Amt für Umweltschutz Umweltschutz Kollegiumstrasse 28 Postfach Schwyz Telefon Telefax

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1 Messbericht Departement des Innern Amt für Umweltschutz Umweltschutz Kollegiumstrasse 28 Postfach Schwyz Telefon Telefax Juni 2008 Marlies Jahn

2 Inhalt Inhalt...2 Zusammenfassung Ausgangslage und Aufgabenstellung Ausgangslage Gesetzliche Grundlagen Aufgabenstellung Durchführung der Messungen Messort und Zeitpunkt Messmethodik Plausibilisierung Resultate und Plausibilisierung Tunnelanlagen Messresultate Plausibilisierung Diskussion Fazit

3 Zusammenfassung Der Wunsch nach ständiger Erreichbarkeit wird immer grösser. In immer mehr Auto- und Bahntunnels werden deshalb Mobilfunkanlagen installiert. Diese Anlagen unterstehen zwar ebenfalls der NISV, die Überprüfung ist jedoch aufgrund des Standortes und des Anlagentyps erschwert. Bei einer Überprüfung der BAKOM-Datenbank wurde zudem festgestellt, dass teilweise Anlagen nicht gemeldet wurden oder für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 6 W ERP kein Standortdatenblatt eingereicht wurde. Am 7. Mai 2008 wurden deshalb im Rahmen einer Qualitätssicherung an fünf Tunnelportalen im Kanton Schwyz Messungen durchgeführt. Die weiteren Tunnelportale wurden soweit möglich daraufhin überprüft, ob eine nicht gemeldete Anlage installiert sei. An allen kontrollierten Standorten wurde entweder keine oder aber eine gemeldete Tunnelanlage vorgefunden. Etliche Tunnelportale waren jedoch unzugänglich, weshalb sie nicht oder nur bei der Durchfahrt im Auto überprüft werden konnten. Die GSM-Rail-Antennen der SBB wurden offenbar noch nicht realisiert, obwohl die Baubewilligung vorliegt. In diesem Bereich ist deshalb relativ kurzfristig mit einer Änderung zu rechnen. Die Resultate der Messungen zeigten deutlich, dass die Belastungen durch Mobilfunkstrahlung im Bereich der Tunnelportale mit Messwerten unter 0.42 V/m sehr niedrig sind. Die elektrischen Feldstärken liegen somit sehr deutlich unter dem massgebenden Immissionsgrenzwert liegt. Auch der nur an Orten mit empfindlichen Nutzungen geltende Anlagegrenzwert ist deutlich eingehalten. Ein dringlicher Handlungsbedarf besteht insofern nicht. Aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Datenquellen, welche keine eindeutigen Schlüsse zulassen, wird jedoch für einen Standort vom Betreiber ein neues Standortdatenblatt verlangt. Zudem ist infolge der bisherigen Erfahrungen bezüglich Meldeverfahren und Standortdatenblätter eine regelmässige Kontrolle der BA- KOM-Datenbank sicherlich angezeigt. Diese Kontrolle kann im Rahmen der übrigen Suche nach Änderungen durchgeführt werden

