Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2013 Übersicht über Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn 2013 wirksam werden

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2013 Übersicht über Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn 2013 wirksam werden"

Transkript

1 Neuigkeiten erfahren Sie auch immer auf &. Folgen Sie uns! Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2013 Übersicht über Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn 2013 wirksam werden Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung Ab werden die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung von 19,6 % auf 18,9 % gesenkt. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung Der Bundesrat hat die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013 beschlossen. Hieraus ergeben sich für das kommende Jahr folgende Werte: Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung Knappschaftliche Rentenversicherung Kranken- und Pflegeversicherung 2013 jährlich 2013 monatlich 2012 jährlich 2012 monatlich , Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze nach 6 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V für das Jahr 2013 beträgt bundeseinheitlich Euro (2012: Euro). Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nach 6 Abs. 7 SGB V für das Jahr 2013 beträgt bundeseinheitlich Euro (2012: Euro). Herausgeber:

2 Sachbezugswerte 2013 Sachbezugswerte 2013 Sachbezugswerte 2012 Verpflegung monatlich 224,00 Verpflegung monatlich 219,00 - Frühstück 48,00 - Frühstück 47,00 - Mittagessen 88,00 - Mittagessen 86,00 - Abendessen 88,00 - Abendessen 86,00 Unterkunft monatlich 216,00 Unterkunft monatlich 212,00 GEZ 1. Beschäftigte pro Betriebsstätte Entscheidend ist, wie viele Beschäftigte es pro Betriebsstätte gibt. Es sind alle sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu zählen. Nicht mitgerechnet werden Inhaber, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.r* (Als Betriebsstätte gilt jede ortsfeste Raumeinheit, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt ist).an zahl der Euro - Nachstehend die Staffelung laut des Staatsvertrages : mit keinem oder bis acht Beschäftigten mit neun bis 19 Beschäftigten mit 20 bis 49 Beschäftigten mit 50 bis 249 Beschäftigten mit 250 bis 499 Beschäftigten mit 500 bis 999 Beschäftigten mit bis Beschäftigten mit bis Beschäftigten mit bis Beschäftigten mit oder mehr Beschäftigten ein Drittel des Rundfunkbeitrags einen Rundfunkbeitrag zwei Rundfunkbeiträge fünf Rundfunkbeiträge zehn Rundfunkbeiträge 20 Rundfunkbeiträge 40 Rundfunkbeiträge 80 Rundfunkbeiträge 120 Rundfunkbeiträge 180 Rundfunkbeiträge 2. Zahl der Kraftfahrzeuge Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist ein betrieblich genutztes Kraftfahrzeug frei. Für jedes weitere ist ein Drittel des Beitrags zu entrichten monatlich 5,99 Euro. Herausgeber: 2

3 3. Zahl der Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen Wer Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen vermietet, muss für diese den Rundfunkbeitrag leisten: jeweils 5,99 Euro im Monat. Das erste Zimmer oder die erste Wohnung pro Betriebsstätte ist beitragsfrei. Wer sein Unternehmen oder seine Institution saisonbedingt länger als drei zusammenhängende Monate vollständig schließt, kann für diesen Zeitraum auf Antrag vom Beitrag freigestellt werden. Die Regelung unterstützt den saisonalen Fremdenverkehr. Minijobregelung 1. Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 begründet werden, mit einem abgabepflichtigen Bruttoentgelt bis 450,00 Hier ist die Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei der Rentenversicherung bei Vertragsschluss zu berücksichtigen! a) Rentenversicherung: Der Arbeitgeber trägt mit seiner Pauschalabgabe von 30 % den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 %. Wenn nichts weiter unternommen wird, trägt der Minijobber darüber hinaus die Differenz zwischen Regelbeitragssatz und Pauschalbeitrag, also ab dem 1. Januar 2013 dann 3,9 % (wegen der Absenkung des Beitragssatzes auf 18,9 %, die ebenfalls am 23. November 2012 vom Bundesrat gebilligt wurde). Er erwirbt dann auch Anwartschaften in der Rentenversicherung. Der Minijobber hat jedoch die Möglichkeit, sich von der Zahlung seines Beitrages zur Rentenversicherung befreien zu lassen. Diese bisherige Regel wird damit (rechtlich gesehen) zur Ausnahme. Hierzu muss der Arbeitnehmer einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht an den Arbeitgeber übergeben, den dieser zu seinen Lohnunterlagen nimmt. Der Arbeitgeber meldet den Antrag auf Befreiung an die Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn See) im Rahmen den DEÜV-Verfahrens. Sofern die Minijob-Zentrale diesem Antrag nicht innerhalb eines Monats widerspricht, ist die Befreiung rückwirkend zum ersten Tag des Monats, in dem der Minijobber den Antrag gegenüber dem Arbeitgeber gestellt hat, wirksam. Passen Sie ggf. Ihre Arbeitsvertragsmuster bzw. Personalfragebögen entsprechen an. Es ergeben sich keine Änderungen. Der Arbeitgeber zahlt den Pauschalbeitrag, daraus entsteht allerdings kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis des Beschäftigten. Besteht wie bisher nicht. Herausgeber: 3

