Nichtionisierende Strahlung (NIS) im Kanton Zürich Immissionsmessbericht 2013

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1 AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abteilung Lufthygiene Strahlung Zürich, 10. Dezember 2013 Stampfenbachstrasse 12, Postfach, 8090 Zürich Telefon: Internet: Bearbeitet von: Herbert Limacher Direktwahl: Nichtionisierende Strahlung (NIS) im Kanton Zürich Immissionsmessbericht 2013 Die Strahlungsimmission durch Anwendungen von Mobilfunk ist für die Bevölkerung niedrig. Das zeigen die zahlreichen NIS-Immissionsmessungen im ganzen Kantonsgebiet, welche durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) durchgeführt wurden. Die Belastung der Bevölkerung durch Strahlung aus eigenen Funkanwendungen (beispielsweise Mobiltelefon, Schnurlostelefonie, WLAN) ist in der Regel stärker als die Strahlung, der man durch eine in der Nähe angebrachten Mobilfunksendeanlage ausgesetzt ist. Mit dem Mobilfunktelefon oder Tablet ist man heute überall und dauernd online. Damit dies «funktioniert», sind überall Mobilfunksendeanlagen oder WLAN-Stationen in Betrieb. All die Netzwerke sind mit Funksignalen miteinander verknüpft. Sie erzeugen nichtionisierende Strahlung (NIS) aber wieviel? Um dies beantworten zu können hat das AWEL des Kantons Zürich bereits vor zehn Jahren mittels Immissionsmessungen begonnen, auf verschiedenen Schulhausplätzen und an stark frequentierten Plätzen in Städten und Gemeinden die Strahlungsimmissionen zu messen. Über die Jahre kamen immer mehr Messorte hinzu und auch der Messvorgang wurde ständig verbessert. Für Privatpersonen wird seit Jahren kostenlos ein Messgerät zur Verfügung gestellt. Die seit 2004 so erhobenen zahlreichen Messergebnisse werden nun erstmals in einem NIS-Messbericht zusammengefasst und mit den Grenzwerten der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, siehe Anhang 1) beurteilt. Punktmessung bei Schulhausplätzen Gemessen wird zurzeit auf Pausenplätzen von Schulhausanlagen, denn hier kann der gemessene Feldwert einer nächstgelegenen Mobilfunksendeanlage mit dem strengen Anlagegrenzwert verglichen werden; zudem ist der Messort frei zugänglich. Die Immissionsmessung wird mit einem fre-

2 Seite 2 quenzselektiven Messgerät für hochfrequente elektromagnetische Felder durchgeführt (Narda SRM von Emitec AG). Gesucht wird jeweils der höchstbelastete Messort auf einem Pausenplatz 1,5 m über Boden. Die Messzeit beträgt rund 30 Minuten und es wird darauf geachtet, dass umstehende Personen ihr Handy ausschalten. Bei dieser Einzelmessung wird als Messergebnis das höchste während 6 Minuten quadratisch gemittelte Gesamtfeld in Volt pro Meter (V/m) gezeigt. Dies umfasst alle funktechnischen Emissionsquellen zwischen 27 und 3000 Megahertz (MHz); somit wird lückenlos gemessen. Neben den Mobilfunksendeanlagen gibt es noch zahlreiche andere Funkanwendungen; daher werden in der Grafik zusätzlich die gruppierten relativen Immissionsanteile folgender Funkgeräte oder Funkanlagen gezeigt: - Rundfunk (Radio, Fernsehen) - Private Funkanwendungen (Mobiltelefon, WLAN, Schnurlostelefonie, angegeben als DECT) - Mobilfunksendeanlagen (Swisscom, Orange, Sunrise) - übrige Funkanwendungen wie Industriefrequenzen und Funk für Transporte, Sicherheit, Überwachung und Freifunkbänder Laut Gerätehersteller beträgt die Messunsicherheit bis zu + 50%. Die Immissionen von Stromanlagen (beispielsweise von Hochspannungsleitungen, Trafostationen oder anderen elektrischen Installationen) werden mit diesen Messungen nicht erfasst. Die zahlreichen Messungen in vielen Gemeinden ergeben ein repräsentatives kantonales Abbild über die Strahlungsimmission von Funkanlagen und Funkgeräten. Die Messresultate zeigen meistens niedrige Feldwerte. Hohe Immissionen oder Grenzwertverletzungen wurden im Kanton keine festgestellt. Bisher wurden auf 123 Pausenplätzen in 63 Gemeinden Messungen durchgeführt, welche eine durchschnittliche maximale Feldstärke von 0,3 Volt pro Meter (V/m) aufweisen (siehe Abbildung 1). Der höchste gemessene Feldwert beträgt 1,4 V/m. Der Hauptanteil zum Gesamtfeld stammt von umliegenden Mobilfunksendeanlagen, deren höchster Feldwert 1,3 V/m beträgt. Damit wurde der hier gültige Anlagegrenzwert für gemischten Mobilfunk von 5 V/m überall deutlich eingehalten.

