Lfd. Nr. 12 Zeichen 123. Arbeitsstelle. 13 Zeichen 124. Stau. 14 Zeichen 125. Gegenverkehr. 15 Zeichen 131. Lichtzeichenanlage
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- Michaela Kalb
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1 Allg und Besondere Gefahrzeichen Anl 1 StVO Lfd Nr Zeichen en 12 Zeichen 123 Arbeitsstelle 13 Zeichen 124 Stau 14 Zeichen 125 Gegenverkehr 15 Zeichen 131 Lichtzeichenanlage
2 2 StVO Anl 1 Anlage Lfd Nr Zeichen en 16 Zeichen 133 Fußgänger 17 Zeichen 136 Kinder 18 Zeichen 138 Radfahrer 19 Zeichen 142 Wildwechsel
3 Allg und Besondere Gefahrzeichen Anl 1 StVO Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu 40 Abs 7) Lfd Nr Zeichen en 20 Zeichen 151 Bahnübergang 21 Zeichen 156 Bahnübergang mit dreistreifiger Bake Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen 22 Zeichen 159 Zweistreifige Bake Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
4 2 StVO Anl 2 Anlage 2 Lfd Nr Zeichen 23 Zeichen 162 en Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang Einstreifige Bake Vorschriftzeichen Anlage 2 (zu 41 Abs 1) Anlage 2 Vorschriftzeichen Anl 2 Erstversand Abschnitt 1 Wartegebote und Haltgebote 142 Lfd Nr 1 Zeichen 201 Andreaskreuz e, en 1 Fahrzeugführer müssen dem Schienenverkehr Vorrang gewähren 2 Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird 3 Fahrzeugführer dürfen vor und hinter diesem Zeichen a) innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m, b) außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m nicht parken Das Zeichen (auch liegend) befindet sich vor dem Bahnübergang, und zwar in der Regel unmittelbar davor Ein Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, dass die Bahnstrecke eine Spannung führende Fahrleitung hat Ein mit schwarzem Pfeil zeigt an, dass das Andreaskreuz nur für den Straßenverkehr in Richtung dieses Pfeiles gilt
5 Vorschriftzeichen Anl 2 StVO 2 Lfd Nr e, en 2 Zeichen 205 Vorfahrt gewähren 1 Fahrzeugführer müssen Vorfahrt gewähren 2 Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird Das Zeichen steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung Es kann durch dasselbe Zeichen mit, das die Entfernung angibt, angekündigt sein 21 Fahrzeugführer müssen Vorfahrt gewähren und dabei auf Radverkehr von links und rechts achten Das steht über dem Zeichen Fahrzeugführer müssen der Schienenbahn Vorfahrt gewähren Das steht über dem Zeichen Zeichen 206 Halt Vorfahrt gewähren 1 Fahrzeugführer müssen anhalten und Vorfahrt gewähren 2 Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist 143
6 2 StVO Anl 2 Anlage 2 Lfd Nr e, en 31 Das kündigt zusammen mit dem Zeichen 205 das Haltgebot in der angegebenen Entfernung an 32 Fahrzeugführer müssen anhalten und Vorfahrt gewähren Dabei müssen sie auf Radverkehr von links und rechts achten Das steht über dem Zeichen 206 Zu 2 und 3 4 Zeichen 208 Das gibt zusammen mit den Zeichen 205 oder 206 den Verlauf der Vorfahrtstraße (abknickende Vorfahrt) bekannt Fahrzeugführer haben dem Gegenverkehr Vorrang zu gewähren Vorrang des Gegenverkehrs Abschnitt 2 Vorgeschriebene Fahrtrichtungen 144 Lfd Nr zu 5 bis 7 e, en Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen Andere als die dargestellten Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben
7 Vorschriftzeichen Anl 2 StVO 2 Lfd Nr 5 Zeichen 209 e, en Rechts 6 Zeichen 211 Hier rechts 7 Zeichen 214 Geradeaus oder rechts 8 Zeichen 215 Kreisverkehr 1 Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen 2 Fahrzeugführer dürfen die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren 3 Sie dürfen innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht halten Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befah- 145
8 2 StVO Anl 2 Anlage 2 Lfd Nr e, en ren sonst nicht möglich wäre Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist 9 Zeichen 220 Einbahnstraße Fahrzeugführer dürfen die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeiles befahren Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor 91 Fahrzeugführer müssen beim Einbiegen und im Verlauf einer Einbahnstraße auf Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung achten Das zeigt an, dass Radverkehr in der Gegenrichtung zugelassen ist Abschnitt 3 Vorgeschriebene Vorbeifahrt Lfd Nr e, en Zeichen 222 Rechts vorbei Fahrzeugführer müssen der vorgeschriebenen Vorbeifahrt folgen Links vorbei wird entsprechend vorgeschrieben
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