4 2. Minijobs, die bereits vor dem 1. Januar 2013 bestanden (bis 400,00 Euro brutto) a) Rentenversicherung War der Minijobber bisher rentenversicherungspflichtig, weil er in der Vergangenheit schriftlich auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und den Differenzbeitrag freiwillig aufgestockt hat, so bleibt er rentenversicherungspflichtig. War der Minijobber bisher rentenversicherungsfrei, bleibt er rentenversicherungsfrei, solange sein Bruttoentgelt 400,00 Euro nicht übersteigt. Eine zusätzliche Erklärung muss nicht vorgelegt werden. Wie bisher zahlt der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag, daraus entsteht jedoch kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis für den Versicherten. Besteht wie bisher nicht. 3. Arbeitsverhältnisse, die bereits vor dem 1. Januar 2013 bestanden (Bruttoentgelt 400,01 bis 450,00 Euro) Hier greifen Bestandsschutzregelungen ein, damit der Arbeitnehmer bestehenden Versicherungsschutz nicht verliert. Der Hintergrund: Bei Arbeitnehmern, die bisher knapp über der Verdienstgrenze verdient haben, geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich hier um eine sehr bewusste Entscheidung handelt, um Versicherungsschutz zu erlangen. Dieser soll erhalten bleiben. a) Rentenversicherung Deshalb bleibt der Arbeitnehmer, obwohl er unter der dann neuen Verdienstgrenze verdient, rentenversicherungspflichtig und darf bis zum 31. Dezember 2014 keinen Antrag auf Befreiung stellen. Ebenso bleibt der Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig bis zum 31. Dezember 2014, sofern nicht die Voraussetzungen für eine Familienversicherung vorliegen und solange das Entgelt 400 Euro übersteigt. Der Arbeitnehmer bleibt weiter arbeitslosenversicherungspflichtig bis zum 31. Dezember 2014, solange das Entgelt 400 Euro übersteigt. Auf Antrag des Arbeitnehmers bei der Agentur für Arbeit erfolgt eine Befreiung von der Versicherungspflicht. Der Antrag wirkt rückwirkend zum 31. Dezember 2012, wenn er bis zum 31. März 2013 gestellt wird, ansonsten zum ersten Tag des Monats nach der Beantragung. 3. Midijob-Arbeitsverhältnisse Herausgeber: 4

