Versand von ansteckungsgefährlichen Stoffen und Gegenständen der Klasse 6.2 mit Deutsche Post DHL

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Versand von ansteckungsgefährlichen Stoffen und Gegenständen der Klasse 6.2 mit Deutsche Post DHL"

Transkript

1 Versand von ansteckungsgefährlichen Stoffen und Gegenständen der Klasse 6.2 mit Deutsche Post DHL Allgemeine Geschäftsbedingungen und Gefahrgutregelungen Gefahrgutdialog Rhein-Main Informationsveranstaltung Transport gefährlicher Güter durch medizinische Einrichtungen Veranstalter: Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Stadt Frankfurt am Mainligen-geist.de

2 Einführung Täglich werden Proben der Gefahrgutklasse 6.2 überwiegend im Straßen- und Luftverkehr transportiert. Vielen Unternehmen oder Betrieben und Personal aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes ist es nach wie vor nicht bewusst, dass Sie an der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligt sind. Beteiligte können z.b. sein: Kliniken, Labore, Praxen, Betriebsärztliche Dienste (Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt), niedergelassene oder angestellte Ärzte und Ärztinnen. Auch Dienststellen der Bundeswehr. Die Beförderung fängt schon beim Einpacken des betreffenden Stoffes an. Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (z.b. Klassifizieren, Beschriften oder Kennzeichnen) sowie das Be- und Entladen gehören ebenso zu der Beförderung wie der eigentliche Transport. Gefährliche Güter müssen so sicher befördert werden, dass Menschen, Tiere, Umwelt und Sachen keinen Schaden nehmen können. Bei der Beförderung mit Gefahrgütern sollten Rechtsvorschriften genau eingehalten werden. Auch wenn nicht alle Handlungen selbst ausgeführt werden. Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 2

3 Einführung Beteiligte an der Beförderung gefährlicher Güter haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, - um Schadensfälle zu verhindern und - bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten. Sie haben sich zu vergewissern, dass die gefährlichen Güter - klassifiziert und - befördert werden dürfen. Sie haben zu prüfen ob Versandstücke - erkennbar unvollständig oder beschädigt sind, - richtig beschriftet und/oder gekennzeichnet sind. Sie haben dafür zu sorgen, dass Personen die an der Beförderung gefährlicher Güter (z.b. Luft, und Straße) beteiligt sind unterwiesen werden. Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 3

4 Geschäftsgrundlagen Die Beförderung erfolgt auf der Basis eines privatrechtlichen Beförderungsvertrags, der durch Übergabe von Sendungen durch den Absender und deren Übernahme in die Obhut der Deutschen Post oder deren verbundenen Unternehmen zu Stande kommt, sofern die Sendung keine ausgeschlossenen Güter (z.b. Verbotsgut) enthält. Mit der Übergabe seiner Sendung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Post AG und ihrer verbundenen Unternehmen, nachfolgend Deutsche Post bzw. DHL genannt. Deutsche Post: - BRIEF NATIONAL - BRIEF INTERNATIONAL 1) - DHL PAKET/EXPRESS NATIONAL - DHL PAKET INTERNATIONAL 1) DHL Express Germany GmbH: - DHL Express Paket International 1) Gefahrgut international grundsätzlich nicht zulässig. Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 4

5 Geschäftsgrundlagen Ergänzend zu den AGB gelten noch - das Verzeichnis Leistungen und Preise, - die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen, - die Versandbedingungen Paket in der jeweils gültigen Fassung. Zudem gelten spezielle Leistungsbeschreibungen und Beförderungsbedingungen, auf die allgemein oder im Einzelfall gegenüber dem Absender verwiesen wird 3). Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen - Teil 1 A BRIEF National - Teil 1 B briefähnliche Sendungen National - Teil 2 DHL PAKET National - Teil 3 DHL Express national Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 5

6 Geschäftsgrundlagen Brief national = IATA-DGR Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 6

7 Geschäftsgrundlagen Brief national Nur bestimmte Briefsendungen (Produkte/Proben): nur mit Zertifikatsloge Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 7

8 Geschäftsgrundlagen Brief national Nur bestimmte Briefsendungen (Groß-, Maxibrief): zertifizierter Kompaktbrief Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 8

9 Geschäftsgrundlagen Brief national = GGVSEB/ADR Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 9

10 Geschäftsgrundlagen Brief national Nur bestimmte Briefsendungen (Päckchen): Päckchen Freigestellte Patientenproben nach ADR bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten Medizinprodukte und medizinische Ausrüstungen nach ADR Tierische Stoffe (Tierkörper, -teile, tierische Futtermittel) bei denen bekannt ist, dass sie keine Krankheitserreger enthalten Biologische Produkte nach a) ADR * Ein Produkt der Deutschen Post AG Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 10

11 Geschäftsgrundlagen Brief national Nur bestimmte Briefsendungen (Produkte/Proben): Stoffe und Gegenständen freigestellt nach bis ADR * Ein Produkt der Deutschen Post AG Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 11

12 Geschäftsgrundlagen Paket/Express national = GGVSEB/ADR Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 12

13 Geschäftsgrundlagen Paket/Express national Nur bestimmte Proben im Produkt Paket : Stoffe und Gegenständen freigestellt nach bis ADR Freigestellte Patientenproben nach ADR bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten Tierische Stoffe (Tierkörper, -teile, tierische Futtermittel) bei denen bekannt ist, dass sie keine Krankheitserreger enthalten Biologische Produkte nach a) ADR 30 kg 30 kg Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 13

14 Kühlung von Proben Die Kühlung von Proben mit - Kohlendioxid, fest (Trockeneis, UN-Nr. 1845) oder - tiefgekühlt verflüssigten Gasen ist beim Versand über die Deutsche Post AG grundsätzlich nicht zulässig. Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 14

