Inklusion und Sport Ziemlich beste Freunde

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1 Inklusion und Sport Ziemlich beste Freunde Die Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte behinderter Menschen und ihre Auswirkungen auf Barrierefreiheit, Zugänglichkeit und Bewusstseinsbildung Oder: Wie baue ich die Inklusionspyramide? Impulsreferat - Kurzfassung von Dr. Bernhard Conrads Erster Vizepräsident von Special Olympics Deutschland Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe i.r. anlässlich des 13. Hamburg Symposiums Sport, Ökonomie und Medien am 30. und im Millerntorstadion Hamburg-St. Pauli

2 2 Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen ist ein Meilenstein in der menschenrechtsorientierten Behindertenpolitik. Sie wurde 2006 von der UN-Vollversammlung verabschiedet und im März 2009 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Damit ist sie gültiges Recht. Die UN-Konvention ist sie verbindliche Richtschnur und Anregung gleichermaßen. Viele bezeichnen Sie als eine Schatztruhe. B. Inklusion Bei Inklusion dem Leitgedanken der UN-Konvention - geht es nicht nur darum, das Ausgesonderte zu integrieren, sondern allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen. Die Betroffenen haben nicht die Aufgabe, ihre Bedürfnisse an (angebliche) gesellschaftliche Notwendigkeiten anzupassen, sondern die Gesellschaft hat die Aufgabe, sich auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzustellen (Wikipedia). Inklusion betrifft im Kern die Kunst des Zusammenlebens verschiedener Menschen. Um Inklusion zu verwirklichen, bedarf es der Fortentwicklung von Haltungen, Strukturen und Methoden (Pfarrer Schmidt) In der öffentlichen Diskussion stehen die Themen der Schulbildung oder des Lebensbereiche des Arbeitens und Wohnens im Vordergrund. Die Realisierung von Inklusion in den Alltag behinderter Menschen gebietet es, auch die Artikel 8 Bewusstseinsbildung und 9 Barrierefreiheit in den Focus rücken. C. Bewusstseinsbildung Bewusstseinsbildung steht offenkundig in enger Beziehung zur Dimension der Haltungen. Veränderte Haltungen und Einstellungen gegenüber behinderten Menschen tragen dazu bei, dass sich das Bild vom behinderten Menschen fortentwickelt. Eine positive Veränderung des Menschenbildes ist Voraussetzung zum Abbau von Falschund Vorurteilen. Diese wiederum sind das größte Hindernis für ein gleichberechtigtes Miteinander von behinderten und nicht behinderten Menschen. Die UN-Konvention trägt diesem Sachverhalt durch Art. 8 Bewusstseinsbildung Rechnung: Auszug: Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen a) in der Gesamten Gesellschaft einschließlich der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderung zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und Würde zu fördern b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen Schlägt man die Brücke zum Sport, so geht es im Zusammenhang mit Bewusstseinsbildung geht es um Inklusion durch Sport. Sport hilft Hemmschwellen zu Mitschülerinnen und Mitschülern, zu Arbeitskollegen, bei Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern, bei Nachbarn, in

3 3 der Freizeit abbauen. Sport fördert ein der Realisierung des Inklusionsparadigmas zuträgliches Klima und bietet zudem gute Chancen, Inklusion zu verwirklichen. Sport ist also ein wirkungsvoller Hebel, Bewusstseinsbildung im Sinne der Behindertenrechtskonvention zu betreiben. Bewusstseinsbildung bedeutet auch Selbst- Bewusstseinsbildung ein Ziel, dem im Zusammenhang mit behinderten Menschen besondere Bedeutung zukommt. D. Barrierefreiheit und Zugänglichkeit Die UN-Konvention zieht nicht nur in ihren Grundsätzen die Barrierefreiheit gleichsam vor die Klammer. Sie widmet ihr auch in Artikel 9 einen eigenen Schwerpunkt. Abs. 1: Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Allzu häufig wird hierunter ausschließlich auch im Hinblick auf die Ausstattung von Sportstätten der Aufzug, die Rampe oder die behindertengerechte Toilette verstanden. Wichtig und entscheidend jedoch sind zusätzlich Maßnahmen, die Hürden in der Kommunikation und Orientierung überwinden helfen. Art. 9 sieht hierfür einen eigenen Absatz vor: in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen; Stichworte sind hier leichte Sprache, Visualisierte bzw. ertastbare Orientierungshilfen. Durch sie werden z.b. Sportstätten, die rollstuhlgerecht barrierefrei sein mögen, erst zugänglich und nutzbar. Beispielhaft seien (siehe hierzu auch Helmuth Walther) erwähnt: Beschilderung in ständiger Sichtweite des Besuchers Unterbrechungsfreies, bildhaft beschildertes Leitsystem Durchgezogene Bodenmarkierung Fußabdrücke Hinweisschilder sowie Informationen in Flyern orientieren sich in Gestaltung und Text an den Regeln für leichte Sprache Nutzbarkeit technischer Geräte auch ohne Lesekompetenz sowie Angebot von Audioguides in leichter Sprache