5 Bei den sogenannten Midijobbern (Bruttoeinkommen bisher zwischen 400,01 und 800,00 Euro, ab 2013 bis 850,00 Euro) gilt weiter die sogenannte Gleitzonenregelung. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. 5. Arbeitsverhältnis mit einem Bruttoentgelt von 800,01 bis 850,00 Euro Bei den Midijobbern gibt es nur Änderungen für jene, die jetzt zwischen 800,01 und 850,00 Euro verdienen. Sie fallen weiterhin nicht unter die Gleitzonenregelung, es sei denn, sie erklären gegenüber dem Arbeitgeber bis zum 31. Dezember 2014 die Anwendung der Gleitzonenregelung. Die Erklärung ist nur mit Wirkung für die Zukunft möglich. Trinkwasserverordnung Änderung der Trinkwasserverordnung tritt in Kraft. Durch die Änderungen werden die Gesundheitsbehörden der Länder durch den Wegfall von Meldepflichten entlastet, ohne dass dadurch das gesundheitliche Schutzniveau vermindert wird. Weiterhin werden Vollzugserleichterungen bei der Überwachung von Trinkwasser-Installationen in Wohngebäuden im Hinblick auf Legionellen vorgenommen. Auch die Betreiber großer Trinkwassererwärmungsanlagen werden deutlich entlastet. Die bisher geforderte generelle Anzeigepflicht solcher Anlagen entfällt. Die Frist für die erste Untersuchung von gewerblichen, nicht öffentlichen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung - dies betrifft vor allem Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen - wurde bis zum 31. Dezember 2013 verlängert (vorher 31. Oktober 2012). Dabei ist sichergestellt, dass betroffene Vermieter, die der Untersuchungspflicht bis zum 31. Oktober 2012 noch nicht nachgekommen sind, kein Bußgeld befürchten müssen. Ferner wird das Untersuchungsintervall für die routinemäßige Betreiberuntersuchung dieser Anlagen (gewerbliche, nicht öffentliche Großanlagen zur Trinkwassererwärmung) auf Legionellen von jährlich auf alle drei Jahre erweitert. Dem Gesundheitsamt müssen künftig die Ergebnisse der Legionellenuntersuchung nur noch dann gemeldet werden, wenn die Anlage Auffälligkeiten zeigt. Wird bei einer solchen Untersuchung ein erhöhter Wert gemessen, muss der Betreiber zur Ermittlung der Ursache tätig werden und Gegenmaßnahmen veranlassen. Dem Umweltbundesamt wird zudem die Möglichkeit eingeräumt, im Einzelfall befristete Ausnahmen von der Liste zu genehmigen. Stand: Dezember 2012 Herausgeber: 5

Rechengrößen West 2017 Jahr Monat Woche Kalendertag

Rechengrößen West 2017 Jahr Monat Woche Kalendertag Rechengrößen West 2017 Bezugsgröße 35.700,00 2.975,00 694,17 99,17 Beitragsbemessungsgrenze RV / ALV 76.200,00 6.350,00 1.481,67 211,67 Beitragsbemessungsgrenze Knappschaft 94.200,00 7.850,00 1.831,67

Mehr

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar

Mehr

25. Der neue Rundfunkbeitrag Das hat sich seit 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen geändert

25. Der neue Rundfunkbeitrag Das hat sich seit 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen geändert DTV-Reihe: Recht in der Praxis 25. Der neue Rundfunkbeitrag Das hat sich seit 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen geändert Seit dem 01.01.2013 wurde die bisherige geräteabhängige

Mehr

1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht

1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht Anlage zu Newsletter Nr. 098-2012 vom 10. Dezember 2012 1. Rentenversicherung a) Versicherungspflicht Gegenwärtig sind geringfügige Beschäftigungen in der Rentenversicherung versicherungsfrei, wobei für

Mehr

25. Der Rundfunkbeitrag für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen

25. Der Rundfunkbeitrag für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen DTV-Reihe: Recht in der Praxis 25. Der Rundfunkbeitrag für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen Bereits im Jahr 2013 wurde die bis dato geräteabhängige Rundfunkgebühr durch den neuen

Mehr

2 Beschäftigte Pensionäre

2 Beschäftigte Pensionäre TK Lexikon Sozialversicherung Pensionäre 2 Beschäftigte Pensionäre 2.1 Geringfügige Beschäftigung HI798266 HI2767694 2.1.1 Versicherungsfreiheit HI9964745 Beschäftigte Pensionäre sind kranken,- pflege-

Mehr

2,35% Arbeitnehmer: 1,175% Arbeitgeber: 1,175% Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 1,675% Arbeitgeber: 0,675% 0,25%

2,35% Arbeitnehmer: 1,175% Arbeitgeber: 1,175% Besonderheit in Sachsen: Arbeitnehmer: 1,675% Arbeitgeber: 0,675% 0,25% Sozialversicherungsbeiträge 2015 Krankenversicherung Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung hat abschließend den Bundesrat passiert

Mehr

Sozialversicherung 2018

Sozialversicherung 2018 Sozialversicherung 2018 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung... 4 IV. Beitragszuschuss für privat krankenversicherte

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2018/2019

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2018/2019 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2018/2019 Die wichtigsten Maßnahmen und Werte im Überblick: 1. Allgemeines Sozialversicherungsrecht Beitragsfälligkeit: Die Beiträge sind 2019 wie

