DEUTSCHLAND. Regelsatz får Grundtatbestand (EUR) Mit Gef hrdung: ErhÇhung auf (EUR) Mit Sachbesch digung: ErhÇhung auf (EUR)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DEUTSCHLAND. Regelsatz får Grundtatbestand (EUR) Mit Gef hrdung: ErhÇhung auf (EUR) Mit Sachbesch digung: ErhÇhung auf (EUR)"

Transkript

1 GeringfÅgige VerkehrsverstÇße kçnnen durch Polizei oder VerwaltungsbehÇrde mit Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 EUR geahndet werden. Die VerwarnungsgeldhÇhe ist im bundeseinheitlichen katalog geregelt. 5 Der bundeseinheitliche katalog wurde zum neu erlassen und zum erneut ge ndert. Er enth lt Regeln får die Bemessung der Geldbußen. Die sog. Regels tze sollen får h ufig vorkommende Verkehrszuwiderhandlungen eine gleichm ßige Ahndung sicherstellen. Trotzdem gibt es får die VerwaltungsbehÇrden einen Ermessensspielraum, wenn keine Åbliche Begehungsweise (also kein Regelfall) vorliegt. Die Regels tze (ab 60 EUR) im neuen Abschnitt I des amtlichen katalogs gelten, wenn ein Verstoß fahrl ssig begangen wird und gewçhnliche Tatumst nde vorliegen. Wenn schwerwiegende Umst nde oder Voreintragungen im Verkehrszentralregister gegeben sind, kann die Regelgeldbuße erhçht werden (insbesondere bei vors tzlicher Begehung, vgl. Abschnitt II des Katalogs). Eine erhçhung erfolgt außerdem, wenn zum Grundtatbestand eine Gef hrdung oder eine Sachbesch digung hinzukommt: Regelsatz får Grundtatbestand Mit Gef hrdung: ErhÇhung auf Mit Sachbesch digung: ErhÇhung auf

2 22 Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr, in Kurven (mit Gef hrdung) 80 auf Autobahnen 80 AusrÅstung eines Kraftfahrzeugs nicht an die Wetterverh ltnisse angepasst (u.a. keine Winterreifen) 60 mit Behinderung 80 Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerorts am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 60 Bei Sichtweite unter 50 m als FÅhrer eines Gefahrguttransports keinen Parkplatz aufgesucht 140 Sicherheitsabstand Erforderlichen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei mehr als 80 km/h, Abstand weniger als 5/ 10 des halben Tachowertes 75 4/ 10 des halben Tachowertes 100 3/ 10 des halben Tachowertes 160 2/ 10 des halben Tachowertes 240 1/ 10 des halben Tachowertes 320 Erforderlichen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 5/ 10 des halben Tachowertes 100 4/ 10 des halben Tachowertes 180 3/ 10 des halben Tachowertes 240 2/ 10 des halben Tachowertes 320 1/ 10 des halben Tachowertes 400 Mit Lkw Åber 3,5 t oder Bus bei mehr als 50 km/h auf Autobahn Mindestabstand von 50 m nicht eingehalten 80 berholen Unerlaubtes RechtsÅberholen außerorts 100 berholen trotz Behinderung des Gegenverkehrs 100 oder bei unklarer Verkehrslage trotz berholverbot 150 mit Gef hrdung 250 2

3 Vorfahrt / Rotlicht Vorfahrtsmissachtung 100 Rotlichtverstoß 90 mit Gef hrdung 200 mit Sachbesch digung 240 Rotlichtverstoß bei mehr als 1 Sekunde Rotphase 200 mit Gef hrdung 320 mit Sachbesch digung 360 Autobahn / Zug / Bus Beim Einfahren in Autobahn Vorfahrt auf der 75 durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet Autobahnseitenstreifen verbotswidrig benutzt 75 BahnÅbergang Åberquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug n hert 80 Lichtzeichen gegeben wurden 240 die Schranken sich senkten 240 An Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Linienbus, Tram oder Schulbus bei Vorbeifahrt Fahrg ste behindert 40 gef hrdet 50 Gurtpflicht / Kindersicherung Gurtpflicht nicht beachtet 30 Verstoß gegen Kindersicherungspflicht bei einem Kind 60 bei mehreren Kindern 70 Ladung Ladung bei Pkw nicht verkehrssicher verstaut 60 oder gesichert (mit Gef hrdung) Als Fahrer nicht får Vorschriftsm ßigkeit von Fahrzeug 80 oder Ladung gesorgt Sonn- und Feiertagsfahrverbot Verbotswidrig an Sonn- oder Feiertag gefahren 120 Als Halter verbotswidriges Fahren an Sonn- oder Feiertag 570 angeordnet oder zugelassen 3

