Gebäudetechnik: Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln

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1 M SICHERHEIT KOMPAKT Gebäudetechnik: Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln Sicherheitsinformationen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt

2 Inhalt 1 Wie wirkt Asbest? - Asbestbedingte Berufserkrankungen 2 Entwicklung der asbestbedingten Berufserkrankungen 3 Einteilung und Bestimmung 3.1 Informationsquellen zum Thema 3.2 Grobeinteilung und Bestimmung 4 Gesetzliche Grundlagen - 4. Abschnitt GKV (Grenzwerteverordnung 2011) 4.1 Allgemeine Plichten der Arbeitgeber 4.2 Arbeitsplan 23 GKV Messung der Asbestkonzentration gemäß 24 GKV Besondere Unterweisung und Information der Mitarbeiter nach 25 GKV Besondere Arbeiten nach 27 GKV Vorgehensweise im Verdachtsfall zur Vermeidung von Asbeststaubbelastung (Ablaufschema) 6 Begriffe 7 Allgemeine Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip 7.1 Technische Schutzeinrichtungen/Maßnahmen zur Minimierung von Asbeststaubbelastungen 7.2 Organisatorische Maßnahmen zur Minimierung von Asbeststaubbelastungen 7.3 Persönliche Schutzmaßnahmen 8 Verfahrensbeschreibungen 8.1 Entfernen stark gebundener Formstücke aus Asbestzement (Abflussrohre, Lüftungskanäle und Platten) in Räumen 8.2 Bearbeiten und Entfernen von Wand- oder Bodenbelägen (stark gebunden) 8.3 Ausbau asbesthaltiger Flachdichtungen (Flansche) und Stopfbuchsenpackungen (Pumpen und Wellenabdichtungen) 8.4 Glove-Bag Verfahren - Entfernen geringer Mengen schwach gebundenem oder reinem Asbest 9 Zusammenfassung

3 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik 1 Wie wirkt Asbest? Asbestinfo Gebäudetechnik Asbestfasern führen nach dem Einatmen zu schweren Erkrankungen der Atemwege und der Lunge und treten zumeist erst nach Jahrzehnten auf. Die Asbestinformation Gebäudetechnik Baugewerke seit 1990 verbotenen und noch in den Gebäuden vorhandenen asbesthaltigen 1) Wie Baumaterialien wirkt Asbest? gefährden (Asbestbedingte die Gesundheit Berufserkrankungen) von Bauarbeitern und Hausbewohnern, insbesondere bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten. Asbestfasern führen nach dem Einatmen zu schweren Erkrankungen der Atemwege und der Lunge und treten zumeist erst nach Jahrzehnten auf. Die seit 1990 verbotenen und noch in den Gebäuden vorhandenen asbesthaltigen Baumaterialien gefährden die Gesundheit von Bauarbeitern und Hausbewohnern, insbesondere bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten. Die asbestbedingten Erkrankungen der Lunge und des Rippenfells steigen trotz des Verbots seit 1990 stetig an. Zukünftige Erkrankungen können heute nur durch den richtigen Schutz und staubvermeidenden Umgang mit asbesthaltigen Materialen bei Abbruch, Sanierung und Instandhaltung verhindert werden. Die asbestbedingten Erkrankungen der Lunge und des Rippenfells steigen trotz des Verbots seit 1990 stetig an. Zukünftige Erkrankungen können heute nur durch den richtigen Schutz und staubvermeidenden Umgang mit asbesthaltigen Materialen bei Abbruch, Sanierung und Instandhaltung verhindert werden. Asbestbedingte Berufserkrankungen Asbestbedingte Rippenfellkrebs Berufserkrankungen (Mesotheliom) : - Rippenfellkrebs Lungenkrebs (Mesotheliom) - Lungenkrebs Asbestose - Asbestose Kehlkopfkrebs - Kehlkopfkrebs Latenzzeit: Diese Erkrankungen treten ab einer Latenzzeit von 10 Jahren auf, können aber auch Jahrzehnte später auftreten. Eine regelmäßige Untersuchung der Lunge hat das Ziel der Früherkennung einer möglichen Erkrankung und somit frühzeitiger Einleitung von Behandlungsmaßnahmen. Latenzzeit: Diese Erkrankungen treten ab einer Latenzzeit von 10 Jahren auf, können aber auch Jahrzehnte später auftreten. Eine regelmäßige Untersuchung der Lunge hat das Ziel der Früherkennung einer möglichen Erkrankung und somit frühzeitigen Einleitung von Behandlungsmaßnahmen. Vermeidung von Asbeststaubbelastung ist die einzig wirksame Vorbeugung gegen zukünftige Asbesterkrankungen! Vermeidung von Asbeststaubbelastung ist die einzig wirksame Vorbeugung gegen zukünftige Asbesterkrankungen! 2) Entwicklung der asbestbedingten Berufserkrankungen Statistik der AUVA 2 Entwicklung der asbestbedingten Berufskrankheiten Stand: Anerkannte Berufskrankheit Asbest Österreich - Erwerbstätige 27a) Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) mit objektiver feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf 27b) Bösartige Neubildungen des Rippenfells, des Herzbeutels und des Bauchfells durch Asbest 27c) Bösartige Neubildungen der Lunge durch Asbest 27d) Bösartige Neubildungen des Kehlkopfes durch Asbest Statistik: AUVA 4 Seite 2 von 25

4 Ergebnisse aus der Asbest-Nachsorge (2002 bis 2013) Untersuchte Personen gesamt Auffällige Befunde, die zu einer Meldung mit Verdacht auf Berufskrankheit geführt haben Davon untersuchte Gebäudetechniker Davon auffällige Befunde Gebäudetechniker, die zu einer Meldung mit 132 Verdacht auf Berufskrankheit geführt haben 3 Einteilung und Bestimmung 3.1 Informationsquellen zum Thema Das virtuelle Asbesthaus der Schweizer Unfallversicherungsanstalt AUVA-Merkblatt Asbest Merkblätter M 367 EU-Informationsmodule Asbest M 367 SICHERHEIT KOMPAKT Asbest Richtiger Umgang Sicherheitsinformationen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt 5

