EINLADUNG. Hauptversammlung am 27. Mai 2010

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1 EINLADUNG Hauptversammlung am 27. Mai 2010

2 Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 27. Mai 2010, um Uhr, in das CongressCenter Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, Frankfurt am Main, ein.

3 DZ BANK 3 DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR ,63 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 pro Stückaktie EUR ,30 Gewinnvortrag EUR ,33 Bilanzgewinn EUR ,63 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

4 4 DZ BANK 5. Zuwahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main (nachfolgend: DZ BANK) besteht gem. 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG i.v.m. 11 Abs. 1 der Satzung der DZ BANK aus 20 Mitgliedern. Davon werden neun Mitglieder von der Hauptversammlung und zehn Mitglieder von den Arbeitnehmern gemäß den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes von 1976 gewählt. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v. hat das Recht, ein Mitglied seines Vorstandes in den Aufsichtsrat zu entsenden ( 11 Abs. 1 der Satzung der DZ BANK). Mit Beendigung dieser Hauptversammlung wird Herr Rolf Hildner gem. 11 Abs. 2 der Satzung der DZ BANK wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Aufsichtsrat ausscheiden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Nachfolger für Herrn Rolf Hildner Herrn Bernd Hühn, Worms, Sprecher des Vorstands der Volksbank Worms-Wonnegau eg, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das laufende Geschäftsjahr beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 6. Beschlussfassungen zu Gewinnabführungsverträgen 6.1 Beschlussfassung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DZ Equity Partner GmbH Zwischen der DZ BANK und der DZ Equity Partner GmbH besteht ein Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrag. Wegen gesetzlicher Änderungen und verschärfter Anforderungen der Finanzverwaltung sind Anpassungen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vorgesehen. Darüber hinaus beabsichtigen die Parteien zum Erhalt der steuerlichen Organschaft die Verlängerung der festen Laufzeit des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages.

5 DZ BANK 5 Der gemeinsame Bericht der Geschäftsführungen über die Änderung des Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrages gemäß 293a, 295 AktG nebst der Änderungsvereinbarung und dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der vertragsschließenden Unternehmen für die letzten drei Geschäftsjahre liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind den Aktionären während der Hauptversammlung zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der entsprechenden Unterlagen erteilt. Die Änderungsvereinbarung und der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sind in ihrem wesentlichen Inhalt im Anschluss an diese Tagesordnung abgedruckt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Hauptversammlung stimmt der Änderungsvereinbarung des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DZ BANK und der DZ Equity Partner GmbH zu. 6.2 Beschlussfassung zum Gewinnabführungsvertrag mit der AGIMA Aktiengesellschaft für Immobilien-Anlage Zwischen der DZ BANK und der AGIMA Aktiengesellschaft für Immobilien-Anlage besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Wegen gesetzlicher Änderungen sind Anpassungen des Gewinnabführungsvertrages vorgesehen. Darüber hinaus beabsichtigen die Parteien zum Erhalt der steuerlichen Organschaft die Verlängerung der festen Laufzeit des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages. Der gemeinsame Bericht der Geschäftsführungen über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages gemäß 293a, 295 AktG nebst der Änderungsvereinbarung und dem Gewinnabführungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der vertragsschließenden Unternehmen für die letzten drei Geschäftsjahre liegen ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind den Aktionären während der Hauptversammlung zugänglich. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der entsprechenden Unterlagen erteilt. Die Änderungsvereinbarung und der Gewinnabführungsvertrag sind in ihrem wesentlichen Inhalt im Anschluss an diese Tagesordnung abgedruckt.

6 6 DZ BANK Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Hauptversammlung stimmt der Änderungsvereinbarung des bestehenden Gewinnabführungsvertrages zwischen der DZ BANK und der AGIMA Aktiengesellschaft für Immobilien-Anlage zu. 7. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Konzerns Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, für das Geschäftsjahr 2010 die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Konzerns zu wählen. INFORMATIONEN ZUR TAGESORDNUNG (ANLAGEN) Zu TOP 6.1 Beschlussfassung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DZ Equity Partner GmbH Änderungsvereinbarung mit der DZ Equity Partner GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main im Folgenden DZEP genannt Die DZ BANK und die DZEP haben am den als Anlage zu dieser Änderungsvereinbarung beigefügten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (der Beherrschungsvertrag ) geschlossen. Die Vertragsparteien beabsichtigen, die Regelung zur Gewinnabführung ( 2 des Beherrschungsvertrages) zur Klarstellung sowie die Regelung zur Verlustübernahme ( 3 des Beherrschungsvertrages) aufgrund geänderter Anforderungen der Finanzverwaltung anzupassen. Diese Anpassungen stellen keine inhaltliche, sondern nur eine formale Änderung der bisherigen vertraglichen Regelung dar. Zum Erhalt der steuerlichen Organschaft ist darüber hinaus die Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit bis zum beabsichtigt ( 5 des Beherrschungsvertrages).

