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1 SCHULE FÜR ALLGEMEINE GESUNDHEITS- UND KRANKENPFLEGE MISTELBACH - GÄNSERNDORF Direktor: DGKP Johannes Rieder 2130 Mistelbach, Liechtensteinstraße 65 gukps@mistelbach.lknoe.at, Fax: 02572/ Achtung: ab neue Durchwahlen: Fax: 02572/ , Tel / Internet: Gesundheits- und Krankenpflegeschule Mistelbach, 2130 An InteressentInnen für den Pflegehilfe- Lehrgang Beilagen DVR: UID Nr.: ATU IBAN: AT BIC: HYINAT22XXX Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) Schulkennzahl: Servicehinweise (02572) Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum Betrifft Pflegehilfe-Lehrgang Okt Sehr geehrte(r) InteressentIn! Sie haben Interesse an dem einjährigen Lehrgang zum Pflegehelfer / zur Pflegehelferin bekundet. Es wird am Landesklinikum Mistelbach ein solcher Lehrgang von Mittwoch, bis Mittwoch, angeboten. Dieser Lehrgang wird für - arbeitssuchende Wiedereinsteiger, Berufsumsteiger, die bereits längere Zeit vorgemerkt sind, arbeitssuchende Personen ohne Ausbildung (Kontaktaufnahme mit Ihrem/Ihrer AMS- BeraterIn der AMS-Regionalgeschäftstelle ist Ihrerseits erforderlich) - und sonstige Personen durchgeführt. Die für die Ausbildung erforderlichen Bücher, Skripten, Mappen, usw. sowie eine Kopier- und Arbeitsmaterialien-Pauschale von 100,00 muss der/die LehrgangsteilnehmerIn selbst finanzieren (auch wenn diese(r) im Bildungskarenz oder Fachkräftestipendium den Lehrgang besucht). Ausnahme: Für vom Arbeitsmarktservice geförderte LehrgangsteilnehmerInnen werden die Bücher und Materialien durch die Schule zur Verfügung gestellt und trägt diese Kosten das AMS. Für den Pflegehilfe-Lehrgang laden wir Sie nun zu einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, dem 17. Juli 2014 von 10:00 bis 11:00 Uhr in die Gesundheits- und Krankenpflegeschule ein. Voraussetzung für eine Bewerbung: Lebensalter von mindestens 17 Jahren - zu Lehrgangsbeginn Gesundheitliche Eignung (Grobklinische Untersuchung) * und Geistige Eignung (Zulassungstest)

2 - 2 - Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung) * erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht - zu Lehrgangsbeginn Für BewerberInnen, welche vom Arbeitsmarktservice gefördert werden: Kontaktaufnahme durch BewerberIn mit AMS-BeraterIn der AMS-Regionalgeschäftstelle * Ergebnis der Grobklinischen Untersuchung und Strafregisterbescheinigung sind gemeinsam mit der Bewerbung abzugeben. Ihre Bewerbung umfasst: den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen samt Passbild und Beilagen (siehe Seite 3 des Bewerbungsbogens) die Kopie vom Zeugnis der höchsten besuchten Ausbildungsstufe (z.b. Pflichtschule, Lehrabschluss, Matura, Studium,...) Grobklinische Untersuchung (im Original) Bitte vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit einem Arzt Ihres Vertrauens damit die Untersuchung zeitgerecht erfolgen kann. Strafregisterbescheinigung (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate und im Original) Bewerbungsfrist: Mittwoch, 23. Juli 2014 (aus organisatorischen Gründen ersuchen wir jedoch um Einreichung der Bewerbung so rasch als möglich!) Der Zulassungstest findet am Dienstag, 29. Juli 2014, Mittwoch, 30. Juli 2014 bzw. Donnerstag, 31. Juli 2014 mittels Computer in der Gesundheits- und Krankenpflegeschule statt. Bitte die Termine freihalten. Die Einteilung erfolgt bei der Informationsveranstaltung. Die Einladung mit wichtigen Informationen erhalten Sie dann per . Voraussetzung für die Teilname am Zulassungstest ist die Einreichung der vollständigen Unterlagen an der Schule bis Ende der Bewerbungsfrist Mittwoch, 23. Juli 2014 (aus organisatorischen Gründen ersuchen wir jedoch um Einreichung der Bewerbung so rasch als möglich!) Das Bewerberseminar findet am Donnerstag, 7. August 2014 statt. Die Einladung mit Uhrzeitangabe erfolgt per . Eine Aufnahme durch die Kommission am Donnerstag, 14. August 2014 erfolgt unter der Bedingung, dass durch die Grobklinische Untersuchung die Gesundheitliche Eignung sowie durch die Strafregisterbescheinigung die Vertrauenswürdigkeit/Unbescholtenheit festgestellt wird. Das Ergebnis wird Ihnen per bis spätestens 3 Tage nach der Aufnahmekommission mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen Dir. Johannes Rieder Beilagen: - Anmeldebogen für die Bewerbung - Ausbildung in der Pflegehilfe Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung - Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe (GuKG PH AV 84, 84 a, GuKG-Novelle 2009) - Ausbildungsplan - Formblatt Grobklinische Untersuchung - Anfahrtsplan Schule für Gesundheits- und Krankenpflege