5 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik Hier könnte sich Asbest im Haus verbergen: Schornsteine Dachelemente Dachfilze Dachrinnen Regenrohre Beschichtungen Innenwandverkleidungen Zugangsplatten bei Steigleitungen Außenwandverkleidungen Boiler, Dämmplatten bei Heizkörpern Fensterbänke Fensterkitt Rohrleitungen und Dämmungen Wassertanks Dichtungen Toilettenspülkästen Innenverkleidungen von Fahrstühlen Elektroverteiler Speicheröfen Dichtungsschnüre von Öfen 3.2 Grobeinteilung und Bestimmung Grobeinteilung der asbesthaltigen Produkte Stark gebundene Fasern Dichte >1.400 kg/m³ und <15 Gewichtsprozent Asbest Schwach gebundene oder reine Asbestfasern Dichte <1.000 kg/m³ und >40 Gewichtsprozent Asbest 6

6 Bestimmung der asbesthaltigen Materialien Stark gebundene Fasern Materialien, bei deren Manipulation Fasern/m³ unter Einhaltung bestimmter Maßnahmen eingehalten werden können Schwach gebundene oder reine Asbestfasern Materialien, bei deren Manipulation Fasern/m³ überschritten werden Blumenkisten aus Asbestzement Rohrleitungen aus Asbestzement Asbesthaltiger Mörtel zur Rohrisolation Asbesthaltige Kesselisolierung (abgedeckt) Asbestzementwellplatten Asbesthaltige Bodenbeläge Asbesthaltige Leichtbauplatten (Lüftungen, Schaltschrankauskleidungen) Beschichtung aus Spritzasbest (Brandschutz) Fotos: SUVA (12), EU-Leitfaden SLIC (1), ÖSBS (2) Fassaden und Dächer aus Asbestzement Brandschutzplatten in Elektroanlagen Asbesthaltige Dichtungen Abfluss- bzw. Abgasrohre aus Asbestzement Bodenbelag mit Asbest in der kartonartigen Schicht (Cushion-Vinyl) Füllstoffe in Elektroverteilern Nachtspeicheröfen Dichtungsschnüre aus reinem Asbest in Brennund Ofenkammern 7

7 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik 4 Gesetzliche Grundlagen 4. Abschnitt GKV (Grenzwerteverordnung 2011) Grenzwerte TRK-Wert: Fasern/m³ Zusätzlicher Wert für geringe Asbestexposition von Fasern/m³: Unter diesem Wert entfallen viele in der Grenzwerteverordnung festgelegte Maßnahmen, die nachfolgend erläutert werden. 4.1 Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber Arbeiten <= Fasern/m³ Keine Meldepflicht für genau festgelegte Arbeiten: Verfahrensbeschreibungen wie im Abschnitt 8 dieser Broschüre beschrieben. Standardisierte Verfahren BGI 664 Arbeiten gemäß Asbestinformation Dachdecker (AUVA) Für diese Arbeiten entfallen zusätzlich folgende Arbeitgeberaufgaben: Führen eines Verzeichnis der Arbeitnehmer lt. 47 AschG, und die Verpflichtung Eignungs- und Folgeuntersuchungen durchzuführen. Link zur BGI Arbeiten > Fasern/m³ Meldepflicht nach 22 Abs. 1 GKV Veranlassung der erforderlichen Eignungs- und Folgeuntersuchungen: Untersuchungsintervall 2 Jahre, für die Röntgenuntersuchung 4 Jahre Meldeformular auf der AI-Seite Führen des Verzeichnisses der Arbeitnehmer, die mit krebserregenden Arbeitsstoffen belastet sind ( 47 ASchG) 8

8 4.2 Arbeitsplan 23 GKV-2011 Erstellung vor Beginn von Abbrucharbeiten oder der Entfernung von Asbest oder asbesthaltigen Materialien. Der Arbeitsplan hat insbesondere vorzusehen, dass: 1. Asbest oder asbesthaltige Materialien vor Anwendung der Abbruchtechniken entfernt werden, 2. erforderlichenfalls geeignete Atemschutzgeräte und andere persönliche Schutzausrüstung gemäß 69 ASchG zur Verfügung gestellt werden, 3. nach Abschluss der Abbruch- oder Sanierungsarbeiten geprüft wird, dass keine Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz mehr besteht. 4.3 Messung der Asbestkonzentration gemäß 24 GKV-2011 Arbeiten <= Fasern/m³ Wenn standardisierte Verfahren zur Anwendung gelangen, entfällt die Grenzwertevergleichsmessung. Ansonsten muss die Unterschreitung der Grenze von Fasen/m³ durch Messung nachgewiesen werden. Arbeiten > Fasern/m³ Grenzwertevergleichsmessungen sind gemäß 28 der GKV vorzunehmen. 4.4 Besondere Unterweisung und Information der Mitarbeiter nach 25 GKV-2011 Mindestbestandteile der Information der Arbeitnehmer/innen: 1. die Gefahren für die Gesundheit infolge einer Exposition gegenüber Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien, 2. die vorgeschriebenen Grenzwerte und die Notwendigkeit der Überwachung der Luft, 3. die Vorschriften über die Hygienemaßnahmen, einschließlich der Notwendigkeit, nicht zu rauchen, 4. die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf das Tragen und die Verwendung von Schutzausrüstung und Schutzkleidung, 5. die besonderen Vorsichtsmaßnahmen, um die Asbestexposition so weit wie möglich zu verringern, 6. den Hinweis, dass sich die Arbeitnehmer/innen nach Beendigung der Exposition lungenfachärztlichen Gesundheitsuntersuchungen so lange 9

