Leitfaden. für die gymnasiale Oberstufe WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER. Abitur. Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT

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1 Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe 2009 WISSENSWERTES FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Abitur Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT

2 Der eigentliche Zweck des Lernens ist nicht das Wissen, sondern das Handeln. Herbert Spencer ( ), englischer Philosoph und Sozialwissenschaftler Liebe Schülerinnen und Schüler, Sie haben die Klasse 10 des achtjährigen Bildungsganges bzw. die Klasse 11 des neunjährigen Bildungsganges im allgemein bildenden Gymnasium oder die Eingangsklasse des beruflichen Gymnasiums erreicht. Sie befinden sich nun auf der Zielgeraden Ihrer Schullaufbahn. Der vorliegende Leitfaden soll Ihnen mit seinen Informationen zur Orientierung dienen, wie Sie Ihre weitere Schulzeit in der Kursstufe der gymnasialen Oberstufe erfolgreich gestalten können. Aufgabe der gymnasialen Oberstufe ist es, Sie umfassend und zuverlässig zu qualifizieren für die Anforderungen, die Sie nach dem Abitur erwarten, sei es an einer Hochschule oder in einem anspruchsvollen Ausbildungsberuf. Im Zentrum steht deshalb eine qualitativ hochwertige Grundbildung in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache. Daneben können Sie, zum Beispiel durch die Wahl von Profiloder Neigungsfächern, viele individuelle Schwerpunkte setzen. Über die Vermittlung von Fachwissen hinaus geht es um den Erwerb methodischer, sozialer und personaler Kompetenzen. Diese werden Sie durch zunehmend selbstständiges, projektorientiertes und fächerverbindendes Arbeiten üben und optimieren, Sie werden im Team arbeiten, Ihre Ergebnisse präsentieren und dabei die neuen Medien einsetzen. Am Ende der Kursstufe stehen die Abiturprüfungen in vier schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsfach, wobei auch eine besondere Lernleistung Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb einbezogen werden kann. Durch die vielfältigen Arbeits-, Lern- und Prüfungsformen werden Sie optimal auf die Anforderungen vorbereitet, die in der Gesellschaft, auf der Hochschule oder in der Arbeitswelt auf Sie zukommen. Ich wünsche Ihnen, liebe Schülerinnen und Schüler, eine in jeder Hinsicht bereichernde Zeit in der gymnasialen Oberstufe und viel Erfolg für das Abitur. Helmut Rau MdL Minister für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg

3 DIE GYMNASIALE OBERSTUFE AN ALLGEMEIN BILDENDEN GYMNASIEN 0 BESONDERHEITEN BEIM ACHTJÄHRIGEN BILDUNGSGANG (G8) 0 1. EINFÜHRUNGSPHASE Allgemeine Hinweise Informationen Zeitlicher Überblick DIE KURSWAHLEN Pflicht-/Wahlbereich und Aufgabenfelder Kursarten Vierstündige Fächer Zweistündige Fächer Weitere Wahlmöglichkeiten DIE LEISTUNGSMESSUNG Notengebung Klausuren und andere Leistungsnachweise Zeugnisse 10. DAS ABITUR 11.1 Allgemeine Hinweise 11.2 Die schriftliche Prüfung 11.3 Die mündliche Prüfung 11. Prüfungskombinationen GESAMTQUALIFIKATION Übersicht Dritter Block Zweiter Block 1 5. Erster Block Durchschnittsnote und Gesamtpunktzahl BESONDERHEITEN Sport Facharbeit Besondere Lernleistung Seminarkurse als besondere Lernleistung Wettbewerbe als besondere Lernleistung Religionslehre/Ethik als Prüfungsfach Latinum, Großes Latinum, Graecum und Hebraicum NICHTBESTEHEN UND WIEDERHOLUNG ANHANG Fachhochschulreife Auslandsaufenthalte Beispiel-Wahl 25 DIE GYMNASIALE OBERSTUFE AN BERUFLICHEN GYMNASIEN EINGANGSKLASSE (BISHER KLASSE 11) JAHRGANGSSTUFEN 1 UND Profilfächer - Kernkompetenzfächer Zweifach gewertete Kurse Kursangebot Pflichtbelegung Besondere Lernleistung 3 3. ABITURPRÜFUNG 35. LEISTUNGSBEWERTUNG 2.1 Punktesystem und Noten 2.2 Klausuren und andere Leistungsnachweise 2 5. GESAMTQUALIFIKATION Erster Block Zweiter Block Dritter Block 3 6. GESAMTQUALIFIKATION UND DURCHSCHNITTSNOTE IM ABITUR 7. IHRE ENTSCHEIDUNGEN IN DER KURSSTUFE IM ZEITLICHEN ÜBERBLICK 5 SONSTIGES 6 BELEGPLAN-WAHLBOGEN (Muster) 8 ZEUGNIS (Muster) 50

4 Abitur 2009 Allgemein bildende Gymnasien Die gymnasiale Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien Diesem Leitfaden liegt die Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrgangsstufen (= Kursstufe) sowie über die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim (NGVO) zu Grunde. Insofern ist der vorliegende Leitfaden eine Informationsschrift, die nicht die verbindliche Rechtsquelle ist. Der Leitfaden soll Sie auf Ihrem Weg durch die gymnasiale Oberstufe begleiten und als Grundlage für das Gespräch mit der Tutorin/dem Tutor oder der Oberstufenberaterin/dem Oberstufenberater bei besonderen Fragestellungen dienen. Auch die Schulleitung wird Ihnen im Einzelfall mit Rat und Hilfe zur Seite stehen. Besonderheiten für Schülerinnen und Schüler des achtjährigen Bildungsganges (G8) Im achtjährigen Bildungsgang ist die gesamte gymnasiale Oberstufe um ein Jahr vorgezogen. Die Einführungsphase beginnt somit nicht in Klasse 11 (G9), sondern schon in Klasse 10 (G8) und die Jahrgangsstufe 1 und 2 in den Klassen 11 und 12 (G8) anstatt wie bisher in den Klassen 12 und 13 (G9). Für Schülerinnen und Schüler, die den achtjährigen Bildungsgang bereits besuchen, sind im Folgenden die Veränderungen gegenüber G9 in den jeweiligen Absätzen aufgelistet. BESONDERHEITEN IN G8 DIE EINFÜHRUNGSPHASE (ZIFFER 1): Die gymnasiale Oberstufe teilt sich in zwei Phasen auf. Die Einführungsphase in Klasse 10 und die Qualifikationsphase in Jahrgangsstufe 11 und 12; Für den Übergang in die Kursstufe ist das Versetzungszeugnis der Klasse 10 erforderlich. PFLICHT-/WAHLBEREICH UND AUF- GABENFELDER (ZIFFER 1.1): Der Pflichtbereich besteht aus den Fächern, die in der Kursstufe besucht werden müssen und spätestens in Klasse 10 unterrichtet wurden (Fremdsprache: ab Klasse 8). VIERSTÜNDIGE FÄCHER (ZIFFER 2.3): Wenn Sie eine Fremdsprache als Kernkompetenz-, Profil- oder Neigungsfach wählen möchten, so müssen Sie spätestens ab Klasse 8 den Pflichtunterricht in diesem Fach besucht haben. RELIGIONSLEHRE/ETHIK ALS PRÜ- FUNGSFÄCHER (6.): Als schriftliches Prüfungsfach können Sie Religionslehre oder Ethik nur wählen, wenn Sie den Unterricht in Klasse 10 besucht haben. LATINUM, GROSSES LATINUM, GRAE- CUM UND HEBRAICUM (ZIFFER 6.5): LATINUM Latein als erste Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis 9 sowie im Zeugnis der Klasse 9 mindestens die Note ausreichend Latein als zweite Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 6 bis 10 sowie im Zeugnis der Klasse 10 mindestens die Note ausreichend Latein als dritte Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 8 bis 10 und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Latein als spät beginnende Fremdsprache: Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft in Latein spätestens in Klasse 10 in Verbindung mit vier Kursen in der Kursstufe (Wahlbereich) und das Bestehen einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung). GROSSES LATINUM Latein als erste Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis 10 sowie im Zeugnis der Klasse 10 mindestens die Note ausreichend oder das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Latein als zweite Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 6 bis 10 und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Latein als Kernkompetenz-, Profil- oder Neigungsfach. GRAECUM Pflichtunterricht in Griechisch von Klasse 8 bis 10 und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft in Griechisch spätestens in Klasse 10, jeweils in Verbindung mit vier Kursen in der Kursstufe (Wahlbereich) und dem Bestehen einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung). Griechisch als Kernkompetenz-, Profil- oder Neigungsfach in den Stufen 11 und 12. HEBRAICUM Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch spätestens in Klasse 10, jeweils in Verbindung mit vier Kursen in der Kursstufe und dem Bestehen einer Prüfung.

