2-PHASIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB HEIDE-Süd

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1 2-PHASIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB HEIDE-Süd 1. Der Auslobung liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013" zugrunde. Sie sind Bestandteil der Auslobung sofern diese nicht ausdrücklich hiervon abweicht. Die Auslobung hat der Architektenkammer Sachsen-Anhalt vorgelegen, diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Nummer 5/d/13 registriert. 2. Auslober Auslober ist die Stadt Halle (Saale), Marktplatz Halle (Saale). Die Stadt Halle wird vertreten durch den Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt Herrn Stäglin. Die Betreuung des Wettbewerbsverfahrens und der Versand der Unterlagen erfolgen durch den GB II Stadtentwicklung und Umwelt, Fachbereich Planen, Abteilung Sanierungen der Stadt Halle (Saale), Ansprechpartner Frau Lütgert Anschrift Hansering 15, Halle (Saale) Tel. 0345/ Fax. 0345/ Mail wettbewerb-heide-sued@halle.de 3. Anlass und Zweck des Wettbewerbs Im Entwicklungsgebiet Heide-Süd soll in den kommenden Jahren auf der letzten noch brachliegenden Fläche, zwischen dem zentralen Stadtteilpark Grünes Dreieck und der Scharnhorststraße, Wohnungsbau realisiert werden. Aufgrund der exponierten Lage im Zentrum von Heide-Süd kommt der ca. 4,5 ha großen Fläche eine zentrale Bedeutung für das Entwicklungsgebiet Heide-Süd zu. Deshalb soll im Rahmen dieses städtebaulichen Realisierungswettbewerbs ein innovatives, städtebauliches Konzept erarbeitet werden. 4. Wettbewerbsart Der Wettbewerb wird als offener 2-phasiger Wettbewerb ausgelobt. Für die zweite Phase sollen 6 Teilnehmer ausgewählt werden. Der Auslober behält sich vor, diese Zahl in Abhängigkeit von der Qualität der in der ersten Phase eingereichten Arbeiten zu verändern. 5. Zulassungsbereich Der Zulassungsbereich umfasst die EWR Staaten. Die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren anonym. Sämtliche eingereichte Arbeiten sind in deutscher Sprache zu verfassen.

2 6. Teilnehmer Teilnahmeberechtigt sind: natürliche Personen, die am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner nach 3 ArchtG-LSA in Verbindung mit 11 ArchtG-LSA (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz im Zulassungsbereich haben oder zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und im Zulassungsbereich ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung dort gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie 2005/36/EG. juristische Personen, die am Tage der Auslobung ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und einen Verfasser der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Landschaftsarchitekten sind in Arbeitsgemeinschaften mit Architekten oder Stadtplaner teilnahmeberechtigt. Die Teilnahmebedingungen für Architekten/Stadtplaner gelten sinngemäß. Bei Zulassung zu Phase 2 dürfen Arbeitsgemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden. Mitarbeiter und Fachberater ohne eigene Teilnahmeberechtigung dürfen abweichen. 7. Wettbewerbsunterlagen Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Auslobungsunterlagen mit der Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe, Gestaltungsplan Entwicklungsmaßnahme Heide Süd, Stand 2011 (pdf-datei) Übersichtsplan 1:2000 (pdf-datei) Lageplan mit den Grenzen des Wettbewerbsgrundstücks (dwg / dxf-datei) Schwarzplan der umgebenden Bebauung (dwg-datei) Geländemodell (dwg-datei) Luftbild, Stand 2012 Fotodokumentation (Bilder / Fotos des Grundstücks und der vorhandenen angrenzenden Bebauung) Verfassererklärung Die Planunterlagen werden nur digital zur Verfügung gestellt und werden unter /Allgemeine-Bekanntma-07604/ vom als Download bereitgestellt. Hierzu sind die Unterlagen zunächst per unter wettbewerb-heide-sued@halle.de abzufordern. Die Stadt Halle (Saale) übersendet dann mit einer Antwort- einen Download-Code, der zum Download auf der o.g. Internetseite berechtigt.

