Seite Aktuelle Spielregeln für Mini-Jobber 7 Abkürzungen 9. Was jeder wissen sollte 11. Klarheit im Versicherungsrecht 29

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seite Aktuelle Spielregeln für Mini-Jobber 7 Abkürzungen 9. Was jeder wissen sollte 11. Klarheit im Versicherungsrecht 29"

Transkript

1

2 Schnellübersicht Seite Aktuelle Spielregeln für Mini-Jobber 7 Abkürzungen 9 Was jeder wissen sollte 11 larheit im Versicherungsrecht 29 larheit im Beitragsrecht 69 Mini-Jobs in Privathaushalten 85 Der Midi-Job: die Gleitzone 95 Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen 101 im Ausgleichsverfahren Steuerrechtliche Besonderheiten 109 Alles auf einen Blick 117 Stichwortverzeichnis 119 I I IV V VI V VI IX X I

3 Was jeder wissen sollte urz und bündig: Aktuelle Regelungen Geringfügige Beschäftigungen die sogenannten Mini-Jobs 13 Mit der Zusammenrechnung richtig kalkulieren Pflichten des Arbeitgebers Neu ab 2009: Flexible Arbeitszeitregelungen... 25

4 Was jeder wissen sollte urz und bündig: Aktuelle Regelungen Der Eindruck ist richtig: Die Mini-Jobs sind in den letzten Jahren immer wieder neu geregelt worden. Seit gelten die von der Hartz-ommission entwickelten onzepte. Auf den ersten Blick setzen die Regelungen alles andere als einfach aus. Stellen Sie sich auf die Regelungen ein, damit Sie alle Vorteile nutzen können. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber bei den Mini-Jobs die Zeche zahlen. Allerdings wollen das nicht alle Arbeitgeber wahrhaben und schieben die Last der Pauschalbeiträge allein den Arbeitnehmern zu. Das ist allerdings nicht zulässig. Teilweise gehen Arbeitgeber davon aus, es könne arbeitsrechtlich völlig frei zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden, wer die Lasten zahlt. Das ist jedoch unzutreffend. Wälzt der Arbeitgeber die zu zahlenden Pauschalbeiträge zur ranken- und Rentenversicherung auf den Arbeitnehmer ab, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einer Geldbuße bis zu EUR geahndet werden! Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer der Abwälzung der Pauschalbeiträge zugestimmt hat. Solche Vereinbarungen verstoßen gegen geltendes Recht und sind deshalb nichtig. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber auf 32 SGB I hin. Auf einen Blick Eine geringfügige Beschäftigung können Sie bis zu einer Entgeltgrenze von einheitlich 400 EUR ausüben. Als Arbeitnehmer können Sie neben einer Hauptbeschäftigung auch einen Mini-Job haben. Der Mini-Job wird nicht durch Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung sozialversicherungspflichtig. Neu ab : Auch beim Mini-Job können Sie flexible Arbeitszeiten vereinbaren. Das war bisher nicht möglich. Als Arbeitgeber zahlen Sie insgesamt 30 % pauschale Abgaben. Davon entfallen 15 % auf die gesetzliche Rentenversicherung, 13 % auf die gesetzliche rankenversicherung und 2 % auf Steuern. 12

5 Geringfügige Beschäftigungen die sogenannten Mini-Jobs Als Arbeitgeber im privaten Haushalt zahlen Sie insgesamt nur 12 %. Davon entfallen je 5 % auf die gesetzliche Rentenversicherung und gesetzliche rankenversicherung sowie 2 % auf Steuern. Bereits seit dem ist bei den sogenannten kurzfristigen Beschäftigungen das alenderjahr maßgebend. Auf das Beschäftigungsjahr kommt es somit nicht mehr an. Es gibt eine zentrale Meldestelle. Diese Aufgabe hat die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung nappschaft-bahn-see. Für Einkommen zwischen 400,01 EUR und 800 EUR gilt die sogenannte Gleitzone. Dabei haben Sie als Arbeitnehmer ebenfalls Beiträge zu leisten. Sie steigen linear auf den hälftigen Arbeitnehmerbeitrag an. Gleichzeitig haben Sie ab einem Entgelt von 400,01 EUR volle Leistungsansprüche in der Sozialversicherung. Praxis-Tipp: Wenn Sie als Arbeitnehmer versicherungsfrei sind, weil Sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben, bedeutet das noch lange nicht, dass in diesen Fällen auch tatsächlich niemand etwas zu zahlen hat. Die Versicherungsfreiheit bezieht sich auf den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss dennoch im Allgemeinen Pauschalbeiträge zur Renten- oder rankenversicherung zahlen. Beurteilen Sie deshalb stets alle Auswirkungen entweder aus der Sicht des Arbeitnehmers oder aus der Sicht des Arbeitgebers. Geringfügige Beschäftigungen die sogenannten Mini-Jobs Das Sozialgesetzbuch unterscheidet zwei verschiedene geringfügige Beschäftigungen oder kurz Mini-Jobs : 13

