Zivilrechtliche Zuständigkeit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zivilrechtliche Zuständigkeit"

Transkript

1 TÄTIGKEIT Zivilrechtliche Zuständigkeit Die Friedensgerichte sind zuständig für: BEWEGLICHE SACHEN BIS ZU 2.582,28 Rechtsstreitigkeiten um bewegliche Sachen mit einem Wert von nicht mehr als 2.582,28 (5 Millionen Lire), sofern das Gesetz für sie nicht die Zuständigkeit eines anderen Gerichts festlegt; SCHADENERSATZ für durch den Verkehr von Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen verursachte Schäden in Höhe von höchstens ,70 Rechtsstreitigkeiten wegen Ersatz von Schäden, die durch den Verkehr von Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen verursacht worden sind, sofern der Streitwert höchstens ,70 (30 Millionen Lire) beträgt. EINSPRUCH GEGEN VERWALTUNGSSTRAFEN (G. 689/81) in Höhe von höchstens ,70 Das Friedensgericht ist außerdem zuständig für die Einsprüche gegen Zahlungsanmahnungsbescheide (Art. 22, 22-bis, 23 des Gesetzes Nr. 689 vom 24.

2 November 1981, abgeändert durch das Gesetzesvertretende Dekret Nr. 507 vom 30. Dezember 1999), wobei das Friedensgericht die ausschließliche Zuständigkeit hat. Ausnahmen bilden Einsprüche gegen Sanktionen aufgrund von Verstößen in folgenden Bereichen: Arbeitsschutz, Hygiene und Unfallverhütung am Arbeitsplatz; Vorsorge und Pflichtfürsorge; Raumordnung und Wohnbau; Schutz gegen Umweltverschmutzung, Schutz von Flora, Fauna, und Schutzgebieten; Lebensmittel- und Getränkehygiene; Gesellschaften und Finanzmakler; Steuern und Währung. In diesen Fällen ist der Einspruch vor dem Landesgericht einzulegen. Weiters ist das Landesgericht zuständig: wenn für den Verstoß eine Geldstrafe im Höchstmaß von mehr als ,71 (30 Millionen Lire) vorgesehen ist; wenn der Verstoß mit einer proportionalen Geldstrafe ohne vorgesehene Höchstgrenze bestraft wird und eine Geldstrafe von über ,71 (dreißig Millionen Lire) verhängt wurde; wenn eine Strafe verhängt wurde, bei der es sich nicht um eine Geldstrafe handelte, und zwar allein oder zusammen mit einer Geldstrafe, mit Ausnahme der im Königlichen Dekret Nr vom 21. Dezember 1933, im Gesetz Nr. 386 vom 15. Dezember 1990 und im Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 285 vom 30. April 1992 vorgesehenen Verstöße. In folgenden Fällen liegt die Zuständigkeit (unabhängig vom Streitwert) ausschließlich beim Friedensgericht: Grenzzeichen und Abstände von Bäumen und Hecken 1. bei Rechtsstreitigkeiten wegen der Anbringung von Grenzzeichen und der Einhaltung der vom Gesetz, von Verordnungen oder von

3 Gebräuchen bei Anpflanzung von Bäumen und Hecken vorgesehenen Abstände; Inanspruchnahme der Einrichtungen bei Miteigentum an Gebäuden Rauch, Wärme, Lärm und andere Immissionen 2. bei Rechtsstreitigkeiten wegen des Ausmaßes, und der Art und Weise der Inanspruchnahme der Einrichtungen bei Miteigentum an Gebäuden; 3. bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Eigentümern oder Inhabern von Liegenschaften, die Wohnzwecken dienen, wegen Immissionen von Rauch oder Wärme, Gerüchen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnlichen Einwirkungen, die das gewöhnliche Maß des Erträglichen überschreiten; Sanktionen im Bereich Rauschgift 4. Einsprüche gegen Verwaltungssanktionen, die aufgrund von Art. 75 des Einheitstextes, genehmigt mit Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 309 vom 9. Oktober 1990, verhängt wurden. Außerhalb der Streitverfahren, also außerhalb der gerichtlichen Verfahren übt der Friedensrichter auch eine Schlichtungsfunktion aus. Dabei ist dem Streitwert und der jeweiligen Materie, sofern sie nicht unter die alleinige Zuständigkeit anderer Gerichte fällt (wie im Arbeits- und Eherecht der Fall), keine Grenze gesetzt. Sollte einem solchen Schlichtungsversuch kein Erfolg beschieden sein, so beeinträchtigt er jedoch keinesfalls die Möglichkeit, anschließend doch noch ein Streitverfahren anzustrengen.

