zur Fortbildung für Religionspädagogen und Religionspädagoginnen in den ersten Dienstjahren (FRED)
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- Nicole Sommer
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1 Religionspädagogisches Zentrum Heilsbronn der Evang.-Luth. Kirche in Bayern RPZ Heilsbronn Postfach 1143, Heilsbronn Fortbildung in den ersten Dienstjahren (FRED) - Supervision - Kollegiale Beratung - Ganztagsschule Gerhard Spangler Tel.: Spangler.rpz-heilsbronn@elkb.de Sekretariat: Melanie Eschenbacher Tel.: Fax.: Eschenbacher.rpz-heilsbronn@elkb.de Informationen zur Fortbildung für Religionspädagogen und Religionspädagoginnen in den ersten Dienstjahren (FRED) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den folgenden Punkten sind die wesentlichen Informationen enthalten, die Sie für die Fortbildung in den ersten Dienstjahren brauchen. Darüber hinaus stehe ich gerne für Ihre persönlichen Anfragen und Anregungen zur Verfügung. Grundlage für diese Informationen ist die FRED-Ordnung", in der Fassung vom Ziele Zu Beginn Ihrer beruflichen Tätigkeit will Ihnen die Fortbildung in den ersten Dienstjahren (FRED)" ermöglichen, vorhandene Kompetenzen zu vertiefen und zu ergänzen, sowie die persönliche berufliche Entwicklung von Anfang an in den Blick zu nehmen und sie mitzugestalten. Sie sollen dadurch in erster Linie eine Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer derzeitigen beruflichen Aufgaben erhalten. Durch Ihre Teilnahme an zum Teil berufsgruppenübergreifenden landeskirchlichen Fortbildungsangeboten soll sowohl die Verständigung unter Religionspädagogen und Religionspädagoginnen, als auch mit anderen Berufsgruppen gefördert werden. Hausanschrift: Abteigasse Heilsbronn Zentrale: Tel: Fax: Sparkasse Heilsbronn BLZ: Konto: ACREDOBANK Nürnberg BLZ: Konto:
2 - 2 - Meldung zur Fortbildung in den ersten Dienstjahren Mit Ihrem Dienstantritt erhalten Sie durch das Landeskirchenamt ein Formblatt als Meldung zur FRED. Das Dekanat wird bei der Stellenzuweisung über FRED informiert. Ihr Recht bzw. Ihre Pflicht zur Fortbildung muss in die Dienstanweisung aufgenommen werden. Auswahl der Fortbildungen In der Regel wählen Sie Ihre Fortbildungen aus dem landeskirchlichen Fortbildungsangebot für Hauptberufliche aus. Immer mehr Fortbildungsanbieter gehen dazu über, ihre Fortbildungsinformationen ins Internet zu stellen und nur noch kurze schriftliche Hinweise zu geben. Diesem Trend folgt auch das Fortbildungsreferat der Landeskirche. Im Intranet der Landeskirche ( finden Sie eine Übersicht über das gesamte Fortbildungsangebot der Landeskirche. Unter finden Sie ausführliche Informationen zu den RPZ-Kursen. Während der FRED-Zeit können Sie die Angebote anderer Anbieter nach Rücksprache mit mir und im Rahmen Ihres Budgets auswählen. Dabei ist darauf zu achten, dass ein entsprechender Sachbezug zu Ihrem Tätigkeitsbereich gegeben ist, die Fortbildung auch personbezogene Anteile aufweist, sowie allgemein anerkannte Qualitätsmerkmale beruflicher Fortbildung vorhanden sind. Nicht anerkennungsfähig sind Tagungen freier Zusammenschlüsse. Bitte sprechen Sie die von Ihnen geplanten Fortbildungen rechtzeitig mit allen Betroffenen und Vorgesetzten ( z.b. Schulleitung, Schulbeauftragte/r, Dekan/in) ab. Dies erleichtert die Organisation Ihrer beruflichen Vertretung in der Zeit Ihrer Abwesenheit. Unter Umständen kann es sein, dass berechtigte dienstliche Interessen (vor Ort) gegen eine von Ihnen geplante Fortbildung sprechen. Überlegen Sie daher so bald wie möglich, welche Fortbildungen Sie beantragen möchten und mit wem sie dies abklären müssen, damit eine längerfristige Planung möglich ist. Beantragung einer Fortbildung Wenn Sie sich eine Fortbildung ausgesucht haben, teilen Sie mir dies bitte mit dem Antragsformular mit. Damit ist für mich ersichtlich, dass Sie vor Ort alles geklärt haben und Ihr/e Dienstvorgesetzte/r Ihre Teilnahme befürwortet. Bitte beachten Sie die Unterschiede zu den nachstehenden Aussagen zur Anmeldung. Wenn die von Ihnen beantragten Fortbildungen den Vorgaben der FRED-Ordnung entsprechen, werde auch ich sie genehmigen, was Ihnen dann die Kostenübernahme (im Rahmen Ihres Budgets) gewährleistet.
