Jugendschutz bei Vereinsfesten und Großveranstaltungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jugendschutz bei Vereinsfesten und Großveranstaltungen"

Transkript

1 Kinder- und Jugendbüro Pohlheim Tel: Ludwigstrasse Pohlheim Jugendschutz bei Vereinsfesten und Großveranstaltungen Fortbildungsveranstaltung für Vereinsvorsitzende und Vereinsmitglieder 16. Juni

2 Themen der Veranstaltung 1. Das Jugendschutzgesetz Begriffserklärungen und Bestimmungen 2. Ahndung von Verstößen 3. Planungs- und Umsetzungshilfen für die Praxis 2

3 1. Thema Das Jugendschutzgesetz Begriffserklärungen und Bestimmungen 3

4 Jugendschutzgesetz Jugendschutzgesetz (JuSchG) Bundesgesetz umfasst zwei Teilbereiche: - Jugendschutz in der Öffentlichkeit - Jugendschutz in den Medien 4

5 Zielgruppen des Jugendschutzes sind nicht Kinder und Jugendliche oder unmittelbar deren Eltern, sondern Veranstalter, Anbieter, Gewerbetreibende also in der Regel Erwachsene, die jungen Menschen Zugang zu entsprechenden Produkten und Angeboten ermöglichen. 5

6 Begriffsbestimmungen ( 1, Abs.1) Es wird unterschieden: Kinder: Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Jugendliche: Personen, die 14 aber noch nicht 18 Jahre alt sind. 6

7 Begriffsbestimmungen ( 1, Abs.1) Es wird unterschieden: Personensorgeberechtigte Personen nach dem BGB (z.b. Eltern, Vormund) Erziehungsbeauftragte Person (neu!!!) 7

8 BGB ( 1631 ) Personensorgeberechtigte Personen VERMÖGENSSORGE PERSONENSORGE (Erziehung, Pflege und Aufenthaltsbestimmungsrecht) AUFSICHTSPFLICHT 8

9 Erziehungsbeauftragte Person An erziehungsbeauftragte Personen wird nur die Aufsichtspflicht für einen begrenzten Zeitraum weitergegeben! 9

10 Erziehungsbeauftragte Person muss über 18 Jahre alt sein und nimmt auf Dauer oder zeitweise Erziehungsaufgaben wahr, auf Grundlage einer Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten. 10

11 Der Erziehungsauftrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen und muss nachweisbar sein. Eltern und Erziehungsbeauftragte müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein, auch hinsichtlich ihrer Aufsichtspflicht und Haftung. 11

12 Beispiele für Erziehungsbeauftragte der volljährige Bruder, die volljährige Schwester, die Nachbarin, der Freund der Eltern, der Ausbilder oder die Jugendhilfe-Mitarbeiterin. Es könnte aber auch der/die volljährige Freund/in des noch nicht volljährigen Jugendlichen sein. 12

13 Übertragung von Erziehungsaufgaben Ein Formular zur Übertragung der Erziehungsaufgaben steht auf der Homepage der Stadt Pohlheim als download zur Verfügung: Info des Kinder- und Jugendbüros Rechtliche Grundlagen in der Jugendarbeit 13

14 Jugendschutz in der Öffentlichkeit Was ist öffentlich? Veranstaltungen, bei denen jedermann Zutritt hat. Auch geschlossene Veranstaltungen, wenn die Geschlossenheit, z.b. durch eine Gästeliste, nicht streng eingehalten wird Alle Veranstaltungen, die nicht privat sind! 14

15 Einzelne Bestimmungen 5 Tanzveranstaltungen 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen 9 Alkoholische Getränke 10 - Rauchen 15

16 Besuch von Tanzveranstaltungen ( 5) ist erlaubt: unter 16 Jahren nur mit personensorgeberechtigter oder erziehungsbeauftragter Person. ab 16 Jahren bis Uhr und danach nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person 16

17 Besuch von Tanzveranstaltungen ( 5) Bei Tanzveranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe gibt es Sonderregelungen!!! 17

18 Besuch von Tanzveranstaltungen ( 5) Bei Tanzveranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe gilt: unter 16 Jahren bis Uhr auch ohne Begleitung und Jahre bis Uhr. Gleiches gilt für künstlerische Betätigungen und Veranstaltungen, die der Brauchtumspflege dienen. 18

19 Besuch von Tanzveranstaltungen ( 5) Das Gesetz macht keine eindeutigen Aussagen über Zeitbegrenzungen bei Veranstaltungen, wie z.b. - einem Vereinsjubiläum - Sportveranstaltungen - Faschingsveranstaltungen soweit diese nicht im Schwerpunkt als Tanzveranstaltungen anzusehen sind. 19