4 Bei Zivilverfahren im Wert von höchstens 1.100,00 kann der Friedensrichter, wenn dies die betroffenen Parteien beantragen, nach Billigkeit entscheiden (vgl. Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 18 vom 8. Februar 2003, umgewandelt in Gesetz Nr. 63 vom 7. April 2003). Strafrechtliche Zuständigkeit Die neuen Gesetzesbestimmungen sind seit dem 2. Jänner 2002 in Kraft. Zusätzlich zur zivilrechtlichen Zuständigkeit verfügen die Friedensgerichte jetzt auch über strafrechtliche Zuständigkeiten. Mit dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 274 vom 28. August 2000 wurden unter anderem einige weit verbreitete Straftaten unter die Zuständigkeit der Friedensgerichte gestellt: Straftaten gegen die Person, wie zum Beispiel Schläge, Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung; Straftaten gegen die Ehre, wie zum Beispiel Beleidigung und üble Nachrede; Straftaten gegen das Vermögen, wie zum Beispiel Sachbeschädigung und unbefugtes Betreten eines fremden Grundstücks; in der Straßenverkehrsordnung vorgesehene Straftaten (Trunkenheit am Steuer). Viele dieser Straftaten fallen nur in den leichteren Fällen in die Zuständigkeit der Friedensgerichte. Liegen erschwerende Umstände vor, so sind die Landesgerichte zuständig. Straftaten, die in die Zuständigkeit der Friedensgerichte fallen Schläge (Art. 581 StGB) Vorsätzliche Körperverletzung (Art. 582 StGB) Fahrlässige Körperverletzung (Art. 590 StGB)

5 Unterlassene Hilfeleistung (Art. 593 StGB) Beleidigung (Art. 594 StGB) Üble Nachrede (Art. 595 StGB) Bedrohung (Art. 612 StGB) STRAFTATEN GEGEN DIE PERSON Diebstahl, der auf Strafantrag des Verletzten strafbar ist (Art. 626 StGB) Wegnahme gemeinschaftlicher Sachen (Art. 627 StGB) Besitzanmaßung (Art. 631 StGB) Ableitung von Wasser und Änderung von örtlichen Verhältnissen (Art. 632 StGB) Eindringen in Grundstücke oder Gebäude (Art. 633 StGB) Sachbeschädigung (Art. 635 StGB) Verbringen oder Belassen von Tieren auf einem fremden Grundstück und unerlaubtes Weiden (Art. 636 StGB) Unbefugtes Betreten eines fremden Grundstücks (Art. 637 StGB) Tötung oder Beschädigung fremder Tiere (Art. 638 StGB) Verunstaltung und Beschmutzung von fremden Sachen (Art. 639 StGB); Fundunterschlagung, Unterschlagung eines Schatzes oder von Sachen, die durch Irrtum oder Zufall erlangt wurden (Art. 647 StGB) STRAFTATEN GEGEN DAS VERMÖGEN

6 Abgabe von alkoholischen Getränken an Minderjährige oder Geisteskranke (Art. 689 StGB) Herbeiführung der Trunkenheit bei anderen (Art. 690 StGB) Abgabe von alkoholischen Getränken an eine offensichtlich betrunkene Person (Art. 691 StGB) Handlungen, die gegen das allgemeine Anstandsgefühl verstoßen (Art. 726 StGB) Nichtbefolgung der Grundschulpflicht Minderjähriger (Art. 731 StGB) ÜBERTRETUNGEN - Religiöse Zeremonien außerhalb der Gotteshäuser (Königl. Dekret 773/1931Art. 25) - Eintragung der Portiere (Königl. Dekret 773/1931 Art. 62) ÖFFENTLICHE SICHERHEIT SCHIFFFAHRT SCHUTZHÜTTEN WAHLEN - HANDEL - Nichtbeachtung eines Befehls durch ein Besatzungsmitglied (Art Schifffahrtsgesetzbuch ) - Nichteinhaltung eines Haltebefehls (Art Schifffahrtsgesetzbuch) - Besatzungsmitglied, das einschläft (Art Schifffahrtsgesetzbuch) - Regelung der Schutzhütten (DPR 918/1957 Art. 3) - Wahl der Abgeordnetenkammer (DPR 361/1957: Art. 102 Betreten des Wahlamtes ohne Ermächtigung Art. 106 Unterzeichung mehrerer Kandidaturen) - Gemeinderatswahlen (DPR 570/1960 Art. 92 Betreten des Wahlraums ohne Ermächtigung)

7 - Erwerb von Werkzeugmaschinen (L. 1329/1965 Art. 15 unberechtigte Veränderung der Kennzeichnung) APOTHEKEN REFERENDEN EISENBAHN LOTTO - TRANSFUSIONEN - Eröffnung einer Apotheke ohne Ermächtigung (Gesetz 362/1991 Art. 3) - Nichteinhaltung der Bestimmungen über Referenden (Gesetz 352/1970 Art. 51) - Bau einer Eisenbahn ohne Ermächtigung (DPR 753/1980 Art. 3) - Abholzung der Wälder seitlich der Eisenbahnlinien (DPR 753/1980 Art. 46) - Handhabung der Eisenbahnvorrichtungen (DPR 753/1980 Art. 65) - Lotto, Regelung der Spiele (Gesetz 528/1982: Art. 18 Öffentliche Lotterien Art. 20 Wetten und Spiele ohne Ermächtigung) Blutabgaben zu Gewinnzwecken (Gesetz 107/1990 Art. 17) VERBRENNUNG SPIELZEUG WERBUNG GESUNDHEITSWESEN Druckbehälter ohne CE-Kennzeichnung (Gesetzesvertretendes Dekret 311/1991 Art. 15) Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung (Gesetzesvertretendes Dekret 313/1991 Art. 11) Irreführende Werbung (Gesetzesvertretendes Dekret 74/1992 Art. 7) Handel mit medizinischen Geräten ohne CE-Kennzeichnung (Gesetzesvertretendes Dekret 507/1992)

