Gefahrgut im Spitalalltag. Gefahrgut im Spitalalltag
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- Dominic Beutel
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1 Gefahrgut im Spitalalltag 1 Ökologietagung VZK / H Olten Andreas Hurni Gefahrgutbeauftragter Inhalt 2 Gefahrgut im Spitalalltag Beispiel Sonderabfälle Definitionen der Klasse 6.2 Verpackungsvorschriften
2 Gefahrgut im Spitalalltag 3 Medizinische Proben Diagnostika Chemikalien Radiopharmazeutika Reinigungs- und Desinfektionsmittel Medizinische Sonderabfälle Heilmittel (Sauerstoff) Gefahrgut im Spitalalltag 4 Gefahrgutklasse 6.2 = Ansteckungsgefährliche Stoffe (Proben, infektiöse Abfälle) Gefahrgutklasse 6.1 = Giftige Stoffe (Zytostatika, Altmedikamente) Gefahrgutklasse 3 = Entzündliche flüssige Stoffe (Lösungsmittel, Desinfektionsmittel)
3 Gefahrgut im Spitalalltag 5 Gefahrgut-Transporte über bestimmten Mengengrenzen müssen unter Einhaltung aller Auflagen erfolgen (Kennzeichnung, Versicherung, Ausbildung des Fahrers etc.). Veranlassen Sie solche Transporte, müssen Sie einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und den zuständigen Behörden melden. Mengengrenze pro Versand (Beispiele): > 333 kg infektiöse Abfälle > 333 kg Lösungsmittelabfälle Gefahrgut im Spitalalltag 6 Unabhängig davon, ob Sie der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) unterstellt sind, müssen Sie sicherstellen können, dass Sie Ihre Pflichten als Versender (Klassifizierung, Verpackung usw.) wahrnehmen! Wenn Sie der GGBV unterstellt sind können Sie eigene Mitarbeitende als Beauftragte ernennen (und entsprechend schulen lassen) oder Sie können externe Beauftragte mandatieren. Die Ausbildung zum GGB dauert ca. 4 Tage Die Prüfung ist für 5 Jahre gültig
4 Gefahrgut im Spitalalltag 7 Dem Gefahrgutbeauftragten kommen verschiedene Pflichten in der Unternehmung zu: Überwachung der Gefahrgutprozesse; Schulung der Mitarbeitenden; Erstellen von Jahres- und Unfallbereichten; usw. Der GGB muss über die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen verfügen! Wird kein GGB ernannt, ist automatisch die oberste Leiterin oder der oberste Leiter des Unternehmens haft- und strafbar! Gefahrgut im Spitalalltag 8
5 Gefahrgut im Spitalalltag 9 Beispiel Sonderabfälle 10 In grösseren Mengen anfallende Gefahrgüter im Gesundheitswesen, sind die Sonderabfälle! Diese sind in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und in der Liste der Abfälle definiert: [S] Abfälle mit Verletzungsgefahr ( sharps ) fallweise [S] Abfälle mit Kontaminationsgefahr fallweise [S] Infektiöse Abfälle Gefahrgut [S] gefährliche Chemikalien Gefahrgut [S] Zytostatika-Abfälle Gefahrgut [S] Altmedikamente i.d.r. kein Gefahrgut [S] Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin kein Gefahrgut
6 Beispiel Sonderabfälle 11 Im ADR finden Sie die Anforderungen und Definitionen dieser Sonderabfälle. Die ansteckungsgefährlichen Stoffe enthaltenden Abfälle sind wie folgt klassifiziert ( ADR ): Medizinische oder klinische Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A enthalten, sind je nach Fall der UN-Nummer 2814 oder 2900 zuzuordnen. Medizinische oder klinische Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie B enthalten, sind der UN- Nummer 3291 zuzuordnen. Beispiel Sonderabfälle 12 Medizinische oder klinische Abfälle, bei denen Gründe für die Annahme bestehen, dass eine geringe Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein ansteckungsgefährlicher Stoffe besteht, sind der UN-Nummer 3291 zuzuordnen. Für die Zuordnung dürfen internationale, regionale oder nationale Abfallartenkataloge herangezogen werden. Kontaminationsgefährliche Abfälle sind daher der UN-Nummer 3291 zugeordnet!
7 Beispiel Sonderabfälle 13 Klasse Klassifizierung Proben und Biologische Produkte Medizinische Sonderabfälle
8 Klasse Ansteckungsgefährliche Stoffe: Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger (Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten, Pilze und andere Erreger wie Prionen etc.) enthalten, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen können. Gefahrgutklasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Klasse Ansteckungsgefährliche Stoffe Kategorie A Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der in einer solchen Form befördert wird, dass er bei einer Exposition bei sonst gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder eine lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen kann. *) Kulturen, die für diagnostische oder klinische Zwecke vorgesehen sind, dürfen jedoch als ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie B klassifiziert werden Bacillus anthracis Kulturen Mycobacterium tuberculosis Kulturen * Ebola-Virus jede Form Hantaan-Virus jede Form
9 Klasse Ansteckungsgefährliche Stoffe Kategorie B Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der den Kriterien für eine Aufnahme in Kategorie A nicht entspricht. Faustregel: Organismen der Gruppe 2 (WHO): in jeder Form Kategorie B Organismen der Gruppe 3 (WHO): Patientenproben Kategorie B, als Kultur fallweise A oder B! Im Zweifelsfall ist die Kategorie A zu wählen! Klasse 6.2 (Freistellungen) 18 Biologische Produkte: Produkte von lebenden Organismen, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften der entsprechenden nationalen Behörden hergestellt und verteilt werden und die entweder für die Vorbeugung, Behandlung oder Diagnose von Krankheiten an Menschen oder Tieren verwendet werden. Kein Gefahrgut Beispiele: Impfstoffe, Antikörper für Diagnostik oder als Zytostatika, Blutkonserven usw.. Generell fallen zugelassene Medikamente in handelüblicher Form nicht unter die Vorschriften der ADR!