6 Was jeder wissen sollte Geringfügig entlohnter Mini-Job: Das ist eine geringfügige Beschäftigung, für die im Monat ein Entgelt bis zu 400 EUR gezahlt wird. Hierzu gehört auch ein geringfügig entlohnter Mini-Job im Privathaushalt mit einem monatlichen Entgelt bis zu 400 EUR. Es spielt keine Rolle, ob das Beschäftigungsverhältnis befristet oder auf Dauer angelegt ist. Eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit besteht nicht. urzfristiger Mini-Job: Dazu zählen insbesondere Saisonbeschäftigungen von längstens zwei Monaten im alenderjahr. Wird weniger als fünf Arbeitstage in der Woche gearbeitet, muss die Beschäftigung auf höchstens 50 Arbeitstage im alenderjahr begrenzt sein. Praxis-Tipp: Für Sie als Arbeitnehmer sind alle Mini-Jobs sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich Pauschalbeiträge an die Renten- und rankenversicherung zahlen und eine Pauschsteuer abführen. Bei den geringfügig entlohnten Mini-Jobs zahlt der Arbeitgeber 30 %. Bei den Mini-Jobs im Privathaushalt zahlt er nur 12 %. Bei den kurzfristigen Mini- Jobs zahlt der Arbeitgeber nichts. Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR Es kommt entscheidend auf den regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst an, wenn Sie die Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR einhalten wollen. Zu diesem regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst gehören aber auch solche einmalige Einnahmen, die Ihnen mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich ausgezahlt werden. Deshalb erhöht sich Ihr monatliches Arbeitsentgelt beispielsweise um das Urlaubsgeld das Weihnachtsgeld 14

7 Geringfügige Beschäftigungen die sogenannten Mini-Jobs Praxis-Tipp: Eine Jubiläumszuwendung brauchen Sie bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht einzubeziehen. Grund: Es handelt sich nicht um eine jährlich wiederkehrende Zahlung. Nur sofern Sie als Arbeitnehmer schriftlich auf die Zahlung einer einmaligen Einnahme verzichtet haben, braucht dieser Betrag bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht hinzugerechnet zu werden. Allerdings ist es arbeitsrechtlich fraglich, ob ein derartiger Verzicht überhaupt zulässig ist. Wichtig: Die 400-EUR-Grenze gilt sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern. So rechnen Sie, wenn der Mini-Job im Laufe eines Monats beginnt Falls Sie Ihren Mini-Job im Laufe eines alendermonats aufnehmen, gilt nicht die volle 400-Euro-Grenze. Sie können nur von einem anteiligen Betrag ausgehen. Berechnen Sie den anteiligen Betrag nach dieser Formel: 400 EUR alendertage 30 = anteiliger Monatswert Rechnen Sie steuerfreie Aufwandsentschädigungen heraus Steuerfreie Aufwandsentschädigungen werden bis zu einem Betrag von 2100 EUR im alenderjahr nicht dem regelmäßigen Arbeitsentgelt hinzugerechnet. Das entspricht einem monatlichen Betrag von 175 EUR. Ist die Aufwandsentschädigung höher, fallen sofern nicht Versicherungspflicht eintritt die üblichen Pauschalabgaben an. 15