3 bitte Lichtbild einkleben BEWERBUNG / ANMELDUNG / STAMMDATENBLATT Ausbildung Pflegehilfe Zu beachten 1) Testergebnis:.../ 2)... Ergeb. BewSem.:... Aufnahme: ja nein Eintritt:... Austritt:... Reserveplatz: Angaben zur Person (bitte in Druckschrift und vollständig, Zutreffendes ankreuzen) Nachname: geborene(r): Vorname(n): akademischer Titel: * Geburtsdatum: SozialversicherungsNr.: Geburtsort: Geschlecht: weiblich männlich Staatsbürgerschaft: Familienstand: Anzahl der Kinder: Adresse: Hauptwohnsitz Nebenwohnsitz Verwaltungsbezirk: PLZ, Ort: Straße, Nr.: Bundesland: Land/Staat: Tel. Festnetz: Tel. Mobil: Bankverbindung (Institut): IBAN: BIC: 1) grau hinterlegte Felder bitte nicht ausfüllen 2) Standort der Testdurchführung, wenn nicht an der Bewerbungsschule durchgeführt 1 (c) NÖ Landeskliniken Holding ARGE SD GuKPS NÖ

4 LEBENSLAUF 2. Ausbildung / berufliche Tätigkeit ersetzt Lebenslauf (bitte in Druckschrift und vollständig, Zutreffendes ankreuzen) Ausbildung Datum von bis Dauer in Jahren Vorschule Volksschule Hauptschule / Gym. Unterstufe * Poly / HAS / FS / etc. Bezeichnung d. Schule/Typ: Abschlussprüfung Lehre erfolgreich, Datum:. negativ Ausbildung abgebrochen Berufsbezeichnung: Lehrabschlussprüfung AHS / BHS (Gym, HAK, HTL, etc.) erfolgreich, Datum:. negativ Ausbildung abgebrochen Bezeichnung d. Schule/Typ: Reifeprüfung / Matura Universität / Fachhochschule erfolgreich, Datum:. negativ Ausbildung abgebrochen Fachrichtung: Abschlussprüfung erfolgreich, Datum:. negativ Ausbildung abgebrochen * nicht zutreffendes streichen. Wenn Sie mehr Platz benötigen machen Sie die Angaben bitte auf Seite 4 : berufliche Tätigkeit DienstgeberIn Datum von bis Muttersprache: Fremdsprachen: Hobbies: 2 (c) NÖ Landeskliniken Holding ARGE SD GuKPS NÖ