7 DZ BANK 7 Hierfür wird der Beherrschungsvertrag wie folgt geändert: 2 Gewinnabführung 2 wird wie folgt neu gefasst: (1) DZ Equity Partner GmbH verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an die DZ BANK AG abzuführen. 301 AktG findet entsprechende Anwendung. (2) DZ Equity Partner GmbH kann Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. (3) Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von freien Rücklagen (anderen Gewinnrücklagen nach 272 Abs. 3 HGB und Kapitalrücklagen nach 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen. Sind während der Dauer des Vertrages Beträge in andere Gewinnrücklagen eingestellt worden, so können diese Beträge den anderen Gewinnrücklagen entnommen und als Gewinn abgeführt werden. Eine während der Dauer des Vertrages gebildete Kapitalrücklage darf weder zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages verwendet werden, noch als Gewinn abgeführt werden. Sie kann nur entnommen und als Gewinn ausgeschüttet werden. 3 Verlustübernahme Der Wortlaut des bisherigen 3 wird wie folgt neu gefasst: 302 des Aktiengesetzes findet entsprechende Anwendung. 5 Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages 5 Abs.1 S. 4 wird ersatzlos gestrichen. 5 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: Dieser Vertrag wird bis zum Ablauf des fest abgeschlossen und verlängert sich unverändert jeweils um ein Jahr, falls er nicht spätestens zwölf Monate vor seinem Ablauf von einem Vertragspartner gekündigt wird.

8 8 DZ BANK Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Der ursprüngliche Inhalt des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages, abgeschlossen durch die Rechtsvorgängerin der DZ BANK, die SGZ-Bank Südwestdeutsche Genossenschafts-Zentralbank AG (nachfolgend: SGZ-Bank AG), und durch die Rechtsvorgängerin der DZEP, die SG-Capital Gesellschaft für Beratung, Betreuung und Beteiligung mbh (nachfolgend: SG-Capital GmbH), lautet im Wesentlichen wie folgt: Leitung Die SG-Capital unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der SGZ-Bank AG. Letztere ist berechtigt, der Geschäftsführung der SG-Capital hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen, ohne dass dies die Eigenverantwortlichkeit der Geschäftsführung berührte. Gewinnabführung (1) SG-Capital GmbH verpflichtet sich, jährlich den ganzen Gewinn an die SGZ-Bank AG abzuführen. Abzuführen ist - vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Abs. 2 ein Betrag in Höhe des ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschusses, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr. (2) SG-Capital GmbH kann mit Zustimmung der SGZ-Bank AG Beträge in andere Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind auf Verlangen der SGZ-Bank AG aufzulösen und zum Ausgleich eines vor Verlustübernahme nach 3 entstehenden Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Rücklagen nach Abs. 2 Satz 2, die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen. Verlustübernahme Die SGZ-Bank AG ist entsprechend den Vorschriften des 302 des Aktiengesetzes (AktG) verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass andere Gewinnrücklagen aufgelöst werden, die während der Vertragsdauer gebildet wurden.

9 DZ BANK 9 Vertragsdauer und Beendigung des Vertrages (1) Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der SG-Capital GmbH und der Hauptversammlung der SGZ- Bank AG jeweils mit einer Mehrheit von mindestens 75% abgeschlossen. Er wird mit Ausnahme des Leitungsrechts nach 1 rückwirkend für die Zeit ab dem 01. Januar 1998 abgeschlossen. Sollte die Eintragung in das Handelsregister nicht in 1998 erfolgen, gilt der Vertrag ab dem 01. Januar des Jahres, das dem Jahr der Eintragung vorausgeht. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt gemäß vorstehendem Satz. (2) Der Vertrag kann erstmals zu Beginn des Wirtschaftsjahres, das dem Wirtschaftsjahr folgt, in dem die Mindestlaufzeit endet, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, so verlängert er sich bei gleicher Kündigungsfrist um jeweils ein Kalenderjahr. (3) Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sowie das Recht zur jederzeitigen einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages nach Ende des Fünfjahreszeitraumes bleibt unberührt. Die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund und die einvernehmliche Aufhebung des Vertrages kann nicht mit Wirkung für ein bereits abgelaufenes Wirtschaftsjahr der SG-Capital GmbH erfolgen. Im übrigen muss eine wirksame Kündigung schriftlich unter Angabe der Rechtfertigungsgründe bzw. die einvernehmliche Aufhebung aktenkundig erfolgen. Zu TOP 6.2 Beschlussfassung zum Gewinnabführungsvertrag mit der AGIMA Aktiengesellschaft für Immobilien-Anlage Änderungsvereinbarung mit der AGIMA Aktiengesellschaft für Immobilien-Anlage mit Sitz in Frankfurt am Main im Folgenden AGIMA genannt Die DZ BANK und die AGIMA haben am den als Anlage zu dieser Änderungsvereinbarung beigefügten Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Vertragsparteien beabsichtigen, die Regelung zur Gewinnabführung ( 1 Abs. 1 des Gewinnabführungsvertrages) in Anpassung an die geänderten gesetzlichen Regelungen des BilMoG zu 301 AktG sowie zur Klarstellung die Regelung zur Verlustübernahme

