Aufsicht und Versicherung Aufsicht

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1 Aufsicht Dr. Klaus Wewetzer 2018 Wer muss beaufsichtigt werden? Minderjährige (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) Personen, die wegen ihres geistigen und körperlichen Zustandes der Aufsicht bedürfen (z. B. Kranke, Blinde) Inhalt der Aufsichtspflicht: Der Aufsichtverpflichtete muss dafür Sorge tragen, dass der zu Beaufsichtigende sich nicht selbst schädigt, (Beispiel: Kind verletzt sich selbst mit Schläger) keine anderen schädigt, (Beispiel: Kind verletzt ein anderes Kind mit Schläger) oder durch andere geschädigt wird.

2 Aufsichtsarten Gesetzliche Aufsichtspflicht Eltern Lehrer an öffentl. Schulen Ausbilder usw. Aufsicht kraft Gesetzes, ohne dass es auf ein Einverständnis ankommt Vertragliche Aufsichtspflicht Erzieher Babysitter Verein Übungsleiter usw. Liegt immer dann vor, wenn die Aufsichtsverpflichtung durch eine entsprechende Vereinbarung übertragen wurde. Dies muss nicht schriftlich geschehen! Entscheidend ist der Wille zur Übertragung bzw. Übernahme der Aufsichtspflicht Gefälligkeits- Aufsicht Verwandte Bekannte Nachbarn usw. Liegt vor, wenn die Beaufsichtigung nur gelegentlich, für kurze Zeit und aus reiner Gefälligkeit geschieht (kein Lohn). Folge: Keine Haftung im Schadensfall, da keine Übernahme der Aufsichtspflicht erfolgt

3 Elterliche Sorge Elterliche Sorge Vermögenssorge Personensorge Pflege Bestimmung des Aufenthaltes Erziehung Beaufsichtigung Schule Lehrer Teilweise Übertragung kraft Gesetzes Delegation an teilweise Übertragung kraft Vertrages Verein Trainer

4 Aufsichtsbeginn und ende? Aufsichtspflicht beginnt: mit dem Eintreffen des Ersten an dem Punkt, der als Treffpunkt vereinbart war. Aufsichtspflicht endet: Mit dem Gehen des Letzten. Folgende Absprachen mit den Eltern sind sinnvoll: Das Bringen und Abholen der Kinder von der Sportstätte muss geklärt sein (Zeit, Ort, Bedingungen). Die abholenden Personen sollen bestimmt sein. Ebenso sollen Informationen über den Heimweg auch ohne Begleitung bei entsprechendem Alter/Weg dem Trainer bekannt sein. Eventuelle gesundheitliche Gegebenheiten müssen geklärt sein und die Eltern sollen ihr Einverständnis schriftlich erklären.

5 Umfang der Aufsicht 1. Eingehende Belehrung über Gefahren 2. Regelmäßig überprüfen, ob Belehrung verstanden wird 3. Bei Missachtung eingreifen Maßnahmen A. Verwarnen B. Strafe androhen C. Strafe durchführen

6 Darf ich Kinder vor dem Ende der normalen Übungsstunde nach Hause schicken? In der Regel nie. Sie dürfen auf keinen Fall nach Hause geschickt werden, wenn sie sonst immer von den Eltern abgeholt werden. Kinder, die selbständig nach der Übungsstunde nach Haus gehen oder mit dem Fahrrad fahren, dürfen nur dann vorzeitig nach Hause geschickt werden, wenn die besondere Situation dem nicht entgegensteht. Aus disziplinarischen Gründen dürfen Kinder nicht vor End der Stunde nach Hause geschickt werden.

7 Jugendschutzvorschriften im Überblick Aufenthalt in Gaststätten Abgabe + Verzehr Von Branntwein Andere alkoholische Getränke (z.b. Bier, Wein Öffentliche Tanzveranstaltung Rauchen Kinder / Jugendliche unter 16 Jahren Jugendliche über 16 Jahre Ausnahmen Spielautomaten mit Gewinn + öffentliche Spielhallen Bildschirmunterhaltungss pielgeräte ohne Gewinn

8 Jugendschutzvorschriften im Überblick Aufenthalt in Gaststätten Abgabe + Verzehr Von Branntwein Andere alkoholische Getränke (z.b. Bier, Wein Öffentliche Tanzveranstaltung Rauchen Kinder / Jugendliche unter 16 Jahren Nur in Begleitung eines Jugendliche über 16 Jahre Ausnahmen Spielautomaten mit Gewinn + öffentliche Spielhallen Bildschirmunterhaltungss pielgeräte ohne Gewinn

9 Jugendschutzvorschriften im Überblick Aufenthalt in Gaststätten Abgabe + Verzehr Von Branntwein Andere alkoholische Getränke (z.b. Bier, Wein Öffentliche Tanzveranstaltung Rauchen Kinder / Jugendliche unter 16 Jahren Nur in Begleitung eines Jugendliche über 16 Jahre Bis Uhr ohne gestattet Ausnahmen Spielautomaten mit Gewinn + öffentliche Spielhallen Bildschirmunterhaltungss pielgeräte ohne Gewinn