5 1. Die Einführungsphase 1.1 ALLGEMEINE HINWEISE Die gymnasiale Oberstufe teilt sich in zwei Phasen auf: eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Die Qualifikationsphase wird auch als Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe) bezeichnet und gliedert sich in die Halbjahre 1 bis auf. Während der Einführungsphase finden Informationsveranstaltungen an der Schule statt in denen Sie detaillierte Auskünfte über die Kursstufe und Ihre Wahlmöglichkeiten erhalten. Gegen Ende der Einführungsphase finden die Kurswahlen statt. Bei diesen Wahlen legen Sie fest, welche Kurse Sie in der Qualifikationsphase besuchen möchten. Welche Fächer das sind und wie Sie genau wählen, erfahren Sie unter Ziffer 2. Für den Übergang von der Einführungsphase in die Kursstufe ist die Versetzung erforderlich. 1.2 INFORMATIONEN Im Hinblick auf ein beabsichtigtes Studium empfehlen wir Ihnen, sich vor der Kurswahl umfassend über die Voraussetzungen zu informieren, die für ein erfolgreiches Studium erfüllt werden müssen. Der Deutsche Hochschulverband gibt Auskunft über Erwartungen und Ansprüche, die an die Abiturientinnen und Abiturienten gestellt werden. Bitte nutzen Sie alle Möglichkeiten, sich über die Studienfächer Ihrer Wahl beziehungsweise über entsprechende Berufsfelder zu informieren. Hierzu bieten auch die Studienberatungen an den jeweiligen Hochschulen Informationsgespräche an und stehen für die weiterführende Vermittlung zur Verfügung. Adresse: Deutscher Hochschulverband Rheinallee 18, Bonn Telefon: dhv@hochschulverband.de Internet: Zur Vergabe der Studienplätze vergleichen Sie das aktuelle Kursbuch Studium Ausbildung beziehungsweise die Internetseiten und Falls für ein Studium Lateinkenntnisse erforderlich sind, sollten Sie sich diese, wenn möglich, während der Schulzeit aneignen. Wenn Sie das Latinum an der Universität erwerben müssen, bedeutet das eine zusätzliche Belastung Ihres Studiums. Unter welchen Bedingungen Sie das Latinum erwerben können und für welche Studiengänge es erforderlich ist, erfahren Sie unter Ziffer 6.5. Wenn Sie in Französisch als schriftlichem Prüfungsfach mindestens die Endnote ausreichend (fünf Notenpunkte) erzielt haben, können Sie auf Antrag von Ihrer Schule eine Bescheinigung zur Vorlage bei den französischen Universitäten erhalten. Sie werden damit von der dortigen Sprachprüfung befreit. 5

6 Abitur 2009 Allgemein bildende Gymnasien 1.3 ZEITLICHER ÜBERBLICK > In der Einführungsphase finden Informationsveranstaltungen der Schule statt; frühestens vier Wochen vor Unterrichtsende die Kurswahlen statt. > Im dritten Halbjahr der Kursstufe bestimmen Sie spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts das vierte schriftliche Prüfungsfach. Falls Sie im Profil- oder Neigungsfach eine Fremdsprache gewählt haben, können Sie sich noch bis zu Beginn des dritten Halbjahres entscheiden, welches dieser Fächer als Kernkompetenz- und welches als Profil- beziehungsweise Neigungsfach zu werten ist. spätestens einen Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das dritte Halbjahr die Kurse für den zweiten Block (siehe Ziffer 5.3) sowie das mündliche Prüfungsfach. > Im vierten Halbjahr legen Sie spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung in Ihrem mündlichen Prüfungsfach vier Themen vor. > Am Tag der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres erfahren Sie Ihre Ergebnisse in der schriftlichen Abiturprüfung; welches Thema der Fachausschussvorsitzende für Ihre mündliche Abiturprüfung ausgewählt hat; ob und ggf. welche zusätzlichen mündlichen Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern der Prüfungsvorsitzende für Sie festgelegt hat. > Spätestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung entscheiden Sie über die anzurechnenden Kurse im ersten Block der Gesamtqualifikation; ob Sie das mündliche Prüfungsfach durch eine besondere Lernleistung ersetzen wollen; über freiwillige mündliche Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern. 6

7 2. Die Kurswahlen Die Kurswahlen finden während der Einführungsphase statt. Bei den Kurswahlen legen Sie die Kurse für alle vier Halbjahre der Kursstufe fest. Verantwortlich für die Einrichtung von Kursen ist allein die Schulleitung. Voraussetzungen für die Einrichtung eines Kurses sind das Vorhandensein von ausreichend Lehrerwochenstunden für die Kursstufe sowie das Profil der Schule. Mit der Wahl eines Kurses besteht noch kein Anspruch darauf, dass dieser Kurs tatsächlich zustande kommt. Die Wahl eines Kurses bezieht sich nur auf das Fach und die Kursart, jedoch nicht auf die Lehrkraft, die dieses Fach unterrichtet. Nach Abschluss der Wahl ist ein Wechsel der Kurse oder ein Austritt aus einem Kurs nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zu Beginn der Jahrgangsstufen innerhalb von zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn auf Ihren Antrag hin möglich. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Die gewählten Kurse des Pflichtbereichs sind in allen vier Halbjahren zu belegen, die des Wahlbereiches mindestens für ein Schuljahr. 2.1 PFLICHT-/WAHLBEREICH UND AUFGABENFELDER Das Fächerangebot gliedert sich in der Kursstufe in einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich. Hierbei sind auch innerhalb des Pflichtbereichs bestimmte Wahlmöglichkeiten gegeben. Die einzelnen Fächer aus Pflicht- und Wahlbereich werden drei Aufgabenfeldern zugeteilt. AUFGABENFELD PFLICHTBEREICH WAHLBEREICH I sprachlichliterarischkünstlerisch Deutsch spätestens in Klasse 9 (G8: Klasse 8) begonnene Fremdsprache: Englisch, Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch Musik, Bildende Kunst spätestens in der Einführungsphase als Arbeitsgemeinschaft begonnene Fremdsprache: Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Hebräisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch, Japanisch, Türkisch Literatur Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde Religionslehre/Ethik Philosophie Psychologie II gesellschaftswissenschaftlich III mathematischnaturwissenschaftlichtechnisch Mathematik Biologie, Chemie, Physik Astronomie Darstellende Geometrie Problemlösen mit einem Computer-Algebra-System Geologie Informatik ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld Sport 7