9 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik unterziehen sollen, wie dies zur Sicherung ihrer Gesundheit nach Ansicht der untersuchenden Fachärztinnen oder Fachärzte jeweils erforderlich ist. Die Unterweisung der Arbeitnehmer/innen nach 14 ASchG hat insbesondere Folgendes zu enthalten: 1. Eigenschaften von Asbest und seine Auswirkungen auf die Gesundheit einschließlich der synergistischen Wirkung des Rauchens, 2. Arten von Erzeugnissen oder Materialien, die Asbest enthalten können, 3. Arbeiten, bei denen eine Asbestexposition auftreten kann und die Bedeutung von Vorkehrungen zur Expositionsminderung, 4. sichere Arbeitsverfahren, Kontrollen und persönliche Schutzausrüstungen, 5. Zweck, Angebot und Auswahl, Wirkungsgrenzen und richtiger Einsatz von Atemschutzausrüstungen, 6. Dekontaminationsverfahren, Notfallverfahren und Abfallbeseitigung, 7. erforderliche Eignungs- und Folgeuntersuchungen. 4.5 Besondere Arbeiten nach 27 GKV-2011 Materialien, bei deren Manipulation Fasern/m³ überschritten werden 27. Besondere Arbeiten (1) Vor Beginn von Abbruch- oder Instandhaltungsarbeiten müssen Arbeitgeber/ innen feststellen, ob und in welchem Umfang asbesthaltige Materialien enthalten sind. Dazu haben sie geeignete Vorkehrungen zu treffen und erforderlichenfalls die entsprechenden Informationen bei den Eigentümer/innen einzuholen. (2) Bei bestimmten Arbeiten (wie Abbruch-, Sanierungs-, Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten), bei denen trotz Vornahme aller in Frage kommenden Maßnahmen nach 43 ASchG eine Grenzwertüberschreitung vorherzusehen ist, sind folgende zusätzliche Maßnahmen zu setzen: 1. Der Arbeitsbereich ist durch entsprechende Warnschilder zu kennzeichnen, die darauf hinweisen, dass der Grenzwert voraussichtlich überschritten wird. 2. Der Arbeitsbereich ist abzugrenzen, dicht abzuschotten und darf nur über eine Schleusenanlage betreten werden. Weiters ist ein Unterdruck aufrecht zu erhalten und die Raumluft aus dem Arbeitsbereich abzusaugen und über geeignete Filter ins Freie abzuführen. 10

10 3. Für Arbeitnehmer/innen ist entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, um den Kontakt der Arbeitnehmer/innen mit Asbest zu vermeiden. 4. Die mit diesen Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmer/innen sind mit Frischluftgeräten oder mit motorunterstützten Filtergeräten mit geeigneten Partikelfiltern unter Verwendung von Vollmasken oder mit gleichwertigen Kopfteilen auszurüsten. 5. Nach Beendigung der Arbeiten ist noch im Arbeits- oder Schleusenbereich der den Schutzanzügen anhaftende Staub abzuwaschen oder abzusaugen. In der Schleuse ist für je höchstens fünf Arbeitnehmer/innen, die gleichzeitig ihre Arbeit beenden, eine Dusche vorzusehen. 27 Abs 2 ASchG (sanitäre Vorkehrungen in Arbeitsstätten) ist anzuwenden. 5 Vorgehensweise im Verdachtsfall zur Vermeidung von Asbeststaubbelastung (Ablaufschema) Ein Verdachtsfall liegt bereits vor, wenn das Vorkommen von asbesthaltigen Materialien nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Wenn bei Arbeiten der Verdacht auftritt, dass Asbestfasern frei werden können, sind verschiedene Schutzmaßnahmen zu ergreifen (siehe Abschnitte 7 und 8). Bei notwendigen Arbeiten mit zu erwartender Staubbelastung sind vorab folgende Maßnahmen zu ergreifen: Verständigung der Firmenleitung und des Kunden über den Verdachtsfall; Klärung des Sachverhalts. Asbest lässt sich mit bloßem Auge nicht erkennen. Asbest kann nur mit Hilfe eines Rasterelektronenmikroskops (REMs) bestimmt werden (solche Untersuchungen werden z. B. von der ÖSBS in Leoben durchgeführt). Es sind die Bestimmungen der GKV in der gültigen Fassung (z. Z. Abschnitt 4, GKV 2011) anzuwenden. Die ÖNORM 9406 beinhaltet ein Bewertungsverfahren, womit entschieden werden kann, ob eine Sanierung des Objekts erforderlich ist. Abklärung, ob ein Sanierungsfall vorliegt (ÖNORM M 9406 Umgang mit schwach gebundenen asbesthaltigen Materialien), Anhang A Beurteilungstabelle zur Feststellung. 11

11 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik Nach Abschluss der Abbruch- oder Sanierungsarbeiten wird geprüft, ob am Arbeitsplatz keine Gefährdung mehr besteht (Freimessung)! Die sachgerechte Behandlung und Entsorgung von Asbestabfällen ist den jeweiligen Landesbestimmungen entsprechend durchzuführen. Ablaufschema Keine Gefährdung durch Asbest Niedrige Gefährdung Arbeiten mit Asbest, bei denen durch Standardverfahren oder durch Messung nachgewiesen ist, dass geringfügige Exposition (< Fasern / m³) besteht. o Die TOP-Maßnahmen (Abschnitt 7) sind einzuhalten und in einem Arbeitsplan festzuhalten. o Die Mitarbeiter müssen über die Gefahren mit Asbest nachweislich unterwiesen und informiert werden. Hohe Gefährdung Arbeiten mit Asbest, bei denen mit hohen Konzentrationen (> m³) zu rechnen ist bzw. ein entsprechendes Messergebnis vorliegt. o Demontage und Entsorgung darf nur durch Asbestsanierungsfirmen durchgeführt werden. o Zusätzlich ist eine Meldung an das zuständige Arbeitsinspektorat durchzuführen. o Besondere Maßnahmen, wie Einrichtung von Schleusen und Unterdruckhaltung sind notwendig. 12