4 Stopp / Anhalten / Fußg ngeråberweg Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 70 Unbedingtes Haltgebot (Stopp-Schild) nicht befolgt und andere gef hrdet 70 Fehlverhalten an Fußg ngeråberweg 80 Fahrzeugkennzeichen / Kfz-Inbetriebnahme Kurzzeitkennzeichen an nicht nur einem Fahrzeug 60 verwendet An ausl ndischem Kfz/Anh nger heimisches 40 Kennzeichen nicht gefåhrt Kfz, Anh nger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen trotz berschreitung der zul ssigen Breite, HÇhe oder L nge 60 Fahrzeug in Betrieb genommen trotz defekter Lenkeinrichtungen oder Bremsen Lkw, Busse 180 Pkw, Motorr der 90 GewichtsÅberschreitung bei Kfz bis 7,5 t oder Kombination Åber 2 t um mehr als 20 % % % 235 UngenÅgende Mindestprofiltiefe 60 Umweltzone / Handy / Radarwarner Umweltzone befahren ohne Plakette 80 Telefonieren mit Handy am Steuer 60 MitfÅhren von Radarwarnger ten Auch die VerwaltungsbehÇrde kann bzw. muss die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der FÅhrerscheininhaber zum FÅhren von Kfz ungeeignet ist, etwa bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 seit mit 8 Punkten (bisher 18 Punkte) im neuen Fahreignungsregister (dem fråheren Verkehrszentralregister). Im Fahreignungsregister, das beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gefåhrt wird, werden u.a. verkehrsstrafrechtliche Verurteilungen eingetragen, aber auch bescheide ab 60 EUR (bisher 40 EUR), Fahrverbote und Fahrerlaubnisentziehungen. 4

5 Die Eintragungen werden mit einem bis drei Punkten bedacht (fråher ein bis sieben Punkte). Verkehrssicherheitsbeeintr chtigende Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Punkt bewertet. Wer eine besonders verkehrssicherheitsbeeintr chtigende Ordnungswidrigkeit begeht, erh lt zwei Punkte in Flensburg. Verkehrsstraftaten werden je nach Schwere mit zwei oder drei Punkten bewertet. FÅhrerscheininhaber sind seit bei vier oder fånf Punkten zu ermahnen, bei sechs oder sieben Punkten zu verwarnen; bei acht oder mehr Punkten ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Auch ausl ndische Autofahrer werden ins Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen, selbst wenn sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Punkte werden fråhestens nach zweieinhalb, sp testens nach fånf oder zehn Jahren gelçscht Fahrverbot (Monate) Punkte Handy am Steuer 1 GeschwindigkeitsÅberschreitung um km/h 1 innerorts Åber 26 km/h außerorts Åber 31 km/h Rotlichtverstoß ohne Gef hrdung 1 1 mit Gef hrdung/sachbesch digung 1 2 Åber 1 Sek. 1 2 Verbotswidriges berholen 1 mit Gef hrdung / Sachbesch digung 1 2 Alkoholisiertes Fahren mit 0,5 1,09 oder unter Drogeneinfluss Trunkenheitsfahrt (absolute FahruntÅchtigkeit) oder Fahren mit Drogen oder Entzug 5

Der Punktekatalog aus Flensburg:

Der Punktekatalog aus Flensburg: Der Punktekatalog aus Flensburg: Punktekatalog Flensburg - Wählen Sie links weitere Themen aus! Der Punktekatalog Flensburg gibt an, wie viele Punkte man für welches Vergehen erhält, wenn man die Regeln

Mehr

Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog (Stand: 01. Februar 2009) Neue Bußgelder gegen Hauptunfallursachen ab 1. Februar 2009

Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog (Stand: 01. Februar 2009) Neue Bußgelder gegen Hauptunfallursachen ab 1. Februar 2009 Bußgeldkatalog Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog (Stand: 01. Februar 2009) Collage von Verkehrszeichen (Quelle: BMVBS) Neue Bußgelder gegen Hauptunfallursachen ab 1. Februar 2009 Die neuen Obergrenzen

Mehr

Regelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten. innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts. Bis

Regelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten. innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts. Bis Tempolimit überschritten Überschreitung des Limits in km/h Regelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts Bis 10 15 10 - - - - 11-15 25 20 - -

Mehr

- 3 - Tabelle 1. Aktueller

- 3 - Tabelle 1. Aktueller Auflistung der aufgrund der Anhebung der Bußgeldobergrenze für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten beabsichtigten der Bußgeldkatalog Verordnung () Die Bußgeldregelsätze sollen für die nachfolgend genannten

Mehr

BMVBS - Bußgeldkatalog-Bußgeldkatalog

BMVBS - Bußgeldkatalog-Bußgeldkatalog Seite 1 von 12 Bußgeldkatalog Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog Collage von Verkehrszeichen (Quelle: BMVBS) Bußgelder gegen Hauptunfallursachen Die Obergrenzen für Bußgelder sollen für mehr Sicherheit

Mehr

Bußgeldkatalog Neuerungen (... oder gleich zu den Punkten...)