8 Abitur 2009 Allgemein bildende Gymnasien 2.2 KURSARTEN Die angebotenen Kurse in der Qualifikationsphase umfassen zwei oder vier Stunden pro Woche. Kurse in den Fremdsprachen sind generell vierstündig (mit Ausnahme der spät beginnenden Fremdsprachen im Wahlbereich, die zwei- bis vierstündig unterrichtet werden können). Der Seminarkurs (siehe Ziffer 6.3.1) wird in der Regel dreistündig angeboten. Die vierstündigen Kurse dienen vor allem der allgemeinen Studienvorbereitung. Sie sollen in wissenschaftliche Methoden, Fragestellungen und Denkweisen einführen und erweiterte Kenntnisse und Kompetenzen vermitteln. Alle Kurse dienen der allgemeinen Orientierung im Bereich eines Faches sowie der Sicherung einer breiten Grundbildung. Sie vermitteln Ihnen Einblicke in grundlegende Verfahrensweisen und prinzipielle Erkenntnisse über ein Fachgebiet sowie Formen selbstständigen Arbeitens. 2.3 VIERSTÜNDIGE FÄCHER In den vier Halbjahren der Kursstufe müssen im Umfang von je vier Wochenstunden drei Kernkompetenzfächer, ein Profilfach und ein Neigungsfach belegt werden. DREI KERNKOMPETENZ- FÄCHER Deutsch Mathematik Fremdsprache EIN PROFILFACH Fremdsprache o d e r Biologie oder Chemie oder Physik o d e r Bildende Kunst* oder Musik* oder Sport* EIN NEIGUNGSFACH ein beliebiges weiteres Fach aus dem Pflichtbereich * Sie können Bildende Kunst, Musik oder Sport nur als Profilfach, wählen, wenn Sie in den vorangehenden Klassen ein dementsprechendes Profil besucht haben. Ist dies nicht der Fall, können Sie dieses Fach nicht als Profilfach, jedoch als Neigungsfach wählen. 8

9 2. ZWEISTÜNDIGE FÄCHER Folgende Fächer müssen im Umfang von je zwei Wochenstunden belegt werden, sofern sie nicht vierstündig gewählt werden: Bildende Kunst oder Musik Religionslehre oder Ethik Sport zwei Naturwissenschaften aus Biologie, Chemie, Physik Geschichte/Erdkunde/Gemeinschaftskunde Die Belegpflicht im Bereich der Naturwissenschaften umfasst insgesamt je vier Kurse in zwei Naturwissenschaften. Dies ist unabhängig davon, ob sie als zweistündige Kurse oder als Profil- oder Neigungsfächer gewählt wurden. Wenn Sie eine Naturwissenschaft als Profil- oder Neigungsfach belegen, so kann eine besondere Lernleistung mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt die Belegpflicht einer zweistündigen Naturwissenschaft ersetzen. Die zweistündigen Kurse in Geschichte, Erdkunde und Gemeinschaftskunde werden wie folgt angeboten: Der zweistündige Kurs in Geschichte muss in allen vier Halbjahren der Qualifikationsphase belegt werden. Im ersten und vierten Halbjahr müssen Sie Geschichte zusammen mit Gemeinschaftskunde, im zweiten und dritten Halbjahr zusammen mit Erdkunde belegen. In jedem Halbjahr wird dann eine gemeinsame Note erteilt. Im Umfang von zwei Wochenstunden können Sie sich zwischen den Fächern Bildende Kunst und Musik entscheiden. Das nicht gewählte Fach endet nach Abschluss der Einführungsphase. Des Weiteren müssen Sie einen zweistündigen Kurs in Religionslehre oder Ethik und in Sport belegen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am Sportunterricht nicht teilnehmen, müssen Sie anstelle des Faches Sport ein anderes Fach aus dem Pflicht- oder aus dem Wahlbereich belegen. Die besondere Lernleistung (siehe Ziffer 6.3) kann hierfür keinen Ersatz leisten. FÄCHERKOMBINATION GESCHICHTE/ ERDKUNDE/GEMEINSCHAFTSKUNDE: 1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr. Halbjahr G G G G GK EK EK GK 2.5 WEITERE WAHLMÖGLICHKEITEN Zusätzlich zu den vier- und zweistündigen Fächern, die Sie belegen müssen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Stundenplan individuell zu erweitern. Abhängig vom Angebot der Schule werden Fächer aus dem Wahlbereich angeboten. Außerdem können Sie freiwillig weitere Fächer des Pflichtbereichs belegen. Die Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation können Sie unter der Ziffer 5. erfahren. 9

10 Abitur 2009 Allgemein bildende Gymnasien 3. Die Leistungsmessung 3.1 NOTENGEBUNG In der Kursstufe sowie in der Abiturprüfung werden die Leistungen mit den herkömmlichen Noten und mitden ihnen zugeordneten Notenpunkten bewertet. Bei der Leistungsbewertung werden die Notenpunkte nach folgender Tabelle einer Note zugeordnet: Ein Kurs, in dem weniger als fünf Notenpunkte erreicht werden, gilt als unterbelegt. Mit der Note "ungenügend" (null Notenpunkte) bewertete Kurse gelten als nicht besucht. Sofern damit eine Belegpflicht nicht erfüllt ist, können Sie nicht zur Abiturprüfung zugelassen werden. Punkte Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend U N T E R B E L E G T 3.2 KLAUSUREN UND ANDERE LEISTUNGS- NACHWEISE In den vierstündigen Kursen müssen Sie in den ersten drei Halbjahren mindestens je zwei Klausuren, im vierten Halbjahr mindestens eine Klausur schreiben. In den zweistündigen Kursen ist in jedem Halbjahr mindestens eine Klausur pro Fach zu schreiben. Die Bedingungen im Fach Sport können Sie der Ziffer 6.1 entnehmen. Zusätzlich zu den Klausuren müssen Sie besondere Formen von Leistungsnachweisen erbringen. Diese beziehen sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Projekte (darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich), Referate, mündliche Prüfungen oder anderweitige Präsentationen. Im Laufe der Kursstufe sind Sie zu drei solcher Leistungen in verschiedenen Fächern verpflichtet. Sie haben dabei die Möglichkeit, die Fächer in Absprache mit Ihrer Fachlehrkraft zu wählen. Diese Leistungsnachweise werden als Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) bezeichnet. Sie zählen im Ergebnis wie Klausuren und müssen daher in den Anforderungen vergleichbar sein. Über diese anderen Formen von Leistungsnachweisen hinaus können überdurchschnittliche Leistungen in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester im Fach Musik und in Schulsportwettbewerben im Fach Sport bei der Leistungsbewertung in den Kursen auf Ihren Antrag hin mit berücksichtigt werden. 3.3 ZEUGNISSE Sie erhalten für jedes Halbjahr ein Zeugnis über die in den einzelnen Kursen erreichten Leistungen. Diese schließen in den ersten beiden Halbjahren auch Bewertungen über Ihr Verhalten und Ihre Mitarbeit ein. 10

