eine ganze Lektion, 45 Minuten pro Woche auf einem Instrument
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- Nikolas Adenauer
- vor 7 Jahren
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1 Informationen zum Instrumentaluntericht Allgemeines Am Gymnasium gehört zum Grundlagenfach eine halbe Lektion, zum Schwerpunktfach und Ergänzungsfach eine ganze Lektion Instrumentalunterricht/Sologesang pro Woche. Für Schülerinnen und Schüler der 1., 2. und 3. Klasse, die weder das Grundlagenfach noch das Schwerpunktfach belegen, sowie für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse, die das Grundlagenfach in der Klasse belegt hatten, wird im Rahmen des Freifachunterrichts eine halbe Lektion Instrumentalunterricht/Sologesang pro Woche angeboten. An der FMS wird im Rahmen des Freifachunterrichts den Schülerinnen und Schülern der 1. und 2. Klasse eine halbe Lektion Instrumentalunterricht/Sologesang pro Woche angeboten. An der FMS ERG 2. und 3. Schuljahr gehört zum Grundlagenfach eine halbe Lektion Instrumentalunterricht/Sologesang. Unterrichtsdauer Grundlagenfach: Schwerpunktfach: Ergänzungsfach: Freifach: eine halbe Lektion, 22.5 Minuten pro Woche eine ganze Lektion, 45 Minuten pro Woche auf einem Instrument eine ganze Lektion, 45 Minuten pro Woche auf einem Instrument eine halbe Lektion, 22.5 Minuten pro Woche Freifach Instrumentalunterricht Am Gymnasium wird ein halbe Lektion Instrumentalunterricht/Sologesang angeboten: - Schülerinnen und Schüler der 1., 2. und 3. Klasse, die weder das Grundlagen- noch das Schwerpunktfach belegen, - Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse, die das Grundlagenfach in der Klasse belegt hatten und das Ergänzungsfach nicht belege (plus eine allfällige 0.5 Lektion durch bestandene Halbstundenprüfung) An der FMS wird ein halbe Lektion Instrumentalunterricht/Sologesang angeboten: - Schülerinnen und Schüler der 1., 2. Klasse Anmeldungen / Abmeldungen Neuanmeldungen und Abmeldungen für den Instrumentalunterricht sind nur im Freifachbereich möglich. Neuanmeldungen gelten für das ganze Schuljahr und erfolgen für die 2. und 3. Klasse jeweils bis Ende Juni. Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen können sich auch in der ersten Schulwoche noch über das Sekretariat anmelden. Anmeldungen gelten bis auf Widerruf. Instrumentenwechsel und Abmeldung im Freifach Auf Schuljahresende ist eine Abmeldung bzw. ein Instrumentenwechsel möglich. Die Instrumentallehrperson ist zu informieren. Instrumentenwechsel im Grundlagenfach Ein Wechsel des Instruments während der Ausbildung kann nur in absoluten Ausnahmefällen (z.b. aus gesundheitlichen Gründen) von der Schulleitung bewilligt werden. Ein entsprechendes Gesuch ist schriftlich an den Rektor / die Rektorin mit den Unterschriften der Instrumental- und Abteilungslehrperson zu richten.
