Deutsch für die Schule. Deutsch lernen im Jahr vor dem Kindergarten. Informationen für Eltern
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- Dennis Kaufer
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1 Deutsch für die Schule Deutsch lernen im Jahr vor dem Kindergarten Informationen für Eltern Januar 2016
2 Beim Eintritt in den Kindergarten im Alter von fünf Jahren soll sich ein Kind auf Deutsch verständigen können. Verfügt ein Kind nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, bietet die Stadt ein Programm zur frühen Sprachförderung an. Die Kinder werden im Jahr vor dem Kindergarten an zwei halben Tagen pro Woche in einer deutschsprachigen Einrichtung zusammen mit Deutsch sprechenden Kindern betreut. Die Eltern nehmen an einem Elternbildungsprogramm teil und unterstützen ihr Kind aktiv während des Förderjahres. Was bedeutet das für die Kinder, wie müssen Eltern dabei vorgehen und mit welchen Kosten ist das verbunden? Eine Übersicht. Warum Deutsch schon vor dem Kindergarten lernen? Für den Erfolg in der Schule sind Deutschkenntnisse sehr wichtig. Kinder, die beim Eintritt in den Kindergarten kaum oder kein Deutsch sprechen, beginnen ihre Schullaufbahn mit schlechteren Voraussetzungen als ihre deutschsprachigen Kameradinnen und Kameraden. Es dauert mehrere Jahre bis Kinder die Lokalsprache Deutsch beherrschen. Oft leiden darunter die schulischen Leistungen. Darum ist es wichtig, dass sie bereits vor dem Kindergarten Deutsch lernen können. Die Stadtschule Chur machte in der Vergangenheit die Erfahrung, dass mehr als 20% der Kinder nicht über genügend Deutschkenntnisse beim Kindergarteneintritt verfügen. Im Churer Schulgesetz (Art. 39) wurde deshalb die Möglichkeit geschaffen diese Kinder speziell zu fördern und die Teilnahme für die Eltern und ihre Kinder auch für obligatorisch erklären zu können. Der Churer Gemeinderat hat das Programm Deutsch für die Schule an der Sitzung vom 8. Mai 2014 beschlossen. Wie lernen kleine Kinder Deutsch? Kleine Kinder lernen Sprachen durch den Kontakt zu Bezugspersonen in alltäglichen Situationen und mit Gleichaltrigen. Viele Fachpersonen in Spielgruppen, Kinderkrippen oder Tagesfamilien sind speziell ausgebildet und fördern die Sprachentwicklung gezielt und spielerisch. Für den Besuch eines solchen Angebots gibt es neben der Deutschförderung viele weitere Gründe. In diesen Einrichtungen spielen die Kinder zusammen, integrieren sich in einer Gruppe, entwickeln ihre Persönlichkeit und werden selbstständiger. Auf eine umfassende Förderung der Kinder wird Wert gelegt.
3 Wie lässt sich feststellen, ob mein Kind genügend Deutsch kann? Fachleute der Universität Basel haben in einem wissenschaftlichen Verfahren einen Fragebogen entwickelt. Damit können Eltern die Deutschkenntnisse ihres Kindes präzise einschätzen, auch wenn sie selber kein Deutsch sprechen. Den Fragebogen gibt es in vielen Sprachen. Er wird im Januar allen Eltern, deren Kinder eineinhalb Jahre vor dem Eintritt in den Kindergarten stehen, per Post zugesandt. Alle Eltern in Chur mit Kindern des Jahrganges 2012 müssen den Fragebogen wahrheitsgetreu ausfüllen und bis zurücksenden. Die Antworten werden von der Universität Basel ausgewertet. Die Eltern werden im März von den Sozialen Diensten Chur schriftlich über das Resultat und das weitere Vorgehen informiert. Ergibt die Auswertung, dass die Deutschkenntnisse eines Kindes im Hinblick auf den Eintritt in den Kindergarten nicht genügen, wird eine Empfehlung zur Teilnahme am Programm Deutsch für die Schule ausgesprochen. Eine Empfehlung was nun? Erhält ein Kind eine Empfehlung zum Deutschlernen, sollen sich Eltern um einen geeigneten Platz in einer Einrichtung bemühen. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Eltern ihr Kind in eine Spielgruppe schicken. Aber auch Kinderkrippen oder Tagesfamilien sind Möglichkeiten. Die Programmleitung Deutsch für die Schule unterstützt Eltern bei der Vermittlung von Plätzen. Haben Eltern einen Platz gefunden, füllen sie zusammen mit der Leitung der Einrichtung einen Nachweis aus und senden diesen an die Programmleitung. Wie häufig muss mein Kind teilnehmen? Das Programm verpflichtet Kinder zum Deutschlernen an zwei halben Tagen pro Woche im Jahr vor dem Kindergarteneintritt. Ein halber Tag in einer Spielgruppe dauert mindestens drei Stunden. Der regelmässige Besuch ist obligatorisch. Es gelten die Schulferien der Stadt Chur. Die Eltern erklären sich einverstanden, dass die Einrichtungen die Programmleitung informiert, wenn das Kind nicht regelmässig teilnimmt oder die Beiträge nicht bezahlt werden.