4 1 Ausgangslage und Aufgabenstellung 1.1 Ausgangslage In den vergangenen Jahren war der Mobilfunkbereich vom Wunsch nach ständiger Erreichbarkeit, einer (fast) flächendeckenden Netzabdeckung sowie einer grösseren Netzkapazität dominiert. In der Folge erreichte der Bauboom der Mobilfunklandschaft auch die verschiedenen Auto- und Bahntunnels im Kanton Schwyz. Für diese Tunnelanlagen gelten dieselben Vorschriften wie für normale Funkanwendungen. Sie müssen gemeldet werden und die Grenzwerte der NISV sind einzuhalten. In den Monaten wurde bei Kontrollen anhand der BAKOM-Datenbank festgestellt, dass nicht alle diese Anlagen gemeldet wurden und für zwei Anlagen mit einer Sendeleistung von mehr als 6 W ERP kein Standortdatenblatt eingereicht wurde. Im Kanton Schwyz gibt es vier Autotunnels sowie neun Bahntunnels der SBB, welche bereits mit Mobilfunkantennen ausgerüstet sind oder ein entsprechendes Baugesuch vorliegt. Weiter gibt es sieben Autotunnels und vier Bahntunnels der SOB, welche nach unserem Kenntnisstand nicht mit Mobilfunkanlagen ausgerüstet sind und auch kein Baugesuch vorliegt. Sämtliche Tunnelstandorte sind in Tabelle 1 ersichtlich. In den Tabellen der folgenden Kapitel werden für die Standortgemeinden nur noch die dort aufgeführten Abkürzungen verwendet. Tabelle 1: Tunnelstandorte Kanton Schwyz. Abgebildet sind sämtliche Tunnelstandorte im Kanton Schwyz. Wo keine offiziellen Namen aufgefunden werden konnten, wurden naheliegende Flurnamen verwendet. Gemeinde (Gem.) Typ Name X-Koor Y-Koor Küssnacht (KÜ) SBB Schwerzenbachtunnel West & Ost Arth (AR) SBB Rindelfluhtunnel Nord & Süd Auto Engibergtunnel SBB Rufibachtunnel Nord & Süd SBB Kalkofentunnel Nord & Süd SBB Mühlefluhtunnel Nord & Süd Auto Chatzensteintunnel SOB Bitzitunnel West Steinerberg (STB) SOB Bitzitunnel Ost Steinen (STE) SOB Arnisbuechtunnel Sattel (SA) SOB Lustnautunnel Ingenbohl (IB) Auto Mositunnel Nord & Süd SBB Morschachtunnel Nord & Süd SBB Hochfluhtunnel Nord Morschach (MO) SBB Hochfluhtunnel Süd SBB Franziskustunnel Nord & Süd SBB Oelbergtunnel Nord Auto Petersorttunnel Auto Auto Ölbergtunnel Auto Auto Schifereneggtunnel Auto Dornitunnel Feusisberg (FEU) Auto Überdeckung Schindellegi Wollerau (WO) Auto Blatttunnel West & Ost Altendorf (AD) Auto Altendorftunnel Tuggen (TU) Auto Schlosswaldtunnel Die Kontrolle von Tunnelanlagen gestaltet sich etwas schwieriger als die Überprüfung von normalen Anlagen. Da die Betreiber davon ausgehen, dass die Tunnelanlagen aufgrund von fehlenden OMEN nicht NISV-relevant sind, sind zudem teilweise nur die Angaben aus der BAKOM-Datenbank vorhanden. Aus diesem Grund scheint eine Qualitätssicherung anhand von Messungen angebracht

5 1.2 Gesetzliche Grundlagen Als gesetzliche Grundlagen dienen das Umweltschutzgesetz (USG) sowie die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Unterschieden werden zwei Arten von Grenzwerten. Der Anlagegrenzwert (AGW) gilt für eine einzelne Anlage und muss überall eingehalten werden, wo sich Menschen über längere Zeit aufhalten, an sogenannten Orten mit empfindlichen Nutzungen (OMEN). Dazu gehören Wohnungen, Arbeitsplätze, Spitäler, Schulen, Kinderspielplätze und dergleichen. Der Anlagegrenzwert liegt je nach angebotenem Dienst zwischen 4 und 6 V/m. Der rund zehnmal höhere Immissionsgrenzwert (IGW) muss an allen übrigen Orten, an welchen sich Menschen aufhalten können, an den sogenannten Orten für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA), eingehalten werden. 1.3 Aufgabenstellung Aufgrund der Messungen sollen folgende Fragen geklärt werden: - Gibt es Tunnelstandorte, die nicht gemeldet sind? Wo befinden sich diese? Mit welcher Leistung werden sie betrieben? - Gibt es Tunnelstandorte, die mit einer Leistung >6W ERP betrieben werden und für welche kein Standortdatenblatt ausgefüllt wurde? Wo befinden sich diese? Mit welcher Leistung werden sie betrieben? - Strahlen die Antennen von Tunnelanlagen tatsächlich nur in den Tunnel hinein oder auch nach draussen ( getarnte normale Mobilfunkanlage )? Sind betreffende Tunnelanlagen im Tunnel oder am Portal befestigt? - In welchem Masse können OMEN oder allenfalls auch OKA von Tunnelanlagen betroffen sein? Wie hoch sind dort die Belastungswerte? - 5 -

