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1 Der Weg zur Projektstelle im FEB: Kosten- und Finanzierungsplan Handout zum Seminar 2017

2 Impressum Herausgeber: IQ Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern, FABRO e.v., Waldemarstraße 33, Rostock Autor: Kathleen Veit Alle Rechte vorbehalten 2017

3 Der Weg zur Projektstelle im FEB (Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung) Teil II - FEB-Kosten- und Finanzierungsplan Inhaltsverzeichnis Vorgehensweise...2 allgemeine Hinweise & Anmerkungen...2 Unterkunft & Verpflegung...3 Unterkunft...3 Verpflegung...3 Fahrtkosten...4 Honorar- und Personalausgaben...4 Honorare...5 Personalausgaben...6 Sachausgaben...7 Verwaltungskosten...7 Finanzierungsplan...8 Aufschlüsselung der Ausgaben nach Maßnahmen...10 ## Das Handout ist größtenteils aus den eigentlichen online-feb-formularen und den dazugehörigen Hinweis- und Merkblättern zusammengestellt. ## siehe FEB_Projektantrag_Leitfaden.pdf ( file=files/2_mediathek/mediathek_microsites/feb/antragsstellung/projektantrag/ FEB_Projektantrag_Leitfaden.pdf) 1 / 10

4 Vorgehensweise es bietet sich an, Maßnahme für Maßnahme bzw. Aktivität für Aktivität mit Kosten(positionen) zu hinterlegen allgemeine Hinweise & Anmerkungen Alle im Finanzierungsplan ausgewiesenen Beträge müssen auf tatsächlichen monetären Zahlungen basieren. Eine Valorisierung von Leistungen (z.b. ehrenamtlicher Arbeit) ist ausgeschlossen. Grundsätzlich wird zwischen "geplanten" Ausgaben und "zuwendungsfähigen" Ausgaben unterschieden. Beide Spalten müssen jeweils ausgefüllt werden! Geplante Ausgaben sind alle Ausgaben, die im Rahmen des Projekts anfallen werden. Zuwendungsfähig sind diese Ausgaben nur entsprechend der jeweils geltenden Vorgaben des FEB. siehe dazu auch: Merkblatt "Zuwendungsfähige Ausgaben" siehe dazu auch: "Honorarstaffel" siehe dazu auch: Merkblatt "Verwaltungskosten" (alles unter weitere Zeilen werden immer mit + hinzugefügt In die 3. Spalte werden die Maßnahmen eingetragen, zu denen der entsprechende Posten gebraucht wird. 2 / 10

5 Unterkunft & Verpflegung Für Förderverträge gelten das Bundesreisekostengesetz (BRKG) für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten und die Honorarstaffel für Veranstaltungen vom 15. Juni 2009 für Honorare. Unterkunft Übernachtungsgeld ist grundsätzlich bis zu einer Höhe von 60 zuwendungsfähig. In begründeten Ausnahmefällen können Ausgaben von mehr als 60 für eine Übernachtung abgerechnet werden. Verpflegung Nachweisbare Ausgaben für Verpflegung können analog Bundesreisekostengesetz (BRKG) pro Person/pro Tag mit maximal 24 Euro abgerechnet werden. Als Richtwerte gelten: Frühstück max. 4,80 Mittagessen max. 9,60 3 / 10

6 Abendessen max. 9,60 Fahrtkosten Alle projektbezogenen Fahrtkosten werden grundsätzlich entsprechend der Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) als zuwendungsfähig anerkannt. Bei Benutzung eines eigenen PKW ist nur die kleine Wegstreckenentschädigung (20 Cent pro Entfernungskilometer; max. 130 pro Gesamtstrecke) abrechenbar. Internationale Reisekosten sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig! Honorar- und Personalausgaben 4 / 10

7 Honorare 3) Honorarsätze Ausgaben für Honorare sind grundsätzlich entsprechend der Honorarstaffel für Veranstaltungen zuwendungsfähig. Die Angaben für Gastdozenten aus der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit sowie vergleichbare Angehörige von Wirtschaft und Verbänden gelten als Richtwerte. Werden diese Sätze überschritten, können die Ausgaben nur mit einer Erläuterung als zuwendungsfähig anerkannt werden. Bei den angegebenen Honorarsätzen handelt es sich um Brutto-Beträge. Honorare für Kunst-, Theater- und Musikdarbietungen sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Für Verträge aus dem Jahr 2015 (Projektnummer 53007) gilt: Honorare an Angehörige des öffentlichen Dienstes, Mitarbeiter/innen von Vorfeld- bzw. Durchführungsorganisationen des BMZ, Mitarbeiter/-innen von Einrichtungen und Organisationen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden, für Aufgaben (z.b. Seminarleitungen, Referate), die sie während ihrer Dienstzeit wahrnehmen, sind nur bis zur Höhe von 50 % der Honorarstaffel zuwendungsfähig. Eine Vortragsbescheinigung ist zu erstellen und einzureichen. 5 / 10

