Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis Abbiegen Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet.

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1 Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis Abbiegen Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet 70 Euro 2 Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und 70 Euro 2 dadurch einen anderen gefährdet. Nicht voreinander und andere gefährden 70 Euro 2 Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen 80 Euro 2 Verkehrsteilnehmer gefährdet Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn 70 Euro 2 dadurch gefährdet Abbiegen: Entgegenkommendes Fahrzeug nicht durchlassen und 70 Euro 2 gefährden Abstand Ohne zwingenden Grund stark gebremst mit Gefährdung Sicherheitsabstand unterschritten bei einem Tempo bis 80 km/h mit Gefährdung Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80? der Abstand in Metern nicht weniger als 1/4 des Tachowertes Sicherheitsabstand unterschritten bei mehr als Tempo 80? der Abstand betrug weniger als 5/10 75 Euro 1 des Wertes»halber Tacho«weniger als 4/ Euro 2 weniger als 3/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) 160 Euro 3 1 Monat weniger als 2/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) 240 Euro 4 2 Monate weniger als 1/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) Monate Bei mehr als 130 km/h war der Abstand weniger als 5/10 des Wertes»halber Tacho«100 Euro 2 weniger als 4/ Euro 3 weniger als 3/ Euro 4 1 Monat weniger als 2/ Monate weniger als 1/ Euro 4 3 Monate Alkohol Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim ersten Mal 500 Euro 4 1 Monat

2 Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim zweiten Mal Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze ab dem dritten Mal Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss Autobahnen und Kraftfahrtstraßen Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (auch der Versuch ist strafbar) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen 1000 Euro 1500 Euro 4 3 Monate 4 3 Monate Monat desgleichen in Ein- und Ausfahrten 75 Euro 4 desgleichen auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 1 4 desgleichen auf der durchgehenden Fahrbahn 200 Euro 4 1 Monat Wenden im Tunnel 40 Euro 1 Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt 75 Euro 2 Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeuges über die nächstliegende Ausfahrt hinaus oder beim Abschleppen auf die Autobahn eingefahren Nicht möglichst weit rechts gefahren, obwohl dies möglich 80 Euro 1 gewesen wäre, mit Gefährdung Benutzung mit einem bauartbedingt nicht zulässigen Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h oder Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten) Unzulässiges Halten Unzulässiges Parken 40 Euro 2 Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 50 Euro 3 60 Euro 3 1 Monat Bei stockendem Verkehr keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge gebildet Beim Einfahren Vorfahrt des fließenden Verkehrs nicht beachtet Bahnübergang 50 Euro 3 Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

3 Als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert Beleuchtung Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig benutzt oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt mit Gefährdung Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren mit Gefährdung Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen innerorts Kein Abblendlicht am Tage trotz Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen außerorts 700 Euro 4 3 Monate 350 Euro 4 40 Euro 3 Ohne Abblendlicht im Tunnel fahren Haltendes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig beleuchtet Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt Missbrauch der Warnblinkanlage 5 Euro Missbrauch von Hupe und Lichthupe mit Belästigung Einsatz unerlaubter Schallzeichen Bereifung Unzureichende Profiltiefe 350 Euro 3 Drogen Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim zweiten Mal Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr ab dem dritten Mal Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss Fahrerflucht 500 Euro 4 1 Monat 1000 Euro 1500 Euro 4 3 Monate 4 3 Monate 7 Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

4 Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) Sonstige Fälle der Fahrerflucht 7 Fahrzeugmängel Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.b. Verbindungseinrichtung) als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.b. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen Fußgängerübergang An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt Geschwindigkeit Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h (außerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 11 bis 15 km/h(außerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 16 bis 20 km/h(außerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 21 bis 25 km/h(außerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 26 bis 30 km/h(außerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 31 bis 40 km/h(außerhalb 5 75 Euro Euro 3 50 Euro 1 50 Euro 3 80 Euro 4 70 Euro 1 80 Euro 3 1 3

5 Geschwindigkeitsüberschreitung 41 bis 50 km/h(außerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 51 bis 60 km/h(außerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 61 bis 70 km/h(außerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung über 70 km/h (außerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h (innerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 11 bis 15 km/h(innerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 16 bis 20 km/h(innerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 21 bis 25 km/h(innerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 26 bis 30 km/h(innerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 31 bis 40 km/h(innerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 41 bis 50 km/h(innerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 51 bis 60 km/h(innerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung 61 bis 70 km/h(innerhalb Geschwindigkeitsüberschreitung über 70 km/h(innerhalb Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (PKW) Nichtangepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen, Kreuzungen, Einmündungen und bei schlechten Sichtverhältnissen Nichtangepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, 160 Euro 3 1 Monat 240 Euro 4 1 Monat 440 Euro 4 2 Monate 600 Euro 4 3 Monate 80 Euro Euro Euro 3 1 Monat 200 Euro 4 1 Monat 280 Euro 4 2 Monate 480 Euro 4 3 Monate 680 Euro 4 3 Monate 50 Euro 3 60 Euro 3