20 Jugendgefährdende Veranstaltungen ( 7) Gefährdungen des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen Beispiele sind Veranstaltungen mit Gewaltverherrlichenden Inhalten Diskriminierenden Inhalten Pornographischen Inhalten 20

21 Jugendgefährdende Veranstaltungen ( 7) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass der Veranstalter oder Betreiber die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen untersagt, dass Alters-, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen verhängt werden. 21

22 Alkoholische Getränke ( 9) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. 22

23 Branntweinhaltige Getränke - durch Destillation gewonnene hochprozentige alkoholische Getränke - Schnäpse, Rum, Whisky, Wodka, Weinbrand, Liköre - Mischgetränke aus Branntwein: Cola-Rum, Wodka-O, Bacardi-Lemon und andere 23

24 Alkopops Mixgetränke, die auf der Basis von Limonade oder Saft hergestellt werden. Sie schmecken meist süß und spritzig, enthalten aber auch viel Alkohol (im Schnitt ca. 5,5 % Vol., was etwa 2 Schnäpsen entspricht). Bacardi Breezer Smirnoff ICE Bacardi Rigo Puschkin Vide Ice 24

25 andere alkoholische Getränke - Getränke, deren Alkoholgehalt durch Gärung, Kelterung und ähnliches entstehen - Bier, Wein, Sekt - Mischgetränke aus Bier, Wein, Sekt mit nicht alkoholischen Getränken (Cola-Bier, Radler, Gespritzter) 25

26 Alkoholische Getränke ( 9) Elternprivileg für andere alkoholische Getränke : Der Artikel gilt nicht, wenn Jugendliche (ab 14 Jahren) von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. 26

27 Rauchen ( 10) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren (auch Wasserpfeifentabak) an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. 27

28 Rauchen ( 10) Kein Elternprivileg Diese Bestimmung dürfen auch Eltern in der Öffentlichkeit nicht außer Kraft setzen. 28

29 Sonstiges (BMG) Drogen Alle Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, werden zu den illegalen Suchtmitteln gerechnet. Dazu gehören auch Haschisch- und Cannabisprodukte. Veranstalter haben die Pflicht sofort einzuschreiten, wenn illegale Drogen konsumiert oder verbreitet werden. Außerdem muss die Polizei informiert werden. 29

30 Zusammenfassung unter 16 ab 16 Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (Kirmes, Discoabend oder ähnliches) Nur mit Eltern oder erziehungsbeauftragter Person Nur bis 24 Uhr. Danach nur mit Eltern oder erziehungsbeauftragter Person Alkohol Nur mit Erlaubnis der anwesenden Eltern. Nur Getränke, die nicht branntweinhaltig sind. (Bier, Wein, Sekt) Rauchen NEIN JA 30

31 2. Thema Ahndung von Verstößen 31

32 Ahndung von Verstößen Im Sinne des JuSchG sind die örtlichen Ordnungsbehörden für die Kontrolle zuständig. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit bis zu geahndet werden. 32

33 Ahndung von Verstößen Bußgeldvorschriften gelten z.b., wenn Veranstalter vorsätzlich oder fahrlässig: den Auszug aus dem JuSchG, mit den für die Veranstaltung entsprechenden Vorschriften, nicht deutlich sichtbar aushängt. entgegen den Bestimmungen einem Minderjährigen die Anwesenheit auf einer Tanzveranstaltung erlaubt. entgegen den Bestimmungen ein alkoholisches Getränk an einen Minderjährigen abgibt oder ihm den Verzehr gestattet. entgegen den Bestimmungen Tabakwaren abgibt oder den Konsum gestattet. 33

34 Pflichten der Veranstalter Einhaltung der Vorschriften Bekanntmachung der Vorschriften durch Aushang ( 3) Prüfungspflicht des Lebensalters in Zweifelsfällen ( 2) 34

35 Rechte der Veranstalter Hausrecht Ausweiskontrolle 35

36 Haftung Bei einem Verstoß gegen das JuSchG haften: Veranstalter und beauftragte Hilfspersonen (z.b. Thekenoder Sicherheitspersonal) 36

37 3. Thema Praxis- und Planungshilfen 37

38 Praxis- und Planungshilfen Rechtzeitige Absprache mit den zuständigen Behörden Absprache über die Verantwortlichkeiten in Außenbereichen mit den Behörden Helfer über rechtliche Bestimmungen informieren (ausführliche und klare Einweisung) 38

39 Praxis- und Planungshilfen Sicherheitspersonal einsetzen (und vorher sorgfältig auswählen) Einlasskontrollen durchführen Kennzeichnung der Altersgruppen z.b. durch farbige Bändchen oder Stempel hilft dem Thekenpersonal In der Werbung auf Jugendschutzmaßnahmen hinweisen 39

Vereinsmeierei? Von wegen! Feste, Feiern und Veranstaltungen für Vereine und Gemeinden im Landkreis Kelheim und

