Innerorts Raum für alle!?
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- Anna Adenauer
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Frage 1 / Folie 3 20,- Euro kostet das Verwarnungsgeld für Halten in zweiter Reihe. Wer länger als 15 Minuten in der zweiten Reihe hält und dabei den Verkehr behindert, zahlt 35,- Euro. Wer beim Halten das Warnblinklicht einschaltet, macht es noch teurer: Man zahlt eventuell zusätzlich ein Verwarnungsgeld von 5,- Euro für das so genannte»missbräuchliche Einschalten der Warnblinkanlage«. Das Warnblinklicht darf immer nur eingeschaltet werden, wenn ein Fahrzeug unfreiwillig steht (Panne, Unfall, etc.). Am teuersten wird es allerdings, wenn durch das Ausweichen des fließenden Verkehrs ein Verkehrsunfall passiert. Dann kann man als Falschparker auch eine Mithaftung zugesprochen bekommen.
2 Frage 2 / Folie 7 Die vier wichtigsten Regeln für das Verhalten an Bushaltestellen: 1. An Bussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden. 2. Fährt vor Ihnen ein Omnibus des Linienverkehrs oder ein gekennzeichneter Schulbus, der das Warnblicklicht eingeschaltet hat, darf dieser nicht überholt werden. Er nähert sich nämlich einer besonders gefährlichen Haltestelle, so dass zum Schutz der ein- und aussteigenden Fahrgäste, aber auch zu Ihrem eigenen Schutz, besondere Maßnahmen erforderlich sind. 3. Sie dürfen an dem mit Warnblicklicht haltenden Bus nur in Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) und nur in einem solchen Seitenabstand vor-beifahren, dass eine Gefährdung der ein- und aussteigenden Fahrgäste ausgeschlossen ist. Wenn nötig, müssen Sie als Fahrzeugführer anhalten! Rechnen Sie immer mit plötzlich auftauchenden Fußgängern, die entweder den Bus erreichen wollen oder aus dem Bus ausgestiegen sind und nun unachtsam und für Sie eventuell durch die Verdeckung durch den Bus auch nicht erkennbar die Fahrbahn überschreiten wollen. 4. Fahren Sie einem mit Warnblinklicht haltenden Bus auf derselben Fahrbahn entgegen, dürfen Sie bei der Vorbeifahrt am Bus gleichfalls nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
3 Frage 3 / Folie 11 Weitere Aspekte der Verkehrssicherheit: In Einbahnstraßen, die für Radfahrer in Gegenrichtung geöffnet sind, passieren Unfälle relativ selten. Der Grund: Durch eine entsprechende Kennzeichnung sind Autofahrer erheblich stärker auf entgegenkommende Radfahrer sensibilisiert. Durch Markierungen oder durch bauliche Maßnahmen in den Knotenpunkten können Verkehrsteilnehmer an die Beschränkung der Einbahnregelung auf den motorisierten Verkehr erinnert werden. Dort, wo Radfahrer in Einbahnstraßen nicht mehr "illegal" in der falschen Richtung fahren, gibt es außerdem weniger Konflikte mit Kfz-Fahrern. Es ist davon auszugehen, dass sich die motorisierten Verkehrsteilnehmer eher auf die Neuregelung einstellen, wenn diese möglichst flächendeckend und nicht nur punktuell eingeführt wird. Zusätzlich erhöht die rechtliche Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer auch die Sicherheit von Fußgängern. Bisher weichen illegal in Gegenrichtung fahrende Radfahrer vielfach auf den Gehweg aus.
4 Frage 4 / Folie 15.1 Weitere Aspekte der Verkehrssicherheit: 5 Abs. 7 Satz 1 StVO (nach Einordnen zum Linksabbiegen) Linksabbieger, die sich blinkend nach links eingeordnet haben, sind rechts zu überholen. 5 Abs. 7 Satz 2 StVO (Überholen von Schienenfahrzeugen) Auch Straßenbahnen (Schienenfahrzeuge) dürfen rechts überholt werden. Ausnahme: Die Schienen sind so weit rechts, dass ein Passieren nicht möglich ist. Gibt es mehrere Fahrbahnen für eine Richtung, kann das Schienenfahrzeug auch links überholt werden. 5 Abs. 8 StVO (Mofa- und Radfahrer) Wenn Fahrzeuge verkehrsbedingt an einer Kreuzung bzw. Einmündung oder an einer roten Ampel warten, dürfen Radler und Mofafahrer rechts mit mäßiger Geschwindigkeit überholen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein für das vorbeifahren ausreichender Abstand von mindestens 1 m zwischen den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein. Das gilt jedoch nur beim äußerst rechten Fahrstreifen. Hinzu kommt, dass die Fahrzeuge stehen müssen, bevor Rechts überholt werden darf. 7 Abs. 2 StVO (Fahrzeugschlangen) Bilden sich auf allen Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen, zum Beispiel bei einem Stau, darf rechts schneller als links gefahren werden. Dabei spricht man dann von Fahrzeugschlangen, wenn bei zähflüssigem Verkehr mindestens fünf Fahrzeuge mit vermindertem Sicherheitsabstand aufgrund des geringen Tempos hintereinander fahren.