10 Jugendschutzvorschriften im Überblick Aufenthalt in Gaststätten Abgabe + Verzehr Von Branntwein Andere alkoholische Getränke (z.b. Bier, Wein Kinder / Jugendliche unter 16 Jahren Nur in Begleitung eines Nicht gestattet Jugendliche über 16 Jahre Bis Uhr ohne gestattet Nicht gestattet Ausnahmen Personensorgeberechtigten Nicht gestattet Gesetzlich nicht geregelt Jugendliche von 14 bis 16 Jahre in Begleitung Öffentliche Tanzveranstaltung Rauchen Spielautomaten mit Gewinn + öffentliche Spielhallen Bildschirmunterhaltungss pielgeräte ohne Gewinn

11 Jugendschutzvorschriften im Überblick Aufenthalt in Gaststätten Abgabe + Verzehr Von Branntwein Andere alkoholische Getränke (z.b. Bier, Wein Kinder / Jugendliche unter 16 Jahren Nur in Begleitung eines Nicht gestattet Jugendliche über 16 Jahre Bis Uhr ohne gestattet Nicht gestattet Ausnahmen Personensorgeberechtigten Nicht gestattet Gesetzlich nicht geregelt Jugendliche von 14 bis 16 Jahre in Begleitung Öffentliche Tanzveranstaltung Nur in Begleitung eines Bis Uhr ohne Brauchtum/Kunst:Kinder bis Uhr; Jugendliche bis Uhr Rauchen Spielautomaten mit Gewinn + öffentliche Spielhallen Bildschirmunterhaltungss pielgeräte ohne Gewinn

12 Jugendschutzvorschriften im Überblick Aufenthalt in Gaststätten Abgabe + Verzehr Von Branntwein Andere alkoholische Getränke (z.b. Bier, Wein Kinder / Jugendliche unter 16 Jahren Nur in Begleitung eines Nicht gestattet Jugendliche über 16 Jahre Bis Uhr ohne gestattet Nicht gestattet Ausnahmen Personensorgeberechtigten Nicht gestattet Gesetzlich nicht geregelt Jugendliche von 14 bis 16 Jahre in Begleitung Öffentliche Tanzveranstaltung Nur in Begleitung eines Bis Uhr ohne Rauchen Nicht gestattet Nicht gestattet Brauchtum/Kunst:Kinder bis Uhr; Jugendliche bis Uhr Spielautomaten mit Gewinn + öffentliche Spielhallen Bildschirmunterhaltungss pielgeräte ohne Gewinn

13 Jugendschutzvorschriften im Überblick Aufenthalt in Gaststätten Abgabe + Verzehr Von Branntwein Andere alkoholische Getränke (z.b. Bier, Wein Kinder / Jugendliche unter 16 Jahren Nur in Begleitung eines Nicht gestattet Jugendliche über 16 Jahre Bis Uhr ohne gestattet Nicht gestattet Ausnahmen Personensorgeberechtigten Nicht gestattet Gesetzlich nicht geregelt Jugendliche von 14 bis 16 Jahre in Begleitung Öffentliche Tanzveranstaltung Nur in Begleitung eines Bis Uhr ohne Rauchen Nicht gestattet Nicht gestattet Brauchtum/Kunst:Kinder bis Uhr; Jugendliche bis Uhr Spielautomaten mit Gewinn + öffentliche Spielhallen Bildschirmunterhaltungss pielgeräte ohne Gewinn Nicht gestattet Nicht gestattet Schützen-, Volksfeste, Jahrmärkte In Begleitung eines Gesetzlich nicht geregelt

14 Fragen zur Aufsicht und Versicherung

15 Bei einem Schnupperkurs kommt die Frage nach der Versicherungslage auf. Kreuzen Sie die richtigen Aussagen an!

16 Richtig: - Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung ist für Golfspieler über den DGV vorhanden, sofern der Schaden einem Dritten beim Golfspiel entsteht. - Teilnehmer an Schnupperkursen sind ebenfalls in dem Versicherungsumfang des DGV enthalten.

17 Bewerten Sie folgende Aussage: Mitglieder eines Golfclubs sind auch auf dem direkten Weg von und zu Veranstaltungen, für die sie in der Regel über die Landsportverbände Versicherungsschutz haben, gegen Unfälle versichert.

18 Bringen Sie die 4 Stufen zur Erfüllung der Aufsichtspflicht in die korrekte Reihenfolge

19 1.Vorsorgliche Ermahnung 2. Aufstellung von Geboten und Verboten 3. Überwachung 4. Notwendiges Eingreifen

20 Eines der Kinder Ihrer Trainingsgruppe (ordentliches Mitglied) verunfallt auf dem Weg zum Golfplatz. Wie ist die Versicherungslage?

21 Mitglieder sind auch auf den direkten Wegen zu und von Veranstaltungen, für die sie in der Regel über die Landessportbünde Versicherungsschutz haben, gegen Unfälle versichert.

22 Ist ein angestellter Trainer ohne entsprechende Trainer- Lizenz versichert? a) Ja, denn sie sind vom Verein eingesetzt und handeln so im Auftrag des Vereins. b) Nein, da sie ohne Lizenz in Golfclubs kein Training anbieten dürfen.

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