3 8. Wettbewerbsleistungen Von den Teilnehmern werden folgende Wettbewerbsleistungen verlangt: Phase 1: 3 Blätter DIN A3 zur Darstellung des grundsätzlichen Entwurfskonzeptes, insbesondere des städtebaulichen Konzeptes sowie einer Aussage zur gestalterischen Idee Blatt 1: Lageplan M 1:1000 mit schematischem Grundriss der Baukörper und Darstellung der Erschließung; Darstellung des städtebaulichen Konzeptes mit Baumassen, Aussagen zur Verkehrserschließung, zum ruhenden Verkehr und Freiflächen; Blatt 2 +3: perspektivische Freihandskizzen zur Darstellung der Gebäudekubatur auf dem Wettbewerbsgrundstück; Skizzen, Bilder, Schemata oder dreidimensionale Darstellungen zur Erläuterung der städtebaulichen Idee / des städtebaulichen Konzeptes Erläuterungstext auf einer DIN-A-4-Seite Phase 2: 4 Pläne DIN A 1 Plan 1: M 1:2000 oder 1:1000 konzeptionelle Idee, städtebauliches Konzept (Baumassen, Grundkonzept Verkehrserschließung und ruhender Verkehr, Fuß- und Radwegeverbindung, Anbindung an die benachbarten Bereiche) Einfügen ist das Gesamtentwicklungsgebiet Heide Süd Skizzen und Schemata Plan 2: M 1:500 vertiefende Gesamtplanung Baumassen: Art der Nutzung, Anzahl der Geschosse Grundstückserschließung Verkehrserschließung / ruhender Verkehr (detailliertere Darstellung) Abgrenzung und Gestaltung von öffentlichen / halböffentlichen / privaten Grünund Freiflächen Schnittdarstellung durch das Baufeld in Nord/Süd-Richtung dreidimensionale Darstellung Plan 3: M 1:250 Erläuterung von ausgewählten, aussagekräftigen Teilbereichen der Wohntypologie in Details sowie ergänzenden Darstellungen Baukörper mit Grundrissen, Ansichten, Schnitten Freianlagen Skizzen, Schemata, dreidimensionale Darstellung Plan 4: Detaildarstellungen und dreidimensionale Darstellung zur a) maximalen Ausnutzung gemäß konzeptioneller Idee b) minimaler Ausnutzung gemäß konzeptioneller Idee Erläuterungsbericht von max. 3 DIN-A4-Seiten mit Aussagen zum städtebaulichen und gestalterischen Konzept, zur Nutzungsstruktur, zur Gestaltung, zu ökologischen Aspekten u. a. Verzeichnis über die eingereichten Unterlagen Verfassererklärung Lagepläne sind so aufzutragen, dass Norden am oberen Blattrand liegt. Schnitte und Ansichten müssen den ursprünglichen sowie den geplanten Verlauf der Geländekante zeigen. Die Plangrößen in Phase 2 dürfen DIN A 1 quer nicht überschreiten. Wettbewerbsleistungen, die in Art und Umfang über die gestellten Bedingungen hinausgehen, werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer darf nur eine Wettbewerbsarbeit einreichen; diese darf auch nur eine Lösung enthalten.

