AKTIONSGRUPPENPROGRAMM (AGP) AGP-Merkblatt
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1 AKTIONSGRUPPENPROGRAMM (AGP) AGP-Merkblatt Stand: Mai 2014 Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert Vorhaben der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in Deutschland u.a. durch die Programme Aktionsgruppenprogramm (AGP) und Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB). Die Engagement Global ggmbh wurde vom BMZ beauftragt, diese Programme zu verwalten und fachlich zu begleiten. Inhaltlich basiert das AGP auf dem BMZ-Konzept 159 zur Entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit und orientiert sich verwaltungstechnisch an der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P), dem Bundesreisekostengesetz (BRKG), sowie der Honorarstaffel der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) im Zuständigkeitsbereich des BMI. Alle Unterlagen finden Sie unter: 1. Förderzweck 1.1 Ziele Ziel der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit und damit auch des AGP ist es: Interesse an Entwicklungsländern zu wecken und globale Zusammenhänge und ihre Einflüsse auf den einzelnen Menschen aufzuzeigen, die Auseinandersetzung mit dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung und dessen Verwirklichung zu fördern, zur aktiven Beteiligung an einer sozial verantwortlichen Gesellschaft in der globalisierten Welt zu motivieren und entwicklungspolitisches Engagement der BürgerInnen zu unterstützen. 1.2 Zielgruppen Zu den Zielgruppen im AGP gehören neben bereits engagierten und aktiven BürgerInnen insbesondere Personen, die sich bisher nicht oder nur wenig mit entwicklungspolitischen Fragestellungen befasst haben. Dazu gehören neben der breiten Öffentlichkeit vor allem: Kinder und Jugendliche, Organisationen und Personen, die als MultiplikatorInnen Breitenwirkung erzielen, Menschen mit Migrationshintergrund, Gruppe der über 50-Jährigen. 1.3 Themen und Methoden A) Förderfähige Themen und Methoden Im Rahmen des AGP werden Maßnahmen der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit gefördert, die in Deutschland stattfinden. Dazu gehören u.a.: Seminare, Workshops, Tagungen, Konferenzen, Informationsveranstaltungen, Projekttage, Unterrichtseinheiten, Podiumsdiskussionen, Kampagnen, Themenbezogene Ausstellungen mit Begleitprogramm, Theaterarbeit, Lesungen mit Diskussion, Radio- / Foto- / Filmprojekte, Filmfeste Seite 1 von 5
2 Inhaltlich können sich die Maßnahmen u.a. auf folgende Themen beziehen: Fairer Handel Faires Beschaffungswesen Entwicklungspolitik allgemein Globales Lernen oder unter globalen Aspekten/Zusammenhängen betrachtet: Umwelt / Klima Entwicklungs- und Transformationsländer, Ver-/Entschuldung, Konfliktvermeidung / Friedenspolitik, Demokratisierung / Menschenrechte / genderbezogene Themen Migration und Entwicklung Es sollte darauf geachtet werden, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen die Vielfalt der Perspektiven (unterschiedliche Sichtweisen) ermöglicht sowie der Grundsatz, Kontroverses kontrovers darzustellen, beachtet wird. B) Nichtförderfähige Themen und Methoden: Reine Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit, Maßnahmen im Ausland Veranstaltungen mit rein folkloristischer Ausrichtung, (rein kulturelle) Veranstaltungen ohne entwicklungspolitischen Schwerpunkt Institutionelle Förderung (z.b. Mitgliederversammlungen), Spendenläufe und Spendensammlungen, Veranstaltungen, die ausschließlich oder überwiegend der Selbstdarstellung dienen 2. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: entwicklungspolitisch aktive Vereine, Aktionsgruppen, Initiativen, Schulen, Kindergärten und tagesstätten, Berufskollegs, Fördervereine, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, Einrichtungen des öffentlichen Rechts (z.b. Museen) o.ä., die ihren Sitz in Deutschland haben Nicht antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, kommerziell arbeitende Einrichtungen, politische Stiftungen, kommunale Einrichtungen (außer die o.g.) sowie Organisationen, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren AGP-Anträge müssen grundsätzlich spätestens 6 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme (es gilt der Eingangsstempel) bei der ENGAGEMENT GLOBAL vorliegen. Die Anträge werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Für den Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen 1 : Antragsformular: Bitte achten Sie darauf, dass die beantragten Aktivitäten den Rahmenbedingungen des AGP (siehe "1. Förderzweck") entsprechen. Ausgaben- und Finanzierungplan: Bitte achten Sie darauf, dass die finanzielle Planung den geltenden Vorgaben (siehe "4. Förderung") entspricht. Es wird positiv bewertet, wenn außerdem eine Mandatsträgerbefürwortung von Gemeinde-, Stadtrats-, Kreistags-, Landtags- oder Bundestagsabgeordneten vorgelegt wird, da das AGP die 1 Alle Formulare finden Sie auf unserer Homepage: Seite 2 von 5