11 . Das Abitur.1 ALLGEMEINE HINWEISE Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der Oberstufe. Im vierten Halbjahr müssen Sie eine vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zentral gestellte Abiturprüfung ablegen. Die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erfolgt nach den Bedingungen der jeweils gültigen Rechtsverordnung. Die Abiturprüfung gliedert sich in die schriftliche und die mündliche Prüfungsphase. Hierbei haben Sie fünf Prüfungsfächer: vier davon sind schriftlich und eines mündlich zu absolvieren..2 DIE SCHRIFTLICHE PRÜFUNG Die schriftliche Abiturprüfung erfolgt in vier Fächern: in den drei Kernkompetenzfächern (siehe Ziffer 2.3); im Profil- oder Neigungsfach (siehe Ziffer 2.3)..3 DIE MÜNDLICHE PRÜFUNG In dem von Ihnen gewählten mündlichen Prüfungsfach absolvieren Sie eine Präsentationsprüfung. Hierfür legen Sie spätestens zwei Wochen vor der Prüfung vier Themen im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahrgangsstufen im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft schriftlich vor. Der Leiter des Fachausschusses wählt eines dieser Themen als Prüfungsthema. Diese Entscheidung wird Ihnen etwa eine Woche vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die Präsentationsprüfung können Sie durch eine besondere Lernleistung ersetzen. Sie müssen in jedem Fall aber darauf achten, dass Sie mit Ihren fünf Prüfungsfächern alle drei Aufgabenfelder abdecken (siehe Ziffer 2.1). Zusätzliche mündliche Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern können von Ihnen freiwillig gewählt bzw. vom Prüfungsvorsitzenden festgelegt werden. Die Prüfungsaufgaben werden aufgrund von Vorschlägen der Fachkraft im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne der Oberstufe gestellt. Sie werden Ihnen schriftlich vorgelegt und Sie können sich etwa 20 Minuten unter Aufsicht vorbereiten. Die Prüfung dauert etwa 20 Minuten. HINWEIS Zum Zeitpunkt der Drucklegung des Leitfadens 2009 sind Änderungen der Abiturverordnung Gymnasien (NGVO) in der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung. Danach werden bereits zum Abitur 2007 folgende Änderungen in Kraft treten: Für das im Rahmen der besonderen Lernleistung vorgesehene Kolloquium bildet der Schulleiter einen Fachausschuss, dem er oder ein am Seminarkurs vorher nicht beteiligter Lehrer als Leiter und die am Seminarkurs beteiligten Lehrer angehören. Die generelle Pflicht der Schüler zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsfächer entfällt. Unberührt hiervon bleiben das Recht des Schülers, sich in den schriftlichen Prüfungsfächern zur mündlichen Prüfung zu melden, und das Recht des Prüfungsausschussvorsitzenden, im Einzelfall eine mündliche Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsfächer anzuordnen. Für das Abitur 2009 ist mit folgenden weiteren Änderungen zu rechnen: Im Block 1 werden im Fach Sport nicht mehr wie bisher nur drei Kurse, sondern vier Kurse anrechenbar sein. Die besondere Lernleistung wird falls sie nicht das mündliche Prüfungsfach ersetzt auch im Block 1 anrechenbar sein, allerdings dann nur in zweifacher Wertung, d. h. mit bis zu höchstens 30 Punkten. Die entsprechenden Änderungen der NGVO werden demnächst im Amtsblatt Kultus und Unterricht bekannt gegeben und sind in dem vorliegenden Leitfaden bereits berücksichtigt. 11

12 Abitur 2009 Allgemein bildende Gymnasien. PRÜFUNGSKOMBINATIONEN Durch Ihre Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder (siehe Ziffer 2.1) abgedeckt werden. VIER SCHRIFTLICHE PRÜFUNGSFÄCHER: EIN MÜNDLICHES PRÜFUNGSFACH: drei Kernkompetenzfächer Profilfach oder Neigungsfach ein -stündiges oder 2-stündiges Fach Deutsch Fremdsprache Mathematik Fremdsprache Biologie, Chemie, Physik Bildende Kunst*, Musik* Sport* Geschichte Erdkunde Gemeinschaftskunde Religionslehre/Ethik Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde Religionslehre/Ethik besondere Lernleistung mit gesellschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt Fremdsprache Bildende Kunst*, Musik* Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde Religionslehre/Ethik Biologie, Chemie, Physik Informatik Sport* besondere Lernleistung * Sie können Bildende Kunst, Musik oder Sport nur als Profilfach wählen, wenn Sie in den vorangehenden Klassen ein dementsprechendes Profil besucht haben. Ist dies nicht der Fall, können Sie dieses Fach nicht als Profilfach, jedoch als Neigungsfach wählen. Wie schon unter Ziffer.2 beschrieben, müssen Sie eine schriftliche Abiturprüfung in jedem Ihrer drei Kernkompetenzfächer ablegen; diese decken die Aufgabenfelder I und III ab. Haben Sie als Profil- beziehungsweise Neigungsfach, in dem Sie die vierte schriftliche Abiturprüfung ablegen, eines der Fächer im rot markierten Feld gewählt, so können Sie im mündlichen Prüfungsfach für die Präsentationsprüfung nur aus den Fächern im nebenstehenden rosa Kasten auswählen. Diese Fächer stammen deshalb aus dem Aufgabenfeld II (siehe Ziffer 2.1), da Sie den gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenbereich in Ihren schriftlichen Prüfungen noch nicht abgedeckt haben. Die Fächer im blauen Feld sind nur als Neigungsfach wählbar. Lassen Sie sich in diesem Neigungsfach schriftlich im Abitur prüfen, so decken Sie das Aufgabenfeld II ab. Somit besteht für Sie die Möglichkeit, als Präsentationsprüfung im mündlichen Abitur ein beliebiges Fach aus dem Pflichtbereich (grüner Kasten - siehe Ziffer 2.1) zu wählen. Spätestens in der Einführungsphase können Arbeitsgemeinschaften in einer zusätzlichen Fremdsprache oder in Informatik angeboten werden. Werden diese Arbeitsgemeinschaften in der Kursstufe als Kurse weitergeführt, so können Sie in diesen Fächern eine Präsentationsprüfung ablegen. 12