Bußgeldkatalog Neuerungen (... oder gleich zu den Punkten...) Bußgeldkatalog Neuerungen (... oder gleich zu den Punkten...) Neuerungen ab 1. Mai 2014 Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) wurde mit der Neunten und Zehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Abbiegen. Abstand. Tabelle: Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen.

Abbiegen. Abstand. Tabelle: Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen. Abbiegen Tabelle: Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen. Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch

Mehr

Bußgeldkatalog Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)

Bußgeldkatalog Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) Bußgeldkatalog 2010 Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) Übertretung Euro Punkte Fahrverbot bis 10 km/h 15 11-15 km/h 25 16-20 km/h 35

Mehr

...größer 80 km/h betrug weniger als Euro Punkte. 5/10 des halben Tachowertes /10 des halben Tachowertes 100 1

...größer 80 km/h betrug weniger als Euro Punkte. 5/10 des halben Tachowertes /10 des halben Tachowertes 100 1 Abstand Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit......größer 80 km/h betrug weniger als Euro Punkte 5/10 des halben Tachowertes 75 1 4/10 des halben Tachowertes 100 1 3/10 des halben

Mehr

Bußgeldkatalog: BKatV

Bußgeldkatalog: BKatV Beck`sche Textausgaben Bußgeldkatalog: BKatV Textausgabe von Dr. Michael Burmann 4. Auflage Bußgeldkatalog: BKatV Burmann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Bußgelder in Deutschland

Bußgelder in Deutschland Bußgelder in Deutschland Verstöße gegen die deutschen Straßenverkehrsvorschriften werden mit Bußgeldern und Strafen geahndet. Die wichtigsten Regelungen haben wir Ihnen im den zusammengestellt. Geschwindigkeitsüberschreitungen

Mehr

ab (1*) km/h innerorts ab km/h außerorts 75 3 (1*)

ab (1*) km/h innerorts ab km/h außerorts 75 3 (1*) Tempoüberschreitung in mit Pkw / Kraftrad Flensburg bis 10 km/h innerorts 15 bis 10 km/h außerorts 10 11-15 km/h innerorts 25 11-15 km/h außerorts 20 16-20 km/h innerorts 35 16-20 km/h außerorts 30 21-25

Mehr

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer sich aus Gründen der Verkehrssicherheit den geltenden Vorschriften entsprechend zu verhalten.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer sich aus Gründen der Verkehrssicherheit den geltenden Vorschriften entsprechend zu verhalten. Die örtliche Straßenverkehrsbehörde informiert Sie als Verkehrsteilnehmer über die momentan geltenden Bestimmungen aus dem Bußgeldkatalog, in Bezug auf die Wiederaufnahme der Tätigkeit der kommunalen Verkehrsüberwachung

Mehr

Neue Bußgelder ab ( )

Neue Bußgelder ab ( ) von 6 Neue Bußgelder ab 0.02.2009 (02.02.09) Auszug aus dem Bußgeld- und katalog (Stand: 0.02.2009) Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Verkehrsverstoß bisheriges Bußgeld Bußgeld ab 2009 unangepasste

Mehr

ROLAND RECHTSSCHUTZ. Bußgeldkatalog. ROLAND Bußgeldkatalog

ROLAND RECHTSSCHUTZ. Bußgeldkatalog. ROLAND Bußgeldkatalog ROLAND RECHTSSCHUTZ Bußgeldkatalog geht es mir gut ROLAND Bußgeldkatalog 2 AUSZUG ZUR INFORMATION Es gibt klare Verkehrsregeln. Sie sollen dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt, gefährdet oder

Mehr

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim 80 2

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim 80 2 download via Makris Rechtsanwälte Goltsteinstraße 22 D - 40211 Düsseldorf fon +49 (0)211 17335-0 fax +49 (0)211 17335-20 info@makris.de www.makris.de http://www.makris-rechtsanwaelte.de http://www.anwaltskanzlei-fuer-internationales-privatrecht.de

Mehr

Privatkunden Bußgeldkatalog

Privatkunden Bußgeldkatalog Privatkunden Bußgeldkatalog 2 BUSSGELDKATALOG ZUR INFORMATION Es gibt klare Verkehrsregeln. Sie sollen dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt, gefährdet oder geschädigt wird. Über besonders unfallträchtige

Mehr

Eine ausführliche Übersicht zum Bußgeld- und Punktekatalog sowie weitere Informationen übermitteln wir Ihnen gerne auf Wunsch.