8 Was jeder wissen sollte Steuerfreie Aufwandsentschädigungen kommen beispielsweise in Betracht für: nebenberufliche künstlerische Tätigkeit nebenberufliche Tätigkeit als Ausbilder nebenberufliche Tätigkeit als Betreuer nebenberufliche Tätigkeit als Erzieher nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter in Sportvereinen Pflege alter Menschen Pflege behinderter Menschen Pflege kranker Menschen Der steuerfreie Jahresbetrag von 2100 EUR kann zeitanteilig angesetzt werden (z. B. monatlich mit 175 EUR) oder im ganzen Block (z. B. jeweils zum Jahresbeginn oder zu Beginn der Beschäftigung). Beispiel: Eine Hausfrau ist über ihren Mann familienversichert. Sie arbeitet nebenberuflich als Lehrerin. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 570 EUR. Von dem Arbeitsentgelt wird ein Betrag von 175 EUR als Aufwandsentschädigung abgezogen. Die Hausfrau ist mit ihrer nebenberuflichen Lehrtätigkeit versicherungsfrei, weil das monatliche Arbeitsentgelt 400 EUR nicht übersteigt. Grund: Die steuerfreie Aufwandsentschädigung darf auch bei der Ermittlung der 400-Euro- Grenze abgezogen werden. Der Arbeitgeber muss den Pauschalbeitrag zur ranken- und Rentenversicherung zahlen. Vom bis betrug der durchschnittliche Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 41,9 % (rankenversicherung 14,2 %, Pflegeversicherung 1,7 %, Rentenversicherung 19,5 %, Arbeitslosenversicherung 6,5 %) und der Faktor F dementsprechend 0,5967. Aufgrund der Erhöhung der Pauschalbeitragssätze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen erhöht sich der Faktor F in der Zeit vom bis zum auf 0,

9 Alles auf einen Blick Pauschale Abgaben bei Mini-Jobs IX

10 Stichwortverzeichnis Abgaben, pauschale 12 Arbeitgeberanteil 45 Arbeitnehmeranteil 45 Arbeitsbedingungen 23 Arbeitsentgelt 22 Arbeitsentgelt, schwankendes 47 Arbeitsleistung 23 Arbeitslosengeld 59 Arbeitslosenversicherung 30, 36, 44, 59 Arbeitsstätte 23 Arbeitsunfähigkeit 22 Arbeitszeit 23 Arbeitszeit flexible 25 wöchentliche 31 Aufwandsentschädigung, steuerfreie 15 Ausbilder 16 Auszubildender 31 Beamtenbeschäftigung 35 Beamter 38 Beschäftigung geringfügige 13, 28, 30 kurzfristige 13, 48, 67 Beschäftigungsjahr 13 Betreuer 16 Berufsmäßigkeit 55 Betriebsvereinbarung 24 Dauerarbeitsverhältnis 51 Dienstvereinbarung 23 Elternzeit 42 Entgeltgrenze 12, 21 Erholungsurlaub 23 Erzieher 16 Gehaltserhöhung 65 Gehaltserhöhung, rückwirkende 66 Geringfügigkeitsgrenze 14 Geringfügigkeitsrichtlinie 20 Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen 23 Gleitzone 13, 22 Hartz-ommission 12 Hauptbeschäftigung 12, 34, 36 Hausfrau 16, 55 Haushaltsscheckverfahren 87 Immatrikulationsbescheinigung 68 Insolvenzgeldumlage 106 Jahresarbeitsentgeltgrenze 35, 42 Jahreswechsel 62 Jubiläumszuwendung 15 ündigungsfrist 23 alenderjahr 14, 60 alendermonat 15 X 119

11 X Stichwortverzeichnis rankenversicherung 30, 33, 34, 35 rankenversicherung, gesetzliche 12, 13 rankenversicherungspflicht 43 rankheitsvertretung 49 urzarbeit 32 Lehrer 16 Lohnerhöhung 66 Lohnunterlagen 45 Meldestelle, zentrale 13 Meldungen 82 Mindesturlaub 22 Mini-Job 13 geringfügig entlohnter 14 kurzfristiger 14, 33 mehrere 32, 35, 38 Minijob-Zentrale 13, 21, 46, 106, 113 Nachweisgesetz 24 Nachweispflicht 23, 24 Nachtdienst 52 Nebenbeschäftigung 38 Pauschalbeitrag 12, 22, 36 Pauschalsteuer 48 Pauschsteuer 20, 113 Pflege alter Menschen 16 Pflegeversicherung 30, 34 Pflichten, arbeitsrechtliche 22 Praktikant 31, 67 Praktikum 68 Rahmenarbeitsvertrag 52 Rehabilitation 45 Rentenversicherung 20, 30, 33, 45 Rentenversicherung, gesetzliche 13, 24 Rentner 55, 57 Saisonarbeiter 46 Saisonbeschäftigte 49 Saisonbeschäftigungen 14 Schüler 55, 67 Sozial-versicherung 18, 21, 31, 48 Sozialversicherungsbeiträge 48 Steuern 12 Student 55, 67 Tätigkeit, künstlerische 16 Tarifvertrag 23, 66 Teilarbeitslosengeld 59 Urlaubsgeld 14 Urlaubsvertretung 47, 49, 60, 65 Versicherungsfreiheit 24, 30, 43, 45 Versicherungspflicht 27, 34 Verzicht auf die Versicherungsfreiheit 45 Verzichtserklärung 45, 46 Vorruhestandsgeld 42 Wehrpflichtiger 42 Weihnachtsgeld 14, 47 Zulage 23 Zusammenrechnung 21, 35,

