I N F O S e r v i c e

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "I N F O S e r v i c e"

Transkript

1 I N F O S e r v i c e Sie planen eine schrittweise energetische Modernisierung Ihrer Immobilie und beabsichtigen, hierbei die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen gemäß KfW-Programm 152 bzw. 430 in Anspruch zu nehmen? Damit die Förderung (ob Kredit- oder Investitionszuschussvariante) bewilligt werden kann, ist für die Antragsstellung sowie für die Fertigstellung die Bestätigung eines neutralen Sachverständigen erforderlich. Wir unterstützen Sie hierbei unkompliziert und liefern Ihnen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die entsprechenden Bestätigungen, damit Sie Ihre Förderung auch erhalten. - Für die Antragsstellung prüfen wir, ob die geplante(n) Maßnahme(n) den KfW-Anforderungen entsprechen und bestätigen Ihnen das, sofern die KfW-Anforderungen eingehalten sind, auf dem KfW-Antragsformular. - Wir führen bei geplanten Dämmmaßnahmen einen Nachweis zum erforderlichen U-Wert des Bauteils und prüfen bei anlagentechnischen Maßnahmen die Einhaltung der KfW-Mindestanforderungen. - Nach Fertigstellung der Maßnahme(n) prüft unser Energieberater vor Ort die Konformität der Ausführung, gleicht diese erneut mit den KfW-Anforderungen ab und bestätigt Ihnen dies ebenfalls. Berechnungen zum hydraulischen Abgleich, sofern diese gefordert werden, sind Planungsleistungen und werden nicht von DEKRA erstellt. Neben der vor beschriebenen Leistung können wir Sie weitergehend beraten und mögliche Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie erarbeiten. Folgende Dienstleistungen sind hierfür sinnvoll und werden von uns empfohlen: - Energiepotenzialanalyse zur Erarbeitung eines kompletten Modernisierungsansatzes (zur Erreichung des Effizienzhaus- Standards der KfW). - Detaillierter Wärmebrückennachweis bei Komplettmodernisierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz bereits in der Planungsphase. - Beratung in der Entwurfsphase zur Optimierung der Energieeffizienz und Optimierung aller Möglichkeiten zur Senkung der Baukosten. Die KfW-Bestätigung zur Förderung von Einzelmaßnahmen kann nur komplett beauftragt werden. Eine Splittung der Leistungen ist daher nicht möglich. Situation Einsatzbereich Leistungsumfang Nicht Leistungsumfang Weitere Leistungen Konditionen DEKRA Industrial International GmbH Handwerkstraße Stuttgart Seite 1

2 1. KfW-Antragstellung Einzelmaßnahmenförderung Die geplante(n) Maßnahme(n) bitte ankreuzen Wärmedämmung von Wänden inkl. U-Wert-Nachweisberechnung für das Bauteil Wand Wärmedämmung von Dachflächen inkl. U-Wert-Nachweisberechnung für das Bauteil Dach Wärmedämmung von Geschossdecken inkl. U-Wert-Nachweisberechnung für das Bauteil Geschossdecke Erneuerung der Fenster und Außentüren Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage Erneuerung der Heizungsanlage Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen Bestätigung des Sachverständigen auf dem KfW-Formular KfW-Formular Bestätigung zum Antrag Energieeffizient Sanieren. Diese Leistung ist im Honorar enthalten und wird nicht separat vergütet. Förderfähige Einzelmaßnahmen 2. Unternehme anfragen/angebote einholen Angebotsanforderung + Prüfung + Zusammenfassung Angebote bei Firmen einholen, rechnerische und technische Prüfung sowie Zusammenfassung in Kurzbericht als Beauftragungsgrundlage. 3. Bestätigung der Fertigstellung Prüfung auf konforme Umsetzung der Maßnahme vor Ort Abgleich mit den KfW-Anforderungen Sichtung aller erforderlicher Berechnungen wie z.b. hydraulischer Abgleich Bestätigung des Sachverständigen auf dem KfW-Formular KfW-Formular Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen Energieeffizient Sanieren Name Kundendaten Straße / Nr. PLZ / Ort Telefon Straße / Nr. Objektdaten PLZ / Ort Nutzfläche Baujahr DEKRA Industrial International GmbH Handwerkstraße Stuttgart Seite 2

3 1. Antragsstellung je Einzelmaßnahme *) 225,00 2. Unternehmen anfragen/angebote einholen 495,00 3. Bestätigung der Fertigstellung 475,00 Honorar Die vor genannten Honorare beinhalten die aktuell gültige MwSt. *) Werden mehrere Einzelmaßnahmen durchgeführt, wird das Honorar nach Pos. 1 entsprechend mit der Anzahl der Maßnahmen multipliziert. Pos. 2 und 3 bleiben davon unberührt. Bemerkungen: Hiermit beauftrage ich DEKRA Industrial International GmbH mit der KfW-Bestätigung von Einzelmaßnahmen im Zuge der unter Punkt 1 angegebenen geplanten Modernisierung(en) an meiner Immobilie. Auftragserteilung Es gelten die beigefügten besonderen Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB s) der DEKRA Industrial International GmbH. Bei Widersprüchen gilt folgende Regel: 1. Das Angebot gilt vorrangig. 2. Die beigefügten besonderen Vertragsbedingungen. 3. Die beigefügten AGB s. Den unterzeichneten Auftrag schicken Sie uns bitte per Post an DEKRA Industrial International GmbH Nachhaltiges Bauen Untertürkheimer Straße Saarbrücken Tel.: per an energie@dekra.com DEKRA Adresse Unterschrift Datum / Ort Unterschrift des Auftraggebers DEKRA Industrial International GmbH Handwerkstraße Stuttgart Seite 3