6 Bahnübergängen, Kreuzungen, Einmündungen und bei schlechten Sichtverhältnissen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer Nichtangepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen, Kreuzungen, Einmündungen und bei schlechten Sichtverhältnissen desgleichen mit Sachbeschädigung Nicht angepasstes Tempo in anderen Fällen Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde Illegale Kraftfahrzeugrennen als Teilnehmer Illegale Kraftfahrzeugrennen als Veranstalter Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt 75 Euro Euro 400 Euro 4 1 Monat 500 Euro 4 75 Euro 4 Grünpfeil Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen 150 Euro 3 Verkehrsrichtungen gefährdet Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil: Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten 100 Euro 3 der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil: Vor dem 70 Euro 3 Rechtsabbiegen nicht angehalten Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil: Den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegefurten 100 Euro 3 Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer 50 Euro 1 Rückhalteeinrichtung Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich

7 Rückhalteinrichtung Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast) Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung Halten und Parken Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist mit Behinderung Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen Parken an genannten Stellen oder auf Rad- und Gehwegen mit Behinderung länger als eine Stunde zusätzlich mit Behinderung Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen Halten in zweiter Reihe mit Behinderung Parken in zweiter Reihe mit Behinderung länger als 15 Minuten zusätzlich mit Behinderung Parken auf Sperrflächen Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen mit Behinderung länger als 3 Stunden zusätzlich mit Behinderung Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Haltestellen und Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen, über 40 Euro 1 40 Euro 1 50 Euro 1

8 Schachtdeckeln und soweit es durch Verkehrszeichen verboten ist mit Behinderung länger als 3 Stunden zusätzlich mit Behinderung Parken an abgelaufener Parkuhr ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe bis zu 30 Minuten bis zu 1 Stunde bis zu 2 Stunden bis zu 3 Stunden über 3 Stunden Parken auf Schwerbehinderten- Parkplatz Nicht platzsparend gehalten oder geparkt Parklücke einem Berechtigten weggenommen Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (PKW) mit Behinderung länger als 3 Stunden Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen Beim Ein- oder Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet Fahrzeug verlassen ohne Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Verkehrsstörungen In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken Handyverbot Rechtswidrige Benutzung von Handys während der Fahrt als Radfahrer Rechtswidrige Benutzung von Handys während der Fahrt als Kraftfahrzeugführer Hauptuntersuchung Meldepflichtige Änderungen (neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungsstelle nicht mitgeteilt HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 2 bis zu 4 Monaten 40 Euro 1

9 HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 4 bis zu 8 Monaten HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate 60 Euro 1 AU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: zwischen 2 und 8 Monaten AU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate 60 Euro 1 mit unzulässiger Mischbereifung gefahren als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe von 1,6 mm (EU-Norm seit 60 Euro ) gefahren als Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen 75 Euro 1 verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben als Halter den Betrieb angeordnet o. zugelassen 1 3 Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50 Euro 3 Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vorschriften über Lichter und Leuchten verstoßen Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des 50 Euro 3 zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 20 % Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des 75 Euro 3 zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 25 % Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme eines PKW bei Überschreitung des 1 3 zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 30 % ab Mitte 2006: Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetterverhältnissen angepasst sind (Winterreifen) zusätzlich mit Behinderung 40 Euro 1 Kurzkennzeichen für andere als Prüfungs-, Probe- oder 50 Euro Überführungsfahrt verwendet Polizei Führerschein/Fahrzeugschein nicht

10 mitgeführt oder ausgehändigt Warndreieck und Verbandskasten nicht mitgeführt bzw. vorgezeigt Verkehrsregelnde Weisungen oder Anweisung zur Durchführung einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht befolgt Einem Einsatz-Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen Haltegebot der Polizei nicht befolgt 50 Euro 3 Rechtsfahrgebot Bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert Rote Ampel Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung überfahren. Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung (max. 1 Sekunde). Ampel bei "Rot" überfahren ohne Gefährdung (max. 1 Sekunde). Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem "Rot" ohne Gefährdung mit Gefährdung überfahren. Sicherheit Fahren mit beeinträchtigtem Gehör (zu laute Musik) Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung: als Kraftfahrer bei laufendem Motor Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung:als Radfahrer Vor der Fahrt Scheiben nicht ausreichend vom Eis befreit oder freie Sicht anderweitig mehr als zulässig eingeschränkt Fahren ohne Sicherheitsgurt (Neu: auch in Reisebussen!) 1 Kind nicht nach Vorschrift gesichert (zum Beispiel mit Gurt, aber ohne Kindersitz) 80 Euro 2 80 Euro Monat 200 Euro 4 1 Monat 90 Euro Euro 4 1 Monat 40 Euro 1 mehrere Kinder 1 Kind ohne jede Sicherung 40 Euro 1 mehrere Kinder 50 Euro 1

