Programmvorschlag für einen mittelalterlichen Abend auf der Festung Hohensalzburg mit Rahmenprogramm:

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1 Jede Veranstaltung ist etwas Besonderes-für Sie,Ihre Gäste und auch für uns! Dementsprechend legen wir sehr großen Wert auf die Organisation und Durchführung Ihrer Veranstaltung und unsere Erfahrung macht Sie zum Erfolg Programmvorschlag für einen mittelalterlichen Abend auf der Festung Hohensalzburg mit Rahmenprogramm: Mit dem historischen Burgsaal wartet die außergewöhnlichste Location in Salzburg auf Sie und Ihre Gäste. Kapazität 230 Personen Ritteressen sind ab 2 Personen möglich

2 Ritteressen im historischen Burgsaal auf der Festung Hohensalzburg

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5 Die Ritterspiele finden zwischen den Gängen des Ritteressen statt Aperitiv auf der Kuenburgbastei: Als besonderes Highlight für einen eventuellen Aperitif vor dem Ritteressen können wir Ihnen die Kuenburgbastei anbieten. Bei einem Glas Met oder Stierblut über den Dächern von Salzburg mit Blick auf die Altstadt wird der Abend für Ihre Gäste zu einem ganz besonderen Erlebnis (nur bei Schönwetter möglich). Gerne servieren wir Ihren Gästen Ritterhappen zum Aperitif.

6 Met 1/8l 3,20 Sekt/Orange 4,20 Prosecco 3,80 Bier 0.3l 3,20 Orangensaft 2,80 Multivitaminsaft 3,00 Canapes pro Stück 2,80 (es werden 3 Stück pro Person kalkuliert) Miete Kuenburgbastei 160,00 Preise für mittelalterliche Künstler Aufführung ca.3 Std Kartenhaus: 1800 (Der Künstler baut mit Mittelalterlichen Karten (1 Karte= 1m hoch) ein Kartenhaus von 6 Metern Höhe und macht darauf dann einen Kopfstand. Ist eine ungeheuerlich beeindruckende Aufführung.) Hofnarr: 700 Zauberer: 900 Wahrsagerin: 1200 Handleserin: 1200 Tanzgruppe: (2 Tanzpaare + 2 Musiker): Bauchtänzerin + 1 Trommler: 1300 Fechtgruppe: /Mittelalterl. Kämpfe auf höchstem Niveau) 4 Mann: 3000,- 1 Jongleur: Musiker Mittelaltermusik mit historischen Instrumenten 1 Karikaturist: 1200,- Alle Künstler im historischen Kostüm. Festungsbahn: Ermäßigte Preise Auf- und Abfahrt: Jänner - April bzw. Oktober - Dezember bis Uhr ( inkl.burgeintritt) 6,- pro Person ab Uhr 4,- pro Person Mai, September bis Uhr ( inkl.burgeintritt) 6,- pro Person ab Uhr 4,- pro Person Juni,Juli, August bis Uhr ( inkl.burgeintritt) 6,- pro Person ab Uhr 4,- pro Person

7 Jänner April bzw. Oktober - Dezember Die Betriebszeit der Festungsbahn endet mit Uhr. Mai September Die Betriebszeit der Festungsbahn endet mit Uhr Für eine etwaige Betriebszeitenverlängerung müssen wir 195,-- pro angefangene Stunde verrechnen. Bitte geben Sie uns bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bescheid, ob wir für Sie eine Festungsbahnverlängerung beantragen sollen. Es besteht die Möglichkeit den Fußweg zu benützen. Der Fußweg ist ebenfalls KOSTENPLICHTIG ( Burgeintritt). Eine Änderung und Preiserhöhung seitens der Salzburg AG ( Festungsbahn) und unserer Geschäftspartner können sich jederzeit ergeben und behalten wir uns vor. Wir bitten um Ihr Verständnis. Sonderführung durch die Festung Hohensalzburg: Mit dieser Sonderführung entdecken Sie Räume; Ecken und Wehrgänge der Festung wie Sie noch keiner kennt. Kontakt: christian.elsigan@salzburg.gv.at Geschäftsbedingungen der Salzburger Festungskonzerte + Gastro KG Burgschenke/Burgsaal Reservierung: Reservierungen erbitten wir in schriftlicher Form (Fax oder Brief) mit Unterschrift und Firmenstempel. Ohne Unterschrift unserer Bestätigung können wir keine Aufträge bearbeiten. Mit der Unterschrift werden unsere Geschäftbedingungen anerkannt. Verrechnung: Bestellte Menüs und Buffets werden entsprechend der bestellten Menge verrechnet. Getränke, sofern nicht gesondert vereinbart, nach Verbrauch. Geringfügige Änderungen der Personenanzahl werden bis 4 Tage vor der Veranstaltung akzeptiert. Sollten wir vor der Veranstaltung nicht über eine Verringerung der Personenanzahl informiert werden, stellen wir die ursprünglich vereinbarte Menü-, Personenzahl in Rechnung. Wir bitten um Ihr Verständnis. Zahlungsbedingungen: Die Rechnung bitten wir, wie branchenüblich, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu bezahlen oder BAR vor Ort. Bei Nichteinhaltung werden Ihnen Verzugszinsen von 7% p.a. verrechnet.