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Mai 2013. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Abkürzungen... 6 Neue Spielregeln für Mini-Jobber... 7 1 Was jeder wissen sollte...

Mehr

TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11

TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11 IN HÄLT TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11 I. GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGUNG 11 1. Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts 12 a. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Mehr

Hartz in der Praxis. Geringfügige Beschäftigung und mehr

Hartz in der Praxis. Geringfügige Beschäftigung und mehr 613 4 0 733 Hartz in der Praxis Geringfügige Beschäftigung und mehr Mini-Jobs Gleitzone Ich-AG und Uberbrückungsgeld Scheinselbstständigkeit Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht Die Reihe BDAktuell

Mehr

Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug. - Das Mindestlohngesetz im Detail / FAQ s zum Mindestlohn (BMAS)

Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug. - Das Mindestlohngesetz im Detail / FAQ s zum Mindestlohn (BMAS) Inhaltsverzeichnis 1. Präsentation Minijobs, Gleitzonenregelung und Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug 2. Anlagen - Geringfügigkeitsrichtlinie vom 12.11.2014 - Befreiungsantrag Rentenversicherungspflicht

Mehr

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, ID: 428 2003-03-20: für alle Arbeitgeber/Arbeitnehmer Neue Regeln für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, wenn das Arbeitsentgelt

Mehr

Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten

Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten Durch das Zweite Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 ( Hartz II ) ist die seit vier Jahren geltende

Mehr

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) Bundesrecht Titel: Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen

Mehr

Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht

Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Überschreiten der Entgeltgrenze in einer geringfügigen Beschäftigung Das Arbeitsentgelt in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung überschreitet

Mehr

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Minijobs nach Hartz II Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Schaffung

Mehr

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Aushilfslohn - Geringfügige Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige (Tz. 3) 1. Dauerhaft geringfügig

Mehr

Vorwort 13. Einleitung Die neuen Regelungen im Überblick Geringfügig entlohnte Beschäftigung 23

Vorwort 13. Einleitung Die neuen Regelungen im Überblick Geringfügig entlohnte Beschäftigung 23 Vorwort 13 Einleitung 15 1 Die neuen Regelungen im Überblick 19 1.1 Anhebung der Entgeltgrenzen 19 1.2 Versicherungspflicht in der Rentenversicherung 19 1.3 Gleitzonenformel und Übergangsbestimmungen 20

Mehr

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs)

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) SECURVITA INFORMIERT 01.01.2016 Infoblatt: A009 Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt führte besondere Regelungen für eine geringfügig

Mehr

Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte Anwender-Dokumentation Stand: 23.06.2011 Telefon Hotline Personalwesen 04261/855 504 Rechnungswesen 04261/855 505 Branchen-Service 04261/855 502 Mobilität & KDW Service 04261/855

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis VII Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Linkverzeichnis... XIII XVII XVIII 1. Teil. Mini-Job... 1 A. Mini-Job und Nebenjob... 1 I. Vorraussetzungen der Geringfügigkeit... 1 1. Allgemeines...

