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- Monika Beltz
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4 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Mai Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt ein. E-Book-Update-Service: Gerne teilen wir Ihnen mit, sobald eine aktualisierte Ausgabe Ihres E-Books zur Verfügung steht. Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Melden Sie sich gleich an! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA- Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel. 0941/ Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:
5 Schnellübersicht Seite Aktuelle Spielregeln für Minijobber 7 Abkürzungen 8 Was jeder wissen sollte 9 Klarheit im Versicherungsrecht 27 Klarheit im Beitragsrecht 77 Minijobs in Privathaushalten 93 Der Midijob: die Gleitzone 105 Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen 117 im Ausgleichsverfahren Steuerrechtliche Besonderheiten 125 Alles auf einen Blick 133 Stichwortverzeichnis 137 I II III IV V VI VII VIII IX X
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7 Aktuelle Spielregeln für Minijobber I Seit sind die Spielregeln für Minijobs immer wieder verändert worden. Zum traten Neuerungen für die Minijobs in Kraft, die Sie kennen müssen, damit auch Ihre Kasse stimmt. Insbesondere wurde der Betrag für Minijobber von bisher 400 EUR auf 450 EUR erhöht. Treffen Sie schnelle und rechtssichere Entscheidungen auf dem Arbeitsmarkt. Nur so können Sie dauerhaft von den Regelungen profitieren. Die Anzahl der Minijobs hat immer mehr zugenommen. Mittlerweile sind es rund 8 Millionen Minijobs. Allein in Privathaushalten waren Mitte 2012 gut Minijobber angemeldet. Was es für Sie als Arbeitnehmer bedeutet Entscheidend ist, was unter dem Strich übrig bleibt. Wichtig sind die Rechte, die Ihnen das Arbeitsrecht zubilligt. Urlaubsansprüche und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall müssen die Chefs auch einem Minijobber zahlen. Vorteilhaft ist insbesondere die sogenannte Gleitzone bis 850 EUR, wenn Sie mehr als 450 EUR verdienen. Sie können die Vorteile auch neben einem Hauptberuf realisieren. Was es für Sie als Arbeitgeber bedeutet Als Arbeitgeber haben Sie gegenüber Ihren Arbeitnehmern Aufklärungspflichten. Ferner gibt es eine Minijob-Zentrale, bei der Sie Ihre Meldungen abgeben müssen. Dieses Buch zeigt Ihnen, wie Sie den Überblick behalten. Seit gelten verschärfte Bedingungen hinsichtlich der Prüfung, ob Ihr Arbeitnehmer keine weiteren Minijobs ausübt. Lernen Sie die aktuellen Spielregeln sei es als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber; Sie werden erkennen, wo die Chancen liegen, wie Sie Risiken vermeiden und welche Gestaltungen möglich sind. Irmelind R. Koch 7
8 I Abkürzungen AAG EStG Kug SGB I SGB II SGB III SGB IV SGB VI WAG Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen Einkommensteuergesetz Kurzarbeitergeld Sozialgesetzbuch Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften des Sozialgesetzbuches) Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Sozialgesetzbuch Drittes Buch (Arbeitsförderung) Sozialgesetzbuch Viertes Buch (Allgemeine Vorschriften für die Sozialversicherung) Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (Gesetzliche Rentenversicherung) Winterausfallgeld 8
9 Was jeder wissen sollte Kurz und bündig: Aktuelle Regelungen Geringfügige Beschäftigungen die sogenannten Minijobs. 14 Mit der Zusammenrechnung richtig kalkulieren Pflichten des Arbeitgebers Flexible Arbeitszeitregelungen II