13 5. Gesamtqualifikation 5.1 ÜBERSICHT Die Gesamtqualifikation ist für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife maßgebend. Sie wird aus drei Blöcken ermittelt. Die in der Einführungsphase abgeschlossenen Fächer werden im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit den jeweils erreichten Noten aufgeführt, jedoch nicht in die Gesamtqualifikation einberechnet. Am Schema für die Gesamtqualifikation können Sie erkennen, wie sich diese zusammensetzt: Jedes Rechteck steht für die Abschlussbewertung gemäß der Notengebung (vergleiche Ziffer 3.1) in einem Kurs oder einer Prüfung. Die 15 Punkte stehen für die maximal zu erreichende Punktzahl. 1. Hj. 2. Hj. 3. Hj.. Hj. Zweifach gewertete Kurse Abiturprüfung ZWEITER BLOCK 1. Prüfungsfach (schriftlich) 2. Prüfungsfach (schriftlich) Kurse des. Hj. im 1. und 2. Prüfungsfach oder Facharbeit *) 3. Prüfungsfach (schriftlich) 2 x 15 2 x 15 2 x 15 2 x 15 2 x 15 2 x 15 Einfach gewertete Kurse DRITTER BLOCK x 15 3 x 15 3 x 15 schriftl. u. ggf. mündl. Prüfung schriftl. u. ggf. mündl. Prüfung schriftl. u. ggf. mündl. Prüfung ERSTER BLOCK. Prüfungsfach (schriftlich) 5. Prüfungsfach (mündliches Prüfungsfach) Weitere Fächer ggf. besondere Lernleistung **) 3 x 15 3 x 15 schriftl. u. ggf. mündl. Prüfung mündl. Prüfung *) Anstelle der einfach gewerteten Kurse des vierten Halbjahres des ersten und zweiten Prüfungsfaches können Sie die in einer Facharbeit erzielten Punkte in zweifacher Wertung anrechnen (siehe Ziffer 6.2). **) Die besondere Lernleistung (Seminarkurs oder Teilnahme an einem Wettbewerb nach Ziffer 6.3) kann das mündliche Prüfungsfach ersetzen. Die besondere Lernleistung geht dabei in vierfacher Wertung in den Abiturprüfungsblock (dritter Block) ein. Sie tritt dadurch an die Stelle der dreifach gewerteten Notenpunkte des mündlichen Prüfungsfaches und der in diesem Fach erreichbaren Punkte des vierten Halbjahres. 13

14 Abitur 2009 Allgemein bildende Gymnasien ZUSAMMENSETZUNG DER GESAMT- ERGEBNISSE 1. BLOCK max. 330 Punkte mind. 110 Punkte 2. BLOCK max. 210 Punkte mind. 70 Punkte Gesamt: max. 80 Punkte mind. 280 Punkte 3. BLOCK max. 300 Punkte mind. 100 Punkte Wurde in einem Fach nur schriftlich oder nur mündlich geprüft, ist die in der Prüfung erreichte Punktzahl dreifach zu werten. Wurde in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, wird die in der schriftlichen Prüfung erreichte Punktzahl zweifach und die in der mündlichen Prüfung erreichte Punktzahl einfach gewertet. Sie haben die Möglichkeit, sich anstelle Ihres mündlichen Prüfungsfaches eine besondere Lernleistung (siehe Ziffer 6.3) anrechnen zu lassen; allerdings müssen Sie darauf achten, dass mit den schriftlichen Prüfungsfächern und der besonderen Lernleistung alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sind. Diese besondere Lernleistung wird dann in vierfacher Wertung in den dritten Block einbezogen. 5.2 DRITTER BLOCK (ABITURPRÜFUNGS- BLOCK) Im dritten Block werden die Leistungen der Abiturprüfung erfasst. Er umfasst die vier schriftlichen Prüfungsfächer und das mündliche Prüfungsfach (Präsentationsprüfung). In den Fächern Bildende Kunst, Musik und Sport werden die schriftlichen oder mündlichen Prüfungen gegebenenfalls durch fachpraktische Prüfungen ergänzt. Zusätzlich zu den Leistungen der Abiturprüfungen werden die Leistungen des vierten Halbjahres aller Prüfungsfächer in diesem Block einfach angerechnet. Die Punkte der Abiturprüfung sind wie folgt zu ermitteln: 5.3 ZWEITER BLOCK (ZWEIFACH GEWER- TETE KURSE) Aus den schriftlichen Prüfungsfächern müssen Sie zwei Fächer auswählen (darunter muss mindestens ein Kernkompetenzfach sein) die im zweiten Block angerechnet werden. Die in diesen Kursen der ersten drei Halbjahre erreichten Punktzahlen werden doppelt angerechnet. Weil die beiden Kurse aus dem vierten Halbjahr im dritten Block bereits einfach angerechnet wurden, können sie im zweiten Block nur noch einfach berücksichtigt werden; sie können hier aber auch durch eine doppelt gewertete Facharbeit ersetzt werden (siehe Ziffer 6.2). Spätestens einen Schultag nach der Zeugnisausgabe für das dritte Halbjahr entscheiden Sie, welche beiden Fächer Ihrer schriftlichen Prüfung zweifach gewertet werden sollen. 1

15 5. ERSTER BLOCK (EINFACH GEWERTE- TE KURSE) In diesen Block müssen 22 Kurse in einfacher Wertung eingebracht werden. Darunter müssen sein: (1) vierstündige Kurse: alle Kurse in den Kernkompetenzfächern, dem Profil- und Neigungsfach, die nicht bereits im zweiten oder dritten Block angerechnet wurden. (2) im mündlichen Prüfungsfach: die Kurse der ersten drei Halbjahre (unabhängig davon, ob zwei- oder vierstündig). (3) zweistündige Kurse: zwei Kurse aus einem der Fächer Bildende Kunst oder Musik* jeweils zwei Kurse aus zwei der Fächer Biologie, Chemie, Physik* die Kurse aller vier Halbjahre in der jeweils vorgeschriebenen Fächerkombination Geschichte-Erdkunde-Gemeinschaftskunde. Ausnahme: Ist eines dieser Fächer einfach gewertetes Neigungsfach, so reduziert sich die Anrechnungspflicht in den beiden anderen Fächern auf zwei Kurse. Wenn die einzubringenden Kurse die Anrechnung von Kursen in Religionslehre oder Ethik nicht mehr zulassen, können dafür nach Wahl bis zu zwei Kurse in der Fächerkombination Geschichte- Erdkunde-Gemeinschaftskunde in den ersten beiden Halbjahren in der Anrechnung entfallen. Die Kurse in den Prüfungsfächern müssen jedoch angerechnet werden. Über ggf. weitere anzurechnende Kurse entscheiden Sie spätestens einen Tag nach Ausgabe des Zeugnisses für das vierte Halbjahr. Die Schule macht Ihnen hierbei einen optimierten Vorschlag. einfach gewertetes Neigungsfach Geschichte Erdkunde Gemeinschaftskunde anrechnungspflichtige Kurse Ek + Gk (jeweils ein Kurs) G/Gk + G/Gk (1. und. Halbjahr) G/Ek + G/Ek (2. und 3. Halbjahr) *Anrechnungspflicht bereits abgedeckt, falls eines der Fächer Profil- oder Neigungsfach ist. 15