10 Klasse 6.2 (Freistellungen) 19 Blut / Transplantation etc. Getrocknetes Blut, das durch Aufbringen eines Bluttropfens auf eine absorbierende Fläche gewonnen wird Vorsorgeuntersuchungen (Screening-Tests) für im Stuhl enthaltenes Blut Blut oder Blutbestandteile, die für Zwecke der Transfusion oder der Zubereitung von Blutprodukten für die Verwendung bei der Transfusion oder der Transplantation gesammelt wurden alle Gewebe oder Organe, die zur Transplantation bestimmt sind Klasse 6.2 (Freistellungen) 20 Stoffe: bei denen alle vorhandenen Krankheitserreger so neutralisiert oder deaktiviert wurden, dass sie kein Gesundheitsrisiko mehr darstellen Inaktivierte Spitalabfälle, fixierte Gewebeproben etc. (Formaldehydlösung < 10% kein Gefahrgut) bei denen sich die Konzentration von Krankheitserregern auf einem in der Natur vorkommenden Niveau befindet und bei denen nicht davon auszugehen ist, dass sie ein bedeutsames Infektionsrisiko darstellen Umwelt- und Wasserproben, Nahrungsmittel etc.
11 Klasse Patientenproben: Material, das direkt von Menschen oder Tieren entnommen wird: Ausscheidungsstoffe, Sekrete, Blut und Blutbestandteile, Gewebe und Abstriche von Gewebsflüssigkeit sowie Körperteile und zu Forschungs-, Diagnose-, Untersuchungs-, Behandlungs- oder Vorsorgezwecken befördert wird. Klasse 6.2 (Klassifizierung) 22
12 Verpackungsvorschriften 23 Verpackung Kat. A (UN 2814/2900) 24
13 Verpackung Kat. B (UN 3373) 25 Verpackung Kat. B (UN 3373) 26 Lösung USZ (zusammen mit Citytrans): + System wurde einer Fallprüfung nach ADR-Vorschrift unterzogen. Bei flüssigen Proben wird zusätzlich ein Vlies eingesetzt.
14 Freigestellte medizinische Proben 27 P 650 light : Dreifach-Verpackung analog P650 Wesentlicher Unterschied: flexible Außenverpackung = Versandhülle aus Kunststofffolie oder reißfestem Papier mit Etikett oder Aufdruck 28 Freigestellte medizinische Proben Freistellungen von Patientenproben: bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten wenn die Probe in einer Verpackung befördert wird, die jegliches Freiwerden verhindert und die mit dem Ausdruck «FREIGESTELLTE MEDIZINISCHE PROBE» bzw. «FREIGE- STELLTE VETERINÄR-MEDIZINISCHE PROBE» gekennzeichnet ist.
15 29 Freigestellte medizinische Proben Patientenproben (Beispiele): Blut- u. Urinproben zur klinisch-chemischen Untersuchung (Cholesterin, Hormone, PSA etc.) Blutproben mit dem Ziel, Drogen- oder Alkoholmissbrauch festzustellen Erforderliche Proben zur Kontrolle der Organfunktionen bei Menschen od. Tieren mit nicht ansteckenden Krankheiten Schwangerschaftstests Biopsien (Tumordiagnostik) Achtung! Dies ist kein Freipass alle Patientenproben derart zu versenden! Verpackung Abfälle (UN 3291) 30 Starre, dichte Verpackungen, die die Prüfanforderungen für die Verpackungsgruppe II erfüllen, genügend saugfähiges Material, um die gesamte Menge der in der Verpackung enthaltenen flüssigen Stoffe aufzunehmen, und die Verpackung ist in der Lage, flüssige Stoffe zurückzuhalten. Sonderabfall / Déchets spéciaux / Rifiuti speciali Abfallcode Begleitscheinnummer AAxxxxxx UN3291 UN Codierung
16 Verpackung Abfälle (UN 3249) 31 Altmedikamente mit gefährlichen oder umweltgefährdenden Rückständen z.b.: Antibiotika (Antiprotozoika, Antimykotika, Virostatika etc.) Sonderabfall / Déchets spéciaux / Rifiuti speciali Abfallcode Begleitscheinnummer AAxxxxxx UN3249 UN Codierung Verpackung Abfälle (UN 3249) 32 Zytostatika Entsorgungsweg beachten! Je nach Stoffeigenschaft erfolgt eine Verbrennung in der KVA oder in einem Hochtemperatur-Ofen (HTV)! USZ lässt alles im HTV verbrennen! Sonderabfall / Déchets spéciaux / Rifiuti speciali Abfallcode Begleitscheinnummer AAxxxxxx UN3249 UN Codierung
17 Informationen 33 Farbkonzept Schulungen Kontrollen Abfall-ABC Intranet Abfall-Wegweiser geplant: E-Learning-Modul Abfallenstorgung Informationen 34
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