Mehr

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen: Stolpersteine - Gleitzone Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ausnahmen von der Regelung 3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt maßgebend 3.1 Sonderzahlungen 3.2 Gelegentliche Unter- bzw. Überschreitung 3.3 Schwankende

Mehr

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen: Stolpersteine - Gleitzone Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ausnahmen von der Regelung 3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt maßgebend 3.1 Sonderzahlungen 3.2 Gelegentliche Unter- bzw. Überschreitung 3.3 Schwankende

Mehr

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage 450 Euro Mini-obs Harald anas Uwe Thiemann 4. Auflage 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 Was ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

DeLuTA 2016 am Donnerstag, den 07. Dezember 2016 in Bremen

DeLuTA 2016 am Donnerstag, den 07. Dezember 2016 in Bremen DeLuTA 2016 am Donnerstag, den 07. Dezember 2016 in Bremen Referentin: Marion von Chamier Geschäftsführer Ass. in jur. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 1. Verdienstgrenze 450 monatlich im

Mehr

Welche Abgaben entfallen auf geringfügig Beschäftigte? Im Bereich der sog. Grundzone, also bei Arbeitsverdiensten bis zu EUR 400,-, sind die Beschäfti

Welche Abgaben entfallen auf geringfügig Beschäftigte? Im Bereich der sog. Grundzone, also bei Arbeitsverdiensten bis zu EUR 400,-, sind die Beschäfti Die Neuregelung für sog. Minijobs Nachdem sich das Bundeskabinett und der Bundesrat am 7. bzw. 29.11.2002 mit den Entwürfen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt befasst hatten, sind

Mehr

10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg

10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg 10. Weiterbildungsveranstaltung für Direktvermarkter am 01. März 2010 in Bernburg Geringfügige Beschäftigungen Was ist aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht durch Arbeitgeber zu beachten? Geringfügige

Mehr

Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone

Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone Geschäftspartner Steuern, Recht & gesetzliche Rente Januar 2016 Minijobs und Beschäftigungen in der Gleitzone Fast sieben Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in Minijobs zum Beispiel im Verkauf,

Mehr

Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone

Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone Titel: Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen

Mehr

Mini-Jobs II. Autor: Heinz-Willi Schaffhausen. Zweifelsfragen und Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung

Mini-Jobs II. Autor: Heinz-Willi Schaffhausen. Zweifelsfragen und Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Mini-Jobs II Zweifelsfragen und Besonderheiten bei geringfügiger Beschäftigung Copyright 2005 Verlag Dashöfer Autor: Heinz-Willi Schaffhausen

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten CONTAX HANNOVER Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mbb Dr. Horst Garbe Christina Haß Gerhard Kühl Hans-Böckler-Allee 26 30173 Hannover Telefon

Mehr

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdient 430 im Monat und erhält jedes Jahr im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i.h.v. 300.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdient 430 im Monat und erhält jedes Jahr im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i.h.v. 300. 178 9. Teilzeitkräfte und Minijob 9. Teilzeitkräfte und Minijob 9.1 Begriffsbestimmung Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt Minijobs: Das sollten Arbeitgeber wissen, 13. Oktober 2015 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung

Mehr

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung ( 8, 8a SGB IV) Teilzeittätigkeiten, die eine bestimmte Entgelt- und Beschäftigungszeitgrenze nicht überschreiten, werden als geringfügige Beschäftigung, Minijob oder 450 Euro-Tätigkeit

Mehr

Grundlagenseminar der Handelskrankenkasse. Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht geringfügiger Beschäftigungen

Grundlagenseminar der Handelskrankenkasse. Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht geringfügiger Beschäftigungen Grundlagenseminar der Handelskrankenkasse Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht geringfügiger Beschäftigungen September/Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis SEITE 1. GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN...4 1. GESETZLICHE

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen enservice V nd 9 u 1/ m 22 t: F 0 al 05 nh 1 k 0 n 2 e 0 ir Inhalt 1. Allgemeines... 1 1.1 Rentenversicherungspflicht... 1 2. Geringfügig en... 2 2.1 Regelmäßiges Entgelt...

Mehr

Beckmann. Minijobs I. Mandanten-Info überreicht durch. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten

Beckmann. Minijobs I. Mandanten-Info überreicht durch. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten Mandanten-Info überreicht durch Beckmann Vereidigter BuchprUfer Steuerberater Minijobs I Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab 01.01.2013 beachten Mandanten-Info Minijobs Inhalt 1. Einleitung...