Vereinsmeierei? Von wegen! Feste, Feiern und Veranstaltungen für Vereine und Gemeinden im Landkreis Kelheim und Vereinsmeierei? Von wegen! Feste, Feiern und Veranstaltungen für Vereine und Gemeinden im Landkreis Kelheim 13.03. und 14.03.2018, 17 Uhr Grundlagen des Jugendschutzgesetzes Landratsamt Kelheim 2 Ziele

Mehr

Das Jugendschutzgesetz. wesentliche Regelungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit

Das Jugendschutzgesetz. wesentliche Regelungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit Das Jugendschutzgesetz wesentliche Regelungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit Geschützter Personenkreis Minderjährige Kinder noch nicht 14 Jahre alt Jugendliche 14 aber noch nicht 18 Jahre Ausnahme:

Mehr

Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie -

Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie - Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie - Informationen zum Jugendschutz Stand: Februar 2018 Liebe Eltern, haben Sie schon einmal vom "Jugendschutzgesetz" (JuSchG) gehört? Viele Eltern wissen nicht

Mehr

Vortrag. Jugendschutzgesetz (Auszüge)

Vortrag. Jugendschutzgesetz (Auszüge) Vortrag Jugendschutzgesetz (Auszüge) am 05.05.2006 in Feldkirchen KreisFeuerwehrVerband Straubing-Bogen Referent: Klaus Grüll, Landratsamt Straubing-Bogen Begriffsbestimmungen 1 (1) Im Sinne dieses Gesetzes

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Bitte beachten Sie, das wir gemäß Jugendschutzgesetz - Jugendlichen unter 10 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten keinen Zutritt, - Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten

Mehr

Der Jugendschutz auf dem Magic Lake Festival (MLF)

Der Jugendschutz auf dem Magic Lake Festival (MLF) Der Jugendschutz auf dem Magic Lake Festival (MLF) Inhalt: Alters- und Zeitgrenzen Seite 2 Erziehungsbeauftragte Personen Seite 2 Alkoholkonsum auf dem MLF Seite 3 Nikotinkonsum auf dem MLF Seite 4 Kontrolle

Mehr

Das Jugendschutzgesetz - JuSchG

Das Jugendschutzgesetz - JuSchG Das Jugendschutzgesetz - JuSchG Was ist neu, was ist anders für die Filmtheater? Allgemeines! Das neue Gesetz tritt am 1. April 2003 in Kraft und heißt Jugendschutzgesetz offiziell abgekürzt JuSchG.! Das

Mehr

Feiern! Aber Achtung! Jugendschutz bei Veranstaltungen. Koordinationsstelle Suchtprävention

Feiern! Aber Achtung! Jugendschutz bei Veranstaltungen. Koordinationsstelle Suchtprävention Feiern! Aber Achtung! Jugendschutz bei Veranstaltungen Koordinationsstelle Suchtprävention Was kommt auf Sie / Euch zu Hinweis: wir liefern keine Rechtsberatung, unser Beitrag soll eine Hilfestellung zur

Mehr

LANDESFEUERWEHRVERBAND BAYERN e.v.

LANDESFEUERWEHRVERBAND BAYERN e.v. Haftung im Verein Jugendschutz Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien

Mehr

Jugendschutz in Gaststätten

Jugendschutz in Gaststätten - 1 - Jugendschutz in Gaststätten Veranstaltung für Gewerbetreibende Programmübersicht Grundsätzliches/Bergiffsbestimmungen Alterseinteilungen Aufenthalt in Gaststätten Konsum alkoholischer Getränke Rauchen

Mehr

Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen unter Beachtung des Jugendschutzes

Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen unter Beachtung des Jugendschutzes Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen unter Beachtung des Jugendschutzes Zu Veranstaltungen generell Um eine Veranstaltungen zu einem erfolgreichen und gelungenen Fest werden zu lassen, müssen

Mehr

Jugend und Alkohol Tipps für Eltern und Bezugspersonen

Jugend und Alkohol Tipps für Eltern und Bezugspersonen Tipps für Eltern und Bezugspersonen Koordinationsstelle Suchtprävention Wovon Sie ausgehen können an die Grenze zu gehen, gehört zu den typischen Verhaltensweisen von Mädchen und Jungen in der Pubertät.