3 Seite 3 Mittlere NIS-Immissionslast im Kanton Zürich Punktmessung bei Schulhäusern (n=123, Jahre: ) Gesamtbelastung 1) 0.29 übrige Funkanwendungen 0.10 Rundfunk (Radio, TV) 0.07 Handy, DECT, WLAN 0.04 Mobilfunksendeanlagen ) Wurzel aus Summe der Quadrate Elektrische Feldstärke (V/m) Abbildung 1: Mittlere NIS-Immission je Funkquellgruppe und die daraus resultierende Gesamtbelastung. Dazu wurden alle Ergebnisse aus 123 Schulhausmessungen in 63 Gemeinden des Kantons Zürich arithmetisch gemittelt. Die Punktmessungen auf Schulhausplätzen werden mit einem Datenblatt im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt: Die Abbildung 2 ist zentraler Teil davon, hier am Beispiel des Schulhaus Luberzen in Dietikon. Feldstärke [V/m] Feldstärkemessung Schulhaus Luberzen Vorsorgegrenzwert gemischter Mobilfunk: 5 V/m 2008* 2010* 2012 Übrige Funkanwendungen Radio, Fernsehen Handy, DECT, W-LAN Basisstationen Mobilfunk *) Gesamtfeld, Messungen mit anderen Messmitteln und Messmethoden Abbildung 2: Beispiel einer Schulhausmessung in Dietikon. Im Diagramm wird hier das über die Jahre abnehmende gemessene Gesamtfeld gezeigt; im letzten Balken sind zusätzlich die relativen Anteile der Funkquellgruppen ersichtlich. Zu sehen sind auch das Messinstrument und der genaue Messstandort.

4 Seite 4 Dauermessung an fixen Standorten Eine Dauermessung an einem fixen Standort hat gegenüber einer Punktmessung den Vorteil, dass Feldstärkeschwankungen zeitlich ersichtlich werden: Sie zeigt Tages-, Wochen- und Jahresschwankungen und ebenfalls kann ein allfälliger Funkdienstwechsel (beispielsweise Umstellungen von GSM zu UMTS oder LTE) herausgelesen werden. Beispiel einer Dauermessung ist die Messung am Bellevue in Zürich an der Streetparade vor zwei Jahren, wo etwa drei Tage lang die maximale Strahlungsimmission von verschiedenen Funkanwendungen gemessen wurde (siehe Abbildung 3). Hier wird deutlich ersichtlich, dass extra für diesen Anlass noch zusätzlicher Funk für Radio oder TV zur Anwendung kam. mehrtägige NIS-Immissionslast Messungen während der Streetparade 2012 elektrische Feldstärke (V/m) Love Mobile Parade Freitag Samstag Sonntag 1), 2) 2) 2) 2) Gesamtbelastung Mobilfunksendeanlagen Rundfunk (TV, Radio) Handy, DECT, WLAN 1) Wurzel aus Summe der Quadrate 2) 6min Mittelwerte Abbildung 3: Messkurven der 3-Tagesmessung am Bellevue in Zürich an der Streetparade (Messung vom August 2012). Nach der ersten Messung vor zehn Jahren hat sich die maximale Strahlungsimmission von 1,2 V/m auf 1,4 V/m leicht erhöht. Bei der letzten Messung vor zwei Jahren wurde jedoch mit 0,7 V/m nur noch die halbe Immissionslast gemessen (siehe Abbildung 4). Es kann vorerst keine Aussage über den Grund des Immissionsrückgangs gemacht werden, da die Messungen zu wenig lange dauerten. Auch hier wurde der Immissionsgrenzwert immer deutlich eingehalten.

5 Seite 5 Abbildung 4: Maximaler 6-Minuten Mittelwert aus einer Messzeit von 3 Tagen während der Streetparade am Bellevue in Zürich, wo alle 2 Jahre seit 2004 gemessen wird wurde mit dem EME Spy 120 gemessen, vorher wurden andere Messmittel und Messmethoden angewendet. Im letzten Balken sind zusätzlich die relativen Anteile der Funkquellgruppen ersichtlich, hier ohne übrige Funkanwendungen. Expositionsmessungen im persönlichen Umfeld Ein Messgerät für die Erfassung von Strahlungsimmissionen im persönlichen Umfeld kann bei der NIS-Fachstelle ausgeliehen werden. Solche Messungen liefern unterschiedliche Belastungsfelder je nach Lebensstil. Die Probanden können das Messgerät mittragen oder in ihrer Umgebung aufstellen, hierzu gibt es keine Vorgaben. Beim Messgerät handelt es sich um das Personen-exposimeter EME Spy 120 von Satimo; in der Regel werden die Messwerte alle 7 Sekunden einen Tag lang auf 12 Frequenzbändern zwischen 88 und 2500 MHz erfasst und nachher bei der NIS-Fachstelle eingelesen und ausgewertet. Das Ergebnis wird mit den Probanden besprochen. Die Probanden sind individuellen Belastungsschwankungen ausgesetzt. Die pro Tag gemittelte Gesamtbelastung ist jeweils erfreulich niedrig. Keine der 111 Messungen der letzten drei Jahre zeigte eine erhöhte Immissionslast durch Emissionen von Mobilfunkanlagen, d.h. der Anlagegrenzwert für gemischten Mobilfunk von 5 V/m wurde immer eingehalten. Dasselbe gilt auch für die anderen Funkquellen. Die gemittelte Exposition durch die gesamte Funkstrahlung mit 0,4 V/m (siehe Abbildung 5) ist grösser als jene bei den Schulhausmessungen mit 0,3 V/m. Wie bei den Schulen werden die Messwerte nach denselben Funkquellen gruppiert (wegen den Frequenzlücken fehlen hier die übrigen Funkanwendungen). Deutlich zum Vorschein kommt die Exposition durch Mobiltelefone in der S-Bahn (auch Tram, Bus), WLAN-Stationen und Stationen für Schnurlostelefonie am Arbeits-