8 Kommt es zu einer Verurteilung, so verhängt das Friedensgericht keine Haftstrafen, sondern: Geldstrafen (Geldstrafe oder Geldbuße) verpflichtender Hausaufenthalt STRAFEN gemeinnützige Arbeit

9 ZUSTÄNDIGKEIT IN SACHEN EINWANDERUNG Mit Gesetzdekret vom 14. September 2004, Nr. 241, umgewandelt in das Gesetz vom 12. November 2004, Nr. 271, wurden den Friedensrichtern Zuständigkeiten in Sachen Einwanderung, zugewiesen, wobei ihnen die Befugnis übertragen wurde, die Verfügungen über die Ausweisung von Ausländern zu bestätigen. ZUSTÄNDIGKEIT IN SACHEN ÖFFENTLICHE SICHERHEIT Mit Gesetzdekret vom 30. Dezember 2005, Nr. 272, umgewandelt in das Gesetz vom 21. Februar 2006, Nr. 49, wurde im vereinheitlichten Text der Gesetze über Rauschgifte und psychotrope Stoffe der Art. 75-bis eingeführt, laut dem den Friedensrichtern Zuständigkeiten im Bereich des Schutzes der öffentlichen Sicherheit zugewiesen werden, indem sie die vom Quästor verfügten vorbeugenden Maßnahmen bestätigen.

Ausländern und sowie bestimmter vorbeugender Maßnahmen, die vom Quästor verfügt werden, zuständig. Zuständigkeit in Zivilsachen

Ausländern und sowie bestimmter vorbeugender Maßnahmen, die vom Quästor verfügt werden, zuständig. Zuständigkeit in Zivilsachen Zuständigkeiten Der Friedensrichter hat erstinstanzliche Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen, entscheidet über die Widersprüche gegen Verwaltungsstrafen, übt die Schlichtungsfunktion aus und ist

Mehr

Gemeinde Eppan an der Weinstraße Gemeindepolizei. ausgearbeitet vom Kommandanten der Gemeindepolizei Major Christian Carli

Gemeinde Eppan an der Weinstraße Gemeindepolizei. ausgearbeitet vom Kommandanten der Gemeindepolizei Major Christian Carli Gemeinde Eppan an der Weinstraße Gemeindepolizei ausgearbeitet vom Kommandanten der Gemeindepolizei Major Christian Carli Übersicht Übersicht über die Bestimmungen der neuen Straßenverkehrsordnung (gesetzesvertretendes

Mehr

Das Schiedsamt. Aufgaben

Das Schiedsamt. Aufgaben Das Schiedsamt Aufgaben Durchführung von Sühneverhandlungen mit dem Ziel der gütlichen Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten zur Vermeidung von Privatklageverfahren und Schlichtung kleiner bürgerlichrechtlicher

Mehr

Gesetz. zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz NRSG) Vom 16.

Gesetz. zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz NRSG) Vom 16. Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz NRSG) Vom 16. November 2007* 1 Gesetzeszweck Zweck des Gesetzes ist es, die Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren

Mehr

Kriminalstatistik Straftat Tatverdächtige

Kriminalstatistik Straftat Tatverdächtige Kriminalstatistik Straftat In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche gemäß katalog erfasst.

Mehr

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Herdecke -Zweitwohnungssteuersatzungvom 15.10.2003

Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Herdecke -Zweitwohnungssteuersatzungvom 15.10.2003 Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Herdecke -Zweitwohnungssteuersatzungvom 15.10.2003 9.4 geändert durch Satzung vom 12.12.2005 1 Allgemeines Die Stadt Herdecke erhebt eine

Mehr

Seite 1 von 6 T:\Allgemein\Satzungsrecht\1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung\Polizeiverordnung.doc

Seite 1 von 6 T:\Allgemein\Satzungsrecht\1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung\Polizeiverordnung.doc Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet Wetter (Hessen) Seite 1 von 6 T:\Allgemein\Satzungsrecht\1

Mehr

Fahrerlaubnis auf Probe

Fahrerlaubnis auf Probe Mitgliedermitteilung Nr. II.7/2014 Kö Fahrerlaubnis auf Probe 1. Wann wird die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt? Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich auf Probe erteilt. Dies

Mehr

25. Der neue Rundfunkbeitrag Das ändert sich ab 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen

25. Der neue Rundfunkbeitrag Das ändert sich ab 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen DTV-Reihe: Recht in der Praxis 25. Der neue Rundfunkbeitrag Das ändert sich ab 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen Mit dem 01.01.2013 wird die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr

Mehr

Merkblatt über das Verfahren zur Restschuldbefreiung

Merkblatt über das Verfahren zur Restschuldbefreiung Merkblatt über das Verfahren zur Restschuldbefreiung 1. Voraussetzungen Voraussetzung für die Erteilung der Restschuldbefreiung ist, dass der Schuldner a. einen eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen Bleib COOL ohne Gewalt! 2. Rechtliche Grundlagen 2.1 Rechtliche Aspekte Die verschiedenen Formen der Gewalt werden teilweise auch rechtlich in unserem Strafgesetzbuch sanktioniert. Dabei wird zwischen

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N ORTSRECHT R I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten für die Nutzung von gemeindeeigenen Grundstücken durch Privatpersonen, beschlossen aufgrund des 35 NÖ. Gemeindeordnung 1973 in der Sitzung des

