ADR Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. Was bedeutet ADR?

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1 ADR 2011 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Der Service macht den Unterschied! Was bedeutet ADR? Die ADR ist ein europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Sie enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackungen, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut. 4 1

2 Wen betrifft die ADR? Personen die Absenderpflichten erfüllen Personen die Beförderungspapiere schreiben Personal bei der Annahme von Gefahrguttransportaufträgen Verpackerpersonal Befüllerpersonal Be- und Entladepersonal Fahrzeugführer und Beförderer mit oder ohne ADR-Schein! 5 Was ist neu in der ADR 2011? Der Entlader Der Empfänger (überarbeitet) Gefahrgüter in begrenzten Mengen ( LQ ) Unterweisungen und Schulungen der verantwortlichen Personen (schriftlich) Kennzeichnungen und Bezettelungen Beförderungspapiere-Dokumentationen Schriftliche Weisungen Beförderungspapier Umverpackungen Dies sind nur einige relevante Schwerpunkte! 6 2

3 Absender Wer ist wer im ADR? ist das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der im Vertrag benannte Absender. Verpacker ist das Unternehmen, das gefährliche Güter in Verpackungen einfüllt und diese für den Versand vorbereitet. ist aber auch das Unternehmen, das gefährliche Güter verpacken lässt oder die Versandstücke ändert oder ändern lässt. 7 Befüller Wer ist wer im ADR? ist das Unternehmen, das gefährliche Güter in einem Tank oder Container in loser Schüttung einfüllt. Verlader ist das Unternehmen, das die Versandstücke in ein Fahrzeug verlädt. ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer übergibt oder selbst befördert. Beförderer ist das Unternehmen, das die Beförderung mit oder ohne Beförderungsvertrag durchführt. 8 3

4 Empfänger Wer ist wer im ADR? ist der laut Beförderungsvertrag bestimmte Empfänger. Wird durch den Empfänger ein Dritter mit der Annahme der Sendung beauftragt, so gilt dieser als Empfänger; erfolgt eine Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist der Empfänger das Unternehmen, das die gefährlichen Güter bei der Ankunft übernimmt. 9 Kleine Lockerungsübung Wer bin ich im ADR? Stellen Sie fest, in welcher(n) Rolle(n) Sie im Unternehmen auftreten. ca. 5 Minuten gedanklich oder schriftlich

5 NEU: Der Entlader Der Entlader hat sich durch den Vergleichder Informationen im Beförderungspapier mit den Informationen auf dem Versandstück zu vergewissern, dass die richtigen Güter ausgeladen werden. Er hat vor und während der Entladung zu prüfen, ob die Verpackungen so stark beschädigtworden sind, dass eine Gefahr für den Entladevorgang entsteht. In diesem Fall hat er sich zu vergewissern, dass die Entladung erst durchgeführt wird, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen wurden. Er muss gefährliche Rückstände entfernen, die während des Entladevorgangs an der Außenseite der Gebinde angehaftet haben. Er muss den Verschluss der Gebinde sicherstellen. 11 NEU: Änderung bei begrenzten Mengen (LQ) LQ = Limited Quantities= begrenzte Menge Neue Kennzeichnung für begrenzte Mengen LQ UN Y ALT Erst ab 30. Juni 2015 (außer bei Ziffer 0 ) NEU Die Kennzeichnung unterschiedlicher Produkte wird erheblich vereinfacht. Lediglich für den Luftverkehr wird der Buchstabe Y eingesetzt. Anstelle der bisherigen, separaten LQ-Tabelle werden die höchst zulässigen Mengenbegrenzungen in der Tabelle der UN-Nummern mit aufgeführt In den Beförderungspapieren (Lieferschein) müssen die begrenzten Mengen ausgewiesen werden: 12 5

6 Normalfall ( ADR): Versandvorschriften UN-Nr. Stoffname Gefahrzettel Verpackungscode Tunnelcode UN1791 Hypochloritlösung, 8, II (D/E) umweltgefährdend Abfälle ( ADR) UN1791 Abfall, Hypochloritlösung, 8, II (D/E) umweltgefährdend LQ-Mengen Keine Eintragung ins Beförderungspapier, da gestrichen wurde ABER: Hinweispflicht des Auftraggebers bzw. Absenders an den Beförderer ( 17, 18 GGVSEB) Brutto-Masse Anzahl der Versandstücke DrN: Bisheriger Hinweis im Lieferschein bleibt bestehen UN1791 Hypochloritlösung, 8, II (D/E) umweltgefährdend, 5 L 13 Umweltgefährdende Stoffe Umweltgefährdender Stoff Fisch und Baum Ab verpflichtend Nebengefahr Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Klasse 9 Hauptgefahr 14 6