4 4 E. Die Inklusionspyramide Das Bild der Inklusions-Pyramide dient der Veranschaulichung unterschiedlicher Stufen von Inklusion im Sport. Der Sockel: Sport für alle! Der breite Sockel wird dadurch gebildet, alle Menschen mit Behinderung unabhängig von der Art ihrer Behinderung überhaupt die Möglichkeit haben, Sport zu treiben. Menschen mit Querschnittlähmung, blinde und gehörlose Menschen, Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung ist überwiegend der selbstverständliche Zugang zu Sport verwehrt. Ebene 1: Wahlrecht Sie alle sollten entscheiden können, welche Sportart sie, wann, wo und mit wem ausüben möchten. Dieses Wahlrecht auf Basis von Angebotsalternativen stellt die erste Stufe der Inklusionspyramide dar. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, zu entscheiden, ob man soweit man in einer Einrichtung und Dienste der Behindertenhilfe lebt oder arbeitet (z.b. WfbM) in diesen Bezügen Sport treiben möchte oder auch im allgemeinen Sportverein.

5 5 Ebene 2: Öffnung des organisierten Sports Für sie und für alle anderen behinderten Menschen sollten aber auch die Angebote des so genannten organisierten Sports offen. Das heißt konkret, behinderte Menschen müssten die Möglichkeit haben, Mitglied eines Sportvereins ihrer Wahl zu sein und dort auch entsprechende Angebote vorzufinden, um Sport zu treiben: Training, Treffs, Wettkämpfe. Ebene 3: Veranstaltungen, Wettbewerb und Rituale Wo immer der Sport im Alltag stattfindet: Die aktive Teilnahme an Veranstaltungen auf örtlicher, regionaler, nationaler und internationaler Ebene sind Ziel- und Höhepunkte für jeden Sportler. Inklusion im Sport wird also konkret in Veranstaltungsteilnahme. Eine wichtige Rolle spielen Rituale : Eröffnungs- und Schlussveranstaltungen, Hymnen, der Einmarsch der Athleten, das Hissen von Fahnen, Fackelläufe und das Entzünden einer (olympischen) Flamme, Siegerehrungen und Medaillen. Ebene 4: Empowerment und Mitsprache Wichtig ist die Möglichkeit, Einfluss nehmen und mitentscheiden zu können eine Stufe, die Vertrauen in sich und Selbstbewusstsein bedingt. Der Sport ist durch Vereine geprägt, die wiederum auf regionaler, landes- und Bundesebene und in Fachverbänden organisiert sind. Inklusion bedeutet, dass behinderte Menschen in Vereinen des Sports und des Behindertenbereichs Sitz und Stimme, aktives und passives Wahlrecht haben und in Vorständen mitwirken können. Ebene 5: Gemeinsamer Sport von behinderten und nicht behinderten Menschen Inklusion in Reinkultur findet statt, wenn behinderte und nicht behinderte Menschen in Augenhöhe zusammen Sport treiben, wie dies etwa durch das Unified Sport Programm von Special Olympics geschieht. Diese Pyramide ist nur stabil, wenn Sie von mehreren Seiten gleichsam gestützt wird: Politischer Wille Legislative und Exekutive auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind aufgefordert, politische Zeichen zu setzen. Dieses Anliegen bezieht sich auf die gesamte Spannbreite zwischen Wahlprogrammen, Gesetzgebungsverfahren, strukturbildende Maßnahmen, Kampagnen bis hin zur Schaffung der finanziellen Voraussetzungen. Gemeint ist auch die Verbandspolitik in Sport- und Behindertenverbänden sowie die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe. Hier gilt es statt einzuwenden, warum etwas nicht geht, Kraft in Überlegungen zu investieren, wie es gehen kann. Natürlich gibt es Inklusion nicht zum Nulltarif. Sie wäre zum Scheitern verurteilt, wenn man Sie als Chance zu Kosteneinsparungen missbrauchen würde. Inklusion braucht Ideenreichtum, Phantasie Kraft, Energie und finanzielle Mittel.

6 6 Information und Wissen Die zweite Stützstrebe bildet Information, Wissen und damit auch Aus-, Fort- und Weiterbildung. Dies betrifft Übungsleiter im Verein genauso wie Mitarbeiter in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sportlehrer und Verbandsfunktionäre. Im Zusammenhang mit Inklusion im Sport ist Bildung im engeren Sinne und darüber hinaus als zentrale Dimension Bewusstseins-Bildung generell unverzichtbar. Sie ist Schlüssel zu Barrierefreiheit und Zugänglichkeit als Voraussetzung für Inklusion im Sport. Fazit: Wissen, politischer Wille und die notwendigen finanziellen Mittel geben der Inklusionspyramide Standfestigkeit. Dies alles bedingt ein widerspruchsfreies System von Werten und Haltungen, Strukturen und Handlungsansätzen sowie umfassende Zugänglichkeit auf baulichem und kommunikativem Gebiet. Basis hierfür ist ein kontinuierlicher Prozess der Bewusstseinsbildung im Sinne behinderter Menschen als gleichwertige und gleichberechtigte Mitglieder unseres Gemeinwesens.

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