10 Kurz und bündig: Aktuelle Regelungen II Der Eindruck ist richtig: Die Minijobs sind in den letzten Jahren immer wieder neu geregelt worden. Seit gelten die von der Hartz-Kommission entwickelten Konzepte. Auf den ersten Blick sehen die Regelungen alles andere als einfach aus. Stellen Sie sich auf die Regelungen ein, damit Sie alle Vorteile nutzen können. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber bei den Minijobs die Zeche zahlen. Allerdings wollen das nicht alle Arbeitgeber wahrhaben und schieben die Last der Pauschalbeiträge allein den Arbeitnehmern zu. Das ist allerdings nicht zulässig. Teilweise gehen Arbeitgeber davon aus, es könne arbeitsrechtlich völlig frei zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden, wer die Lasten zahlt. Das ist jedoch unzutreffend. Wälzt der Arbeitgeber die zu zahlenden Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung auf den Arbeitnehmer ab, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einer Geldbuße geahndet werden! Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer der Abwälzung der Pauschalbeiträge zugestimmt hat. Solche Vereinbarungen verstoßen gegen geltendes Recht und sind deshalb nichtig. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf 32 SGB I hin. Auf einen Blick K Eine geringfügige Beschäftigung können Sie bis zu einer Entgeltgrenze von einheitlich 450 EUR ausüben. K Als Arbeitnehmer können Sie neben einer Hauptbeschäftigung auch einen Minijob haben. Der Minijob wird nicht durch Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung sozialversicherungspflichtig. K Auch beim Minijob können Sie flexible Arbeitszeiten vereinbaren. K Als Arbeitgeber zahlen Sie insbesondere 30 % pauschale Abgaben. Davon entfallen 15 % auf die gesetzliche Rentenversicherung, 13 % auf die gesetzliche Krankenversicherung und 2 % auf Steuern. 10
11 Aktuelle Regelungen K K K K Als Arbeitgeber im privaten Haushalt zahlen Sie im Wesentlichen nur 12 %. Davon entfallen je 5 % auf die gesetzliche Rentenversicherung und gesetzliche Krankenversicherung sowie 2 % auf Steuern. Bei den sogenannten kurzfristigen Beschäftigungen ist das Kalenderjahr maßgebend. Auf das Beschäftigungsjahr kommt es somit nicht an. Es gibt eine zentrale Meldestelle. Diese Aufgabe hat die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Für Einkommen zwischen 450,01 EUR und 850 EUR gilt die sogenannte Gleitzone. Dabei haben Sie als Arbeitnehmer ebenfalls Beiträge zu leisten. Sie steigen linear auf den hälftigen Arbeitnehmerbeitrag an. Gleichzeitig haben Arbeitnehmer ab einem Entgelt von 450,01 EUR volle Leistungsansprüche in der Sozialversicherung. Hinweis: Vor dem war die Gleitzone für ein Einkommen zwischen 400,01 EUR und 800 EUR vorgesehen. II Praxis-Tipp: Wenn Sie als Arbeitnehmer versicherungsfrei sind, weil Sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben, bedeutet das noch lange nicht, dass in diesen Fällen auch tatsächlich niemand etwas zu zahlen hat. Die Versicherungsfreiheit bezieht sich auf den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss dennoch im Allgemeinen Pauschalbeiträge zur Renten- oder Krankenversicherung zahlen. Beurteilen Sie deshalb stets alle Auswirkungen entweder aus der Sicht des Arbeitnehmers oder aus der Sicht des Arbeitgebers. Wichtige Neuregelungen ab 2013 Zum ergeben sich bei den Minijobs einige erhebliche Änderungen. Die wichtigste Änderung ist die Anhebung der Entgeltgrenze von bisher 400 EUR auf nunmehr 450 EUR. 11
12 Was jeder wissen sollte II Ebenso bedeutsam ist es, dass die Minijobs künftig grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind. Minijobs waren vor dem in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Diese Änderung verursacht einige Übergangsregelungen. Dennoch können Sie als Arbeitnehmer weiterhin selbst entscheiden, ob Sie Beiträge zur Rentenversicherung zahlen wollen. Denn vor dem konnten Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten, um ihre Rente aufzubessern. Und heute können Sie auf die Rentenversicherungspflicht verzichten, wenn Sie lieber mehr Bares in der Tasche haben wollen. Im Wesentlichen ergeben sich zum folgende Neuregelungen: K Die Arbeitsentgeltgrenze für Minijobs wird vom von bisher 400 EUR auf 450 EUR angehoben. K Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wenn die Beschäftigung nach dem aufgenommen wurde. Allerdings hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu beantragen. K Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen eventuellen Antrag seines Arbeitnehmers auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. K Sofern ein alter Minijob, der bereits vor dem aufgenommen wurde, die