5 Frage 4 / Folie Abs. 4 StVO (vor Lichtzeichenanlagen) Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf bei mehreren Fahrstreifen nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt. Es gibt hier keine ausdrückliche Überholregelung, aber das Rechtsüberholen wird im Interesse des Verkehrsflusses für zulässig erachtet (BayObLG, Az.: 1 Ob OWi 538/79). Stehen Ampeln bis zu ca. 500 m Abstand hintereinander, gilt die Regelung für den gesamten Zwischenbereich. 41 Abs. 3 Nr. 5 (bei Pfeilmarkierungen für verschiedene Fahrtrichtungen) Es gibt Straßen mit nebeneinander liegenden Fahrstreifen, die mit Leitlinien (gestrichelte Linie) oder Fahrstreifenbegrenzungen (durchgezogene Linie) markiert sind. Wenn dort durch Pfeile auf der Fahrbahn für die nächste Kreuzung oder Einmündung das Einordnen in Verschiedene Richtungen empfohlen bzw. vorgeschrieben wird, darf auch der rechts überholt werden, der sich auf dem Fahrstreifen für eine Richtung vorzeitig eingeordnet hat. Vor der Kreuzung darf der Fahrstreifen über Leitlinien noch gewechselt werden. Wer auf der Rechtsabbiegerspur verbotswidrig weiter geradeaus fährt, darf die richtig eingeordneten Fahrzeuge nicht rechts überholen. 42 Abs. 6 Nr. 1 g (Schutzstreifen für Radfahrer) Ist ein Fahrstreifen für Fahrradfahrer reserviert, dürfen Radler im Rahmen der freien Fahrstreifenwahl auch wartende oder langsam fahrende Fahrzeuge vorsichtig rechts überholen. Der Schutzstreifen für Radfahrer ist jedoch keine Überholspur für Kfz, da er keine Fahrspur für Kfz darstellt.
6 Frage 5 / Folie 23 Das Schild mit dem grünen Abbiege-Pfeil, Grünpfeilschild, stammt ursprünglich aus der Straßenverkehrs-Ordnung der DDR und wurde nach 1990 auch im Westen eingeführt. Das Rechtsabbiegen am Grünpfeilschild bei Rot ist nicht vorgeschrieben, sondern nur erlaubt. Es besteht keine Pflicht zum Abbiegen. Ein Bußgeld von 50,- Euro (ab Januar 2009 wird es voraussichtlich ein höheres Bußgeld geben) und 3 Punkte In Flensburg werden fällig, wer beim Rechtsabbiegen bei Rot nicht anhält. Wenn die Ampel beim Heranfahren gerade Grün zeigt, fällt das Anhalten natürlich weg.
7 Frage 6 / Folie 27 Das Befahren der Tankstelle gilt zwar nicht als Rotlicht-Verstoß, aber das unerlaubte Befahren ist ein Verstoß gegen die Fahrbahnbenutzung. Wer erwischt wird, muss mit 40,- Euro Bußgeld und eine Punkt in Flensburg rechnen. Für den, der dabei noch Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, wird es noch teurer. Wer den Abstecher zur Tankstelle wirklich zum Tanken nutzen will, der kann dies selbstverständlich tun und braucht sich hinterher nicht wieder in die Warteschlange vor der Ampel zu stellen. Übrigens gelten diese Regelungen auch für Parkplätze, Grundstücke, Seitenstreifen und auch auf Autobahn-Raststätten usw.