5 3. Der Bewerbung sind folgende Dokumente beizulegen: Wenn kein Original verlangt ist, bitte nur Kopien einreichen! Die Bewerbungsunterlagen werden nicht retourniert und werden vernichtet. Zeugnis der höchsten besuchten Ausbildungsstufe (z.b. Studium, Matura, Lehrabschluss, Pflichtschule) Kopie Reisepass oder Personalausweis Kopie Nachweis Namensänderung Kopie Grobklinische Untersuchung im Original Formblatt liegt bei Strafregisterbescheinigung bei Vorlage nicht älter als 3 Monate im Original erhältlich bei Gemeindeamt 4. Bestätigung durch BewerberIn Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen unvollständig sind (fehlende Daten, fehlende Dokumente), können Sie nicht am Auswahlverfahren teilnehmen. Ich verpflichte mich, dem Sekretariat der GuKP-Schule unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn - meine Bewerbung nicht mehr aufrecht ist oder - ich einen Zulassungstesttermin oder Bewerberseminartermin nicht wahrnehmen kann bzw. wenn - ich nach erfolgter Aufnahme auf meinen Ausbildungsplatz verzichte. Mit meiner Unterschrift stimme ich zu, dass meine Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden und zum Zweck der Ausbildung auch an extramurale Einrichtungen, an denen Praktikum zu versehen ist, übermittelt werden. Ich bestätige, dass alle hier gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. volljährig: ja nein Ich nehme zur Kenntnis, dass ich den elektronischen Zulassungstest in NÖ innerhalb von 12 Monaten nicht wiederholen darf. Datum:... Unterschrift BewerberIn:... Daten der Erziehungsberechtigten - nur von BewerberInnen auszufüllen, die noch minderjährig sind: Name: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Straße, Nr.: Tel. Festnetz: Tel. Mobil: Name: Geburtsdatum: PLZ, Ort: Straße, Nr.: Tel. Festnetz: Tel. Mobil: Als Erziehungsberechtigter erkläre ich mich mit der Bewerbung an der Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege einverstanden. Unterschrift Erziehungsberechtigte(r): (c) NÖ Landeskliniken Holding ARGE SD GuKPS NÖ

6 Bitte vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit einem Arzt Ihres Vertrauens, damit die Untersuchung zeitgerecht erfolgen kann! Die Kosten für die Untersuchung sind von der Bewerberin / vom Bewerber selbst zu tragen und stellen keine kassenärztliche Leistung dar. Grobklinische Untersuchung für Frau / Herrn... geb. am... dient zur Vorlage: bei der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege für die Aufnahme O in die Ausbildung zur/zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger bzw. O in den Lehrgang zur/zum PflegehelferIn bzw. O in die Ausbildung zur/zum HeimhelferIn zutreffendes bitte ankreuzen! Aufgrund meiner Untersuchung bestätige ich, dass die/der Untersuchte zum heutigen Datum die zur Erfüllung der Berufspflichten nötige körperliche, geistige und gesundheitliche Eignung O besitzt O nicht besitzt zutreffendes bitte ankreuzen!..., am... Unterschrift des Arztes, Stempel

7 Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe GuKG PH AV 84, 84 a GuKG-Novelle 2009 (1) Der Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe umfasst 1. die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen gemäß Abs. 2 und 3 und 2. Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen gemäß Abs. 4 einschließlich der sozialen Betreuung der Patienten oder Klienten und der Durchführung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten. (2) Die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen darf nur nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen. Im extramuralen Bereich haben Anordnungen schriftlich zu erfolgen. Eine Übermittlung der schriftlichen Anordnung per Telefax oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung ist zulässig, sofern die Dokumentation gewährleistet ist. (3) Die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen umfasst insbesondere: 1. Durchführung von Grundtechniken der Pflege, 2. Durchführung von Grundtechniken der Mobilisation, 3. Körperpflege und Ernährung, 4. Krankenbeobachtung, 5. prophylaktische Maßnahmen, 6. Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen und 7. Pflege, Reinigung und Desinfektion von Behelfen. (4) Im Rahmen der Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen dürfen im Einzelfall nach schriftlicher ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder von Ärzten folgende Tätigkeiten durchgeführt werden: 1. Verabreichung von Arzneimitteln, 2. Anlegen von Bandagen und Verbänden 3. Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln einschließlich Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens, 4. Durchführung von Sondenernährung bei liegenden Magensonden, 5. Maßnahmen der Krankenbeobachtung aus medizinischer Indikation, wie Messen von Blutdruck, Puls, Temperatur, Gewicht und Ausscheidungen sowie Beobachtung der Bewusstseinslage und der Atmung und 6. einfache Wärme- und Lichtanwendungen. Nach Maßgabe des 15 Abs. 6 Z 1 kann die Anordnung auch durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen. 7. Eine Übermittlung der schriftlichen Anordnung per Telefax oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung ist zulässig, sofern die Dokumentation gewährleistet ist. (5) Im Einzelfall kann die Aufsicht gemäß Abs. 2 und 4 in Form einer begleitenden in regelmäßigen Intervallen auszuübenden Kontrolle erfolgen, sofern 1. der Gesundheitszustand des jeweiligen pflegebedürftigen Menschen dies zulässt, 2. die Anordnung durch den Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. den Arzt schriftlich erfolgt und deren Dokumentation gewährleistet ist, 3. die Möglichkeit der Rückfrage bei einem Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Arzt gewährleistet ist und 4. die Kontrollintervalle nach Maßgabe pflegerischer und ärztlicher einschließlich qualitätssichernder Notwendigkeiten durch den Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. durch den Arzt schriftlich festgelegt sind. 84a. (1) Die Ausübung der Pflegehilfe umfasst auch die Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen, solange und soweit ein Arzt nicht zur Verfügung steht. Die Verständigung eines Arztes ist unverzüglich zu veranlassen. (2) Lebensrettende Sofortmaßnahmen im Sinne des Abs. 1 sind insbesondere 1. die manuelle Herzdruckmassage und die Beatmung mit einfachen Beatmungshilfen, 2. die Durchführung der Defibrillation mit halbautomatischen Geräten und 3. die Verabreichung von Sauerstoff. C:\Users\lhwurzan\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\33D8IMSR\ 84 PH Aktuell 2009 mitergänzung.doc Seite 1 von 2 GuKPS A-2130 Mistelbach