alte Entgeltgrenze von 400 EUR auch im Jahr 2013 nicht überschreitet, gelten die alten Regelungen weiter. Das bedeutet, der alte Minijob ist weiterhin grundsätzlich rentenversicherungsfrei, wobei der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten. K Sofern Sie als Arbeitnehmer bei einem alten Minijob auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben, bleibt es auch 2013 dabei. Sie haben im Übrigen in diesen Fällen auch keine Möglichkeit, in 2013 oder 2014 wieder die Rentenversicherungsfreiheit zu beantragen. Mit diesem Minijob bleiben Sie rentenversicherungspflichtig. K Die Grundlage für die Bemessung des Mindestbeitrags in der Rentenversicherung wird von bisher 155 EUR auf 175 EUR im 12
13 K Aktuelle Regelungen Monat angehoben. Damit gilt eine neue Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. In der Gleitzone gilt ein Bestandsschutz. Hier spricht man vom sogenannten Midijobs. Bisher schon waren Midijobber mit einem Arbeitsentgelt von 400,01 EUR bis 450 EUR zwar sozialversicherungspflichtig. Allerdings konnten Sie als Arbeitnehmer in dieser Gleitzone von einer günstigeren Beitragsverteilung profitieren. Die Midijobs bleiben über den hinaus bis zum sozialversicherungspflichtig. Allerdings können Sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung befreien lassen. Die Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung ergibt sich dabei kraft Gesetzes, wenn eine Familienversicherung besteht. Die Möglichkeit einer Befreiung in der Rentenversicherung ergibt sich dagegen erst ab dem Das bedeutet: Die bisherige Gleitzonenformel zur Berechnung der Beiträge bis bleibt für die bestandsgeschützten Midijobs bestehen. II Hinweis: Sofern das Arbeitsentgelt bei einem alten Minijob vor dem die alten Grenzen überschreitet, entfallen die Bestandsschutzregelungen bereits vorher. Folge: Der Minijob unterliegt grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Allerdings haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen. Praxis-Tipp: Obwohl die Regelungen zu den Minijobs dem Arbeitsmarkt entgegenkommen wollen, erscheinen einige Regelungen dennoch kompliziert. Dieser Ratgeber soll Ihnen helfen, die wesentlichen Grundsätze bei den Minijobs zu verstehen und anzuwenden. In Zweifelsfällen sollten Sie jedoch auch die Geringfügigkeitsrichtlinien vom einsehen, die von den Spitzenverbänden der Sozialversicherung herausgegeben worden sind. 13
14 Was jeder wissen sollte Geringfügige Beschäftigungen die sogenannten Minijobs II Das Sozialgesetzbuch unterscheidet zwei verschiedene geringfügige Beschäftigungen oder kurz Minijobs : K Geringfügig entlohnter Minijob: Das ist eine geringfügige Beschäftigung, für die im Monat ein Entgelt bis zu 450 EUR gezahlt wird. Hierzu zählt auch ein geringfügig entlohnter Minijob im Privathaushalt mit einem monatlichen Entgelt bis zu 450 EUR. Es spielt keine Rolle, ob das Beschäftigungsverhältnis befristet oder auf Dauer angelegt ist. Eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit besteht nicht. K Kurzfristiger Minijob: Dazu zählen insbesondere Saisonbeschäftigungen von längstens zwei Monaten im Kalenderjahr. Wird weniger als fünf Arbeitstage in der Woche gearbeitet, muss die Beschäftigung auf höchstens 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sein. Praxis-Tipp: Für Sie als Arbeitnehmer sind alle Minijobs sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich Pauschalbeiträge an die Renten- und Krankenversicherung zahlen und eine Pauschsteuer abführen. Bei den geringfügig entlohnten Minijobs zahlt der Arbeitgeber insgesamt 30 %. Bei den Minijobs im Privathaushalt zahlt er nur 12 %. Bei den kurzfristigen Minijobs zahlt der Arbeitgeber nichts. Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR Es kommt entscheidend auf den regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst an, wenn Sie die Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR einhalten wollen. Zu diesem regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst gehören aber auch solche einmalige Ein- 14
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