6 2 Durchführung der Messungen 2.1 Messort und Zeitpunkt Die Messungen wurden am 7. Mai 2008 durchgeführt. Es wurden alle zugänglichen Tunnelportale im Kanton Schwyz überprüft. Bei fünf der bestehenden Tunnelanlagen Engiberg (Arth AR), Mosi (Ingenbohl IB), Überdeckung Altendorf (AD) sowie Blatt West & Ost (Wollerau WO)) wurden in der Nähe des Portals an insgesamt neun Standorten Messungen durchgeführt. Diese geringe Zahl der Messungen ist auf zwei Faktoren zurückzuführen. Einerseits sind die Mobilfunkanlagen der SBB noch nicht ausgeführt, andererseits ist die Zugänglichkeit zu den Tunnelportalen oft erschwert oder es gibt keine Möglichkeit anzuhalten (s. Abb. 2.1). Im Siedlungsgebiet erschweren zudem Bauwerke wie Lärmschutzwände die Zugänglichkeit. Falls möglich, wurden an bis zu drei verschiedenen Orten rund um das Portal gemessen. Zusätzliche Messungen in der Nähe von oder in OMEN wurden keine durchgeführt. Bei den Messungen in Altendorf und Wollerau befand sich der Messort bereits im Siedlungsgebiet und in Arth war auf dem Grundstück des nächstliegenden OMEN eine Baustelle, die nicht betreten werden konnte. In Ingenbohl befanden sich die nächsten OMEN sehr weit vom Tunnelportal entfernt. Abb. 2.1: Nicht zugängliche Tunnelportale. Der Zugang zu den Tunnelportalen ist aufgrund der Topographie und der Sicherheit (Verkehr) oft erschwert oder unmöglich. Das Bild zeigt die Südportale des Mosi- und des Morschachtunnels. Wo die Tunnelportale nicht zugänglich waren oder nicht angehalten werden konnte, wurde teilweise ein kurzer Sichtcheck bei der Durchfahrt im Auto durchgeführt. Die Angaben aus diesen Sichtchecks sind zwar nicht sehr genau, sollen im vorliegenden Bericht jedoch als Anhaltspunkt dienen. Die unzugänglichen Bahntunnels konnten nicht überprüft werden