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Apartment Central Leipzig

Allgemeine Geschäftsbedingungen Apartment Central Leipzig Allgemeine Geschäftsbedingungen Apartment Central Leipzig Stand September 2015 1 VERTRAGSSCHLUSS a) Der Mietvertrag über die angebotene Ferienwohnung ist mit Zugang der Reservierungsbestätigung verbindlich

Mehr

Einführung in das Strafrecht

Einführung in das Strafrecht Das Strafgesetzbuch Allgemeiner Teil des StGB Hier ist Grundsätzliches geregelt, wie z.b.: Geltungsbereich des Gesetzes Gesetzliche Definitionen Schuldformen (Vorsatz und Fahrlässigkeit) und Schuldfähigkeit

Mehr

(1) Die Veranstaltungszeit ist der Zeitraum, in dem der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt

(1) Die Veranstaltungszeit ist der Zeitraum, in dem der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Aschaffenburger Weihnachtsmarkt auf dem Platz vor der Stadthalle am Schloss (Weihnachtsmarktverordnung) Vom 21.11.2003 (öffentlich bekannt gemacht am 28.11.2003)

Mehr

Information zum Punkteführerschein Rechtsschutz-Versicherung

Information zum Punkteführerschein Rechtsschutz-Versicherung Information zum Punkteführerschein Rechtsschutz-Versicherung Seit 1.7.2005 gilt in Österreich ein neues Vormerksystem für Risikolenker(innen) der so genannte Punkteführerschein. Mit dieser Maßnahme soll

Mehr

1 Architektenliste 2. 2 Berufsgerichtliches Verfahren 3. 3 Schlichtungsverfahren 4. 4 Beratungsdienst 4

1 Architektenliste 2. 2 Berufsgerichtliches Verfahren 3. 3 Schlichtungsverfahren 4. 4 Beratungsdienst 4 Merkblatt Nr. 575 Gebührenordnung Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07 11) 21 96-103 info@akbw.de www.akbw.de Inhalt:

Mehr

Communiqué de presse Pressemitteilung Comunicato Stampa

Communiqué de presse Pressemitteilung Comunicato Stampa Office fédéral de la statistique Bundesamt für Statistik Ufficio federale di statistica Uffizi federal da statistica Swiss Federal Statistical Office Service d information Informationsdienst Servizio informazioni

Mehr

Satzung des Fördervereins Bewährungshilfe Köln e.v. beschlossen in der Mitgliederversammlung am 6.11.2013 ( 7 Abs.4 Satz 3 eingefügt durch Beschluss

Satzung des Fördervereins Bewährungshilfe Köln e.v. beschlossen in der Mitgliederversammlung am 6.11.2013 ( 7 Abs.4 Satz 3 eingefügt durch Beschluss Satzung des Fördervereins Bewährungshilfe Köln e.v. beschlossen in der Mitgliederversammlung am 6.11.2013 ( 7 Abs.4 Satz 3 eingefügt durch Beschluss der MV vom 07.11.2012): 2 S A T Z U N G des Fördervereins

Mehr

I.Sexualdelinquenz von Kindern und Jugendlichen

I.Sexualdelinquenz von Kindern und Jugendlichen Sexualstrafrecht Köln Fachtagung 25. Januar 2011 Präsentationsvorlage Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v. Sarah Steinfeld Referentin für Sozialrecht Geschäftsbereich FABE I.Sexualdelinquenz von Kindern

Mehr

Abschnitt I. - Parkgebühren -

Abschnitt I. - Parkgebühren - Rechtsgrundlagen: Gebührenordnung der Stadt Hildburghausen zur Erhebung von Parkgebühren und von Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr (Park- und Verkehrsmaßnahmengebührenordnung) Abschnitt I - Parkgebühren

Mehr

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport. Polizeiliche Kriminalstatistik Niedersachsen 2007. Wesentliche Deliktsbereiche.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport. Polizeiliche Kriminalstatistik Niedersachsen 2007. Wesentliche Deliktsbereiche. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Polizeiliche Kriminalstatistik Niedersachsen 27 Wesentliche Deliktsbereiche Niedersachsen 2 Inhaltsangabe Seite Gesamtkriminalität im Überblick 3 Straftaten

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015

IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Feuerwehrgebührensatzung) Aufgrund des 4 der

Mehr

S A T Z U N G. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

S A T Z U N G. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 8. Dez. 1989 in der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen

Mehr

Betriebsanlagengenehmigung Baubewilligung. Erforderliche Unterlagen für den Fachbereich Brandschutz in Kärnten

Betriebsanlagengenehmigung Baubewilligung. Erforderliche Unterlagen für den Fachbereich Brandschutz in Kärnten Betriebsanlagengenehmigung Baubewilligung Erforderliche Unterlagen für den Fachbereich Brandschutz in Kärnten 28.01.2016 Dietmar Schreier 1 Wer ist für die fachliche Beurteilung der Projektsunterlagen

Mehr

Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten

Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten 819.1 vom 19. März 1976 (Stand am 13. Juni 2006) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die

Mehr

Schweizerisches Zivilgesetzbuch

Schweizerisches Zivilgesetzbuch Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Elterliche Sorge) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 2011

Mehr

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter

Mehr

Gemeinde Ammerbuch Landkreis Tübingen

Gemeinde Ammerbuch Landkreis Tübingen Gemeinde Ammerbuch Landkreis Tübingen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) 1 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Fassung vom 12. Dezember 1989 Inhaltsverzeichnis Übertragung der Reinigungs-,

Mehr

Satzung. Örtlicher Geltungsbereich. Der örtliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Oelsnitz (Vogtl.).