15 Geschäftsgrundlagen Bleiben Sie aktuell, lassen Sie sich registrieren. Niederlassung Telelog, Printmedien, Angerstr. 1, Nohra Sie erhalten regelmäßig die aktuellen Geschäftsgrundlagen für den Versand von Gefahrgut Bestellen Sie - die AGB Brief national und international, - die AGB Paket/Express national, - die AGB Paket international, - die AGB DHL Europaket, - das Verzeichnis Leistungen und Preise, - die Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen Teil 1 A Brief national Teil 1 B briefähnliche Sendungen Teil 2 DHL Paket national - die Versandbedingungen Paket Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 15

16 Welche Stoffe oder Gegenstände werden befördert Biologischer Stoff, Kategorie B, UN 3373 Freigestellte (Veterinär) Medizinische Proben Bemerkung: Versand für Kunden von Deutsche Post AG. Bereiche: Brief, Paket und Express national. Kontakt: Deutsche Post AG Verpackungsprüfung und Gefahrgutversandberatung Deutsche Post AG Gefahrgutmanagement Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 16

17 DHL Express für Geschäftskunden Biologischer Stoff, Kategorie B, UN 3373 DHL akzeptiert im nationalen Express-Versand Voraussetzung: - Anwendung der Verpackungsvorschrift P 650 ADR. - Kühl- oder Konditionierungsmittel zulässig. Versandstücke werden vom DHL Kurier abgeholt. Keine Einlieferung in Filialen zulässig. Keine Einlieferung und Adressierung an Packstationen zulässig. Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 17

18 DHL Express intenational Biologischer Stoff, Kategorie B, UN 3373 Voraussetzung: - Anwendung der Verpackungsvorschrift P 650 ADR. - Kühl- oder Konditionierungsmittel zulässig. - Zusatzvereinbarung zum Transportvertrag erforderlich Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 18

19 Welche Stoffe oder Gegenstände werden befördert Biologischer Stoff, Kategorie B, UN 3373 Freigestellte (Veterinär) Medizinische Proben Bemerkung: Klassischer Expressversand für Geschäftskunden von DHL Express Germany GmbH Kontakt: DHL Express Kundenservice (Fragen Sie nach Ihrem lokalen Gefahrgutexperten). Express National: + 49 (0) * Express International: + 49 (0) * * 20 ct je Anruf aus den deutschen Festnetzen, max. 60 ct aus den deutschen Mobilfunknetzen Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 19

20 Annabelle Annabelle muss wohl auf das Ergebnis warten! - Fundsache beim Reinigen der Briefverteilanlage, - Probengefäß ohne Sekundär- und Außenverpackung, - Name ist einziges Zuordnungsmerkmal, - Absender/Empfänger unbekannt. Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 20

21 Freigestellte Proben oder Biologischer Stoff Kategorie B Nur für D! Deutscher Text! - Was soll es sein? UN 3373 oder Freigestellte medizinische Probe - Hätte in Filiale nicht angenommen werden dürfen Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 21

22 Freigestellte Proben oder Biologischer Stoff Kategorie B Transportvorbereitung: - Klassifizierung? Proben werden auf auch auf HIV untersucht! - Primärgefäße getrennt oder eingewickelt? - Primär-, Sekundärverpackung wasserdicht? - Polster- bzw. Saugmaterial vorhanden? Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 22

23 Dennis Hier darf geraten werden! - Biologischer Stoff, Kategorie B oder Freigestellte Medizinische Probe? - Beschriftung/Kennzeichnung? - Wasserdichte Primär- bzw. Sekundärverpackung? - Saugfähiges Material zwischen Sekundär- und Außenverpackung? - Primärgefäße einzeln eingewickelt oder so getrennt, dass Berührung verhindert wird? Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 23

24 Etwas veraltet 2013! 2016! Nichts hat sich verändert Hier darf geraten werden! - Biologischer Stoff, Kategorie B? - Freigestellte Medizinische Probe? Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 24

25 Biologischer Stoff, Kategorie B, UN ! 2016! Tierarzt hat die Wahlmöglichkeit Klassifizierung als Biologischer Stoff, Kategorie B oder Freigestellte Medizinische Probe. Labor liefert Versandhülle mit Kennzeichnung UN 3373, Biological Substance Categorie B, zusätzlichem Aufkleber Freigestellte veterinärmedizinische Probe, Exempt Animal Specimen und Anleitung aus. Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 25

26 Biologischer Stoff, Kategorie B, UN ! 2016! Absender überklebt Beschriftung und Kennzeichen - Absender und Verpacker kennen spezifische Gefahrgutvorschriften (GGVSEB, IATA-DGR, ADR nicht. - UN 3373 als Päckchen nicht zulässig. Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 26

27 Biologischer Stoff, Kategorie B, UN ! 2016! - UN 3373 als Paket nicht zulässig. UN 3373 mit UN 1845 zur Kühlung - Trockeneis als Kühlmittel bei DP AG nicht zulässig Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 27

28 Werbung in eigener Sache Eva-Maria Meyer und Bodo Koch haben eine Karte und Broschüre veröffentlicht. Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 28

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter DP AG, DHL Delivery GmbH s, CSG.TS GmbH Spezialist für Klasse 6.2 und andere Gefahrgüter in Kliniken und Praxen Kontakt: Deutsche Post AG Gefahrgutservice Mail: Mail: Telefon: Telefon: Mobil: Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 29