16 Abitur 2009 Allgemein bildende Gymnasien 5.5 DURCHSCHNITTSNOTE UND GESAMTPUNKTZAHL Die Durchschnittsnote ergibt sich laut nachfolgender Tabelle aus der in den drei Blöcken erreichten Gesamtpunktzahl: Gesamtpunktzahl Durchschnittsnote ,0 1,1 1,2 1,3 1, 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,1 2,2 2,3 2, 2,5 2,6 2,7 2,8 2,9 3,0 3,1 3,2 3,3 3, 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9,0 16

17 6. Besonderheiten 6.1 SPORT Der Unterricht im Fach Sport gliedert sich in die Sportbereiche 1, 2, 3 und. Sportbereich 1 Der Sportbereich 1 umfasst Sporttheorie laut Lehrplan in enger Praxis-Theorie-Verknüpfung. Die Sporttheorie orientiert sich an den praktisch ausgeübten Sportarten aus den Sportbereichen 2, 3 und. Sportbereich 2 Der Sportbereich 2 umfasst folgende vier Individualsportarten (die in Klammer aufgeführten Inhalte müssen mindestens unterrichtet werden): Gerätturnen (2 Geräte), Gymnastik/Tanz (ein Handgerät, eine Stilrichtung), Leichtathletik (zwei Disziplinen) und Schwimmen (2 Schwimmarten). Außerdem gehört zum Sportbereich 2 ein Ausdauertraining. Sportbereich 3 Der Sportbereich 3 umfasst vier Mannschaftssportarten. Diese sind Basketball, Fußball, Handball und Volleyball. Sportbereich Der Sportbereich umfasst den Wahlbereich. In ihm kann eine Sportart aus dem Wettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (JTFO) angeboten werden, die nicht im Sportbereich 2 oder 3 erfasst ist. Außerdem kann er zur Festigung und Vertiefung von Inhalten aus den Sportbereichen 1, 2 oder 3 dienen. Die Schule bietet nach ihren Möglichkeiten Kombinationen aus den Sportbereichen 2, 3 und an. Im Pflichtfach ist neben der Sporttheorie und dem Grundlagenausdauertraining mindestens eine Individualsportart und eine Mannschaftssportart zu unterrichten. Der Unterricht im Neigungs-/Profilfach umfasst eine Theoriestunde pro Woche und die praxisbegleitende Theorie in den drei Praxisstunden. Dabei sind mindestens drei Individualsportarten und zwei Mannschaftssportarten zu unterrichten. Klausuren und Leistungsnachweise Im Fach Sport sind in den vierstündigen Kursen in den ersten beiden Halbjahren zusammen mindestens drei Klausuren (darunter pro Halbjahr mindestens eine Klausur) und im dritten und vierten Halbjahr mindestens je eine Klausur zu schreiben. Sport als Prüfungsfach Sport als Prüfungsfach beinhaltet grundsätzlich einen fachpraktischen und einen theoretischen Teil. In der Regel können Sie Sport als Prüfungsfach nur wählen, wenn Sie vom Unterricht in den besuchten Kursen nicht teilweise befreit waren. Sport als mündliches Prüfungsfach Sie können Sport nur dann als fünftes (mündliches) Prüfungsfach nehmen, wenn Sie zuvor alle Aufgabenfelder abgedeckt haben. Hierzu muss Ihr viertes (schriftliches) Prüfungsfach dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet sein. Für den theoretischen Teil der Prüfung gelten die gleichen Bedingungen wie für die Präsentationsprüfung in den anderen Fächern. Darüber hinaus wird eine fachpraktische Prüfung abgelegt. Sport als schriftliches Prüfungsfach Belegen Sie Sport als Profil- oder Neigungsfach, können Sie Sport als schriftliches Prüfungsfach wählen (zu Sport als Profilfach beachten Sie Ziffer.2). Der theoretische Anteil der Prüfung besteht dann aus einer vierstündigen Klausur. Eine zusätzliche mündliche Prüfung (wie bei den anderen schriftlich geprüften Fächern) ist im Rahmen der mündlichen Prüfungen an der Schule möglich. Fachpraktischer Prüfungsteil Dieser Prüfungsteil ist für beide Prüfungen (schriftlich und mündlich) identisch. Er setzt sich zusammen aus zwei Disziplinen, Geräten bzw. Prüfungsteilen einer Individualsportart und der Überprüfung der Ausdauerleistungsfähigkeit durch einen 12-min Lauf (Coopertest) oder einem 12-min Schwimmen sowie einer Sportart aus dem Sportbereich 3 (Mannschaftssportart). Unter besonderen Bedingungen können auf Antrag der Schule beim zuständigen Regierungspräsidium auch Sportarten des Wahlbereichs Gegenstand der fachpraktischen Prüfung sein. Näheres regeln die Durchführungsbestimmungen für die Abiturprüfung im Fach Sport. 17

18 Abitur 2009 Allgemein bildende Gymnasien 6.2 FACHARBEIT Die Facharbeit ist eine selbstständig verfasste schriftliche Hausarbeit von etwa zehn bis 20 Seiten. Das Thema ist genau begrenzt und aus einem der zweifach gewerteten Fächer aus Block 2. Sie müssen das Thema mit Ihrer Fachlehrerin/Ihrem Fachlehrer so abstimmen, dass es den Anforderungen der gymnasialen Oberstufe entspricht und in einem Zeitraum von etwa einem halben Jahr (im ersten bis dritten Halbjahr) bearbeitet werden kann. Durch die Anfertigung einer Facharbeit sollen zum Beispiel folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert werden: Probleme erkennen und formulieren; Techniken der Informationsbeschaffung erwerben; sich in neue Wissensgebiete einarbeiten; Arbeitsschritte planen; Gliederung einer Arbeit entwerfen; Methoden des jeweiligen Fachgebietes reflektieren und anwenden; Lösungen anschaulich darstellen und sprachlich korrekt formulieren; Schlussfolgerungen ziehen. Qualifizierte Arbeiten von Teilnehmerinnen/Teilnehmern an Wettbewerben können ebenfalls als Facharbeit angenommen werden, wenn sie den formalen Bedingungen der Facharbeit angepasst werden und eine zur Facharbeit vergleichbare Bewertung erfolgen kann. Gruppenarbeiten sind möglich, wenn die Einzelleistungen deutlich erkennbar sind. Die Bestandteile der Facharbeit sind: Deckblatt, das den Namen der Schülerin/des Schülers und das Thema der Arbeit enthält; Versicherung über die selbstständige Anfertigung; Inhaltsverzeichnis; Textteil; Literaturverzeichnis; Anhang (zum Beispiel Tabellen, Karten). Die von der Fachlehrkraft bewertete Facharbeit wird Ihnen bis zum Ende des dritten Halbjahres zurückgegeben. Nach Ausgabe des Zeugnisses für das vierte Kurshalbjahr entscheiden Sie, ob Sie die Note der Facharbeit in die Gesamtqualifikation einbeziehen: Hier kann die Facharbeit im zweiten Block anstelle der beiden einfach gewerteten Kurse des vierten Halbjahres der doppelt gewerteten Fächer in zweifacher Wertung angerechnet werden (siehe Ziffer 5.3). 18