Satzung. Örtlicher Geltungsbereich. Der örtliche Geltungsbereich der Satzung umfasst das Gemeindegebiet der Stadt Oelsnitz (Vogtl.). Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege in der Stadt Oelsnitz (Vogtl.) vom 30. 11. 1994 Aufgrund des 51 Abs. 5 Satz 1 des Straßengesetzes

Mehr

Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG)

Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG) Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG) LegRegG Ausfertigungsdatum: 12.09.2003 Vollzitat: "Legehennenbetriebsregistergesetz vom

Mehr

2126-3-UG. Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) Vom 23. Juli 2010

2126-3-UG. Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) Vom 23. Juli 2010 1 von 5 206.2012 11:00 Fundstelle: GVBl 2010, S. 314 2126-3-UG Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) Vom 2 Juli 2010 Das Volk des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen,

Mehr

Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt

Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt Ingeborg Friedrich, Kriminalhauptkommissarin Opferschutzbeauftragte Polizei Recklinghausen Dienststelle: KK KP/O, 02361 55-3341 email: ingeborg.friedrich@polizei.nrw.de

Mehr

Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte? Informationsveranstaltung zum geplanten 299a StGB

Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte? Informationsveranstaltung zum geplanten 299a StGB 1 Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen Neue Strafbarkeitsrisiken für Ärztinnen und Ärzte? Informationsveranstaltung

Mehr

PP Bochum Direktion Kriminalität. Stadt Herne. Kriminalstatistik 2015 Bereich: Stadt Herne. Polizei für Bochum Herne Witten

PP Bochum Direktion Kriminalität. Stadt Herne. Kriminalstatistik 2015 Bereich: Stadt Herne. Polizei für Bochum Herne Witten PP Bochum Direktion Kriminalität Stadt Herne Kriminalstatistik 2015 Bereich: Stadt Herne Polizei für Bochum Herne Witten Inhaltsverzeichnis I. Gesamtkriminalität... 3 II. Straftaten gegen das Leben...

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung

Miet- und Benutzungsordnung Miet- und Benutzungsordnung für Überlassung von Räumen, Anlagen, Freiflächen in öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungseinrichtungen der Stadt Rudolstadt sowie in den städtischen Grund- und Regelschulen

Mehr

HÄUSLICHE GEWALT. Wir möchten Sie mit dem Problem nicht allein lassen!

HÄUSLICHE GEWALT. Wir möchten Sie mit dem Problem nicht allein lassen! deutsch HÄUSLICHE GEWALT Die Gewaltsituation, die Sie erlebt haben, ist kein Einzelfall und passiert häufiger als allgemein angenommen wird. Misshandlungen durch Lebenspartner oder andere nahestehende

Mehr

Jugendstrafrecht - wann, warum, für wen?

Jugendstrafrecht - wann, warum, für wen? Jugendstrafrecht - wann, warum, für wen? Auch gegen Jugendliche und Heranwachsende finden Strafverfahren statt. Allerdings gibt es hier bedeutende Unterschiede zu einem Strafverfahren gegen einen Erwachsenen.

Mehr

Stadtrecht der Stadt Fellbach 1/2 Streupflichtsatzung. Satzung

Stadtrecht der Stadt Fellbach 1/2 Streupflichtsatzung. Satzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege () vom 30. Mai 1989 *) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) in

Mehr

1 Allgemeines. (2) Das Pflichtfahrgebiet ist das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

1 Allgemeines. (2) Das Pflichtfahrgebiet ist das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Potsdam-Mittelmark Auf der Grundlage des 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes

Mehr

FRANKFURTER VEREIN SATZUNG ZUR FÖRDERUNG AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER IN NOT E.V.

FRANKFURTER VEREIN SATZUNG ZUR FÖRDERUNG AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER IN NOT E.V. FRANKFURTER VEREIN ZUR FÖRDERUNG AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER IN NOT E.V. SATZUNG FRANKFURTER VEREIN ZUR FÖRDERUNG AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER IN NOT E.V. Satzung 1 Name - Sitz - Geschäftsjahr (1) Der Verein

Mehr

Die Aufhebung der Verfügung reicht für sich allein nicht aus, da dann der Antrag auf Erlass der Verfügung noch unbeschieden bliebe.

Die Aufhebung der Verfügung reicht für sich allein nicht aus, da dann der Antrag auf Erlass der Verfügung noch unbeschieden bliebe. A Zulässigkeit des Widerspruchs I. Statthaftigkeit Der Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung steht dem Antragsgegner zu, wenn die Verfügung wie hier ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassen

Mehr

Satzung. über die Beschaffenheit und Größe von Kinderspielflächen auf Baugrundstücken in der Stadt Monheim am Rhein (Spielplatzsatzung)

Satzung. über die Beschaffenheit und Größe von Kinderspielflächen auf Baugrundstücken in der Stadt Monheim am Rhein (Spielplatzsatzung) Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Kinderspielflächen auf Baugrundstücken in der Stadt Monheim am Rhein (Spielplatzsatzung) vom 07.09.2007 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

im346 1/2 S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

im346 1/2 S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) im346 1/2 S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14.12.1989 zuletzt geändert am 28.06.2001 Aufgrund von

Mehr

Was sollte man tun, wenn man sich am Arbeitsplatz gemobbt fühlt?