3 Vernetzung der Träger begrüßt. Die Vorlage einer Mandatsträgerbefürwortung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Wird der Antrag nach der Prüfung von der ENGAGEMENT GLOBAL als förderfähig eingestuft, kann ein Fördervertrag geschlossen werden. 4. Förderung und Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Maßnahme 4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Zuschüsse werden grundsätzlich nur für Maßnahmen ermöglicht, die noch nicht begonnen wurden. Der Maßnahme zugeordnete Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschlossen sein. Nicht gefördert werden: Großmaßnahmen (Gesamtbudget über ), überjährige Maßnahmen, Maßnahmen, die durch Bundesmittel gefördert werden z.b. durch das Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB). 4.2 Art und Umfang der Förderung Der AGP-Zuschuss beträgt pro Maßnahme maximal in Form einer Festbetragsfinanzierung. Dies bedeutet, dass im Falle einer Bewilligung ein fester Betrag zugesichert wird, der dem Zuschussempfänger eine Planungssicherheit gewährleistet. Der Ausgaben- und Finanzierungsplan dient hierbei als Kalkulationsgrundlage, er ist nicht vertraglich bindend. Pro Haushaltsjahr können grundsätzlich zwei unabhängige Maßnahmen pro Antragsteller gefördert werden. Die Maßnahmen müssen in sich abgeschlossen sein. Die Eigenleistung der Antragsteller ist monetär zu belegen und muss mindestens 25% (bei Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten sowie deren Fördervereine 10%) der zuschussfähigen Gesamtausgaben der beantragten Maßnahme betragen. Die Eigenleistung kann auch durch sonstige Einnahmen (Drittmittel, Spenden) erbracht werden. Valorisierte Ausgaben für ehrenamtliche Tätigkeiten können nicht berücksichtigt werden. Die Summe der Ausgaben muss sich mit der Summe der Einnahmen decken. Der Förderzeitraum beginnt mit der Ausstellung des Fördervertrags durch die ENGAGEMENT GLOBAL und endet 4 Wochen nach Abschluss der geförderten Maßnahme. Grundsätzlich sind nur Ausgaben zuwendungsfähig, die im Förderzeitraum anfallen. Dies bedeutet: Die Leistungen müssen im Förderzeitraum erbracht worden sein und die Rechnungen müssen im Förderzeitraum erstellt und bezahlt worden sein. 4.3 Zuschussfähige Ausgaben (siehe auch Merkblatt "Zuschussfähige Ausgaben/ Höchstsätze") Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten: Es gelten die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG). Die Ausgaben müssen mit Belegen nachgewiesen werden Honorarausgaben: Es gelten die Bestimmungen der Honorarstaffel der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) im Zuständigkeitsbereich des BMI. Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte dem o.g. Merkblatt. Die Klärung, welcher Kategorie der Referent/ die Referentin zuzuordnen ist, liegt in der Verantwortung des Antragstellers. Die Zuordnung der entsprechenden Kategorie muss im Antrag angegeben werden. Seite 3 von 5
4 4.3.3 Sachausgaben: können z.b. Ausgaben sein für Kopien, Druckerzeugnisse (Publikationen, Info- Materialien, Flyer, Plakate usw.), Verbrauchsmaterialien, Raummiete, Leihgebühren, Transport, Technik Verwaltungskosten (z.b. Porto, Telefon, allgemeiner Geschäftsbedarf) können bis max. 10% der zuschussfähigen Gesamtausgaben beantragt werden. Einzelbelege sind zunächst nicht mit der Abrechnung einzureichen - die Angemessenheit der Ausgaben muss jedoch auf Verlangen plausibel und ggf. mit Belegen dargelegt werden können. 4.4 Förderhinweis bei Publikationsmaterial Bei geplantem Publikationsmaterial (Informationsmaterial, Broschüren, Flyer, Plakate, Info- Blätter, o.ä.) ist dem Antrag eine grobe Inhaltsangabe beizufügen. Auf die Förderung der Maßnahme(n) durch das BMZ ist in allen Druckerzeugnissen (s.o.) und audiovisuellen Medien sowie Webseiten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme erstellt werden, hinzuweisen. Dabei sollen je nach Kontext folgender Standardsatz verwendet werden: "Mit finanzieller Unterstützung des BMZ". Im Impressum von Druck- und Medienerzeugnissen ist folgender Hinweis hinzuzufügen: "Der Herausgeber ist für den Inhalt allein verantwortlich" Das aktuelle BMZ-Logo ist grundsätzlich zu verwenden und muss per Mail unter agp@engagement-global.de angefragt werden. 