12 6 Begriffe Asbestsanierungsfirma Asbestsanierungsfirmen beschäftigen sich regelmäßig mit Sanierungen im Bereich Asbest, wobei auch Expositionen über Fasern/m³ auftreten können. Sie verfügen über das notwendige Know-How, geschultes Personal und entsprechendes Equipment. Abschotten Der kontaminierte Arbeitsbereich ist durch Abschotten benachbarter Räume, oder durch Errichtung von Teilbereichen in Hallen, möglichst klein zu halten. Abdecken Eventuell benachbarte Bereiche oder Gerätschaften im Raum mit Baufolie abdecken, um den Endreinigungsaufwand zu minimieren. Asbestsauger Spezialstaubsauger mit der Filterklasse H mit Zusatzanforderung Asbest (vormals Filterklasse K1). Der Staubsauger hat zusätzlich zur hohen Filterqualität auch die Eigenschaft, dass auch die Entleerung des Sauggutes ohne gefahrbringende Staubentwicklung erfolgt. dustcontrol.at/category/28-h-linie-die-asbestsauger.html klasse_h.html Asbestsauger unterliegen der jährlich wiederkehrenden Prüfung gemäß 32 der Grenzwerteverordnung. AZ: Asbestzement stark gebunden Entsorgungsverpackung: Immer mit dem Asbest-Symbol gekennzeichnet entweder: ausreichend fester Behälter mit staubdichtem festsitzenden Deckel. oder: PE-Kunststofffolie mindestens 0,2mm dick zum Umwickeln mit Klebeband abgedichtet oder: PE-Kunststoffsack mindestens 0,2mm dick, dicht verschließbar und reißfest 13

13 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik Geringe Menge (nach ÖNORM M 9406 Umgang mit schwach gebundenen Asbestfasern): Als geringe Mengen (nach ÖNORM) schwach gebundener asbesthaltiger Materialien sind zu verstehen: (a) Spritzasbest mit einer Masse von maximal 10 kg oder einer Fläche von maximal 0,5 m²; (b) Platten, Pappen und Gewebe mit einer Masse von maximal 10 kg; (c) Kordeln und Schnüre mit einer Masse von maximal 10 kg. Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte an einem Ort zu behandelnde Menge. Glove Bag (Sicherheitsgreifsack) Abgeschlossenes System aus Kunststofffolien mit integrierten Handschuhen und Werkzeugablagen zur staubdichten Demontage von asbesthaltigen Kleinteilen. Langsam laufende Geräte (mechanische Bearbeitung von Asbestzement): Langsamlaufende, hartmetallbestückte Trenngeräte (Sägen, Fräsen; maximal 4 Zähne/Zoll, vmax 1,5 m/s). (Quelle: BGI 664 ) Penetriermittel Im Handel erhältliche Flüssigkeit, die das Produkt durchdringt, und somit die Staubfreisetzung verhindert. Weitere geeignete Produkte: Mit Seifenwasser entspanntes Wasser, Rostlöser, Kriechöl. Als zugehörige Auftragsvorrichtung können z. B.: Pinsel, Schwämme oder Sprühflaschen verwendet werden. Penetriermittel kann auftrocknen oder bleibt flüssig. Restfaserbindemittel Dient zur endgültigen Bindung von Restfasern auf Flächen oder Bruchstücken. Es verklebt die Oberfläche und wird fest. 14

14 7 Allgemeine Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip Generell ist auch bei der Freisetzung von Asbestfasern folgende Reihenfolge einzuhalten. 1. Technische und 2. Organisatorische Maßnahmen, 3. Persönliche Schutzmaßnahmen Die Technischen und Organisatorischen Maßnahmen sind auf Grund der kollektiven Wirkung für Mensch und Umwelt dem individuellen Schutz der PSA (Persönliche Schutzausrüstung) mit Wirkung auf die Einzelperson übergeordnet. Auf Grund der hohen Gesundheitsgefährdung ist die persönliche Schutzausrüstung in jedem Fall zu tragen (Grundlage Evaluierung)! 7.1 Technische Schutzeinrichtungen/Maßnahmen zur Minimierung von Asbeststaubbelastungen Geräte und Werkzeuge: Das geeignete Werkzeug ist vom Arbeitgeber bereit zu stellen: Geräte, die auf Asbestbaustellen verwendet werden, sollen grundsätzlich nicht auf anderen Baustellen eingesetzt werden. Geräte, die auf Asbestbaustellen verwendet werden, sind ausschließlich in dichten Behältnissen zu lagern und zu transportieren. Dies dient zur Vermeidung der Kontamination anderer Bereiche. Großgeräte (z. B. Flächenschleifmaschinen) sind mit dem Asbestsauger nach der Verwendung zu reinigen und mit Wickelfolie zu verpacken. Leicht zu reinigende Handwerkzeuge dürfen nach gründlicher Reinigung auch in anderen Bereichen eingesetzt werden. Langsam laufende Arbeitsgeräte (z. B. elektrischer Fuchsschwanz, Stichsäge usw.) die mit geeigneten filternden Absaugungen (Asbestsauger) ausgestattet sind. Geeignete Arbeitsmittel, die im Nassverfahren verwendet werden. Verwendung von Glove- Bags für den Ausbau geringer Mengen an schwachgebundenem Asbest. Für die Absaugung des entstehenden Staubes ist ein Asbestsauger zu verwenden. 15