Was sollte man tun, wenn man sich am Arbeitsplatz gemobbt fühlt? Faxabruf Mobbing (5.2.2015) Was ist Mobbing? Eine gesetzliche Definition von Mobbing gibt es bislang nicht. Allgemein versteht man darunter ein Verhalten, das darauf gerichtet ist, ein Mitglied einer Gruppe

Mehr

PP Bochum Direktion Kriminalität. Stadt Bochum. Kriminalstatistik 2014 Bereich: Stadt Bochum. Polizei für Bochum Herne Witten

PP Bochum Direktion Kriminalität. Stadt Bochum. Kriminalstatistik 2014 Bereich: Stadt Bochum. Polizei für Bochum Herne Witten PP Bochum Direktion Kriminalität Kriminalstatistik 214 Bereich: Polizei für Bochum Herne Witten Polizeipräsidium Bochum Polizeiliche Kriminalstatistik 214 Inhaltsverzeichnis I. Gesamtkriminalität... 3

Mehr

Satzung über die Benutzung der gemeindlichen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung)

Satzung über die Benutzung der gemeindlichen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) Satzung über die Benutzung der gemeindlichen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) Die Gemeinde Pettendorf erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den

Mehr

Tagesordnungspunkt 8. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen: BESCHLUSS

Tagesordnungspunkt 8. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen: BESCHLUSS Tagesordnungspunkt 8 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgenden Beschluss fassen: BESCHLUSS 1. Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss

Mehr

Presse- mitteilung J A H R E S A B S C H L Ü S S E B I S E N D E 2 0 1 3. Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder

Presse- mitteilung J A H R E S A B S C H L Ü S S E B I S E N D E 2 0 1 3. Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder Pressestelle Presse- mitteilung HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT ANSPRECHPARTNER Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn 53094 Bonn Pressesprecher Thomas W. Ottersbach TEL +49 228 99 410-4444 FAX +49 228 99 410-5050

Mehr

Reglement für Ruhe und Ordnung

Reglement für Ruhe und Ordnung Reglement für Ruhe und Ordnung Version 4.4 - Vom Gemeinderat erlassen am 18. August 2009 - Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 13. Oktober 2009 bis 11. November 2009 - Vom Sicherheits- und Justizdepartement

Mehr

Anstieg der Straftaten - Hohe Aufklärungsquote Mehr Diebstähle und Wohnungseinbrüche

Anstieg der Straftaten - Hohe Aufklärungsquote Mehr Diebstähle und Wohnungseinbrüche Polizeipräsidium Mittelhessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 2.4.215 Kriminalstatistik 214 für den Landkreis und die Stadt Gießen: Anstieg der Straftaten - Hohe Aufklärungsquote Mehr Diebstähle und

Mehr

70.2. Stadt Albstadt. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

70.2. Stadt Albstadt. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Stadt Albstadt Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 19. Mai 2004 - 2 - Auf Grund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Jugendschutz bei Vereinsfesten und Großveranstaltungen

Jugendschutz bei Vereinsfesten und Großveranstaltungen Kinder- und Jugendbüro Pohlheim Tel:06403-606-232 Ludwigstrasse 29 www.pohlheim.de 35415 Pohlheim kjb@pohlheim.de Jugendschutz bei Vereinsfesten und Großveranstaltungen Fortbildungsveranstaltung für Vereinsvorsitzende

Mehr

Kinderspielflächen 51/02 auf Baugrundstücken 66. Erg. Lief. 1/2002 HdO

Kinderspielflächen 51/02 auf Baugrundstücken 66. Erg. Lief. 1/2002 HdO Kinderspielflächen 51/02 auf Baugrundstücken 66. Erg. Lief. 1/2002 HdO Satzung über die Beschaffenheit und Größe von Kinderspielflächen auf Baugrundstücken (Spielplatzsatzung) vom 19. Dezember 1997 (in

Mehr

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote, Christine Stahl, Susanna Tausendfreund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.10.

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote, Christine Stahl, Susanna Tausendfreund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.10. Bayerischer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/6360 9.0.0 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote, Christine Stahl, Susanna Tausendfreund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom.0.00 Rechtsextremistische

Mehr

Vergabekriterien Einheimischenbauland Eglharting, Bucher Straße Stand: 01.10.2013

Vergabekriterien Einheimischenbauland Eglharting, Bucher Straße Stand: 01.10.2013 Vergabekriterien Einheimischenbauland Eglharting, Bucher Straße Stand: 01.10.2013 Fassung vom 28.01.2013 Zuletzt geändert: 30.09.2013 2 Vergabekriterien zum 01. Oktober 2013 1 Antragsberechtigter Personenkreis

Mehr

Siegelordnung der Hochschule Rhein-Waal

Siegelordnung der Hochschule Rhein-Waal Siegelordnung der Hochschule Rhein-Waal vom 17.10.2011 (Amtliche Bekanntmachung 20/2011) Inhaltsübersicht 1 Dienstsiegel der Hochschule 2 Ermächtigung, Verwaltung und Anwendung des Dienstsiegels 3 Beglaubigungen

Mehr

Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Satzung vom 17.01.1990 über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 27.06.2007 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

S A T Z U N G über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Roetgen

S A T Z U N G über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Roetgen S A T Z U N G über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Roetgen Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),

Mehr

SATZUNG. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 27.11.

