Handreichung für Kindergruppen bei den Freiwilligen Feuerwehren. Empfehlungen für die Feuerwehren vor Ort und für landesweit koordiniert Aktivitäten

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1 Handreichung für Kindergruppen bei den Freiwilligen Feuerwehren Empfehlungen für die Feuerwehren vor Ort und für landesweit koordiniert Aktivitäten

2 Status quo Zur Zeit gibt es ca. 500 Kindergruppen in den hessischen Feuerwehren Das HBKG ermöglicht die Einrichtung von Kindergruppen für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren seit November 2007 Kindergruppen entstanden in Hessen seit 1998 Die Bezeichnungen für Kindergruppen in den Feuerwehren ist vielfältig Bambini-Feuerwehr, Mini-Feuerwehr, Löschtiger,

3 Ziele - Allgemein Feuerwehr in der Öffentlichkeit bekannt machen Verbesserung des Image der Feuerwehr in der Öffentlichkeit Bindung der Kinder und deren Angehöriger an die Feuerwehr

4 Ziele - Kinder Förderung von Fachkompetenzen Vertiefen der Inhalte der Brandschutzerziehung Handlungsfähigkeit bei Notfällen Förderung von Sozialkompetenz Gemeinsames Arbeiten in der Gruppe Spaß am Helfen Engagement für Andere Selbstwertgefühl stärken

5 Ziele Kinder (2) Interesse für die Feuerwehr wecken Mitarbeit in der Feuerwehr Kindergruppe Jugendfeuerwehr Einsatzabteilung Bindung an die Feuerwehr

6 Rahmenbedingungen Informationen zur Altersgruppe Rechtliche Grundlagen Personelle Voraussetzungen

7 Informationen zur Altersgruppe Konzentrationsphase von Kindern Alter X 2 = Konzentrationszeit in Minuten Unterschiede von Kind zu Kind sind normal Kinder lassen sich leicht ablenken Unruhe zeigt, dass Konzentration nachlässt Bewegungspausen fördern die Konzentration

8 Informationen zur Altersgruppe Was können Kinder in dem Alter? Es gibt große Unterschiede Die Kinder beobachten und kennen lernen Kinder nicht unter- aber auch nicht überfordern Angebote auf die Fähigkeiten der Kinder abstimmen Lesekompetenz beachten Gruppenarbeit

9 Informationen zur Altersgruppe Wie Kinder Gefahren wahrnehmen Kinderohren hören anders (1) Kleineres Blickfeld Herkunft von Geräuschen kann nicht bestimmt werden Abstände und Höhen können nicht eingeschätzt werden

10 Informationen zur Altersgruppe Wie Kinder Gefahren wahrnehmen Kinderohren hören anders (2) Leicht ablenkbar Drang zum Entdecken Sehen nicht voraus Reaktionszeit länger als bei Erwachsenen

11 Informationen zur Altersgruppe Gefahren vermeiden Lernen die Kinder besser zu verstehen Auf die Kinder einstellen Denken Sie daran, dass Kinder Gefahren nicht erkennen können. Rechnen Sie damit, dass Kinder unberechenbar sind. Versuchen Sie, Gefahrenquellen im Voraus zu erkennen und zu vermeiden.

12 Rechtliche Grundlagen Aufsichtspflicht (1) Aufsicht hat das Ziel, dass das Kind selbst nicht zu Schaden kommt und das Dritte nicht geschädigt werden. Aufsichtspflicht ist immer von der Situation abhängig.

13 Rechtliche Grundlagen Aufsichtspflicht (2) Das Maß der Aufsichtsführung hängt von den Fähigkeiten der Aufsichtsbedürftigen und den sonstigen Umständen ab. Beispiele: Alter Größe der Gruppe Örtliche Verhältnisse Gefahrenquellen

14 Rechtliche Grundlagen Aufsichtspflicht (3) Im Allgemeinen kommt ein/e Jugendleiter/in dann der Aufsichtspflicht nach, wenn er/sie die nach den Umständen des Einzelfalls gebotene Sorgfalt eines durchschnittlichen Jugendleiters walten lässt.