Mehr

PRISMA Chefinfos! Wussten Sie schon... Änderungen bei Mini- und Midijobs

PRISMA Chefinfos! Wussten Sie schon... Änderungen bei Mini- und Midijobs PRISMA Chefinfos! Info C 13 KW 51/2012 Dezember 2012 Diese Chefinfo enthält: Wussten Sie schon... Änderungen bei Mini- und Midijobs Prisma informiert Öffnungszeiten zum Jahreswechsel Bonussystem 2012 Prisma

Mehr

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung ( 8, 8a SGB IV) Teilzeittätigkeiten, die eine bestimmte Entgelt- und Beschäftigungszeitgrenze nicht überschreiten, werden als geringfügige Beschäftigung, Minijob oder 450 Euro-Tätigkeit

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Mehr

Sozialversicherung 2017

Sozialversicherung 2017 Sozialversicherung 2017 Inhaltsverzeichnis I. Entgeltgrenzen... 2 II. Beitragssätze / Beitragshöhen... 3 III. Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung... 4 IV. Neuerungen zum Produkt sv.net...

Mehr

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,

Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, ID: 428 2003-03-20: für alle Arbeitgeber/Arbeitnehmer Neue Regeln für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, wenn das Arbeitsentgelt

Mehr

Bundestierärztekammer e. V.

Bundestierärztekammer e. V. Bundestierärztekammer e. V. Stand: Juli 2013 Muster Arbeitsvertrag mit geringfügig Beschäftigten Vorbemerkung: (darin sind die ab 1. Januar 2013 geltenden Änderungen eingearbeitet) Arbeitsverträge mit

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017 Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2016/2017 Anlage Die wichtigsten Maßnahmen und Werte im Überblick: 1. Allgemeines Sozialversicherungsrecht Beitragsfälligkeit: Die Beiträge sind 2017

Mehr

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Mehr

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2018/2019

Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2018/2019 ZDH Postfach 110472 10834 Berlin Handwerkskammern Zentralfachverbände Regionale Handwerkskammertage Regionale Vereinigungen der Landesverbände Landeshandwerksvertretungen Wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen

Mehr

Informationen Arbeitgeber über Mitarbeiter

Informationen Arbeitgeber über Mitarbeiter Informationen Arbeitgeber über Mitarbeiter Arbeitgeber: 1. Persönliche Angaben Aushilfe kurzfrist. Beschäft. Gleitzone sozial. Pflichtig Name, Vorname: Geschlecht: weiblich männlich Staatsangehörigkeit:

Mehr

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage

450 Euro Mini-Jobs. Harald Janas Uwe Thiemann. 4. Auflage 450 Euro Mini-obs Harald anas Uwe Thiemann 4. Auflage 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 Was ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

25. Der neue Rundfunkbeitrag Das ändert sich ab 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen

25. Der neue Rundfunkbeitrag Das ändert sich ab 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen DTV-Reihe: Recht in der Praxis 25. Der neue Rundfunkbeitrag Das ändert sich ab 2013 für Vermieter von Hotel-, Gästezimmern und Ferienwohnungen Mit dem 01.01.2013 wird die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr

Mehr

Wie flexibel ist die Flexi-Rente. und welche arbeitsrechtlichen Gestaltungsspielräume gibt es

Wie flexibel ist die Flexi-Rente. und welche arbeitsrechtlichen Gestaltungsspielräume gibt es Wie flexibel ist die Flexi-Rente und welche arbeitsrechtlichen Gestaltungsspielräume gibt es Flexirentengesetz Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Mai 2013. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater

Mehr

Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung

Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Mini-

Mehr

SV-Rechengrößen in 2016 und 2017

SV-Rechengrößen in 2016 und 2017 SV-Rechengrößen in 216 und 217 Beitragssätze 216 217 Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13.