SATZUNG. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 27.11. 1/30 SATZUNG über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 27.11.1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen. Satzung

Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen. Satzung Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege - Streupflicht-Satzung vom 15.11.1989, geändert am 04.12.2002

Mehr

SATZUNG 1 ÜBERTRAGUNG DER REINIGUNGS-, RÄUM- UND STREUPFLICHT

SATZUNG 1 ÜBERTRAGUNG DER REINIGUNGS-, RÄUM- UND STREUPFLICHT STADT LEINFELDEN-ECHTERDINGEN SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT- SATZUNG) VOM 28. NOVEMBER 1989 - AZ: 100.42 - Aufgrund

Mehr

5.2.02. Datenschutz. Rechtsgrundlagen. Erläuterungen. Sicherheitsdirektion Kanton Zürich Kantonales Sozialamt

5.2.02. Datenschutz. Rechtsgrundlagen. Erläuterungen. Sicherheitsdirektion Kanton Zürich Kantonales Sozialamt 5.2.02. Datenschutz Rechtsgrundlagen Gesetz über die Information und den Datenschutz vom 12. Februar 2007 (IDG), LS 170.4 Verordnung über die Information und den Datenschutz vom 28. Mai 2008 (IDV), LS

Mehr

Das Jugendschutzgesetz. wesentliche Regelungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit

Das Jugendschutzgesetz. wesentliche Regelungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit Das Jugendschutzgesetz wesentliche Regelungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit Geschützter Personenkreis Minderjährige Kinder noch nicht 14 Jahre alt Jugendliche 14 aber noch nicht 18 Jahre Ausnahme:

Mehr

K will von T und dessen Eltern E Schadensersatz. Zu Recht?

K will von T und dessen Eltern E Schadensersatz. Zu Recht? 1. Fall Der misslungene Versuch Fahrrad zu fahren Der 9 Jährige T ist mal wieder mit seinem Fahrrad auf der Straße vor dem Haus seiner Eltern unterwegs. Erst vor ein paar Wochen hat er gelernt, dass ein

Mehr

PP Bochum Direktion Kriminalität. Polizeipräsidium Bochum. Kriminalstatistik 2015 Bereich: PP Bochum. Polizei für Bochum Herne Witten

PP Bochum Direktion Kriminalität. Polizeipräsidium Bochum. Kriminalstatistik 2015 Bereich: PP Bochum. Polizei für Bochum Herne Witten PP Bochum Direktion Kriminalität Polizeipräsidium Bochum Kriminalstatistik 2015 Bereich: PP Bochum Polizei für Bochum Herne Witten Inhaltsverzeichnis I. Gesamtkriminalität... 3 II. Straftaten gegen das

Mehr

PRINZIPIEN ZUM EUROPÄISCHEN FAMILIENRECHT BETREFFEND VERMÖGENSRECHTLICHE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN EHEGATTEN

PRINZIPIEN ZUM EUROPÄISCHEN FAMILIENRECHT BETREFFEND VERMÖGENSRECHTLICHE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN EHEGATTEN PRINZIPIEN ZUM EUROPÄISCHEN FAMILIENRECHT BETREFFEND VERMÖGENSRECHTLICHE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN EHEGATTEN PRÄAMBEL In Anerkennung, dass es trotz der bestehenden Unterschiede der nationalen Familienrechte

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, 659.041 Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, 659.041 Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Vom 20.09.1989 geändert am 12.02.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht... 2 2 Verpflichtete... 2 3 Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht... 3

Mehr

Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973. Artikel I. Die NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, wird wie folgt geändert:

Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973. Artikel I. Die NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, wird wie folgt geändert: Der Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: Änderung der NÖ Gemeindeordnung 1973 Artikel I Die NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis entfällt

Mehr

Gesetz über die Errichtung und den Betrieb von Campingplätzen (Campingplatzgesetz) 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

Gesetz über die Errichtung und den Betrieb von Campingplätzen (Campingplatzgesetz) 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Landesrecht Bundesland Vorarlberg Inkrafttretensdatum 01.01.2014 Fundstelle LGBl. Nr. 34/1981, 58/2001, 27/2005, 12/2010*), 44/2013 Titel Gesetz über die Errichtung und den Betrieb von Campingplätzen (Campingplatzgesetz)

Mehr

gestützt auf Artikel 24, 31, 35 und 60 der Kantonsverfassung vom 19. März 1968 1),

gestützt auf Artikel 24, 31, 35 und 60 der Kantonsverfassung vom 19. März 1968 1), Gesetz über das Campieren vom 4. Dezember 04 (Stand. März 05) 97.4 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 4,, 5 und 60 der Kantonsverfassung vom 9. März 968 ), beschliesst:. Bewilligung

Mehr

Abgeschlossen in Vaduz am 4. Juni 1982 Inkrafttreten: 1. September 1983

Abgeschlossen in Vaduz am 4. Juni 1982 Inkrafttreten: 1. September 1983 0.354.910.21 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1983 Nr. 39 ausgegeben am 25. August 1983 Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Unterbringung von

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) 6.13 Az.: 659.041 Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Geändert am 20.11.2001 zum 01.01.2002 (Euro-Umstellung),

Mehr

SATZUNG. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14. Dezember 1989.