30 Struktur PeP (Post - ecommerce - Parcel) Konzern Deutsche Post DHL Unternehmen Deutsche Post AG Bereiche BRIEF / EXPRESS Bereich BRIEF Marke Marke Geschäftsfelder Geschäftsfeld Brief Deutschland1), 3) Paket Deutschland2), 3) 1) AGB Brief National i.v.m. Regelungen, Teil 1 A, und Teil 1 B, 2) AGB Paket/Express National i.v.m. Regelungen, Teil 2 3) AGB Brief / Paket International (Gefahrgut grundsätzlich ausgeschlossen sogenanntes Verbotsgut) Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 30

31 Struktur Express Konzern Deutsche Post DHL Unternehmen Deutsche Post AG Bereiche BRIEF / EXPRESS Bereich EXPRESS Marke Geschäftsfeld Express Deutschland 4) Geschäftsfeld Express International 5) 4) AGB Paket/Express National i.v.m. Regelungen, Teil 3, 5) ATB DHL Express i.v.m. Regelungen für den intern. Expressversand von Gütern (z. B. Gefahrgut) Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 31

32 Backup ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) Anamnese Die ermittelte Vorgeschichte eines Patienten auf seine aktuelle Erkrankung BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Liste von Klasse 6.2 zulässigen Verpackungen: Kontakt: Bernd-Uwe.Wienecke@bam.de Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 32

33 Backup Gefährliche Güter Nach dem GGBefG sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können. Nach der GGVSEB sind die Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung nach - Teil 2 (Klassifizierung) - Kapitel 3.2 Tabelle A und - Kapitel 3.3 (Sondervorschriften) ADR/RID/ADN verboten oder nach den vorgesehenen Bedingungen gestattet ist. Nach der IATA-DGR werden gefährliche Güter als solche definiert, wenn sie die Kriterien einer oder mehrerer Gefahrenklassen hinsichtlich der Klassifizierung erfüllen. Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 33

34 Backup Innendruck Primärgefäße oder Sekundärverpackungen für flüssige Stoffe von P 650 IATA-DGR Verpackungen müssen einem Innendruck von 95 kpa standhalten können. Für Freigestellte (veterinär-) medizinische Proben mit flüssigen Stoffen muss saugfähiges Material für die Aufnahme des gesamten Inhaltes zwischen dem Primärgefäß und der Sekundärverpackung verwendet werden. Ein flüssiger Stoff darf nicht in die Außenverpackung gelangen. Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 34

35 Backup Nachforschungen BRIEF und PAKET National Ein Nachforschungsaufträge zu DP DHL Produkten können über das Internet gestellt werden. Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 35

36 Back Up Nachforschung Paket National Den Nachforschungsauftrag (Mat.-Nr ) gibt es in elektronischer Form auf der Homepage von DHL unter Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 36

37 Backup Lokale endemischen Gegebenheiten Die Endemie betreffend = örtlich begrenztes Auftreten von Infektionskrankheiten Symptom Anzeichen, Merkmal, Krankheitszeichen Spezialist (Fachmann) Person die in einem bestimmten Fach genaue Kenntnisse hat. Fachmann Person die in einem bestimmten Fach ausgebildet ist und entsprechende Kenntnisse hat. Facharzt Arzt oder Ärztin, die auf ein bestimmtes Gebiet der Medizin spezialisiert sind. Schulung Beteiligtes Personal an der Beförderung gefährlicher Güter sollten grundsätzlich nach Kapitel 1.3 ADR i.v.m. 1.5 IATA-DGR analog zu Schlüssel 1 und 2 (PK 1, PK 2) unterwiesen werden. Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 37

38 Backup Unternehmen - jede natürliche und juristische Person mit/ohne Erwerbszweck, - jede Vereinigung/Zusammenschluss von Personen mit/ohne Rechtspersönlichkeit oder mit/ohne Erwerbszweck. Verantwortlicher Unternehmer ist, wer als Unternehmer oder Inhaber eines Betriebs gefährliche Güter verpackt, verlädt, versendet, befördert, entlädt, empfängt oder auspackt. Verantwortlichkeit des Absenders Versender sind dafür verantwortlich, dass alle für die Beförderung im Luftverkehr vorgesehenen Gefahrgüter identifiziert, klassifiziert und verpackt sind. Zentrallager Post Bleiben Sie aktuell. Lassen Sie sich bei der Niederlassung Telelog, Printmedien, Angerstr. 1, Nohra, schriftlich registrieren. Bestellen Sie die aktuellen Geschäftsgrundlagen (AGB, Regelungen, Broschüren) Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe Bodo Koch Gefahrgutbeauftragter Stand Deutsche Post DHL Seite 38

Kundeninformation zur Beförderung medizinischer Proben im Straßenverkehr

Kundeninformation zur Beförderung medizinischer Proben im Straßenverkehr Seite 1 von 5 Kundeninformation zur Beförderung r n im Straßenverkehr Patientenproben unterliegen dem Gefahrgutrecht. Sie werden gefahrgutrechtlich der Klasse 6.2 ADR Ansteckungsgefährliche Stoffe zugeordnet.

Mehr

Rechtliche Zuordnung. Rechtsgebiete. Arbeitsschutzrecht (BioStoffV)

Rechtliche Zuordnung. Rechtsgebiete. Arbeitsschutzrecht (BioStoffV) 3. Krankenhaus-Umwelttag NRW Änderungen im ADR bei der Beförderung ansteckungsgefährlicher Stoffe 17. September 2007 Rechtliche Zuordnung Rechtsgebiete Innerhalb einer Einrichtung Arbeitsschutzrecht (BioStoffV)

Mehr

Qualitätsstandards für Biobanken

Qualitätsstandards für Biobanken www.i-med.ac.at/kks Qualitätsstandards für Biobanken Probenzugriff und Probenversand Sabine Embacher-Aichhorn Koordinierungszentrum für klinische Studien, Anichstraße 29-31, 6020 Innsbruck, Austria, http://www.i-med.ac.at/kks

Mehr

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Gefahrgut: Infektiöse Stoffe/Probenversand

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für Uni/UMG. Merkblatt. Gefahrgut: Infektiöse Stoffe/Probenversand GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz Informationen für Uni/UMG Merkblatt Gefahrgut: Infektiöse Stoffe/Probenversand Geltungsbereich: Dieses Merkblatt gilt für alle Einrichtungen

Mehr

GEFAHRGUT INFORMATIONEN

GEFAHRGUT INFORMATIONEN GEFAHRGUT INFORMATIONEN Gefahrgut ist ein Thema bei dem Sie kurz vor Ihrer endgültigen Ausbildung in Pension gehen Was ist "Gefahrgut"? Stoffe und Gegenstände von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften

Mehr

Gefahrstoff Gefahrgut

Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.