10 10 DZ BANK ( 2 des Gewinnabführungsvertrages) zu ändern. Diese Anpassungen stellen keine inhaltliche Änderung der bisherigen vertraglichen Regelungen dar. Zum Erhalt der steuerlichen Organschaft ist darüber hinaus die Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit bis zum beabsichtigt ( 4 des Gewinnabführungsvertrages). Hierfür wird der Gewinnabführungsvertrag wie folgt geändert: 1 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: Die AGIMA verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an die DZ BANK abzuführen. Es gilt 301 AktG. 2 wird wie folgt neu gefasst: Es gilt 302 AktG. 4 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: Dieser Vertrag wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 für die Zeit bis zum Ablauf des 31. Dezember 2015 fest abgeschlossen und verlängert sich unverändert jeweils um ein Jahr, falls er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf von einem Vertragspartner gekündigt wird. Gewinnabführungsvertrag Der ursprüngliche Inhalt des Gewinnabführungsvertrages lautet im Wesentlichen wie folgt: Gewinnabführung (1) Die AGIMA verpflichtet sich, ihren ganzen Gewinn an die DZ BANK abzuführen. Abzuführen ist vorbehaltlich einer Bildung von Rücklagen nach Abs. 2 der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um den Betrag, der in die gesetzliche Rücklage einzustellen ist. (2) Die AGIMA kann Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in andere Gewinnrücklagen mit Ausnahme der gesetzlichen Rücklagen einstellen, sofern dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. (3) Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von freien Rücklagen (anderen Gewinnrücklagen nach 272 Abs. 3 HGB und Kapitalrücklagen nach 272 Abs. 2

11 DZ BANK 11 Nr. 4 HGB), die vor Beginn dieses Vertrages gebildet wurden, ist ausgeschlossen. Sind während der Dauer des Vertrages Beträge in andere Gewinnrücklagen eingestellt worden, so können diese Beträge den anderen Gewinnrücklagen entnommen und als Gewinn abgeführt werden. Eine während der Dauer des Vertrages gebildete Kapitalrücklage darf weder zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages verwendet werden, noch als Gewinn abgeführt werden. Sie kann nur entnommen und als Gewinn ausgeschüttet werden. Verlustübernahme Es gilt 302 AktG. Danach ist die DZ BANK verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. Ausgleich/Abfindung Eine Ausgleichs- und Abfindungszahlung wird nicht gewährt, da außenstehende Aktionäre im Sinne von 304, 305 AktG nicht vorhanden sind. Wirksamwerden und Dauer (1) Dieser Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Genehmigungen durch die Hauptversammlungen der vertragsschließenden Gesellschaften abgeschlossen. (2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, den Gewinnabführungsvertrag nach Genehmigung durch die zuständigen Organe unverzüglich zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass der Gewinnabführungsvertrag bis spätestens zum Ende des Geschäftsjahres eingetragen wird, für das der Gewinnabführungsvertrag erstmals angewendet werden soll. (3) Dieser Vertrag wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 für die Zeit bis zum Ablauf des 31. Dezember 2011 fest abgeschlossen und verlängert sich unverändert jeweils um ein Jahr, falls er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf von einem Vertragspartner gekündigt wird. (4) Das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Die DZ BANK ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn sie nicht mehr mit Mehrheit der Stimmrechte an der AGIMA beteiligt ist. In diesem Fall kann der Gewinnabführungsvertrag zum Übertragungsstichtag der Veräußerung der die Mehrheit der Stimmrechte vermittelnden Anteile gekündigt werden.