7 2.2 Messmethodik Die Messungen wurden mit einem frequenzselektiven Instrument durchgeführt. Herzstück des aufgebauten Systems ist das Messsystem FSH3 von Rohde & Schwarz. Es ist in der Lage, die hochfreqenten Felder im Frequenzbereich von 80 MHz bis 2,5 GHz frequenzselektiv zu erfassen und zu speichern. Die Komponenten des FSH3 sind ein Spektrumanalyser sowie eine isotrope Antenne. An jedem Messstandort wurden frequenzselektive Einzelmessungen durchgeführt. Die von den Betreibern verwendeten Frequenzen wurden der BAKOM-Datenbank entnommen. Als Messwert wurde der jeweilige Maximalwert pro Frequenz festgehalten. Für die Gesamtbelastung müssen diese Maximalwerte aufsummiert werden. Aufgrund der technischen Begebenheiten, kann bei den GSM-Diensten nur der sogenannte Steuerkanal (Broadcast Control Channel, BCCH) einer Station gemessen werden. Die vorliegenden Messwerte beziehen sich demzufolge auf die aktuelle Leistung des Steuerkanals. Die Verkehrskanäle (Traffic Channel, TCH), welche nach Bedarf zusätzlich zugeschaltet werden können, können nur aufgrund einer Hochrechnung berücksichtigt werden. Die vorliegenden Messwerte müssen also je nach Anzahl dieser Verkehrskanäle noch mit einem Faktor multipliziert werden, um die maximal mögliche aktuelle Leistung zu erhalten. Die vorliegenden Anlagen verfügen nur über einen Kanal (BCCH) oder über zwei Kanäle (1 BCCH, 1 TCH), womit der Faktor für diese Anlagen bei 1 bzw. 2 liegt. Bei Tunnels ohne Anlage wurde zur Dokumentation ein Foto gemacht und festgehalten, dass (noch) keine Anlage installiert ist (s. Abbildung 2.2). Bei den Tunnels der SOB wurde davon ausgegangen, dass keine Anlagen vorhanden sind, da die Tunnels auf der Strecke der SOB sehr kurz sind. Abbildung 2.2: Fotodokumentation. Beim Portal Schwerzenbach Ost ist noch keine GSM-Rail-Anlage installiert

8 2.3 Plausibilisierung Die Plausibilisierung der gemessenen Feldstärken im Mobilfunkbereich erfolgte aufgrund einer vereinfachten Berechnung mit einer Excel-Datei. Für diese Berechnung wurden nur die Anlagen am jeweiligen Tunnelportal mit der aktuellen Leistung berücksichtigt. Die verwendeten Parameter wurden wie folgt erfasst: - Leistung: Die aktuelle Leistung der Antennen wurde der BAKOM-Datenbank entnommen. - Distanz: Die Distanz vom Messort zur Antenne wurde vor Ort gemessen (Distanzfeldstecher) sowie anhand einer Karte überprüft. - Azimut: Der Azimut vom Messort zur Antenne wurde aus einer Karte abgelesen. - Relative Höhe: Die Höhenunterschiede wurden vor Ort geschätzt. - Abschirmung: Eine Abschirmung von 15dB wurde angenommen, wenn die Messung entweder oberhalb des Tunnels oder sehr weit seitlich vorgenommen wurde, so dass von einer grossen Abschirmung ausgegangen werden konnte

