FORMULA 1 GROSSER PREIS VON DEUTSCHLAND JULI 2013 INFORMATIONEN FÜR BESUCHER

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1 CAMPINGGEBÜHREN: Campinggebühr ab Mittwoch 45,00 Campinggebühr ab Donnerstag 35,00 Campinggebühr ab Freitag 25,00 Campinggebühr ab Samstag 15,00 Müllpfand pro Fahrzeug 5,00 Großfahrzeuge (LKW über 3,5 Tonnen, Unimogs, Bauwagen, Traktoren, Kühlwagen, gebremste Anhänger) 40,00 Die Campingplätze sind ab Mittwoch, , 10 Uhr geöffnet und schließen am Montag, , 10 Uhr. Kinder bis einschl. 12 Jahren zahlen keine Campinggebühr. GEÖFFNETE BEDARFSCAMPINGPLÄTZE AN DER GRAND-PRIX-STRECKE: Parkplatz A 5a-A 5d Parkplatz B 7 Parkplätze C 3/ C 6a Parkplatz C 8 Parkplatz D 6 / 7 ZUM PARKEN FÜR TAGESBESUCHER STEHEN FOLGENDE FLÄCHEN ZUR VERFÜGUNG: Parkplatz A1 Parkplätze B 5 / B 5a Parkplätze C 1 / C 2 Parkplätze C 6 / C 6c Parkplatz C 7 Parkplätze D 4 / 5 Parkplatz D 9 Parkgebühr pro PKW/pro Tag: 5,00 RESERVIERTE PARKPLÄTZE: Parkgebühr pro PKW/ pro Tag: 20,00 Die Bestellung kann nur schriftlich bis Sonntag, den 23. Juni 2013, vorgenommen werden. Die Zusendung der Parkunterlagen erfolgt rechtzeitig vor der Veranstaltung. Eine Übernachtung auch im PKW ist auf diesen Plätzen nicht gestattet.

2 SCHWERBEHINDERTENPARKPLÄTZE: Reservierte Behindertenparkbereiche stehen auf folgenden Plätzen zur Verfügung: Parkplatz B 1 Parkplatz D 5 Anforderung von Parkberechtigungen bitte unter info@nuerburgring.de oder unter 0800/ BUSPARKPLÄTZE: Reservierte Busparkplätze (gegen Gebühr) gibt es auf dem Parkplatz D 1a und D 10. Reservierungen werden unter +49 (0) 800/ oder info@nuerburgring.de entgegengenommen. Die Nordschleife steht nicht mehr als Busparkplatz zur Verfügung. Bitte hier die Durchsagen der Polizei und des Verkehrsdienstes beachten bzw. den Anweisungen der Ordner folgen. Tagespreis pro Bus: 50,00 Die Bestellung kann nur schriftlich bis Sonntag, den 23. Juni 2013, vorgenommen werden. SANITÄRE EINRICHTUNGEN: Auf allen Plätzen stehen in ausreichender Zahl Mobiltoiletten zur Verfügung. Der tägliche Trinkwasserbedarf kann über die bereitgestellten Wasserbehälter gedeckt werden. Duschmöglichkeiten und wassergespülte Toiletten stehen kostenlos für Camper auf folgenden Plätzen zur Verfügung: Parkplatz A 5 ab 03. Juli, 12:00 Uhr Parkplätze C 1 / C 2 ab 03. Juli, 12:00 Uhr Parkplatz D 6 ab 03. Juli, 12:00 Uhr Wir sind bemüht, die Sanitäreinrichtungen in einem sauberen Zustand zu halten. Damit dies möglich ist, müssen die Entsorgungsfahrzeuge jederzeit die Toilettenblocks anfahren können. Tragen Sie mit zur Sauberkeit der Toiletten bei, indem Sie die Zufahrtswege freihalten. Sollte es zu Problemen mit der Sauberkeit der Toiletten bzw. der Wasserversorgung kommen, wenden Sie sich bitte an den nächsten Ordner bzw. an die Nürburgring Einsatzleitung unter der Rufnummer / Auf den untenstehenden Tribünen gibt es Sanitätsstationen, die wie folgt geöffnet sind: ring boulevard (Haupttribüne) 04. Juli 8:00 Uhr durchgehend bis 07. Juli 17:00 Uhr Tribüne 5a, 06./07. Juli, jeweils 8:00 18:00 Uhr Tribüne 9, 06./07. Juli, 8:00 18:00 Uhr Tribüne 12, 06./07. Juli jeweils 8:00 18:00 Uhr. Die Hilfsdienste (Rettungsdienst, Feuerwehr) erreichen Sie am Nürburgring ab dem 04. Juli, 8:00 Uhr durchgehend bis zum 07. Juli, 18:00 Uhr unter der Rufnummer: / Die Polizeiwache im Haus C (gegenüber Dorint-Hotel) ist ab dem 04. Juli unter der Rufnummer / zu erreichen. Pannenhilfsdienste des ADAC sind am Nürburgring im Einsatz. Sie sind zu erreichen unter der bundesweiten Rufnummer:

3 Sonstiges: Fundbüros befinden sich in der Polizeiwache Nürburgring (Haus C) und in der Nürburgring-Einsatzleitung (Haus A) in der Otto-Flimm-Straße. Bitte beachten Sie die nachstehende Park- und Bedarfscampingordnung: 1. Auf dem Platz inkl. der Zufahrts- und Erschließungsstraßen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (STVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO). Das Befahren ist nur zur An- und Abfahrt gestattet. Die hierbei erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. 2. Die Nürburgring Betriebsgesellschaft mbh übernimmt keine Haftung für Personen und Sachschäden unabhängig davon, ob sie auf Vertrag oder gesetzliche Regelungen beruhen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. 3. Eine Bewachung der abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Achten Sie daher bei Verlassen Ihres Fahrzeuges darauf, dass Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen sind und keine Gegenstände im Auto zurückgelassen wurden. Ebenso bitten wir Sie, keine Tiere im Fahrzeug zurückzulassen. 4. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch Dritte haftet die Nürburgring Betriebsgesellschaft mbh nicht. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosionen und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. 5. Das Campen sofern erlaubt ist gebührenpflichtig. Wer sich dieser Verpflichtung entzieht, macht sich strafbar. 6. Verboten ist: Unnötiges Laufen lassen von Motoren Unnötige Fahrbewegungen auf dem Platz insbesondere mit Quads, Mofa s, Motorrollern etc. Ausgenommen ist die An- und Abreise. Fahrten mit nicht straßenzugelassenen Fahrzeugen (Eigenbauten) sind generell verboten. Lärm jeglicher Art wie z.b. durch laute Musikanlagen. Die Nachtruhe zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr ist einzuhalten. Zu anderen Zeiten dürfen Musikanlagen nur in Wohnwagen-/ Zeltlautstärke betrieben werden. Das Zünden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art. Das Entzünden von Lagerfeuern. Grillfeuer sind nur in geeigneten Behältnissen erlaubt. Das Abholzen von Ästen und Bäumen. Für etwaige Schäden wird der Schädiger haftbar gemacht.

4 7. Abfälle sind in den dafür ausgegebenen Säcken getrennt zu sammeln und bei der Abreise in einer der Sammelstellen abzugeben. Sofern ein Müllpfand gezahlt wurde, wird dieser zu den auf der Karte aufgedruckten Zeiten erstattet. 8. Versperren Sie keine Zufahrts- und Rettungswege, da wir ansonsten zu Lasten und zum Risiko des Fahrzeughalters abschleppen lassen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Beschilderung und die Anweisungen der Ordner. 9. Bei Sachbeschädigungen an Zäunen, Beschilderung etc. wird Strafanzeige gestellt. 10. Eine dem ursprünglichen Zweck des Bedarfscampingplatzes nicht entsprechende Tätigkeit ist nicht zulässig (z.b. gewerbliche Tätigkeiten). 11. Der Stellplatz ist vom Campinggast stets in Ordnung zu halten. Die Nürburgring Betriebsgesellschaft mbh ist berechtigt, die Beseitigung von herumliegenden Abfällen um den jeweiligen Stellplatz zu verlangen. 12. Eine Reservierung von Stellflächen ist nur nach vorheriger Absprache mit der Nürburgring Betriebsgesellschaft mbh zulässig. 13. Absperrungen dürfen aus Sicherheits- und Landschaftsschutzgründen nicht überklettert werden 14. Den Weisungen der Ordnungsdienste ist unbedingt Folge zu leisten.

5 PARKPLATZPLAN NÜRBURGRING WIR WÜNSCHEN VIEL SPASS BEI DER FORMEL 1! HERZLICH WILLKOMMEN AM NÜRBURGRING!

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