Mehr

Gefährliche Güter. Stand 7/2017

Gefährliche Güter. Stand 7/2017 Gefährliche Güter Stand 7/2017 Pakete mit gefährlichen Gütern. Übersicht der Gefahr- und Abfertigungskennzeichen Zugelassen zur Beförderung mit DPD sind Pakete mit folgender Beschriftung: Kennzeichen für

Mehr

Informationen zum Probenversand

Informationen zum Probenversand MF507-011-02 Mikrobiologische Diagnostik GmbH Die folgenden Informationen haben wir für Sie zusammengestellt, um durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen sowohl die Verbreitung von Krankheitserregern während

Mehr

Bringt s einfach. immer

Bringt s einfach. immer Für Sie direkt mobil erreichbar: Christian M. Klett: 0172-9559264 Thomas Strigel: 0177-4750980 Notfall (24h): 0177-4750980 Tel: 07667-929352 Fax: 07667-9414982 E-Mail: info@cmk-logistik.de Web: cmk-logistik.de

Mehr

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2015 für den Straßentransport - gültig bis 30.06.2017 - Definition Auftraggeber des Absenders: Das Unternehmen, das einen Absender beauftragt, als

Mehr

Sicherer Transport von biologischem Material

Sicherer Transport von biologischem Material Sicherer Transport von biologischem Material Oberstes Ziel bei jedem Transport von biologischem Material ist, dass die Proben sicher und in gutem Zustand ans Ziel gelangen. Grundvoraussetzung für einen

Mehr

Verwendung von Trockeneis als Kühlmittel UN1845

Verwendung von Trockeneis als Kühlmittel UN1845 Stand: März 2018 Verwendung von Trockeneis als Kühlmittel UN1845 Wichtige Information vorab Gefahrguttransporte im Luftverkehr: Gefahrgut um Luftverkehr darf nur durch ein IATA-DGR (International Air Transport

Mehr

Entwicklung des Gefahrgutrechts Besonderheiten der Klasse 6.2 GGVSEB und ADR i. V. m. GefahrgutbeauftragtenVO. Verantwortlichkeiten nach GGVSEB

Entwicklung des Gefahrgutrechts Besonderheiten der Klasse 6.2 GGVSEB und ADR i. V. m. GefahrgutbeauftragtenVO. Verantwortlichkeiten nach GGVSEB Entwicklung des Gefahrgutrechts 2017 Besonderheiten der Klasse 6.2 GGVSEB und ADR i. V. m. GefahrgutbeauftragtenVO Verantwortlichkeiten nach GGVSEB Wer muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen? Welche

Mehr

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Grundsatz Gefährliche Güter dürfen nur dann in begrenzten Mengen transportiert werden, wenn in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel

Mehr

Informations Forum Abfallwirtschaft im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz

Informations Forum Abfallwirtschaft im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz Informations Forum Abfallwirtschaft im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz IFAG-Praxistipp Nr. 4 Wann braucht Ihre Einrichtung einen Gefahrgutbeauftragten? Unter gefährlichen Gütern versteht man alle Stoffe,

Mehr

ADR / RID Übersicht über die Neuerungen beim Transport ansteckungsgefährlicher Stoffe

ADR / RID Übersicht über die Neuerungen beim Transport ansteckungsgefährlicher Stoffe ADR / RID 2007 Übersicht über die Neuerungen beim Transport ansteckungsgefährlicher Stoffe Autor: Dipl.-Ing. Jürgen Werny Ingenieurbüro Jürgen Werny Sperberstr. 50e, 81827 München Tel: +49-89-43 73 90

Mehr

Gefahrguttransport. Straße und Schiene ANLEITUNG. Biologischer Stoff, Kategorie B. Klasse 6.2

Gefahrguttransport. Straße und Schiene ANLEITUNG. Biologischer Stoff, Kategorie B. Klasse 6.2 Gefahrguttransport ANLEITUNG Klasse 6.2 Biologische Produkte, Patientenproben menschlicher oder tierischer Herkunft, wie Bakterien oder Virenkulturen, Blut, Sekrete, Präparate usw., zu Forschungs-, Diagnose-,

Mehr

Sicherer Transport und Verpackung von infektiösen Abfällen

Sicherer Transport und Verpackung von infektiösen Abfällen Sicherer Transport und Verpackung von infektiösen Abfällen Berlin, 23 Februar 2015 Heinrich Maidhof Robert Koch-Institut, Berlin Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Ansteckungsgefährliche Stoffe im

Mehr

Informations Forum Abfallwirtschaft und Stoffstrommanagement im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz

Informations Forum Abfallwirtschaft und Stoffstrommanagement im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz Informations Forum Abfallwirtschaft und Stoffstrommanagement im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz IFAG-Praxistipp Nr. 4 Wann braucht Ihre Einrichtung einen Gefahrgutbeauftragten? Unter gefährlichen Gütern