11 Schutzhelmpflicht nicht beachtet Die Ausrüstung des Fahrzeugs ist nicht an die Wetterverhältnisse angepaßt (Winterreifen, 40 Euro Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage) mit Verkehrsbehinderung 80 Euro 1 Sonntagsfahrverbot für LKW Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder 380 Euro 1 Feiertag angeordnet Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 75 Euro 1 Straßenbenutzung Straße verbotswidrig befahren (Sonderfahrstreifen für Taxen und Busse des Linienverkehrs oder andere Verkehrsverbote) mit Behinderung der Busse des Linienverkehrs Einbahnstraßenschild missachtet Im verkehrsberuhigten Bereich Fußgänger behindert mit Gefährdung 40 Euro 1 Im Fußgängerbereich bei nichtzugelassenem Fahrzeugverkehr Fußgänger gefährdet vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt mit Gefährdung Gehweg, Grünanlagen oder Seitenstreifen befahren mit Behinderung mit Gefährdung Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen Fahren trotz Fahrverbotes wegen Smog-Alarm oder einer anderen öffentlich bekannt gemachten Anordnung 50 Euro 1 5 Euro 40 Euro 1 Befahren des Kreisverkehrs in falscher Richtung (Kfz) Überholen Überholen trotz Verbot 70 Euro 1 Innerorts rechts überholt Außerorts rechts überholt 100 Euro 3 Überholen, ohne wesentlich schneller zu sein 80 Euro 1 Überholen mit zu wenig Seitenabstand 1 Nach dem Überholen nicht schnell wieder eingeordnet

12 Beim Überholtwerden das Tempo erhöht Als langsames Fahrzeug anderen das Überholen nicht ermöglicht Überholen, obwohl der Überholte blinkte, um sich einzuordnen Überholen bei unklarer Verkehrslage Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Gefährdung Überholen bei unklarer Verkehrslage mit Sachbeschädigung Zum Überholen ausgeschert und Nachfolgende gefährdet Überholen am Fußgängerüberweg oder dort das Vorrecht der Fußgänger missachtet Umweltschutz und Sauberkeit Durch mangelnde Umsicht andere Verkehrsteilnehmer beschmutzt Straße beschmutzt oder mit einer Flüssigkeit benetzt und trotz möglicher Gefährdung den Zustand nicht beseitigt oder kenntlich gemacht Unnützes Hin- und Herfahren innerorts Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung Gegenstand auf der Straße liegengelassen trotz möglicher Gefährdung Unfall Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach 142 Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen 100 Euro Euro Euro 4 1 Monat 300 Euro 4 1 Monat 80 Euro 2 50 Euro 4 40 Euro 1 40 Euro 2 7

13 Unterlassene Hilfeleistung 5 Fahrlässige Tötung 5 Straftat nach Fahrlässige Körperverletzung 5 Straftat nach Vorfahrt An eine Vorfahrtsstraße zu schnell herangefahren Vorfahrt nicht beachtet mit Behinderung Vorfahrt oder Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung An beschilderten Engstellen Entgegenkommenden Vorrang 5 Euro nicht gewährt An der Haltelinie nicht gehalten mit Gefährdung 50 Euro 3 Rotlicht missachtet 90 Euro Euro 3 1 Monat mit Gefährdung 200 Euro 4 1 Monat 240 Euro 4 1 Monat Rotlicht missachtet bei Rotphase länger als 1 Sekunde 200 Euro 4 1 Monat mit Gefährdung Monat 360 Euro 4 1 Monat Wenden, Rückwärtsfahren oder Abbiegen Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen mit 70 Euro 2 Gefährdung Einfahren in eine Kreuzung oder

14 Einmündung trotz stockenden Verkehrs mit Behinderung Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen oder Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen Abbiegen, ohne Fahrzeug durchzulassen, oder ohne Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen mit Gefährdung 80 Euro 2 70 Eur 2 Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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