4 Wie viel bezahlen die Eltern? Besucht ein Kind im Rahmen des Programms an zwei halben Tagen pro Woche eine Spielgruppe, Kinderkrippe oder Tagesfamilie, beteiligt sich die Stadt Chur an den Kosten in Form von Tarifermässigungen. Diese sind nach steuerbarem Einkommen und Vermögen abgestuft und reichen von 20 bis 80% der jeweiligen Tarife. Die Eltern bezahlen den Einrichtungen die ermässigten Beiträge direkt. Voraussetzung für die Tarifermässigungen der Stadt ist, dass die Einrichtung mit den Sozialen Diensten eine Zusammenarbeitsvereinbarung hat. Zusätzliche Stunden oder Halbtage bezahlen die Eltern selbst. Was bedeutet die Elternbildung? Eltern, deren Kinder am Programm Deutsch für die Schule teilnehmen, verpflichten sich während des Schuljahres 2016/2017 an acht Elternbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Diese Veranstaltungen helfen den Eltern ihre Kinder beim Spracherwerb zu unterstützen und vermittelt Informationen über das Schulsystem und weitere nützliche Themen. Das Elternbildungsangebot wird so gestaltet, dass auch berufstätige Eltern und Eltern ohne Deutschkenntnisse teilnehmen können. Das Elternbildungsangebot ist kostenlos. Programmleitung Deutsch für die Schule : Bettina Joos Lopez Kornplatz 12, 7000 Chur Telefon deutschfuerdieschule@chur.ch Postanschrift: Deutsch für die Schule, Kornplatz 12, 7002 Chur Die Stadt Chur dankt dem Kanton Basel Stadt und der Universität Basel für die gute Zusammenarbeit.
5 $$$ 717 Reglement Programm Deutsch für die Schule Vom Stadtrat beschlossen am 9. Februar 2016 Art. 1 Anmeldung und Aufnahmebedingungen 1 Voraussetzung zur Teilnahme am Programm Deutsch für die Schule ist die vorgängige schriftliche Empfehlung der Programmleitung. 2 Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind mittels Teilnahmeformular schriftlich an. Art. 2 Inhalt und Dauer 1 Das Programm beinhaltet den Besuch einer Spielgruppe, Kinderkrippe oder Tagesfamilie zum Zweck der immersiven Sprachförderung. 2 Die Eltern nehmen an den Bildungsveranstaltungen des Programms teil und beteiligen sich aktiv an der Fördermassnahme ihres Kindes. 3 Das Programmjahr findet im Schuljahr vor dem Kindergarteneintritt statt und beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli. Es richtet sich nach dem Ferienplan der Stadtschule Chur und beinhaltet mindestens 34 Wochen der sprachlichen Frühförderung à jeweils 6 Stunden. Art. 3 Anbieter Kinderbetreuung 1 Die Eltern wählen die Einrichtung der sprachlichen Frühförderung aus der Liste der Anbieter selbst aus und schliessen mit dem Anbieter der Kinderbetreuungseinrichtung eine Betreuungsvereinbarung ab. 2 Die Anbieter der sprachlichen Frühförderung schliessen mit der Stadt Chur, vertreten durch die Sozialen Dienste, eine Leistungsvereinbarung ab. Diese ist integrierender Bestandteil des Programmreglements und regelt insbesondere die Qualitätssicherung der sprachlichen Frühförderung, die betrieblichen Anforderungen der teilnehmenden Institutionen sowie die finanziellen Leistungen der Stadt Chur an die Anbieter. 3 Die Stadt Chur entrichtet den Anbietern der sprachlichen Frühförderung einen jährlichen Beitrag von Fr pro Kind für ihren Mehraufwand. 4 Wird das Programm vor Ablauf des ersten Semesters abgebrochen, erfolgt für das zweite Semester keine Auszahlung an die Anbietenden. 5 Die Anbieter der Kinderbetreuung stellen den Eltern die reduzierten Betreuungsbeiträge direkt in Rechnung.
