Transparenzbogen für neue Pflegedienste Datenerhebung ambulante Pflege

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1 Transparenzbogen für neue Pflegedienste Datenerhebung ambulante Pflege Einrichtungsträger Straße PLZ, Ort Telefon Inhaber/ Geschäftsführer Für Einrichtung/ Einsatzstelle Name Straße IK Mitgliedschaft in Vereinigungen der Leistungserbringer: Berufs- bzw. Trägerverband: Verhandlungs-/Vertretungsvollmacht erteilt Beantragter Punktwert: EURO

2 Transparenzbogen für neue Pflegedienste Datenerhebung ambulante Pflege Aufwendungen für Leistungen der häuslichen Pflege SGB XI (ohne Beratungsbesuche und Betreuungsleistungen nach 45b SGB XI) geplante Vergütung ab... (Inkrafttreten der Vergütung) für ein Kalenderjahr (Bitte angeben) AG-Brutto (Prognose) I. Geplante Personalkosten bei Einsatz in Der Pflege 1. angestellte Pflegefachkräfte (3- jährigeausbildung), inkl. Personalkostenanteil der leitenden Pflegefachkräfte bei Einsatz in der direkten Pflege 2. Angestellte Pflegekräfte und Hauswirtschaftskräfte 3. Leasingkräfte (Personal lt. AÜG) Angaben.lt. Rechnung falls nicht im AG-Brutto enthalten: Ergänzung zu Berufsgenossenschaftsbeiträge alle Pflegemitarbeiter und weitere Aufwendungen, die nicht dem AG-Brutto zugerechnet sind, wenn zu aufwendig um pro Gruppe getrennt zu ermitteln vom Arbeitgeber bezahlte Arbeitsstunden (Prognose) Gesamt Personalkosten Pflege AG-Brutto/Std. (Prognose)

3 Erläuterung zur geplanten Vergütung der pflegenden Mitarbeiter Vergütungsgrundlage Tarifvertrag Betriebsvereinbarung Gesamtzusage AVR nach Haustarifvertrag individuelle arbeitsvertragliche Regelung geplante Entwicklung ohne schriftliche Fixierung II. Geplante Regie-, Verwaltungs- und Sachkosten gesamt (inkl. übriger Personalkostenanteil der leitenden Pflegefachkräfte bei teilweisem Einsatz in der direkten Pflege) Geplante Gesamtkosten Pflegevergütung Geschäftsjahr Summe I. und II. ohne Aufwendungen für Investitionen nach 82 Abs. 2 und 3 SGB XI Bitte ankreuzen Anteil der Mitarbeiter III. Sonstige Angaben geplante Anzahl der Altenpflegeschüler (Personen) im ersten Geschäftsjahr geplante Anzahl der Gesundheits- und Gesundheits- und Krankenpflegeschüler (Personen) im ersten Geschäftsjahr Pers. Pers. Pflegedienst hat auch Vertrag nach SGB V abgeschlossen oder geplant Hiermit wird bestätigt, dass die prognostizierten Personalkosten im dargestellten Umfang zum...erfolgt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bezüglich des Mindestlohnes eingehalten wird. Ort, Datum Unterschrift Einrichtungsträger

4 Allgemeine Hinweise für das Ausfüllen des Transparenzbogens Definition Arbeitgeber- Brutto Zu den Personalkosten für alle in der Pflege eingesetzten Mitarbeiter zählen Pflegefachkräfte (auch PDL und spdl soweit in der direkten Pflege tätig), Pflegehilfskräfte, Hauswirtschaftskräfte (auch Minijobs), soweit diese in der direkten Pflege arbeiten und Leistungen im Bereich des SGB XI erbringen. Ausgenommen sind Auszubildende, Verwaltungsmitglieder, Geschäftsführer, Zivildienstleistende etc. Das Arbeitgeber-Brutto ergibt sich aus dem vereinbarten Monats-Brutto des Arbeitnehmers zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beteiligungen an den Umlagen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (bei unter 30 Mitarbeitern), zum Mutterschaftsgeld, dem Insolvenzgeld (U1, U2, U3) sowie sonstige Aufwendungen. Diese Bestandteile sind: I. Sozialbeiträge der Arbeitgeber: 1. Lohn- und Gehaltsfortzahlung (inklusive Einmalzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien, Zuschläge für Mehrarbeit, Nacht- oder Sonn- und Feiertagsarbeit) 1. Beiträge zur Sozialversicherung (Jahr 2016) Beiträge zur Sozialversicherung werden jeweils hälftig im Rahmen des Arbeitgeber- Bruttos berechnet. Daher gelten hier folgende prozentualen Werte: Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung: 7,30% Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung: 1,175% Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung: 9,35% Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung: 1,50% 2. Sonstige Umlagen Umlage zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) wird von der Krankenkasse festgelegt und differiert derzeit zwischen 1,00% und 3,90% Umlage zum Mutterschaftsgeld (U2) wird von der Krankenkasse festgelegt und differiert derzeit zwischen 0,30% und 0,79% Insolvenzgeldumlage (U3): 0,12% Der Gesamtbeitrag der Arbeitgeber an den Sozialversicherungen und Umlagen kann daher bis zu 24,135 % für das Kalenderjahr 2016 betragen.

5 3. Sozialbeiträge zur Alters- und Gesundheitsvorsorge Berufsgenossenschaft Ggf. Betriebsrente und vermögenswirksame Leistungen II. III. IV. Kosten für die berufliche Aus- /Weiter- und Fortbildung: Steuern auf die Lohnsumme oder Beschäftigtenzahl: Sonstige Aufwendungen: Geldwerte Vorteile (z.b. private Nutzung Dienstwagen ( 8 Abs. 2 EStG o.ä.) oder Verpflegung)

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