Mehr

Die Regelungen über das Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für längstens einen Monat gelten nicht. [ 45 ]

Die Regelungen über das Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für längstens einen Monat gelten nicht. [ 45 ] TK Lexikon Steuern Pflegezeit 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit HI1986498 Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen

Mehr

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis

Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Ihr Versicherungsschutz nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Die energie-bkk ist für Berufstätige mehr als nur eine Krankenkasse. Sie ist Partner in der Arbeitswelt. Aber auch nach dem

Mehr

SV-Rechengrößen in 2015 und 2016

SV-Rechengrößen in 2015 und 2016 7.1. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung (allgemeiner ) 14,6 % 14,6 % ermäßigter 14, % 14, % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13. % 13. % Pflegeversicherung

Mehr

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Aushilfslohn - Geringfügige Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige (Tz. 3) 1. Dauerhaft geringfügig

Mehr

Beckmann. Minijobs I. Mandanten-Info überreicht durch. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten

Beckmann. Minijobs I. Mandanten-Info überreicht durch. Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab beachten Mandanten-Info überreicht durch Beckmann Vereidigter BuchprUfer Steuerberater Minijobs I Das müssen Sie bei geringfügigen Beschäftigungen ab 01.01.2013 beachten Mandanten-Info Minijobs Inhalt 1. Einleitung...

Mehr

Aktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de

Aktuelles. aus Medien, Verbänden, Politik und Rechtsprechung. www. ibav-personalkonzepte.de Ab 1.1. werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 57.6 Euro betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung

Mehr

SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten

SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:

Mehr

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Rentenversicherungsnummer: Falls keine Rentenversicherungsnummer angegeben werden

Mehr

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs)

Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) SECURVITA INFORMIERT 01.01.2016 Infoblatt: A009 Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt führte besondere Regelungen für eine geringfügig

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,

Mehr

Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013

Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013 Der neue Rundfunkbeitrag ab 2013 Beitragseinzug bei den Unternehmen Veranstaltung bei der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid 8. November 2012 in Wuppertal Eva-Maria Michel / Justiziarin und stellv. Intendantin,

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 5 2/27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...

Mehr

SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten

SV-Rechengrößen. für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg Kempten SV-Rechengrößen für: Die Auswertung wurde erstellt von: Claus Göhring GmbH & Co. KG Claus Göhring Baumannweg 6 87439 Kempten Telefon: 831-6159835 Telefax: 831-6159836 E-Mail info@riskhelp.de Internet:

Mehr

Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht

Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Geringfügige Beschäftigung, Eintritt der Versicherungspflicht Überschreiten der Entgeltgrenze in einer geringfügigen Beschäftigung Das Arbeitsentgelt in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung überschreitet

Mehr

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung

Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Arbeitnehmer, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und maximal 850 EUR liegt, sind in der Gleitzone beschäftigt.

Mehr

Personalbogen. Firma/Anschrift: Clean Service Dahl GmbH vertr. d. GF. Johanna Dahl und Andreas Dahl Zugspitzstr Garmisch-Partenkirchen

Personalbogen. Firma/Anschrift: Clean Service Dahl GmbH vertr. d. GF. Johanna Dahl und Andreas Dahl Zugspitzstr Garmisch-Partenkirchen Firma/Anschrift: Clean Service Dahl GmbH vertr. d. GF. Johanna Dahl und Andreas Dahl Zugspitzstr. 125 (ggf. Passbild) 82467 Garmisch-Partenkirchen Betriebsnummer: 86317332 Bitte die markierten Felder soweit

Mehr

Der Arbeitnehmer hat keine Abgaben zur Sozialversicherung zu entrichten. Den Arbeitgeber treffen dagegen Melde- und Beitragspflichten.

Der Arbeitnehmer hat keine Abgaben zur Sozialversicherung zu entrichten. Den Arbeitgeber treffen dagegen Melde- und Beitragspflichten. Information Geringfügige Beschäftigung / Niedriglohngleitzone oder Minijobs und Midijobs Wirtschaft und Recht A. Geringfügig entlohnte Beschäftigung Minijob Aufgrund der Preis- und Lohnentwicklung in den

Mehr

Die Betriebsrentenreform

Die Betriebsrentenreform Die Betriebsrentenreform Was ändert sich? Die Neuregelungen ab 2018 Ratgeber Handwerk / Soziale Sicherung Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird ab 2018 die ergänzende Altersvorsorge noch stärker gefördert,

Mehr

Neue Grenzwerte und Rechengrößen

Neue Grenzwerte und Rechengrößen PERSONALWESEN 1 Sozialversicherungen 2017 Neue Grenzwerte und Rechengrößen Zum 1. Januar 2017 sind zahlreiche Änderungen in der gesetzlichen Sozialversicherung in Kraft getreten. Soweit sie auch die öffentlichen

Mehr

Mandanten-Information zu den Neuregelungen bei Minijobs und Midijobs

Mandanten-Information zu den Neuregelungen bei Minijobs und Midijobs Mandanten-Information zu den Neuregelungen bei Minijobs und Midijobs Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, sicherlich haben Sie es den Medien schon entnommen, dass sich zum 01.01.2013 die Arbeitsentgeltgrenze

Mehr

Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone

Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone Tit. 8 RdSchr. 14e Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone Titel: Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 5 /27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung... 2.