8 Frage 7 / Folie 31 Tipps und Hinweise zum Thema Ladungssicherheit im PKW: Im Auto sollte die Ladung die Sicht nicht versperren. Rück- und Außenspiegel sollten frei einsehbar sein. Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden. Die Ladung sollte weder vorne noch seitlich aus dem Pkw herausragen.große bzw. lange oder sperrige Stücke sollten besser gut gesichert auf einem Dachgepäckträger transportiert werden. Der PKW und die Ladung zusammen dürfen jedoch nicht die Höhe von 4 Metern überschreiten, außerdem ist auf die zulässige Dachlast des Fahrzeugs zu achten. Eine geöffnete Kofferraumklappe ist so zu sichern, dass sie während der Fahrt nicht auffliegen kann. Im Auto sollte immer für Frischluftzufuhr gesorgt werden, weil ansonsten Autoabgase ins Fahrzeuginnere dringen können. Mangelhaft gesicherte oder gekennzeichnete Ladung kostet ein Bußgeld. Ein Beispiel: Wenn der Weihnachtsbaum nicht ausreichend gesichert ist, muss man mit 35,- Euro Bußgeld rechnen.
9 Frage 8 / Folie 36 Verhaltensweise bei beschrankten Bahnübergängen: Beim Überqueren eines beschrankten Bahnübergangs gilt für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Fußgänger, Radfahrer und Skater, die Straßenverkehrs-Ordnung: Stopp, wenn es blinkt und sich die Schranke senkt! Bitte auf keinen Fall die Schranke umrunden oder unter ihr herlaufen, sondern warten, bis sich die Schranke wieder öffnet und das Blinklicht erloschen ist. Verhaltensweise bei unbeschrankten Bahnübergängen: Das Überqueren eines unbeschrankten Bahnübergangs ist weitaus gefährlicher als das Überqueren eines beschrankten Bahnübergangs. Während Sie bei beschrankten Bahnübergängen in der Regel auf die Sicherungsanlagen vertrauen dürfen, tragen Sie bei unbeschrankten Bahnübergängen durch Ihr eigenes Verhalten (Geschwindigkeitswahl, Hören und Sehen, Beendigung von Gesprächen und Telefonaten, usw.) selbst zur Sicherung bei. Darum nähert man sich unbeschrankten Bahnübergängen stets nur mit mäßiger Geschwindigkeit, damit Ihnen mehr Zeit bleibt, sich durch Hören und Sehen davon zu überzeugen, ob wirklich keine Bahn kommt.
10 Frage 9 / Folie 40 Wartepflichtige sollten Geduld haben. Die Lücke muss so groß sein, dass auch bei einem Fahrstreifenwechsel in der Vorfahrtstraße keine Gefährdung oder wesentliche Behinderung entsteht. Wer trotzdem und zu schnell einbiegt, irritiert damit möglicherweise auch Fahrer auf benachbarten Fahrstreifen, die dann in einer Schreckreaktion nach links ziehen oder heftig abbremsen. Fahrer auf dem mittleren oder linken Fahrstreifen sollten nicht nach rechts wechseln, wenn in der Nebenstraße jemand einbiegen möchte. Manch-mal wird man übersehen oder es entsteht der Eindruck, man wolle rechts abbiegen. Das könnte den Wartepflichtigen verleiten, loszufahren. Wartepflichtige sollten nicht darauf vertrauen, dass ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug in die eigene Straße abbiegt, nur weil der Fahrer blinkt. Erst wenn zusätzlich zum Blinker eine eindeutige Tempoverminderung und ein Einschlagen der Vorderräder erkennbar sind, darf man davon ausgehen, dass der Fahrer abbiegt.
11 Frage 10 / Folie 44 Die Reaktionszeit ist dabei keine fixe Größe. Sie hängt vielmehr von zahlreichen Faktoren ab. So ist unser persönlicher Zustand wichtig: Müdigkeit, Krankheit oder Stress wirken sich auf die Reaktionszeit aus. Wer z.b. durch intensive Gespräche, Telefonieren am Steuer (bis zu 5 Sekunden Ablenkung beim Wählen) abgelenkt ist, hat in der Regel eine verlangsamte Reaktion. Was ist der Reaktionsweg? Der Reaktionsweg ist der Weg, den man in der Zeit zwischen dem Erkennen der Bremsnotwendigkeit und dem tatsächlichen Bremsbeginn zurücklegt. Im Gegensatz zum Bremsweg ist der Reaktionsweg vom Kraftfahrer und seiner aktuellen Verfassung nicht aber vom Straßenbelag oder dem Auto abhängig.
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Tempoüberschreitung in mit Pkw / Kraftrad Flensburg bis 10 km/h innerorts 15 bis 10 km/h außerorts 10 11-15 km/h innerorts 25 11-15 km/h außerorts 20 16-20 km/h innerorts 35 16-20 km/h außerorts 30 21-25
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