4 Vertragsbedingungen Die Leistung von DEKRA umfasst folgende Teilleistungen: - die unabhängige Prüfung der geplanten KfW-förderfähigen energetischen Modernisierungsmaßnahme(n) vor Beginn der Umsetzung - Nachweisführung der U-Werte bei Dämmmaßnahmen - Prüfung der technischen Unterlagen und Angebote auf Konformität zu den KfW-Anforderungen beim Austausch/Einbau einer Lüftungs- oder Heizungsanlage - Prüfung der KfW-konformen Umsetzung der geplanten Maßnahme(n) der vertraglich festgelegten Immobilie nach Abschluss der Maßnahme(n) vor Ort - Schriftliche Bestätigung im KfW-Antrags- und Fertigstellungsformular - Optional Anfrage bei Unternehmen und Handwerksbetrieben zur Angebotseinholung inkl. technischer und rechnerischer Auswertung mit Zusammenfassung 1 Vertragsziel Ziel ist die Inanspruchnahme der KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen gemäß KfW Programm 152 und 430 durch den Auftraggeber. Sofern jedoch durch DEKRA festgestellt wird, dass die geplante(n) Maßnahme(n) bei der abschließenden Vor-Ort-Überprüfung nicht gemäß den Mindestanforderungen der KfW umgesetzt wurden, kann eine Bestätigung der Fertigstellung auf dem KfW-Formular durch DEKRA nicht erfolgen. Diese Vertragsbedingungen umfassen ausschließlich Tätigkeiten im Sinne 1 an dem/den im Angebotsschreiben genannten Objekt/en (nachfolgend Vertragsobjekt ). Bei einer Beauftragung bestätigt DEKRA die KfW-konforme Planung sowie Fertigstellung der förderfähigen Einzelmaßnahmen in den von der KfW vorgegebenen Antragsformularen, sofern von DEKRA die Konformität festgestellt wird. Durch den Auftraggeber ist sicher zu stellen, dass der Zugang in das Objekt gewährleistet wird. Die Objektbegehung findet ausschließlich im Beisein des Auftraggebers bzw. Eigentümers statt. Sofern dieser zum vereinbarten Termin nicht erscheint, wird ein neuer Termin vereinbart. Die entstandenen An- und Abfahrtskosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Darüber hinaus sind Berechnungen sowie Dokumentationen, sofern diese von der KfW zur Gewährleistung der Förderung erforderlich sind, DEKRA rechtzeitig, spätestens jedoch 3 Werktage nach Beauftragung zur Verfügung zu stellen. Zum Nachweis des U-Wertes eines zu dämmenden Bauteils (Wand, Dach, Geschossdecke) sind vom Auftraggeber Daten zum Bauteil zur Verfügung zu stellen. Für eine U-Wert-Berechnung sind Details zum entsprechenden Bauteil (Wand, Dach, Geschossdecke) mit Angaben zum Aufbau unbedingt erforderlich. Bei Erneuerung bzw. Einbau von Fenstern, Außentüren, einer Heizung oder Lüftungsanlage sind die Angebotsunterlagen sowie technische Daten zur Prüfung auf die KfW-Mindestanforderungen DEKRA zur Verfügung zu stellen. DEKRA wird sich im Falle der Beauftragung im Vorfeld der Leistung zum Zweck der Antragsstellung der KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen sowie der Terminabsprache des Vor-Ort-Termins mit dem Kunden kurzfristig telefonisch in Verbindung setzen. DEKRA verpflichtet sich, die KfW-Bestätigung der förderfähigen Einzelmaßnahmen sowie sämtliche weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Sollten prüfrelevante Daten nicht vorliegen und/oder ein Zugang in das Objekt nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahme(n) nicht möglich sein, ist eine KfW- Bestätigung durch DEKRA nicht möglich. Die erbrachte Leistung wird dennoch in Rechnung gestellt. DEKRA macht bei optionaler Beauftragung zu Angebotsanforderungen im Namen des Auftraggebers keine Beauftragungsempfehlung. Es erfolgt in diesem Rahmen 2 Vertragsobjekt 3 Pflichten des AG 4 Pflichten DEKRA DEKRA Industrial International GmbH Handwerkstraße Stuttgart Seite 4

5 lediglich die Einholung entsprechender Angebote von regionalen Fachunternehmen, eine inhaltliche, technische und rechnerische Prüfung in Form einer Kurzzusammenfassung gegliedert nach Gewerk und Kosten wird erstellt und als Entscheidungsgrundlage in schriftlicher Form. Die Leistung von DEKRA erfolgt in Anlehnung an die aktuell gültigen Förder- Merkblätter der KfW sowie die damit in Zusammenhang stehenden Anlagen. Grundlage für die Förderung von energetischen Sanierungen in Form von Einzelmaßnahmen ist das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren mit den Programmnummern 152 und Grundlagen KfW Gefördert werden ausschließlich Sanierungen an Wohngebäuden, deren Bauantrag vor dem gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Die Antragsstellung für die Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- oder Investitionszuschuss-Variante erfolgt über die jeweils aktuell gültigen KfW- Formulare (Online-Beantragung). Gleiches gilt für die Bestätigung der antragsgemäßen Durchführung der Maßnahmen nach Abschluss der Arbeiten. Als Gegenleistung hat der Auftraggeber das im Angebotsschreiben ausgewiesene Honorar zu entrichten. 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen Sollten über die in 1 genannten Leistungen hinaus weitere Sonderleistungen erbracht werden, so werden diese nach schriftlicher Beauftragung zu den von DEKRA benannten Honoraren abgerechnet. Nach Auftragsdurchführung bzw. nach Vorlage der Rechnung ist das Auftragsentgelt sofort, spätestens jedoch bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Berechnung der DEKRA Leistungen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der abschließenden Durchführung des Auftrages gesondert ausgewiesen und zusätzlich zum Auftragsentgelt erhoben. Der Auftrag gilt mit Abschluss des Ortstermins bzw. mit Versand des vom DEKRA Sachverständigen unterzeichneten und gestempelten KfW-Bestätigungsformulars zur ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme(n) als abgeschlossen. Alle Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. 7 AGB DEKRA Industrial International GmbH Handwerkstraße Stuttgart Seite 5