8 1. Abschnitt Ausbildung - Ausbildung in der Pflegehilfe GuKG PH AV 92 (1) Die Ausbildung in der Pflegehilfe dauert ein Jahr und umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung in der Dauer von insgesamt 1600 Stunden, wobei jeweils die Hälfte auf die theoretische und praktische Ausbildung zu entfallen hat. (2) Die Ausbildung in der Pflegehilfe kann auch 1. im Rahmen eines Dienstverhältnisses, 2. in Form einer Teilzeitausbildung oder 3. in Verbindung mit einer anderen Ausbildung absolviert werden. In diesen Fällen ist die kommissionelle Abschlussprüfung ( 100 Abs. 4) spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Beginn der Ausbildung abzulegen. (3) Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind Teilnehmer eines Pflegehilfelehrganges ( 95) berechtigt, 1. Tätigkeiten gemäß 84 Abs. 3 unter Anleitung und Aufsicht der Lehr- und Fachkräfte und 2. Tätigkeiten gemäß 84 Abs. 4 nach Anordnung und unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder nach Maßgabe des 15 Abs. 6 Z 1 eines Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheit- und Krankenpflege durchzuführen. Dezember 2009 C:\Users\lhwurzan\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\33D8IMSR\ 84 PH Aktuell 2009 mitergänzung.doc Seite 2 von 2 GuKPS A-2130 Mistelbach