15 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik Entsorgungsverpackung / Lagerung / Transport: Verwendung von staubdichten Säcken, Big Bags, Containern, Mulden für Transport und Lagerung. Asbesthaltige Abfälle sind so rasch wie möglich staubdicht zu verpacken. jede Staubentwicklung ist möglichst zu vermeiden. Unsachgemäß oder unverpackte asbesthaltige Abfälle fallen unter die Bestimmungen des Gefahrguttransportgesetzes. Asbest ist in jedem Fall als gefährlicher Abfall zu deklarieren und zu entsorgen. Sämtliche Asbest-Verpackungen sind als Einwegverpackungen ausgelegt und werden mit dem Asbest-Abfall gemeinsam entsorgt. Dies gilt auch für die verwendete Einwegschutzausrüstung - keine Mülltrennung! 7.2 Organisatorische Maßnahmen zur Minimierung von Asbeststaubbelastungen Benennung eines Verantwortlichen mit theoretischen und praktischen Kenntnissen im Umgang mit Asbest. Erstellung des vorgeschriebenen Arbeitsplanes gemäß GKV und Erstellung des SiGe - Plans gemäß BauKG 7 Im Gefährdungsbereich dürfen sich nur die unmittelbar mit den gefährlichen Arbeiten beschäftigten und unterwiesenen Personen aufhalten! Bereiche absperren und kennzeichnen. Im Arbeitsbereich herrscht Rauchverbot sowie Ess- und Trinkverbot! Wenn möglich, Staubbindung durch Feuchtigkeit gewährleisten Asbestfasern Absaugen der Arbeitskleidung mit Asbestsauger, nicht ausbeuteln, abblasen oder abkehren vor Ort Wechsel der Arbeitskleidung sofort nach Beendigung der Tätigkeit (Einwegschutzanzug auf der Baustelle entsorgen) Den Arbeitnehmern sind Waschgelegenheiten, Waschräume, Umkleidemöglichkeiten, Kleiderschränke, Aufenthaltsräume zur Verfügung zu stellen. Das Inverkehrsetzen und die Verwendung von gebrauchten asbesthaltigen Stoffen, Zubereitungen und Fertigwaren ist verboten (lt. Chemikalienverbotsverordnung 2003). 16

16 7.3 Persönliche Schutzmaßnahmen: die Verwendung einer Feinstaubmaske (Filterklasse FFP3) nach ÖNORM EN 149 Filtrierende Halbmasken. die Verwendung eines entsprechenden Einwegschutzanzuges (EN Typ 5 partikeldicht, EN Typ 6 begrenzt spritzdicht lt. TRGS 519) - ist nicht nur eine wirksame Maßnahme, sondern erspart auch den sonst erforderlichen aufwändigen Umgang mit kontaminierter Arbeitskleidung. Neben Schutzanzug und Atemschutz können selbstverständlich weitere Schutzausrüstungen erforderlich werden, wenn dies zur Vermeidung von Verletzungen notwendig ist (z. B. Schutzhelm, Schutzschuhe, Augenschutz, Schutzhandschuhe und dgl.) Arbeits- und Schutzkleidung ist grundsätzlich kostenlos vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und zu reinigen. Erforderlichenfalls ist sie geordnet zu entsorgen und vom Arbeitgeber zu ersetzen. Keinesfalls aber darf sie mit der Privatkleidung gemeinsam gereinigt werden. Die Straßen- und Arbeitskleidung ist getrennt aufzubewahren. Durch geeignete Lagerung sowie durch entsprechende Reinigungs-, Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen ist die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung in einwandfreiem technischem und hygienischem Zustand zu erhalten! Die Herstellerinformationen zur Verwendung der PSA sind dabei einzuhalten! Die PSA-Verwendungsverordnung gibt unter anderem weitere Hinweise für den ordnungsgemäßen Gebrauch der persönlichen Schutzausrüstung: Besondere Unterweisung mit praktischen Übungen (alle 6 Monate) über das An- und Ablegen und die zugehörige Funktionskontrolle. Mehrwegatemschutz ist in vierteljährlichen Abständen durch eine fachkundige Person nachweislich zu überprüfen. 17

17 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik 8 Verfahrensbeschreibungen 8.1 Entfernen stark gebundener Formstücke aus Asbestzement (Abflussrohre, Lüftungskanäle und Platten) in Räumen Fotos: EU-Leitfaden SLIC (1), SUVA (3) Tätigkeit Aufenthalt und Arbeiten in Bereichen mit unbeschädigten Materialien Vorbereitungsarbeiten Demontage von Rohrleitungen, Kanälen und Platten ohne diese zu zerstören Maßnahme Keine besonderen Maßnahmen notwendig PSA: Feinstaubmaske FFP3 tragen Einwegschutzanzüge der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen Arbeitsmittel: Asbestsauger Penetriermittel mit Sprühgerät, Pinsel oder Schwamm, feuchtes Tuch Handschlägel oder langsam laufendes Gerät Putzlappen Entsorgungsbehälter Abdecken: Eventuell benachbarte Bereiche oder Gerätschaften im Raum mit Baufolie abdecken um den Endreinigungsaufwand zu minimieren. 18

18 Abschotten: Der kontaminierte Arbeitsbereich ist durch Abschotten benachbarter Räume, oder durch Errichtung von Teilbereichen in Hallen, möglichst klein zu halten. Bereich absperren und kennzeichnen. Für guten Luftwechsel im Arbeitsraum sorgen. Eventuell abgelagerte Stäube vor Arbeitsbeginn absaugen, um die Staubbelastung während der Arbeit so gering wie möglich zu halten. Um den Abbau beginnen zu können, muss meist 1 Rohr oder eine Anfangsplatte zerschlagen werden. Oder: Durch Trennen der AZ- Formstücke mit langsam laufenden Geräten Zerstörungsfreie Demontage der einzelnen Rohroder Plattenstücke Reinigung und Nachbearbeitung Das Rohr oder die Platte mit Penetriermittel befeuchten und mit einem feuchten Tuch umwickeln. Mit dem Handschlägel einschlagen. Die Bruchstücke und Flächen mit Penetriermittel benetzen und in das Entsorgungsbehältnis legen. Ist nur unter folgenden Bedingungen erlaubt: Verwendung von langsam laufenden Geräten mit Absaugaufsatz für Asbest unter Verwendung eines Asbestsaugers. Die Formstücke mit Penetriermittel benetzen (auch innen) und versuchen, im Ganzen zu demontieren. Sollten Bruchstücke entstehen, diese wie oben beschrieben behandeln. Die einzelnen Formstücke in die Entsorgungsverpackung legen. Den gesamten Arbeitsbereich nach Auftrocknung mit einem Asbestsauger reinigen. Die Arbeitsgeräte mit Penetriermittel vorreinigen. 19

19 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik Demontage von Formstücken, wenn mechanische Bearbeitung wie Fräsen oder Sägen oder Schleifen notwendig ist. Entfernen asbesthaltiger Leichtbau- und Brandschutzplatten (schwach gebunden). Nicht zulässig (Faserbelastung > /m³) Ausnahme langsam laufende Geräte. Nicht zulässig (Faserbelastung > /m³). 20