SATZUNG. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14. Dezember 1989. 1 SATZUNG über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 14. Dezember 1989. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

der Stadt Annweiler am Trifels für den Friedhof Naturbegräbnisstätte Trifelsruhe

der Stadt Annweiler am Trifels für den Friedhof Naturbegräbnisstätte Trifelsruhe F r i e d h o f s a t z u n g der Stadt Annweiler am Trifels für den Friedhof Naturbegräbnisstätte Trifelsruhe vom 25. Januar 2008 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Bitte wenden. Sommersemester 2016. Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht. Klausur Nr. 2 / 29.4. 2016. Der falsche Schnee

Bitte wenden. Sommersemester 2016. Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht. Klausur Nr. 2 / 29.4. 2016. Der falsche Schnee Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Sommersemester 2016 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht Klausur Nr. 2 / 29.4. 2016 Der falsche Schnee Universitätsprofessor Georg Gebhardt

Mehr

Zweitwohnungssteuersatzung. der Stadt Haltern am See

Zweitwohnungssteuersatzung. der Stadt Haltern am See - 1-2.06 Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Haltern am See Hinweis: Dieser Satzungstext stellt die bereinigte Fassung mit dem unten angegebenen Stand dar. (Satzung vom 10.09.1999 Amtsblatt Nr. 17 vom

Mehr

Kriminalitätsbelastung in Augsburg Nutzen und Grenzen der Kriminalstatistik

Kriminalitätsbelastung in Augsburg Nutzen und Grenzen der Kriminalstatistik 115 110 105 100 95 90 85 80 75 70 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Kriminalitätsbelastung in Augsburg Nutzen und Grenzen der Kriminalstatistik Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht,

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Rechtsgrundlagen: 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhaus Franziskus Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhaus Franziskus Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen Landhaus Franziskus Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für

Mehr

Handy Services ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Gültig ab 18.04.2016

Handy Services ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Gültig ab 18.04.2016 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gültig ab 18.04.2016 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DIENSTLEISTUNGSBEREICHE HANDY SERVICES Gültig ab 18.04.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 2 2 Vertragsverhältnis...

Mehr

Fernwärmeversorgungsvertrag

Fernwärmeversorgungsvertrag Fernwärmeversorgungsvertrag zwischen Kunden-Nr.... und nachstehend Kunde genannt Energiegenossenschaft Föhr eg ig -Fernwärmenetz Oldsum- Strandstraße 4 G 25938 Wyk auf Föhr nachstehend Fernwärmeversorgungsunternehmen

Mehr

DGB BILDUNGSWERK. Jetzt. handeln! Beantragen Sie jetzt die. unbefristete Aufenthaltserlaubnis

DGB BILDUNGSWERK. Jetzt. handeln! Beantragen Sie jetzt die. unbefristete Aufenthaltserlaubnis Jetzt DGB BILDUNGSWERK handeln!! Beantragen Sie jetzt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis 1 2 Vorwort Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Mehr

Was macht eigentlich ein Immobilien-Sachverständiger? Ein einfaches Lehrbuch für Immobilienbesitzer über Immobilienbewertung und Verkehrswert

Was macht eigentlich ein Immobilien-Sachverständiger? Ein einfaches Lehrbuch für Immobilienbesitzer über Immobilienbewertung und Verkehrswert 3.4. Denkmalschutz Unter Denkmalschutz versteht man gesetzlich festgeschriebene Bemühungen um den Erhalt historischer Bauten, an deren Existenz ein kultur- oder kunsthistorisches, wissenschaftliches oder

Mehr

Verordnung über die Kabelnetzanlage Buchs ZH. vom 12. Dezember 2013

Verordnung über die Kabelnetzanlage Buchs ZH. vom 12. Dezember 2013 Verordnung über die Kabelnetzanlage Buchs ZH vom 12. Dezember 2013 Verordnung über die Kabelnetzanlage Inhaltsverzeichnis I ZWECK UND UMFANG DER ANLAGE... 1 Art. 1 Zweck der Anlage... 1 Art. 2 Umfang der

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 29.9.2015 DE L 252/27 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1730 DER KOMMISSION vom 28. September 2015 zur von Wasserstoffperoxid als alter Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4, 5

Mehr

Änderung der NÖ Bauordnung

Änderung der NÖ Bauordnung Änderung der NÖ Bauordnung 11. Novelle Der NÖ Landtag hat am 7. Oktober 2010 eine Änderung der NÖ Bauordnung beschlossen. Diese Änderungen sind am 11. Dezember 2010 in Kraft getreten. Hier eine Darstellung

Mehr

Bremisches Nichtraucherschutzgesetz (BremNiSchG) [1]

Bremisches Nichtraucherschutzgesetz (BremNiSchG) [1] Inhaltsübersicht 1 Ziel 2 Rauchverbot 3 Ausnahmen vom Rauchverbot 4 Hinweispflicht 5 Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Rauchverbotes 6 Ordnungswidrigkeiten 7 Inkrafttreten Vom 18. Dezember 2007

Mehr

Ersthelfer. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. 1 Anzahl der Ersthelfer

Ersthelfer. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. 1 Anzahl der Ersthelfer TK Lexikon Gesundheit im Betrieb Ersthelfer Ersthelfer HI2814339 Zusammenfassung LI1927824 Begriff Ersthelfer sind Personen, die die Erste Hilfe im Betrieb sicherstellen. Sie führen bei Unfällen, Vergiftungen

Mehr