Eine ausführliche Übersicht zum Bußgeld- und Punktekatalog sowie weitere Informationen übermitteln wir Ihnen gerne auf Wunsch. 1 download via Makris Rechtsanwälte Goltsteinstraße 22 D - 40211 Düsseldorf fon +49 (0)211 17335-0 fax +49 (0)211 17335-20 info@makris.de http://www.makris-rechtsanwaelte.de Bußgeldkatalogverordnung (BKatV)

Mehr

Geldbuße (in EUR) Halten. Fahrverbot (Monate) Halteverbot missachtet 10. in zweiter Reihe gehalten 15. unzulässig auf Autobahn gehalten 30

Geldbuße (in EUR) Halten. Fahrverbot (Monate) Halteverbot missachtet 10. in zweiter Reihe gehalten 15. unzulässig auf Autobahn gehalten 30 Halten Halteverbot missachtet 10 in zweiter Reihe gehalten 15 unzulässig auf Autobahn gehalten 30 Parken nicht platzsparend geparkt 10 Parkverbot missachtet 15 - länger als eine Stunde 25 in "zweiter Reihe"

Mehr

Bußgeld- und Punktekatalog

Bußgeld- und Punktekatalog Bußgeld- und katalog Bußgeld- und katalog Falschparken Parken an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 40 1 - in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 50 1 - Fahren unter

Mehr

Bußgeld, Punkte, Fahrverbot geordnet nach Verkehrsverstoß:

Bußgeld, Punkte, Fahrverbot geordnet nach Verkehrsverstoß: Falschparken oder zu schnelles Fahren auf der Autobahn je nach Verkehrsverstoß müssen Sie mit Geldbußen, n in Flensburg oder sogar rechnen. Zurich gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen,

Mehr

Rechtsanwaltskanzlei Gabriele Lüsse

Rechtsanwaltskanzlei Gabriele Lüsse Verkehrsverstoße, Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Halten Halteverbot mißachtet ab 10 - - in zweiter Reihe gehalten 15 - - unzulässig auf Autobahn gehalten 30 - - Parken nicht platzsparend geparkt 10 -

Mehr

Reißverschluss verfahren

Reißverschluss verfahren Reißverschluss verfahren StVO Inhaltsverzeichnis 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 3 zu 42 Abs. 2 Abschnitt 12 Sonstige Verkehrsführung Für wen

Mehr

Auszug Bußgeld-Katalog

Auszug Bußgeld-Katalog Auszug Bußgeld-Katalog Straßenverkehr (Stand Januar 2010) Zu schnell gefahren? Seite: 2 + 3 Sicherheitsabstand Seite: 4 eingehalten? Autobahn und Schnellstraßen Falsch verhalten? Seite: 5 Vorfahrt missachtet?

Mehr

Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten

Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten ABSCHNITT II Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz in Euro ( ), Fahrverbot in Monaten Zuwiderhandlungen gegen 24 StVG a) Straßenverkehrs-Ordnung

Mehr

Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts (PKW, andere KFZ bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht)

Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts (PKW, andere KFZ bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht) Bußgeldkatalog 2014 Geschwindigkeitsüberschreitungen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts (PKW, andere KFZ bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht) Tatbestand in km/h Bußgeld in Punkte Fahrverbot Bis 10

Mehr

Straftaten. Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten Sperre Fahrlässige Tötung ** 3 Fahrlässige Körperverletzung ** 3

Straftaten. Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten Sperre Fahrlässige Tötung ** 3 Fahrlässige Körperverletzung ** 3 Straftaten bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten Sperre Fahrlässige Tötung ** 3 Fahrlässige Körperverletzung ** 3 Nötigung 3 A Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 3 A Gefährdung

Mehr

Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ( BKatV) Vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033) Zuletzt

Mehr

Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Stand Februar 2009

Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Stand Februar 2009 Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Stand Februar 2009 Geschwindigkeitsüberschreitungen bei PKW Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften außerhalb geschlossener Ortschaften bis 10

Mehr

Der Führerschein ist in der heutigen hochmobilen Welt zu einem fast lebensnotwendigen Berechtigungsschein geworden, Kraftfahrzeuge führen zu dürfen.

Der Führerschein ist in der heutigen hochmobilen Welt zu einem fast lebensnotwendigen Berechtigungsschein geworden, Kraftfahrzeuge führen zu dürfen. 46 02314 Verkehrssicherheitsarbeit mit jungen Erwachsenen Arbeitsblatt 2 / Seite 1/6 Führerschein Der Führerschein ist in der heutigen hochmobilen Welt zu einem fast lebensnotwendigen Berechtigungsschein

Mehr

Anlage 13. (zu 40) (BGBl. I 2017, Nr.68 S. 3554) In Kraft getreten am

Anlage 13. (zu 40) (BGBl. I 2017, Nr.68 S. 3554) In Kraft getreten am Anlage 13 (zu 40) (BGBl. I 2017, Nr.68 S. 3554) In Kraft getreten am 19.10.2017 Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Mehr

DAS NEUE FLENSBURGER PUNKTESYSTEM AB DEM 1. MAI 2014

DAS NEUE FLENSBURGER PUNKTESYSTEM AB DEM 1. MAI 2014 MERKBLATT Standortpolitik DAS NEUE FLENSBURGER PUNKTESYSTEM AB DEM 1. MAI 2014 Am 1. Mai 2014 ist das neue Punktesystem für die Bewertung von Verkehrsverstößen in Kraft getreten. Zentrales Ziel der Neuordnung