3 - 3 - Anmeldung zu Fortbildungen Die Anmeldung zu einzelnen Kursen erfolgt grundsätzlich durch Sie, beim Anbieter der Fortbildung. Dies gilt auch für die Kurse im RPZ! Die unterschiedlichen Fortbildungsanbieter haben unterschiedliche Wege und Formulare für die Anmeldungen zu ihren Kursen. Für die Anmeldung zu einem Kurs im RPZ gibt es zwei unterschiedliche Formulare (A oder B). Bei jeder Kurslegende steht das zu verwendende Formular dabei! In jedem Fall ist die Unterschrift des Dienstvorgesetzten auf beiden Anmeldungen nötig (in der Regel der/die Schulbeauftragte). Beim Formular B muss auch die Schulleitung unterschreiben, bei der Sie Ihren Einsatzschwerpunkt haben (oder die von dieser Fortbildung am meisten betroffen ist). Halten Sie bei allen Anmeldungen den vorgesehenen Dienstweg ein und vermerken Sie, auch wenn es nicht vorgesehen ist, immer, dass Sie FRED-pflichtig sind. Sprechen Sie sich rechtzeitig mit mir ab, wenn Sie an Fortbildungen teilnehmen wollen, die nicht im landeskirchlichen Angebot enthalten sind! Bitte teilen Sie Frau M. Eschenbacher oder mir mit, wenn Sie bei einem Kurs nicht teilnehmen konnten oder durften, damit wir immer einen möglichst aktuellen Stand Ihrer Fortbildungsaktivitäten haben. Angebotsformen Fortbildungen, die weniger als drei Tage dauern, finden nur nach Rücksprache mit mir eine Anrechnung auf die FRED-Pflicht. Supervision, Kollegiale Beratung und vergleichbare Angebote können nach Beantragung und Absprache anerkannt und abgerechnet werden (s.u.). Kostenerstattung und Abrechnung Die Fortbildung in den ersten Dienstjahren hat schon immer kostenbewusst gehandelt. Bitte unterstützen Sie dies auch in Zukunft! Für die Fortbildungen, die Sie im Rahmen der Fortbildung in den ersten Dienstjahren besuchen, werden Ihnen die Kursgebühren und Fahrtkosten durch das Referat FRED im RPZ erstattet. Grundsätzlich ist es so, dass Sie jede Fortbildung erst einmal selber beim Anbieter bezahlen und ihre Fahrtkosten tragen müssen. Dazu steht Ihnen für jedes Schuljahr ein Budget zur Verfügung, welches Ihnen zu Beginn bekannt gegeben wird. Von diesem Budget werden die Kosten der von Ihnen jährlich zu erbringenden Fortbildungen abgezogen. Sind die Budgetkosten überschritten, müssen die Kosten von Ihnen übernommen werden. Sie können die gesamte Finanzsituation von FRED unterstützen, wenn Sie sparsam mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umgehen und mögliche Vergünstigungen nutzen, um so Ihr Budget nicht ganz auszuschöpfen. Bitte rechnen Sie die besuchten Fortbildungen unmittelbar nach deren Ende ab (Formblatt Abrechnung). Legen Sie dazu die Rechnung, eine Bestätigung und die Belege über die Fahrtkosten bei. Nur dann kann die Abrechnung erfolgen.