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Mehr

Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung

Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Mini-

Mehr

2 Beschäftigte Pensionäre

2 Beschäftigte Pensionäre TK Lexikon Sozialversicherung Pensionäre 2 Beschäftigte Pensionäre 2.1 Geringfügige Beschäftigung HI798266 HI2767694 2.1.1 Versicherungsfreiheit HI9964745 Beschäftigte Pensionäre sind kranken,- pflege-

Mehr

Seite Aktuelle Spielregeln für Minijobber 7 Abkürzungen 8. Was jeder wissen sollte 9. Klarheit im Versicherungsrecht 27. Klarheit im Beitragsrecht 77

Seite Aktuelle Spielregeln für Minijobber 7 Abkürzungen 8. Was jeder wissen sollte 9. Klarheit im Versicherungsrecht 27. Klarheit im Beitragsrecht 77 Schnellübersicht Seite Aktuelle Spielregeln für Minijobber 7 Abkürzungen 8 Was jeder wissen sollte 9 larheit im Versicherungsrecht 27 larheit im Beitragsrecht 77 Minijobs in Privathaushalten 93 Der Midijob:

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,

Mehr

13. Geringfügig Beschäftigte

13. Geringfügig Beschäftigte Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Mehr

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Rentenversicherungsnummer: Falls keine Rentenversicherungsnummer angegeben werden

Mehr

Minijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte

Minijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte Minijobs Arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Aspekte W E R E I N E N O T E R B L I C K T U N D W A R T E T, B I S E R U M H I L F E G E B E T E N W I R D, I S T E B E N S O S C H L E C H T, A L S O

Mehr

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar

Mehr

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen

Mehr

Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung

Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung Informationen für die Praxis Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung Stand: Januar 2012 Inhalt: 1. Definitionen... 1 1.1. "Kurzfristige Beschäftigung... 1 1.2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Job)...

Mehr

1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht

1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht Anlage zu Newsletter Nr. 098-2012 vom 10. Dezember 2012 1. Rentenversicherung a) Versicherungspflicht Gegenwärtig sind geringfügige Beschäftigungen in der Rentenversicherung versicherungsfrei, wobei für

Mehr

Studenten. KKF-Verlag. Studium & Job Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium.

Studenten. KKF-Verlag. Studium & Job Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium. Studenten Studium & Job 2014 Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium. Sehr geehrte Studentin, sehr geehrter Student, ein zuverlässiger und kostengünstiger Krankenversicherungsschutz

Mehr

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Arbeitnehmer, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und maximal 850 EUR liegt, sind in der Gleitzone beschäftigt.

Mehr

MINIJOBS (GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN)

MINIJOBS (GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN) MINIJOBS (GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN) Stand: November 2015 Eine Beschäftigung kann zum einen wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) und zum anderen wegen ihrer

Mehr

Checkliste für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte Die Checkliste dient ausschließlich als interne Arbeitshilfe für Unternehmen. Fragen zur Ausfüllung der Checkliste sind an den Arbeitgeber

Mehr

SVcompact. Schnell und sicher durch die Sozialversicherung. Geringfügige Beschäftigung & Beschäftigung in der Gleitzone

SVcompact. Schnell und sicher durch die Sozialversicherung. Geringfügige Beschäftigung & Beschäftigung in der Gleitzone SVcompact Schnell und sicher durch die Sozialversicherung Geringfügige Beschäftigung & Beschäftigung in der Gleitzone SVcompact Schnell und sicher durch die Sozialversicherung Geringfügige Beschäftigung

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen 305022 01/2018V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt 1. Allgemeines... 1 1.1 Rentenversicherungspflicht... 1 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen... 2 2.1 Regelmäßiges Entgelt...

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/1047 A05

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/1047 A05 Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE

Mehr

Informationsdienst. Geringfügige Beschäftigungen Letzte Aktualisierung: Juni 2008 Inhaltsverzeichnis

Informationsdienst. Geringfügige Beschäftigungen Letzte Aktualisierung: Juni 2008 Inhaltsverzeichnis Geringfügige Beschäftigungen Letzte Aktualisierung: Juni 2008 Inhaltsverzeichnis A B Allgemeines Versicherungsrecht 1 Allgemeines 2 Geringfügige Beschäftigungen 2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone

Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone Bun d esrat Drucksache 419/18 30.08.18 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in

Mehr

Der Arbeitnehmer hat keine Abgaben zur Sozialversicherung zu entrichten. Den Arbeitgeber treffen dagegen Melde- und Beitragspflichten.

Der Arbeitnehmer hat keine Abgaben zur Sozialversicherung zu entrichten. Den Arbeitgeber treffen dagegen Melde- und Beitragspflichten. Information Geringfügige Beschäftigung / Niedriglohngleitzone oder Minijobs und Midijobs Wirtschaft und Recht A. Geringfügig entlohnte Beschäftigung Minijob Aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung in den

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen 305022 01/2017 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt 1. Allgemeines... 1 1.1 Rentenversicherungspflicht... 1 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen... 2 2.1 Regelmäßiges Entgelt...