Mehr

Der Oberbürgermeister. Erziehungsauftrag / Übertragung der Aufsichtspflicht. Ohne Eltern ausgehen? Elterninfo zum Erziehungsauftrag

Der Oberbürgermeister. Erziehungsauftrag / Übertragung der Aufsichtspflicht. Ohne Eltern ausgehen? Elterninfo zum Erziehungsauftrag Der Oberbürgermeister Erziehungsauftrag / Übertragung der Aufsichtspflicht Ohne Eltern ausgehen? Elterninfo zum Erziehungsauftrag Lösungen Liebe Eltern, viele Jugendliche äußern schon früh den Wunsch,

Mehr

Das Jugendschutzgesetz in der Fastnachtszeit

Das Jugendschutzgesetz in der Fastnachtszeit Das Jugendschutzgesetz in der Fastnachtszeit Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Besuch von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten und Diskotheken, sowie bei anderen Veranstaltungen. die Altersgrenzen

Mehr

J wie Jugendschutzgesetz

J wie Jugendschutzgesetz Alkohol Filme (öffentliche Filmveranstaltungen) kein Erhalt, Erwerb oder Konsum alkoholischer Getränke (z. B. Bier, Wein oder Konsum alkoholischer Konsum alkoholischer Sekt) Getränke (z. B. Bier, Getränke

Mehr

Kreisjugendamt Hof Hof, Sachgebiet 624. Bußgeldkatalog zum JuSchG

Kreisjugendamt Hof Hof, Sachgebiet 624. Bußgeldkatalog zum JuSchG Anlage 1 zu TOP 6 Kreisjugendamt Hof Hof, 29.01.2007 Sachgebiet 624 Bußgeldkatalog zum JuSchG Tatbestand Vorschrift des JuSchG Regelsatz in Rahmensatz in I. Allgemeines Bekanntmachung der Vorschriften

Mehr

Die wichtigsten Regelungen im Kinder- und Jugendschutz (JuSchG)

Die wichtigsten Regelungen im Kinder- und Jugendschutz (JuSchG) Die wichtigsten Regelungen im Kinder- und Jugendschutz (JuSchG) Kontakt für Nachfragen: Jugendamt, Rainweg 81, 07318 Saalfeld Telefon: 03671 823 549 Fax: 03671 823 541 e- Mail: Jugendschutz@kreis-slf.de

Mehr

Hinweisblatt zum Handel mit Alkoholika

Hinweisblatt zum Handel mit Alkoholika Hinweisblatt zum Handel mit Alkoholika 1. Preisangabe Bei der Werbung für Alkoholika unter Nennung von Preisen sowie beim Handel mit Alkoholika sind die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger

Mehr

Jugendschutz als Erziehungsaufgabe Informationen aus dem Elternabend

Jugendschutz als Erziehungsaufgabe Informationen aus dem Elternabend Jugendschutz als Erziehungsaufgabe Informationen aus dem Elternabend Landratsamt Donau-Ries Kommunale Jugendpflegerin Martina Drogosch Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth jugendarbeit@lra-donau-ries.de Das Jugendschutzgesetz

Mehr

B. Besonderer Teil Bußgeldkatalog

B. Besonderer Teil Bußgeldkatalog Allgemeines 1. Bekanntmachung der Vorschriften a) die für seine Betriebseinrichtung oder Veranstaltung geltenden 28 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Vorschiften nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen

Mehr

Jugendschutz-Konzept

Jugendschutz-Konzept Jugendschutzkonzept Anlage zum Bescheid der Gemeinde Röttenbach über die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach 12 Gaststättengesetz (GastG) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am

Mehr

Jugendschutz Abgabe und Verzehr alkoholischer Getränke 9 JuSchG

Jugendschutz Abgabe und Verzehr alkoholischer Getränke 9 JuSchG Jugendschutz Abgabe und Verzehr alkoholischer Getränke 9 JuSchG Grundsätzliches Der 9 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) reglementiert die Abgabe und den Verzehr von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit,

Mehr

Jugendschutz. Reihe Erziehungsfragen

Jugendschutz. Reihe Erziehungsfragen Jugendschutz Reihe Erziehungsfragen Wichtige Regelungen Das Jugendschutz-Gesetz (JuSchG) regelt in erster Linie den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Räumen bzw. auf öffentlichen

Mehr

JGL Rechte und Pflichten. in der Jugendarbeit. JuSchG

JGL Rechte und Pflichten. in der Jugendarbeit. JuSchG JGL 2007 Rechte und Pflichten in der Jugendarbeit JuSchG Ex, Heilo, Xaver, Blohmi Universität für Jugendarbeit, Tettenborn JGL 2007 2 Rechte und Pflichten in der Jugendarbeit Jugendschutz Gesetz (JuSchG)

Mehr

Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz - JÖSchG)

Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz - JÖSchG) Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz - JÖSchG) Vom 25. Februar 1985 (BGBl. I S. 425), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung

Mehr

Was sie als Erziehungsbeauftragte/r alles beachten sollten:

Was sie als Erziehungsbeauftragte/r alles beachten sollten: Was sie als Erziehungsbeauftragte/r alles beachten sollten: Eine Erziehungsbeauftragung für Personen unter 16 Jahren ist nicht möglich. Eine Erziehungsbeauftragung ist nur für einzelne, klar abgegrenzte