Mehr

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern Zeit Thema Referent / Referentin 14:00-14:10 Begrüssung 14:10-14:45 Einführung Sicherheit an Schulen GHS und Chemikalien an Schulen Max Wey Chemikaliensicherheit Kanton Luzern 14:45-15:00 Schullektionen

Mehr

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für UMG. Merkblatt

GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT: Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz. Informationen für UMG. Merkblatt Geltungsbereich: Dieses gilt für alle Einrichtungen der Universität und UMG, welche Trockeneis oder Stickstoff (auch zur Kühlung von medizinischen oder biologischen Proben) versenden wollen. Dies betrifft

Mehr

GEFAHRGUT ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Gültig ab

GEFAHRGUT ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Gültig ab GEFAHRGUT ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gültig ab 01.02.2018 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEFAHRGUT Gültig ab 01.02.2018 (Ausgabe Nr. 1/2018) INHALTSVERZEICHNIS 1 Geltungsbereich und Grundsätzliches...

Mehr

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Absender nach GGVSEB / ADR 2011 für den

Mehr

Arbeits- und Umweltschutz. Beförderung von gefährlichen Gütern im Gesundheitsdienst

Arbeits- und Umweltschutz. Beförderung von gefährlichen Gütern im Gesundheitsdienst Arbeits- und Umweltschutz Beförderung von gefährlichen Gütern im Gesundheitsdienst Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LUWG) Kaiser-Friedrich-Straße

Mehr

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Einleitung Das Ziel der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Zusammenhang mit

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2015 - gültig bis 30.06.2017-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte sind

Mehr

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni Stand: Januar 2012 Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni 2013 - Definition Auftraggeber des Absenders: Derjenige, der einen Absender

Mehr

Versand von biologischen Proben - worauf ist zu achten

Versand von biologischen Proben - worauf ist zu achten Versand von biologischen Proben - worauf ist zu achten Dach Symposium für klinische Prüfungen Dreiländerkongress - Freiburg 07.03.2016 Gerhard Mayer, GSSA Mayer-Veit GmbH Gesetzliche Grundlagen International

Mehr

Regelungen zum Versand ansteckungsgefährlicher und genetisch veränderter Stoffe. GGBefG. Gefahrgut-Beförderungsgesetz. GGVSee. Gefahrgutverordnung See

Regelungen zum Versand ansteckungsgefährlicher und genetisch veränderter Stoffe. GGBefG. Gefahrgut-Beförderungsgesetz. GGVSee. Gefahrgutverordnung See Regelungen zum Versand ansteckungsgefährlicher und genetisch veränderter Stoffe GGBefG Gefahrgut-Beförderungsgesetz GGVSE Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn GGVSee Gefahrgutverordnung See Luft ADR-RID

Mehr

Information zur Gefahrgutbeförderung an der Universität Kassel

Information zur Gefahrgutbeförderung an der Universität Kassel Gefahrgutbeauftragter der Universität Kassel E-Mail: moesbauer@uni-kassel.de Tel: +49-561 804-3811 Information zur Gefahrgutbeförderung an der Universität Kassel An der Universität Kassel werden zur Gebäudebewirtschaftung

Mehr

Thomas Ecker TNT Express Austria GmbH November 2016, Flughafen Wien

Thomas Ecker TNT Express Austria GmbH November 2016, Flughafen Wien Österreichische Gefahrgutkonferenz 2016 Gefahrgut als Luftfracht Wie versende ich im Rahmen der Luftfrachtvorschriften? Welche Kontrollen müssen durchgeführt werden? Thomas Ecker TNT Express Austria GmbH

Mehr

Transportvorschriften für Stoffe der UN-Nummer 2814: Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen (Kategorie A)

Transportvorschriften für Stoffe der UN-Nummer 2814: Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen (Kategorie A) Stand: Dezember 2014 Transportvorschriften für Stoffe der UN-Nummer 2814: Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen (Kategorie A) In schwarzer Farbe: allgemeine Transportvorschriften In grüner

Mehr

GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET

GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET GEFAHRGUTVERSAND NATIONAL MIT DHL PAKET Stand: November 2016 DHL Paket Einleitung Definition: Unter Gefahrgut versteht man Stoffe und Gegenstände, von denen bei ihrer Beförderung Gefahren für Leben und

Mehr

1 ZWECK 2 2 GELTUNGSBEREICH 2 3 BEGRIFFE 2 4 ZUSTÄNDIGKEITEN 2 5 VORSCHRIFTEN DES ADR FÜR BEGRENZTE MENGE 2 6 BESCHREIBUNG 3

1 ZWECK 2 2 GELTUNGSBEREICH 2 3 BEGRIFFE 2 4 ZUSTÄNDIGKEITEN 2 5 VORSCHRIFTEN DES ADR FÜR BEGRENZTE MENGE 2 6 BESCHREIBUNG 3 REV00 Verpacken_Gefahrgut Inhaltsverzeichnis Seite 1 ZWECK 2 2 GELTUNGSBEREICH 2 3 BEGRIFFE 2 4 ZUSTÄNDIGKEITEN 2 5 VORSCHRIFTEN DES ADR FÜR BEGRENZTE MENGE 2 6 BESCHREIBUNG 3 6.1 Rückversand vom Endverbraucher

Mehr

Ab Januar 2011 gelten neue Regeln

Ab Januar 2011 gelten neue Regeln Ausgabe 28 2010 vom 13.10.2010 Aktuelles für unsere Mitglieder Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Transport von Gefahrgütern

Mehr

Aufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer

Aufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer Aufbaukurs Klasse 7 für Gefahrgutfahrer Schulung nach ADR 2015 - Teilnehmerunterlagen (Broschüre) Bearbeitet von Klaus Ridder 9. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. ca. 158 S. Paperback ISBN 978 3 609 68536