19 6.3 BESONDERE LERNLEISTUNG Sie haben die Möglichkeit, eine besondere Lernleistung zu erbringen und diese entweder im dritten oder ersten Block unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Ziffer.3) anrechnen zu lassen. Die besondere Lernleistung kann ein Seminarkurs oder ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern oder vom Bund geförderten Wettbewerb sein. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren. In einem Kolloquium stellen Sie die Ergebnisse Ihrer besonderen Lernleistung dar, erläutern diese und antworten auf Fragen. Bei Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen/Schüler beteiligt waren, ist die Bewertung der individuellen Leistung erforderlich. MÖGLICHKEIT DER BERÜCKSICHTIGUNG DER BESONDEREN LERNLEISTUNG ZUORDNUNG DER BESON- DEREN LERNLEISTUNG ZUM AUFGABENFELD I sprachlichliterarischkünstlerisch Die Anrechnung als mündliches Prüfungsfach ist nur möglich, wenn das Aufgabenfeld II schon mit einem schriftlichen Prüfungsfach abgedeckt wurde. Die Anrechnung als mündliches Prüfungsfach ist auch dann möglich, wenn das Aufgabenfeld II schon mit einem schriftlichen Prüfungsfach abgedeckt wurde. II gesellschaftswissenschaftlich III mathematischnaturwissenschaftlichtechnisch Die Anrechnung als mündliches Prüfungsfach ist nur möglich, wenn das Aufgabenfeld II schon mit einem schriftlichen Prüfungsfach abgedeckt wurde. Haben Sie im Profil- oder Neigungsfach eine Naturwissenschaft belegt, so müssen Sie keinen Kurs in einer zweiten Naturwissenschaft besuchen, sofern Sie mindestens einen Punkt erreicht haben. Falls Sie das mündliche Prüfungsfach nicht durch die besondere Lernleistung ersetzen, besteht die Möglichkeit, diese im ersten Block (allerdings dann nur in zweifacher Wertung) anrechnen zu lassen. 19

20 Abitur 2009 Allgemein bildende Gymnasien Seminarkurse als besondere Lernleistungen Bewertung der Leistungen im Seminarkurs Der Besuch eines Seminarkurses wird nach folgenden Kriterien bewertet: 1. für den Unterricht in den ersten beiden Halbjahren; 2. für die Dokumentation; 3. für das Kolloquium. Bei der Gesamtbewertung werden die Notenpunkte für die beiden halbjährigen Kurse zur Hälfte, das Kolloquium und die Dokumentation zu je einem Viertel gewertet. Die sich daraus ergebende Punktzahl wird, falls im dritten Block anrechenbar, vierfach gewertet (maximal 60 Punkte). Wenn Sie einen Seminarkurs belegt haben, den Sie nicht im dritten Block zur Anrechnung bringen können oder wollen, dann besteht statt dessen die Möglichkeit, die ermittelte Punktzahl in zweifacher Wertung (maximal 30 Punkte) im ersten Block anrechnen zu lassen. Seminarkursthemen Die Schulen entscheiden im Rahmen des für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung erforderlichen Niveaus über die inhaltliche Ausgestaltung der Seminarkurse selbst. Es besteht die Möglichkeit, neue fächerverbindende Themenkreise zu erproben oder für das Schulprofil relevante Projekte durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen bei der Themenfindung einbezogen werden Wettbewerbe als besondere Lernleistung Es ist möglich, geeignete Arbeiten beziehungsweise umfassende Beiträge aus einem von den Ländern oder vom Bund geförderten oder veranstalteten Wettbewerb als besondere Lernleistung einzubringen. Arbeiten aus Wettbewerben müssen gemäß der Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe folgende Bedingungen erfüllen: oberstufen- und abiturgerechtes Niveau; studienvorbereitende Arbeitsformen; fachübergreifende Ansätze; schriftliche Dokumentation; zeitlicher Aufwand und methodische Ansätze müssen in etwa dem Seminarkurs entsprechen; Möglichkeit der Präsentation im Rahmen eines Kolloquiums; bei Teamarbeiten: Möglichkeit der Bewertung der individuellen Schülerleistung; für Beiträge aus Wettbewerben gilt zusätzlich, dass keine anderweitige Berechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation möglich ist; die Bewertung erfolgt durch Fachlehrkräfte der Schule. 6. RELIGIONSLEHRE ODER ETHIK ALS PRÜFUNGSFÄCHER Religionslehre können Sie nur als Prüfungsfach wählen, wenn Sie in der letzten Klasse vor Eintritt in die Kursstufe am Religionsunterricht teilgenommen haben. Ersatzweise kann zu Beginn des ersten Halbjahres der Qualifikationsphase eine Prüfung durch eine Fachlehrkraft erfolgen, in der Sie die entsprechenden Kenntnisse nachweisen müssen. Als schriftliches Prüfungsfach können Sie Religionslehre oder Ethik nur wählen, wenn Sie den Unterricht in der Einführungsphase besucht haben. Dasselbe gilt für das Fach Ethik. Nach 10 (3) der Abiturverordnung für Gymnasien der Normalform NGVO können Sie, sofern Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören oder wenn an Ihrer Schule in dem betreffenden Halbjahr keine Religionslehre Ihrer eigenen Religionsgemeinschaft angeboten wird, auch Kurse in Religionslehre mit Zustimmung der hierfür verantwortlichen Religionsgemeinschaft besuchen. Darüber hinaus können Sie mit Zustimmung der betroffenen Religionsgemeinschaften den Religionsunterricht der anderen Konfession besuchen, wenn ein Härtefall vorliegt. Diese Regelung gilt auch für die Wahl als Neigungsfach. Grundsätzlich sind jedoch die vier Kurse in Religionslehre der Religionsgemeinschaft zu besuchen, der Sie angehören. Haben Sie nach Maßgabe von 10 (3) NGVO vier Kurse in Religionslehre besucht, welcher Sie nicht angehören, können Sie Religionslehre nur dann als Prüfungsfach wählen, wenn vier Kurse in Religionslehre derselben Religionsgemeinschaft besucht worden sind. 20