8 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Anzahlung: Bei Veranstaltungen ist eine Anzahlung in der Höhe von ca.70% der Bestellten Menüs und Leistungen vorab auf unser Konto Nr bei der Salzburger Sparkasse,BLZ zu leisten. Bei Großveranstaltungen behalten wir uns die Höhe der Anzahlungssumme vor.sollte die Anzahlungssumme nicht bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf unserem Konto eingegangen sein, behalten wir uns vor, die Veranstaltungsvereinbarung unsererseits ohne Ansprüche des Vertragspartners zu lösen. Storno: Sollten Sie aus unvorhergesehenen Gründen die Veranstaltung stornieren, bitten wir Sie, uns dies schriftlich spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. In diesem Falle entstehen keine Stornokosten. Für eine Stornierung bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der gebuchten Leistungen außer bei Rahmenprogrammen, diese müssen zu 100% verrechnet werden. Bei Stornierungen bis 7 Tage vor der Veranstaltung verrechnen wir 80% Stornogebühr. Für Stornierungen zwischen 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn und dem Veranstaltungstag werden Ihnen 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. STORNIERUNGEN KÖNNEN NUR IN SCHRIFTLICHER FORM AKZEPTIERT WERDEN. Sonstiges: Wir weisen Sie darauf hin, dass die gegenständliche Räumlichkeit nicht exklusiv zur Verfügung steht. Sachbeschädigung: Für Schäden die durch Gäste des Veranstalters grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet der Veranstalter. Bei grob fahrlässiger Verunreinigung die durch Gäste des Veranstalters herbeigeführt werden, haftet der Veranstalter und werden vor Ort oder per Rechnung ab 100,- für die Reinigung verrechnet. Haftung: Mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Dekorationsmaterial, müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und eine Montage muss mit dem Veranstaltungsleiter oder leitenden Mitarbeiter abgesprochen werden.für bei der Montage oder Demontage entstandene Schäden haftet der Veranstalter. Beanstandung: Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht nach und können die Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus den

9 festgestellten Mängel keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden. Nichterfüllung: Streik,Feuer sowie schwerwiegende, die Leistung verhindernde Umstände außerhalb und innerhalb der Burgschenke, insbesondere Fälle höherer Gewalt, berechtigen dieses, die Vereinbarung ohne Schadensersatzplicht in irgendeiner Form zu lösen. Weiteres sind FACKELN sowie offenes FEUER auf der Festung Hohensalzburg VERBOTEN Rahmenprogramm außerhalb der Burgschenke: Wir bitten um Verständnis, dass für alle geplanten Rahmenprogramme, die außerhalb des Bereiches der Burgschenke und des angrenzenden Gastgartens auf der Festung Hohensalzburg stattfinden sollen, eine Zustimmung des Festungsverwalters notwendig ist. Hierzu benötigen wir schriftlich und zeitgemäß einen Programmablauf, welcher Herrn Egger ( Burgschenke info@ritteressen-salzburg.at oder Fax /44 ) bekannt zu geben ist. Dieser wird sich dann um die Einholung der benötigten Genehmigung beim Festungsverwalter bemühen. Weitere sonstige notwendige behördliche Genehmigungen sind vom Veranstalter selbst zu erwirken. Wir hoffen, Ihnen mit diesem Angebot gedient zu haben und würden uns freuen, wenn wir für Sie den Abend zu einem unvergesslichen Erlebnis auf der Festung Hohensalzburg machen dürfen. Mit freundlichen Grüßen von der Festung Hohensalzburg Albin Egger Salzburger Festungskonzerte GmbH. + Gastro KG Mönchsberg Salzburg Austria Tel: Fax: /44 info@ritteressen-salzburg.at Internet :

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