Mehr

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff Der Gefahrgutbeauftragte Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff 1. Stickstoff, tiefkalt, flüssig ist Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und

Mehr

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

Mehr

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305 < ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR gültig bis 1 Stand: Februar 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2011 - gültig bis 30.06.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise:

Mehr

Transport & Verpackung von Patientenproben

Transport & Verpackung von Patientenproben Transport & Verpackung von Patientenproben unter Berücksichtigung der ADR/GGVSEB 2017 Jens Biebricher Global Flash Service GmbH & Co. KG [Nur zur internen Verwendung. Vervielfältigung nur in Absprache

Mehr

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise

1. Datum 2. Verpacker. 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Stand: Juli 2011 Checkliste Beförderung von begrenzten Mengen nach Kapitel 3.4 IMDG-Code Amendment 35-10 - gültig bis 31.12.2013-1. Datum 2. Verpacker 3. Spedition 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle Prüfpunkte

Mehr

Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport. Regionaler Arbeitskreis Oldenburg Steffen Meuser. BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co.

Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport. Regionaler Arbeitskreis Oldenburg Steffen Meuser. BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co. Miteinander Zukunft gestalten. Gefahrguttransport von Regionaler Arbeitskreis Oldenburg 09.02.2016 Steffen Meuser BÜFA Reinigungssysteme GmbH & Co. KG Beim Transport begrenzter Mengen bezieht sich Kleinmenge

Mehr

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter erhöhen die Sicherheit und liefern den Einsatzkräften bei einem Unfall wertvolle Hinweise zur Schadensbegrenzung. Die Regelwerke für den Transport gefährlicher

Mehr

Chemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs

Chemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Begrüssung Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September 2012 Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Begrüssung Programm Grundsätzliches Einstufung Verpackung Dokumentation Pflichten, Ausbildung

Mehr

Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung

Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung 23.02.2015 Stoffe die durch ihre Gefahreigenschaften Risiken für Menschen und Umwelt bedeuten, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung bei Verpackung, Lagerung

Mehr

Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen

Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen Teil 1: BRIEF national (gültig ab 01.07.2013) *) A: Briefsendungen Versandvorschriften und Hinweise für Einlieferer ansteckungsgefährlicher

Mehr

Der Versender ist verpflichtet, alle gültigen GGVSEB/ADR-Verpackungsvorschriften einzuhalten.

Der Versender ist verpflichtet, alle gültigen GGVSEB/ADR-Verpackungsvorschriften einzuhalten. TNT Innight akzeptiert Gefahrgut in Österreich, Deutschland, Dänemark, Luxemburg, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn nach den Vorschriften der gültigen GGVSEB/ADR 3.4 und 3.5 (begrenzte

Mehr

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen

Mehr

Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343

Teil 2 Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Prüfverfahren 343 ADR Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 11 ADR 2015 Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 27 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 29 1.1 Geltungsbereich

Mehr

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Grundsätzlich gilt: Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Tankpatronen. SFC darf keine Rechtsberatung anbieten -

Mehr

LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke

LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke 1 LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR 2017 20.09.2016 ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke Tabelle A in ADR 3.2 20.09.2016 ERFA - Verpackungen Blatt 2 Neues Batterie - Label 20.09.2016 ERFA

Mehr

ADR Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. Was bedeutet ADR?

ADR Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. Was bedeutet ADR? ADR 2011 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Der Service macht den Unterschied! Was bedeutet ADR? Die ADR ist ein europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter

Mehr

a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut:

a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut: BGBl. III - Ausgegeben am 7. Februar 2013 - Nr. 26 64 von 91 TEIL 5 Kapitel 5.1 5.1.2.1 a) Der Absatz (ii) und der nachfolgende Absatz bis einmal angebracht werden erhalten folgenden Wortlaut: Kapitel

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................

Mehr

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31

Mehr

Arbeitskreis Gefahrgut am

Arbeitskreis Gefahrgut am Arbeitskreis Gefahrgut am 02.03.2017 Themen: (1) Absenderpflichten bei der Abfallbeförderung (2) Beförderung von ungereinigten leeren Verpackungen zur Entsorgung bzw. zur Wiederaufarbeitung Referent: Olaf

Mehr

Gefahrgutdialog Rhein-Main 1. Februar Martin Göhler. Arbeitsalltag eines Gefahrgutbeauftragten im Krankenhaus

Gefahrgutdialog Rhein-Main 1. Februar Martin Göhler. Arbeitsalltag eines Gefahrgutbeauftragten im Krankenhaus Gefahrgutdialog Rhein-Main 1. Februar 2017 Martin Göhler Arbeitsalltag eines Gefahrgutbeauftragten im Krankenhaus Einhaltung der Gefahrgutvorschriften - Verantwortlichkeiten - Unterweisungen - Kontrollen

Mehr

Schnittstelle Abfall Gefahrgut und Verantwortlichkeiten

Schnittstelle Abfall Gefahrgut und Verantwortlichkeiten Schnittstelle Abfall Gefahrgut und Verantwortlichkeiten Abfälle werden i.a. vom Abfallerzeuger zum Entsorgungsort über öffentliche Verkehrswege transportiert und tangieren deshalb auch das Gefahrguttransportrecht.