9 3 Resultate und Plausibilisierung 3.1 Tunnelanlagen Insgesamt wurden an 23 Tunnels im Kanton Schwyz 24 Tunnelportale kontrolliert (s. Tab. 3.1). Bei 19 Tunnelportalen konnten keine Mobilfunkanlagen festgestellt werden, davon wurden 6 Kontrollen am Portal und 13 bei der Durchfahrt überprüft. Bei drei sehr kurzen Tunnels der SOB wurde angenommen, dass keine Anlage vorhanden ist, die übrigen Tunnelportale waren nicht zugänglich. Von den fünf Tunnelportalen mit Anlagen waren sämtliche Anlagen gemeldet. Tabelle 3.1: Tunnelanlagen im Kanton Schwyz. Die Darstellung zeigt sämtliche Tunnelstandorte im Kanton Schwyz. An fünf Portalen sind Tunnelanlagen installiert. Bei einigen Tunnelportalen war der Zugang erschwert, weshalb nicht abgeklärt werden konnte, ob an betreffendem Portal Tunnelanlagen vorhanden sind. Gem. Typ Name Ergebnis/Bemerkungen KÜ SBB Schwerzenbachtunnel Ost & West O: keine Anlage; W: kein Zugang AR SBB Rindelfluhtunnel Ost & West O: keine Anlage; W: kein Zugang Auto Engibergtunnel Ost & West O: Messung; W: keine Anlage SBB Rufibachtunnel Nord & Süd Kein Zugang SBB Kalkofentunnel Nord & Süd Kein Zugang SBB Mühlefluhtunnel Nord & Süd N: kein Zugang; S: keine Anlage Auto Chatzensteintunnel Keine Anlage SOB Bitzitunnel West Sehr kurz, vermutlich keine Anlage STB SOB Bitzitunnel Ost Sehr kurz, vermutlich keine Anlage STE SOB Arnisbuechtunnel Sehr kurz, vermutlich keine Anlage SA SOB Lustnautunnel Keine Anlage IB Auto Mositunnel Nord & Süd N: Messung; S: Kein Zugang SBB Morschachtunnel Nord & Süd Kein Zugang (N: Baustelle) SBB Hochfluhtunnel Nord Kein Zugang MO SBB Hochfluhtunnel Süd Kein Zugang SBB Franziskustunnel Nord & Süd Kein Zugang SBB Ölbergtunnel Nord & Süd Kein Zugang Auto Petersorttunnel Auto 1+2 Keine Anlage Auto Ölbergtunnel Auto Keine Anlage (Galerie) Auto Schifereneggtunnel Keine Anlage Auto Dornitunnel Keine Anlage FEU Auto Überdeckung Schindellegi Keine Anlage WO Auto Blatttunnel Ost & West O: Messung; W: Messung AD Auto Altendorftunnel Ost & West O: Messung; W: kein Zugang (Lärmschutz) TU Auto Schlosswaldtunnel Nord & Süd N: Kein Zugang (Arbeiten); S: Funkantenne 3.2 Messresultate An fünf Tunnelportalen wurden eine bis drei Einzelmessungen des Steuerkanals (BCCH) durchgeführt. Die festgehaltenen Maximalpegel der einzelnen Frequenzen bzw. Anbieter wurden für die Gesamtbelastung summiert. Die Resultate der insgesamt neun Messungen sind in den Tabellen 3.2 und 3.3 ersichtlich und geben die elektrischen Feldstärken durch die aktuelle Leistung des Steuerkanals ohne (Messwerte) bzw. mit Verkehrskanälen (Hochrechnung) wieder. Die gemessenen elektrischen Feldstärken (inkl. TCH) sind sehr gering und liegen alle unter 0.42 V/m bzw. 1% des Immissionsgrenzwertes (10% des AGW). Der an Orten für den kurzfristigen Aufenthalt gültige Immissionsgrenzwert ist somit sehr deutlich eingehalten. Ebenso wäre auch der nur an Orten mit empfindlicher Nutzung gültige Anlagegrenzwert deutlich eingehalten

10 Tabelle 3.2: Messwerte sowie Berechnungen des Steuerkanals an Tunnelportalen. Die Darstellung zeigt die Messwerte und Berechnungen für die verschiedenen Messorte bei den fünf Tunnelportalen. Die berechnete und gemessene elektrische Feldstärke bezieht sich auf die aktuelle Leistung des Steuerkanals (BCCH) ohne Verkehrskanäle (TCH). Gem. Tunnelportal Nr. Messort Distanz Berechnung Messung Einheit [m] [V/m] [V/m] AR Engiberg Ost 1 Tor südlich Zaun westlich Zaunecke nördlich IB Mosi Nord 4 auf Parkplatz oberhalb Treppe Zaun bei Sichtkontakt AD Überdeckung Ost 7 auf Parkplatz WO Blatt Ost 8 auf Brücke Blatt West 9 bei Kreuzung Abbildung 3.1: Erschwerter Einblick. Lärmschutzwände, Überdeckungen, Dämme oder auch Gebäude erschweren die oft die Einsicht zum Tunnelportal. Im Bild das Ostportal des Blattunnels mit der Mobilfunkanlage. 3.3 Plausibilisierung Die Messwerte wurden anhand von Immissionsberechnungen plausibilisiert. Die Werte dieser Berechnungen sind in den Tabellen 3.2 und 3.3 aufgeführt. An acht von neun Standorten liegen die berechneten Werte deutlich über den Messwerten. Der Unterschied liegt dabei zwischen knapp 50% und mehr als Faktor 10. Am neunten Standort, Wollerau Ost, ist der berechnete Wert um 21% (0.04 V/m) niedriger. Die Werte sind in Abbildung 3.2 für alle neun Standorte dargestellt

