FÖRDERKLASSEN AN DER MUSIKSCHULE GELTERKINDEN
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2 FÖRDERKLASSEN AN DER MUSIKSCHULE GELTERKINDEN Allgemeines zu den Förderklassen Das Anliegen, die musikalische Entwicklung besonders begabter Schüler und Schülerinnen an unserer Musikschule nachhaltig zu fördern, baut vorab auf folgenden Grundpfeilern auf: - Durch ein ausgebautes Fächerangebot werden einerseits eine Intensivierung und andererseits eine Verbreiterung der Ausbildung erreicht. Dazu gehören vorab Instrumentalunterricht, Kammermusik, Ensembles und Orchester, Gehörbildung und theoretische Fächer. - Der Unterricht wird getragen durch hohe Fachkompetenz, welche an den Musikschulen selbstverständlich ist. - Die Unterrichtsgefässe der Förderklassen sind fest strukturiert. Erst in diesem strukturierten Rahmen kann nebst dem individuellen Unterricht ein intensiver und systematischer Austausch zwischen den Schüler und Schülerinnen gepflegt werden. Zudem ermöglicht der strukturierte Rahmen eine intensive beratende Begleitung, welche begabte Jugendliche in der Regel benötigen. - Die Schüler und Schülerinnen der Förderklassen benötigen nebst dem Unterricht möglichst viel Freiraum für das individuelle Üben. Die feste und anerkannte Struktur dieser Unterrichtsgefässe ermöglicht eine Partnerschaft mit den öffentlichen Schulen, welche aufgrund erhöhter gegenseitiger Akzeptanz den Bedürfnissen der musizierenden Schüler und Schülerinnen besser gerecht werden kann. - In die Förderklasse können auch Schülerinnen und Schüler eintreten, welche noch nicht wissen, ob sie später tatsächlich den Musikerberuf ergreifen wollen. Das zweistufige Modell 1. Aufbauklassen (an der Regionalen Musikschule Gelterkinden) 2. Klasse für Studienvorbereitung (an der Musikakademie Basel) Mit einem zweistufigen Modell kann diese Förderung einerseits auf die an jeder Musikschule angebotene Fachkompetenz und andererseits auf die spezifische Hochschulnähe an der Musik-Akademie Basel optimal abgestimmt werden: AUFBAUKLASSEN der RMSG KLASSE FÜR STUDIENVORBEREITUNG (KSV) In den Aufbauklassen wird Jugendlichen ab 12 Jahren eine allgemeine nachhaltige musikalische Förderung ermöglicht, welche auch spezifische Neigungen und Eignungen berücksichtigt. Schüler und Schülerinnen mit besonderer Eignung für ein späteres Studium an einer Musikhochschule werden auf den Übertritt in die Klasse für Studienvorbereitung vorbereitet. Die Aufbauklassen werden dezentral einerseits durch die Musikschulen BL und andererseits durch die Allgemeine Musikschule und Schola Cantorum (Allgemeine Schule) in Basel geführt. In der Klasse für Studienvorbereitung werden geeignete Schüler und Schülerinnen ihrem Berufswunsch gemäss gezielt auf das Studium an einer Musikhochschule vorbereitet. Die KSV wird zentral durch die drei Institute Allgemeine Musikschule / Hochschule für Musik / Schola Cantorum Basiliensis in Basel geführt. Seite 2
3 2006 Februar Schüler/Eltern Information über Förderklasse an Schüler ab Jahre alt Jury/LP März April Anmeldefrist Eintrittsvorspiel Prüfung/Vorspiel vor Jury am Entscheid durch Jury Entscheid Jury Mai Anmeldung durch Eltern Juni Juli August Unterrichtsbeginn 1. Semester Förderklasse Musikschulen BL Sept Okt Nov n n Dez Jan Podiumskonzert Hauptfach 0.8 Nebenfach 0.5 Theorie (Gruppe) Ensemble total ca. 1.5 Lekt. 2. Semester Förderklasse Musikschulen BL Bericht LP Kritische Fälle Feb März Hauptfach 0.8 Nebenfach 0.5 Theorie (Gruppe) Ensemble Vorspiel bei kritischen Fällen April Mai Entscheid Jury Juni Juli Podiumskonzert 3. Semester Seite 3
4 Prüfung Prüfung Programm Förderklasse an Musikschulen BL Musikstudium Fachhochschule andere Ziele 20 Jahre bis Ende Sek II Prüfung Klasse für Studienvorbereitung an der Musik- Akademie Basel Prüfung 17 Jahre 13 Jahre 12 Jahre Beginn ab 12 Lebensjahr möglich Musikunterricht in einer Musikschule BL 1. Semester 2. Semester 2. KG Eintrittt in die Musikschule Seite 4
5 Talentförderung Musikschulen BL 1. Allgemeines Geeigneten und begabten Schüler/innen der Musikschule zwischen 12 und 20 Jahren (Ausnahmen sind möglich) wird mit der Förderklasse ein Unterrichts-Rahmen gegeben, in welchem sie ihre Fähigkeiten mit einem besonders ausgebauten Fächerangebot angemessen entwickeln und fördern können. 2. Voraussetzungen Nebst einer ausgeprägten musikalischen Begabung wird von den Schülern oder Schülerinnen der Förderklasse erwartet, dass sie ihre Beschäftigung mit dem Instrument in das Zentrum ihrer Freizeitaktivitäten stellen und die Angebote im Rahmen dieser Klasse aktiv wahrnehmen. Dazu sollte im Voraus ein Gespräch der Schulleitung mit Eltern und der Schülerin resp. des Schülers erfolgen. 