20 Zugehörige oder ähnliche standardisierte Verfahren Link: BT 1: Herstellen von Anschlüssen an bestehende erdverlegte AZ-Wasserrohrleitungen im Anbohrverfahren mit Anbohrschelle BT 2 BT 4: Ausbau von Erdverlegten AZ-Wasserrohrleitungen (Halbschalenverfahren, Knacken, Sägen etc.) BT 5: Lochen von Durchführungen in Asbestzementwellplatten BT 7 bis BT 10: Rauchfangkehrerarbeiten BT 12 Bohren von Gerüstverankerungen in ebenen Asbestfassaden BT 13 Grabenlose Auswechslung von AZ-Rohren bis DN 400 in erdverlegten Wasserrohrleitungen BT 16 Asbestzement(AZ)-Rohrleitungen Berstliningverfahren mit den Systemen Grundocrack und Grundoburst BT 21 AZ-Wasserrohrleitungen Hilfsrohrverfahren (erdverlegte Leitungen austauschen) BT 22 Reinigen und Beschichten von AZ-Lüftungskanälen MEKON Verfahren Air-Clean und Protector BT 24: Entfernen von fest gebundenen asbesthaltigen Platten in Netzstationen/-anlagen und Mittelspannungsanlagen (Elektroverteileranlagen) BT 25 Sanierung häuslicher Entwässerungsleitungen aus AZ unter Einsatz des Verfahrens TUBUS SYSTEM BT 28: Bohren durch Außenwandkonstruktionen mit Asbestzementplatten BT 29 Hochdruckreinigung von Abwasserkanälen aus Asbestzement unter Anwendung einer Luftschleierabsperrung BT 30: Bohren von Bohrlöchern in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung ( Bohrverfahren mit Direktabsaugung ) 21

21 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik 8.2 Bearbeiten und Entfernen von Wand- oder Bodenbelägen (stark gebunden) Keramikplatten mit asbesthaltigem Fliesenkleber oder asbesthaltigen Kunststofffußboden oder Wandbeläge Fotos: SUVA (3), (1) Tätigkeit Maßnahme Aufenthalt und Arbeiten Keine besonderen Maßnahmen notwendig in Bereichen mit unbeschädigten Materialien Vorbereitungsarbeiten PSA: Feinstaubmaske FFP3 tragen Asbesthaltiges Fugenmaterial und Fliesenkleber Einwegschutzanzüge der PSA-Kat. 3, Typ 5/6 tragen (stark gebunden) Arbeitsmittel: Bohren von Löchern Asbestsauger entfernen bzw. Austausch Penetriermittel m. Sprühgerät, Pinsel oder Schwamm einiger Platten Restfaserbindemittel in Sprühgerät Abklopfen kleiner Flächen Diverse Schaber und Spachteln mit Handschlägel und Belagmesser Meißel anschließendes Abschaben der Fläche Beim Bohren von Löchern zusätzlich: mittels Handspachtel Schlagbohrmaschine mit Absaugaufsatz 22

22 Bohren: Abklopfen und Abschaben der Fliesen bzw. der Vinylasbestplatten: Abdecken: Eventuell benachbarte Bereiche oder Gerätschaften im Raum mit Baufolie abdecken um den Endreinigungsaufwand zu minimieren. Abschotten: Der kontaminierte Arbeitsbereich ist durch Abschotten benachbarter Räume oder durch Errichtung von Teilbereichen in Hallen möglichst klein zu halten. Bereich absperren und kennzeichnen. Für guten Luftwechsel im Arbeitsraum sorgen. Zur Reinigung und Entsorgung: Putzlappen Entsorgungsbehälter Beim Bohren von Durchgangslöchern ist darauf zu achten, dass die gegenüberliegende Seite abgedeckt wird (z. B. PE-Foliensack und Klebeband). Die Bohrmaschine ist mit einem zugehörigen Absaugaufsatz, der an den Asbestsauger angeschlossen wird, zu versehen (siehe auch standardisiertes Verfahren BT 30). Die Fliesen vorsichtig mittels Handschlägel und Meißel lösen, möglichst ohne sie zu zerschlagen oder zu brechen. Vinylasbestplatten (Flexplatten) mittels Handschaber vorsichtig, möglichst ohne Beschädigung, lösen. Großflächige Kunststoffbeläge mit dem Belagmesser vor dem Abschaben in kleinere Bahnen schneiden. Staub während des gesamten Arbeitsvorgangs mit Asbestsauger an der Entstehungsstelle absaugen (2. Person notwendig). Freigelegte Untergründe und Bruchstücke anschließend mit Penetriermittel benetzen. Den anfallenden Schutt direkt vor Ort in die Entsorgungsverpackung geben. 23

23 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik Reinigung und Nachbearbeitung Verwendung von Strippern und Bodenlegerschabern Abschleifen oder Abfräsen asbesthaltiger Belagsreste mit herkömmlichen Schleifgeräten Entfernen von mehrschichtigen asbesthaltigen Kunstoffbelägen (Cushioned Vinyl) die untere Schicht besteht aus schwach gebundenem Asbest! Endreinigung nach der Auftrocknung des gesamten kontaminierten Bereichs bzw. des Bohrloches ebenfalls mittels Asbestsauger vornehmen Gereinigte Flächen mit Restfaserbindemittel nachbehandeln. Nicht zulässig (Faserbelastung > /m³) Nicht zulässig (Faserbelastung > /m³), es gibt einige standardisierteverfahren: BT 17.1 bis BT17.8 Nicht zulässig (Faserbelastung > /m³) Ausnahme: BT15: Entfernen Polyvinylchlorid (PVC)-Beläge mit Träger nach DIN Teil 5 24