12 12 DZ BANK HINWEISE ZUR TEILNAHME Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach 21 der Satzung der DZ BANK diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 25. Mai 2010 unter der nachstehenden Adresse schriftlich, telekopiert (Telefax) oder per anmelden. DZ BANK AG c/o Computershare HV-Services AG Prannerstraße München Telefax: hauptversammlung@dzbank.de Die Vertretung in der Hauptversammlung ist nach 21 Abs. 3 der Satzung der DZ BANK nur durch Aktionäre zulässig, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind. Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten. Diese Vollmacht ist schriftlich, telekopiert (Telefax) oder durch Übersendung einer Kopie der unterzeichneten Vollmacht per an die o.g. Adresse zu erteilen. Zur Ermöglichung eines reibungslosen Ablaufs der Vorbereitung der Hauptversammlung wird die DZ BANK in der Zeit vom bis einschließlich keine Umschreibungen im Aktienregister vornehmen. Anträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat, zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten: DZ BANK AG Vorstandssekretariat Platz der Republik Frankfurt am Main Telefax: (069) hauptversammlung@dzbank.de

13 DZ BANK 13 Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens vierzehn Tage vor dem Tag der Hauptversammlung unter vorstehender Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter unverzüglich veröffentlicht. Frankfurt am Main, im April 2010 DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Der Vorstand

14 14 DZ BANK Wichtige Informationen Wegbeschreibung zum CongressCenter Messe Frankfurt Anfahrt mit dem Auto Bitte folgen Sie auf der Autobahn A5 der Beschilderung Westkreuz Frankfurt und Messe, danach der Ausschilderung Stadtmitte/CongressCenter. Sie gelangen auf die Theodor-Heuss- Allee und biegen rechts ein in die Zufahrt zum Parkhaus CongressCenter/Maritim Hotel. Anreise vom Hauptbahnhof Zu Fuß benötigen Sie etwa 10 Minuten bis zum CongressCenter. Bitte folgen Sie der Düsseldorfer Straße über den Platz der Republik auf die Friedrich-Ebert-Anlage. Sie laufen am Messeturm vorbei auf die Ludwig-Erhard-Anlage zu, direkt vor das CongressCenter. Mit der U 4 sind Sie vom Hauptbahnhof aus in wenigen Minuten an der Station Festhalle/ Messe. Bitte folgen Sie in der Station der Ausschilderung Messe. Sie kommen direkt am Eingang City heraus, von hier ist es nur ein kurzer Fußweg um den Messeturm herum zum CongressCenter. Mit der Straßenbahnlinie 16 fahren Sie vom Hauptbahnhof drei Stationen zu Haltestelle Ludwig-Erhard Anlage. Der Ausstieg ist direkt an der Ludwig-Erhard-Anlage, d. h. Sie überqueren lediglich die Theodor-Heuss-Allee und stehen vor dem CongressCenter. Anreise vom Flughafen Vom S-Bahnhof Frankfurt Flughafen fahren die S-Bahn-Linien S8 (Richtung Hanau) und S9 (Richtung Offenbach) im 15-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Frankfurt. Mit dem Taxi benötigen Sie für die 15 km etwa Minuten. Parkmöglichkeit Direkt im Parkhaus CongressCenter/Maritim Hotel, Theodor-Heuss-Allee. Kostenfreie Ausfahrttickets erhalten Sie am Informationsschalter. Tagungsbüro Am erreichen Sie uns ab 9.00 Uhr im CongressCenter unter folgenden Nummern: Tel.: , Fax:

15 WESTKREUZ AUS RICHTUNG A5, A66 HAMBURGER ALLEE THEODOR-HEUSS-ALLEE LUDW SENCKENBERGANLAGE -ANL AGE I G-ER HARD WESTENDSTR. MENDELSSOHNSTR. BEETHOVENSTRASSE EMSER STRASSE P HEMMERICHSWEG MARITIM HOTEL CONGRESSCENTER EUROPA ALLEE» MESSETURM BRÜSSELER STRASSE FRIEDRICH-EBERT-ANLAGE FRIEDRICH-EBERT-ANLAGE HOHENSTAUFENSTR. MAINZER LANDSTRASSE RHEINSTRASSE BETTINASTR. ERLENSTRASSE HAUPTBAHNHOF SAVIGNYSTR. DZ BANK PLATZ DER REPUBLIK WESTENDSTR. MAINZER LANDSTRASSE BASELER STRASSE TAUNUSSTRASSE» CONGRESSCENTER MESSE FRANKFURT, Ludwig-Erhard-Anlage 1 Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise.

16 DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Platz der Republik Frankfurt

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