Mehr

Neues Fahreignungs- Bewertungssystem (Alt: Mehrfachtäter-Punktsystem ) START 01. Mai 2014

Neues Fahreignungs- Bewertungssystem (Alt: Mehrfachtäter-Punktsystem ) START 01. Mai 2014 Neues Fahreignungs- Bewertungssystem (Alt: Mehrfachtäter-Punktsystem ) START 01. Mai 2014 Fahreignungsregister (FAER) (Alt: Verkehrszentralregister ) Quelle: BMVI und Kraftfahrt-Bundesamt (Stand 01. Mai

Mehr

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anlage 13 (zu 40 FeV) Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis NK-GVR 1

Inhaltsverzeichnis NK-GVR 1 Inhaltsverzeichnis Bußgeldkatalog (BKat)... 3 Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG)... 71 Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember

Mehr

Anlage 13 (zu 40) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Anlage 13 (zu 40) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anlage 13 (zu 40) (BGBl. I 2014, 363 367) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Im Fahreignungsregister sind

Mehr

Gültig ab

Gültig ab Gültig ab 01.05.2014 Anlage 13 (zu 40 FeV) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs- Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Im Fahreignungsregister

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 24/2013 22.05.2013 Dr. Sch Aktuelles zur Punktereform Sehr geehrte Damen und Herren, am 16.05.2013 hat der Bundestag mit dem 4. Gesetz zur Änderung

Mehr

Abschnitt I Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt I Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten Bußgeldkatalog (BKat) 1 Abschnitt I Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz in Euro ( ), Fahrverbot in Monaten Punkte A. Zuwiderhandlungen

Mehr

- 2-2 Verwarnung. (1) Die Verwarnung muss mit einem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden

- 2-2 Verwarnung. (1) Die Verwarnung muss mit einem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) Vom 13. November 2001

Mehr

Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) "Bußgeldkatalog-Verordnung

Mehr

MERKBLATT Standortpolitik

MERKBLATT Standortpolitik MERKBLATT Standortpolitik DAS NEUE FLENSBURGER PUNKTESYSTEM AB DEM 1. MAI 2014 Am 1. Mai 2014 ist das neue Punktesystem für die Bewertung von Verkehrsverstößen in Kraft getreten. Zentrales Ziel der Neuordnung

Mehr

V aufgeh. durch 5 Satz 2 V ( ) v I 498 mwv Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v I 2232

V aufgeh. durch 5 Satz 2 V ( ) v I 498 mwv Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v I 2232 Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) BKatV Ausfertigungsdatum:

Mehr

498 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 22. März 2013

498 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 22. März 2013 498 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 22. März 2013 Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines es wegen Ordnungswidrigkeiten

Mehr

(1) Die Verwarnung muss mit einem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden sein.

(1) Die Verwarnung muss mit einem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden sein. Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) BKatV Ausfertigungsdatum:

Mehr

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anlage 13 (zu 40 FeV) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden en und Ordnungswidrigkeiten (Fundstelle BGBl. I 2014, 363 367) Im Fahreignungsregister

Mehr

Mittelbare Änderung durch Art. 7b V v I 348 ist berücksichtigt

Mittelbare Änderung durch Art. 7b V v I 348 ist berücksichtigt Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines es wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) BKatV Ausfertigungsdatum:

Mehr

Bußgeldkatalog (Auszug)

Bußgeldkatalog (Auszug) Bußgeldkatalog (Auszug) Geschwindigkeitsverstöße außerhalb geschlossener Ortschaften Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit PKW: bis 10 km/h 10 11 bis 15 km/h 20 16 bis 20 km/h

Mehr

BKatV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

BKatV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines es wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog- Verordnung - BKatV) BKatV Ausfertigungsdatum:

Mehr

Eingangsformel. 1 Bußgeldkatalog. 2 Verwarnung. BKatV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Eingangsformel. 1 Bußgeldkatalog. 2 Verwarnung. BKatV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines es wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) BKatV Ausfertigungsdatum:

Mehr

(1) Die Verwarnung muss mit einem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden

(1) Die Verwarnung muss mit einem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden Entwurf einer Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines es wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung BKatV) Auf Grund

Mehr

- 1 - Vom 13. November 2001

- 1 - Vom 13. November 2001 - 1 - Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) Vom 13. November

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 498 FNA: FNA

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 498 FNA: FNA juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: BKatV Ausfertigungsdatum: 1.03.2013 Gültig ab: 01.0.2013 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 98 FNA: FNA 9231-1-21

Mehr

Bußgeldkatalog mit neuem Punktsystem

Bußgeldkatalog mit neuem Punktsystem Bußgeldkatalog mit neuem Punktsystem Stand: 01.05.2014 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eigene Mobilität ist ein wesentlicher Baustein in der Lebensqualität jedes Einzelnen. Gerade in weitläufigen