2 Freifachkurse Instrumentalmusik Chor Kantiorchester (Streicher, gelegentlich mit Bläsern) Jazz-Orchestra / Jazzcombo (mit Improvisation) Die Anmeldung erfolgt mit den übrigen Freifachkursen Ensembles Je nach Teilnehmerzahl werden verschiedene der folgenden Kurse angeboten. Das Angebot wechselt jedes Jahr. Genauere Informationen geben die Instrumentallehrpersonen. Beispiele: Bläserensemble (alle Blasinstrumente, ausgenommen Flöten) Flötenensemble (Querflöten aller Grössen) Gitarrenensemble Celloensemble Schlagzeugensemble Jazz Vocals Kammermusik (gemischte Besetzungen, frei für alle Instrumente) Klavierduos Streichquartett Freie Improvisation software Schülerinnen und Schüler die SPF oder EF belegen sind verpflichtet, entweder im Chor, Kantiorchester oder Jazz-Orchestra und mindestens in einem Ensemble mitzuwirken. Zeugnisnoten (Jahrespromotion) Am Gymnasium wird die Zeugnisnote im Grundlagen-, im Schwerpunkt und im Ergänzungsfach aus dem Mittel der Note des unterrichts und der Note des Instrumentalunterrichts gebildet; bei zwei Instrumenten zählt einzig die Note des Hauptinstruments. Die Noten werden in ganzen oder halben Zahlen ausgedrückt. Ergibt das Mittel der beiden Noten einen Viertelswert, wird bei der Zeugnisnote auf die nächst höhere halbe oder ganze Zahl gerundet. In der 3. Klasse SPF wird je eine Instrumentalnote für GLF und SPF gesetzt. Im Schwerpunktfach und Ergänzungsfach kann mit bestandener Halbstundenprüfung ein besucht werden. Dieses Instrument wird ebenfalls benotet, die Note ist aber nicht promotionswirksam. Für das gleichzeitige Grundlagenfach in der 3. Klasse zählt ebenfalls nur die Note im. Im Freifachbereich wird der Instrumentalunterricht benotet. Die Note ist nicht promotionswirksam. An der FMS ERG 2. und 3. Klasse wird die Zeugnisnote im GLF aus dem Mittel der Note des unterrrichts und des IU Unterrichts gebildet. Im Freifachbereich wird der Instrumentalunterricht benotet. Die Note ist nicht promotionswirksam. Stundenpläne / Instrumentalunterricht 1. Semester Die Schülerinnen und Schüler legen die Stundenpläne ihrer Abteilung bis Montag 17 Uhr der 1. Schulwoche ihren Instrumentallehrpersonen ins entsprechende Couverts an der Anschlagwand. Die Instrumentallehrpersonen veröffentlichen bis Mittwoch 12 Uhr die Instrumental-Stundenpläne an der Anschlagwand. Der Instrumentalunterricht beginnt für alle Schülerinnen und Schüler am Donnerstag.
3 Stundenpläne / Instrumentalunterricht 2. Semester Die Instrumentallehrpersonen veröffentlichen bis spätestens Mittwoch der letzten Schulwoche vor den Sportferien die (zumeist provisorischen) Instrumental-Stundenpläne an der Anschlagwand. Der Unterricht beginnt am Montag nach den Ferien. Schulische über die Halbstundenprüfung Die Schulleitung kann begabten Schülerinnen und Schülern folgenden Zusatzunterricht bewilligen: im Grundlagenfach eine halbe Lektion pro Woche auf dem Hauptinstrument oder auf einem zweiten Instrument; Dieses Angebot bleibt im Allgemeinen bis Ende der 4. Klasse bestehen, wenn die Instrumetallehrperson es befürwortet. im Schwerpunkt- und im Ergänzungsfach eine halbe Lektion pro Woche auf einem zweiten Instrument; Schülerinnen und Schüler, die in der 3. Klasse als Grundlagen- und als Schwerpunktfach belegen, haben insgesamt höchstens eine ganze Lektion Instrumentalunterricht auf dem Hauptund eine halbe Lektion auf dem. Halbstundenprüfung: Die Auslese der Schülerinnen und Schüler, die Zusatzunterricht erhalten, erfolgt über eine schulinterne Prüfung, die jeweils im Juni stattfindet. Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse, die an der Bezirksschule Zusatzunterricht erhielten, erhalten für die 1. Klasse ebenfalls den Zusatzunterricht. Der Zusatzunterricht am Ende der 1. Klasse nur weitergeführt, wenn die Halbstundenprüfung bestanden wurde. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Zusatzunterricht darf an einer Schule 20 % der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit Grundlagenfach nicht übersteigen. Die Halbstundenprüfung wird von drei ExpertInnen abgenommen. Der oder die dritte Expertin ist von der AKSA gestellt, ein oder eine Expertin vertritt die modernen stile und idealerweise sind die EpertInnen aus verschiedenen Instrumentengruppen. Zugelassen zur Prüfung werden: Am Gymnasium SchülerInnen mit dem Grundlagenfach der 1. und 2. Klasse. An der FMS SchülerInnen mit der Studienrichtung ERG der 1. und 2. Klasse. An der Prüfung vorgetragen werden 2 Stücke aus verschiedenen Epochen bzw. Stilrichtungen. Eines der Werke ist das Pflichtstück, das von den Lehrpersonen der einzelnen Instrumentengruppen jährlich neu festgelegt wird. Das zweite Prüfungsstück ist aus dem Repertoire. Die Gesamtlänge von 7 Minuten darf nicht überschritten werden. Für einen optimalen Vergleich soll das Pflichtstück ein Solowerk sein, allenfalls mit Begleitung von Piano, Gitarre oder Playback (keine Duette). Die bestandene Halbstundenprüfung verpflichtet alle Streicher (bei Bedarf) zum Orchesterspiel oder Ensemblespiel, alle anderen Instrumentalisten und Solosängerinnen zum Chorsingen, zum Spiel im Jazzorchester oder Ensemblespiel. Praxis NKSA: ein/e Prüfungskandidat/-in, der / die mehrere Jahre bei einem diplomierten externen lehrer ein Instrument spielte, bei uns aber ein anderes als wählte, kann wählen, auf welchem Instrument er/sie die Prüfung absolviert. Das an der NKSA muss nach bestandener Prüfung in jedem Fall mindestens 1/2 Lektion beibehalten werden. Kantonale ("Spitzenförderung") Durch das Spitzenförderungsprogramm sollen musikalisch überdurchschnittlich begabte Schülerinnen und Schüler in dem Masse gefördert werden, dass sie die Aufnahmeprüfung in ein Konservatorium oder eine hochschule direkt, das heisst ohne Absolvierung des Vorkurses, bestehen. Nach bestandener Zulassungsprüfung erhält die Schülerin oder der Schüler für die Dauer eines Schuljahres mindestens eine zweite ganze Lektion Instrumentalunterricht auf dem Hauptinstrument. Der zusätzliche Förderunterricht wird in der Regel durch diejenige Lehrperson erteilt, die die Schülerin oder den Schüler bereits vor der Zulassungsprüfung auf dem Hauptinstrument unterrichtet hat. In Absprache mit der Schulleitung wird nach Möglichkeit
4 zusätzliche regelmässige Übungszeit gewährt (Einzelvereinbarung). Die Zulassung zum Spitzenförderungsprogramm erfolgt über eine leistungsorientierte Prüfung (Zulassungsprüfung). Schülerinnen und Schüler, die bereits zum Spitzenförderungsprogramm zugelassen sind, müssen ihre Qualifikation für jedes folgende Schuljahr in der Zulassungsprüfung bestätigen. Zur Zulassungsprüfung zugelassen werden in der Regel Schülerinnen und Schüler, die sich zum Zeitpunkt der Prüfung in der ersten oder zweiten Klasse des aargauischen Gymnasiums befinden und Instrumentalunterricht belegen, sowie Schülerinnen und Schüler der dritten Klasse, die bereits zusätzliche Fördermassnahmen erhalten haben. Die Anmeldung erfolgt über die Instrumentallehrpersonen (mittels einem Anmeldetalon, der vom Departement BKS verschickt wird). Die Teilnahme am Spitzenförderungsprogramm ist nicht an die Belegung des SPF oder EF geknüpft. Streicherinnen und Streicher, die in die aufgenommen wurden, sind zum Orchesterspiel oder Ensemblespiel verpflichtet, alle anderen InstrumentalistInnen und SolosängerInnen zum Chorsingen, zum Spiel im Jazzorchester oder Ensemblespiel. Übersicht über die möglichen Lektionsdotationen 1. Klasse: Grundlagenfach Halbstundenprüfung Spitzenförderung 0.5 Erst- oder mit Gesuch der vorgängigen Schule Klasse: Grundlagenfach Halbstundenprüfung Spitzenförderung 0.5 Erst- oder 1 Lekt Klasse: Grundlagenfach ohne Schwerpunktfach Grundlagenfach 0.5 Erst- oder 1 Lekt. 2 3./4. Klasse: Schwerpunktfach Schwerpunktfach 1 Lekt Lekt Klasse: Ergänzungsfach Ergänzungsfach 1 Lekt Lekt. 2.5
5 4. Klasse FF Instrument Freifach 0.5 Lek 1. oder 2. Instrument 1.0 Bitte beachten: Kantonaler Lehrplan Instrumentalunterricht (einsehbar bei der Instrumentalehrperson) Kompetenzraster der einzelnen Instrumente (einsehbar bei der Instrumentalehrperson) Literaturbeispiele der einzelnen Instrumente (einsehbar bei der Instrumentalehrperson) Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen GYM und FMS mit GLF werden durch die IU Lehrkräfte im ersten Semester eingestuft (siehe Kompetenzraster der einzelnen Instrumente) Vorgesehene Fortschritte pro Jahr für genügende Note: GYM pro Jahr 1 Stufe FMS pro Jahr 1 1/2 Stufe
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