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ haushaltsjob-boerse.de +++ Minijobs Bei Minijobs sind zwei Arten von Beschäftigungen

Mehr

Minijobs. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten. In enger Zusammenarbeit mit

Minijobs. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten. In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Minijobs Minijobs Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab 01.01.2014 beachten In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Minijobs Inhalt 1. Definition Minijob... 1 2. Geringfügig

Mehr

Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen

Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen Minijob Allgemeines Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Zusammenrechnung Übergangsregelungen Midijob Gleitzone

Mehr

Bundestierärztekammer e. V.

Bundestierärztekammer e. V. Bundestierärztekammer e. V. Stand: Juli 2013 Muster Arbeitsvertrag mit geringfügig Beschäftigten Vorbemerkung: (darin sind die ab 1. Januar 2013 geltenden Änderungen eingearbeitet) Arbeitsverträge mit

Mehr

Geringfügige Beschäftigungen

Geringfügige Beschäftigungen Geringfügige Beschäftigungen Allgemein Das heutige Seminar erfolgt auf Basis der im August 2017 gültigen Rechtslage. Es handelt sich bei unserem Seminar lediglich um eine Informationsveranstaltung, die

Mehr

INFO POST zur Kindertagespflege Dezember 2008 Seite 1-5. Steuerrecht

INFO POST zur Kindertagespflege Dezember 2008 Seite 1-5. Steuerrecht Steuerrecht Steuerrechtliche Behandlung der Einnahmen ab 2009 Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BFM) vom 17.12.2007 ( IV C 3 2342/07/0001) entfällt die Steuerfreiheit der Geldleistungen an Tagespflegepersonen.

Mehr

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Inhalt 1. Niedriglohnbereich... 1 2. Regelmäßiges Arbeitsentgelt... 1 3. Beitragsberechnung... 2 4. Beitragssätze... 3 4.1 Beitragsverteilung... 3 4.2 Besonderheit

Mehr

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab 01.01.2013 (Mini-Job) Angaben zur Person: Name, Vorname Geschlecht Rentenversicherungsnummer

Mehr

Schülerbeschäftigungen und befristete Jobs von Schulabgängern

Schülerbeschäftigungen und befristete Jobs von Schulabgängern Beitragsbemessungsgrenze Die Beiträge werden von einem Arbeitsentgelt bis zur Höhe der für den Abrechnungszeitraum geltenden Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich

Mehr

Minijobs und kurzfristige Beschäftigung

Minijobs und kurzfristige Beschäftigung Minijobs und kurzfristige Beschäftigung Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft 1. Definitionen Geringfügige Beschäftigungen unterliegen besonderen Regelungen für Sozialversicherungspflicht und Steuerrecht:

Mehr

Personalstammblatt geringfügig / kurzfristig Beschäftigte (bis 450 EUR/Monat)

Personalstammblatt geringfügig / kurzfristig Beschäftigte (bis 450 EUR/Monat) Personalstammblatt geringfügig / kurzfristig Beschäftigte (bis 450 EUR/Monat) Version: I 04/2015 1. Angaben Arbeitgeber: Arbeitgeber: Kundennummer (falls bekannt): 2. Angaben Arbeitnehmer: (* Pflichtangaben

Mehr

Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung

Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung 1. Definitionen 1 1.1. Kurzfristige Beschäftigung 1 1.2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Job) 2 2. Sozialversicherungspflicht und Steuerrecht bei kurzfristiger

Mehr

Kurzfristige Beschäftigung

Kurzfristige Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung (Hinweise des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände) Gesetzliche Grundlage 8 SGB IV Geringfügigkeitsrichtlinien (download z. B. über

Mehr

Fragebogen für Arbeitnehmer

Fragebogen für Arbeitnehmer Arbeitnehmer - Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift: Staatsangehörigkeit: Beginn der Beschäftigung: Geschlecht: weiblich männlich Familienstand Geburtsdatum, Geburtsname: Rentenversicherungsnummer:

Mehr

Personengruppenschlüssel

Personengruppenschlüssel Personengruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1655 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Personengruppenschlüssel 4. Besondere Arbeitsverhältnisse 4.1. Duales Studium 2 2 3 9