8 Anteilige Aufwendungen für hauptamtlich angestellte Mitarbeiter/innen des Zuschussempfängers für Aufgaben der pädagogischen Koordinierung und Durchführung entwicklungspolitischer Bildungsmaßnahmen sind mit bis zu 64 pro Seminartag zuwendungsfähig. Eine separate Honorierung von Referenten- und Seminarleitertätigkeiten bei der jeweiligen Maßnahme ist mit diesem Pauschalbetrag abgegolten. Personalausgaben Um die Personalkosten eines Beschäftigten vollständig berechnen zu können, müssen Sie alle nachstehenden Kostenpositionen beachten: (Arbeitnehmer-) Bruttogehalt Gesetzliche Sozialkosten für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in Abhängigkeit vom Bruttogehalt. ca. 20% für - Arbeitnehmer und + Arbeitgeber Umlagen zur Entgeltfortzahlung und zum Insolvenzgeld (U1, U2, U3). Die Höhe schwankt, weil z. B. Krankenkassen unterschiedliche Sätze erheben. + ca. 2,5% für Arbeitgeber Beiträge zur Berufsgenossenschaft, anteilig pro Mitarbeiter Evtl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13tes Monatsgehalt) Evtl. weitere tarifliche oder freiwillige Sozialleistungen, z. B. Familienbeihilfe, Vermögensbildung, Altersvorsorge, Personalrabatte, verbilligte Arbeitgeberdarlehen Beispiel für 1 monatliche Rechnung: Quelle: 6 / 10

9 Sachausgaben Zu den Projektausgaben gehört der Personal- und Sachaufwand, der unmittelbar bei der Durchführung eines Projekts anfällt und daher diesem Projekt direkt zugeordnet werden kann. Dies sind z.b. Miete für Seminarräume, Projektflyer, projektbezogene Versandkosten (Großversand), für die Projektdurchführung notwendige Technik, etc. Verwaltungskosten Verwaltungskosten sind Ausgaben für den allgemeinen Personal- und Sachaufwand, der bei der Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben (Geschäftszweck) in einer Organisation mittelbar entsteht und einem bestimmten Projekt nicht direkt zugeordnet werden kann. Verwaltungskosten 7 / 10

10 fallen hauptsächlich für die Bereiche Leitungs- und Kontrollgremien, Finanz- und Rechnungswesen sowie Personalverwaltung und Organisation an (z.b. Geschäftsführung, Buchhaltung, Büromiete, Geschäftsbedarf, Kommunikation, Internet etc.). Es können Verwaltungskosten 2 von bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abgerechnet werden. Einzelbelege sind zunächst nicht mit der Abrechnung einzureichen - die Angemessenheit der Ausgaben muss jedoch auf Verlangen plausibel und ggf. mit Belegen dargelegt werden können. Vlg. dazu auch das Merkblatt Verwaltungskosten. Finanzierungsplan 8 / 10

11 Finanzierung Hier sind alle zu erwartenden Projekteinnahmen aufzuführen. Bei der Finanzierung des Projektes muss ein angemessener Eigenanteil (grundsätzlich mind. 25 %) an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährleistet sein. Der Eigenanteil umfasst im Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung die Eigenleistung des Antragstellers (z.b. Vereinsmittel, Teilnehmerbeiträge), Zuschüsse Dritter (ohne weitere Bundesmittel) sowie sonstige Einnahmen (z.b. Sponsoring). Bitte geben Sie an, welche Zuschüsse/Deckungsmittel geplant, beantragt bzw. bewilligt sind. Die einzelnen Finanzierungsposten können um weitere Zeilen ergänzt werden. Unter Zuschüsse bzw. Deckungsmittel Dritter steht Ihnen eine Vorauswahl zur Verfügung. Durch die direkte Eingabe in das Textfeld können auch weitere Fördermittelgeber ergänzt werden. Zudem muss angegeben werden, von wem Sie weitere Bundesmittel erhalten und in welchem Status (geplant, beantragt, bewilligt) sich diese Kofinanzierung befindet. Insgesamt dürfen die kumulierten Bundesmittel den Förderanteil von 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Die Anteilfinanzierung durch ENGAGEMENT GLOBAL/BMZ wird automatisch berechnet (in %). Bitte achten Sie beim Ausfüllen des Finanzierungsplans auf folgende Aspekte: Die ausgewiesenen Ausgaben und Einnahmen müssen in der Gesamtsumme übereinstimmen. Bei allen blau hinterlegten Feldern können Sie Eingaben machen. Die 9 / 10

12 grau hinterlegten Felder errechnen sich automatisch. Falls keine Ausgaben für einzelne Positionen vorliegen, können Sie die Felder frei lassen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen die geplanten Ausgaben nicht überschreiten. Aufschlüsselung der Ausgaben nach Maßnahmen an dieser Stelle soll überblicksartig aufgeschlüsselt werden, welche Maßnahme mit wie viel Euro (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Honorare, Sachausgaben) geplant ist. 10 / 10

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