11 Tabelle 3.3: Messwerte und Berechnungen an Tunnelportalen mit Hochrechnung auf alle Kanäle. Die Darstellung zeigt die Messwerte und Berechnungen für die verschiedenen Messorte bei den fünf Tunnelportalen. Die berechnete und gemessene elektrische Feldstärke bezieht sich auf die aktuelle Leistung des Steuerkanals (BCCH) sowie der Verkehrskanäle (TCH). Gem. Tunnelportal Nr. Messort Distanz Kanäle Berechnung Messung [m] Anz. [V/m] [V/m] AR Engiberg Ost 1 Tor südlich Zaun westlich Zaunecke nördlich IB Mosi Nord 4 auf Parkplatz 45 2 / oberhalb Treppe 5 2 / Zaun bei Sichtkontakt 16 2 / AD Überdeckung Ost 7 auf Parkplatz WO Blatt Ost 8 auf Brücke Blatt West 9 bei Kreuzung elektrische Feldstärke [V/m] Berechnung Messung Abbildung 3.2: Werte der Messungen und Berechnungen mit Hochrechnung im Vergleich. Dargestellt sind die berechneten (blau) und gemessenen (rot) Werte für die elektrische Feldstärke des Steuerkanals sowie der Verkehrskanäle an allen neun Messstandorten (s. Tab. 3.3)