24 Weitere zugehörige standardisierte Verfahren Link: BT 11 Ausbau von Vinyl-Asbestplatten nach DIN Ausgabe 4/77 (auch Flexplatten genannt) BT 14: Auswechseln von Fenstern und Türen mit asbesthaltigem Fugenkitt (Morinol) in den Außenwänden von Plattenbauten BT 18 Entfernung asbesthaltiger Estriche von mineralischem Untergrund (Komplettentfernung des Estrichs) BT 23 Bohren von Fußböden mit asbesthaltigem Estrich unter Verwendung einer speziellen Absaugvorrichtung BT 20: Ausbau von asbesthaltigem Fugenkitt (Morinol) BT 33: Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund BT 34: Ausbau von Vinyl-Asbestwandplatten (auch Floor-Flex- oder Flexplatten) auf asbestfreiem Kleber mittels Handspachtel 25

25 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik 8.3 Ausbau asbesthaltiger Flachdichtungen (Flansche) und Stopfbuchsenpackungen (Pumpen und Wellenabdichtungen) asbesthaltige Stopfbuchsenpackung Trägerrohr Brille Fotos: ÖSBS (2), EU-Leitfaden SLIC (1) Tätigkeit Ausbau des gesamten Anlagenteiles (Aggregates) ohne Stopfbuchsen oder asbesthaltige Dichtungen zu zerlegen Vorbereitungsmaßnahmen Austausch oder Demontage von Flachdichtungen oder Stopfbuchsen Maßnahme Keine besonderen Maßnahmen PSA: Feinstaubmaske FFP3 Arbeitsmittel: Asbestsauger Penetriermittel mit Sprühgerät oder Pinsel Diverse Schaber und Spachteln (falls zur Entfernung notwendig) Schraubendreher oder Packungszieher für 26

26 Stopfbuchse Klebeband Putzlappen Unterlagsfolie Arbeitsplatte für ausgebaute Anlagenteile. Vorgehensweise: Flachdichtung ausbauen bzw. ersetzen Vorgehensweise: Stopfbuchse Arbeitsbereich absperren und kennzeichnen Unterlagsfolie unter dem Dichtungspaar befestigen (Klebeband verwenden). Die Dichtung im zusammengebauten Zustand mit Penetriermittel benetzen und einwirken lassen. Die Flanschschrauben lösen und das Flanschpaar unter gleichzeitigem Benetzen mit Penetriermittel auseinander nehmen. Dichtung mit Sauger absaugen, Penetriermittel einwirken lassen, Dichtung mit Schaber oder Spachtel entfernen, Bruchstücke ebenfalls laufend benetzen. Endreinigung der Dichtung mit Schaber vornehmen. Die Unterlage mit dem asbesthaltigen Material zusammenfalten und dicht verschließen. Arbeitsplatz mit Asbestsauger reinigen. Neue asbestfreie Dichtung einbauen. PSA anlegen Die Brille komplett lösen, den freiliegenden Bereich absaugen und die Stopfbuchse unter ständigem Benetzen mit Penetriermittel aus der Buchse mit Packungszieher oder durch aushebeln mit dem Schraubenzieher entfernen und mit Pentriermittel benetzen. Die Buchse und die Brille aussaugen und mit feuchtem Reinigungstuch säubern. Die Unterlage mit dem asbesthaltigen Material zusammenfalten und dicht verschließen. Die neue asbestfreie Stopfbuchse einbauen. 27

27 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik Entfernen von Dichtungresten mit schleifenden Verfahren Ausbohren von Stopfbuchsen Nicht zulässig (Faserbelastung > /m³) Nicht zulässig (Faserbelastung > /m³) Zugehörige standardisierte Verfahren Link: AT 1: Instandhaltungsarbeiten an Flanschen und Deckeln (Flachdichtungen) AT 2: Instandhaltungsarbeiten an Pumpen, Armaturen, Rohrleitungen, Behältern (Stopfbuchsen) AT 6 Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Standardheizkesseln Dichtschnüre, Flachdichtungen 28

28 8.4 Glove-Bag Verfahren für geringe Mengen an schwach gebundenem Asbest Müssen aufgrund der Flächenausdehnung mehrere Glove-Bags verwendet werden, ist dieses Verfahren nicht mehr geeignet. Einsatzbeispiele: Dichtungsschnüre an Standardheizkesseln, Isolierungen von Boilern, Rohrleitungen oder Elektrospeicheröfen, Spritzasbest und Wärmedämmmatten, lose Brandabschottungen und Asbestkissen sowie Füllstoffe in Elektroverteilern etc. Fotos: ÖSBS (3), SUVA (2) Tätigkeit Kurzfristiger Aufenthalt in Räumlichkeiten mit unbeschädigten Materialien Arbeiten in Räumen mit intakten Materialien, ohne diese zu manipulieren Ausbau von Teilen mit unbeschädigten Asbestbestandteilen (gesamte Tür, die komplette Brandschutzklappe) Maßnahme Keine Maßnahmen Keine Maßnahmen Feinstaubmaske FFP3 tragen 29

29 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik Entfernen geringer Mengen von schwach gebundenem oder reinem Asbest unter Anwendung des Glove-Bag-Verfahrens (Sicherheitsgreifsäcke) sofern dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in einem Arbeitsschritt erfolgen, und der Arbeitsbereich mit dem Glove-Bag dicht abgedeckt werden kann. Wenn möglich, sind gesamte Einheiten ohne Beschädigung auszubauen und an einem gut zugänglichen Ort mittels Glove- Bag-Verfahren von den asbesthaltigen Bestandteilen zu befreien PSA: Feinstaubmaske FFP3 Einwegschutzanzug Arbeitsmittel: Glove-Bag Asbestsauger Penetriermittel mit Sprühgerät/Pinsel Handwerkzeuge, Schraubenschlüsseln, Schraubendreher für notwendige Zerlegearbeiten im Glove-Bag Diverse Schaber und Spachteln (falls zur Entfernung notwendig) Restfaserbindemittel Klebeband Putzlappen Vorgehensweise: PSA anlegen Arbeitsbereich absperren und kennzeichnen Erforderliche Arbeitsmittel in die Fächer des Glove-Bags legen. Glove-Bag mittel Klebeband dicht um den zu entfernenden Arbeitsbereich anbringen. Modellabhängig (verschiedene Typen erhältlich, auch ohne Anschlüsse für Zu- und Abluft): Asbestsauger anschließen und ebenfalls dicht verkleben, Zuluftöffnung mittels kurzem Rohr oder Ring vor dem Zusammenziehen hindern und den Sauger in Betrieb nehmen. Das asbesthaltige Material mit Penetrierflüssigkeit so gut als möglich benetzen und durchdringen. Das asbesthaltige Material unter Einsatz der Arbeitsmittel entfernen und in den Materialsack des Glove-Bag s fallen lassen. Arbeitsmittel penetrieren und in die Fächer ablegen. 30

