Satzung für den Kundenbeirat

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1 raport Satzung für den Kundenbeirat der Fraport AG Stand: 1. April 2014 Inhaltsverzeichnis: Präambel 1 Aufgaben, Kompetenzen Seite 2 2 Zusammensetzung, Auswahlverfahren, Verzicht/Ausschluss Seite 3 3 Amtszeit Seite 4 4 Sitzungen Seite 4 5 Beschlussfassung Seite 4 6 Rechtliche Stellung Seite 5 7 Auflösung Seite 5 8 Schlussbestimmungen Seite 5 1

2 Die Bereichsleitung des Geschäftsbereichs Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit (FTU-TS) der Fraport AG hat folgende Satzung für den Kundenbeirat der Fraport AG beschlossen: Präambel Es wird ein Kundenbeirat (bestehend aus Passagieren und Besuchern, die den Flug hafen Frankfurt nutzen) zur beratenden Mitwirkung an der Gestaltung der wesentli chen kundenrelevanten Leistungen der Fraport AG eingerichtet. Die Mitglieder des Kundenbeirates vertreten die Interessen der Passagiere und Be sucher. Sie sind ein Bindeglied zur Fraport AG und bringen Anregungen, Wünsche und Kritik in den Kundenbeirat ein. Sie informieren die Fraport AG über Kundenerfah rungen zu Image und Qualität der Fraport AG. Mit seiner inhaltlichen Arbeit und sei nes Engagements trägt der Kundenbeirat zur gesteigerten Kundenfreundlichkeit und somit zur positiven Außenwirkung der Gesellschaft bei. > Diese Satzung soll als Grundlage einer vertrauensvollen, kooperativen und fairen Zusammenarbeit aller Beteiligten dienen. 1 Aufgaben und Kompetenzen (1) Der Kundenbeirat hat eine beratende Funktion gegenüber der Fraport AG. (2) Der Kundenbeirat wird, soweit keine vertraulichen Informationen betroffen sind, in den Sitzungen aktuell über wesentliche kundenrelevante Maßnahmen der Fraport AG informiert. (3) Der Kundenbeirat macht selbst Vorschläge, die der Verbesserung des kun denrelevanten Angebots der Fraport AG dienen, und bringt diese im Rahmen der Sitzungen ein. Die Vorschläge werden an die Fachbereiche weitergeleitet, dort bewertet und gegebenenfalls umgesetzt. (4) Eine Kostenerstattung für vom Kundenbeirat erarbeitete Konzepte, Vorschläge oder sonstige Beiträge findet nicht statt. 2

3 2 Zusammensetzung, Auswahlverfahren, Verzicht/Ausschluss (1) Der Kundenbeirat besteht aus bis zu 60 Vertretern der Passagiere und Be sucher. (2) Die Vertreter der Passagiere und Besucher sind unabhängige, ehrenamtli che Mitglieder, die einen repräsentativen Querschnitt der Kundinnen und Kunden der Fraport AG darstellen sollen. Die Auswahl orientiert sich an folgenden Kriterien: (a) Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit (b) Soziodemografische Daten (Beruf, Alter, Familienstand etc.) (c) Anlass der Flüge (Geschäftsreisen, Privatreisen) (d) Anzahl der Flüge ab Frankfurt/Main Die Bewerbungsmodalitäten und -fristen werden öffentlich durch die Fraport AG (Internet, Zeitschriften etc.) bekannt gegeben. Aus den Bewer bungen werden die Kundenbeiräte von dem dafür zuständigen Bereich er mittelt. Die endgültige Mitgliedsaufnahme in den Kundenbeirat erfolgt mit der Teil nahme an der nächstfolgenden Sitzung. (3) Hat ein Vertreter an zwei aufeinander folgenden Sitzungen nicht teilge nommen, wird er von dem dafür zuständigen Bereich angeschrieben, ob er weiterhin Interesse an einer Mitgliedschaft im Kundenbeirat hat. Bei Ver zicht und Nichtmeldung innerhalb von acht Wochen endet die Mitglied schaft automatisch und der Platz wird neu besetzt. (4) Die an den Sitzungen des Kundenbeirates teilnehmenden Vertreter der Fraport AG werden durch die Bereichsleitung des Geschäftsbereichs Flug betriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit (FTU-TS) der Fraport AG ernannt. 3

4 3 Amtszeit Die Amtszeit des Kundenbeirates beträgt 2 Jahre. Eine Wiederberufung ist durch eine erneute Bewerbung möglich. Eine Entscheidung hierüber wird durch Beschluss der Bereichsleitung des Flugbetriebs- und Terminalma nagement, Unternehmenssicherheit (FTU-TS) der Fraport AG getroffen. Die Mitgliedschaft endet vorzeitig durch Verzicht oder Ausschluss. Ein Mitglied kann durch Beschluss der Bereichsleitung des Geschäftsbe reichs Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit (FTU-TS) der Fraport AG während seiner Amtszeit aus dem Kundenbeirat ausgeschlossen werden. 4 Sitzungen Der Kundenbeirat tritt in der Regel max. 2x pro Kalenderjahr zusammen. Er wird spätestens vier Wochen vor der geplanten Sitzung unter Beilage der Tagesordnung einberufen. Die Sitzungen des Kundenbeirates sind nicht öffentlich. Der Vorsitz der Sitzung liegt bei den Vertretern der Fraport AG. Die Fraport AG stellt einen Protokollführer und übernimmt die Versendung von Einladungen und Tagesordnungen. Die Fraport AG zahlt dem Mitglied eine Aufwandspauschale in Höhe von 60,- Euro. Die Aufwandspauschale wird nach Ausfüllen des entsprechen den Formulars auf das Konto des Beiratsmitglieds überwiesen. Weiterge hende Kosten werden nicht erstattet. 5 Beschlussfassung Jedes Mitglied verfügt über je eine Stimme und gleiches Stimmrecht. Der Kundenbeirat kann Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesen den Mitglieder fassen. Diese haben einen empfehlenden Charakter.

5 6 Rechtliche Stellungen Der Kundenbeirat ist kein Organ der Fraport AG. Er ist ein beratendes Gremium der Gesellschaft. 7 Auflösung Der Kundenbeirat kann jederzeit durch Beschluss der Fraport AG aufgelöst wer den. 8 Schlussbestimmungen (1) Die Satzung tritt mit Beschlussfassung durch die Bereichsleitung des Geschäftsbereichs Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unter nehmenssicherheit (FTÜ-TS) der Fraport AG in Kraft. (2) Änderungen der Satzung erfolgen nach Vorberatung durch Beschluss fassung der Bereichsleitung des Flugbetriebs- und Terminalmanage ment, Unternehmenssicherheit (FTU-TS) der Fraport AG. Frankfurt am Main, 1. April 2014 Dr. Pierre Dominique Prümm Leitung Flugbetriebs- und Terminalmanagement, Unternehmenssicherheit I 5

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