12 4 Diskussion Von 24 kontrollierten Tunnelportalen konnte an fünf Messungen durchgeführt und an 19 keine Mobilfunkanlage festgestellt werden. Bei drei Tunnels der SOB wurde zudem aufgrund der geringen Länge angenommen, dass keine Mobilfunkanlagen installiert sind. Die Tunnelanlagen der SBB sind zwar bewilligt, wurden aber offenbar noch nicht installiert. Es ist anzunehmen, dass die Tunnelanlagen von selben Streckenabschnitten miteinander installiert werden. Zumindest mittelfristig ist also von einer Veränderung der Situation im Bereich GSM-Rail auszugehen. Die Zugänglichkeit zu den Tunnelportalen hat sich insbesondere bei den Bahntunnels als teilweise sehr schwierig erwiesen. Die Tunnels führen oft durch eher unwegsames und steiles Gelände ohne weitergehende Erschliessung durch Flur- oder Forstwege. Liegt der Tunnel in erschlossenem Gebiet, verhindern wiederum Bauwerke wie Lärmschutzwände, Überdeckungen, Dämme oder Gebäude den Einblick auf das Portal. Zudem ist es meist auch nicht möglich, vor oder nach der Tunneldurchfahrt in unmittelbarer Nähe des Portals anzuhalten oder auszusteigen (s. Abb. 3.1). Aus Sicherheitsgründen wurde deshalb im Zweifelsfalle auf eine Kontrolle oder Messungen verzichtet. Von den kontrollierten Tunnelanlagen waren alle in der BAKOM-Datenbank eingetragen. Zwei dieser Anlagen werden mit mehr als 6 W ERP betrieben, was jedoch bereits im Vorfeld des Messprojekts anhand der BAKOM-Datenbank festgestellt wurde. Beim Tunnel Engiberg in Arth ist die Sendeleistung signifikant höher als 6 W ERP, bei der Tunnelanlage der Überdeckung Altendorf liegt die Sendeleistung nur wenig darüber und die Messungen ausserhalb des Tunnels zeigen sehr geringe Werte, wohl aufgrund der grossen Abschirmung durch die Tunneldecke. Bei den Tunnelanlagen handelt es sich häufig um Rundstrahlantennen. Da diese meist in der Nähe des Portals befestigt sind, ist davon auszugehen, dass auch ein Teil der Strahlung nach draussen gelangt. Aufgrund der Messwerte ist es jedoch höchst unwahrscheinlich, dass es sich bei einer der Tunnelanlagen um eine getarnte normale Mobilfunkanlage handelt. Die Messwerte sind mit maximal 0.42 V/m sehr gering und wurden anhand von Berechnungen plausibilisiert. Die berechneten elektrischen Feldstärken fallen in acht von neun Fällen deutlich höher aus als der Messwert. Dies könnte auf die bei den Berechnungen nicht berücksichtigten Abschirmungen zurückzuführen sein. Bei Standort 8 weist die Berechnung einen tieferen Wert als die Messung aus. Die Berechnung mit verschiedenen Sendeleistungen zeigt, dass bei einer Erhöhung von 1 auf 2 W ERP die elektrische Feldstärke mit 0.22 V/m höher als der Messwert (0.192 V/m) berechnet wird und bei 1.5 W ERP etwa gleich (0.186 V/m) ist. Sofern die betreffende Mobilfunkanlage tatsächlich mit einer höheren Sendeleistung als ausgewiesen betrieben wird, liegt diese Sendeleistung immer noch deutlich innerhalb der bewilligten Leistung (<6W ERP). Bei den Standorten 4, 5 und 6 (Mositunnel Nordportal) ergibt die Kombination aus Messungen, rechnerischer Prognose, Frequenzen sowie Standortdatenblatt keine eindeutigen Schlüsse. Es ist unklar, ob es sich um zwei unmittelbar benachbarte Anlagen oder um Sende- und Empfangsanlagen handelt sowie welche Betreiber tatsächlich Antennen in Betrieb haben. Zudem liegt noch ein altes Standortdatenblatt vor, welches die bewilligten Daten nicht vollständig nach Antenne und Betreiber aufschlüsselt. Die Grenzwerte der NISV sind an sämtlichen Standorten klar eingehalten. Die Messwerte liegen bei maximal 1% des massgebenden Immissionsgrenzwertes. Auch der nur in OMEN gültige Anlagegrenzwert wäre mit maximal 10% Ausnützung klar eingehalten. Es sind somit keine OKA oder OMEN von Überschreitungen betroffen

13 5 Fazit Sämtliche Tunnelanlagen, die bei der Kontrolle vorgefunden wurden, sind in der BAKOM-Datenbank verzeichnet. Es werden somit keine nicht gemeldeten Tunnelanlagen betrieben. Die Sendeleistung ist <6 W ERP, mit Ausnahme der zwei Fälle, welche bereits im Vorfeld des Projekts ausfindig gemacht wurden. Die übrigen Portale waren entweder nicht zugänglich oder es wurde keine Tunnelanlage vorgefunden. In den nächsten Monaten ist jedoch mit dem Bau der GSM-Rail-Anlagen bei SBB-Tunnels zu rechnen. Die elektrischen Feldstärken von Tunnelstandorten sind in der Nähe der Portale sehr gering. Die Grenzwerte der NISV sind klar eingehalten. Sämtliche Messwerte liegen bei maximal 1% des massgebenden Immissionsgrenzwertes. Auch der nur in OMEN gültige Anlagegrenzwert wäre mit maximal 10% Ausnützung klar eingehalten. Es sind somit keine OKA oder OMEN von Überschreitungen betroffen. Es besteht somit kein akuter Handlungsbedarf. Für die Anlage am Mosi-Nordportal wird jedoch vom Betreiber ein neues Standortdatenblatt verlangt, das Klarheit über die aktuellen Daten der Anlage schaffen soll. Zudem sind gelegentliche Daten-Kontrollen mit Hilfe der BAKOM-Datenbank im Rahmen der regelmässigen Suche nach Änderungen sowie allenfalls auch Kontrollen vor Ort sicherlich sinnvoll

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