten Abfälle mit Verletzungsgefahr Altmedikamente Zytostatika Abfälle Infektiöse Abfälle Andere Sonderabfälle

26 Zytostatika Abfälle

27 Zytostatika, VeVA [S] Zytostatika-Abfälle [S] Zytostatika-Abfälle [S] Zytostatika-Abfälle

28 Altmedikamente, ADR/RID UN 1851 Medikament, flüssig, giftig, n.a.g. UN 3249 Medikament, fest, giftig, n.a.g.

29 Gruppierung nach der Vollzugshilfe (BUWAL) Gruppe A B1 B1.1 B1.2 B2 B3 B4 C D Abfallbeschreibung Unproblematische med. Abfälle Abfälle mit Kontaminationsgefahr Abfälle v. Körperteilen, Organen u. Geweben Abfälle mit Blut, Exkreten und Sekreten Abfälle mit Verletzungsgefahr Altmedikamente Zytostatika Abfälle Infektiöse Abfälle Andere Sonderabfälle

30 Infektiöse Abfälle

31 Infektiöse Abfälle, VeVA [S] Infektiöse Abfälle [S] Infektiöse Abfälle

32 Infektiöse Abfälle, ADR/RID UN 2814 Ansteckungefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g. UN 2900 Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Tiere

33 Gruppierung nach der Vollzugshilfe (BUWAL) Gruppe A B1 B1.1 B1.2 B2 B3 B4 C D Abfallbeschreibung Unproblematische med. Abfälle Abfälle mit Kontaminationsgefahr Abfälle v. Körperteilen, Organen u. Geweben Abfälle mit Blut, Exkreten und Sekreten Abfälle mit Verletzungsgefahr Altmedikamente Zytostatika Abfälle Infektiöse Abfälle Andere Sonderabfälle

34 Andere Sonderabfälle, VeVA [S] Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin [S] Lösungsmittel [S] Säuren [S] Laugen

35 Andere Sonderabfälle, ADR/RID UN 2809 UN 1993 UN 3264 UN 1719 Quecksilber Entzündbar flüssiger Stoff, n.a.g. (enthält Toluol) Ätzender saurer anorganischer flüssiger Stoff, n.a.g. (enthält Schwefelsäure) Ätzender alkalischer flüssiger Stoff, n.a.g. (enthält Natronlauge)

36 Umgang mit medizinischen Abfällen Triage Verpackung + Kennzeichnung E N T S O R G U N G

37 Verpackung und Kennzeichnung, VeVA Je nach Abfallart müssen die Verpackungen von medizinischen Sonderabfällen verschiedene Anforderungen erfüllen wie zum Beispiel: reissfest stichfest keimdicht geruchsfest flüssigkeitsdicht Zudem sollten die Behälter auch für die Zwischenlagerung eindeutig beschriftet sein und verschlossen bleiben.

38 Verpackung und Kennzeichnung, VeVA Sonderabfall/ Déchets spéciaux / Rifiuti speciali Abfälle mit Kontaminationsgefahr Begleitschein Nummer BB

39 Verpackung und Kennzeichnung, ADR Sind die Abfälle zusätzlich Gefahrgüter, müssen diese die Anforderungen des ADR erfüllen und UN geprüft sein. Die UN Codierung gibt Auskunft über: Art der Verpackung Material Leistungskapazität Prüfdruck, Bruttomasse Herstellungsjahr...

40 Verpackung und Kennzeichnung, ADR Jedes Versandstück muss deutlich, dauerhaft, sichtbar und lesbar mit der UN-Nr. und dem Gefahrzettel beschriftet und gekennzeichnet werden. Beispiele von Gefahrzetteln Entzündbare Giftige Ansteckungsflüssige Stoffe Stoffe gefährliche Stoffe

41 Etikettierung, ADR Sonderabfall/ Déchets spéciaux/ Rifiuti speciali Abfälle mit Kontaminationsgefahr Begleitschein Nummer BB UN 3291 Klinischer Abfall

42 Begleitschein Nr.: BB EcoServe International AG Bresteneggstrasse Buchs Abfälle mit Kontaminationsgefahr (Gewebeabfälle, Abfälle mit Blut) UN 3291, Abfall, Klinischer Abfall, Unspezifiziert, n.a.g. (Gewebeabfälle und Abfälle mit Blut aus der Histologie), 6.2., II x Frau Hartmann Fass aus Stahl S. Hartmann

43 Umgang mit medizinischen Abfällen Triage BK GGB Verpackung + Kennzeichnung E N T S O R G U N G

44 Gefahrgutbeauftragter Sonderabfall ist auch Gefahrgut Beförderung innerhalb Freigrenze Kein GGB notwendig Beförderung nicht innerhalb Freigrenze (BK0 oder Überschreitung der Höchst- Menge) GGB notwendig

45 Konkrete Beispiele GGB j/n? Blutige Abfälle aus Humanmedizin [S] Abfälle mit Kontaminationsgefahr UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g. Freigrenze Beförderungskategorie 2 Höchstzulässige Menge je Beförderungseinheit 333kg > 333kg GGB

46 Konkrete Beispiele GGB j/n? Aus Blutproben isolierte Krankheitserreger [S] Infektiöse Abfälle UN 2814 Ansteckungefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen Freigrenze Beförderungskategorie 0 Keine Beförderung innerhalb der Freigrenze möglich. Braucht auf jeden Fall einen GGB!

47 Konkrete Beispiele GGB j/n? Sterilium, Desinfektionsmittel [S] Andere organische Lösungsmittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaufen UN 1170 Ethanol, Lösung FP: 0 C VG II Freigrenze Beförderungskategorie 2 Höchstzulässige Menge je Beförderungseinheit 333 kg > 333 kg GGB

48 Zusammenfassung Medizinische Abfälle bereits am Entstehungsort sortieren Adäquate Verpackungen verwenden Verpackungen klar und korrekt beschriften und kennzeichnen Zwischenlagerung nur kontrolliert und möglichst kurzzeitig Abfälle mit Begleitschein an Entsorgung weiterleiten Über Freigrenze nach ADR , braucht es einen Gefahrgutbeauftragten Personal instruieren, unterweisen

49 Hilfe Vollzugshilfe «Entsorgung med. Abfälle», BUWAL

50 Hilfe EcoServe International AG Bresteneggstrasse Buchs sonja.hartmann@ecoserve.ch info@ecoserve.ch

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