9 Unterrichtsfach 1. Berufsethik und Berufskunde 2. Gesundheits- und Krankenpflege 3. Pflege von alten Menschen Ausbildung in der Pflegehilfe Theoretische Ausbildung Lehrinhalte Stunden Art der Prüfung - Grundlagen der allgemeinen Ethik - Berufsethik - Transkulturelle Aspekte der Pflege - Geschichte der Pflege - Pflegeorganisation unter besonderer Berücksichtigung der Pflegehilfe - Gesundheit, der gesunde Mensch, - Gesundheitspflege - Krankheit, der kranke Mensch - Ganzheitliche Pflege in allen Altersstufen - Pflegeprozeß, Pflegedokumentation - Pflege bei ausgewählten Krankheitsbildern (exemplarisch) - Der alte Mensch - gesund und krank, zu Hause, in den Krankenanstalten und in Betreuungseinrichtungen - Modelle in der Betreuung und Pflege alter Menschen - Spezifische pflegerische Maßnahmen 4. Palliativpflege - Leben und Sterben - Pflege und Begleitung von chron. kranken, terminal kranken u sterbenden Menschen - Umgang mit Schmerzen 5. Hauskrankenpflege - Hauskrankenpflege in der integrierten Gesundheitsversorgung - Haushaltsführung im Hinblick auf die Aufgaben der Pflegehilfe - Interdisziplinäre Zusammenarbeit in Gesundheits- und sozialen Diensten - Pfleg. Maßnahmen, insbesondere Beschaffung u Einsatz von Materalien und Mitteln 6. Hygiene und Infektionslehre 7. Ernährung, Kranken/Diätkost 8. Grundzüge der Somatologie und Pathologie 9. Gerontologie, Geriatrie und Gerontopsychiatrie 10. Grundzüge der Pharmakologie - Grundlagen der Infektionslehre und Mikrobiologie - Angewandte Hygiene im intra- und extramuralen Bereich - Desinfektion und Sterilisation - Qualitative und quantitative Aspekte der Ernährung - Kranken- und Diätkost - Bau und Funktion des menschl. Körpers unter Einbeziehung der med. Fachsprache - Einführung in die allgemeine uns spezielle Krankheitslehre - Information über einfache medizinische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren - Körperliche und psychische Veränderungen im Alter - Krankheitsbilder im Alter - Darreichungsformen und Wirkungsweisen von Medikamenten - Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen bei der Verabreichung von Medikamenten - Verabreichung von subcutanen Insulininjektionen 11. Erste Hilfe - Selbstschutz, - Unfallverhütung,, Erste Hilfe, Katastrophen- und Zivilschutz - Brandschutz, - Allgemeiner und berufsspezifischer Strahlenschutz 12. Animation und - Methoden und Möglichkeiten der Aktivierung zur Freizeitgestaltung Motivation zur - Praktische Anwendung im Arbeitsfeld Freizeitgestaltung 13. Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation 14. Berufe und Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen, einschließlich Betriebsführung 15. Einführung in die Psychologie, Soziologie und Sozialhygiene 16. Kommunikation und Konfliktbewältigung 17. Berufsspezifische Rechtsgrundlagen Gesamt - Gesunde Körperhaltung und Bewegung - Lagerungs- und Hebetechniken, Transfer- und Hilfsmitteleinsatz -Einführung in die Rehabilitation und physikalische Therapie - Institutionen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens - Berufsbilder und Kompetenzen im Gesundheits- und Sozialwesen - Einführung in die Betriebsführung, Exkursionen - Allgemeine Grundlagen - Psychologie des Kranken - Psychologie des Behinderten - Psychosomatik - Grundlagen der Kommunikation - Gesprächsführung - Konflikte und Konfliktmanagement - Stressbewältigung und Grundlagen der Supervision - Praxisreflexion - Allgemeine Rechtsgrundlagen - Sanitätsrecht, insbesondere Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - Sachwalterschaft - Grundzüge des Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes - Grundzüge des ArbeitnehmerInnenschutzes - Grundzüge des Haftungsrechtes 30 Einzelprüfung 160 Kommissionelle Abschlußprüfung 50 Kommissionelle Abschlußprüfung 30 Kommissionelle Abschlußprüfung 30 Kommissionelle Abschlußprüfung 40 Einzelprüfung 25 Einzelprüfung 80 Einzelprüfung 30 Einzelprüfung 30 Einzelprüfung 25 Einzelprüfung 25 Teilnahme 35 Einzelprüfung 50 Einzelprüfung 30 Einzelprüfung 100 Teilnahme 30 Einzelprüfung Praktische Ausbildung Ausbildungseinrichtung Fachbereich Stunden Fachabteilungen einer Krankenanstalt Akutpflege im operativen und konservativen 320 Fachbereich Einrichtungen, die der stationären Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen Langzeitpflege / rehabilitative Pflege 320 Einrichtungen, die Hauskrankenpflege, andere Gesundheitsdienste oder soziale Dienste anbieten 800 Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung 160 Gesamt 800 C:\Users\lhwurzan\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\33D8IMSR\Stundentafel LG PH.docSeite 1 von GuKPS A-2130 Mistelbach

10 PH19 Beginn Beginn PH Aprf PH Abschlussprf. PHLG Aprf PH 17 PH Abschlussprf. PH 17 / AF PH Maria Empfängnis Hl. Abend, Christtag, Stefanitag Weihnachtsferien Hl. Dreikönige, 7.1. Beginn HH Semesterferien Faschingsdienstag (außer PHLG und HH) Beginn PH PH 18 Prüfung, Beginn 1B PH 18 Abschlussfeier Osterferien Ostermontag, 6 HH / AP + Feier Mai Staatsfeiertag Christi Himmelfahrt Pfingstmontag Fronleichnam DP I 24. u A Maria Himmelfahrt (Sa.) DP II 26. u Diplomfeier / 1A bis 31.8./ Beginn 1A, 2A, 3A APrf Abschlussprüfung.PH APrf. + AFeier AP PH AF PH

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