Mehr

Rundschreiben 03/2014. Thema: Reform des Punktesystems / Neues Fahreignungsregister (Verkehrsrecht)

Rundschreiben 03/2014. Thema: Reform des Punktesystems / Neues Fahreignungsregister (Verkehrsrecht) Kanzlei am Steinmarkt Rechtsanwälte Georg Kuchenreuter Dr. Andreas Stangl Konrad Alt Andreas Alt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt 12 93413 Cham Telefon: 0 99 71 / 85 40 0 Telefax:

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 498 FNA: FNA

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 498 FNA: FNA juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: BKatV Ausfertigungsdatum: 1.03.2013 Gültig ab: 01.0.2013 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 98 FNA: FNA 9231-1-21

Mehr

Fahrerlaubnis auf Probe

Fahrerlaubnis auf Probe Mitgliedermitteilung Nr. II.7/2014 Kö Fahrerlaubnis auf Probe 1. Wann wird die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt? Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich auf Probe erteilt. Dies

Mehr

Der Grünpfeil. a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen.

Der Grünpfeil. a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen. Start Der Grünpfeil Frage 1: Wenn ich mich einer roten Ampel nähere, die über ein Grünpfeil-Schild verfügt und ich rechts abbiegen will, muss ich erst den Blinker setzen und dann a) zügig auf die Kreuzung

Mehr

1. MAI 2014: DAS NEUE FLENSBURGER PUNKTESYSTEM. Am 1. Mai 2014 ist das neue Punktesystem für die Bewertung von Verkehrsverstößen

1. MAI 2014: DAS NEUE FLENSBURGER PUNKTESYSTEM. Am 1. Mai 2014 ist das neue Punktesystem für die Bewertung von Verkehrsverstößen MERKBLATT Standortpolitik 1. MAI 2014: DAS NEUE FLENSBURGER PUNKTESYSTEM Am 1. Mai 2014 ist das neue Punktesystem für die Bewertung von Verkehrsverstößen in Kraft getreten. Zentrales Ziel der Neuordnung

Mehr

Bußgeldkatalog-Verordnung

Bußgeldkatalog-Verordnung Bußgeldkatalog-Verordnung Die Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338), wird durch die Verordnung

Mehr

Anlage (zu 1 Abs. 1) Bußgeldkatalog

Anlage (zu 1 Abs. 1) Bußgeldkatalog Anlage (zu Abs. ) Bußgeldkatalog Abschnitt I Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten Nr. Tatbestand StVO A. Zuwiderhandlungen gegen 4 StVG a) Straßenverkehrs-Ordnung Grundregeln Durch Außer-Acht-Lassen

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1004 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 07.07.15 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:

Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw: Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2012 Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten verjähren frühestens nach 3 Monaten (Verfolgungsverjährung) Ab 40 EUR kommen noch wenigstens 23,50

Mehr

Punktsystem. Eine wesentliche Neuerung besteht dabei darin, dass prinzipiell

Punktsystem. Eine wesentliche Neuerung besteht dabei darin, dass prinzipiell Ratgeber Bußgeld Punktsystem Seit dem 1. Mai 2014 gilt in Deutschland ein 40 Jahre nach seiner Einführung grundlegend reformiertes Punktsystem. Das Verkehrszentralregister wurde abgeschafft. Im neuen Fahreignungsregister

Mehr

Ü b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der

Ü b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der Ü b e r h o l e n 5 Überholen ist der - tatsächliche (auch absichtslose) Vorgang des Vorbeifahrens - auf dem selben Straßenteil - an einem anderen Verkehrsteilnehmer, - der sich in der selben Richtung

Mehr

Vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3716)

Vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3716) Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) Vom 13. November 2001

Mehr

N E W S L E T T E R. Teil 1 Fragen und Antworten

N E W S L E T T E R. Teil 1 Fragen und Antworten Informationen rund um das Verkehrsrecht Stand März 2009 Seite 1 Unsere Mandanten fahren selbstverständlich immer rücksichtsvoll und verkehrsangepasst! Wenn gleichwohl die Polizei einschreitet, beruht dies

Mehr

Neuer Bußgeldkatalog ab Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen

Neuer Bußgeldkatalog ab Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen Neuer Bußgeldkatalog ab 01.04.2004 Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen Telefonieren im Straßenverkehr EUR 40,00 statt bisher EUR 30,00 müssen Autofahrer bezahlen, die während der Fahrt ohne Freisprechanlage

Mehr

FACHGRUPPE DER AUTOBUSUNTERNEHMUNGEN FACHGRUPPE FÜR DIE BEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW St. Pölten, Landsbergerstr. 1

FACHGRUPPE DER AUTOBUSUNTERNEHMUNGEN FACHGRUPPE FÜR DIE BEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW St. Pölten, Landsbergerstr. 1 INFOBLATT Führerschein-Vormerksystem Stand: Oktober 2014 FACHGRUPPE DER AUTOBUSUNTERNEHMUNGEN FACHGRUPPE FÜR DIE BEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW 3100 St. Pölten, Landsbergerstr. 1 e-mail: verkehr.fachgruppen2@wknoe.at