Mehr

Erklärungen zur Checkliste Jugendschutz für ein gelingendes Fest, Stand April 2012

Erklärungen zur Checkliste Jugendschutz für ein gelingendes Fest, Stand April 2012 Erklärungen zur Checkliste Jugendschutz für ein gelingendes Fest, Stand April 2012 Was will der Jugendschutz? Der Jugendschutz setzt sich für die Stärkung, den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen

Mehr

Ein Leitfaden zur Durchführung von Veranstaltungen. Veranstaltungen & Jugendschutz

Ein Leitfaden zur Durchführung von Veranstaltungen. Veranstaltungen & Jugendschutz SWAT Security [1] Ein Leitfaden zur Durchführung von Veranstaltungen Veranstaltungen & Jugendschutz Kontakt: : SWAT-Security SICHERHEITSDIENST Inh. Manuel Hertlein Friedenstr. 2 78652 Deisslingen Tel.:

Mehr

Jugendschutz bei Veranstaltungen

Jugendschutz bei Veranstaltungen Jugendschutz bei Veranstaltungen Allgemeines 1 Begriffsbestimmungen Kinder sind Personen unter 14 Jahren Jugendliche sind Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre sind Personensorgeberechtigte Personen,

Mehr

Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit)

Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit) Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit) Datum: 25. Februar

Mehr

Jugendschutz bei Veranstaltungen

Jugendschutz bei Veranstaltungen Jugendschutz bei Veranstaltungen Allgemeines 1 Begriffsbestimmungen Kinder sind Personen unter 14 Jahren Jugendliche sind Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre sind Personensorgeberechtigte Personen,

Mehr

Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche

Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche Keine Kurzen für Kurze Der Oberbürgermeister Stadt Köln Keine Kurzen für Kurze Vorsätzliche Verstöße gegen das Jugends (JuSchG 27, Abs.2), aus Gewinnstreben ode harrlicher Wiederholung, werden mit e fe

Mehr

Teil D Empfehlungen zur Festlegung von Bußgeldern bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz

Teil D Empfehlungen zur Festlegung von Bußgeldern bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz Teil D Empfehlungen zur Festlegung von Bußgeldern bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz Bekanntgegeben durch AMS vom 06.03.2007, Az. VI 5/7310/14/07; IMS vom 16.03.2007, Az. IC 5 6551 SIF 1 Bußgeldkatalog

Mehr

Jugendschutz in Gaststätten

Jugendschutz in Gaststätten Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht, Handelsregister Dokument-Nr. 20873 01. September 2007 Merkblatt zum Jugendschutz in Gaststätten Seit dem 1. April 2003 sind das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der

Mehr

Keine Kurzen für Kurze. Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 0221/

Keine Kurzen für Kurze. Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 0221/ g Eine Keine Kurzen für Kurze emeinsam e Aktion der Städte Köln und B onn. Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 0221/221-27998 ALKOHOL:

Mehr

INFORMATIONSVERANSTALTUNG JUGENDSCHUTZ UND FEIERN

INFORMATIONSVERANSTALTUNG JUGENDSCHUTZ UND FEIERN INFORMATIONSVERANSTALTUNG JUGENDSCHUTZ UND FEIERN HERZLICH WILLKOMMEN IM NAMEN DER KOMMUNALEN JUGENDARBEIT DES LANDKREISES SCHWEINFURT, DER POLIZEIINSPEKTIONEN SCHWEINFURT UND GEROLZHOFEN - SOWIE DER FREIWILLIGENAGENTUR

Mehr

Aktiver Jugendschutz in der Gastronomie. Informationen und Empfehlungen für verantwortungsvollen Ausschank

Aktiver Jugendschutz in der Gastronomie. Informationen und Empfehlungen für verantwortungsvollen Ausschank Aktiver Jugendschutz in der Gastronomie Informationen und Empfehlungen für verantwortungsvollen Ausschank Inhalt Wissen Die Bedeutung des Gastgewerbes in Deutschland 6 Verantwortung übernehmen 6 Jugendschutzgesetz

Mehr

Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz- Staatsvertrag der Länder.

Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz- Staatsvertrag der Länder. Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz- Staatsvertrag der Länder. Übersicht Übersichtliche Darstellung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes Auszug: Abschnitt 2: Jugendschutz in der Öffentlichkeit

Mehr

Jugendschutz und Suchtprävention

Jugendschutz und Suchtprävention Jugendschutz und Suchtprävention Empfehlungen zur Alkoholprävention und zu Gesichtspunkten des Jugendschutzes in der Vernetzung von Veranstaltern, Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei Situationsbeschreibung:

Mehr

Hinweise an Vereine und Gemeinden. Hart am LimiT Die Antwort auf schädlichen Alkoholkonsum bei Jugendlichen

Hinweise an Vereine und Gemeinden. Hart am LimiT Die Antwort auf schädlichen Alkoholkonsum bei Jugendlichen Herr Davids, Tel.: (0951) 85 556 Fachbereich für Jugend und Familie Ludwigstraße 23 Polizeiinspektion Bamberg Land Schildstraße 81 96050 Bamberg Jugendsachbearbeiter Herr Friedrich Tel.: (0951) 9129 335

Mehr

Dieses Dokument finden Sie unter unter der Dok-Nr

Dieses Dokument finden Sie unter  unter der Dok-Nr Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 20873 Jugendschutz in Gaststätten Seit dem 1. April 2003 sind das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz- Staatsvertrag

Mehr

Vom Veranstalter muss eine jugendschutzbeauftragte Person benannt werden.

Vom Veranstalter muss eine jugendschutzbeauftragte Person benannt werden. FEIERN - ABER SICHER! An alles gedacht? Checkliste zur Überprüfung der Jugendschutzmaßnahmen 1. Gestattungsantrag bei der Stadt/Gemeinde Vor jeder Veranstaltung mit Alkoholausschank muss der Veranstalter

Mehr

Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach

Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach Der Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2010 nachstehendes Jugendschutz-Konzept für den Gemeindebereich von Rednitzhembach beschlossen: Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach

Mehr

Jugendschutz auf Festen. - ein suchtpräventives Projekt des Suchtarbeitskreises Amberg - Projektbeginn im Jahr 2006

Jugendschutz auf Festen. - ein suchtpräventives Projekt des Suchtarbeitskreises Amberg - Projektbeginn im Jahr 2006 Jugendschutz auf Festen - ein suchtpräventives Projekt des Suchtarbeitskreises Amberg - Projektbeginn im Jahr 2006 Ausgangslage in Bayern 61 % der Jugendlichen erleben ihren ersten Alkoholrausch mit durchschnittlich

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 10178 Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 D-10178 Berlin

Mehr

Das neue Jugendschutzrecht. Eine Präsentation der AKJS und des Landesjugendamtes Brandenburg zusammengestellt von Klaus Hinze und Gerhard Mittelstädt

Das neue Jugendschutzrecht. Eine Präsentation der AKJS und des Landesjugendamtes Brandenburg zusammengestellt von Klaus Hinze und Gerhard Mittelstädt Das neue Jugendschutzrecht Eine Präsentation der AKJS und des Landesjugendamtes Brandenburg zusammengestellt von Klaus Hinze und Gerhard Mittelstädt Das neue Jugendschutzrecht besteht aus dem Jugendschutzgesetz

Mehr

Kinder- und Jugendschutzgesetz (JuSchG) Hinweise für Veranstalter

Kinder- und Jugendschutzgesetz (JuSchG) Hinweise für Veranstalter Kinder- und Jugendschutzgesetz (JuSchG) Hinweise für Veranstalter Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und regelt den Verkauf und die Abgabe

Mehr

Ratgeber Jugendschutzgesetz. Hinweise zum Umgang im Lebensmittelhandel

Ratgeber Jugendschutzgesetz. Hinweise zum Umgang im Lebensmittelhandel Ratgeber Jugendschutzgesetz Hinweise zum Umgang im Lebensmittelhandel Ratgeber Jugendschutzgesetz Dass Alkohol und Tabakwaren nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden dürfen, ist allgemein bekannt.

Mehr

Vereinsrecht & Veranstaltungen

Vereinsrecht & Veranstaltungen Vereinsrecht & Veranstaltungen Rechtliche Grundlagen & Haftungsfragen Rechtsanwalt Dr. Ronny Raith Kirchberg Übersicht Was ist ein Verein? Wer vertritt den Verein? Wer haftet für den Verein? Was ist bei

Mehr

HANDOUT SCOUTSCHULUNG 2012

HANDOUT SCOUTSCHULUNG 2012 HANDOUT SCOUTSCHULUNG 2012 Handout 1: Herausgegeben vom Fachdienst Sucht: Prävention und Beratung des Caritasverbandes Neuwied, Fakten 9,5 Millionen Menschen konsumieren riskant Riskanter Konsum bei Frauen:

Mehr

Veranstaltungsinformationen

Veranstaltungsinformationen Veranstaltungsinformationen Foto: Tom Parthum Foto: Tom Parthum Räume Küche Atelier Atelier Atelier Backstage Büro Backstage Bühne 375 cm 1100 cm Heiz raum Lounge Bar Ausstellungsfläche Putzraum WC D Eingang

Mehr

Jugendschutzgesetz in der Gastronomie (Alkohol, Tabak und Ausgehzeiten)