Mehr

Fragebogen für geringfügig Beschäftigte

Fragebogen für geringfügig Beschäftigte Fragebogen für geringfügig Beschäftigte Bitte leserlich und vollständig ausfüllen. Arbeitgeber: 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Geburtsdatum: Geschlecht: Telefon: Identifikationsnummer:

Mehr

Checkliste für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte

Checkliste für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte Checkliste für geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte Die Checkliste dient ausschließlich als interne Arbeitshilfe für Unternehmen. Fragen zur Ausfüllung der Checkliste sind an den Arbeitgeber

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 0500 0/207 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...

Mehr

Anstots. Personalfragebogen für Aushilfen

Anstots. Personalfragebogen für Aushilfen Personalfragebogen für Aushilfen Persönliche Angaben Name, Vorname: Strasse / Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon / e-mail: Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum: Geburtsort / -land: Geburtsname: Familienstand:

Mehr

Personalbogen Geringfügig Beschäftigte/Mini-Jobs/Aushilfen

Personalbogen Geringfügig Beschäftigte/Mini-Jobs/Aushilfen Stempel Arbeitgeber Personalbogen Geringfügig Beschäftigte/Mini-Jobs/Aushilfen folgende Unterlagen sind beizufügen: Kopie Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag Kopie Verträge zu vermögenswirksamen Leistung

Mehr

Inhaltsübersicht. Freistellung Sozialversicherung

Inhaltsübersicht. Freistellung Sozialversicherung Freistellung Sozialversicherung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Freistellung 3. Anwendungsfälle 3.1 Arbeitskampfmaßnahmen 3.2 Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit 3.3 Elternzeit/ Elterngeldbezug 3.4 Familienpflegezeit

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherung. Bezieher. von Arbeitslosengeld II

Kranken- und Pflegeversicherung. Bezieher. von Arbeitslosengeld II Kranken- und Pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld II Inhalt 04 Allgemeines 05 Versicherungspflicht 07 Beginn und Ende der Mitgliedschaft 08 Zuständige Krankenkasse 09 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Mehr

Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung

Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung Angaben zur Person Familienname, Vorname Geburtsdatum Familienstand Anzahl Kinder Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Staatsangehörigkeit

Mehr

Der neue Rundfunkbeitrag

Der neue Rundfunkbeitrag Der neue Rundfunkbeitrag Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick Treffen Berliner Initiativkreis öffentlich-rechtlicher Rundfunk am 25. März 2013 Agenda Gute Gründe für den Beitrag Was ändert sich für...

Mehr

Arbeitgeber. persönliche Daten Arbeitnehmer. Einstellung STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum und -ort

Arbeitgeber. persönliche Daten Arbeitnehmer. Einstellung STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1. Name, Vorname. Geburtsname. Geburtsdatum und -ort STAMMDATENBLATT AUSHILFE S.1 Arbeitgeber persönliche Daten Arbeitnehmer Name, Vorname Geburtsname Geburtsdatum und -ort Staatsangehörigkeit Familienstand Schwerbehindert JA / NEIN Anschrift: Straße PLZ

Mehr

SV-Rechengrößen in 2015 und 2014

SV-Rechengrößen in 2015 und 2014 20.01. SV-Rechengrößen in und Beitragssätze Krankenversicherung ( ) 14,60 % 0,90 % -5,81 % ermäßigter 14,00 % 0,90 % -6,04 % pauschaler für geringfügig Beschäftigte in der Krankenversicherung 13.00 % 13.00

Mehr

Obligatorische Anschlussversicherung

Obligatorische Anschlussversicherung TK Lexikon Sozialversicherung Obligatorische Anschlussversicherung Obligatorische Anschlussversicherung HI5488365 Zusammenfassung LI4631049 Begriff Mit der obligatorischen Anschlussversicherung wird sichergestellt,