Mehr

Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2009 Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:

Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2009 Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw: www.bussgeldkataloge.de Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2009 Hier finden Sie Auszüge aus dem Verwarnungs- und dem Bußgeldkatalog. Zugunsten der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit

Mehr

Info-Broschüre. Bußgeldkatalog

Info-Broschüre. Bußgeldkatalog Info-Broschüre Bußgeldkatalog 2 Titelbild: Gerhard Seybert (Fotolia) Grafiken: ARCD, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ARCD-Bußgeldkatalog, Auszug aus dem offiziellen Bußgeldkatalog,

Mehr

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis Abbiegen Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet.

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis Abbiegen Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet. Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis Abbiegen Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet 70 Euro 2 Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und 70

Mehr

Neues aus dem Verkehrsrecht

Neues aus dem Verkehrsrecht Neues aus dem Verkehrsrecht Ewald Ternig, FHöV- Fb. Polizei / LPS Rhld.-Pf. Rita Schemmer, Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz 2 Abs. 3 a StVO Winterreifenpflicht? Ausrüstung an Wetterverhältnisse

Mehr

1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5 t

1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5 t kai.orlob@mainzer-fahrschule.de 06131/6933980 Zahlentest für die Führerscheinklasse B (Pkw) 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? - bis 3,5

Mehr

Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV - Anlage (zu 1 Abs. 1)

Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV - Anlage (zu 1 Abs. 1) Gesetzgeber Tabelle vom 25.04.2006 0187951 Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV - Anlage (zu 1 Abs. 1) 1 Zuwiderhandlungen gegen 24 StVG 1.1 Straßenverkehrs-Ordnung 1.1.1 Grundregeln 1.1.2 Straßenbenutzung

Mehr

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit

Mit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit Lies die Fragen genau durch. Überlege in Ruhe und kreuze ( die richtige Antwort/die richtigen Antworten an! 1. Du kommst an eine Straße mit diesem Verkehrszeichen. Darfst du in die Straße mit deinem Fahrrad

Mehr

- 2-2 Verwarnung. (1) Die Verwarnung muss mit einem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden

- 2-2 Verwarnung. (1) Die Verwarnung muss mit einem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) Vom 13. November 2001

Mehr

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs- Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs- Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs- Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anlage 13 (zu 40) Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen

Mehr

Verkehrsverstöße von LKW-Fahrer 2007

Verkehrsverstöße von LKW-Fahrer 2007 Sonderauswertung des Kraftfahrtbundesamtes im Auftrag des ACE Auto Club Europa (2008) Verkehrsverstöße von LKW-Fahrer 2007 1. Bei Eis und Schnee (STVO 2 Abs.3) 2. Bei wetterbedingt schlechter Sicht (STVO

Mehr

Rotlicht- / Stoppschild-Verstöße

Rotlicht- / Stoppschild-Verstöße Eine Recherche des ACE Auto Club Europa Stand: August 2009 Rotlicht- / Stoppschild-Verstöße 1. Recherche-Schwerpunkte 2.a. 2.b. 3.a. 3.b. Verstöße gegen die Haltepflicht an roten Ampeln Verstöße gegen

Mehr

So läuft das Verfahren ab 5. Rechtsschutzversicherung und Rechtsanwalt sinnvoll oder sogar nötig? 29. Verkehrsverstöße und ihre Folgen 37

So läuft das Verfahren ab 5. Rechtsschutzversicherung und Rechtsanwalt sinnvoll oder sogar nötig? 29. Verkehrsverstöße und ihre Folgen 37 2 Inhalt So läuft das Verfahren ab 5 Was ist eigentlich ein Verkehrsverstoß? 6 Die Verwarnung 6 Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde 8 Wenn es vor Gericht geht 22 Können Sie gegen ein Urteil vorgehen?

Mehr

Bußgeldkatalog. weniger als 4/ weniger als 3/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) Monat

Bußgeldkatalog. weniger als 4/ weniger als 3/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) Monat Bußgeldkatalog Abstandverstoß Ohne zwingenden Grund stark gebremst mit Gefährdung Ohne zwingenden Grund stark gebremst mit Sachbeschädigung Sicherheitsabstand unterschritten bei einem Tempo bis 80 km/h

Mehr

Infocenter der R+V Versicherung. Bußgeldkatalog Punkte im Straßenverkehr

Infocenter der R+V Versicherung. Bußgeldkatalog Punkte im Straßenverkehr Infocenter der R+V Versicherung Bußgeldkatalog Punkte im Straßenverkehr Inhalt Das Infocenter der R+V Versicherung Das Infocenter der R+V Versicherung... Der Bußgeldkatalog des R+V-Infocenters... Risiken

Mehr

Das künftige Punktesystem ab 2014 Fahreignungsregister (FaER) (Entwurf) (Quelle:BMVBS)