Mehr

Allgemeine Information. zur. Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Allgemeine Information. zur. Gefahrgutbeauftragtenverordnung Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten Puttkamerstr. 16-18 10958 Berlin Tel: 030 / 90269-0 Achtung! Achtung! Achtung! 33 1203 33 1203 30 1202 G b V Allgemeine Information zur Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Mehr

Transport und Versendung von biologischem Material durch Luftfahrtgesellschaften

Transport und Versendung von biologischem Material durch Luftfahrtgesellschaften Transport und Versendung von biologischem Material durch Luftfahrtgesellschaften Verfahrensanweisung für die Philipps Universität Marburg (Stand 05/2011) Für das Versenden von Biologischem Material per

Mehr

Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge ZUSAMMENFASSUNG

Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge ZUSAMMENFASSUNG (ECE/TRANS/WP.15/AC.1/2017/28) 28. Juni 2017 Original: Englisch RID/ADR/ADN Gemeinsame Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (Genf, 19. bis 29. September

Mehr

Aktuelle transportrechtliche Basis ADR 2015

Aktuelle transportrechtliche Basis ADR 2015 Aktuelle transportrechtliche Basis ADR 2015 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Accord européen relatif au transport international des marchandises

Mehr

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS MIT AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR UN3481 Gefahrgutklasse 9 Verpackungsgruppe II AccuPower Forschungs-, Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbh

Mehr

Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun

Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht. Dr. Barbara Werschkun BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Begaste Container im internationalen Gefahrgutrecht Dr. Barbara Werschkun Gliederung Überblick: Gefahrgutrecht Sonderfall begaste Container Allgemeine Bestimmungen in

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Hinweise zum Transport von Gefahrgütern

Hinweise zum Transport von Gefahrgütern Die Beförderung gefährlicher Güter im PKW, Kombi oder Lkw ist im gewerblichen Bereich tägliche Praxis. Die Fahrzeugführer sind dabei mit komplizierten Transportvorschriften konfrontiert. Diese sind auf

Mehr

Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport

Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport Stand: Januar 2012 Übersicht mit der Definition aller Beteiligten Bitte beachten: 1. Für alle Beteiligten gelten die allgemeinen Sicherheitspflichten gemäß

Mehr

GiZ-Serviceportal. Versandvorbereitung UMVERPACKEN MERKBLATT. GiZ ZWETTLER KG Stand: Seite 1 von 5

GiZ-Serviceportal. Versandvorbereitung UMVERPACKEN MERKBLATT. GiZ ZWETTLER KG Stand: Seite 1 von 5 MERKBLATT Versandvorbereitung UMVERPACKEN GiZ ZWETTLER KG Stand: 23.04.2017 Seite 1 von 5 Inhalt 1. ERLÄUTERUNGEN... 3 2. VERSAND... 3 2.1 Vorbereitung der Versandstücke... 3 2.2 Verwendung von UMVERPACKUNGEN

Mehr

Multilaterale Vereinbarungen

Multilaterale Vereinbarungen Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Multilaterale Vereinbarungen gemäß Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des Europäischen Übereinkommens

Mehr

GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter

GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Warum Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen und auch sollten! GGBefG Gefahrgutbeförderungsgesetz Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt

Mehr

Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften

Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften Schriftenreihe der Hage Law School Gefahrgutrecht inkl. Straf- und Bußgeldvorschriften Bearbeitet von Hans-Günter Triebel 5. überarbeitete Auflage 2015. Buch. 130 S. Kartoniert ISBN 978 3 8305 3534 8 Format

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR UN3481 Gefahrgutklasse 9 AccuPower Forschungs-, Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbh Pirchaeckerstrasse 27,

Mehr

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden)

Luftfrachttransport freigestellter Lithiumbatterien (Für Sendungen, die mit dem Service Express verschickt werden) Luftfrachttransport freigestellter Übersicht der Luftfrachtvorschriften für (Section II) Art der Batterie Einzeln verpackte Batterien Batterien mit Batterien in Einzeln verpackte Batterien Batterien mit

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in

Mehr

Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen

Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen Arbeits- und Umweltschutz Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen mit Änderungen des ADR 2007 Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LUWG)

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 -

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 - Stand: März 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle

Mehr

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,

Mehr

Kurzinformation. FREISTELLUNG in BEGRENZTEN MENGEN (LQ)

Kurzinformation. FREISTELLUNG in BEGRENZTEN MENGEN (LQ) Kurzinformation FREISTELLUNG in BEGRENZTEN MENGEN (LQ) EINZUHALTENDE VORSCHRIFTEN Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR/RID) Diese Kurzinfo

Mehr

Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten

Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt die Bestellung und berufliche Befähigung von Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher

Mehr

Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen ( gültig ab 01.01.2003)

Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen ( gültig ab 01.01.2003) Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen ( gültig ab 01.01.2003) 1 Allgemeines Diese Regelungen gelten für den nationalen Paketversand. Sie sind nicht anwendbar für

Mehr

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen Regelung ADR 2013 ADR 2015 Grundsätzliche P903 P903 Inhalt unverändert gebrauchte P903a Neue

Mehr

Amtliche Methodensammlung. Probenversand Diagnostische Proben

Amtliche Methodensammlung. Probenversand Diagnostische Proben Amtliche Methodensammlung Probenversand Diagnostische Proben Amtliche Methodensammlung des FLI Stand 28.01.2014 Sollen ansteckungsgefährliche Stoffe auf öffentlichen Verkehrswegen (Land, Luft, See) befördert

Mehr

1 I1 1 I I II ADR RID. mit <^ Gefahrgutvorschriftensammlung GEFAHRGUT SCHIENE STRASSE. Monika Krautwurst. VERKEHRSVERLAG FfSCHER: I

1 I1 1 I I II ADR RID. mit <^ Gefahrgutvorschriftensammlung GEFAHRGUT SCHIENE STRASSE. Monika Krautwurst. VERKEHRSVERLAG FfSCHER: I Monika Krautwurst Teil Allg. Vorschriften Teil 2 Klassifizierung I BB Güterverzeichnis, Teil 3 Freistellungs- und i Sondervorschriften ADR mit

Mehr

Rückversand von benutzten Küvettentests durch den Kunden (Version 2013)

Rückversand von benutzten Küvettentests durch den Kunden (Version 2013) Anleitung für den Rückversand von benutzten Reagenzien Rückversand von benutzten Küvettentests durch den Kunden (Version 2013) 1. Gruppierung und maximale Anzahl an Reagenzienpackungen pro Karton! Achtung:

Mehr

Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie?

Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie? Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie? Les transports de marchandises dangereuses sur les routes suisses Sont-ils vraiment dangereux? Peter Hari Bereichsleiter Gefahrgut/Sicherheit,

Mehr

Transport von infektiösen biologischen Agenzien oder Organismen. 1. Zielsetzung und Unterscheidung verschiedener Transportsituationen

Transport von infektiösen biologischen Agenzien oder Organismen. 1. Zielsetzung und Unterscheidung verschiedener Transportsituationen Merkblatt B9 Universität Zürich Sicherheit und Umwelt Winterthurerstrasse 190 CH-8057 Zürich Telefon +41 44 635 44 10 Telefax +41 44 635 54 96 www.su.uzh.ch Transport von infektiösen biologischen Agenzien

Mehr

Der Gefahrgutbeauftragte

Der Gefahrgutbeauftragte Ihr Ansprechpartner: Sabine Voigt 02931/878-253 Fax: 02931/878-285 E-Mail: voigt@arnsberg.ihk.de Der Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter) Rechtliche Grundlage

Mehr

Gefahrgut im Spitalalltag. Gefahrgut im Spitalalltag

Gefahrgut im Spitalalltag. Gefahrgut im Spitalalltag Gefahrgut im Spitalalltag 1 Ökologietagung VZK / H+ 20.9.2011 Olten Andreas Hurni Gefahrgutbeauftragter Inhalt 2 Gefahrgut im Spitalalltag Beispiel Sonderabfälle Definitionen der Klasse 6.2 Verpackungsvorschriften

Mehr

Achtung! Diese Handlungsrichtlinie gilt primär für den Postversand. thermisch stabil, nicht giftig, nicht entzündlich, nicht ätzend

Achtung! Diese Handlungsrichtlinie gilt primär für den Postversand. thermisch stabil, nicht giftig, nicht entzündlich, nicht ätzend Achtung! Diese Handlungsrichtlinie gilt primär für den Postversand von chemischen PROBEN (bis 1 kg/1 L), sofern die Proben, als thermisch stabil, nicht giftig, nicht entzündlich, nicht ätzend klassifiziert

Mehr

Mitarbeiterschulung Gefahrgut

Mitarbeiterschulung Gefahrgut Mitarbeiterschulung Gefahrgut Schulung/Unterweisung 2015 nach GGVSEB und ADR/RID/IMDG-Code - Referentenunterlagen und Präsentation (CD-ROM) Bearbeitet von Günter Matthes 10. Auflage 2014 2014. CD. ISBN

Mehr

Zusätzliche Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften für Versandstücke nach ADR 2007

Zusätzliche Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften für Versandstücke nach ADR 2007 s- und Bezettelungsvorschriften für Versandstücke nach ADR 2007 UN-Nummer Bezeichnung 0081 SPRENGSTOFF, TYP A Handelsname des 0082 SPRENGSTOFF, TYP B Handelsname des 0083 SPRENGSTOFF, TYP C Handelsname

Mehr

Kantonspolizei ARV- / Gefahrgutkontrolle

Kantonspolizei ARV- / Gefahrgutkontrolle ARV- / Gefahrgutkontrolle Fachstelle ARV-/Gefahrgutkontrolle Tel. +41 (0)52 728 20 53 Fax +41 (0)52 728 20 52 VP-ARV@kapo.tg.ch Was bedeutet ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung

Mehr

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick

ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick ADR 2007 ADR 2009 Wesentliche Neuerungen im Überblick Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1.3.7 Freistellung für die Beförderung von Nicht vorhanden Neue : Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a), die

Mehr

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166

Eintragungen gem. ADR 2015 UN 3166 Änderungen ADR 2017 Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.11.2016 wird das ADR 2017 zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Bis zum 30.06.2017 darf noch das bisherige ADR 2015 genutzt werden. Spätestens

Mehr

A: Laborintern: Transport innerhalb von Labors mit der gleichen Sicherheitsstufe 2. Siehe 1.1.

A: Laborintern: Transport innerhalb von Labors mit der gleichen Sicherheitsstufe 2. Siehe 1.1. Transport von infektiösen biologischen Agenzien oder Organismen Zielsetzung und Unterscheidung verschiedener Transportsituationen Pathogene und gentechnisch veränderte Organismen 1 sind zur Gewährleistung

Mehr

Modul 6: Gefahrgut im Container LERNZIELE:

Modul 6: Gefahrgut im Container LERNZIELE: Modul 6: Gefahrgut im Container LERNZIELE: Die Ladungssicherung hat für den Transport von Gefahrgut einen hohen Stellenwert. Unterscheiden sich die Ladungssicherungsmaßnahmen für Gefahrgut von denen für

Mehr

Gültig ab

Gültig ab @@Gefahrgut@@ @@@Allgemeine Geschäftsbedingungen@@@ Gültig ab 01.01.2017 Gültig ab 01.01.2017 (Ausgabe Nr. 1/2017) INHALTSVERZEICHNIS 1 Geltungsbereich und Grundsätzliches 3 2 Definitionen 3 2.1 Gefährliche

Mehr

Die sichere und korrekte Abfallentsorgung

Die sichere und korrekte Abfallentsorgung Die sichere und korrekte Abfallentsorgung 1. Auflage 2011. Taschenbuch. Paperback ISBN 978 3 8111 8350 6 Gewicht: 179 g Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Betriebliches Energie- und Umweltmanagement

Mehr