Mehr

Fragebogen für Arbeitnehmer

Fragebogen für Arbeitnehmer Arbeitnehmer - Persönliche Angaben Fragebogen für Arbeitnehmer Name: Vorname: Straße: PLZ / Ort: Staatsangehörigkeit: Beginn der Beschäftigung: Geschlecht: weiblich männlich Familienstand: Geburtsdatum,

Mehr

9. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

9. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 9. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der

Mehr

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter

Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter Werner Vith und Jürgen Walbrühl Steuerberater Meckenheim/Alfter ERFASSUNGBOGEN FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE Arbeitgeber: Vorname: Nachname: Geburtsname: Anschrift: PLZ: Ort: Straße: Haus-Nr.: Identifikationsnummer:

Mehr

Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten

Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten Hartz II ab 1. April 2003: Mini-Jobber können jetzt durchstarten Durch das Zweite Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 ( Hartz II ) ist die seit vier Jahren geltende

Mehr

Fragebogen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte

Fragebogen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte Fragebogen für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte Angaben zur Person: Name: Rentenversicherungs-Nr.: Vorname: Geschlecht: weiblich Straße: PLZ/Wohnort: Telefon-Nr.: Bank: männlich Geburtsdatum:..

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin

Mehr

TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11

TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11 IN HÄLT TEIL 1 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG 10 A. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT 11 I. GERINGFÜGIG ENTLOHNTE BESCHÄFTIGUNG 11 1. Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts 12 a. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Mehr

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten CONTAX HANNOVER Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mbb Dr. Horst Garbe Christina Haß Gerhard Kühl Hans-Böckler-Allee 26 30173 Hannover Telefon

Mehr

Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013

Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013 Dienstanweisung Geringfügige Beschäftigungen gültig ab dem 01.01.2013 Verfasser: Frau Pniok Stand Januar 2013 Stand: 01/2013 Seite 1 von 16 Vordr.-Nr. BTD027 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkung...

Mehr

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003

Minijobs nach Hartz II. Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Minijobs nach Hartz II Minijobs Gesetzliche Neuregelung zum 01. April 2003 Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Neuregelungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Schaffung

Mehr

Rechengrößen der Sozialversicherung und Sachbezugswerte für das Jahr 2010

Rechengrößen der Sozialversicherung und Sachbezugswerte für das Jahr 2010 Rechengrößen der Sozialversicherung und Sachbezugswerte für das Jahr 2010 Die sog. Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat, z. B. bei der Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Mehr

Anwendernummer / Personalnummer. Anschrift Bearbeiternummer Geburtsdatum Telefonnummer

Anwendernummer / Personalnummer. Anschrift Bearbeiternummer Geburtsdatum Telefonnummer Name, Vorname, Anwendernummer / Personalnummer / Anschrift Bearbeiternummer Geburtsdatum Telefonnummer Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 7 17235 Neustrelitz Erklärung zur Prüfung

Mehr

Studenten. KKF-Verlag. Studium & Job Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium.

Studenten. KKF-Verlag. Studium & Job Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium. Studenten Studium & Job 2014 Auch während des Studiums gut versichert einschl. Jobben, Praktikum, Duales Studium. Sehr geehrte Studentin, sehr geehrter Student, ein zuverlässiger und kostengünstiger Krankenversicherungsschutz

Mehr

Personengruppenschlüssel

Personengruppenschlüssel Personengruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1655 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Personengruppenschlüssel 4. Besondere Arbeitsverhältnisse 4.1. Duales Studium 2 2 3 9

Mehr

Beitragsgruppenschlüssel

Beitragsgruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1664 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Die wichtigsten Kombinationen 3. Beitragsgruppenschlüssel im Einzelnen 3.1. Krankenversicherung 3.2. Rentenversicherung

Mehr

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdient 430 im Monat und erhält jedes Jahr im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i.h.v. 300.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdient 430 im Monat und erhält jedes Jahr im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i.h.v. 300. 178 9. Teilzeitkräfte und Minijob 9. Teilzeitkräfte und Minijob 9.1 Begriffsbestimmung Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren

Mehr

Erklärung für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte

Erklärung für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Füllen Sie bitte diese Erklärung vollständig aus und senden Sie diese möglichst bald an die Kirchenkreisverwaltung des Ev. Luth. Kirchenkreises Nordfriesland Abteilung II Personal Postfach 1140, 25911