15 Rechtliche Grundlagen Aufsichtspflicht (4) Zur gebotenen Sorgfalt gehören: - Vorher über mögliche Probleme Gedanken machen - Gefahren soweit möglich beseitigen - Belehren und Warnen - Überwachen und Kontrollieren - Bei Verstoß: Ermahnung und Verwarnung - Strafen und Konsequenzen einleiten

16 Rechtliche Grundlagen Übertragung der Aufsichtspflicht Die Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Feuerwehr muss per Vertrag/Aufnahmeantrag erfolgen

17 Rechtliche Grundlagen Vertretung der Gruppenleitung Vertretung muss übernommen werden Vertretung muss zu dieser in der Lage sein Persönliche Reife In die Aufgabe eingewiesen sein Von der Gruppe akzeptiert werden Anfang, Umfang und Ende ihrer Tätigkeit kennen. Bei Minderjährigen Betreuer/innen muss die Zustimmung der Eltern vorliegen.

18 Rechtliche Grundlagen Medikamentengabe Grundsätzlich verboten! Akut kranke Kinder sollten nicht an Aktivitäten teilnehmen. Bei chronisch kranken Kindern kann eine Medikamentengabe vereinbart werden. Wenn Medikamentengabe vereinbart: Eine verantwortliche Person benennen, die die Medikamentengabe selbst durchführt Ausgewählte Person muss zuverlässig und gewissenhaft sein. Ein schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten muss vorliegen.

19 Rechtliche Grundlagen UVV Feuerwehren 12 Persönliche Schutzausrüstung 14 Persönliche Anforderungen 15 Unterweisung 17 Verhalten im Feuerwehrdienst 18 Jugendfeuerwehren

20 Personelle Voraussetzungen der Betreuenden Betreuer/innen benötigen nicht zwingend eine feuerwehrtechnische Ausbildung Aufgabe ist die Betreuung der Kindergruppe und die Planung der Aktivitäten Je nach Aktivität sollten Hilfskräfte/Fachleute hinzugezogen werden. Anzahl der Betreuenden ist von der Größe der Gruppe und der Art der geplanten Aktivität abhängig

21 Organisatorisches Häufigkeit der Treffen Alle 2 4 Wochen Je Treffen ca. 1-2 Stunden Häufig wurde der Samstag genannt.

22 Organisatorisches Gestaltung des Dienstplans Schriftlich Umfang 3 6 Monate Wünsche der Kinder berücksichtigen Alle Betreuenden beteiligen Dienstpläne als Ideen-Quellen aufheben.

23 Organisatorisches Inhaltliche Dienstplangestaltung 1. Allgemeine Jugendarbeit Alle Aktivitäten, die nichts mit Feuerwehr zu tun haben. 2. Feuerwehr Alles, was dem Themenbereich Feuerwehr entnommen wird. Zeitliche Verteilung der Inhalte: 70% Allgemeine Jugendarbeit 30% Feuerwehr

24 Zusammenarbeit mit den Eltern Je jünger die Kinder, desto intensiver die Zusammenarbeit In welchem Umfang Eltern in die Aktivitäten einbezogen werden, muss vor Ort entschieden werden Eltern müssen regelmäßig informiert werden Mindestens ein schriftlicher Dienstplan Elternabende regelmäßig und/oder auf einen Anlass bezogen. Elternabende müssen gut vorbereitet sein und alle Betreuenden der Kindergruppe sollten teilnehmen.

25 Inhalte Allgemeine Jugendarbeit Spiele und Exkursionen Basteln Feuerwehr-Inhalte Brandschutzerziehung Feuerwehrtechnik

26 Übergang Kindergruppe-Jugendfeuerwehr Übergang gestalten Ab 9 Jahren Möglichkeit der Teilnahme bei der Jugendfeuerwehr Begleitung einer Bezugsperson Kindergruppe und Jugendfeuerwehr sollen einander kennen lernen Patenschaften Jugendfeuerwehr muss Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der Kindergruppe erworben wurden loben und anerkennen.

27 Anhang Spiel und Bastelanleitungen Aufnahmeantrag 8 HBKG Versicherungsschutz Musterdienstplan Literaturtipps

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