Jugendschutzgesetz in der Gastronomie (Alkohol, Tabak und Ausgehzeiten) Jugendschutzgesetz in der Gastronomie 1 Jugendschutzgesetz in der Gastronomie (Alkohol, Tabak und Ausgehzeiten) Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf,

Mehr

Bezirkspolizeikommando Zell am See, Obstlt Möschl Kurt. Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg

Bezirkspolizeikommando Zell am See, Obstlt Möschl Kurt.  Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg www.pinzpower.at Salzburger Jugendgesetz Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg Landesgesetzblatt Nr. 24/1999 Möschl - Auszug - 1 Recht junger Menschen Jeder junge Mensch

Mehr

Ordnungsrechtlicher Jugendschutz Vortrag am 19. August 2010 in Hannover

Ordnungsrechtlicher Jugendschutz Vortrag am 19. August 2010 in Hannover Ordnungsrechtlicher Jugendschutz Vortrag am 19. August 2010 in Hannover 9 JuSchG (Alkoholische Getränke) (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige

Mehr

Bußgeldkatalog für Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Bußgeldkatalog für Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) Bußgeldkatalog für Verstöße nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) 2 Vorwort Mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sollen Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen geschützt werden. Das umfasst

Mehr

STADT WEISSENFELS. und Schlägereien und damit insgesamt zu mehr Sicherheit und Vergnügen für ihre Gäste.

STADT WEISSENFELS. und Schlägereien und damit insgesamt zu mehr Sicherheit und Vergnügen für ihre Gäste. STADT WEISSENFELS Der Oberbürgermeister Für die Planung schöner, erfolgreicher und sicherer Feste: Empfehlungen, Planungshilfen und gesetzliche Grundlagen Mit diesen Tipps für Festveranstalter fassen wir

Mehr

Gesetz. zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz NRSG) Vom 16.

Gesetz. zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz NRSG) Vom 16. Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (Nichtraucherschutzgesetz NRSG) Vom 16. November 2007* 1 Gesetzeszweck Zweck des Gesetzes ist es, die Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren

Mehr

Empfehlungen und Tipps zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bei öffentlichen Veranstaltungen: Garten- und Grillfeste, etc.

Empfehlungen und Tipps zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bei öffentlichen Veranstaltungen: Garten- und Grillfeste, etc. Die - Checkliste Empfehlungen und Tipps zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bei öffentlichen Veranstaltungen: Garten- und Grillfeste, etc. www.jimm-jugendschutz.de Amt für Jugend und Familie Mühldorf

Mehr

Ratgeber Jugendschutzgesetz. Hinweise zum Umgang im Lebensmittelhandel

Ratgeber Jugendschutzgesetz. Hinweise zum Umgang im Lebensmittelhandel Ratgeber Jugendschutzgesetz Hinweise zum Umgang im Lebensmittelhandel Ratgeber Jugendschutzgesetz Dass Alkohol und Tabakwaren nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden dürfen, ist allgemein bekannt.

Mehr

JUGEND SCHUTZ. Leitfaden für Veranstalter

JUGEND SCHUTZ. Leitfaden für Veranstalter JUGEND SCHUTZ Leitfaden für Veranstalter Eine Orientierungshilfe zum Jugendschutz als Handreichung zum Antrag auf eine befristete Gaststättenerlaubnis 2 Leitfaden für Veranstalter VORWORT Sehr geehrte

Mehr

Mitarbeiter - Information

Mitarbeiter - Information CVJM Mitarbeiter - Information Nutzungsbedingungen von Räumlichkeiten und Selbstverpflichtung zur präventiven Vorbeugung von sexuellen Übergriffen 25.04.2018 Inhalt Nutzungsbedingungen der Räumlichkeiten

Mehr

In allen Fällen sind die Grundsätze des 17 Abs. 3 und 4 OWiG zu beachten.

In allen Fällen sind die Grundsätze des 17 Abs. 3 und 4 OWiG zu beachten. Bußgeldkatalog Landkreis Güstrow zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I 2002, S. 2730), das nach Ratifizierung des Staatsvertrages der Länder am 01. April 2003 in Kraft getreten ist

Mehr

Merkblatt. Jugendschutz im Online- und Versandhandel

Merkblatt. Jugendschutz im Online- und Versandhandel Merkblatt Jugendschutz im Online- und Versandhandel Stand: 07. April 2016 Die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes müssen auch von Online- und Versandhändlern beachtet werden. Mit dem Gesetz zum Schutz

Mehr

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz ( 1 15, Stand Mai 2008)

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz ( 1 15, Stand Mai 2008) Auszug aus dem Jugendschutzgesetz ( 1 15, Stand Mai 2008) Abschnitt 1 Allgemeines 1 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes 1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, 2. sind

Mehr

Schulungsinitiative Jugendschutz

Schulungsinitiative Jugendschutz Schulungsinitiative Jugendschutz Hintergrundinformationen für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Handel, Gastronomie, Hotels und Tankstellen und Verantwortlichen in Vereinen

Mehr

Leitfaden. Jugendschutz auf Veranstaltungen. Jugendschutz ist unser Bier.

