Wie flexibel ist die Flexi-Rente. und welche arbeitsrechtlichen Gestaltungsspielräume gibt es

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1 Wie flexibel ist die Flexi-Rente und welche arbeitsrechtlichen Gestaltungsspielräume gibt es

2 Flexirentengesetz Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation (Flexirentengesetz) wurde am vom Bundestag beschlossen und am vom Bundesrat verabschiedet.

3 Ziele: Übergang in den Ruhestand flexibler machen Weiterbeschäftigung über den Rentenbeginn hinaus attraktiver gestalten

4 Arbeitsrechtliche Prüfung: Ende Arbeitsverhältnis mit Erreichen des Renteneintrittsalters 1. tarifvertragliche Regelung 2. arbeitsvertragliche Regelung Wenn (-): Wahl der Flexi -Rente möglich

5 Bisher: Altersvollrentenbezieher, die neben der Rente eine mehr als geringfügige Beschäftigung ausüben sind unabhängig vom Erreichen der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei nur RV-Arbeitgeberanteil, nicht rentensteigernd bezahlen keinen Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung

6 Neu: Wegfall des AG-Anteils zur Arbeitslosenversicherung ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (befristet bis zum ) Bonus um ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen

7 Neu: Rentenversicherungsfreiheit für beschäftigte Altersvollrentner erst nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird ( 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB VI-E) Arbeitgeberanteil, der sich nicht rentensteigernd auswirkt, ist weiterhin zu zahlen

8 Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit: Beschäftigte Altersvollrentner können ab nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Erklärung gegenüber ihrem Arbeitgeber auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten ( 5 Abs. 4 Satz 2 SGB VI-E). Rentensteigerung durch eigene und Arbeitgeberbeiträge

9 Folgen durch Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit: Verzicht gilt nur mit Wirkung für die Zukunft Unwiderruflich für die Dauer der Beschäftigung Die in einem Kalenderjahr aus den Pflichtbeiträgen erworbenen zusätzlichen Rentenanwartschaften werden zum 1. Juli des Folgejahres in einer Rentenneuberechnung rentensteigernd berücksichtigt

10 Formale Voraussetzung bei Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit: Die Erklärung des Verzichts durch den Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen (Nachweis für Betriebsprüfung).

11 Hinweis: Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit kann nur für die Zukunft erklärt werden gilt ab dem Folgetag der Abgabe beim Arbeitgeber Arbeitnehmer sollte den Verzicht mit Ablauf des Monatsende erklären. Damit beginnt die Rentenversicherungspflicht erneut ab dem 1. des Folgemonats.

12 Bestandsschutz: Arbeitnehmer, die am aufgrund des Bezugs einer Altersvollrente RVfrei waren, bleiben in dieser Beschäftigung rentenversicherungsfrei (Bestandsschutzregelung) Sie können aber gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten Der Verzicht kann nur für die Zukunft erklärt werden und ist für die gesamte Dauer der Beschäftigung bindend ( 230 Abs. 9 Satz 2 SGB VI-E) Die Verzichtserklärung verliert auch mit Ablauf des Monats, in dem der Bezieher einer Altersvollrente die Regelaltersgrenze erreicht, nicht ihre Wirkung

13 Minijob Arbeitnehmer im Minijob sind rentenversicherungspflichtig Altersvollrentner waren bisher davon ausgenommen (Differenz zwischen Regelsatz frei und RV-Pauschalbeitrag)

14 Minijob Rentner mit Minijob können ebenfalls auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten Ein Verzicht auf die RV-Freiheit ist nicht möglich, wenn der Arbeitnehmer im Vorfeld bereits die Befreiung von der RV- Pflicht beantragt hat Minijob neben Altersvollrente bereits in 2016 Es gilt auch hier der Bestandsschutz RV-frei auch vor der Regelaltersgrenze.

15 Wechsel von Normaljob zu Minijob: Veränderung nur bei Besteuerungsgrundlage Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis insbesondere bezüglich Urlaub, Krankheit, Feiertage etc. Bestandsschutz bezüglich erworbener Ansprüche z.b. Betriebszugehörigkeit / Kündigungsfristen keine einseitige Gehaltsreduzierung durch Arbeitgeber (Phantomlohnproblematik)

16 Beispiel Abrechnung (vor Rente): Gesamtbrutto 170 h x 15 = 2.550,00 Lohnsteuer (IV / 0,0 / KiSt) 318,75 Solidaritätszuschlag 17,53 Kirchensteuer 28,68 364,96 AN-Beitrag Krankenversicherung 186,15 AN-Beitrag Pflegeversicherung 38,89 AN-Beitrag Rentenversicherung 237,15 AN-Beitrag Arbeitslosenversicherung 38,25 500,44 865,40 =Nettoverdienst 1.684,60 Gesamtkosten (vereinfacht) 2.550, ,44 = 3.050,44 = ca. 120% ohne sonstige Aufwendungen z.b. Umlage und Berufsgenossenschaft

17 mit Eintritt in die Rente: RV-frei Flexi Diff. Bruttolohn 2.550, ,00 Lohnsteuer 387,95 331,94-51,01 AN-Beitrag KV (Ermäßigung als Rentner) kein Krankengeld (Beitrag vorher 186,15 ) 178,50 178,50 - AN-Beitrag PV 38,89 38,89 - AN-Beitrag Rentenversicherung - 237,15 237,15 AN-Beitrag AV Zwischensumme gesetzliche Abzüge 605,34 786,48 181,14 =Nettoverdienst 1.944, ,53 181,14 Nettoverdienst vor Eintritt in die Rente 1.684, ,60 : 170 h = 9,91 /h

18 normaler Rentner Arbeitnehmer + Arbeitgeber = Gesamtkosten Bruttolohn 2.550, ,00 Lohnsteuer 387, Beitrag KV (Ermäßigung als Rentner) 178,50 186,15 Beitrag PV 38,89 38,89 Beitrag RV - 237,15 Beitrag AV, kein Arbeitgeber-Anteil (von ) 605, Zwischensumme gesetzliche Abzüge ohne Insolvenzumlage, U1+ U2, Berufsgenossenschaft =Nettoverdienst 1.944,66 462,19 462,19 Gesamtkosten 3.012,19 Gesamtkosten (vorher 3.050,44 - AV 38,25 ) = 3.012,19

19 Minijober Arbeitnehmer + Arbeitgeber = Gesamtkosten Bruttolohn 15,- /h x 30 h = 450,00 450,00 Lohnsteuer (pauschal 2 %) - 9,00 - Beitrag KV (13 %) - 58,50 - Beitrag PV (0%) Beitrag RV (auch Flexi möglich) 18,6% - 15% = 3,6% 16,20 67,50 - Beitrag AV Zwischensumme gesetzliche Abzüge 433,80 135,00 135,00 Beachten: Nachweise Mindestlohngesetz Urlaub, Krankheit, Feiertage etc. (130% statt ca. 120 %) 585,00

20 Vorteile: für Arbeitnehmer durch Flexi -Rente: Rentensteigerung von Arbeitnehmer + Arbeitgeber Anteile jeweils zum 1. Juli des Folgejahres Für Arbeitgeber durch Flexi -Rente: keine Mehrbelastung

21 Ihre Fragen

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