3. Eintritt Der Eintritt ist möglich für: - Schüler und Schülerinnen, welche bereits Unterricht an der Musikschule belegen. - Neue Schülerinnen und Schüler Der Eintritt wird in der Regel von der Instrumentallehrkraft vorgeschlagen und erfolgt aufgrund eines Schülerberichts und eines Vorspiels in Anwesenheit eines Fachgremiums und der Instrumentallehrkraft. Es sollen 2 Stücke verschiedener Stilrichtungen vorgespielt werden (gesamte Spieldauer min. 10, max. 15 Minuten). Der Eintritt erfolgt ausschliesslich auf Semesterbeginn im Sommer. Die Termine für die Eintrittsvorspiele und der genaue Anmeldeschluss werden jeweils publiziert (RMSG-Zeitung und RMS-info). Anmeldeschluss generell Mitte Januar. 4. Alter Der Eintritt ist zwischen vollendetem 12. und 17. Lebensjahr möglich. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Die Teilnahme in der Förderklasse ist nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr möglich. 5. Fächer a) Instrumental-Einzelunterricht: Bis zum Jahre 2011 gilt die Regelung, dass mindestens 50 Minuten Unterrichtszeit für das Hauptfach. Ab Schuljahr 2011/12 gilt 1,5 Lektionen Einzelunterricht. Dieser Unterricht kann vollumfänglich für das Hauptinstrument verwendet werden; eine Aufteilung dieser Lektionszeit in Haupt- und Nebenfachinstrument ist ebenfalls möglich. b) Zusätzliche Fächer - Gehörbildung / Theorie (z.b. als Klassenkurse) - Kammermusik und/oder Ensembles und/oder Orchester - spezielle Projekte der Talentförderung BL 6. n n und Podiumskonzerte Die n bilden einen zentralen Bestandteil der Talentförderung Musikschulen BL. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr in einer vorzuspielen. Ebenso sind sie verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr an einem Podiumskonzert teilzunehmen. 7. Standortbestimmung Die Instrumentallehrpersonen verfassen per Dezember einen Bericht, in Schülerbericht welchem die Fortschritte der Schülerinnen und Schüler im Zusammenhang mit den besuchten Fächern dargestellt und die Eignung für dieses Unterrichtsangebot beurteilt wird. Schülerinnen und Schüler, deren Eignung dem speziellen Angebot der Talentförderung Musikschulen BL nicht Seite 5
6 genügend entspricht oder welche nicht mit der erwarteten Motivation dem Unterricht folgen, spielen der kantonalen Jury erneut vor. 8. Auftritte Die Schüler und Schülerinnen der Förderklasse sind angehalten, an geeigneten Konzerten, insbesondere derjenigen im Rahmen des Musikschulpodiums, aktiv teilzunehmen. 9. Kammermusik Der Pflege der Kammermusik wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Schüler und Schülerinnen der Förderklasse sind verpflichtet, an entsprechenden Projekten im Rahmen ihrer Möglichkeiten teilzunehmen. 10. Orchester Die Mitwirkung im Orchester der Musikschule ist für alle Schüler und Schülerinnen der Förderklasse ab 15 Jahren empfohlen. Wird an der entsprechenden Schule kein Orchester angeboten, kann an einer anderen der Basellandschaftlichen Musikschulen das Orchester besucht werden. 11. Spezielle Kurse Spezielle Kurse ausserhalb der regulären Fächer werden den Schüler und Schülerinnen und Lehrpersonen der Förderklasse rechtzeitig bekannt gegeben. Es wird erwartet, dass solche Veranstaltungen nach Möglichkeit besucht werden. 12. Schulgelder Gemäss der Tarifordnung jeder Schule. Langfristiges Ziel ist die Vereinheitlichung des Tarifes aller beteiligten Musikschulen. 7. Koordination der Die Leitung der Talentförderung obliegt der Koordinatorin oder dem Talentförderung Koordinator, der/die jährlich von den am Projekt beteiligten Musikschulen neu bestimmt wird. Ihr/ihm zur Seite steht das Koordinationsteam, zusammengesetzt aus den Vertretungen folgender Ressorts: - Organisation Aufnahmeprüfung, SL, jährlich wechselnd - Redaktion Homepage - Fachstelle Musikschulen des AVS 8. Einhaltung der Richtlinien a) Die Schulleitungen sind verantwortlich, dass die ( Controlling ) gemeinsamen Richtlinien an ihren Musikschulen eingehalten werden. b) Wenn die Koordinatorin oder der Koordinator Unregelmässigkeiten in der Einhaltung der gemeinsamen Richtlinien feststellt, nimmt er Rücksprache mit dem Koordinationsteam, um über entsprechende Massnahmen zu befinden. ://: Von den teilnehmenden Schulen einstimmig Verabschiedet an der LTK vom ADRESSEN und Jurymitglieder Regionale Musikschule Gelterkinden Schulleitung Marco Santschi Pf 344, 4460 Gelterkinden Tel.: 061/ , Fax 81 info@msgelterkinden.ch Website: Eintrittsprüfung Jury: Kantonale Jury mit Stimmrecht: Beisitz ohne Stimmrecht: Musik-Akademie der Stadt Basel Leonhardsstr. 6 Postfach 4003 Basel Allgemeine Musikschule Tel.: Fax: info@musakabas.ch 1x Rektor der Musikschule Basel Fachpersonen nach Instrument 1xLeiter Fachstelle Musik BL (AVS) 1x Koordinator der Talentförderung Musikschulen BL Die Entschädigung der Jurymitglieder richtet sich, falls nicht bereits entschädigt, nach den kantonalen Richtlinien. Seite 6
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