Mehr

Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen

Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen Sozialversicherung Spezial Minijobber und Aushilfen Neuerungen SV Recht 2016 Veranstaltungsort: 8. Dezember 2015 in München Rainer Geisler Sozialversicherungsfachangestellter, Ausbilder SV-Recht AZAV,

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung

Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Arbeitszeitkonten bei geringfügiger Beschäftigung Arbeitszeitkonten im Rahmen geringfügig entlohnter Beschäftigungen Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt,

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt Minijobs: Das sollten Arbeitgeber wissen, 20. April 2016 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung

Mehr

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich

Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Beschäftigungen im Niedriglohnbereich Inhalt 1. Niedriglohnbereich... 1 2. Regelmäßiges Arbeitsentgelt... 1 3. Beitragsberechnung... 2 4. Beitragssätze... 3 4.1 Beitragsverteilung... 3 4.2 Besonderheit

Mehr

Fragebogen für Arbeitnehmer

Fragebogen für Arbeitnehmer Arbeitnehmer - Persönliche Angaben Fragebogen für Arbeitnehmer Name: Vorname: Straße: PLZ / Ort: Staatsangehörigkeit: Beginn der Beschäftigung: Geschlecht: weiblich männlich Familienstand: Geburtsdatum,

Mehr

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4

Mehr

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag verlag vereinsknowhow Seite 2 Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Aktualisierungstand: Januar 2019 ISBN 978-3-9814123-0-7 verlag

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Abkürzungen... 6 Neue Spielregeln für Mini-Jobber... 7 1 Was jeder wissen sollte...

Mehr

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E.V., SIEGBURG

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E.V., SIEGBURG AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL BUNDESKNAPPSCHAFT,

Mehr

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Mini-Jobs und kurzfristig Beschäftigte

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Mini-Jobs und kurzfristig Beschäftigte Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Juli 2005 Merkblatt zu Sozialversicherungs- und Steuerrecht Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: Mini-Jobs und kurzfristig Beschäftigte Bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen

Mehr

Die Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigung. - gültig ab 1. April

Die Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigung. - gültig ab 1. April Aktualisierte Auflage Stand März 2003 Die Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigung - gültig ab 1. April 2003 - Inhaltsübersicht: 1. Einleitung 2. Geringfügige Beschäftigung Mini-Jobs bis 400 2.1 Geringfügig

Mehr

GUT BERATEN. Studium & Job

GUT BERATEN. Studium & Job GUT BERATEN Studium & Job Studium & Job Ein zuverlässiger und kostengünstiger Krankenversicherungsschutz war für Sie bisher selbstverständlich und meist haben Sie darüber nicht nachdenken müssen. Während

Mehr

Arbeitgeber. persönliche Daten Arbeitnehmer. Einstellung STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum und -ort

Arbeitgeber. persönliche Daten Arbeitnehmer. Einstellung STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum und -ort STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1 Arbeitgeber persönliche Daten Arbeitnehmer Name, Vorname Geburtsname Geburtsdatum und -ort Staatsangehörigkeit Familienstand Schwerbehindert JA / NEIN Anschrift: Straße PLZ

Mehr

Erklärung für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Erklärung für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Füllen Sie bitte diese Erklärung vollständig aus und senden Sie diese möglichst bald an die Kirchenkreisverwaltung des Ev. Luth. Kirchenkreises Nordfriesland Abteilung II Personal Postfach 1140, 25911

Mehr

Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen

Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Stand: September 2009 1. Definitionen Geringfügige Beschäftigungen unterliegen besonderen Regelungen für Sozialversicherungspflicht und Steuerrecht: die sog. geringfügig

Mehr

A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) B. Sonstige Angaben (Vom Arbeitnehmer auszufüllen)

A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) B. Sonstige Angaben (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) Personal Geringfügige - /Kurzfristige Beschäftigung Stand: 31.01.2017 A. Persönliche Daten (Vom Arbeitnehmer auszufüllen) Name: Vorname: Geb.-Name: Geb.-Datum: Geb.-Ort/ Geb.-Land: / Staatsangehörigkeit:

Mehr

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Übungsleitern, Trainern und Betreuern in Sportvereinen

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Übungsleitern, Trainern und Betreuern in Sportvereinen Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von n, Trainern und Betreuern in Sportvereinen im steuerrechtlichen Sinne durch persönlichen Kontakt Einfluss auf Menschen nehmen Entwicklung und Förderung geistiger

Mehr