6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DEKRA Industrial International GmbH 1 / Allgemeines - Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der DEKRA Industrial International GmbH ( DEKRA ) und dem Auftraggeber. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für Folgeaufträge und bei ständigen Geschäftsbeziehungen. 2 / Auftragserteilung, Unterbeauftragung Ein Vertrag zwischen DEKRA und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von DEKRA innerhalb der Gültigkeitsdauer dieses Angebots angenommen oder wenn DEKRA einen vom Auftraggeber erteilten Auftrag bestätigt hat. DEKRA darf ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers den Auftrag im Wege der Unterbeauftragung an Dritte vergeben. 3 / Auftraggeberpflichten 1. Der Auftraggeber hat DEKRA alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 2. Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. 3. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Vorbereitungstätigkeiten in eigener Verantwortung und Rechnung durchzuführen; die notwendigen Informationen hierzu sind bei DEKRA abrufbar. Sofern Hilfspersonen zur Durchführung von Prüfungen notwendig sind (z.b. zur Bedienung der Maschine oder des Aufzugs), werden diese vom Auftraggeber beauftragt und koordiniert. 4. Im Falle der Objektbegutachtung hat der Auftraggeber das Objekt für DEKRA frei zugänglich sowie in prüfbereitem Zustand vorzuhalten. 5. Ist die Ausführung des Auftrags aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund zum vereinbarten Termin nicht möglich, behält sich DEKRA vor, dem Auftraggeber den entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen; dies ist gewöhnlich der Auftragswert abzüglich ersparter Aufwendungen (jeweils bezogen auf den betroffenen Termin) und berechnet sich wie folgt: Erfolgt die Terminaufhebung spätestens 14 Kalendertage vor dem bereits vereinbarten Termin werden 20 Prozent des Auftragswerts berechnet. Erfolgt die Terminaufhebung spätestens 5 Kalendertage vor dem bereits vereinbarten Termin werden 50 Prozent des Auftragswerts berechnet. Erfolgt die Terminaufhebung weniger als fünf Kalendertage vor dem bereits vereinbarten Termin wird der volle Auftragswert berechnet. In jedem solchen Fall ist dem Auftraggeber der Nachweis gestattet, ein Schaden sei nicht entstanden oder geringer. 6. Ergeben sich bei einem vereinbarten Termin durch eine Pflichtverletzung des Auftraggebers Verzögerungen, behält sich DEKRA vor, den hierdurch entstandenen Mehraufwand zum vereinbarten hilfsweise üblichen Stundensatz abzurechnen. 4 / Pflichten von DEKRA 1. DEKRA wird die vertraglichen Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Soweit dies Gegenstand der vertraglichen Leistungen ist, werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden anerkannten Regeln der Technik beachtet. 2. Ergeben sich während der Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, wird die vereinbarte Vergütung entsprechend angepasst. 5 / Geheimhaltung, Datennutzung/-schutz 1. DEKRA wird weder Gutachten noch sonstige Tatsachen und Unterlagen, die bei der Ausführung der vertraglichen Leistung bekannt werden, und die sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbaren, ausnutzen oder weitergeben. Hiervon ausgenommen sind die anonymisierte Verarbeitung statistischer Daten durch DEKRA; Veröffentlichungspflichten nach Regularien des Akkreditierers; Offenlegung zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen; gesetzliche, gerichtlich angeordnete oder behördliche Verpflichtungen zur Offenlegung. 2. DEKRA kann von den schriftlichen Unterlagen, die DEKRA zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Kopien für die eigenen Unterlagen anfertigen. 3. DEKRA speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Sofern hierfür automatische Datenverarbeitungsanlagen eingesetzt werden, ist die Einhaltung der Voraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch DEKRA gewährleistet. Die mit der Datenverarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten. 6 / Nutzungsrechte 1. Entstehen bei Ausführung des Auftrags Ergebnisse, die dem Urheberrecht unterliegen (z. B. Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen), räumt DEKRA, soweit für den Vertragszweck erforderlich, dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein. 2. Der Auftraggeber darf das Ergebnis nur vollständig, nicht auszugsweise, und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. 7 / Gewährleistung 1. DEKRA ist berechtigt, eine mangelhafte Leistung nachzubessern oder neu zu erbringen (zusammen Nacherfüllung ). Erforderlich ist eine angemessene Fristsetzung durch den Auftraggeber. Falls und erst wenn die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft abgelehnt wird, nicht fristgemäß vorgenommen wird oder fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl, Minderung oder Rücktritt unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verlangen. 2. Der Auftraggeber hat DEKRA Beanstandungen unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist endet ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, DEKRA hat den Mangel arglistig verschwiegen. 8 / Zahlungsbedingungen 1. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. 2. Die Vergütung soll im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung geregelt sein. Ist sie es nicht, gilt die jeweils gültige DEKRA-Honorarordnung sofern sie dem Auftraggeber bekannt ist bzw. bekannt sein müsste oder die übliche Vergütung. 3. Etwaige Erhöhungen der Vergütung sind im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen drei Monate im Voraus durch DEKRA anzukündigen. Sie berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Termin der Erhöhung. 4. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich der Vergütung sowie die Aufrechnung mit einer Gegenforderung sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 5. DEKRA ist berechtigt, Kostenvorschüsse wenn ein sachlich berechtigter Grund gegeben ist und keine überwiegenden Belange des Auftraggebers entgegenstehen zu verlangen oder Teilrechnungen entsprechend der bereits erbrachten Leistungen zu stellen. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung mindestens einer Teilrechnung trotz Nachfristsetzung in Verzug, hat DEKRA das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 9 / Laufzeit 1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Aus wichtigem Grund ist DEKRA zur Kündigung insbesondere berechtigt, wenn seitens des Auftraggebers die notwendige Mitwirkung auch nach erfolgloser Aufforderung mit angemessener Frist verweigert wird, seitens des Auftraggebers versucht wird, das Ergebnis des Auftrags zu verfälschen, über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein solches mangels Masse abgelehnt wird; der Auftraggeber fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt hat und DEKRA die Kündigung des Vertrages angedroht hat.. 2. Bei Kündigung aus wichtigem, von DEKRA nicht zu vertretendem Grund behält DEKRA den Vergütungsanspruch wie bei Ausführung der vertragsgemäß anfallenden Leistung. Die Vergütung beträgt unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen 15 % der Vergütung für die von DEKRA noch nicht erbrachte Leistung, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren vertraglichen Arbeitsanfall oder höhere ersparte Aufwendungen nach. 3. DEKRA darf in den oben genannten Fällen nach freiem Ermessen auch die Erbringung weiterer Leistungen verweigern. Das Recht zur Kündigung bleibt unberührt. 10 / Haftung 1. DEKRA haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DEKRA beruhen. 2. Bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Als vertragswesentlich gelten Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die auf der fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, ist auf 2,5 Mio. EUR je Schadensereignis begrenzt. 3. Darüber hinaus ist eine Haftung von DEKRA ausgeschlossen. 4. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die DEKRA aufkommen muss, unverzüglich DEKRA gegenüber schriftlich anzuzeigen. 5. Soweit Schadensersatzansprüche gegen DEKRA ausgeschlossen sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der DEKRA Mitarbeiter. 6. Schadensersatzansprüche nach 10 Ziffer 1 verjähren nach den gesetzlichen Regelungen. Schadensersatzansprüche nach 10 Ziffer 2 verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 11 / Schlussbestimmungen 1. Der Vertrag sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden jedweder Art bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist. Das Formerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Formklausel. 2. Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für die Parteien ist der Sitz von DEKRA, soweit die Voraussetzungen des 38 ZPO vorliegen. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von DEKRA, soweit die Voraussetzungen des 29 II ZPO vorliegen. 3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und DEKRA verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben. Stand 1. Januar 2013

