Schriftliche Kleine Anfrage

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Ahndung von Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern in Hamburg Mit Pressemitteilung vom 29. Juni 2015 berichtet die Polizei Hamburg von einem Schwerpunkteinsatz der Fahrradstaffel zur Ahnung von Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern in Hamburg. Fraglich ist, auf welche Art und Weise auch künftig Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern verhindert und geahndet werden sollen. Dies gewinnt vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausrichtung Hamburgs zur Fahrradstadt an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welches Ziel sollte mit dem jüngsten Schwerpunkteinsatz der Fahrradstaffel bezweckt werden? 2. Inwiefern sind weitere Schwerpunkteinsätze der Fahrradstaffel oder weiterer Einsatzkräfte zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geplant? Der Einsatz der Fahrradstaffel erfolgt mit dem Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit und Stärkung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Bürger durch sichtbare Polizeipräsenz, wirkungsvolle Einflussnahme auf verkehrsgerechtes Verhalten von Fahrradfahrern, Reduzierung von radfahrtypischen Unfallrisiken und Reduzierung von Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung. Hierzu werden neben einer zielorientierten Streifentätigkeit überwiegend repressive Schwerpunkteinsätze und Großkontrollen mit zusätzlichen Einsatzkräften an unfallrelevanten Örtlichkeiten gegen Fehlverhalten vor allem von rücksichtslosen Radfahrern sowie gegen Fehlverhalten von Kraftfahrern gegenüber Radfahrern im fließenden und ruhenden Verkehr durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt eine intensive Aufklärung vor Unfallgefahren im Radverkehr im Dialog mit Rad- und Kraftfahrern vor Ort sowie bei Messen, an Informationsständen und bei anderen geeigneten Gelegenheiten. Durch die dabei erreichte Öffentlichkeitswirksamkeit soll eine Verankerung des Themas Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Wahrnehmung der Bürger erreicht werden. Je Kalendermonat wird mindestens ein solcher Einsatz durchgeführt, seit Januar 2014 bisher insgesamt 21 Einsätze. Es ist geplant, diese Maßnahmen weiterhin fortzuführen. 3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (welche Delikte) wurden durch Radfahrer in den Jahren 2014 und laufend bis zum durch Radfahrer begangen und geahndet? Ordnungswidrigkeiten wurden im erfragten Zeitraum geahndet. Die jeweilige Anzahl und Art der Verkehrsverstöße sind den Anlagen zu entnehmen.

2 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Verkehrsstraftaten werden bei der Polizei im Hinblick auf die Verkehrsbeteiligung des Beschuldigten statistisch nicht erfasst. Für die diesbezügliche Beantwortung wäre daher die händische Auswertung von über Strafanzeigen erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wurden daraufhin Radfahrer ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen oder sogar aus dem Verkehr gezogen? Wenn ja, wie viele? Verkehrsverstöße waren im Abfragezeitraum im Fahreignungsregister eintragungspflichtig. Inwieweit alle Verstöße nach Abschluss des Bußgeldverfahrens zu einer Eintragung in das Fahreignungsregister oder zu fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen geführt haben, ließe sich nur durch die händische Auswertung aller Einzelfälle ermitteln. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Auf welche Art und Weise gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten von Radfahrern in Hamburg künftig verstärkt oder regelmäßig zu verhindern und zu ahnden? Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist ständige Aufgabe des Polizeivollzuges. Dabei wird die erfolgreiche Arbeit der Fahrradstaffel auch in Zukunft unverändert fortgesetzt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 Anlage 1 Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger gekennzeichnet war Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht <vorhanden/betriebsbereit> war Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sachschaden Sie befuhren als Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen <215/220>) gekennzeichnet war Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt war Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenver- 6 3

4 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle kehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Vorfahrtregelung durch Zeichen 17 <205/206> gekennzeichnet war Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn Sie schädigten durch Außer- Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch 2 Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot Sie befolgten nicht die Weisung des Polizeibeamten Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam 30 9 zum Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf gekennzeichnet war Sie bogen nach <links/rechts> ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Sie missachteten als Fußgänger das Rotlicht der Lichtzeichenanlage Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage Sie überholten bei unklarer Verkehrslage Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht <vorhanden/betriebsbereit> war Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Haltgebot des Polizeibeamten Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung Sie befuhren als Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen <215/220>). Es kam zum

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Sie führten ein Fahrrad ohne die vorgeschriebene seitliche Kenntlichmachung Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Es kam zum Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts Sie bogen ab, ohne ein <entgegenkommendes/in gleicher Richtung fahrendes> Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es 85 4 kam zum Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung <unzulässig/mangelhaft> war Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden Sie fuhren in den <Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich> ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen Sie fuhren nicht möglichst weit rechts Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behinderten +) dadurch Andere Sie schädigten als Fahrzeugführer <ein Kind/einen Hilfsbedürftigen/einen älteren Menschen>, insbesondere durch <nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit/mangelnde Bremsbereitschaft/unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren/unzureichenden Seitenabstand beim Überholen> Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahrende Fahrzeug Sie fuhren an <einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn> links vorbei, ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen 5