30 Abschleifen und Abbürsten der Flächen Die freigelegte Fläche mit feuchtem Putzlappen nachreinigen und diese im Glove Bag belassen. Bei Verwendung von Greifsäcken ohne Absaugvorrichtung den gesamten Innenraum penetrieren und anschließend Klebeband von oben nach unten lösen. Bei Modellen mit Absaugung den Glove-Bag bei laufendem Staubsauger abnehmen und zusammenrollen. Den Glove-Bag ins Freie bringen. Nachreinigung des gesamten Arbeitsbereiches nass oder trocken (Asbestsauger) durchführen. Werkzeuge aus dem Glove-Bag entnehmen und in einem Wasserkübel abwaschen. Glove-Bag in eine Entsorgungsverpackung geben. Können die Flächen nicht im Glove Bag mit den oben angesprochenen Arbeitsmitteln gereinigt werden, ist das Verfahren nicht mehr geeignet. Entfernen größerer Mengen an schwach genbundenen Materialien oder wenn der Arbeitsbereich nicht mit einem Glove-Bag abgedeckt werden kann Asbestsanierungsfirma beauftragen 31

31 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik Ähnliche (zugehörige) standardisierte Verfahren Link: ET 1: Gewichtserleichterung von Elektrospeicherheizgeräten Bis 1500 x 700 x 600 mm (B x T x H) AT 7: Standardheizkessel Ausbau von Dichtschnüren und Flachdichtungen BT 31: Ausstanzen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse ( Stanzverfahren ) BT 32: Abstemmen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse ( Stemmverfahren ) 32

32 9 Zusammenfassung Als wichtigstes Element unserer Bemühungen ist die Bewusstseinsbildung über die gefährlichen Eigenschaften von Asbest in den Betrieben zu sehen. Oft ist es notwendig, Klarheit durch das Beiziehen von Fachkundigen oder Spezialisten zu schaffen. Wird das Vorhandensein von Asbest nicht erkannt oder sogar ignoriert, ist dies als (grob) fahrlässige Handlung zu sehen und somit strafbar. Arbeiten <= Fasern/m³ Werden Arbeiten mit Asbest nicht regelmäßig ausgeführt, sind in der Grenzwerteverordnung, unter der Voraussetzung, dass geeignete Verfahren angewandt werden, Erleichterungen vorgesehen. Diese Verfahren sind fast ausschließlich für Arbeiten mit Materialien, welche stark gebundene Asbestfasern enthalten, festgelegt. In Österreich gibt es kein offizielles Zulassungssystem, somit entnehmen wir standardisierte Verfahren großteils der deutschen BGI 664. Folgende Forderungen der GKV müssen trotz Erleichterungen erfüllt werden: Es müssen Arbeitspläne gemäß 23 erstellt und es muss für ausreichende Unterweisung und Information der eingesetzten Arbeitnehmer in nachweislicher Form gesorgt sein. Arbeiten > Fasern/m³ Werden Arbeiten mit Asbest regelmäßig durchgeführt, oder kann aufgrund der Gegebenheiten nicht auf standardisierte Verfahren zurückgegriffen werden, sind weitere Bestimmungen der Grenzwerteverordnung einzuhalten: Arbeitgeber haben die Pflicht zusätzlich zur Information und Unterweisung der Arbeitnehmer, sowie dem Erstellen der Arbeitspläne, folgende Maßnahmen einzuhalten: Meldung an das zuständige Arbeitsinspektorat, Durchführen der geforderten Eignungs- und Folgeuntersuchungen, Führen eines Verzeichnisses der exponierten Arbeitnehmer, Veranlassung von Grenzwertevergleichsmessungen. Da es sich bei diesen Arbeiten meist um schwach gebundenen oder 33

33 AUVA Asbestinformation Gebäudetechnik Außerdem ist ein Mindestmaß an Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung beizustellen: Asbestsauger Atemschutzmaske FFP 3 Schutzoverall, Einwegschutzanzug reinen Asbest handelt, sind besondere Maßnahmen gemäß 27 GKV einzuleiten. Diese verpflichten zur Abschottung und Unterdruckhaltung aber auch zum Aufbau von Schleusenanlagen. Zusätzlich sind geeignete Atemschutzgeräte anzuschaffen. Es handelt sich somit um einen erheblichen technischen Aufwand, der mit hohen Kosten verbunden ist. Zusätzlich sind jahrelange Erfahrung und Know How erforderlich. Solche Arbeiten sind an Asbestsanierungsfirmen zu vergeben. Arbeitsgruppenmitglieder: Mag. Ursula Dolezal-Berger AUVA-Projektleitung Asbestnachsorge Ing. Karl Hammerl AUVAsicher SFK St. Pölten DI Dr. Andreas Ippavitz ÖSBS (Österreichische Staub-(Silikose-)Bekämpfungsstelle) Dr. Claudia Müller-Wechselberger AUVAsicher AM Linz Ing. Walter Pfoser AUVAsicher Linz DI Johannes Rathmayr Unfallverhütungsdienst Linz DI Ernest Stühlinger AUVA-Hauptstelle Wien Prävention 34

34 HSP - M /2015 Gebäudetechnik: Asbest erkennen, beurteilen und richtig handeln Ihr Kontakt zur AUVA Die Telefonnummer Ihres regional zuständigen Unfallverhütungsdienstes bzw. Ihres AUVAsicher-Präventionszentrums finden Sie unter Medieninhaber und Hersteller: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien Verlags- und Herstellungsort: Wien Grafik Titelseite: SUVA

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