I N F O S e r v i c e

I N F O S e r v i c e Sie planen eine schrittweise energetische Modernisierung Ihrer Immobilie und beabsichtigen, hierbei die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen gemäß KfW-Programm 151, 152, 430 in Anspruch zu nehmen? Damit die

Mehr

I N F O S e r v i c e

I N F O S e r v i c e Sie planen eine schrittweise energetische Modernisierung Ihrer Immobilie und beabsichtigen, hierbei die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen gemäß KfW-Programm 152 bzw. 430 in Anspruch zu nehmen? Damit die

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik 1 Vertragsgegenstand 1. Gegenstand des Vertrags ist die im Sachverständigenvertrag dargelegte Aufgabe der Gutachtenserstattung. 2.

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG. für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG. für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN STAND: 15.01.2012 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden

Mehr

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketingagentur ZOOM 1. Allgemeines Für alle Leistungen der Marketingagentur ZOOM, sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen, zwischen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende

Mehr

Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Protect & Cover Ltd. & Co. KG Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel (1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) *

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) * ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 1. Geltungsbereich 1.1. Die Schneelogistik GmbH (nachfolgend Schneelogistik genannt) ist ein deutschlandweit tätiger Anbieter von Leistungen aus den Bereichen Arbeits-

Mehr

Handy Services ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Gültig ab 18.04.2016

Handy Services ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Gültig ab 18.04.2016 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gültig ab 18.04.2016 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DIENSTLEISTUNGSBEREICHE HANDY SERVICES Gültig ab 18.04.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 2 2 Vertragsverhältnis...

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige 1 Geltung 1. Die Rechtsbeziehungen des öffentlich bestellten Sachverständigen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Leistungsgegenstand 1.1 Vera Sebold Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und KFZ-Reparaturbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und KFZ-Reparaturbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen und KFZ-Reparaturbedingungen I. Allgemeines / Anwendungsbereich 1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fa.