6 Art. 4 Tarifermässigung 1 Besucht das Kind eine Spielgruppe, Kinderkrippe oder Tagesfamilie, erhalten die Eltern eine Tarifermässigung von 20% bis 80% der Betreuungsbeiträge. 2 Das für die Tarifermässigung massgebende Einkommen der Erziehungsberechtigten basiert grundsätzlich auf dem steuerbaren Einkommen zuzüglich 10% des steuerbaren Vermögens. 3 Die Steuerdaten werden durch die Programmleitung direkt beim Steueramt der Stadt Chur eingeholt. Die Erziehungsberechtigten erteilen dazu auf dem Teilnahmeformular die Vollmacht. 4 Erziehungsberechtigte, welche weder ihre Vollmacht noch Steuerunterlagen einreichen, erhalten automatisch die niedrigste Tarifermässigung in der Höhe von 20%. 5 Bei einer massgebenden Veränderung der Einkommensverhältnisse haben die Eltern die Möglichkeit, während der Programmdauer bei der Programmleitung eine Anpassung der Tarifermässigung zu verlangen. Die Programmleitung legt den Tarif anschliessend aufgrund der aktuellen Lohnabrechnungen und allfälliger Alimenten- und Rentenverfügungen fest. 6 Die Tarifermässigung wird an die Anbieter ausbezahlt. Art. 5 Höhe der Tarifermässigung Die Höhe der Tarifermässigung ist wie folgt abgestuft: a) bis Franken: 80% b) bis Franken: 65% c) bis Franken: 50% d) bis Franken: 35% e) ab Franken: 20% Art. 6 Abwesenheiten / Absenzen 1 Die Eltern benachrichtigen die Kinderbetreuung im Voraus über Absenzen ihres Kindes. 2 Die Anbieter führen eine Präsenzkontrolle und informieren die Programmleitung unverzüglich bei Absenzen von mehr als 4 Halbtagen pro Jahr. Art. 7 Elternbildung 1 Mit der Teilnahme am Programm verpflichten sich die Eltern, aktiv an den Elternbildungsveranstaltungen teilzunehmen. 2 Bei Nichterscheinen von beiden Elternteilen kann die Stadt die Tarifermässigung reduzieren. Die Reduktion pro Modul beträgt 5% der ermässigten Rechnung des Anbieters respektive maximal 50 Franken pro Veranstaltung. 3 Die Elternbildungsveranstaltungen sind kostenlos.
7 4 Für Elternteile, welche die obligatorische Schulzeit mehrheitlich in der Schweiz absolviert haben, ist die Teilnahme an den Elternbildungsveranstaltungen freiwillig. Art. 8 Ausschluss Die Programmleitung kann eine Familie aus dem Programm ausschliessen, wenn die Erziehungsberechtigten die Zusammenarbeit mit der Programmleitung verweigern oder den finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Anbietern nicht nachkommen. Art. 9 Rückzahlung Elternbeiträge Wird das Programm trotz entsprechender Vereinbarung nicht angetreten oder vor Ablauf abgebrochen, kann die Stadt die ausgerichtete Tarifermässigung von den Anbietern zurückfordern. Art. 10 Inkrafttreten Das vorliegende Reglement tritt auf den 1. August 2016 in Kraft.1 1 Vgl. SRB
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