Das künftige Punktesystem ab 2014 Fahreignungsregister (FaER) (Entwurf) (Quelle:BMVBS) Das künftige Punktesystem ab 2014 Fahreignungsregister (FaER) (Entwurf) (Quelle:BMVBS) Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Ermahnung und Information über Fahreignungs-Bewertungssystem

Mehr

Rechtsschutz. Auszug aus dem Bußgeldkatalog. Stand: 01.02.2009

Rechtsschutz. Auszug aus dem Bußgeldkatalog. Stand: 01.02.2009 Auszug aus dem katalog Stand: 01.02.2009 Ausgewählte Verkehrsverstöße im Überblick Geschwindigkeitsüberschreitung mit PKW trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen,

Mehr

Das neue Fahreignungsregister

Das neue Fahreignungsregister Fachgespräch Das neue Fahreignungsregister Carsten Bräuer, DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Oranienburg Inhalt 1. Einführung 2. bisherige Rechtslage im VZR und neue Regelungen gemäß Fünftes Gesetz zur

Mehr

Tipps und Infos rund ums Blinken

Tipps und Infos rund ums Blinken Verkehrsexperten informieren Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. (ADAC) Ressort Verkehr, Am Westpark 8, 81373 München www.adac.de/verkehrs-experten Tipps und Infos rund ums

Mehr

Bundesgesetzblatt. Tag Inhalt Seite Einunddreißigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung...

Bundesgesetzblatt. Tag Inhalt Seite Einunddreißigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung... Bundesgesetzblatt 3029 Teil I G 5702 2001 Ausgegeben zu Bonn am 21. November 2001 Nr. 59 Tag Inhalt Seite 9. 11. 2001 Einunddreißigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung............................

Mehr

Bußgeldkatalog. Der neue. Mit neuem Punktesystem. (gültig ab dem 1.5.2014)

Bußgeldkatalog. Der neue. Mit neuem Punktesystem. (gültig ab dem 1.5.2014) Der neue Bußgeldkatalog Mit neuem system (gültig ab dem.5.04) Aktuelle Radarmeldungen, Rechtstipps und Informationen unter facebook.com/anwaltskanzlei.vs Ein Service der Anwaltskanzlei Brugger, Schiessle,

Mehr

Vorwort Inhaltsverzeichnis. Verkehrsstrafrecht 1. Ordnungswidrigkeitenrecht 85. Fahrerlaubnisrecht 191. Verkehrs-und Bundeszentralregister 213

Vorwort Inhaltsverzeichnis. Verkehrsstrafrecht 1. Ordnungswidrigkeitenrecht 85. Fahrerlaubnisrecht 191. Verkehrs-und Bundeszentralregister 213 Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis V IX 1. Kapitel Verkehrsstrafrecht 1 2. Kapitel Ordnungswidrigkeitenrecht 85 3. Kapitel Fahrerlaubnisrecht 191 4. Kapitel Verkehrs-und Bundeszentralregister

Mehr

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 12 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO Grundregeln - 1 StVO 101000 Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. 1 Abs. 2, 49 StVO; 24 StVG; -- BKat 101006 Sie gerieten ins Schleudern und verursachten

Mehr

Datum Klasse Uhrzeit The Kurzbeschreibung

Datum Klasse Uhrzeit The Kurzbeschreibung Datum Klasse Uhrzeit The Kurzbeschreibung Montag 25.09.2017 Grund 18.30-20,00 12 Lebenslanges Lernen / Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften Zahlen, Daten, Fakten / Ältere Fahrer, Fahranfänger

Mehr

Die Reform des Verkehrszentralregisters

Die Reform des Verkehrszentralregisters Berlin, 19. Dezember 2013 Herausgeber: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.v. Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon 030 590099-513 Telefax 030 590099-529 www.bga.de info@bga.de Ansprechpartner:

Mehr

BUSSGELD, FLENSBURGER PUNKTE UND FAHRVERBOT

BUSSGELD, FLENSBURGER PUNKTE UND FAHRVERBOT VERKEHRSVERSTÖSSE BUSSGELD, FLENSBURGER PUNKTE UND FAHRVERBOT Irgendwann trifft es jeden Autofahrer. Ob Sie die zulässige Parkzeit überschreiten oder mit dem Auto zu schnell unterwegs sind. Das Risiko,

Mehr

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Polizeipräsidium Rheinpfalz Polizeipräsidium Rheinpfalz Verkehrssicherheitsarbeit 2007 Inhalt 1. Zuständigkeitsbereich des PP Rheinpfalz 2. Verkehrsunfallentwicklung im PP Rheinpfalz 2.0 Schnellübersicht 2.1 Allgemeine Entwicklung

Mehr

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mitteilungen der Juristischen Zentrale Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 31/2013 27.06.2013 Dr. Sch Neues zur Punktereform Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem der Bundesrat die Punktereform an den Vermittlungsausschuss

Mehr