Mehr

-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt -

-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - Reinigungsvertrag Zwischen - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - und - im folgenden Text: Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen : 1 Gegenstand des Vertrages in genaue Bezeichnung

Mehr

Muster Abnahmeprotokoll

Muster Abnahmeprotokoll M-Abnahmeprotokoll Seite 1 von 6 Seiten Muster Abnahmeprotokoll Datum: Uhrzeit: von Uhr bis Uhr Bauvorhaben: Auftrag von: Baukunden: Auftragnehmer: Architekt Bauvertrag vom: Leistungsverzeichnis vom: Beginn

Mehr

Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)

Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Zwischen (nachfolgend Rechteinhaber ) und (nachfolgend Lizenznehmer ) wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Fotostrecke

Mehr

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren. Dr. Christina Schmickl Am Mühlkanal 25 60599 Frankfurt am Main Phone +49 (0)69.26 49 46 14 Fax +49 (0)69.26 49 46 15 Mobile +49 (0)151.55 10 38 48 Allgemeine Geschäftsbedingungen von vivify consulting

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH

Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH Allgemeine Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Open Grid Europe GmbH Stand: Januar 2015 Wichtig:!!!Ziffer 19 enthält eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten!!! 1. Geltungsbereich

Mehr

für den Bewirtungsvertrag Restaurant & Weinhaus Stachel / Main-Gastro GmbH vertreten durch den GF Rolf Schulz / Gressengasse 1 97070 Würzburg

für den Bewirtungsvertrag Restaurant & Weinhaus Stachel / Main-Gastro GmbH vertreten durch den GF Rolf Schulz / Gressengasse 1 97070 Würzburg Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bewirtungsvertrag Restaurant & Weinhaus Stachel / Main-Gastro GmbH vertreten durch den GF Rolf Schulz / Gressengasse 1 97070 Würzburg I. Geltungsbereich 1. Diese

Mehr

Energieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152

Energieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152 Energieeffizient Sanieren Kredit www.kfw.de/151 www.kfw.de/152 April 2016 Bank aus Verantwortung Anwendungsbereiche Für die energetische Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie

Mehr

Anlage 1.3.1 zu 8.5 Stand: Juli 2016

Anlage 1.3.1 zu 8.5 Stand: Juli 2016 Anlage 1.3.1 zu 8.5 Stand: Juli 2016 Bundesinstitut für Berufsbildung Der Präsident Allgemeine Vertragsbedingungen für Verträge über die Durchführung von Aufträgen durch Dritte 1 Geltung der Allgemeinen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich 1.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen der Rw bauphysik ingenieurgesellschaft mbh & Co. KG und ihren Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen

Mehr

Studienvertrag. Zwischen der Hochschule Weserbergland (HSW), Am Stockhof 2, 31785 Hameln, im Folgenden als Hochschule bezeichnet, und 1

Studienvertrag. Zwischen der Hochschule Weserbergland (HSW), Am Stockhof 2, 31785 Hameln, im Folgenden als Hochschule bezeichnet, und 1 Studienvertrag Zwischen der Hochschule Weserbergland (HSW), Am Stockhof 2, 31785 Hameln, im Folgenden als Hochschule bezeichnet, und 1 Name Vorname ggf. Geburtsname Staatsangehörigkeit geboren am in Straße

Mehr

Arbeitsvermittlungsvertrag

Arbeitsvermittlungsvertrag Arbeitsvermittlungsvertrag Für die Arbeitsvermittler Zwischen Rekrutier Service Deutschland Inhaber: Marco Westenberger Tiburtiusstrasse 13, D-12524 Berlin (im Folgenden: Arbeitsvermittler) als Arbeitsvermittler

Mehr

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen

Mehr

Seltene Gelegenheit! Zentral Wohnen und Vermieten! Wohn- und Geschäftshaus in Ansbach

Seltene Gelegenheit! Zentral Wohnen und Vermieten! Wohn- und Geschäftshaus in Ansbach Seltene Gelegenheit! Zentral Wohnen und Vermieten! Wohn- und Geschäftshaus in Ansbach Das historische Wohn- und Geschäftshaus liegt in der Altstadt von Ansbach. Das Dach wurde bereits saniert, ebenso wurden

Mehr

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1 Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.v. (VDIK)

Mehr

Vertrag(sentwurf) Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede. LAG Roede. Gemeinde Moormerland

Vertrag(sentwurf) Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede. LAG Roede. Gemeinde Moormerland Vertrags-Nr.: Aktenzeichen: Projektbezeichnung Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede Zwischen LAG Roede vertreten durch Gemeinde Moormerland in [Straße, Ort] Theodor-Heuss-Straße

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GEO Biogas GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GEO Biogas GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der GEO Biogas GmbH 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, einschließlich der auf den Vertragsabschluss

Mehr

Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung für Lieferanten

Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung für Lieferanten Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung für Lieferanten Obligatorische Vereinbarungen Version 11/2011 Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung - Version 11/2011 Seite 1 von 5 Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Die AGB gelten für alle Leistungen und Verträge mit BEST-VALUE-HOME STAGING + STYLING (genannt: BEST-VALUE). Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden

Mehr

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus

Mehr

Servicemitarbeiter zur Objektbegehung etc.) mit der Durchführung der Dienstleistung zu beauftragen.

Servicemitarbeiter zur Objektbegehung etc.) mit der Durchführung der Dienstleistung zu beauftragen. 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch "AGB") gelten für die Lieferung von Energieausweisen (Verbrauchs- oder Bedarfsausweise für Wohngebäude) durch die Energieausweis48

Mehr

ALLGEMEINE ANZEIGENBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE ANZEIGENBEDINGUNGEN ALLGEMEINE ANZEIGENBEDINGUNGEN der Konradin Mediengruppe (Stand 07/2014) 1. Anwendungsbereich, Abwehrklausel 1.1. Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern ( 14 BGB), juristischen Personen des

Mehr

Heller großzügiger Wohn- und Schlafbereich mit Zugang zum Balkon. Neu renoviertes 1 Raum Appartement mit Balkon in Wenningstedt

Heller großzügiger Wohn- und Schlafbereich mit Zugang zum Balkon. Neu renoviertes 1 Raum Appartement mit Balkon in Wenningstedt Heller großzügiger Wohn- und Schlafbereich mit Zugang zum Balkon Neu renoviertes 1 Raum Appartement mit Balkon in Wenningstedt Objektart/Wohnungstyp Etagen Wohnung Wohnfläche ca.: Ca. 30 qm Zimmer:

Mehr

Fenster-Wartungsvertrag

Fenster-Wartungsvertrag Fenster-Wartungsvertrag Zwischen der Firma Schreinerei Franz Studnicka Vater-Klein-Straße 20 86356 Neusäß Tel. 0821 / 46 66 56 Fax 0821 / 45 18 49 e-mail: info@schreinerei-studnicka.de und wird für die/das

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce

Allgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce Allgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce 1. Allgemeines 1.1. Allen Verträgen, Erklärungen und sonstigen Leistungen werden die folgenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Version zu Grunde

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Überall scene development GmbH für Kooperationspartner

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Überall scene development GmbH für Kooperationspartner Allgemeine Geschäftsbedingungen der Überall scene development GmbH für Kooperationspartner 1. Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Überall scene development GmbH mit dem Sitz Wien und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB ) regeln das allgemeine Geschäftsverhältnis

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhaus Franziskus Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhaus Franziskus Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhaus Franziskus Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Angebotes, jeder Bestellung und jeden Vertrages

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Webdesign der Firma Knechtweb Ramstein (netz-modell.de)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Webdesign der Firma Knechtweb Ramstein (netz-modell.de) Die Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenbedingungen für alle mit der Firma Knechtweb Ramstein Jürgen Knecht, Friedenstraße 13, 66877 Ramstein-Miesenbach (im Folgenden Firma Knechtweb Ramstein ) und dem

Mehr

z w i s c h e n - nachfolgend Verkäufer genannt - u n d - nachfolgend Käufer genannt - 1. Der Verkäufer verkauft dem Käufer das Pferd

z w i s c h e n - nachfolgend Verkäufer genannt - u n d - nachfolgend Käufer genannt - 1. Der Verkäufer verkauft dem Käufer das Pferd Seite 1 von 7 Pferdekaufvertrag - ausschließlich zu verwenden im Rechtsverkehr zwischen privatem Verkäufer und privatem Käufer - z w i s c h e n Herrn/Frau... Vorname/ Name Straße... PLZ, Wohnort... -

Mehr

1 Raum Appartement für Einsteiger mit Terrasse

1 Raum Appartement für Einsteiger mit Terrasse Ruhig gelegene 1-Raum Wohnung Zentrumsnah in Westerland Heller großzügiger Wohn- und Schlafbereich mit Zugang zur. Kleine Pantry Lageplan: Grundriss Erdgeschoss: Objekt-Daten: Objektart/Wohnungstyp nwohnung

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Apartment auf Zeit des Evangelischen Siedlungswerkes in Bayern

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Apartment auf Zeit des Evangelischen Siedlungswerkes in Bayern ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Apartment auf Zeit des Evangelischen Siedlungswerkes in Bayern I. Geltungsbereich 1. Allgemein Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tätigkeit der Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tätigkeit der Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF) Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tätigkeit der Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF) -Stand 02/05/2016- Die Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF) ist ein Projekt der LEG

Mehr

1 Raum Appartement für Einsteiger mit Terrasse

1 Raum Appartement für Einsteiger mit Terrasse 1 Raum Appartement für Einsteiger mit Terrasse Terrasse nach Westen 1 Raum Appartement für Einsteiger mit Terrasse Heller großzügiger Wohn- und Schlafbereich mit Zugang zur Terrasse. 1 Raum Appartement

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem designbüro ORANGE, Daniela Hoffmann und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Gerdes Ladenbau GmbH, im Folgenden Unternehmen genannt 1. Geltung der AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit diesem

Mehr

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen Provider- & Domain-Beschaffungs-Vertrag Zwischen Webdesign & FiBu, Schmiedestr 21f, 45991 Gelsenkirchen im folgenden Anbieter genannt und im folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen Werk «Josefstrasse» Index: Datum: Ersteller: 1 03.09.2010 SM / DET Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 3 2 Angebot. 3 3 Bestellungen.. 3 4 Preise. 3 5 Lieferung

Mehr

A LLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

A LLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des A LLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Almenrausch München Online Shop Marie Mehta Langobardenstr. 10 D-81545 München 1 Allgemeines - Im Weiteren: Almenrausch München Online Shop- (1) Die folgenden Allgemeinen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285

Mehr

Gipsformen-Katalog 08/2015

Gipsformen-Katalog 08/2015 Gipsformen-Katalog 08/2015 Carl Jäger Tonindustriebedarf GmbH In den Erlen 4 D- 56269 Hilgert Telefon: +49 2624 94169 0 Telefax: +49 2624 94169 29 info@carl-jaeger.de Seite 1 August 2015 Seite 2 August

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag - SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Werbeflächen auf der Internetseite Kulturreise-Ideen.de (Stand Februar 2013)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Werbeflächen auf der Internetseite Kulturreise-Ideen.de (Stand Februar 2013) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Werbeflächen auf der Internetseite Kulturreise-Ideen.de (Stand Februar 2013) 1. Geltungsbereich AGB (1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Werbeaufträge

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen I. Geltung dieser Bedingungen 1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit uns ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Mit der Erteilung des

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Colorböden Vertriebsgesellschaft mbh 56368 Klingelbach

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Colorböden Vertriebsgesellschaft mbh 56368 Klingelbach ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Colorböden Vertriebsgesellschaft mbh 56368 Klingelbach 1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis

Mehr

Das Vertragsverhältnis kommt durch unsere schriftliche Bestätigung Ihrer Teilnahme rechtsverbindlich