4.5 Teilnehmendenzahl Es werden grundsätzlich nur Veranstaltungen (Aktivitäten) mit einer Teilnehmerzahl von mindestens 15 Personen gefördert. Bei geschlossenen Veranstaltungen sind Teilnehmendenlisten zu erstellen und von den Teilnehmenden zu unterzeichnen. Bei der Arbeit mit Kindern im Vorschul- und Grundschulalter sowie mit Schulklassen ist das Formular "Veranstaltungsbestätigung" zu verwenden. 4.6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird auf die Notwendigkeit der Markterkundigung vor größeren Anschaffungen und Inanspruchnahme von umfangreichen Dienstleistungen hingewiesen. Werkstätten für Behinderte können bei der Vergabe von Aufträgen (insbesondere von Druckaufträgen) in Anspruch genommen werden. 4.7 Änderung der Maßnahme - Umwidmung Die Maßnahme ist entsprechend dem im Antrag bzw. im Fördervertrag festgelegten Förderzweck durchzuführen. Folgende Änderungen inhaltlicher, zeitlicher/räumlicher oder finanzieller Art sind der ENGAGEMENT GLOBAL vor Durchführung der geförderten Maßnahme unaufgefordert anzugeben. Diese sind mitteilungspflichtig bzw. zustimmungspflichtig. - Inhaltlicher Art: Gravierende Änderung der Grundstruktur (Konzept), gravierende Änderung des Themas, andere/neue ReferentInnen, gravierende Änderung bei der Durchführung der Maßnahme, gravierende Änderung der Zielgruppe. Wenn sich herausstellt, dass der Vertragszweck nicht oder mit dem bewilligten Zuschuss nicht zu erreichen ist. - Zeitlicher/räumlicher Art: Grundsätzlich alle Änderungen von Veranstaltungsorten/Zeiten - Finanzieller Art: Finanzielle Änderungen müssen dann schriftlich mitgeteilt werden, wenn neue Ausgabepositionen hinzukommen (z.b. Reisekosten), beantragte Positionen wegfallen (sonst gilt s.o.) oder zusätzliche Deckungsmittel akquiriert werden konnten. - Wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Zuschussempfängers beantragt oder eröffnet wird. - Wenn im Falle von Abschlagszahlungen die ausgezahlten Beträge nicht alsbald nach der Auszahlung für fällige Zahlungen verbraucht werden können. Seite 4 von 5
5 Die ENGAGEMENT GLOBAL kann insbesondere vom Fördervertrag zurücktreten, wenn die Maßnahme nicht entsprechend dem Antrag/Fördervertrag durchgeführt wurde oder der Nachweis der Aufwendungen nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Zu Unrecht erhaltene Zuschüsse, insbesondere aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben, sind zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Polemik und Beleidigungen sowie Falschaussagen in Publikationen und Veranstaltungen können zur Einstellung der Förderung und Rückforderung von Zuschussmitteln führen. 5. Abrechnungsverfahren Folgende Abrechnungsunterlagen sind innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Förderzeitraums der ENGAGEMENT GLOBAL einzureichen: Sachbericht: Bitte achten Sie darauf, dass die Durchführung der Maßnahme beschrieben und die erreichten Maßnahmenziele und Zielgruppe(n) genannt werden. Zahlenmäßige Nachweisung/ Soll-Ist-Vergleich der Ausgaben und Finanzierung Belegliste: Bitte führen Sie alle im Rahmen der Maßnahme angefallenen Ausgaben und Einnahmen auf. Belege: Alle für die Maßnahme angefallenen Rechnungen, Quittungen und Zahlungsbelege im Original, ab einer Höhe von 100,00 einschließlich Zahlungsnachweis (Kopien der Kontoauszüge oder Quittungen von Barzahlungen). Elektronische Rechnungen jeder Art sind zulässig, sofern sie auf Briefpapier erstellt oder mit einem Ausdruck der begleitenden versehen sind. Bitte nummerieren Sie alle Belege entsprechend der Belegliste und kleben Sie sie übersichtlich auf. Teilnehmendenliste (bzw. Begründung, wenn keine Teilnehmendenliste geführt werden konnte), bzw. Veranstaltungsbestätigung (siehe "4.5 Teilnehmendenzahl") ggf. Belegexemplar (Publikation, Flyer, etc.) ggf. Presseberichte/Zeitungsartikel. Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt grundsätzlich nach Beendigung der Maßnahme und erst nach Eingang und Prüfung der Abrechnungsunterlagen. Das heißt, dass der Antragsteller grundsätzlich in Vorleistung treten muss. In begründeten Fällen kann ein Antrag auf Auszahlung von Mitteln vor Beendigung der Maßnahme (Abschlag) gestellt werden. Ein Abschlag kann einmalig und bis max. 75% des bewilligten Zuschusses ausgezahlt werden. Weitere Details zur Beantragung werden bei Bedarf mitgeteilt. Wenn die Prüfung durch die ENGAGEMENT GLOBAL abgeschlossen ist, erhält der Antragsteller mit dem Abschlussschreiben die Originalbelege zurück. Diese müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Kontakt: ENGAGEMENT GLOBAL ggmbh Aktionsgruppenprogramm (AGP) Tulpenfeld Bonn Tel.: agp@engagement-global.de Seite 5 von 5
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