21 6.5 LATINUM, GROSSES LATINUM, GRAE- CUM UND HEBRAICUM Bei Vorliegen der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen wird mit dem Abiturzeugnis die jeweils angegebene Qualifikation erworben: Latinum Latein als erste Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis 10 sowie im Zeugnis der Klasse 10 mindestens die Note ausreichend. Latein als zweite Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 7 bis 11 sowie im Zeugnis der Klasse 11 mindestens die Note ausreichend. Latein als dritte Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 9 bis 11 und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Latein als spät beginnende Fremdsprache: Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaften in Latein spätestens in Klasse 11 in Verbindung mit vier Kursen in der Kursstufe (Wahlbereich) und das Bestehen einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung). Latein als Arbeitsgemeinschaften: Arbeitsgemeinschaften in Latein im Umfang von mindestens neun Jahreswochenstunden und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Großes Latinum Latein als erste Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 5 bis 11 sowie mindestens die Note ausreichend im Zeugnis der Klasse 11 oder das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Latein als zweite Fremdsprache: Pflichtunterricht in Latein von Klasse 7 bis 11 und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Graecum Das Graecum wird erworben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Pflichtunterricht in Griechisch von Klasse 9 bis 11 und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung; Griechisch als Kernkompetenz-, Profil- oder Neigungsfach; mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaften in Griechisch spätestens in Klasse 11, jeweils in Verbindung mit vier Kursen (Wahlbereich) in der Kursstufe und dem Bestehen einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung); Arbeitsgemeinschaften in Griechisch im Umfang von mindestens neun Jahreswochenstunden und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Hebraicum Das Hebraicum wird erworben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Arbeitsgemeinschaften in Hebräisch spätestens in Klasse 11, jeweils in Verbindung mit vier Kursen (Wahlbereich) in der Kursstufe und dem Bestehen einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung); Arbeitsgemeinschaften in Hebräisch im Umfang von mindestens neun Jahreswochenstunden und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Prüfungsnoten Bei Prüfungen (Abiturprüfungsfach oder Ergänzungsprüfung) ist für die gewünschte Qualifikation mindestens die Note ausreichend (= fünf Notenpunkte) erforderlich. Soweit sich die Qualifikation nicht unmittelbar aus den genannten Voraussetzungen ergibt, sind die Regierungspräsidien für die Zuerkennung der jeweiligen Qualifikation zuständig. Bei einem Wechsel der Sprachenfolge finden die Regelungen Anwendung, die für den vor der Kursphase zuletzt besuchten Bildungsgang gelten. Latein als Kernkompetenz-, Profil oder Neigungsfach. 21

22 Abitur 2009 Allgemein bildende Gymnasien Studiengänge, für die das Latinum beziehungsweise das Graecum erforderlich ist Latein- und Griechischkenntnisse sind für viele Studiengänge von großem Nutzen, zum Beispiel für Medizin, Pharmazie und Jura. Für eine Reihe von Studiengängen ist der Nachweis von Lateinkenntnissen (Großes Latinum, Latinum) und von Griechischkenntnissen (Graecum) durch die Prüfungsordnungen vorgeschrieben. Die folgende Übersicht informiert Sie über die entsprechenden Anforderungen. Falls nichts anderes vermerkt ist, genügt das Latinum. Magisterstudiengänge (Hauptfach)* Anglistik Archäologie Ethnologie Germanistik Klassische Philologie Geschichte Kunstgeschichte Musikwissenschaft Orientalistik Ostasienwissenschaften Pädagogik Philosophie Romanistik Slawistik Theologie Volkskunde Anmerkungen: 1. Für Englisch ist das Latinum oder die Kenntnis einer der folgenden europäischen Fremdsprachen erforderlich: Französisch, Italienisch, Spanisch. 2. Die Magisterstudiengänge werden je nach ihren fachlichen Schwerpunkten an den Universitäten unterschiedlich bezeichnet. 3. Bei evangelischer und katholischer Theologie sind auch für das Studium des Beifaches Kenntnisse in Latein und Griechisch erforderlich.. Die Prüfungsordnungen für Promotionen und Magisterstudiengänge sind an den Universitäten unterschiedlich geregelt. Dies gilt auch für die Anforderungen in den alten Sprachen. Einzelne Universitäten setzen für die Magisterstudiengänge Archäologie, Klassische Philologie und Geschichte das Große Latinum voraus. Lehramtsstudiengänge Gymnasium (Hauptfach) Englisch Französisch Geschichte Griechisch Italienisch Spanisch Latein (auch Graecum) Evangelische Theologie Katholische Theologie Philosophie/Ethik (Latinum oder Graecum) Theologie (kirchliches Examen) Latinum oder Graecum *Neueinschreibungen spätestens ab Sommersemester 2010 nicht mehr möglich. 22

23 7. Nichtbestehen und Wiederholung Mindestqualifikationen Die Auflagen/Mindestqualifikationen im ersten, zweiten und dritten Block sind erfüllt, wenn: im ersten Block unter den 22 Kursen nicht mehr als fünf Kurse mit jeweils weniger als fünf Notenpunkten enthalten sind; im zweiten Block in den ersten drei Halbjahren nicht mehr als zwei Kurse mit weniger als fünf Notenpunkten (einfache Wertung) bewertet sind; im dritten Block in den fünf Prüfungsfächern zusammen mindestens 100 Punkte erreicht wurden; dabei müssen in zwei Prüfungsfächern, darunter einem zweifach gewerteten Fach, mindestens je 20 Punkte (schriftliche + mündliche Prüfung) erreicht werden (siehe auch Zusammensetzung des Gesamtergebnisses, Ziffer 5.1). Im ersten Block müssen mindestens 110 von maximal 330 Punkten erreicht werden. Im zweiten Block müssen mindestens 70 von maximal 210 Punkten erreicht werden. Im dritten Block müssen mindestens 100 von maximal 300 Punkten erreicht werden. Ein Ausgleich zwischen den Blöcken ist nicht möglich. Wiederholung und Entlassung Zum Absatz Wiederholung und Entlassung beachten Sie 29 der NGVO: (1) Die Jahrgangsstufen können außer in den Fällen der Absätze 2 bis nicht wiederholt werden. (2) Wenn bereits am Ende des zweiten Halbjahres feststeht, dass die Zulassung zur schriftlichen Prüfung nicht möglich ist, kann die erste Jahrgangsstufe einmal wiederholt werden, falls nicht bereits die vorangehende Klasse wiederholt worden ist. Darüber hinaus kann der Schulleiter in besonderen Härtefällen eine Wiederholung der ersten Jahrgangsstufe oder des zweiten und dritten Halbjahres zulassen, falls nicht bereits die vorangehende Klasse wiederholt wurde. (3) Schülerinnen/Schüler, denen die allgemeine Hochschulreife zum ersten Mal nicht zuerkannt wurde, können einmal wiederholen, und zwar 1. bei Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung: a) das zweite und das dritte Halbjahr oder b)die zweite Jahrgangsstufe insgesamt nach weiterem Besuch der zweiten Jahrgangsstufe bis zum Ende des Schuljahres oder c) das dritte Halbjahr nach halbjähriger Unterbrechung des Schulbesuchs; 2. in den übrigen Fällen das dritte und vierte Halbjahr. () Schülerinnen/Schüler des vierten Halbjahres, bei denen zu erwarten ist, dass Sie zum Ende des Halbjahres die im ersten und zweiten Block der Gesamtqualifikation erforderlichen Leistungen nicht erbringen werden, können auf Antrag mit Zustimmung des Schulleiters nach Absatz 3 Nr. 1 einmal wiederholen. Dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. (5) Die Wiederholung lediglich einzelner Kurse ist nicht zulässig. (6) Bei Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife ist weder eine Wiederholung der Oberstufe noch eine Wiederholung der Abiturprüfung zulässig. 23

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