Das Vertragsverhältnis kommt durch unsere schriftliche Bestätigung Ihrer Teilnahme rechtsverbindlich Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rettungsdienst Kooperation (-Akademie), Esmarchstraße 50, 25746 Heide, für die Buchung und Durchführung von Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Schulungsveranstaltungen

Mehr

Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Gas durch die Netze Duisburg GmbH

Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Gas durch die Netze Duisburg GmbH Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Gas durch die Netze Duisburg GmbH 1. Die Netze Duisburg GmbH (Netzbetreiber) nimmt eine Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung

Mehr

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingung Ruhe-Pol Inh. Kathrin Haupt. 1. Allgemeines

Allgemeine Geschäftsbedingung Ruhe-Pol Inh. Kathrin Haupt. 1. Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingung Ruhe-Pol Inh. Kathrin Haupt 1. Allgemeines Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) betreffen alle Dienstleistungen, die zwischen Ruhe-Pol

Mehr

2d Consulting Services d Angelo Personalberatung. Allgemeine Geschäftsbedingungen

2d Consulting Services d Angelo Personalberatung. Allgemeine Geschäftsbedingungen 2d Consulting Services d Angelo Personalberatung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 2d Consulting Services d Angelo Personalberatung erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fach- und Führungskräfte,

Mehr

2,5 Zimmer Appartement mit Potenzial 329.000,-

2,5 Zimmer Appartement mit Potenzial 329.000,- Ruhig gelegene Appartement Haus mit 6 WE in Strandnähe und Wald Nähe. Heller großzügiger Wohnbereich mit Zugang zum Balkon nach Süden Eine separates neues Duschbad, Pantry-Küche mit Oberges. Im Obergeschoss

Mehr

ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst

ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst Vertrag ABN Ihre Vertrag zwischen Kundennummer 2001324113 Ihre Vertragsnummer 11873809 Postfach 80 07 67 81607 München nachstehend "" genannt und Dummy Partner VGG e.v. Rosenheimer Str. 11 nachstehend

Mehr

Pferdekaufvertrag (Der nicht den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterfällt)

Pferdekaufvertrag (Der nicht den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterfällt) Frau/Herr Pferdekaufvertrag (Der nicht den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterfällt) und Frau/Herr Verkäufer/in - Käufer/in - schließen folgenden Kaufvertrag: 1 Kaufgegenstand 1. Die Verkäuferin

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Geltungsbereich. 2. Auftragserteilung. 3. Pflichten des Auftraggebers

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Geltungsbereich. 2. Auftragserteilung. 3. Pflichten des Auftraggebers Allgemeine Geschäftsbedingungen der und deren Tochtergesellschaften 1. Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB ) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der

Mehr

Anlage: Vertragsbedingungen für Markt- und Meinungsforschungsprojekte

Anlage: Vertragsbedingungen für Markt- und Meinungsforschungsprojekte Anlage: Vertragsbedingungen für Markt- und Meinungsforschungsprojekte 1. Geltung 1.1 Diese Vertragsbedingungen für Markt- und Meinungsforschungsprojekte ("AGB") sind Teil des Vertrags (der "Vertrag") über

Mehr

Diese Fassung der Vertragsvorlagen wurde unter Mitwirkung der Rechtsanwaltskanzlei Fröhlich & Heck, Kurfürstendamm 167-168, 10707 Berlin erstellt.

Diese Fassung der Vertragsvorlagen wurde unter Mitwirkung der Rechtsanwaltskanzlei Fröhlich & Heck, Kurfürstendamm 167-168, 10707 Berlin erstellt. Der Bundesverband der Gästeführer empfiehlt seinen Mitgliedern die nachstehenden Vertragsvorlagen unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit Auftraggebern und Vermittlern. Den Mitgliedern steht

Mehr

GARANTIEBEREITSTELLUNGSVERTRAG ZUR VERBRIEFUNGSGARANTIE VOM *** DN ***/MFA ***/*** DOKUMENT **

GARANTIEBEREITSTELLUNGSVERTRAG ZUR VERBRIEFUNGSGARANTIE VOM *** DN ***/MFA ***/*** DOKUMENT ** GBV GARANTIEBEREITSTELLUNGSVERTRAG ZUR VERBRIEFUNGSGARANTIE VOM *** DN ***/MFA ***/*** DOKUMENT ** 1. Vertragsgegenstand Die Bundesrepublik Deutschland (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich und abweichende Regelungen 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Luvsolutions GmbH (nachfolgend

Mehr

08.10.2008 Gambio GX Adminbereich

08.10.2008 Gambio GX Adminbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen: teldv Onlineshop teldv Lohstr. 160 45359 Essen - im folgenden teldv Onlineshop genannt - 1. Allgemeines/Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen

Mehr

Gewerbeobjekt Halle Büro zum Kauf / zur Miete

Gewerbeobjekt Halle Büro zum Kauf / zur Miete Seite: 1/7 Gewerbeobjekt Halle Büro zum Kauf / zur Miete Kaufpreis: 375.000,00 Objekt: 2061 Status: Verfügbar Verfügbar ab: Nach Vereinbarung Kaufpreis: 375.000,00 Fläche Grundstück: ca. 1000 m² Objektzustand:

Mehr

Fälligkeit von Abschlagszahlungen

Fälligkeit von Abschlagszahlungen chender Regelungen im VOB-Bauvertrag war die VOB/B nicht mehr als Ganzes vereinbart. Daraus folgt, dass die Fälligkeitsregelung des 16 Nr. 3 Absatz 1 VOB/B der AGBrechtlichen Inhaltskontrolle nach den

Mehr

Vertrag über die Erstattung eines Privatgutachtens als Download. Gutachten - Vertrag