Leitfaden. Jugendschutz auf Veranstaltungen. Jugendschutz ist unser Bier. Leitfaden Jugendschutz auf Veranstaltungen Jugendschutz ist unser Bier. Leitfaden Jugendschutz ist unser Bier Herausgeber Private Brauereien Deutschland e. V., Limburg Private Brauereien Bayern e. V.,

Mehr

Jugendliche und Alkohol Hinweise an Vereine und Gemeinden HaLT - Hart am LimiT Die Antwort auf schädlichen Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen

Jugendliche und Alkohol Hinweise an Vereine und Gemeinden HaLT - Hart am LimiT Die Antwort auf schädlichen Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen Jugendliche und Alkohol Hinweise an Vereine und Gemeinden HaLT - Hart am LimiT Die Antwort auf schädlichen Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr

Mehr

Aufsicht und Versicherung Aufsicht

Aufsicht und Versicherung Aufsicht Aufsicht Dr. Klaus Wewetzer 2018 Wer muss beaufsichtigt werden? Minderjährige (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) Personen, die wegen ihres geistigen und körperlichen Zustandes der Aufsicht bedürfen

Mehr

Empfehlungen und Tipps zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bei öffentlichen Veranstaltungen: Tanzveranstaltungen, Discopartys, Zeltdiscos usw.

Empfehlungen und Tipps zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bei öffentlichen Veranstaltungen: Tanzveranstaltungen, Discopartys, Zeltdiscos usw. Die - Checkliste Empfehlungen und Tipps zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bei öffentlichen Veranstaltungen: Tanzveranstaltungen, Discopartys, Zeltdiscos usw. www.jimm-jugendschutz.de Amt für Jugend

Mehr

Jugendschutz Tanzveranstaltungen gem. 5 JuSchG 5 JuSchG

Jugendschutz Tanzveranstaltungen gem. 5 JuSchG 5 JuSchG Jugendschutz Tanzveranstaltungen gem. 5 JuSchG 5 JuSchG (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf

Mehr

Durchführungshinweise zum Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Durchführungshinweise zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) Durchführungshinweise zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) für die Umsetzung des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes in Nordrhein-Westfalen (Stand 01.09.2007) Erstellt von der Arbeitsgemeinschaft Kinder-

Mehr

LAN-Partys. Rechtliche Informationen und Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit. Eduard Zenger Kreisjugendpfleger 08151/

LAN-Partys. Rechtliche Informationen und Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit. Eduard Zenger Kreisjugendpfleger 08151/ Rechtliche Informationen und Empfehlungen der Kommunalen Jugendarbeit Ansprechpartner: Weiter Infos unter Eduard Zenger Kreisjugendpfleger 08151/148-378 www.jugend-starnberg.de 1 Rechtliche Informationen

Mehr

Jugendliche und Alkohol Hinweise für Vereine und Festveranstalter

Jugendliche und Alkohol Hinweise für Vereine und Festveranstalter Jugendliche und Alkohol Hinweise für Vereine und Festveranstalter im Kreis Siegen-Wittgenstein Kontakt Kreis Siegen-Wittgenstein Gesundheits- und Veterinäramt Fachstelle für Suchtprävention und Koordination

Mehr

51.002.1 Jugendeinrichtungssatzung. Satzung für die Benutzung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Jugendeinrichtungssatzung JES)

51.002.1 Jugendeinrichtungssatzung. Satzung für die Benutzung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Jugendeinrichtungssatzung JES) Satzung für die Benutzung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Jugendeinrichtungssatzung JES) Vom 14. Mai 2014 (Rathaus Journal Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 29.05.2014 Nr. 12) Inhaltsübersicht

Mehr

Kinderschutz und Aufsichtspflicht in unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Kinderschutz und Aufsichtspflicht in unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Kinderschutz und Aufsichtspflicht in unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen UNICEF/UKLA2013-00881/Schermbrucker Deutsches Komitee für UNICEF e.v. Höninger Weg 104 50969 Köln Tel.: 02 21 / 93 65 0-0

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) - Auszug - 1 Begriffsbestimmungen 2 Prüfungs- und Nachweispflicht 3 Bekanntmachung der Vorschriften 4 Gaststätten

Jugendschutzgesetz (JuSchG) - Auszug - 1 Begriffsbestimmungen 2 Prüfungs- und Nachweispflicht 3 Bekanntmachung der Vorschriften 4 Gaststätten Jugendschutzgesetz (JuSchG) - Auszug - Stand: 31.10.2008 1 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes 1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, 2. sind Jugendliche Personen, die

Mehr