6 Seite 6 platz oder zu Hause; diese Quellgruppe scheint mit 0,3 V/m die Hauptbelastung der Bevölkerung auszumachen. Die Belastung durch Mobilfunksendeanlagen ist niedriger als auf den Schulhausplätzen. Die Immissionslast durch Rundfunk ist fast gleich hoch wie diejenige durch Mobilfunk, weil Radio und Fernsehen überall empfangen werden kann. Die höchste seit 2011gemessene mittlere Gesamtbelastung aus 111 Expositionsmessungen beträgt 2.0 V/m. Mittlere NIS-Immissionslast aus persönlichen Messungen (n=111, Jahre ) Gesamtbelastung 1) 0.40 übrige Funkanwendungen keine Angaben Rundfunk (Radio, TV) 0.14 Handy, DECT, WLAN 0.33 Mobilfunksendeanlagen ) Wurzel aus Summe der Quadrate Elektrische Feldstärke (V/m) Abbildung 5: Die Abbildung zeigt die mittlere NIS-Immissionslast aus Funkanwendungen im persönlichen Umfeld von 111 Probanden der letzten drei Jahre.

7 Seite 7 Anhang 1 Anlage- und Immissionsgrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV, SR ) Um auch das Risiko erst vermuteter Wirkungen möglichst gering zu halten, ist der Anlagegrenzwert (Begrenzung für die von einer bestimmten Anlage ankommende Strahlung) eine vorsorgliche Emissionsbegrenzung und muss daher nicht überall, sondern nur an Orten mit empfindlichen Nutzungen, wo sich Menschen längere Zeit aufhalten können, also in Wohnungen, Schulen, Spitälern, an Arbeitsplätzen oder auf gemeinsam genutzten Kinder-Spielplätzen und Pausenplätzen, eingehalten werden. Hier soll man vorsorglich zehnmal besser geschützt sein als durch den Immissionsgrenzwert. Hingegen ist auf Terrassen, auf Balkonen, in Gärten oder an Werkplätzen, also an Orten, wo man sich nur kurzfristig aufhält, für die gesamte Strahlung, die an einem Ort auftreten kann, der höhere Immissionsgrenzwert massgebend, welcher den Schutz vor wissenschaftlich gesicherten gesundheitlichen Auswirkungen gewährleistet. Immissionsgrenzwerte (= Schutzwert) Anlagegrenzwerte (= Vorsorgegrenzwert) MHz 28 V/m Rundfunk, Betriebsfunk 3 V/m MHz V/m niederfrequenter Mobilfunk 4 V/m MHz V/m gemischter Mobilfunk hochfrequenter Mobilfunk 5 V/m 6 V/m Tabelle 1: Grenzwerte aus der NISV

8 Seite 8 Anhang 2 Gesundheitliche Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung NIS Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) lässt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung über gesundheitliche und biologische Auswirkungen nichtionisierender Strahlung seit Jahren sammeln und bewerten. Der neuste Synthesebericht des BAFU befasst sich mit der Strahlung von Sendeanlagen, welche auch im vorliegenden Immissionsmessbericht im Vordergrund steht. Die Schlussfolgerungen lauten: «Die Expositionen durch ortsfeste Sendeanlagen sind generell erfreulich niedrig, und bei diesem Belastungsniveau wurden bisher keine gesundheitlichen Auswirkungen wissenschaftlich nachgewiesen. Eine Anpassung der Immissionsgrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung ist daher nicht erforderlich. Bezüglich nichtthermischer Wirkungen hochfrequenter Strahlung sind die Kenntnisse aber weiterhin sehr lückenhaft. Es fehlen insbesondere methodisch ausgereifte Langzeitbeobachtungen praktisch vollständig. Eine verlässliche Aussage über allfällige Langzeitrisiken ist deshalb zurzeit nicht möglich, und ein vorsorglicher Umgang mit hochfrequenter Strahlung, vor allem bei langfristiger Einwirkung, angezeigt.» Bundesamt für Umwelt Strahlung von Sendeanlagen und Gesundheit Umwelt-Wissen, Bern G:\LH\USER\HLI\NIS\Jahresberichte\2013\NIS Immissionsmessbericht Internet docx

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