Vertrag über die Erstattung eines Privatgutachtens als Download. Gutachten - Vertrag Vertrag über die Erstattung eines Privatgutachtens als Download Gutachten - Vertrag 1. Vertragsparteien Die Auftraggeber (1).. vertreten durch. tagsüber erreichbar unter Tel.-Nr.: sowie als Auftragnehmerin,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeines 1. Für unsere Angebote, Auftragsausführung und sonstige Rechtshandlungen im Rahmen des Geschäftsbetriebes gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Lahr Allgemeines Vertragsinhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Lahr Allgemeines Vertragsinhalt siczert Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Zertifizierungen GmbH Lotzbeckstraße 22 77933 Lahr 1. Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Dienstleistungen der siczert Zertifizierungen

Mehr

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK)

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) Zwischen Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH Nordfeldstraße 5 33775 Versmold (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend

Mehr

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer Praktikumsvertrag Diese Vorlage ist sowohl für ein Pflichtpraktikum ("echtes Praktikum") als auch für freiwilliges Praktikum ("unechtes Praktikum") geeignet. Beim freiwilligen Praktikum gelten Arbeitnehmergesetze

Mehr

Vertrag über Wartungs- und Serviceleistungen zur IT-Infrastruktur

Vertrag über Wartungs- und Serviceleistungen zur IT-Infrastruktur Vertrag über Wartungs- und Serviceleistungen zur IT-Infrastruktur zwischen Deutscher Volkshochschul-Verband e.v., Obere Wilhelmstraße 32, 53225 Bonn - nachfolgend Auftraggeber genannt und - nachfolgend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Dr. Bock Coaching Akademie, Dr. Petra Bock, (nachfolgend

Mehr

2.0 Vertragsgegenstand. 2.0 Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Waren/Dienstleistungen aus dem Bereich/den Bereichen

2.0 Vertragsgegenstand. 2.0 Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Waren/Dienstleistungen aus dem Bereich/den Bereichen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Antragnehmer(David Winkler, DavidKrad Webdesign) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.

Mehr

AGB der ALS Consulting Services GmbH. Inhalt:

AGB der ALS Consulting Services GmbH. Inhalt: AGB der ALS Consulting Services GmbH Inhalt: 1 Geltung 2 Leistungen 3 Beauftragung/Vertragsschluss 4 Unzulässige Anfragen 5 Leistungspreise 6 Rechnung/Zahlung 7 Subunternehmen 8 Mitwirkungspflichten 9

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Koenig CTC Corporate Text & Consulting, Urs Christian Koenig Schönhauser Allee 59b, 10437 Berlin Stand: 17.10.2017 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Koenig CTC Corporate

Mehr

Seminare und Lehrgänge 2012

Seminare und Lehrgänge 2012 Seminare und Lehrgänge 2012 UmweltArbeitsschutzArbeitssicherheitEnergieGesundheitPersonal Geahrstoffe Gewässerschutz Gefahrgut Entsorgung Termine: 12. 14. September 2012, Bonn SCC Dokument für operativ

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Berghotels Sankt Andreasberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Berghotels Sankt Andreasberg AGB's Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Berghotels Sankt Andreasberg I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von

Mehr

EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege) Seite 1 von 7 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege) Seite 1 von 7 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege) Seite 1 von 7 Inhaltsangabe Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer inklusive Vertrag über Pflegeleistungen für Standardsoftware*

Mehr

Baugrundstück in Reifnitz Gemischt bebaubares Grundstück / Kauf

Baugrundstück in Reifnitz Gemischt bebaubares Grundstück / Kauf Baugrundstück in Reifnitz Gemischt bebaubares Grundstück / Kauf Allgemeine Informationen Allgemein Objekt-Nr: Adresse: Region: Preise Kaufpreis: Courtage / Provision: 131180K AT-9082 Maria Wörth Reifnitz

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGB) 1. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der optivo GmbH für optivo coreg Stand 28.07.2008

Allgemeine Geschäftsbedingungen der optivo GmbH für optivo coreg Stand 28.07.2008 1. Geltungsbereich (1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) der optivo GmbH (nachfolgend optivo ) gelten für das Angebot optivo coreg. Für andere Angebote oder Leistungen der optivo

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - der Firma - webraketen UG (haftungsbeschränkt) Lucas-Cranach-Weg 4 97469 Gochsheim www.webraketen-media.de // Tel. 0178 5503603 Registergericht: Schweinfurt Registernummer:

Mehr

Vertrag über die Pflege von Standardsoftware

Vertrag über die Pflege von Standardsoftware EVB-IT Pflegevertrag S Seite 1 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Vertrag über die Pflege von Standardsoftware Zwischen - im Folgenden Auftraggeber genannt -

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von

Mehr

1. Allgemeines. Seite 1 von 5

1. Allgemeines. Seite 1 von 5 1. Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) mit gesetzlichen Informationen für den Kauf von Mietvertragsformularen als Download über Haus und Grund Osnabrück (Stand: 13.06.2014) Die nachstehenden

Mehr

R A H M E N V E R T R A G über die Beratung der Abteilung II. des Bundesministeriums für Wirtschaft. und Energie (BMWi)

R A H M E N V E R T R A G über die Beratung der Abteilung II. des Bundesministeriums für Wirtschaft. und Energie (BMWi) ENTWURF Stand: 29. Februar 2016 R A H M E N V E R T R A G über die Beratung der Abteilung II des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch

Mehr

TMB Tourismus Marketing Beratung

TMB Tourismus Marketing Beratung TMB Tourismus Marketing Beratung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäfts- und Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge, die die tmb Tourismus Marketing Beratung

Mehr