4 - 4 - Fahrtkosten Fahrtkosten können Ihnen nur in Höhe Bundesbahn 2. Klasse erstattet werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die günstigsten Tarife (z. B. auch Bahncard) in Anspruch nehmen und Rabatte aus Rahmenvereinbarungen mit der Kirche geltend machen. Informationen hierzu erhalten Sie von mir bei den Infotagen, bei Fortbildungsanbietern, in den Dekanaten etc. KM-Geld für die Fahrt mit dem PKW kann nur in Höhe DB 2. Klasse erstattet werden. Soweit Sie mit anderen eine Fahrgemeinschaft bilden, erhält der/die Fahrer/in KM-Geld und den Mitfahreranteil erstattet. Mitfahrende erhalten keine Auslagen, da für sie in der Regel keine Kosten (außer z. B. Zubringerfahrten zu einem sinnvollen gemeinsamen Treffpunkt) entstanden sind. Wenn Sie eine Bahncard haben, müssen Sie diese angeben und nutzen. Teilnahme an regionalen Arbeitskreisen Arbeitskreise, zu denen Sie auf regionaler Ebene dazugehören, finden keine Anrechnung auf FRED. Während Ihrer FRED-Zeit müssen Sie die Hälfte der regionalen Arbeitskreisangebote wahrnehmen. Sie sind also in reduziertem Maße zur Teilnahme verpflichtet. Diese Regelung soll Ihnen die Möglichkeit erhalten, am kollegialen Gespräch und Austausch weiter teilzunehmen. Soweit es Ihnen möglich ist, empfehle ich Ihnen daher die Teilnahmen im vollen Umfang. Supervision Sie können und sollen Supervision während der FRED-Zeit in Anspruch nehmen. Anteilig steht Ihnen hierfür 1/3 Ihres gesamten Budgets einmalig zur Verfügung. Mit Supervision (ca.15 Sitzungen) kann die FRED-Pflicht für ein Jahr abgedeckt werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bedarfsfall gerne von mir. Längerfristige Fortbildungen/Weiterbildung Wenn Sie im dritten FRED-Jahr die Absicht haben eine längerfristige Fortbildung oder Weiterbildung zu beginnen, so ist dies möglich. Sollte dabei Ihr Interesse und Ihre Planung über die FRED-Zeit hinausreichen, ist eine rechtzeitige Absprache wichtig, da dann in der Regel auch dritte (Landeskirchenamt) mit einbezogen werden müssen. Dienstliche und private Veränderungen während der FRED-Zeit Im Laufe der drei FRED-Jahre gibt es erfahrungsgemäß immer wieder einmal Veränderungen. Bitte teilen Sie es uns mit, wenn sich Ihr Name oder z. B. Ihre Anschrift geändert hat. Auch Stellenwechsel erfahren wir nur durch Sie. Es ist einfach gut, wenn Sie uns auf dem Laufenden halten. Oft genügt ja schon eine Nachricht per oder auf dem Anrufbeantworter.
5 - 5 - Elternzeit (ganz wichtig!) Sie können auch während der Elternzeit an Fortbildungen teilnehmen. Sie müssen dies aber nicht. Wie Sie sich auch entscheiden, in jedem Fall ist eine schriftliche Absprache zwischen uns nötig. Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, damit wir entsprechende Absprachen und Vereinbarungen treffen können. Bestätigungen über die Teilnahme an FRED Im zweiten Jahr und am Ende der FRED-Zeit erhalten Sie eine Bestätigung über die von Ihnen absolvierten Fortbildungen. Grundlage hierfür sind die genehmigten und von Ihnen besuchten und abgerechneten Fortbildungen. Diese Bestätigungen gehen in Kopie auch an Ihre/n Vorgesetzte/n und an die Personalabteilung im Landeskirchenamt (F 3.2-1). Dies alles hat den Sinn, dass alle Verantwortlichen wahrnehmen können, was Sie während Ihrer FRED-Zeit an Fortbildungen gemacht haben. Schulbeauftragte können mit Ihnen dann z.b. bei Mitarbeiterjahresgesprächen oder bei Beurteilungen darüber reden und es ist sichergestellt, dass Sie Aufmerksamkeit finden. Ferner ist dadurch sichergestellt, dass die Unterlagen in Ihrem Personalakt sind und somit wichtige Informationen für Personalentscheidungen bei Beurteilungen, Bewerbungen u.ä. vorliegen und Berücksichtigung finden können. Das Referat Fortbildung in den ersten Dienstjahren Dieses Informationspapier kann nur einen ersten Kontakt zu Ihnen herstellen. Auch lässt sich nicht alles, was an Fragen oder Problemen auftaucht, in einem Papier erfassen und beantworten. Deshalb stehe ich gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Informationen, die ich von Ihnen über Ihre Tätigkeit erhalte, gebe ich nicht weiter! Hier wird Vertraulichkeit gewährleistet.
6 - 6 - Hier die vollständigen Angaben: Referat Fortbildung in den ersten Dienstjahren FRED, Supervision, Kollegiale Beratung, Ganztagsschule: Gerhard Spangler Religionspädagogisches Zentrum Heilsbronn Postfach Heilsbronn Tel.: Fax: spangler.rpz-heilsbronn@elkb.de Homepage: Sekretariat (vormittags): Melanie Eschenbacher RPZ Heilsbronn Postfach Heilsbronn Tel.: Fax: eschenbacher.rpz-heilsbronn@elkb.de Datenschutzhinweis Die anfallenden Daten werden für FRED-Zwecke gespeichert. Die Adressen können landeskirchlichen Fortbildungsträgern ausschließlich zur Information über FRED geeignete Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.
7 Stand: 09/
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