7 Schriftliche Weisungen 15 Schriftliche Weisungen 16 7

8 ADR - Bescheinigung Neue ADR Bescheinigung ( ) für den Fahrzeugführer im Scheckkartenformat ADR- SCHULUNGSBESCHEINIGUNG FÜR FAHRZEUGFÜHRER ** (Foto des Fahrzeugführers einfügen) 1. (NR. DER BESCHEINIGUNG)* 2. (NAME)*) 3. (VORNAME(N))* 4. (GEBURTSDATUM TT/MM/JJJJ)* 5. (STAATSANGEHÖRIGKEIT)* 6. (UNTERSCHRIFT DES FAHRZEUG- FÜHRERS)* 7. AUSSTELLENDE BEHÖRDE) 8. (GÜLTIG BIS: TT/MM/JJJJ)* Vorderseite GÜLTIG FÜR KLASSE(N) ODER UN-NUMMERN: IN TANKS AUSGENOMMEN IN TANKS 9. (Klasse oder UN- 10. (Klassen oder UN- Nummer(n) ein- Nummer(n) einfügen)* fügen)* Rückseite mm 85.6 mm Die bisherigen Schulungsbescheinigungen (gemäß Muster ADR 2009) dürfen bis zum weiterhin ausgestellt werden. 17 Aufbewahrungspflicht Beförderungspapier (Lieferschein) Der Absender und der Beförderer müssen eine Kopie des Beförderungspapiers (Lieferscheins) für gefährliche Güter und der in der ADR festgelegten zusätzlichen Informationen und Dokumente für einen Mindestzeitraum von 3 Monaten aufbewahren. Absender und Beförderungspflicht (Papierausdruck) Wenn die Dokumente elektronisch oder in einem EDV-System gespeichert werden, müssen Absender und Beförderer in der Lage sein, einen Ausdruck zu erstellen. 18 8

9 Unterweisung von beteiligten Personen Arbeitnehmer, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen sein dürfen Aufgaben, für die eine Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person durchführen 19 Ladungssicherung Die Überprüfung der Ladungssicherung ist Schwerpunkt der Überwachungsbehörden in den nächsten Jahren Unfallgeschehen Einnahmequelle Häufung von Anhörungen durch Behörden bei Dr. Nüsken Chemie 22 StVO Ladung (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin-und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Anerkannte Regeln der Technik DIN EN Zurrkräfte und Zurrgurte DIN EN Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung (Stand: Jan. 2001) DIN Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 20 9

10 Zuständigkeiten für die Ladungssicherung Absender und Verlader Das Frachtgut beförderungssicher zu laden zu stauen zu befestigen Fahrzeugführer Hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen Überprüfung der Beförderungseinheiten, der Ausrüstung, der Kennzeichnung, der Begleitpapiere, des Fahrzeugführers und der Ladung Technischer und verkehrssicherer Zustand des Fahrzeuges Zustand der ADR Ausrüstung Beförderungspapiere, Schriftliche Weisung, ADR-Bescheinigung Kennzeichnung Ladungssicherung 21 Änderungen bei Dr. Nüsken Chemie Etiketten für Produkte mit bioziden Wirkstoffen und entsprechender Auslobung durchgängig in GELB z.b. Nüscochlor flüssig, Nüscochlor CHC, Nüscochlor 64 G Symbol Fisch und Baum für umweltgefährdende Produkte z.b. Nüscochlor flüssig, Nüscochlor CHC, Nüscochlor 64 G Symbol Doppelpfeil auf alle Behälter mit Entgasungverschluss auf zwei gegenüberliegende Seiten Kennzeichnung nach CLP-Verordnung für alle Stoffe z.b. Nüscochlor flüssig, Nüscochlor CHC, Nüscochlor 64 G z.b. ph-wert-korrektur, Flockungsmittel SDB im Download-Bereich 22 10

11 Mario Lebrecht Gefahrgutbeauftragter Dr. Nüsken Chemie GmbH Poststraße 14 D Kamen Tel.: (02307) Fax: (02307) m.lebrecht@drnuesken.de 23 11

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