6 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 6 Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar 80 2 benutzen wollte Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war Sie ließen an einer Fahrbahnverengung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht, so dass es zum Unfall kam Sie gefährdeten +) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere Sie benutzten nicht den rechten Fahrstreifen und behinderten +) dadurch Andere gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßenoder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster 1 Geschwindigkeit und gefährdeten +) dadurch Andere Sie scherten zum Überholen aus, ohne es rechtzeitig und deutlich anzukündigen, und gefährdeten +) dadurch Andere Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer Verkehrsteilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>) Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter wesentlich behindert +) wurde Sie bogen nach <links/rechts> ab, ohne sich vorher ordnungsgemäß eingeordnet zu haben Sie bogen nach <links/rechts> ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten Sie bogen ab, ohne ein <entgegenkommendes/in gleicher Richtung fahrendes> Fahrzeug durchfahren zu lassen Sie bogen ab, ohne ein <entgegenkommendes/in gleicher Richtung fahrendes> Fahrzeug durchfahren zu lassen, und 70 1 gefährdeten +) dadurch Andere Sie fuhren trotz stockenden Verkehrs in die <Kreuzung/Einmündung> ein.

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 Verstöße Radfahrer 2014 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend abzusichern Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten Sie benutzten die <Autobahn/Kraftfahrstraße> mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug Sie fuhren freihändig Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam 1 zum Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen 80 1 erkennbar benutzen wollte Sie befolgten nicht die verkehrsregelnde Weisung des Polizeibeamten Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. Es kam zum Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Zeichen des Polizeibeamten Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **) Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen für Omnibusse oder Taxen (Zeichen 245) und behinderten +) den Linien- bzw. Taxenverkehr Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>) Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Zeichen <239/242.1, 242.2> mit Zusatzzeichen), in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger Sie gefährdeten +) als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Zeichen <239/242.1, 242.2>), in dem Fahrzeugverkehr nicht zugelassen war, einen Fußgänger Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) das Fahrzeug, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung Sie führten das nicht vorschriftmäßige ( ohne Bremsen) Fahrzeug (Fahrrad), wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich 0 1 beeinträchtigt war Sie führten das nicht vorschriftsmäßig ( Fixie ) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. 1 Ein Fahrrad mit starrem Gang und ohne Bremsen Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrrad, wodurch die Verkerhssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es waren keine Bremsen am Fahrrad vorhanden. 1 7

8 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Verstöße Radfahrer 2014 noch Anlage 1 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das vorausfahrende Fahrzeug *) auf. Es entstand <Personenscha- den/sachschaden> Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das vorausfahrende Fahrzeug *) auf Sie befuhren die o. a. Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Einbahnstraße, Zeichen 220). Dadurch kam es zum Unfall mit dem entgegenkommenden Fahrzeug *). Es entstand <Personenschaden/Sachschaden> Sie folgten als Kraftfahrzeugführer nicht der durch Zeichen <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Dadurch kam es zum Unfall mit dem entgegenkommenden Fahrzeug *) Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. Es kam zum Gesamt

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 Anlage 2 Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war Die Rotphase dauerte bereits länger als Sekunde an Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder 48 hielten gekennzeichnet war Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht <vorhanden/betriebsbereit> war Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite gekennzeichnet war Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. Es kam zum Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer 2 durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sachschaden Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen

10 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 10 Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse 35 8 erforderten Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt 80 8 war Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht <vorhanden/betriebsbereit> war Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage Sie befolgten nicht die Weisung des Polizeibeamten Sie schädigten durch Außer- Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht <vorhanden/betriebsbereit> war Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behinderten +) dadurch Andere Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Vorfahrtregelung durch Zeichen <205/206> Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **) Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere Sie fuhren als <Radfahrer/Mofafahrer> nebeneinander Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahrende Fahrzeug Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer 30 2

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1004 Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle Verkehrsteilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte. Es kam zum Sie bogen nach <links/rechts> ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten Sie bogen ab, ohne ein <entgegenkommendes/in gleicher Richtung fahrendes> Fahrzeug durchfahren zu lassen Sie bogen ab, ohne einen in <entgegenkommender/gleicher> Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer 85 2 durchfahren zu lassen Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. Es kam zum Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen 60 2 oder hielten Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Haltgebot des Polizeibeamten Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>) Sie fuhren in den <Kreuzungsbereich/Einmündungsbereich> ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten +) dadurch Andere Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten, und gefährdeten +) dadurch Andere Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>) Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radver- 11

12 Drucksache 21/1004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Verstöße Radfahrer 1. Halbjahr 2015 Tatbestandsnummer Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle kehrsführung im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen Sie fuhren vom Fahrbahnrand an Sie benutzten die <Autobahn/Kraftfahrstraße> mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden 5 1 waren Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug Sie überquerten als Fußgänger <nicht auf dem kürzesten Weg/an nicht vorgesehener Stelle/ohne Beachtung des 10 1 Fahrzeugverkehrs> die Fahrbahn Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg 80 1 erkennbar benutzen wollte Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegenverkehr keinen Vorrang (Zeichen 208) Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>) gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206) Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) das Fahrzeug, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden. Gesamt

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