Erläuterungen zur Berechnung des Zuschlagsatzes für Gehaltszusatzkosten Westdeutschland Stand: 1. März 2018
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- Tristan Dressler
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1 Erläuterungen zur Berechnung des Zuschlagsatzes für Gehaltszusatzkosten Westdeutschland Stand: 1. März 018 Zu 1.: Gehälter Diese Position umfasst: Tarifgehälter gemäß tariflich vereinbarter Arbeitszeit übertarifliche Gehaltsanteile Überstunden-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszahlungen Erschwerniszulagen vermögenswirksame Leistungen, soweit die Arbeitnehmer nicht die tarifliche Zusatzrente in Anspruch nehmen Den Berechnungen haben folgende Durchschnittsgehälter zugrunde gelegen: 1. Angestellte Als durchschnittliches Gehalt wird folgender Wert angenommen: 4.47,79 pro Monat 4.47,79 x 1 Monate = ,48 pro Jahr. Poliere Als durchschnittliches Gehalt wird folgender Wert angenommen: 4.543,6 pro Monat 4.543,6 x 1 Monate = 54.53,44 pro Jahr Zu.1.1.7: 13. Monatseinkommen Nach dem Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens i.d.f. vom haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am 30. November des laufenden Kalenderjahres (Stichtag) mindestens 1 Monate ununterbrochen besteht, Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen in Höhe von maximal 55,00 % ihres Tarifgehaltes. Durch freiwillige Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Regelung darf eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Ein Betrag von 780,00 darf jedoch nicht unterschritten werden. 1
2 Zu.1.1.9: Zusätzliches Urlaubsgeld Das zusätzliche Urlaubsgeld für Angestellte und Poliere beträgt für Urlaub, der nach dem 01. Januar 018 entsteht, 4,00. zu.1.: Betriebliche Sozialgehälter Die betrieblichen Sozialgehälter bestehen aus: außertariflichem Weihnachtsgeld übertariflichem Urlaubsgeld Prämien- und Abschlussgratifikationen anderen Bestandteilen, wie Kontoführungsgebühren etc. Es wurde eine Größenordnung von,00 % des Grundgehaltes für Angestellte und 1,00 % für Poliere angenommen. Zu..1.1: Rentenversicherung Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,60 %. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt in Westdeutschland pro Monat. Wir gehen davon aus, dass,50 % der Angestellten oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze liegen. Mit Rücksicht auf die über der Bemessungsgrenze liegenden Gehaltsanteile von ca.,50 % bei den Angestellten und 0,00 % bei Polieren betragen die zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten 18,60 % 97,50 % = 9,07 % für Poliere 18,60 % 100,00 % = 9,30 % Zu..1.: Arbeitslosenversicherung Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit dem ,00 %. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 018 für Westdeutschland 6.500,00 pro Monat. Wir gehen davon aus, dass,50 % der Angestellten oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze liegen. Mit Rücksicht auf die über der Bemessungsgrenze liegenden Gehaltsanteile von ca.,50 % bei den Angestellten und 0,00 % bei Polieren betragen die zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten 3,00 % 97,50 % = 1,46 % für Poliere 3,00 % 100,00 % = 1,50 %
3 Zu..1.3: Krankenversicherung Der bundeseinheitliche Beitragssatz für alle Krankenkassen beträgt auch 018 durchschnittlich 15,70 %. Davon sind von Arbeitgeber und Arbeitnehmer 14,60 % paritätisch zu tragen. Der zusätzliche Beitragssatz beträgt 1,1 % und ist alleine vom Arbeitnehmer zu tragen. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt seit dem ,00 pro Monat. Mit Rücksicht auf die über der Bemessungsgrenze liegenden Gehaltsanteile von ca. 18,00 % bei den Angestellten und ca. 9,00 % bei Polieren betragen die zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten: 14,60 % 8,00 % = 5,99 % 14,60 % 91,00 % = 6,64 % Zu..1.4: Pflegeversicherung Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 018,55 % angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung beträgt im Jahr 018 pro Monat 4.45,00. Mit Rücksicht auf die über der Bemessungsgrenze liegenden Gehaltsanteile von ca. 18,00 % bei Angestellten und 9,00 % bei Polieren gilt für die zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten:,55 % 8,00 % = 1,05 %,55 % 91,00 % = 1,16 % zu..1.5: U-Verfahren Seit dem sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Zahl der Arbeitnehmer in das U- Verfahren (Aufwendungsausgleich für Mutterschaftsleistungen) einbezogen. Die Umlagesätze sind je nach Kassenart unterschiedlich. Angenommen wurde in der Berechnung ein mittlerer Wert über alle Krankenkassen von 0,39 %. Zu..1.6: Unfallversicherung Bei der Berechnung des Beitrages zur Unfallversicherung wurden die Hauptumlage, die Lastenverteilung nach Neurenten sowie die Lastenverteilung nach Arbeitsentgelten berücksichtigt. Zur Gefahrklasse 0,44 zählen ausschließlich Angestellte ohne jegliche Baustellenbesuche. Angestellte mit auch nur gelegentlichen Baustellenbesuchen fallen bereits unter die Gefahrklasse 15,1. 3
4 Zu..1.7: Insolvenzgeldumlage 018 beträgt die Insolvenzgeldumlage 0,06 pro 100 Lohnsumme abgesenkt. Zu..1.8: Schwerbehindertenausgleich Bei dem geltenden Pflichtsatz für eine Schwerbehindertenbesetzung von 5,00 % der Arbeitsplätze richtet sich die entrichtende Ausgleichsabgabe nach dem Erfüllungsgrad und beträgt zwischen 15,00 und 30,00. Hier wurde ein Wert von 15,00 angesetzt. Dies entspricht einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von 3,00 % bis weniger als 5,00 %. 5 Plätze 15,00 pro Mann 1 Monate 100 % 100,00 Mann Jahresgehalt pro Mann - Jahr = 0,14 % 5 Plätze 15,00 pro Mann 1 Monate 100 % 100,00 Mann Jahresgehalt pro Mann - Jahr = 0,14 % Zu..1.9: Arbeitsschutz und -sicherheit Unter Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind die durch das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie die Verordnung über besondere Arbeitsschutzanforderungen im Winter und die Unfallverhütungsvorschriften verursachten Belastungen zusammengefasst. Bei einer geschätzten Größenordnung von 130,00 für Angestellte und 50,00 für Poliere lautet die Berechnung: 130,00 pro Jahr 100 % = 0,4 % Jahresgehalt pro Mann - Jahr 50,00 pro Jahr 100 % Jahresgehalt pro Mann - Jahr = 0,46 % Zu..1.10: Arbeitsmedizinisch Sicherheitstechnischer Dienst (ASD) Der Abfindungsbeitragsfuß für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern beträgt in der Betreuungsgruppe I (u.a. auch Hochbaubetriebe) 0,440 % Zu...1: Zusatzversorgung Der an die Zusatzversorgungskasse zu leistende Beitrag beträgt in Westdeutschland gem. VTV 19 pro Monat 79,50. 79,50 pro Monat 100 % 4.47,79 pro Monat = 1,78 % 4
5 79,50 pro Monat 100 % 4.543,6 pro Monat = 1,75 % Zu...: Tarifliche Zusatzrente Bei der Berechnung gehen wir davon aus, dass 10,00 % der Arbeitnehmer von dem Anspruch auf die tarifliche Zusatzrente Gebrauch machen. Gemäß 1 TV TZR hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen Betrag von 30,68 pro Kalendermonat. Zu...3: Sterbegeld Für das Sterbegeld gemäß 6 RTV wird ein prozentualer Anteil von 0,01 % veranschlagt. Zu..3: Betriebliche Sozialkosten Zu den betrieblichen Sozialkosten zählen: Alters- und Zukunftssicherung einschließlich Insolvenzsicherung Jubiläums- und Treuegeld Beihilfen bei Heirat, Geburt, Todesfall, Krankheit etc. Zuschüsse für Aus- und Fortbildung Zuschüsse zu Betriebsversammlungen und -festen Zuschüsse zum Mittagessen Für diese Sozialleistungen wurden,50 % veranschlagt. Zu.3.: gehaltsbezogene Kosten Die gehaltsbezogenen Kosten wie Haftpflichtversicherung und Beiträge zu Berufsverbänden werden üblicherweise in den allgemeinen Geschäftskosten erfasst und nicht als Teil der Gehaltskosten. In den Berechnungen werden diese Kosten nicht berücksichtigt. 5
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