4 9. Rückfragen und Kolloquium Schriftliche Rückfragen zur Auslobung können in Phase 1 bis zum an das Stadtplanungsamt der Stadt Halle (Saale) per unter wettbewerb-heide-sued@halle.de gestellt werden. Zur Beantwortung von Rückfragen und zusätzlicher Information über die Auslobung wird am um Uhr ein Kolloquium im Biozentrum Halle, Seminarraum I, Weinbergweg 22 in Halle unter Beteiligung der Wettbewerbs-teilnehmer durchgeführt. Das Protokoll über das Kolloquium wird allen Verfahrensbeteiligten und der Architektenkammer innerhalb von 10 Tagen zugesandt und digital unter /Allgemeine-Bekanntma-07604/ als Download bereitgestellt; es wird Bestandteil der Auslobung. 10. Kennzeichnung und Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten der Phase 1 sind bis spätestens um Uhr beim FB Recht der Stadt Halle (Saale) Abt. Vergabe und Versicherung Team Submission z.hd. Frau Voigt-Kremal Zimmer 354 Marktplatz Halle (Saale) einzureichen. Die Arbeiten der Phase 2 sind bis spätestens um Uhr bei oben genannter Adresse einzureichen. Arbeiten, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o. g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit, erfolgt. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung mitbeurteilt. Rechtzeitig eingelieferte Arbeiten, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zur Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Das Preisgericht hat hierüber endgültig zu entscheiden. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers zu verwenden. Die Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer sechsstelligen Kennzahl von 1 cm Höhe und 6 cm Breite aus arabischen Ziffern zu versehen. Für jede Phase ist eine eigene Verfassererklärung in einem mit gleicher Kennzahl versehenen, verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag einzureichen. Die unter Verwendung des beigefügten Formblattes abzugebende Erklärung hat insbesondere folgende Angaben zu umfassen: Anschrift der Teilnehmer sowie beteiligter Mitarbeiter und hinzugezogener Sachverständiger (Fachplaner); bei Teilnahme von Partnerschaften / Arbeitsgemeinschaften / juristischer Personen ergänzend: Bevollmächtigter Vertreter und Verfasser der Arbeit. Die Verfassererklärung ist vom Teilnehmer zu unterzeichnen, bei Partnerschaften, Arbeitsgemeinschaften und juristischen Personen zumindest durch den bevollmächtigten Vertreter.

5 Versicherung, dass der Wettbewerbsteilnehmer geistiger Urheber der Wettbewerbsarbeit bzw. zur Einreichung der Wettbewerbsarbeit berechtigt ist, und dass er zum Zwecke der weiteren Bearbeitung der dem Wettbewerb zugrunde liegenden Aufgabe das Recht zur Nutzung und Änderung der Wettbewerbsarbeit sowie zur Einräumung zweckentsprechender, die Änderungsbefugnis einschließender Nutzungsrechte an den Auslober besitzt. Versicherung, dass der Wettbewerbsteilnehmer gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung auf der Grundlage der Auslobung einverstanden und zur Durchführung des Auftrages auch berechtigt und in der Lage ist. 11. Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, dem angehören: Fachpreisrichter - Herr Prof. Niebergall, Architekt, Magdeburg - Vorsitzender - Herr Därr, Landschaftsarchitekt, Halle (S.) - Frau Poeverlein, Architektin, Berlin - Herr Prof. Kurth, Studiendekan Master-Studiengang Stadtplanung an der Hochschule für Technik Stuttgart - Frau Prof. Dr. Ing. Weidner, Stadtplanerin, und Lehrstuhlleitung Stadtmanagement an der BTU Cottbus Stellvertretende Fachpreisrichter - Herr Sommer, Architekt, Mitglied Gestaltungsbeirat Stadt Halle (S.) Sachpreisrichter - Herr Stäglin, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (S.) - Herr Sänger, Vorsitzender Ausschuss für Planungsangelegenheiten der Stadt Halle (S.) - Herr Prof. Dr.-Ing. Koziol, Bauingenieur und Lehrstuhlleitung Sektion Stadttechnik an der BTU Cottbus - Herr Breuel, SALEG, Entwicklungsträger der Stadt Halle (S.) Stellvertretende Sachpreisrichter - Herr Loebner, Leiter des Fachbereichs Planen, Halle (S.) Die Vorprüfung der Wettbewerbsarbeiten wird durch - Frau Lütgert, Dipl.-Ing. Architektur und - Frau Kühn, Dipl.-Ing. Architektur als Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Planen der Stadt Halle (S.) durchgeführt. Die Erkenntnisse und Bewertungen des Preisgerichts werden in einer allgemeinen Form protokolliert und allen Teilnehmern von Phase 1 nach Abschluss der Wettbewerbsphase 2 zugesandt. Die in Phase 1 zur Teilnahme an Phase 2 ausgewählten Arbeiten werden einzeln schriftlich beurteilt und die Verfasser entsprechend informiert. Alle Teilnehmer der Phase 1 erhalten die Benachrichtigung, ob sie für Phase 2 zugelassen wurden. Die hierfür erforderliche Aufhebung der Anonymität erfolgt nur vorübergehend durch eine von Preisgericht und Vorprüfung unabhängige Stelle. Das Protokoll von Phase 2 geht nur an die Teilnehmer dieser Phase.