Mehr

Personalbogen. Straße, Wohnort Rentenversicherungs-Nr. Steuerident.-Nr. (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Rentner/in seit Rentenart

Personalbogen. Straße, Wohnort Rentenversicherungs-Nr. Steuerident.-Nr. (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Rentner/in seit Rentenart Überreicht durch: Personalbogen Arbeitgeber: Name, Vorname des Arbeitnehmers Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Geschlecht männlich weiblich Geburtsort Geburtsname (falls keine RV-Nummer angegeben werden

Mehr

Arbeitnehmer im Rentenalter Was müssen Sie beachten?

Arbeitnehmer im Rentenalter Was müssen Sie beachten? Arbeitnehmer im Rentenalter Was müssen Sie beachten? I. Einleitung Wir alle werden im Schnitt immer älter und der Einzelne ist generell länger fit. Sei es deswegen, sei es aus finanziellen Gründen, Fakt

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ haushaltsjob-boerse.de +++ Minijobs Bei Minijobs sind zwei Arten von Beschäftigungen

Mehr

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen: Stolpersteine - Gleitzone Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ausnahmen von der Regelung 3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt maßgebend 3.1 Sonderzahlungen 3.2 Gelegentliche Unter- bzw. Überschreitung 3.3 Schwankende

Mehr

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen:

Einige Gruppen von Arbeitnehmern sind von der Gleitzonenregelung ausgenommen: Stolpersteine - Gleitzone Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ausnahmen von der Regelung 3. Regelmäßiges Arbeitsentgelt maßgebend 3.1 Sonderzahlungen 3.2 Gelegentliche Unter- bzw. Überschreitung 3.3 Schwankende

Mehr

Veröffentlichung: ja. am 08./

Veröffentlichung: ja. am 08./ 15 Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 08./09.05.2012 Veröffentlichung: ja 6. Beitragsberechnung

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin

Mehr

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei geringfügiger Beschäftigung von Mitarbeitern ab 01.01.2013 (Mini-Job) Angaben zur Person: Name, Vorname Geschlecht Rentenversicherungsnummer

Mehr

Infor Finance Newsletter November 2009

Infor Finance Newsletter November 2009 Infor Finance Newsletter November 2009 Inhalt Personalwirtschaft Wichtige Informationen Jahreswechsel 2009/2010 Vorzunehmende Anpassungen in Infor Finance Release 3.05: 1.0 1.2 1.3 1.6 Jahreswechsel 2009/2010

Mehr

Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes

Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes Versicherungsschutz für die Dauer des Arbeitslosengeldes Inhalt 3 Vorwort 4 Gleiche Leistungen für alle 4 Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

Mehr

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien)

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) Bundesrecht Titel: Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen

Mehr

Haufe TaschenGuide Euro Mini-Jobs. Bearbeitet von Harald Janas, Uwe Thiemann

Haufe TaschenGuide Euro Mini-Jobs. Bearbeitet von Harald Janas, Uwe Thiemann Haufe TaschenGuide 84 450 Euro Mini-obs Bearbeitet von Harald anas, Uwe Thiemann 1. Auflage 2012. Taschenbuch. 96 S. Paperback ISBN 978 3 648 03757 7 Recht > Arbeitsrecht > Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz,

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherung. Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes

Kranken- und Pflegeversicherung. Versicherungsschutz. für die Dauer des Arbeitslosengeldes Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungsschutz für die Dauer des Arbeitslosengeldes Inhalt 3 Vorwort 4 Gleiche Leistungen für alle 4 Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung 4 Beginn

Mehr

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer

Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten. 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Beurteilungshilfe von Studenten und Praktikanten 1. Abgrenzung zwischen Student und Arbeitnehmer Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer sonstigen

Mehr

NEWSLETTER DIE REFERENZ FÜR IHREN ERFOLG. IN DIESER AUSGABE: Wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018

NEWSLETTER DIE REFERENZ FÜR IHREN ERFOLG. IN DIESER AUSGABE: Wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018 NEWSLETTER Kundeninformation der dbfp Deutsche Beratungsgesellschaft für Finanzplanung IN DIESER AUSGABE: Wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2018 DIE REFERENZ FÜR IHREN ERFOLG Ausgabe

Mehr