6 12. Beurteilungskriterien Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen: Phase 1 städtebauliche Gesamtidee stadtplanerische Verflechtung (u.a. Anbindung an die angrenzenden Quartiere) gestalterisches und räumliches Gesamtkonzept Erschließungskonzept Freiraum und landschaftsräumliche Einbindung Phase 2 städtebauliche Gesamtlösung (Maßstäblichkeit, Struktur, Baumassen, Höhen) modulare, variable Realisierungsmöglichkeiten Funktionalität der Verkehrsanlagen und des ruhenden Verkehrs Qualität der Freiräume (öffentlich / halböffentlich / privat) d Nachhaltigkeit 13. Zwingende Vorgaben der Auslobung Die Missachtung der zwingenden Vorgaben der Auslobung führt zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung in Phase 2. Zwingende Vorgaben sind: Wegeverbindung mit Anschluss an den vorhandenen Geh- und Radweg südlich der Scharnhorststraße zwischen dem B-Plan Gebieten 32.9 und Ausbildung einer Antrittsfläche / eines Platzes als Eingangsbereichs in den Stadtteilpark Grünes Dreieck an der östlichen Grenze des Wettbewerbsgebietes Passagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, hier aber nicht als solche aufgeführt sind, sind nur als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgabe gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen. In Phase 1 werden Arbeiten nicht aufgrund der Verletzung zwingender Vorgaben ausgeschlossen. Die Aufforderung zur Teilnahme an Phase 2 bedeutet nicht, dass die ggf. bereits in der ersten Phase erkennbare Missachtung zwingender Vorgaben auch in Phase 2 nicht zum Ausschluss führt. Vielmehr ist die Aufforderung zur Teilnahme auch als Aufforderung zur Überarbeitung der entsprechenden Mängel zu verstehen. 14. Preise und Anerkennungen Die Wettbewerbssumme beträgt ,00 zzgl. Mehrwertsteuer. Die Preise werden nur für Arbeiten in Phase 2 ausgelobt und sind wie folgt gestaffelt: 1. Preis 6.000,- 2. Preis 4.000,- 3. Preis 2.000,- Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluß des Preisgerichts neu festgelegt werden.

7 15. Weitere Bearbeitung der Aufgabe Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Die Ausloberin wird der Empfehlung des Preisgerichts folgen und die Planungsleistungen, mindestens die LPH 1-5 gemäß 33 HOAI, an den Träger des 1. Preises übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis. 16. Eigentum und Urheberrecht Die Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die Nutzung der Arbeiten regelt sich nach 8 (3) RPW. 17. Behandlung von Verfahrensrügen Verstöße gegen das in dieser Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren können beim Auslober im Rahmen des öffentlichen Vergaberechts gerügt werden. Den Teilnehmern und dem Auslober steht der Ausschuss für Wettbewerbund Vergabewesen der Architektenkammer Sachsen-Anhalt für Beratungen zur Verfügung. 18. Terminübersicht Tag der Auslobung Bereitstellung der Unterlagen bis schriftliche Rückfragen bis Kolloquium Abgabe Wettbewerbsbeiträge 1. Phase Preisgericht Phase Versand Protokoll / Aufforderung zur Teilnahme Phase Abgabe Wettbewerbsbeiträge 2. Phase Preisgerichtssitzung Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten im Foyer des Technischen Rathauses Nov./Dez.2013

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